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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Dienstag, 07. Juli 2026, 23:22:25
von Catch22
Mordprozess um Eman E.

7. und 8. Sitzungstag am LG Traunstein:

Spoiler – hier klicken!

Was bisher geschah:
viewtopic.php?p=346414#p346414 (1. + 2. Sitzungstag)
viewtopic.php?p=346563#p346563 (Einschätzung, Termine)
viewtopic.php?p=347071#p347071 (3. + 4. Sitzungstag)
viewtopic.php?p=352607#p352607 (5. + 6. Sitzungstag)


5. Sitzungstag, 30.06.2026 – Nachtrag zur Nebenklägerin

Keine Information, starke Emotionalisierung:

► OVB am 05.07.2026:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ma ... 81836.html (Paywall)
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 81836.html (ohne Paywall)


7. Sitzungstag, 06.07.2026

Gutachter Oliver Peschel (Rechtsmediziner, LMU):
• Leichenfund in Rückenlage, leicht angewinkelte Beine
• auf grüner Plane + teilw. erhaltener Leopardendecke
• Leichnam beim Auffinden bereits stark skelettiert
• Skelett nicht mehr vollständig
• linkes Bein und Becken fehlten
→ Tierfraß (Fuchs, Dachs)
• keine Hinweise auf Zerteilung des Leichnams
• Identifikation per Zahnschema
• mehrere Verletzungen an Knochen, vor allem am Schädel
• sog. Knickbildungen an 2 Rippen im Schulterbereich
→ nicht tödlich
→ Entstehungszeitpunkt nicht feststellbar
→ könne Folge des Leichentransports sein
• insgesamt 2 bis 3 Gewalteinwirkungen gegen den Schädel
2 „lochartige, kreisrunde Defekte im Schädel” [lt. OVB]
→ oberhalb einer Augenbraue + in Schläfenregion
→ beide zeigen „dieselbe geometrische Form“
→ vom gleichen oder demselben Gegenstand herrührend
kreisrunde Impression am Hinterhaupt, ca. 2 × 2 cm [lt. PNP]
→ mglw. Verletzung von Gehirn oder großen Blutgefäßen
→ Tod könne binnen Minuten eintreten
• Fraktur im Bereich der Augenhöhle [lt. PNP]
• Bruchlinien im Schädel [lt. PNP]
→ nicht tödlich
• Bruchstücke des Schädelknochens im Gehirn [lt. OVB]
→ erhebliche Intensität der Gewalteinwirkung
• Verletzung der Hirnhaut ohne sichtbare Fraktur [lt. PNP]
→ könne während Transport entstanden sein
• Zungenbein nicht mehr vorhanden
• Untersuchung der Organe nicht mehr möglich
genaue Todesursache nicht bestimmbar
• Schädelverletzungen auch als Folge eines Sturzes möglich
→ aber nicht beide Verletzungen bei einem einzigen Sturz
• Angekl. habe eingeschränkte Beweglichkeit der rechten Hand
→ kein Hindernis bei Tatausführung
• Verteidigung: Zeit + Ort der Entstehung der Verletzungen?
→ keine Angaben möglich
→ er gehe von perimortaler Entstehung aus

Gutachter Josef Eberl (Psychiater, Klinikum Gabersee):
• unauffällige Kindheit und Jugend des Angeklagten
• eher konservativ geprägtes Gedankengut
• liberalere Einstellung der verstorbenen Ehefrau
• Angekl. durch rechte Hand als Koch nicht beeinträchtigt
• Angekl. hoffe, bald freizukommen, um den Täter zu suchen
keine psychiatrischen Erkrankungen
→ organisch, schizophren, demenziell, affektiv
keine Persönlichkeitsstörung
• habe Exploration gut durchgehalten und folgen können
affektiv ausgeglichen
keine Intelligenzminderung
• keine Anhaltspunkte für verminderte Schuldfähigkeit
• in Ägypten höhere Schule besucht
• in Deutschland Sprache erlernt + Koch-Ausbildung
• Ehe: „war zuversichtlich, dass alles wieder in regulären Bahnen läuft und wieder besser wird”

► Verlesung von Spurenberichten (Wohnung, Keller, Auto):
• Blutspuren an Handtuch + Teppichmesser
→ kein menschliches Blut
→ DNA‑Spuren abgenommen
• knallroter Spaten aus Keller asserviert
→ Möglichkeit zur Untersuchung etwaiger Erdanhaftungen
• Messerset aus Keller
→ auf DNA-Spuren untersucht
2 Blutspuren in Kinderzimmer + Küche
Auto: Blutspuren auf Kofferraummatte + 1 Rücksitzlehne
• keine Blutspuren in Bad, Schlafzimmer, Flur

► sichergestellte Asservate:
• Sack für Gartenabfälle
• Plane
• Decke mit Leopardenmuster

Genauere Details sowie DNA-Analysen wurden laut OVB nicht erörtert. „Eindeutige Indizien für eine Täterschaft“ des Angeklagten seien daraus nicht abzuleiten, berichtet die PNP.

Widerspruch: StA Fiedler behauptet in der Anklage, Abdelrehim M. habe durch die Tat verhindern wollen, dass seine Ehefrau mit den drei gemeinsamen Söhnen nach Ägypten zurückkehre. Hingegen eine Zukunft in Deutschland habe sich Eman E. für ihre Söhne gewünscht, sagten Zeugen in der Hauptverhandlung aus.

Aus Sicht der Kammer seien neben einer Kriminalbeamtin und IT-Spezialisten (am 23.07.2026) noch ein oder zwei weitere Zeugen erforderlich. Damit sei die von Amts wegen vorgesehene Beweisaufnahme abgeschlossen. Sodann werde Frist gesetzt für letzte Beweisanträge (§ 244 Abs. 6 Satz 3 StPO). Nach derzeitiger Planung werde das Urteil am 28.07.2026 erwartet.

► OVB am 06.07.2026 (Ticker):
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ma ... 83749.html (Paywall)
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 83749.html (ohne Paywall)

► Radio Charivari Rosenheim am 06.07.2026:
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... ortgesetzt
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... r-sagt-aus

► PNP am 06.07.2026:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... d-21499385 (Paywall)
https://archive.ph/20260706164304/https ... d-21499385 (ohne Paywall)

► OVB am 06.07.2026:
https://www.ovb-online.de/rosenheim/chi ... 85171.html (Paywall)
https://archive.ph/20260707093119/https ... 85171.html (ohne Paywall)


8. Sitzungstag, 07.07.2026

Reinigungskraft als Zeugin:
• habe jüngsten Sohn des Angekl. beaufsichtigt
• auch nach dem 11.11.2024 (mutmaßl. Tattag)
• Angekl. habe gesagt, Frau sei im Krankenhaus
• keine Erinnerung an Decke mit Leopardenmuster
• habe „aus Langeweile“ die Wohnung geputzt
→ Verdacht der Schwarzarbeit?
→ sonst nichts Belastendes gegen den Angekl.

Nachbarin (12) als Zeugin:
• habe im Herbst 2024 nachts Schrei gehört
• „kurzer lauter Schrei“ einer Frau aus der unteren Whg. [lt. PNP]
• habe Schrei nicht lokalisieren können [lt. OVB]
• habe Eman danach „noch einmal gesehen“ [lt. OVB]
• habe Eman danach „vielleicht noch einmal gesehen“ [lt. PNP]

Nachbarin (Mutter der 12-Jährigen) als Zeugin:
Decke mit Leopardenmuster habe ursprgl. der Zeugin gehört
• Decke habe in Tiefgarage gelegen
• auf einmal sei sie weg gewesen
• will Decke auf Foto von Leichenfund wiedererkannt haben
• Vorsitzender hält Widersprüche zu fruherer Beschreibung vor
• Vorsitzender zeigt Fotos mit Decke aus Whg. des Angekl.
• Zeugin: ihre Decke habe etwas anders ausgesehen

► ehem. Arbeitskollegin des Angekl. als Zeugin:
• Angekl. sei ehem. Kollege in Restaurant in Rohrdorf gewesen
• sehr sauber, fleißig, freundlich, klug, immer korrekt, eher ruhig
• auch in stressiger Zeit nicht sauer oder wütend
• sie sei erstaunt über den Tatvorwurf

► im Selbstleseverfahren249 Abs. 2 StPO):
• zahlreiche Urkunden und Gutachten
• u. a. ein DNA-Gutachten des LKA
→ DNA-Gutachterin persönlich geladen am 21.07.2026

Beweisantrag der Nebenklage:
Au-pair-Mädchen solle als Zeugin geladen werden
• Aufenthalt in Whg. des Angekl. kurz nach mutmaßl. Tattag
• könne von auffälligem Benehmen des Angekl. berichten
• Schmutz (mglw. Schlamm) in der Badewanne
• einmal spät nachts Waschmaschine eingeschaltet

Weiter ungeklärt sind die Kernfragen:

► Worin sieht StA Fiedler einen Beweis für die Verbindung des Angeklagten zum gewaltsamen Tod seiner Frau?

► Wodurch wurde der Angeklagte binnen 48 Stunden nach dem Leichenfund dringend tatverdächtig?

Weiter geht‘s am 21. und 23.07.2026, jeweils um 9 Uhr.

► OVB am 07.07.2026 (Ticker):
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ma ... 86085.html (Paywall)
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 86085.html (ohne Paywall)

► Radio Charivari Rosenheim am 07.07.2026:
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... ortgesetzt
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... -ende-juli

► PNP am 07.07.2026:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... i-21507272 (Paywall)
https://archive.ph/20260707193029/https ... i-21507272 (ohne Paywall)

► OVB am 07.07.2026:
https://www.ovb-online.de/rosenheim/chi ... 86967.html (Paywall)
https://archive.ph/20260707192408/https ... 86967.html (ohne Paywall)


Freispruch eines Angeklagten im Club-Raub-Prozess!

Überraschend schnell freigesprochen wurde Baumgärtls Mandant. Weiterhin stellt sich Regina Rick für ihren Mandanten den Rosenheim Cops entgegen.

Spoiler – hier klicken!

Was bisher geschah:
viewtopic.php?p=353040#p353040 (1. Sitzungstag, in den Spoilern)

Angeklagt sind vor dem LG Traunstein:
• ein 27-Jähriger wegen versuchten Raubes und gefährlicher Körperverletzung,
• ein 23/24-Jähriger wegen derselben Delikte und außerdem wegen Vergewaltigung sowie einfacher und gefährlicher Körperverletzung in zwei anderen Fällen.

Verteidigt wird der 27-Jährige von Harald Baumgärtl, der 23/24-Jährige von Tom Köhler und Regina Rick.

Weitere bekannte Gesichter aus dem 2. Eiskeller-Prozess:
• StA Christian Merkel,
• Vorsitzende Heike Will.


1. Sitzungstag, 03.07.2026 – Nachtrag

► Verteidigung des 27-Jährigen liefert glaubhaftes Alibi:
• 2 Zeugen
• zeitlich passendes Video aus Friseurgeschäft
• Handy-Foto

► PNP am 06.07.2026:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... t-21492659 (Paywall)
https://archive.ph/20260706115819/https ... t-21492659 (ohne Paywall)


2. Sitzungstag, 07.07.2026

Geschädigter (32) als Zeuge:
• will 23/24-jährigen Angekl. wiedererkannt haben
• durch seine „Morphologie“ und seinen Gang
27-Jähriger sei „es zu 100 Milliarden Prozent nicht“ gewesen
• immer wieder Widersprüche im Laufe der Befragung
• Rick: „Mit diesem Zeugen kann man aus meiner Sicht nicht viel anfangen.“

► glaubhaftes Alibi des 27-Jšhrigen (1. Sitzungstag):
• Selfie-Video vom mutmaßl. Tatabend: kurze Hose, kurzärmliges Hemd
• Täter auf Überwachungsvideos: lange Kleidung

► Verfahren des 27-Jährigen wird abgetrennt:
• Beweisaufnahme geschlossen
• StA Merkel: Geschichte so absurd, könne man sich nicht ausdenken
• StA Merkel + Verteidiger Baumgärtl beantragen Freispruch

Freispruch für 27-jährigen Angeklagten

► StA + Baumgärtl erklären Rechtsmittelverzicht

► Verfahren gegen den 23/24-Jährigen geht weiter (Verteidigerin: Rick)

Die Gretchenfrage bleibt: Wie konnte der 27-Jährige überhaupt vor Gericht landen? Bemühungen des Verteidigers Baumgärtl um Einstellung des Verfahrens waren zuvor von der StA abgewiesen worden.

Weiter geht‘s am 08.07.2026 um 9.30 Uhr.

► OVB am 07/08..07.2026 (Print):
https://www.ovb-heimatzeitungen.de/rose ... er.ovb/amp (Paywall)
https://removepaywalls.com/https://www. ... taeter.ovb (ohne Paywall)

► OVB am 08.07.2026 (Online):
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 86731.html (Paywall)
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 86731.html (ohne Paywall)

► Radio Charivari Rosenheim am 07.07.2026:
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... ortgesetzt

► Radio Charivari Rosenheim am 08.07.2026:
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... -rosenheim

Die bislang bekannten Termine:

Spoiler – hier klicken!

Az.: 1 KLs 730 Js 35416/25 jug
LG Traunstein, Strafsache wegen Versuch des Raubes u. a.

