MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Fälle: Milina K.(Luckenwalde) neu, Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Montag, 28. Juli 2025, 01:11:53 Sollten die Kopfverletzungen durch die Schrauben sein, heisst das noch lange nicht das der Jogger deswegen unschuldig ist. …
Die gleichzeitige Betrachtung mehr als nur eines einzelnen Arguments kann zeitweilen recht anstrengend sein. ;-) Eine ganze Fülle stichhaltiger Argumente gegen eine Täterschaft Sebastians und für ein Unfallgeschehen bietet der jüngste Artikel der PNP (siehe hier mit vorgekauter Inhaltsangabe).

Gast hat geschrieben: Montag, 28. Juli 2025, 01:11:53 … Im neuen Spiel sind immer noch
Der Jogger
Ein Anderer
Ein Unfall …
► Wo ist auch nur ein einziges, unmittelbar tatbezogenes Indiz, das Sebastian mit der „Tat“ in Verbindung brächte?

► Wo gibt es Anhaltspunkte für einen alternativen Täter?

► Ein Unfallgeschehen muss von der Verteidigung nicht bewiesen werden.

Die StA rollt einen roten Teppich aus und spendiert Schweinsbraten in der Justizkantine für jeden, der einen dringenden Tatverdacht liefert, um einen Haftbefehl gegen jedweden Meuchelmörder im Fall Hanna zu erwirken.

Gast hat geschrieben: Montag, 28. Juli 2025, 01:11:53 … Gestern hatte die Prien … starkes Hochwasser … kann da mal einer den Bärbach filmen und die Strudel am Wehr vor den Schrauben
https://www.hnd.bayern.de/pegel/inn/asc ... =&days=365
Das wäre sicher interessant zu sehen, zumal der Hydrologe Schüttrumpf von der RWTH Aachen vermutlich ähnliches (real, im Labor nachgestellt oder computersimuliert) im Sitzungssaal präsentieren dürfte.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Stets wenn es um den Knastzeugen Adrian M. geht, kommen immer wieder seine wiederholten Lügen aus der Vergangenheit zur Sprache.
Wenn ich mich richtig erinnere , hat er bei seinen Taten nicht nur durch Lügen seine späteren Opfer geködert, sondern diese danach auch noch
mit den Bildern erpresst. Erinnere ich mich da überhaupt richtig ? Falls ja, ist er nicht nur ein notorischer Lügner, zudem auch noch ein Erpresser.
Und Herr Holderle spielt das herunter nach dem Motto "....wer einmal lügt...", als ob das ja alles nicht so tragisch wäre und Adrian M. ein absolut zuverlässiger Zeuge ist.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Montag, 28. Juli 2025, 14:45:59 … Wenn ich mich richtig erinnere , hat … [Adrian M.] … seine … Opfer … auch … mit den Bildern erpresst. Erinnere ich mich da … richtig ? …
Ja, das ist richtig.

andi55 hat geschrieben: Montag, 28. Juli 2025, 14:45:59 … Und Herr Holderle spielt das herunter …, als ob … Adrian M. ein absolut zuverlässiger Zeuge ist.
Für Holderle gilt alles, was einer Verurteilung dienen könnte, als heilig und alles Gegenteilige verteufelt er – ohne Rücksicht auf Logik, Recht und Verstand. Aller Vernunft zum Trotz will er deshalb den Goldjungen aus der JVA auf Händen in den Himmel tragen.

Erinnert sei an Holderles selbstgefällige Empörung, als „Die Zeit“ über ein stark alkoholisiertes Opfer, eine rutschende Hose, ein zeitweilen nacktes Gesäß und einen Stringtanga berichtete. In der öffentlichen Hauptverhandlung und im Urteil passten Holderle all diese Umstände prächtig in den Kram, weil damit das Konstrukt eines sexuellen Tatmotivs und das Narrativ eines „leicht beschwipsten“, hilflos ausgelieferten Opfers genährt werden konnte. Als „Die Zeit“ genau dieselben Umstände kritisch beleuchtete, zeigte sich Holderle zutiefst erschüttert. Verlogener geht's nicht mehr.

Quellen: Dossier der „Zeit“ vom 11.09.2024 siehe hier, Aktualisierung dazu hier und Holderles Retourkutsche im OVB vom 02.10.2024 hier.


Noch ein Mysterium:

Zu etwaigen Farbantragungen in den Kopfwunden sagte RAin Rick gegenüber der PNP (siehe hier), die Wunden seien bislang von der Rechtsmedizin der LMU nicht auf Farbpartikel untersucht worden. Dies verwundert sehr, wenn es im Urteil heißt, „als Tatwerkzeug denkbar und möglich sei etwa ein Stein oder ein kleiner Hammerkopf“ (Rdnr. 973). Ist nicht auch ein Hammerkopf oft lackiert und könnte Farbspuren in Wunden hinterlassen?

Weshalb wurde eine Untersuchung auf Farbpartikel nicht sofort im Rahmen der Obduktion von den verantwortlichen Rechtsmedizinern der Münchener LMU (Mützel, Adamec) bzw. von der StA als Herrin des Ermittlungsverfahrens angeordnet?

