Ähm...nein, der prozessberichterstatter (ich nehme an du meinst damit die bz und nicht mich!?!) hat da nichts aus dem Zusammenhang gerissen sondern eigentlich wortwörtlich zitiert:Der Gast hat geschrieben:Sorry Talida, aber so kommts, wenn der Prozessberichterstatter einfach irgendwas schreibt, das völlig aus dem Zusammenhang gerissen wurde. Ceekay konte es auch nur klarstellen, da er im Prozess anwesend war.
Und nochmal nein, das hat nichts damit zu tun dass ich im Prozess anwesend war (abgesehen davon das ich gehört hatte das die Richterin verdeckung mal voreilig ausgeschlossen hatte), es hat mehr damit zu tun das ich den rechtlichen Hinweis gelesen habe ohne meine eigenen Wünsche zwischen die Zeilen zu interpretieren.Der sechste Verhandlungstag im Mordprozess gegen Catalin C. beginnt mit einer Ankündigung von Richterin Kleine-Cosack mit einem sogenannten rechtlichen Hinweis: Nach Ansicht des Gerichts wäre eine Verurteilung wegen Mordes auch dann möglich, wenn man davon ausgeht, dass alle Schläge gegen den Kopf von Carolin G. und das Würgen vor der schweren Sexualstraftat stattfanden, gegebenfalls in Tateinheit mit Störung der Totenruhe.
Die Richterin hat damit nur klargestellt das das mordmerkmal verdeckung auch möglich ist wenn der Täter wie er sagt gleich zu Beginn der tat davon ausgeht das das Opfer schon tot ist, um damit die weitere tat zu ermöglichen. Es wird nicht gesagt das das Gericht davon überzeugt ist das es so war.
Açieeed! style by