► 03.07.2026 (Freitag)
► 07.07.2026 (Dienstag)
► 08.07.2026 (Mittwoch)
► 29.07.2026 (Mittwoch)
► 04.08.2026 (Dienstag)
► 05.08.2026 (Mittwoch)

Quelle: LG Traunstein, Gerichtstafel
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... stafel.php
PDF: https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... presse.pdf


Rick verteidigt in Prozess wegen fahrlässiger Tötung

Party mit 1.000 Gästen. Keine Beleuchtung, kein Geländer? Mit einer BAK von 2,8 Promille über eine 3,30 Meter hohe Tiefgaragenabfahrt in den Tod gestürzt – die strafrechtliche Seite der Verkehrssicherungspflicht (an die beim Bärbach niemand denken will).

Spoiler – hier klicken!

AG Traunstein, Einspruch gegen Strafbefehl

• OStA Martin Unterreiner
• Verteidigung: Regina Rick
• Nebenklagevertreter: Marc Herzog, Rosenheim


1. Sitzungstag, 06.07.2026

► PNP am 06.07.2026:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... t-21499883 (Paywall)
https://archive.ph/20260707104104/https ... t-21499883 (ohne Paywall)

► OVB am 07.07.2026:
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 85272.html (Paywall)
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 85272.html (ohne Paywall)

► Radio Charivari Rosenheim am 07.07.2026:
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... l-in-obing

► OVB am 31.03.2025:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/wa ... 58372.html (Paywall)
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 58372.html (ohne Paywall)

► Pressemitteilung der Polizei vom 31.03.2025:
https://www.polizei.bayern.de/aktuelles ... index.html

Rick: Warum hatte die Polizei ein Fremdverschulden so schnell ausgeschlossen?

Berichtet wird von einer Schlägerei bei ein und derselben Burschenparty (Zeugenaufruf der Polizei am Ende des Artikels):

► OVB am 01.04.2025:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/wa ... 60170.html (Paywall)
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 60170.html (ohne Paywall)

Weiter geht‘s am 22.07.2026 um 9 Uhr.


@andi55

Spoiler – hier klicken!
andi55 hat geschrieben: Dienstag, 07. Juli 2026, 08:19:42 Schon wieder die Frau Rick in TS! …
Danke für den Hinweis!

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 07. Juli 2026, 08:19:42 … noch ein Artikel über einen Betrunkenen, welcher in Österreich in einen Bach stürzte und verstarb.
Betrunken beim Pinkeln nahe einer Brücke das Gleichgewicht verloren, in den Bach gestürzt und ertrunken.

► Pressemitteilung der Polizei vom 05.07.2026:
https://www.polizei.gv.at/stmk/presse/a ... e9e2a.html

► OVB am 07.07.2026:
https://www.rosenheim24.de/welt/news/st ... 85557.html (ohne Paywall)

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Mittwoch, 08. Juli 2026, 02:58:09
von Catch22
papaya hat geschrieben: Freitag, 03. Juli 2026, 21:01:14 Da es leider weiterhin keinen eigenen Thread zum Aiblinger Mordprozess gegen Abdelrehim M zu geben scheint, sei die Off-Topic-Frage erlaubt, ob jemand weiß, warum Regina Rick inzwischen zwei Prozesstage ausgelassen hat.
Ist es nicht das Kernthema des Eiskeller-Falls: eilig einen Täter „ausfindig machen“, angeklagen und verurteilt sehen zu wollen? Mit einem ersten Freispruch rächte sich solch schludriges Vorgehen gestern im Club-Raub-Prozess. Auch im Eman-Prozess könnte ein Freispruch ins Haus stehen. Durch eine Kumulation von Mandaten in abermals fragwürdigen Verfahren beim LG und AG Traunstein streut RAin Rick erneut Salz in die Wunden des Rosenheimer Polizeipräsidiums und der StA Traunstein. Der Bürger sollte es ihr danken, denn jeder könnte der nächste sein.

Deswegen passt der Eman-Fall wie auch der Club-Raub und der Tiefgaragensturz m. E. thematisch gut in den Eiskeller-Thread. Viel Überraschendes wird im Eman-Fall wohl nicht mehr kommen. Im Club-Raub-Fall allerdings könnte das abgetrennte Verfahren gegen den jüngeren Angeklagten noch spannend werden; der gestrige Freispruch des älteren Angeklagten ist rechtskräftig und wirft seine Schatten voraus. Wer möchte, kann gern einen jeweiligen, neuen Thread erstellen und dazu gern die entsprechenden Passagen aus meinen Beiträgen zitieren.

Ein strammes Arbeitspensum und Terminüberschneidungen verhindern wohl eine Präsenz in jeder Sitzung, was einer guten Verteidigung keinen Abbruch tut, wenn der Mandant mehrere Verteidiger hat, die konstruktiv zusammenwirken. Der wegen des Tiefgaragensturzes Angeklagte wird offenbar nur durch RAin Rick verteidigt. Der jüngere Angeklagte im Club-Raub-Fall hat zwei Verteidiger, Abdelrehim M. im Eman-Prozess drei. Deshalb haben andere Verfahren für RAin Rick wohl Priorität gegenüber dem Eman-Prozess, den sie gleichwohl im Hintergrund konzentriert begleiten dürfte. Nicht zu vergessen: Parallel betreibt RAin Rick ein zivilrechtliches Amtshaftungsverfahren in Sachen Sebastian T. gegen die Rosenheimer Polizei.

„Die Dosis macht das Gift“, wusste der heilkundige Paracelsus schon im 16. Jahrhundert. Ob die Traunsteiner Justiz, die Rosenheim Cops und die regionale Presse an einer hochdosierten Rick genesen werden?

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Sonntag, 12. Juli 2026, 21:34:34
von Catch22
Bayerisches Personalkarussell in der Justiz

Eher selten in der Presse zu lesen ist ein Beispiel, wie sich das Personalkarussell in der bayerischen Justiz dreht – ein stetiger Wechsel zwischen Richteramt und Staatsanwaltschaft, über die verfassungsrechtlichen Grenzen der Gewaltenteilung hinweg (vgl. hier, Absätze 5 bis 7, und hier). Andrea Titz, vielen noch als ehemalige Pressesprecherin beim OLG München im Gedächtnis, derzeit noch Vizepräsidentin des LG Traunstein, wird künftig die StA Kempten leiten.

Spoiler – hier klicken!

Die Passauer Neue Presse (PNP) berichtet:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-21538268 (Paywall)
https://archive.ph/20260712190033/https ... n-21538268 (ohne Paywall)

Die Stationen ihrer Laufbahn:
• StA Traunstein
• AG Mühldorf
• AG Altötting
• LG Traunstein
• StA München II
• OLG München
• AG Wolfratshausen
• LG Traunstein
• StA Kempten

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Sonntag, 12. Juli 2026, 22:54:27
von fassbinder
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 12. Juli 2026, 21:34:34 Bayerisches Personalkarussell in der Justiz

Eher selten in der Presse zu lesen ist ein Beispiel, wie sich das Personalkarussell in der bayerischen Justiz dreht – ein stetiger Wechsel zwischen Richteramt und Staatsanwaltschaft, über die verfassungsrechtlichen Grenzen der Gewaltenteilung hinweg (vgl. hier, Absätze 5 bis 7, und hier). Andrea Titz, vielen noch als ehemalige Pressesprecherin beim OLG München im Gedächtnis, derzeit noch Vizepräsidentin des LG Traunstein, wird künftig die StA Kempten leiten.

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Die Passauer Neue Presse (PNP) berichtet:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-21538268 (Paywall)
https://archive.ph/20260712190033/https ... n-21538268 (ohne Paywall)

Die Stationen ihrer Laufbahn:
• StA Traunstein
• AG Mühldorf
• AG Altötting
• LG Traunstein
• StA München II
• OLG München
• AG Wolfratshausen
• LG Traunstein
• StA Kempten
Sie durfte neben den erwähnten Fällen, noch zwei weitere große Fälle miterleben.

Einmal seinerzeit bei der STA München II den Badewannenfall und als Vizepräsidentin des LG Traunstein den Eiskellerfall.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Montag, 13. Juli 2026, 09:41:01
von andi55
Das heißt der Dienstposten von Frau Titz wird nun frei. Mal sehen wer ihre Nachfolge antritt. Frau Assbichler ?

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 23. Juli 2026, 22:02:25
von Catch22
Mordprozess um Eman E.

9. und 10. Sitzungstag am LG Traunstein:
► DNA-Spur(en) des Angeklagten am „Leichensack“,
► Festnahme eines Zeugen wegen Falschaussage,
► Textilgutachten zur Decke mit Leopardenmuster,
► mineralogisches Gutachten zu Spuren am Spaten.

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Was bisher geschah:
viewtopic.php?p=346414#p346414 (1. + 2. Sitzungstag)
viewtopic.php?p=346563#p346563 (Einschätzung, Termine)
viewtopic.php?p=347071#p347071 (3. + 4. Sitzungstag)
viewtopic.php?p=352607#p352607 (5. + 6. Sitzungstag)
viewtopic.php?p=353653#p353653 (7. + 8. Sitzungstag)


9. Sitzungstag, 21.07.2026

Zeuge (64) aus Hausham:
• Freund des Angeklagten, Syrer
• Audionachricht der Ehefrau des Zeugen an Eman E.: Ehefrau des Zeugen habe von längerem Gespräch zwischen dem Zeugen und dem Angekl. erfahren, einschl. Todesdrohungen gegen Eman E.
• Zeuge habe von Todesdrohg. des Angekl. nichts gehört, nichts erzählt
Festnahme des Zeugen wegen Verdachts der Falschaussage

Hausmeister als Zeuge:
• habe im Kellerbereich abgelegten „Teppich“ festgestellt
• der habe modrig gerochen
• im November 2024, sei sich aber nicht ganz sicher
• mglw. „Teppich“ von Fotos aus der Whg.
• könne theoretisch zum Einwickeln der Leiche gedient haben

Anm.: Ist mit „Teppich“ die Decke mit Leopardenmuster gemeint?

LKA-Biologin zu DNA‑Spuren:
• DNA von Vätern, Müttern, Kindern ähneln sich stark
→ sichere Zuordnung schwierig
• „Minimalspur(en)“* an Abfallsack, in den Leiche gehüllt war
→ Differenzierung „sehr, sehr schwierig“

* lt. PNP Singular, lt. OVB-Ticker Plural

Anm.: Nicht berichtet wird, welche Personen als Verursacher der „minimalen“ DNA-Spur(en) in Betracht kommen. Spuren des Opfers wären leicht erklärbar, da die Leiche in den Spurenträger eingehüllt war. Spuren des Angeklagten oder der Kinder würden zumindest darauf hinweisen, dass der Gartenabfallsack aus dem Haushalt des Angeklagten stammen könnte. Welcher Beweiswert nun dieser DNA-Auswertung zukommt, bleibt zunächst offen. (Ergänzung siehe weiter unten.)


► OVB am 21.07.2026 (Ticker):
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ma ... 07435.html (Paywall)
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 07435.html (ohne Paywall)

► PNP am 21.07.2026:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-21607631 (Paywall)
https://archive.ph/20260721164033/https ... n-21607631 (ohne Paywall)

► OVB am 21.07.2026:
https://www.ovb-online.de/weltspiegel/w ... 08794.html (Paywall)
https://removepaywalls.com/https://www. ... 08794.html (ohne Paywall)

► Radio Charivari Rosenheim am 21.07.2026:
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... ortgesetzt

► Regional-Fernsehen Oberbayern am 22.07.2026:
https://www.rfo.de/mediathek/video/fort ... d-aibling/


10. Sitzungstag, 23.07.2026

► Ergänzend zur DNA-Spur an Abfallsack:
• Spur im Selbstleseverfahren eingeführt
• Minimalspur am Verschlussband des Gartenabfallsacks
• LKA-Biologin: DNA von Vater und Söhnen schwierig zu unterscheiden
• aber in diesem Fall gut abzuklären
DNA-Spur stammt vom Angeklagten
• Wie kam DNA des Angekl. an das Verschlussband?
• Wie gelangte der Abfallsack an den Leichenfundort?

