Gast8099 hat geschrieben: ↑Montag, 11. Mai 2026, 21:44:57
Eigentlich kann Sebastian T. froh und dankbar sein, dass er J. Aßbichler als Richterin hatte. … J.A. dagegen hat wenigstens einen guten und stichhaltigen Revisionsgrund gleich mitgeliefert. …
Ein interessanter, fast schon philosophischer Gedanke. Weiter unten mehr dazu – mit überraschend offenem Schluss …
Gast8099 hat geschrieben: ↑Montag, 11. Mai 2026, 21:44:57
… Ein anderer Richter des bayerischen Landgerichts in TS hätte ihn vielleicht auch verurteilt, wäre aber eleganter vorgegangen und hätte sich weniger angreifbar gemacht. …
Das ist wahr!
Doch nun ein kleiner Exkurs, der den Bogen schlägt zur Ausgangsfrage, ob Sebastian mit Aßbichler wirklich einen Glückstreffer gelandet hat:
Die Vorsitzende Aßbichler war nicht allein verantwortlich für Sebastians Verurteilung. Rein theoretisch hätte sie sogar für einen Freispruch gestimmt haben können.
Der Spruchkörper besteht aus 3 Berufsrichtern (darunter der Vorsitzende) und 2 Schöffen – mit jeweils gleichwertigem Stimmrecht. Für eine Verurteilung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, also mindestens 4 der 5 Stimmen (§
263 Abs. 1 StPO). Der Vorsitzende gibt seine Stimme zuletzt ab (§
197 GVG). Beratung und Abstimmung sind geheim.
Wer von den drei Berufsrichtern letztlich die schriftliche Urteilsbegründung ausarbeitet, ist gesetzlich nicht geregelt. Üblicherweise fällt diese Aufgabe (gemäß der internen Geschäftsverteilung der Kammer, §
21g GVG) dem sogenannten Berichterstatter zu. Das ist derjenige Berufsrichter, der als Sachbearbeiter u. a. die übrigen Mitglieder des Spruchkörpers über den Stand der Akten auf dem Laufenden hält. Weil das Sitzungsprotokoll im Strafprozess (§
273 StPO) nicht umfasst, was Zeugen und Sachverständige im Detail ausgesagt haben, ist der Richter bei der Ausarbeitung der schiftlichen Urteilsgründe auf seine persönlichen Notizen und auch die seiner Kollegen angewiesen. Bei einer derart umfangreichen Hauptverhandlung mit 35 Sitzungstagen darf davon ausgegangen werden, dass auch der Vorsitzende selbst an der Ausarbeitung mitwirkt. Wer letztlich das schriftliche Urteil verfasst hat, bleibt jedoch verborgen – sogar die Prozessbeteiligten erfahren es nicht.
Dabei kommt es immer wieder vor, dass der Berichterstatter ein Urteil schriftlich begründen muss, dessen Entscheidungstenor er in der Abstimmung gar nicht mitgetragen hat. Er muss dann also entgegen seiner eigenen Überzeugung argumentieren. Juristen können das, sie haben es gelernt.
Wie beim ersten Urteil abgestimmt wurde, wissen wir nicht. 5:0 oder 4:1? Gab es einen „Quertreiber“? Falls ja, wer war es? Böse Zungen munkeln, dass ein Berichterstatter, der von allen anderen überstimmt wurde, auch gezielt Fehler in die Urteilsbegründung einfließen lassen könnte, um das Urteil in der Revision angreifbar zu machen.
Inhaltliche Mängel jedoch musste der BGH gar nicht erst prüfen. Er hob das Urteil allein aufgrund Aßbichlers Befangenheit mit Strunk und Stiel auf (§
338 Nr. 3 StPO). Toter als tot konnte das Urteil nun nicht mehr werden. Deshalb haben wir nicht erfahren, wie der BGH die zahlreichen inhaltlichen Mängel des Urteils revisionsrechtlich bewertet hätte.
Ausschlaggebend für den BGH waren die E-Mails zwischen der Vorsitzenden Aßbichler und (O)StA Fiedler. Diese Mails hatte RAin Rick in einer Akte für Nachermittlungen gefunden. Nie geklärt werden konnte, durch wen und warum die ausgedruckten E-Mails nicht in der Hauptakte gelandet sind (wo sie hingehört hätten), sondern ausgerechnet in jener Nachermittlungsakte, die beim damaligen Verfahrensstand wohl nicht mehr von größerem Interesse war.
► Hat Aßbichler selbst die Mail-Ausdrucke dort abgeheftet?
► War es ein „guter Geist“ der Geschäftsstelle?
► Weshalb in der falschen Akte?
► Gab jemand RAin Rick einen vertraulichen Tipp?
Gast8099 hat geschrieben: ↑Montag, 11. Mai 2026, 21:44:57
… Insofern Glück im Unglück, dass er … bei dieser Richterin gelandet ist.
Wer schlussendlich die helfende Hand reichte, wird die Öffentlichkeit nie erfahren. Dass es Aßbichlers Hand gewesen sein könnte, kann ich mir jedoch bei aller Phantasie nicht vorstellen.
Wie denkt Ihr darüber?