Festgenommener Zeuge (64) aus Hausham:
• 4–5 Stunden in Polizeigewahrsam
• ohne Wasser und Nahrung
• nur mit Unterhose bekleidet
• dann erneute Vernehmung des Zeugen
• Zeuge habe Falschaussage eingeräumt:
• Angekl. habe Todesdrohungen ausgesprochen

Verteidigerin Weber:
• Aussage des Zeugen „keine Aussage, sondern Kapitulation“
• Botschaft: Freiheit nur gegen Änderung der Aussage
• „klassische Struktur der Aussageerpressung
→ Verwertungsverbot (§ 136a StPO)

StA Fiedler:
• werde dazu im Plädoyer Stellung beziehen

Nebenklagevertreterin Demir:
• sehe „keine Drohkulisse oder Aussageerpressung“
• vielmehr „eine Belehrung und einen Hinweis an den Zeugen“

► Vorsitzender:
• verliest frühere Aussagen von Eman E. vor FamG
• Angekl. habe sie 3 Mon. im Haus seiner Familie in Ägypten eingesperrt
→ per Handy heimlich Kontakt zu ihrer Familie
→ sei von ihren Brüdern befreit worden
→ von Ägypten aus Jugendamt Rosenheim kontaktiert
• 2022 habe er sie mit Messer bedroht und gewürgt
• er habe sie auch mit dem Tod bedroht
• rausgeschmissen, als im 3. Monat schwanger
• möchte in Deutschland bleiben und hier arbeiten

► Zeuge: Polizeibeamter (46) aus Rosenheim
• verschiedene Ermittlungsansätze der Polizei
• z. B. Visitenkarte und Banküberweisung nach Österreich
→ keine weiteren Erkenntnisse
Kinderfahrrad und Fahrradelm nahe Leichenfundort:
• Herkunft weiter ungeklärt
• KTU: keine Verbindung mit beteiligten Personen
• ein Zeuge habe nahe Whg. des Angekl. Kind auf diesem Radl gesehen
• begleitet durch weiteres Kind und voll verschleierte Frau
• dieser Zeuge erinnere sich auch an gelben Fahrradhelm
• andere Zeugin habe Fahrradhelm ihres Sohnes wiederkannt
• sie habe Helm an Spielplatz in Großkarolinenfeld entsorgt

► Verlesung der Aussage eines Zeugen (49):
• derzeit in Ägypten, könne nicht nach Traunstein reisen
• habe Eman E. einst Job in seinem Unternehmen angeboten
• Angekl. habe entschieden abgelehnt
• Eman E. habe erwähnt, vom Angekl. geschlagen worden zu sein
• Familie des Angekl. unzufrieden mit Wahl der Ehefrau
• Angekl. hätte Cousine heiraten sollen
• völlig falsch, diese Frau aus der großen Stadt geheiratet zu haben

LKA-Textilexpertin als Zeugin zur Decke vom Leichenfundort:
• gleiche oder selbe Decke wie in Whg.?
• soll anhand neuer Fotos aus Whg. 2. Einschätzung abgeben
• beide Plüschdecken dasselbe Modell
• lt. OVB im Vgl. zu 1. Gutachten (mit anderen Fotos) Wahrscheinlichkeit derselben Decke „eine Stufe drunter
→ „mäßige Einstufung“, dass Decke von Fundort und Fotos identisch
• lt. PNP: Wahrscheinlichkeit identischer Decken [ggüb. 1. Gutachten] „um eine Stufe auf mäßige Übereinstimmungenerhöht
• jedenfalls sei Musterabfolge ähnlich
• unvollständiger Rapport auf Fotos beider Decken zu sehen
• Vorsitzender: Befund, der gegen Gleichheit spreche?
• Zeugin: nein

Anm.: Hat sich die Wahrscheinlichkeit einer Identität der Decken gegenüber dem ersten Gutachten nun erhöht oder gesenkt? OVB und PNP widersprechen sich hier diametral.

LKA-Mineraloge als Zeuge zu Bodenproben:
• Bodenproben vom Leichenfundort
• Spuren an beim Angekl. sichergestelltem Spaten
→ „mäßige Übereinstimmungen

Anm.: Weshalb wurde kein biologisches Gutachten eingeholt, z. B. über Pollen? Reicht das Spurenmaterial am Spaten dafür nicht aus? Zu aufwendig, zu teuer?

Weiter geht‘s am 27. und 28.07.2026, danach am 03., 04. und 13.08.2026.


► OVB am 23.07.2026 (Ticker):
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 10306.html (Paywall)
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 10306.html (ohne Paywall)

► PNP am 23.07.2026:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... t-21624029 (Paywall)
https://archive.ph/20260723184123/https ... t-21624029 (ohne Paywall)

► Radio Charivari Rosenheim am 23.07.2026:
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... ad-aibling


Tödlicher Tiefgaragensturz in Obing

2. Sitzungstag am AG Traunstein:
► Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.

Spoiler – hier klicken!

Was bisher geschah:
viewtopic.php?p=353653#p353653 (1. Sitzungstag)

► Fest des Katholischen Burschenvereins Obing am 29.03.2025

► Geschäftsführer einer Firma hatte Halle zur Verfügung gestellt

► 24-Jähriger stürzt betrunken 3,3 m tief in Tiefgaragenzufahrt, stirbt

Pflichtverletzung des Angeklagten:
• Opfer sei nach Party über Straße zu Tiefgarage gegangen
• Tiefgarage nur durch Grünstreifen von Straße getrennt
• keine Absturzsicherung (Geländer, Bauzaun) an TG-Abfahrt
• Zugang zur Tiefgarage nur durch Flatterband abgesperrt
• Angekl. hätte damit rechnen müssen, dass Gäste dorthin gelangen
• Unfall vorhersehbar

Angeklagter:
• Vereinbarung mit Burschenverein
• dieser habe Vorkehrungen eigenständig treffen sollen
• Angekl. habe sich darauf verlassen
• Angekl. habe persönlich nicht kontrolliert

► Vorsitzender des Burschenvereins:
• über einen Bauzaun sei gesprochen worden
• Rasenstück zwischen Straße und Tiefgarage abschüssig
• Bauzaun hätte dort wohl nicht gehalten
→ deshalb Flatterband gespannt

► 2. Vorsitzender des Burschenvereins:
• 30 Helfer hätten 500 m Bauzaun ausgeliehen und aufgebaut
• gemeinsam entschieden, wo Zaun, wo Flatterband

► Zeugen der Kripo:
• keine Außenbeleuchtung an dem Gebäude
• Spuren des Unfalls habe man nicht sichern können
• keine Hinweise auf Vorsatz angesichts der Kopfverletzungen
• keine Ermittlungen wegen vorsätzlicher Tötung

► Partygäste als Zeugen:
• Bekannte habe Opfer gegen 3.15 Uhr noch gesehen
• Opfer habe gut gelaunt gewirkt und nicht geschwankt
• enger Freund schildert Opfer als feierfreudig und euphorisiert
• „ein paar Rüscherl und Bier werden‘s schon gewesen sein“
• Opfer habe „gut was vertragen“

Rechtsmediziner Oliver Peschel (LMU):
• BAK 2,7 ‰ (ca. 1 Flasche Wodka), erhöhte Alkoholtoleranz
• mutmaßl. kein Bewusstsein über Lebensgefahr mehr
• Todeseintritt kurz nach Sturz zwischen 3.15 und 4 Uhr
• schweres Schädel-Hirn-Trauma durch stumpfe Gewalt
• Schädelfraktur, Verletzungen der Hirnhaut, Einblutungen
• kleine Blutung an Aufschlagstelle, massivere entgegengesetzte Seite
→ „sehr typisch für Sturzgeschehen“
→ kein Fremdverschulden

Rechtsgespräch: Geständnis, Geldstrafe 50–75 Tagessätze

► OStA Unterreiner: beantragt 75 Tagessätze à 150 Euro

► Nebenklage: kein konkreter Antrag

► Verteidigerin Rick:
• Eigengefährdung des Opfers durch hohe BAK
• Begleiter hätten Opfer nicht alleinlassen dürfen
• regt 50 Tagessätze à 150 Euro an

Urteil:
• fahrl. Tötung [durch Unterlassen] (§§ 222, 13, 49 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
• Geldstrafe 55 Tagessätze à 150 Euro
→ 8.250 Euro
• Tragung der Kosten (auch der Nebenklage)

Anm.: Die wichtigste Frage lässt die Berichterstattung offen. Worauf gründet das Gericht sein Urteil?
Durch Vertrag hatte der Angeklagte seine Verkehrssicherungspflicht auf den Burschenverein übertragen. Letzterer hatte alle Vorkehrungen eigenständig treffen sollen. (Nichts anderes ist es, wenn ein Hauseigentümer die Schneeräumpflicht auf seine Mieter überträgt. Ein besonderes Formerfordernis, wie z. B. Schriftform, besteht nicht.) Eine Besonderheit dürfte hier allerdings darin bestehen, dass die Tiefgarage von den Räumlichkeiten, die dem Verein überlassen wurden, offenbar durch eine Straße getrennt sind, also wohl ein ganz anderes Grundstück betreffen. So wie die Örtlichkeiten beschrieben werden, hätte wohl, unabhängig von einer Party, jederzeit ein x-beliebiger Passant in die Tiefgaragenzufahrt stürzen können. Die Sicherung von Gefahrenstellen außerhalb des überlassenen Partygeländes, zumal auf der gegenüberliegenden Straßenseite, könnte von einer wirksamen Übertragung an den Verein ausgenommen sein. Hinzu kommt, dass ein Bauzaun dort aufgrund der Abschüssigkeit des Geländes wohl gar keinen stabilen Stand gehabt hätte. Deshalb wären nachhaltige bauliche Maßnahmen, etwa ein einbetoniertes Geländer, erforderlich gewesen – vorzunehmen durch den Grundstückseigentümer. Ausschlaggebend könnte letztlich gewesen sein, dass sich der Angeklagte auf eine Absicherung durch den Burschenverein verlassen hatte, ohne persönlich zu kontrollieren.
Das Urteil bewegt sich im unteren Bereich des Strafrahmens. Geldstrafen bis zu 90 Tagessätze sind von der Aufnahme ins Führungszeugnis ausgenommen, sofern keine weitere Strafe vorliegt (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 lit. a BZRG). Der Angeklagte gilt dann als nicht vorbestraft.


► Radio Charivari Rosenheim am 22.07.2026:
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... ortgesetzt

► PNP am 22.07.2026:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... t-21615740 (Paywall)
https://archive.ph/20260722174440/https ... t-21615740 (ohne Paywall)

► OVB am 23.07.2026:
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 10998.html (Paywall)
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 10998.html (ohne Paywall)

► Radio Charivari Rosenheim am 23.07.2026:
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... verurteilt

Auf bayerischen Burschenfesten geht es mitunter rabiat zu, wie jüngst eine Messerstecherei und mehrere Schlägereien am vergangenen Wochenende in Egling zeigen:

Spoiler – hier klicken!

► OVB am 20.07.2026:
https://www.rosenheim24.de/bayern/eglin ... 05421.html (ohne Paywall)

► Bild.de am 20.07.2026:
https://m.bild.de/regional/bayern/taete ... 0211aadb0c

► Pressemitteilung PP Oberbayern Süd am 21.07.2026:
https://www.polizei.bayern.de/aktuelles ... index.html

► OVB am 21.07.2026:
https://www.rosenheim24.de/bayern/messe ... 08445.html (ohne Paywall)

► Bild.de am 21.07.2026:
https://m.bild.de/news/eilmeldung-messe ... f8978b1bce

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Freitag, 24. Juli 2026, 18:30:21
von Catch22
OVB: Reform der Haftentschädigung

Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Hubig (SPD) sieht vor, die Pauschale für die immaterielle Haftentschädigung zu erhöhen, wie das Oberbayerische Volksblatt (OVB) berichtet. Zusammenfassung mit Informationen aus der Legal Tribune online (Link siehe ganz unten):

► Erhöhung der pauschalen Entschädigung
• von 75 auf 100 Euro pro Tag
• ab dem 183. Hafttag auf 150 Euro pro Tag

► früherer Gesetzentwurf von Minister Buschmann (FDP, 2024) sah ab 6-monatiger Haft 200 Euro pro Tag vor

► keine kostenfreie anwaltliche Erstberatung (wie noch im Buschmann-Entwurf)

keine Anrechnung mehr der Ersparnis für Kost und Logis

unklar: Anrechnung von in der Haft erzieltem Arbeitslohn?

► Verlängerung der gesetzlichen Antrags- und Klagefristen

► Rehabilitierung durch öffentliche Bekanntmachung

► im Bundesrat zustimmungspflichtig
► Stellungnahme der Länder und Verbände bis 14.08.2026
► Bayern unterstütze die Reform

► zur bisherigen Rechtslage siehe hier

Sebastian:
• habe bisher nur Pauschale von 75 Euro pro Tag erhalten
→ 70.950 Euro für 946 Tage (§ 7 Abs. 3 StrEG)
• RAin Rick prüfe, ob höherer Satz beansprucht werden könne
→ 182 Tage × 100 Euro + 764 Tage × 150 Euro = 132.800 Euro
→ also evtl. zusätzlich 61.850 Euro

Anmerkung: Dass die Reform eine Rückwirkungsklausel für die Vergangenheit enthalten wird, ist sehr unwahrscheinlich. Deshalb wird Sebastian von der Novelle des StrEG wohl nicht profitieren können. Dies spielt im Ergebnis keine Rolle. Denn unabhängig davon macht Sebastian zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gegen den Freistaat Bayern aus Amtspflichtverletzung der Rosenheimer Polizei geltend – auf die die Haftentschädigung nach dem StrEG ohnehin anzurechnen ist. Sebastian kann es egal sein, aus welchem Budget des Landeshaushalts er letztlich entschädigt wird.

Die OVB-Medien berichten auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
Mehr Geld für unschuldig Inhaftierte
Erhöhung von Haft-Entschädigungen: Was heißt das für Sebastian T. …?

Bild
Für Justizopfer Manfred … [G.] … (links) kommt die Erhöhung der Haftentschädigung zu spät. Kann … Sebastian T. (rechts) noch davon profitieren? © Thomas Plettenberg/Privat

Der Bund will die Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte deutlich erhöhen. Bekommt … Sebastian T. damit eine höhere Haftentschädigung? Für ein prominentes Justizopfer kommt die geplante Erhöhung aber in jedem Fall zu spät. …

… Der frühere Hausmeister [Manfred G.] aus Rottach-Egern saß unschuldig wegen Mordes hinter Gittern. …

Manfred … [G.]: Mehr als 13 Jahre unschuldig in Haft – dann der Freispruch

2023 sprach ihn ein Gericht vom Vorwurf frei, eine Seniorin ermordet zu haben. Für die lange Zeit im Gefängnis bekam er vom Freistaat Bayern eine Haftentschädigung von 368.700 Euro. Dieser Betrag entspricht der pauschalen Entschädigung für 4.916 Tage im Gefängnis, pro Tag sind das 75 Euro.

Haftentschädigungen sollen in Zukunft deutlich erhöht werden

Doch künftig sollen Justizopfer wie … [Manfred G.] vom Staat eine höhere Entschädigung erhalten. Für jeden Tag sollen Betroffene laut einem Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) 100 Euro bekommen. Ab einer sechsmonatigen Haft soll der Betrag laut dem Entwurf ihres Ministeriums auf 150 Euro pro Tag steigen. Entschädigung erhält man, wenn eine Verurteilung später aufgehoben wird. Oder wenn ein Verfahren, das zu Untersuchungshaft geführt hat, eingestellt wird. Klargestellt wird zudem, dass Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt nicht abgezogen werden dürfen.

Justizministerin Hubig: Fehler müssen im Rechtsstaat korrigiert werden

„Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass Fehler korrigiert werden“, sagt Hubig. Wer zu Unrecht in Haft war, müsse angemessen entschädigt werden. Auch dass jemand in einer solchen Situation nachträglich Abzüge für „Kost und Logis“ erdulden müsse, sei falsch. Der Deutsche Anwaltverein, der seit Jahren eine Erhöhung der Tagessätze fordert, lobt die Verbesserung ausdrücklich.

Die Reform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, da die Entschädigung von den Ländern gezahlt werden muss. Laut den im Entwurf enthaltenen Schätzungen dürfte durch die Anhebung der Entschädigung insgesamt eine Belastung für die Justizhaushalte der Länder von knapp 2,5 Millionen Euro pro Jahr entstehen. Trotzdem unterstützt man die Reform auch in Bayern: Die Anrechnung von Kost und Logis in der Haft sei aus Sicht des Justizministeriums „unangemessen“. Bayern habe sich im Bundesrat bereits früher für eine höhere Summe eingesetzt, 2020 wurde sie von 25 Euro auf 75 Euro pro Tag angehoben.

Wie viel Haftentschädigung der Freistaat bislang ausbezahlt hat, erfasst die Statistik des bayerischen Justizministeriums nicht. Es gibt lediglich eine bundesweite Schätzung auf Grundlage einer Abfrage bei den Landesjustizverwaltungen aus dem Jahr 2022. Danach wird jährlich etwa für 80.000 Tage Freiheitsentziehung Entschädigung gezahlt.

Für … [Manfred G.] kommt die Erhöhung der Haftentschädigung zu spät

Für … [Manfred G.] kommt die geplante Erhöhung zu spät. Laut seiner Anwältin Regina Rick entging ihrem Mandanten dadurch eine Summe von etwa 400.000 Euro. Weil … [Manfred G.] und Rick sich nach dem Freispruch mit der Haftentschädigung über 368.700 Euro nicht abfinden wollten, verklagten sie den Freistaat auf Schmerzensgeld. In einem Vergleich bekam … [Manfred G.] insgesamt 1,31 Millionen Euro. In dieser Summe ist die Haftentschädigung bereits enthalten.

Bekommt Sebastian T. … bereits die höhere Haftentschädigung?

Ein weiteres bekanntes Justizopfer, das von Regina Rick vertreten wurde, ist Sebastian T. Er saß zweieinhalb Jahre unschuldig hinter Gittern … Der 23-Jährige, der im November 2025 freigesprochen wurde, hat laut Rick bislang nur die 75-Euro-Pauschale bekommen. Sie werde aber prüfen, ob Sebastian T. den höheren Betrag geltend machen kann.

Beinahe wäre die Erhöhung schon früher umgesetzt worden: Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im Juli 2024 einen Vorschlag für eine Reform der Strafverfolgungsentschädigung vorgelegt. Da kurz darauf die Ampel-Regierung zerbrach, wurde daraus nichts. Er sah damals für Fälle, in denen jemand sechs Monate oder länger unrechtmäßig inhaftiert war, eine Entschädigungszahlung von 200 Euro pro Tag vor. (caz/dpa)

Rosenheim24.de am 24.07.2026
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 11483.html
ohne Paywall:
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 11483.html

Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments


Ausführlich hatte am 13.07.2026 die Legal Tribune online (LTO) berichtet:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... chaedigung

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Dienstag, 28. Juli 2026, 19:47:38
von Catch22
Mordprozess um Eman E.

11. und 12. Sitzungstag am LG Traunstein: Au-pair-Mädchen, Materialgutachten, Beweisanträge. Plädoyers am kommenden Montag?

Spoiler – hier klicken!

Was bisher geschah:
viewtopic.php?p=346414#p346414 (1. + 2. Sitzungstag)
viewtopic.php?p=346563#p346563 (Einschätzung, Termine)
viewtopic.php?p=347071#p347071 (3. + 4. Sitzungstag)
viewtopic.php?p=352607#p352607 (5. + 6. Sitzungstag)
viewtopic.php?p=353653#p353653 (7. + 8. Sitzungstag)
viewtopic.php?p=355505#p355505 (9. + 10. Sitzungstag)


11. Sitzungstag, 27.07.2026

Au-pair-Mädchen (27) als Zeugin:
• Arbeitsbeginn im Januar 2025
• gut zwei Monate im Haushalt des Angekl.
• Angekl. habe gesagt, Frau liege im Krankenhaus
• Angekl. soll kurz vor Arbeitsbeginn Wohnung gestrichen haben
• habe in Schränkchen altes Handy von Eman E. gefunden
• Sohn des Angekl. habe Handy-PIN gekannt
• Angekl. habe korrigiert, Ehefrau liege nicht im Krankenhaus
• sie sei zusammen mit ihrem Freund „abgehauen“
• noch viele Kleidungsstücke im Kleiderschrank
• Angekl. habe einmal nachts Waschmaschine eingeschaltet
• habe nie Flecken an Boden und Wänden gesehen
• wisse nichts von Decke mit Leopardenmuster

Zeugin (57) aus Syrien:
• Ehefrau des wg. Falschaussage vorl. festgenommenen Zeugen (64)
• Mann habe berichtet, bis auf Unterwäsche ausgezogen in Zelle
• aber mit Respekt und freundlich behandelt worden
• „psychische Gewalt“ des Angekl. gegen Eman E.
• bestätigt Todesdrohung gegen Eman E.
• nicht viele Gedanken gemacht, so spreche halt ein Mann
• in Heimat des Angekl. (Oberägypten) habe Mann „das Sagen“
• Eman E. sei über alles informiert gewesen
• Eman E. habe von „inhaltlosen Stimmen“ gesprochen

Verteidigung + StA:
• Disput über Zeugenbeinflussung

Kriminalbeamtin als Zeugin:
• erneut über herrenloses Kinderfahrrad
• voll verschleierte Frau mit Kind auf Fahrrad:
• Vollverschleierung passe nicht zu Eman E.
• jemand aus Flüchtlingsunterkunft?
• Spur nicht mehr weiterverfolgt, weil nicht zielführend

Materialgutachten (Verlesung durch Vorsitzenden):
• Spuren eines Tatwerkzeugs am Schädel des Opfers?
→ jein
• winzigste Partikel bei Fraktur an Schläfe
• lassen auf Lack schließen
• wie bei metallenen Werkzeugen oder ähnl. Gegenständen
• Besitz des Angekl.: Fäustelhammer, Schraubenschlüssel, Hantel u. a.
→ keiner dieser Gegenstände auszuschließen
→ keiner dieser Gegenstände zu belegen
→ gewisse Übereinstimmung an Hammer, aber nicht sicher

4 Beweisanträge der Verteidigung:
• Ziel: Erschütterung von Zeugenaussagen
• Austausch + Absprachen im Umfeld von Eman E.?
• Austausch + Absprachen der Schwestern von Eman E.?
• Absprachen zum Aufenthaltsort von Eman E. nach dem 11.11.2024?
Zeugen wollen Eman E. nach dem 11.11.2024 noch gesehen haben
• Streit mit Würgen von Straße durch Fenster erkennbar?
→ Gutachten für Lichttechnik beantragt


► OVB am 27.07.2026 (Ticker):
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 15929.html (Paywall)
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 15929.html (ohne Paywall)

► PNP am 27.07.2026:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-21654344 (Paywall)
https://archive.ph/20260727170556/https ... n-21654344 (ohne Paywall)

► OVB am 28.07.2026:
https://www.ovb-online.de/rosenheim/bad ... 18446.html (Paywall)
https://removepaywalls.com/https://www. ... 18446.html (ohne Paywall)

► Radio Charivari Rosenheim am 27.07.2026:
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... ad-aibling


12. Sitzungstag, 28.07.2026

StA:
• tritt Beweisanträgen der Verteidigung entgegen

Verteidigung:
• beantragt Übersetzung der Handy-Auswertung des Bruders von Eman E.
• Beweisantrag zu einer Visitenkarte
→ Verbindung zu einem Unbekannten?

Vorsitzender:
• Streit mit Würgen von Straße durch Fenster erkennbar?
→ Prüfung der Sichtverhältnisse
→ anhand Wetterdaten
→ + damaliger Webcam-Aufnahme aus wenige km entfernter Klinik
→ + Ortstermin zur Inaugenscheinnahme
• Entscheidung über Beweisanträge am 03.08.2026
• Entscheidung über Verwertungsverbote im Urteil
• Plädoyers am nächsten Sitzungstag?

Ortstermin:
• nichtöffentlich
• mit Gericht, Kripo, StA, Nebenklagevertreterin, Verteidigung

Weiter geht‘s am 03. und 04.08.2026, jeweils um 8.30 Uhr (und evtl. am 13.08.2026 um 9 Uhr).


► OVB am 28.07.2026 (Ticker):
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 17579.html (Paywall)
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 17579.html (ohne Paywall)

► PNP am 28.07.2026:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... e-21662405 (Paywall)
https://archive.ph/20260728170307/https ... e-21662405 (ohne Paywall)

► Radio Charivari Rosenheim am 28.07.2026:
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... -am-montag


Erneut Pleite für Aßbichler

BGH hebt Traunsteiner Urteil im Rosenheimer Drogenprozess auf:

Spoiler – hier klicken!

Die Beweiswürdigung des LG Traunstein weise erhebliche Mängel auf, so der BGH. Hinsichtlich eines der drei Angeklagten stütze sich Aßbichlers Urteil auf Zeugenaussagen und Wiedererkennungen, die nicht ausreichend nachvollziehbar begründet seien. Wesentliche Angaben zu Lichtbildvorlagen und zur Identifizierung des Angeklagten fehlen.

Im Fall des 21-jährigen Angeklagten hebt der BGH das Urteil auf und verweist die Sache zur Neuverhandl8ng zurück an eine andere Jugendkammer des LG Traunstein. Voraussichtlich im Herbst 2025 wird vor der Ersten Jugendkammer unter Vorsitz von Heike Will neu verhandelt.

► Radio Charivari Rosenheim am 28.07.2026:
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... rozess-auf

► OVB am 28.07.2026:
https://www.ovb-heimatzeitungen.de/s-lo ... en-auf.ovb (Paywall)
https://removepaywalls.com/https://www. ... en-auf.ovb (ohne Paywall)


Kurzen Prozess gemacht hatte die Zweite Jugendkammer am LG Traunstein im September 2025, damals noch unter dem Vorsitz von Jacqueline Aßbichler:

► PNP am 18.09.2025:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... e-19515422 (Paywall)
https://archive.ph/20260728152838/https ... e-19515422 (ohne Paywall)

► OVB am 19.09.2025:
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 42453.html (Paywall)
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 42453.html (ohne Paywall)

► OVB am 23.09.2025:
https://www.ovb-online.de/rosenheim/ros ... 49972.html (Paywall)
https://removepaywalls.com/https://www. ... 49972.html (ohne Paywall)

► PNP am 24.09.2025:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-19553576 (Paywall)
https://archive.ph/20260728153659/https ... n-19553576 (ohne Paywall)

► PNP am 30.09.2025:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-19610783 (Paywall)
https://archive.ph/20260728154322/https ... n-19610783 (ohne Paywall)

► OVB am 01.10.2025:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... 63394.html (Paywall)
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 63394.html (ohne Paywall)

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 30. Juli 2026, 16:50:07
von Catch22
Erneut Pleite für Aßbichler

Ergänzung zum obigen Beitrag:

Spoiler – hier klicken!

In der Tatsacheninstanz sowie in der Revision verteidigt wird der betroffene Angeklagte von RA Peter Dürr aus Rosenheim (Fachanwalt für Strafrecht). Mit RA Dürr sprach das OVB:
Spektakulärer Entführungsfall in Rosenheim: BGH hebt Urteil gegen Kolbermoorer (21) auf

Bild
Ein Urteil der Zweiten Jugendkammer unter Vorsitz von Richterin Jacqueline Aßbichler wurde aufgehoben. Verteidiger Peter Dürr hatte Revision beim BGH eingelegt. © Huber/Privat



… Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den damals 21-Jährigen aufgehoben. Somit wird der Fall neu verhandelt. Doch warum hat der BGH so entschieden? Es geht um die Urteilsbegründung. Unter anderem um die Wahllichtbildvorlage. „Die Anforderungen an die Verwertung einer Wahllichtbildvorlage sind relativ hoch“, erklärt Dürr gegenüber dem OVB. „Wie diese Wahllichtbildvorlage genau abgelaufen ist und der angebliche Identifizierungsvorgang erfolgt ist, wurde im Urteil nicht ausreichend dargestellt, moniert der BGH.“

BGH bemängelt fehlende „tragfähige Beweiswürdigung“

Im Beschluss des BGH heißt es wörtlich: „Dem Rechtsmittel wird der Erfolg nicht versagt werden können, da die Verurteilung des Angeklagten einer tragfähigen Beweiswürdigung entbehrt.“ Bedeutet also: Dem BGH fehlte es in der Urteilsbegründung an Beweisen. „Man muss also nachvollziehbar begründen und darstellen können, wie man darauf kommt, dass er der Täter war. Fotos, Videos, DNA oder andere objektive Beweise gibt es nicht und auch die Mitangeklagten haben zu seiner Täterschaft nichts gesagt“, betont Dürr.

Vor Gericht habe der Geschädigte den 21-Jährigen zwar identifiziert. Das sei aber „aus psychologischer Sicht schwierig“, so Dürr. „Kein Zeuge geht davon aus, dass nach umfangreichen Ermittlungen ein Unschuldiger beziehungsweise eine falsche Person auf der Anklagebank sitzt.“ Man spreche von der sogenannten Suggestibilität der Identifizierungssituation. Insgesamt begründet der BGH seine Entscheidung auf sieben Seiten.

Gleiche Strafkammer wie im Eiskeller-Fall

Dass die Revision Dürrs erfolgreich war, war aber nicht selbstverständlich. „Die Erfolgsaussichten einer Revision sind in der Praxis an sich sehr gering“, weiß auch der Verteidiger. Und ergänzt: „Das nunmehr aufgehobene Urteil stammt von der gleichen Strafkammer, die auch den sogenannten Aschau-Fall im ersten Durchlauf verhandelt hat.“ Der BGH prüfe das Urteil dabei lediglich auf Rechtsfehler – er nehme keine eigene Beweiswürdigung vor. „In diesem Fall sind aber die Mängel an der Urteilsdarstellung so groß, dass eben neu verhandelt werden muss.“



So funktioniert eine Wahllichtbildvorlage

Eine Wahllichtbildvorlage ist eine Gegenüberstellung mehrerer Fotos, aus denen eine Zeugin oder ein Zeuge eine verdächtige Person wiedererkennen soll. Sie dient dazu, einen möglichen Täter zu identifizieren oder einen Verdacht auszuschließen. Damit das Ergebnis möglichst fair und brauchbar ist, müssen die Vergleichspersonen ähnlich aussehen und die Auswahl darf nicht suggestiv sein. Eine Wahllichtbildvorlage ist nur ein Ermittlungsinstrument und kein Beweis für sich allein.

OVB am 30.07.2026:
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 11382.html (Paywall)
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 11382.html (ohne Paywall)
Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... d-Comments

Eine Pressemitteilung gibt es bislang weder vom BGH noch vom LG Traunstein:
https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Pre ... _node.html
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... presse.php


Erst wurde Aßbichles „Traunsteiner Logik“ von Ex-BGH-Richter Thomas Fischer in der LTO zurechtgestutzt (siehe hier), nun auch vom 1. Strafsenat des BGH. Höchste Zeit, nochmal den Grundkurs im Strafprozessrecht zu belegen! Mitten ins Gesicht und von höchster Stelle fliegt der Dreck zu ihr zurück, mit dem sie ihre Gegenspieler bewirft (siehe Abendzeitung hier im 2. Spoiler und hier in der 2. Zitatbox sowie zusammenfassend hier). Grund genug für den Bayerischen Staatsminister der Justiz, endlich über disziplinarische Schritte nachzudenken? Auch in der bayerischen Justizverwaltung gibt es dem Dienstgrad einer Richterin entsprechende Posten zu besetzen. Vielleicht als Chefin des Zentraleinkaufs für bayerische Justizgärten mit Buchsbaumzünslerbefall? :lol: :lol: :lol:


Bild: Podcast-Teaser zum Eiskeller-Fall

Unter dem Titel „Im Einsatz“ startet die Bild-Zeitung einen neuen, wöchentlichen Podcast mit Gastgeber Kai Feldhaus. Eine der ersten Folgen wird den Eiskeller-Fall behandeln, wie heute der Teaser verrät.

Vom Saulus zum Paulus wandelte sich Reporter Andreas Bachner, der anfangs noch vom „Killer aus Aschau“ berichtete und später von einem „Skandalurteil“ Aßbichlers spricht. Ab Min. 1:40 gibt der Teaser einen siebenminütigen Vorgeschmack auf die bevorstehende Eiskeller-Folge:

https://youtu.be/nmVAJ-6jcOY&t=1m40s (Link mit Sprungmarke)

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Samstag, 01. August 2026, 17:45:54
von Gast1234(5)
Hier noch das Urteil dazu:

https://dejure.org/ext/be2cd66fd3a97cfae463a6da8fd779f7

Man beachte das Datum: Dem regelmäßigen Leser sollte der 19.3. bekannt vorkommen... 😀

Meine persönliche Lieblingsstelle:
Hierdurch hat sie indes in bedenklicher Weise einen Umstand herangezogen, der gegen die Möglichkeit einer zuverlässigen Täteridentifizierung spricht, um damit nachfolgend die gegenteilige Schlussfolgerung zu begründen.
Aßbichler-typischer geht es kaum.
Wer jetzt immer noch denkt, dass der BHG das erste Eiskeller-Urteil ohne die E-Mail nicht aufgehoben hätte, ist vielleicht selbst nicht in der Lage, logische Schlüsse zu ziehen.

Lustig, dass gerade Peter Dürr die Revision eingereicht hat. Eventuell sieht er die ehemalige Vorsitzende mittlerweile mit ganz neuen Augen...

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Samstag, 01. August 2026, 19:08:30
von Heckengäu
Gast1234(5) hat geschrieben: Samstag, 01. August 2026, 17:45:54 Hier noch das Urteil dazu:

https://dejure.org/ext/be2cd66fd3a97cfae463a6da8fd779f7
Link linkt nicht und ruft Fehler

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Samstag, 01. August 2026, 19:43:40
von Gast1234(5)
Oh, sorry. Ist ein PDF (Download-Objekt).
Aber so sollte es auch klappen:

https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... tR%2037/26

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Samstag, 01. August 2026, 19:52:37
von Gast1234(5)
Nachtrag, weil oben falsch bezeichnet: Es ist der BGH-Beschluss, nicht das (Traunstein-)Urteil. ich glaube, letztere hüten sich mittlerweile, ihre Urteile zu veröffentlichen...

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Samstag, 01. August 2026, 23:33:18
von Catch22
Gast1234(5) hat geschrieben: Samstag, 01. August 2026, 17:45:54 Hier noch das Urteil dazu:
https://dejure.org/ext/be2cd66fd3a97cfae463a6da8fd779f7 [PDF]
Gast1234(5) hat geschrieben: Samstag, 01. August 2026, 19:52:37 Nachtrag, weil oben falsch bezeichnet: Es ist der BGH-Beschluss
Danke!

Der kleine, aber wesentliche Unterschied zwichen Beschluss und Urteil: Ein Beschluss ergeht einstimmig349 Abs. 4 StPO). Weicht nur einer der fünf BGH-Richter ab, kommt es zur Verhandlung vor dem BGH und anschließend zu einem Urteil. (In puncto Aßbichler folgten die BGH-Richter schon im Eiskeller-Fall einstimmig derselben Auffassung. Auch dort erging die Entscheidung durch Beschluss.)

Erstaunlich ist, dass die Entscheidung aus dem März (!) 2026 erst jetzt ins Licht der Öffentlichkeit rückt – noch dazu zuerst auf Radio Charivari, dessen kurze Meldungen oft der Aktualität um einen Tag hinterherhinken. Zaghaft gefolgt vom OVB. Mussten RA Dürr und das OVB erst eine die Öffentlichkeit schonende Strategie entwickeln? Eisern schweigt die Pressestelle des LG Traunstein bis heute. Hätte der BGH die Revision verworfen, wären Gericht und StA wohl umgehend vom OVB gefeiert worden (vgl. hier).

Gast1234(5) hat geschrieben: Samstag, 01. August 2026, 17:45:54 Lustig, dass gerade Peter Dürr die Revision eingereicht hat.
Vielleicht auf Druck des Mandanten. Alternative: Beendigung des Mandats. Wäre dann ein Kollege mit der Revision durchgedrungen, hätte es geheißen: warum nicht Dürr? Dürr hatte die Wahl zwischen Pest und Cholera.

Gast1234(5) hat geschrieben: Samstag, 01. August 2026, 17:45:54 Dem regelmäßigen Leser sollte der 19.3. bekannt vorkommen…
Der einstige Jubeltag der Aßbichler-Fans mutiert zu Aßbichlers Waterloo-Gedenktag. :lol:

Gast1234(5) hat geschrieben: Samstag, 01. August 2026, 17:45:54 Wer jetzt immer noch denkt, dass der BGH das erste Eiskeller-Urteil ohne die E-Mail nicht aufgehoben hätte, ist vielleicht selbst nicht in der Lage, logische Schlüsse zu ziehen.
Oder bösen Willens, das Volk für dumm zu verkaufen?

Heckengäu hat geschrieben: Samstag, 01. August 2026, 19:08:30 Link linkt nicht und ruft Fehler
Funktioniert bei mir prima. Hier findest Du den BGH-Beschluss im Volltext auf einer HTML-Seite:
https://www.hrr-strafrecht.de/1/26/1-37-26.php
https://openjur.de/u/2545635.html
Direkt-Link zum PDF des BGH:
https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... onFile&v=1

Gast1234(5) hat geschrieben: Samstag, 01. August 2026, 17:45:54 Meine persönliche Lieblingsstelle: …
Bingo! Ein wahrer Leckerbissen! (Nachzulesen bei Rdnr. 12.)

Falsch zitiert das OVB den BGH (siehe hier im Spoiler, fett). Nicht der BGH, wie das OVB behauptet, sondern bereits der Generalbundesanwalt (also der Gegner des Revisionsführers!) sagte in seiner Antragsschrift (Rdnr. 2, 3): „Dem Rechtsmittel wird der Erfolg nicht versagt werden können, da die Verurteilung des Angeklagten einer tragfähigen Beweiswürdigung entbehrt.“ Eine besonders herbe Klatsche!

Zuguterletzt moniert der BGH, Aßbichler habe verpennt, den Tatbestand des erpresserischen Menschenraubs (§ 239a StGB) zu prüfen (Rdnr. 24). Macht Verurteilungsfanatismus rechtsblind?

Die rechtlich relevanten Kernaussagen des BGH sind besonders erkenntnisreich für Anhänger des volkstümlichen Irrglaubens, ein Gericht sei in seiner sogenannten freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 261 StPO) frei wie ein Vogel:

Spoiler – hier klicken!
[…]

I. Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts. Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob ihm Rechtsfehler unterlaufen sind. Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen ein Denkgesetz oder einen gesicherten Erfahrungssatz verstößt […]. Lückenhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sich das Tatgericht nicht mit allen wesentlichen, den Angeklagten belastenden und entlastenden Indizien auseinandergesetzt hat. Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht die für den Schuldspruch bedeutsamen Beweise erschöpfend gewürdigt, die entscheidungserheblichen Umstände erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat; eine Beweiswürdigung, die Feststellungen nicht in Betracht zieht, welche geeignet sind, die Entscheidung zu beeinflussen, oder naheliegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, ist rechtsfehlerhaft […]. In Fällen, in denen – wie hier – Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, die die Entscheidung zu Gunsten oder zu Lasten des Angeklagten beeinflussen können […].

[…]

II. Diesen Maßstäben wird die tatrichterliche Beweiswürdigung in mehrfacher Hinsicht nicht gerecht.

[…]

BGH, Beschluss vom 19.03.2026, 1 StR 37/26, Rdnr. 3, 4 (Vorinstanz: LG Traunstein, Urteil vom 30.09.2025, 2 KLs 150 Js 40583/24)
https://www.hrr-strafrecht.de/1/26/1-37-26.php
https://openjur.de/u/2545635.html
PDF: https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... onFile&v=1

In vergleichbarer Weise hätte der BGH Aßbichlers Eiskeller-Urteil abserviert, wäre nicht bereits wegen Befangenheit „Game over“ gewesen. Die von @Gast1234(5) oben zitierte Lieblingsstelle hätte dabei besonders häufig Verwendung gefunden. ;-)

Gast1234(5) hat geschrieben: Samstag, 01. August 2026, 19:52:37 ich glaube, letztere [das LG Traunstein] hüten sich mittlerweile, ihre Urteile zu veröffentlichen…
Diesen Eindruck teile ich. Im Portal „Bayern-Recht“ sind bislang nur vier (!) strafrechtliche Entscheidungen des LG Traunstein aus dem Jahr 2025 veröffentlicht, darunter Aßbichlers Beschlagnahmungs-Panne, die das BVerfG auf die Palme brachte (siehe hier im 3. Spoiler). Nicht dabei sind der Eiskeller-Freispruch und das neuerdings vom BGH kassierte Urteil.

https://www.gesetze-bayern.de/
Navigation: Ordentliche Gerichtsbarkeit → Landgerichte → LG Traunstein → 2025

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Montag, 03. August 2026, 20:59:01
von Catch22
Mordprozess um Eman E.

13. Sitzungstag am LG Traunstein: Plädoyers. Kommt es zu einer Verurteilung?

Spoiler – hier klicken!

Was bisher geschah:
viewtopic.php?p=346414#p346414 (1. + 2. Sitzungstag)
viewtopic.php?p=346563#p346563 (Einschätzung, Termine)
viewtopic.php?p=347071#p347071 (3. + 4. Sitzungstag)
viewtopic.php?p=352607#p352607 (5. + 6. Sitzungstag)
viewtopic.php?p=353653#p353653 (7. + 8. Sitzungstag)
viewtopic.php?p=355505#p355505 (9. + 10. Sitzungstag)
viewtopic.php?p=355905#p355905 (11. + 12. Sitzungstag)


12. Sitzungstag, 28.07.2026 – Nachtrag

► OVB am 30.07.2026:
https://www.ovb-online.de/rosenheim/bad ... 21661.html (Paywall)
https://web.archive.org/web/20260731042 ... 21661.html (ohne Paywall)


13. Sitzungstag, 03.08.2026

Ortstermin am 31.07.2026 in Bad Aibling:
• 8.00–8.05 Uhr, Sonnenstand vertikal 20°, Himmelsrichtung 84°
• Standpunkt: Fußweg an der Wohnanlage, auf Straßenniveau
• Streitszene in Wohnung nachgestellt
→ Zeugin habe Streit + Attacke beobachten können

Beweisanträge der Verteidigung:
• 5 Anträge von Kammer abgelehnt
• 1 Antrag von Verteidigung zurückgenommen (Lichtexperte)

Plädoyer der StA (StA Wolfgang Fiedler):
• Tatzeit: am 11.11.2024
• Eskalation nach Streit über Kinder [lt. OVB-Ticker: über Kindergeld]
• mehrmals Schläge auf Kopf von Eman E.
• mit massivem, rundem Gegenstand, ∅ 2 cm
→ Tod von Eman E.
→ lt. Rechtsmediziner Gewaltverbrechen, kein Sturz
• niemand habe nach 11.11.2024 Kontakt zu Eman E. gehabt
• kein Anfangsverdacht gegen Angekl. bei Durchsuchung der Whg.
• Annahme vorerst plausibel, Eman E. habe Ehemann verlassen
→ kein Beweisverwertungsverbot
• „massive häusliche Gewalt“ gegen Eman E., seelisch + körperlich
• Angekl. habe Eman E. „kleinhalten“ wollen
• Todesdrohungen gegen Eman E.
• gekränkter Stolz
• Angst, nach Scheidung Zugriff auf Kinder zu verlieren
• spontane Eskalation nicht ausschließbar, aber
• massive Gewalt + vielfache Drohungen → Vorsatz
• Aussagen vieler Zeugen
• DNA des Abgekl. am Verschlussband des Gartenabfallsacks
• Decke vom Fundort identisch mit Decke aus Whg.
• Angekl. lt. Zeugen gewalttätig + herrschsüchtig
• Alternativtäter undenkbar
→ lückenlose Indizienkette
Mord aus niedrigen Beweggründen211 Abs. 2 Var. 4 StGB)
→ lebenslange Freiheitsstrafe

Plädoyer der Nebenklage (RAin Betül Demir):
• „Streit, Gewalt, Kontrolle und Drohungen“
• Mord als „grausames Ende eines Leidenswegs“
• Beweiswürdigung wie StA
→ lebenslange Haft wegen Mordes
besondere Schwere der Schuld57a Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Plädoyer der Verteidigung (RAin Juliane Weber):
• Polizei habe „einseitig belastend“ ermittelt
• „Verfolgungsinteresse“ der Polizei gegen den Angekl.
• vielen Spuren sei nicht nachgegangen worden
• Spur Visitenkarte in der Wohnung nicht verfolgt
• Spur Zeltplatz nahe Leichenfundort nicht verfolgt
• Spuren von Eman E. nach Rumänien + Österreich nicht verfolgt
• Tatverdacht schon bei Durchsuchung der Whg.
• warum Spaten mitgenommen, wenn noch kein Tatverdacht?
→ Beweisverwertungsverbot
• Festnahme des Zeugen sei unverhältnismäßg + rechtswidrig
• Aussagen über Aggressivität des Angekl. aus „Gerüchteküche“
• keine Eingrenzung des Verletzungszeitpunkts durch Rechtsmedizin
• „Tatort und Tatzeit unklar“
• „zuhause keine Blutspuren gefunden“
• DNA-Mischspur am Gartenabfallsack vom Angekl. + 2 Unbekannten
• Gutachten zu Decke + Spaten.nicht aussagekräftig
• Decke am Leichenfundort könne „von woanders herstammen“
• Alternatives Tatgeschehen: Whg. freiwillig verlassen, Decke mitgenommen, durch Unbekannten getötet
• auch Unfall nicht auszuschließen
→ viele Lücken in der Indizienkette
Freispruch + Haftentschädigung

Verteidiger Claus Erhard und der Angeklagte schließen sich an.

→ Gericht scheint lt. OVB-Ticker nachdenklich geworden zu sein.

Vorsitzender:
• morgiger Sitzungstag entfällt
• morgen Beratung der Kammer

Weiter geht‘s am 13.08.2026 um 10.30 Uhr mit Verkündung des Urteils.

Anm.: Vage Einschätzungen der Gutachter zur Decke und zu Erdanhaftungen am Spaten mutieren in Fiedlers Plädoyer plötzlich zu absoluter Sicherheit. Wie erklärt sich das Fehlen der Decke im Haushalt der Eheleute, falls die Decke am Leichenfundort nicht aus der Wohnung stammt? Warum wurde zur Decke kein Fasergutachten eingeholt? Befinden sich Fasern aus der Wohnung (beispielsweise vom Sofa) auf der bei der Leiche gefundenen Decke? Warum wurde zu den Erdanhaftungen am Spaten kein biologisches Gutachten (Pollen, Sporen, DNA) eingeholt? Was genau beweist die DNA-Mischspur am Verschlussband des Gartenabfallsacks? Als Zeitungsente entpuppt sich die Meldung der Bild-Zeitung, ein Kassenbon beweise, der Angeklagte habe am Tattag die Decke bei Lidl nachgekauft (siehe hier im 2. Spoiler). Wodurch sieht StA Fiedler das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (§ 211 Abs. 2 Var. 4 StGB) als bewiesen, wenn er gleichzeitig eine Affekttat („spontane Eskalation“) nicht ausschließt? Ist nur die Berichterstattung so löchrig oder auch die Beweislage? Für eine Verurteilung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, also mindestens 4 der 5 Stimmen (§ 263 Abs. 1 StPO). Der Vorsitzende gibt seine Stimme zuletzt ab (§ 197 GVG). Beratung und Abstimmung sind geheim.


► OVB am 03.08.2026 (Ticker):
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 26030.html (Paywall)
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 26030.html (ohne Paywall)

► Radio Charivari Rosenheim am 03.08.2026:
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... plaedoyers
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... -um-eman-e
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... ende-woche

► PNP am 03.08.2026:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... t-21706331 (Paywall)
https://archive.ph/20260803171550/https ... t-21706331 (ohne Paywall)

► OVB am 03.08.2026:
https://www.ovb-online.de/rosenheim/chi ... 27337.html (Paywall)
https://archive.ph/20260803192157/https ... 27337.html (ohne Paywall)

► Regional-Fernsehen Oberbayern am 04.08.2026:
https://www.rfo.de/mediathek/video/mord ... itsstrafe/

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Mittwoch, 05. August 2026, 19:41:00
von Catch22
„Die Zeit“: Regina Rick, die Rottweilerin – ein Porträt

Ein bemerkenswertes Porträt mit Einblicken in ihre Persönlichkeit und Familiengeschichte zeichnet Sabine Rückert („Die Zeit“) von RAin Regina Rick. Kritik wird laut an der bayerischen Strafjustiz, den Staatsanwälten und der Polizei. Für ein erneutes Aufeinandertreffen mit StA Fiedler und einem Rechtsmediziner der Münchener LMU sorgt der Prozess um den Tod von Eman E. Auch Neuigkeiten über Sebastian gibt es:

► Sebastian in Ausbildung zum Förster
► „irgendwo in Deutschland“
► Chiemgau noch immer vergiftet
► Stimmungsmache durch Lokalpresse, StA, Polizei
► Verleumdungen

► bayer. Polizei mächtiger als in anderen Bundesländern
► bayer. Strafjustiz autoritärer, Widerspruch nicht gewohnt
► ungesunde Nähe zwischen StAen und Richtern in Bayern
► Richter und Ermittler in den Kantinen per Du
► Selbstherrlichkeit und Verwilderung der Sitten
► Strafjustiz nicht erfreut über Korrektur von Fehlern
► Gesichtsverlust für Justiz schwerer erträglich als Unrecht

► schon als Studentin Entschädigung für Schwester erkämpft
► kein fremdbestimmtes Leben in Großkanzlei vorstellbar

Herausragenden Persönlichkeiten des Rechts widmet „Die Zeit“ die Artikelserie „Meine Helden des Rechts“. Vertreten sind große Namen, etwa Cicero, Egon Erwin Kisch, Theodor Lessing und Hans Litten, der sogar Hitler als Zeugen vor die Schranken des Gerichts zitiert hatte. Ihren Platz hat dort nun auch Regina Rick gefunden:

Spoiler – hier klicken!
Justiz
Die Rottweilerin

Bild
Regina Rick ist 58 Jahre alt. Sie sagt, das Aktenstudium sei für sie eine Art Meditation. © Daniel Delang für DIE ZEIT

Die Rechtsanwältin Regina Rick hat mehrere unschuldig verurteilte Menschen aus dem Gefängnis geholt und musste dabei erbitterte Kämpfe mit der bayerischen Justiz ausfechten.

Im oberbayerischen Aschau sitzen fünf oder sechs Frauen um einen Tisch und können nicht aufhören, über das Schreckliche zu reden: wie es war, als der Sebastian verhaftet wurde. Als das Haus wieder und wieder durchsucht wurde. Als er gefesselt im Gericht saß und von der Vorsitzenden Richterin angefahren wurde. Als sie alle von den Aschauern gemieden wurden und die Nachbarn die Straßenseite wechselten. Und als Sebastian schließlich mit 21 Jahren wegen Mordes verurteilt wurde. Ohne Beweise. Die Mutter, die Tanten und die Cousinen des Justizopfers sind noch immer gefangen im bösen Bann des Fehlurteils, obwohl Sebastian doch schon vor vielen Monaten – im November 2025 – in einem zweiten Prozess freigesprochen worden ist, weil nichts auf seine Täterschaft hinwies.

Im Kreise der aufgebrachten Frauen bleibt nur eine ruhig, es ist die Strafverteidigerin Regina Rick. Ihr ist es zu verdanken, dass Sebastian T. heute ein freies Leben führen kann. Sie hatte erkannt, dass das erste Urteil des Landgerichts Traunstein nichts taugte, und sie war es, die in einem zweiten Urteil die Freisprechung dieses Mandanten erreichte. Wie oft mag sie schon im Traumakarussell dieser Angehörigen mitgefahren sein?

Der Freigesprochene selbst lebt nicht mehr in Aschau. Sebastian macht irgendwo in Deutschland eine Ausbildung zum Förster. Er könnte auch nicht mehr hier leben, das ländliche Chiemgau ist immer noch vergiftet von der Stimmungsmache der Staatsanwälte und Kriminalbeamten, dem anhaltenden Raunen der Lokaljournalisten und den Verleumdungen durch alle, die den jungen Mann einst als Täter gebrandmarkt hatten und nun irgendwie doch noch recht behalten wollen.

Im zweiten Prozess gegen T. … hatte Rick die Unterstützung eines weiteren Verteidigers: Der junge Hamburger Rechtsanwalt Yves Georg hatte schon 2023 mitgeholfen, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein brandneues Gesetz zu kippen, das eine Wiederaufnahme von Mordermittlungen gegen rechtskräftig Freigesprochene erleichtern sollte. Hier in Aschau kann man sehen und hören, welch katastrophale Folgen ein solches Gesetz für das Leben von Menschen wie Sebastian T. gehabt hätte, der zwar von aller Schuld freigesprochen ist, dessen Ruf aber von interessierten Kreisen heimlich weiter beschädigt wird. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat gleich nach dem Freispruch angekündigt, weiter nach einem Täter zu suchen. Man kann sich vorstellen, wie eine solche Suche im Schutze jenes neuen Gesetzes ausgesehen hätte. Doch niemand dürfe dauerhaft der Angst ausgesetzt sein, trotz rechtskräftigen Freispruchs nachträglich ein zweites Mal in derselben Sache verurteilt zu werden, verkündeten die Bundesverfassungsrichter im Oktober 2023 – und schafften das Gesetz aus der Welt.

Die Rechtsanwältin Regina Rick hat der bayerischen Strafjustiz mit dem Freispruch von T. einen heftigen Schlag versetzt – und es war nicht der erste. Schon 2011 beschämte sie Staatsanwälte und Richter durch eine erfolgreiche Wiederaufnahme in der Sache Rudolf Rupp: Der oberbayerische Bauer sollte nach Ansicht der Ingolstädter Strafverfolger von seiner Familie ermordet und an die Hofhunde verfüttert worden sein. Eine Leiche gab es nicht. Die Ehefrau Rupp, ihre Töchter und ein Schwiegersohn in spe wurden verurteilt und eingesperrt – bis man das Skelett des Bauern überraschend vollständig und in seinem Mercedes sitzend am Grunde der Donau fand. Er hatte sich suizidiert.

Auch der Hausmeister Manfred … [G.[ saß wegen eines angeblichen Raubmordes an einer Rentnerin 13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis, bis ihn Regina Rick nach einem erschöpfenden Kampf gegen die Münchner Strafjustiz mithilfe eines neuen Gutachtens rehabilitieren konnte. 2023 wurde auch er unter großer öffentlicher Anteilnahme freigesprochen. Der Staatsanwalt habe über das neue Gutachten, das den Tod der alten Dame als Unfallgeschehen einstufte, zunächst bloß gelacht, erzählte Rick damals der Süddeutschen Zeitung. Da habe sie sich geschworen: „Du wirst verlieren.“ So etwas nimmt sie persönlich. Vielleicht muss ein Verteidiger von kalter Wut getragen sein, um bis ans Ende seiner Kräfte zu gehen und über Jahre alles andere diesem einen Ziel unterzuordnen.

Bayern hat eine Polizei, die selbstbewusster und mächtiger daherkommt als die in anderen Bundesländern, und eine Strafjustiz, die Widerspruch nicht gewohnt ist. Das berühmte Gefälle-Phänomen, wonach bei vergleichbaren Taten die Richtermilde deutlich absinkt und das Strafmaß erheblich ansteigt, je weiter südöstlich in Deutschland ein Urteil fällt, ist empirisch belegt. In Bayern versuchen viele Strafverteidiger daher immer noch, Gerichte gnädig zu stimmen oder für den Mandanten durch Geständnis einen Deal zu erreichen. Den offenen Krach riskiert hier kaum einer. Die Kämpfer unter den Strafverteidigern finden sich vor allem im Norden der Republik.

Das Schicksal ihrer Schwester hat sie das Kämpfen gelehrt

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„Ich muss gemein sein, und ich muss Gemeinheiten aushalten.“ © Daniel Delang für DIE ZEIT

Nur die widerspenstige Rick stört die bayerische Gemütlichkeit der Richter und Staatsanwälte. Regina Rick ist eine Ausnahmeerscheinung, nicht nur in Bayern. Die 58-jährige Rechtsanwältin gehört zu den herausragenden Verteidigern Deutschlands. Das Auffälligste an ihr ist eine derart detaillierte Kenntnis der Ermittlungsakten, wie sie bei anderen Verteidigern kaum zu beobachten ist. Rick weiß alles, egal, ob die Akte 10.000 oder 30.000 Seiten umfasst. Unentwegt korrigiert sie die Prozessbeteiligten in der Hauptverhandlung. Sie hat im Kopf, wer wann und wo was gesagt hat und welche Seite fehlt. Sie kennt die Sachverständigengutachten und deren Schwachstellen. Sie will wissen, wie diese Expertisen zustande gekommen sind, egal ob es Gutachten über Genspuren sind, über Handydaten oder über Thermodynamik. „Mir macht es nichts aus, wenn eine Akte dick ist“, sagt sie. Das Aktenstudium sei für sie eine Art Meditation, sie versinke in einem Flow und tauche Tage später fast immer mit einem interessanten Fund wieder auf. Auch im Fall Sebastian T. war Rick in einer unscheinbaren Nebenakte auf eine intrigante E-Mail-Korrespondenz zwischen dem Staatsanwalt und der Vorsitzenden Richterin gestoßen, dieser Fund brachte in der Revision schließlich das Mordurteil zu Fall. Derart aktenfest zu sein, ist Ricks größter Vorsprung vor allen anderen im Raum und eine große Fleiß- und Gehirnleistung. Als klar war, dass es nach dem gemeinsamen Erfolg vor dem Bundesgerichtshof (Yves Georg war schon bei der Revision dabei) einen zweiten Prozess in der Sache T. geben würde, sagte sie zu ihrem Mitverteidiger: „Jetzt lerne ich die Akten auswendig.“

Regina Rick macht kein Aufheben um sich. Die narzisstische Bugwelle, die viele Starverteidiger vor sich herschieben, fehlt bei ihr. Trotzdem wird es oft still, wenn sie einen Gerichtssaal betritt. Der Zuschauer erlebt eine Frau, die unbeeindruckt wirkt vom Auftreten und von der Selbstgewissheit der Richter und von der Feindschaft der Staatsanwälte. Sie weicht keinem Ärger aus, bleibt aber sachlich. „Ich gehe nicht in den Gerichtssaal, um Freunde zu finden, sondern um meinen Mandanten zu retten“, sagt sie. „Ich muss gemein sein, und ich muss Gemeinheiten aushalten.“ Es mache ihr schon lange nichts mehr aus, gehasst und angegriffen zu werden. Schon als Kind sei sie von ihrem Vater herabgesetzt und missachtet worden. Die bayerische Strafjustiz ist nicht etwa erfreut, dass jemand ihre schlimmsten Fehlleistungen korrigiert und Unschuldige vor dem Untergang bewahrt. Im Gegenteil: Sie nimmt es übel. Der Gesichtsverlust ist für viele Justizjuristen offenbar schwerer erträglich als das Unrecht.

Keiner der von der ZEIT angesprochenen Richter und Staatsanwälte wollte sich zu Regina Rick äußern.

Kürzlich traf Rick als Verteidigerin in einem anderen Mordprozess vor dem Landgericht Traunstein wieder auf jenen für die katastrophale Ermittlung gegen Sebastian T. zuständigen Staatsanwalt, der sie seinerzeit angeschrien, ihre Beiträge als „Quatsch“ bezeichnet und die verhängnisvolle E-Mail an die Vorsitzende geschrieben hatte. Und daneben saß ein Sachverständiger aus der Gerichtsmedizin München, die für das erste Fehlurteil gegen den unschuldigen T. mitverantwortlich war. Doch Rick lässt sich nichts anmerken. Sie beträgt sich höflich und unbefangen gegen die beiden, als sei nichts gewesen. Sie weiß, mit wem sie es zu tun hat, aber die Karten sind jetzt neu gemischt. Dies ist ein neues Spiel.

Allein gegen ein ungerechtes System

Bild
Regina Rick gehört zu den herausragenden Verteidigern Deutschlands. © Daniel Delang für DIE ZEIT

Regina Rick ist in München geboren, hier hat sie ihre Kanzlei. Sie hat früh gelernt, dass man sich am besten nur auf sich selbst verlässt. Ihr Vater, ein Mann mit vielen akademischen Abschlüssen und vielen Frauenbekanntschaften, verließ die Mutter, nachdem Ricks ältere Schwester durch eine Pockenschutzimpfung eine schwere geistige Behinderung erlitten hatte. Später, als Jura-Studentin, setzte die junge Regina in jahrelangen Prozessen vor dem Landessozialgericht durch, dass der Impfschaden vom Freistaat Bayern anerkannt wurde. Zwar hatte sie da selbst noch keine Zulassung, doch sie saß ihrer Sozialrechtsanwältin im Nacken und ließ nicht locker, als diese aufgeben wollte. „Wer kämpft, kann verlieren, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren“, sagte sie damals. Seither ist sie die gesetzliche Betreuerin ihrer Schwester, die in einem Heim lebt.

Ricks Ex-Mann – Ralf Rick, ebenfalls Jurist – erinnert sich noch gut daran, wie die junge Regina sich weigerte aufzugeben, selbst als der Sachverständige in der ersten Instanz behauptete, Impfschäden gebe es gar nicht. „Sie war der Motor dieser Prozesse“, sagt er. In der zweiten Instanz bekam die Schwester schließlich recht und wurde mit einer erheblichen Summe abgefunden: „Ich bin jetzt die Reichste am Tisch“, sagte die Geschädigte danach beim Mittagessen. Damals kannte noch niemand den Namen Regina Rick. Heute wird Ralf Rick darauf angesprochen, ob er mit dieser bekannten Rechtsanwältin verwandt sei. „Nein“, antwortet er dann, „aber wir waren mal verheiratet.“

Als er sie 1995 beim Public Viewing in einem Wirtshaus kennenlernte, war sie Mitte zwanzig. „Eher unsicher“ saß sie in einer Gruppe von Freundinnen. Rick weiß noch, dass sein FC Bayern seinerzeit 2 : 5 gegen Ajax Amsterdam verloren hat. Vielleicht ein schlechtes Omen. Man heiratete, bekam zwei Kinder, irgendwann wurde es Regina in der Ehe zu eng. Sie hat nie wieder geheiratet und lebt heute allein mit ihrem Rottweiler Momo. Ein Hund, der sei wie sie selbst, sagt sie. Freundlich, aber gefährlich. Diszipliniert und im richtigen Moment zupackend.

Ricks alter Schulfreund Christoph Maier ist Rechtsanwalt in München. Er hat Regina am Münchner Karlsgymnasium erlebt und mit ihr den ersten Schieber getanzt, „aber es ist nichts aus uns geworden“. Sehr lieb sei sie gewesen und „von einer Ernsthaftigkeit, von der ich nicht wusste, woher die kommt“. Er hat noch Fotos aus jener Zeit, die ein sehr junges und sehr schönes Duo zeigen. Regina war schon damals besonders – „fähig zur letztgültigen Einsamkeit“, sagt Maier, das habe man der 17-Jährigen angemerkt. Sie sei es gewohnt gewesen, in schweren Lagen allein dazustehen. So was habe oft mit der Kindheit zu tun: „Man hat viele einsame Erlebnisse.“ Wenn man lernt, dass niemand da ist, der hilft, geht man entweder zugrunde – oder man kämpft sich durch. Eine gute Voraussetzung für einen Strafverteidiger, findet Maier. Er selbst sei in seiner Familie verletzt und angegriffen worden. „Es gibt nicht viele, mit denen ich so verbunden bin wie mit Regina“, sagt er. „Ich glaube, es ist die große Einsamkeit und der brennende Wunsch, nicht mehr einsam zu sein.“

So ganz allein scheint Rick aber doch nicht zu sein, denn um sie hat sich ein Netzwerk an Menschen gebildet, das ihre Arbeit schätzt und unterstützt. Immer wieder findet sie Mäzene, die Gutachten finanzieren, und treibt mit Charme und Freundlichkeit Wissenschaftler auf, die sie fragen und mit denen sie sich beraten kann.

Regina Rick hatte von Anfang an eine eigene Kanzlei, sie arbeitet allein. Jeder Strafprozess ist für sie nicht nur ein Kampf um den Mandanten, sondern immer auch um die Existenz. Nur wer gut ist und Erfolg hat, verdient gut, jedenfalls wenn er nicht mit der Strafjustiz in Bayern gemeinsame Sache macht. Auf Pflichtmandate, die von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht vermittelt werden, kann sie nicht hoffen. Die Strafjustiz hier zieht Verteidiger vor, mit denen sie „arbeiten“ kann, keine Störenfriede, die die Aburteilung behindern und alle noch durch öffentlich ausgesprochene Wahrheiten in Verlegenheit bringen. „Mir geht es gut mit meinen Pflichtverteidigern“, sagte ein Vorsitzender Richter zu ihr, als sie ihn nach Pflichtmandaten fragte, „warum sollte ich mir eine Rick ins Boot holen?“ Die Szene schildert nicht Rick selbst, sondern ein Kollege.

Die bayerische Strafjustiz ist autoritärer als in anderen Bundesländern

Staatsanwältin zu werden, kam für Rick nie infrage („Ich möchte kein Beamter sein, der für jeden Bleistift einen Antrag schreiben muss“), und auch das Richteramt strebte sie nie an („Ich will niemanden ins Gefängnis schicken, auch wenn ich finde, dass manche Leute dort gut aufgehoben sind“). Doch auch das fremdbestimmte Leben in einer Großkanzlei war für sie unvorstellbar, noch dazu mit zwei kleinen Kindern. Als Berufsanfängerin schwamm sie daher zunächst im Kielwasser des Ingolstädter Rechtsanwalts Klaus Wittmann, von dem sie fast alles über Verteidigung gelernt hat. Durch ihn kam sie an die Wiederaufnahme im Fall des Bauern Rupp, der ihr erster öffentlich wahrgenommener Erfolg wurde.

Dass die Strafjustiz in Bayern autoritärer ist als in anderen Bundesländern, führt Wittmann auf die ungesunde Nähe zwischen Staatsanwälten und Richtern zurück. Die Besonderheit, dass Beamte hier zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht hin- und herwechseln, führe zu einer Verwischung der Grenzen. Richter und Ermittler säßen in den Kantinen zusammen und duzten sich, sagt er. „Da ist es nicht leicht, sich als Verteidiger Respekt zu verschaffen.“

Dazu kommt, darf man hinzufügen, dass der für die bayerischen Urteile zuständige Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs über viele Jahre seine Kontrollpflicht vernachlässigt hat. Unter dem elf Jahre währenden Vorsitz des Bundesrichters Armin Nack zog er sich in Juristenkreisen den Spitznamen „Olli-Kahn-Senat“ zu, der „alles hält“. Die Revisionen der Angeklagten hatten besonders wenig Erfolg. 2013 ging Nack in den Ruhestand, doch die Selbstherrlichkeit der Richter und die Verwilderung der Sitten an bayerischen Gerichten – zu beobachten etwa im ersten Prozess gegen Sebastian T. – scheinen immer noch nicht ausgemerzt. Es ist eine feindliche Welt, in die Regina Rick täglich hinauszieht.

„Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers.“ Dieser Satz des berühmtesten aller Strafverteidiger, Max Alsberg, der 1933 von den Nationalsozialisten in den Suizid getrieben wurde, findet sich fast auf jeder zweiten Website von Strafverteidigerbüros. Doch es gibt nicht viele, die ihn wirklich einlösen. Eine davon ist Regina Rick.

Zeit online am 05.08.2026, „Die Zeit“ Nr. 34/2026
https://www.zeit.de/2026/34/justiz-stra ... egina-rick
ohne Paywall:
https://archive.ph/20260805153037/https ... egina-rick

Die Leserkommentare dazu:
https://www.zeit.de/2026/34/justiz-stra ... k#comments

Anmerkung: Zu den im Artikel erwähnten Fällen des Bauern Rupp und dem Badewannen-Fall gibt es mehrteilige ARD-Dokus, siehe hier. Eiskeller-Doku der ARD siehe hier.


Rosenheimer Club-Raub abgeurteilt

Spoiler – hier klicken!

Nachdem der 24-jährige Angeklagte freigesprochen wurde (siehe hier im 2. Spoiler, Verteidiger: RA Baumgärtl), berief sich der 27-jährige Angeklagte (Verteidigerin: RAin Rick) auf „Dummheit“ als Tatmotiv. Die Erste Jugendkammer des LG Traunstein unter dem Vorsitz von Heike Will verurteilte nun Ricks Mandanten wegen einfacher und gefährlicher Körperverletzung (§§ 223 , 224 StGB) zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Von Raub (§§ 249, 250 StGB), wie angeklagt, ist plötzlich keine Rede mehr.

► Traunsteiner Tagblatt am 09.07.2026:
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/st ... 05606.html (Paywall)

► Radio Charivari Rosenheim am 04.08.2026:
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... eht-weiter

► Radio Charivari Rosenheim am 05.08.2026:
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... ungsstrafe

OVB, PNP und das Presseportal des LG Traunstein schweigen bislang.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Dienstag, 11. August 2026, 00:30:15
von Catch22
Tagesschau.de: Verzerrt „True Crime“ die Realität?

Über eine Studie der Universität Graz zu den Motiven für True-Crime-Konsum berichtet Tagesschau.de. Eine Kriminologin der Polizei-Fachhochschule in Köln warnt vor der Gefahr, dass durch True-Crime-Podcasts ein verzerrtes Bild der Realität entstehen könne – und prompt dichtet der tagesschlaue Journalist dem „brutalen“ Eiskeller-„Verbrechen“ eine Vergewaltigung an und wandelt die Prien zum Bärbach. :lol: :lol:

► „krankhafte Neugier“ nach bedrohlichen Situationen anderer
► 75 % wollen Psychologie hinter den Taten verstehen
► Bedürfnis, Unsicherheiten aufzulösen
► Gefühl, Bedrohung zu kennen und besser geschützt zu sein
► Konsum: Frauen 7 Std., Männer 4 Std. wöchentlich

Leider kein Wort über schlampig recherchierte, einseitige und manipulative True-Crime-Machwerke. Tagesschau.de berichtet:

Spoiler – hier klicken!
True-Crime-Formate
Verzerrt die Lust am Verbrechen die Realität?

True Crime, etwa in Podcasts, fasziniert viele Menschen und gibt ihnen das Gefühl, Gefahren besser einschätzen zu können. Doch bizarre Kriminalfälle können die Wahrnehmung von Risiken auch verzerren.

Nach einem Club-Besuch wird eine junge Frau mutmaßlich vergewaltigt, mitten in der Nacht auf dem Heimweg. Die Leiche wird in einem nahegelegenen Bach aufgefunden, im beschaulichen Aschau. Ein brutales Verbrechen, das sich im Oktober 2022 im 5.000-Seelendorf im oberbayerischen Landkreis Rosenheim ereignet.

Es ist einer jener Fälle, die gleich mehrfach in True-Crime-Formaten nacherzählt werden. Dazu gehören die Podcasts „True Crime 187“ von Teubig.Media, „Verbrechen von Nebenan“ von RTL+ oder „Im Visier“ von rbb, die zahlreiche Fans begeistern.

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Ort eines zuletzt in mehreren True-Crime-Podcasts erzählten Verbrechens: Der Musikclub „Eiskeller“ im oberbayerischen Aschau.

Die ARD/ZDF Podcaststudie 2024 führt unter den Befragten die Genres Comedy/Satire und True Crime als beliebteste Podcasts auf. Spätestens mit der Verfilmung der Geschichte rund um den US-amerikanischen Serienmörder Jeffrey Dahmer bei Netflix ist die Begeisterung für True Crime auch in der Filmbranche angekommen.

Das Bedürfnis, Risiken einzuschätzen

Doch was fasziniert an den grausamen Taten? Die Universität Graz hat 2025 ein Forschungsprojekt zu den Motiven für True-Crime-Konsum durchgeführt und dafür 600 Personen befragt [siehe hier]. Ein zentrales Motiv ist die menschliche Neugier nach gefährlichen oder bedrohlichen Situationen, die andere Menschen erlebt haben.

In der Studie ist dabei von „Morbid Curiosity“ die Rede, übersetzt also in etwa „morbide“ oder „krankhafte Neugier“. Wir interessieren uns demnach besonders für unangenehme Geschichten. Eine mögliche Erklärung: Das Gehirn versucht zu verstehen, in welchen Situationen Gefahr droht. Laut Studie der Uni Graz wollen 75 Prozent der Befragten die Psychologie hinter den Taten verstehen.

Das Forscherteam schlussfolgert, dass es um das Bedürfnis geht, Unsicherheiten aufzulösen. Wer einen True-Crime-Podcast hört, verfolgt zum Beispiel Schritt für Schritt, wie ein Täter oder eine Täterin das Verbrechen plant und ausführt. Hörende versuchen, diese Verbrechen zu verstehen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen.

True-Crime-Verbrechen selten repräsentativ

Kriminalgeschichten vermitteln das Gefühl, die Bedrohung zu kennen und damit im Alltag besser darauf vorbereitet zu sein. Man fühlt sich vor solchen Taten besser geschützt.

True-Crime-Formate erzählen dabei selten von Kavaliersdelikten, zum Beispiel von einem Wohnungseinbruch ohne körperlichen Angriff oder von einem Diebstahl im Supermarkt von nebenan. Als Vorlage für die Formate dienen eher Fälle, die empörend wirken, besonders schrecklich oder sogar kaum vorstellbar sind.

Diese Taten kommen in Deutschland aber eher selten vor, meint Prof. Gina Rosa Wollinger von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Der Konsum von True-Crime-Podcasts berge die Gefahr, dass wir uns ein verzerrtes Bild von der Realität machen.

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Die Kriminologin und Soziologin Gina Rosa Wollinger von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW.

Gefahr scheint größer, als sie ist

Dabei legt der Name „True Crime“ („wahre Verbrechen“) nahe, dass es sich bei den erzählten Geschichten um Reales handelt. Das Genre suggeriert, dass es viele grausame Fälle gibt. Doch in der Kriminalitätsstatistik sind solche Fälle eher selten.

Die meisten Fälle von Mord und Totschlag ereignen sich nicht nachts im Stadtpark, sondern in den eigenen vier Wänden, meint Kriminologin Wollinger. Selten sei der Täter ein Fremder, viel öfter der eigene Partner. Aber auch Verbrechen dieser Art kämen im Vergleich zu anderen Straftaten eher selten vor.

True Crime besonders bei Frauen beliebt

Studien deuten darauf hin, dass vor allem Frauen fasziniert von True Crime sind, sagt Wollinger. Das liege vor allem daran, dass sich Frauen im Allgemeinen mehr für psychologische Themen interessieren und sie die Motive von Kriminellen verstehen wollen.

An diese Erkenntnis knüpft auch die Studie der Uni Graz an: Demnach konsumieren Frauen im Durchschnitt sieben Stunden in der Woche True-Crime-Formate; Männer lediglich vier.


Im Fall Kusel – Die letzte Jagd

Autor Lukas Baumann ist selbst True-Crime-Journalist und Host des ARD Podcasts „Im Fall Kusel – Die letzte Jagd“ [siehe hier]. Zusammen mit seiner Co-Host Nadine Thielen beleuchtet er Tathergang und gesellschaftlichen Zusammenhang des Polizistenmordes von Kusel aus dem Jahr 2022, bei dem zwei Polizisten von einem Wilderer brutal ermordet wurden.

Tagesschau.de am 10.08.2026
https://www.tagesschau.de/kultur/true-c ... n-100.html


Nachtrag

Erreichten Beschwerden die Tagesschau-Redaktion? Inzwischen wurden die „Vergewaltigung“ Hannas und das „brutale Verbrechen“ aus dem Text entfernt. Die Prien bei Kaltenbach (12 Kilometer vom Ort des Geschehens entfernt!) hält der Redakteur jedoch weiterhin für einen „nahegelegenen Bach“. Ergänzt wurden der Freispruch „nach einem zweiten Verfahren“ sowie der Hinweis, die Ereignisse seien „nach wie vor ungeklärt“ und „die Ermittlungen auch nach dem Prozess weitergegangen“ – in der gebotenen Kürze immerhin nicht ganz falsch. Einen Aktualisierungshinweis enthält der Artikel nicht.

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Originalfassung vom 10.08.2026:

Nach einem Club-Besuch wird eine junge Frau mutmaßlich vergewaltigt, mitten in der Nacht auf dem Heimweg. Die Leiche wird in einem nahegelegenen Bach aufgefunden, im beschaulichen Aschau. Ein brutales Verbrechen, das sich im Oktober 2022 im 5.000-Seelendorf im oberbayerischen Landkreis Rosenheim ereignet.

Es ist einer jener Fälle, die gleich mehrfach in True-Crime-Formaten nacherzählt werden. Dazu gehören die Podcasts „True Crime 187“ von Teubig.Media, „Verbrechen von Nebenan“ von RTL+ oder „Im Visier“ von rbb, die zahlreiche Fans begeistern.

Halbwegs korrigierte Fassung vom 11.08.2026:

Nach einem Club-Besuch kommt eine junge Frau ums Leben, mitten in der Nacht auf dem Heimweg. Im Oktober 2022 wird die Leiche in einem nahegelegenen Bach aufgefunden, im beschaulichen Aschau, einem 5.000-Seelendorf im oberbayerischen Landkreis Rosenheim. Ein Verbrechen?

Nach einem zweiten Verfahren wird ein 23-Jähriger vom Tatvorwurf freigesprochen. Im ersten Prozess war er wegen Mordes verurteilt worden. Nach wie vor sind die Ereignisse ungeklärt, die Ermittlungen gingen auch nach dem Prozess weiter. Es ist einer jener Fälle, die gleich mehrfach in True-Crime-Formaten nacherzählt werden.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Dienstag, 11. August 2026, 22:53:14
von Gast
Sehe erneut Reportage..Tod nach Discco...ich bin nach wie vor ueberzeugt.. Verbindung mit Menschen im Freundeskreis im Club geschah etwas...

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Dienstag, 11. August 2026, 22:59:07
von Gast
Denke eher sie ist im Streit in den Bach/ Fluss gelangt..das Wasser tat dann seines...man ahnt nicht welche Kraefte Wasser hat

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Dienstag, 11. August 2026, 23:11:12
von Gast
Bin auch kein Kriminalspezialist..diese Menschen haben ihren Beruf gelernt...aber frage mich immer noch..weshalb besuchte genau am naechsten Morgen Vater von Freund ...mit dem sie heim sollte und und Vater von venau diesem jungen Mann ist..due Familie Woerndl...warum benah er sich bei Gerichtsverhandlung so auffaellig...dieser Vater/ Nachbar/ Polizeibeamter?
..und zu Taeterwissen..sieht man sich die Tanten vom Tatverdaechtigem in Reportage an..diese Damen haben ueberall ihre Ingformanten in so einer Gemeinde..haben viele Kontakte und bekommen immer frueher als alle andeen dort die neuesten Neiigkeiten mit