Frech unterschlägt Holderle, dass eine solche Untersuchung bislang noch gar nicht stattgefunden hatte, suhlt sich jedoch ungeniert in seiner Behauptung, in den Wunden sei „kein Nanogramm Farbe entdeckt“ worden (Focus-Interview vom 03.07.2025 siehe hier). Kein Wunder, wenn überhaupt noch nicht danach gesucht wurde!
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Montag, 28. Juli 2025, 01:11:53 Sollten die Kopfverletzungen durch die Schrauben sein, heisst das noch lange nicht das der Jogger deswegen unschuldig ist.
Er könnte das Opfer durch einen andere Art und Weise angegriffen haben und einen Unfall beweisen die Schrauben auch nicht.
Im neuen Spiel sind immer noch
Der Jogger
Ein Anderer
Ein Unfall
Derartige Beiträge kann ich in diesem Fall überhaupt nicht nachvollziehen.

Insgesamt gibt es sowieso schon extrem wenige Indizien die überhaupt gegen den Jogger sprechen, für den theorisierten Tathergang gibt es keinen einzigen. Eher gibt es Indizien die gegen einen Beteiligung des Joggers sprechen.
Im Urteil wurde sich damit begnügt, dass man einen Unfall ausschloss und mittels der Extrarunde dem Jogger eine Anwesenheit am blitzsauberen Tatort ermöglichte. Unberücksichtigt ließ man ob es körperlich überhaupt möglich wäre, da half einem das allerwelts Pornomotiv drüber hinweg.

Jede Änderung der penibel konstruierten Theorie bewirkt einen Dominoeffekt, der anderen Indizien umwirft, deshalb hat die Entstehung der Kopfwunden meiner Meinung nach ein Beweiswert gegen die Theorie der StA.

Wenn die Kopfwunden nicht von einem Angriff stammen, lösen sich die meisten Indizien, die das Gericht zum Ausschluss eines Unfalls anführte, in Luft auf. So müsste H. während des Angriffes und als sie ins Wasser kam, bei Bewusstsein gewesen sein und es braucht eine neue Erklärung für den Lungenbefund, für die fehlenden Verletzungen an den Händen, ebenso für den einmaligen Schrei und die fehlende Bekleidung.
Wenn das Fehlen der Bekleidung nicht einem Täter zugeordnet werden kann, gibt es kein Indiz mehr für ein sexuelles Motiv.

Was würde dann deiner Meinung nach bleiben, ein Jogger der völlig grundlos eine Extrarunde läuft um einer jungen Frau auf die Schultern zu hüpfen und mittels Handballenschlag ins Wasser zu befördern. Oder denkst du etwa ein Handballenschlag, der eine Bewusstlosigkeit nach sich zieht, kann ohne Spuren gelingen? Dem ist nicht so.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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„Die Zeit“: Geharnischte Abrechnung

Hart ins Gericht geht Sabine Rückert in der neuesten Ausgabe der „Zeit“ (Nr. 32/2025) mit der Vorsitzenden Aßbichler, deren weitläufiger Seilschaft, dem Nebenklagevertreter Holderle und ganz nebenbei auch mit StA und GBA.

► Aßbichlers Seilschaft torpedierte „Die Zeit“ mit angriffigen Leserbriefen, darunter am Verfahren beteiligter Ersatzschöffe

► Rotary-Club: Persil-Schein für Polizei, StA und LG durch Vorträge im Chiemgau von VorsRi'inLG und Rechtsmedizin-Chef

► Holderle: Lobpreisung von Aßbichlers Kammer, Hetze gegen Angeklagten, Strafanzeige gegen Verteidigerin

► StA und GBA: Tatversion „war zwar nicht zwingend, aber möglich; das genügt“ :lol:

► Aßbichlers unaufgeforderte Stellungnahme gegenüber BGH brachte Fass wohl zum Überlaufen

RFO-Interview mit Aßbichler: StA als „Lichtgestalt“

► JVA-Zeuge Adrian M.: will zuerst JVA-Bedienstetem von „Geständnis“ berichtet haben – der Beamte bestreitet dies, wurde aber vom LG nicht als Zeuge gehört

► Sebastian: beim Rausgehen, Joggen und Einkaufen von Mutter, Cousinen oder Tanten eskortiert zum Schutz vor Nachstellungen

► Fitnessuhr als Alibi für zukünftige Schadensereignisse (Standort, Vitalfunktionen)


Der Artikel der „Zeit“ in voller Länge:

https://archive.ph/20250730161647/https ... traunstein

Eine leicht gekürzte Fassung:

Spoiler – hier klicken!
„Eiskeller-Prozess“
Einer kehrt heim



Bild
… Sebastian … [T.] auf einer Parkbank. Geht er vor die Tür, ist seine Familie immer dabei. © Matthias Ziegler für ZEIT Verbrechen



Sebastian … [T.] war … wegen Mordes an … Hanna … [W.] verurteilt worden. Sie war … in einen reißenden Bach gefallen und … zwölf Kilometer entfernt tot aus dem Wasser gezogen worden. Das Gericht war davon überzeugt, dass sie vom … Angeklagten … überfallen, niedergeschlagen und in den Fluss geworfen worden sei. … Seit dem Urteil steht er … im Mittelpunkt eines heftigen Rechtsstreits, an dem die halbe Republik Anteil nimmt. Denn einen Beweis für die Schuld Sebastian … [T.s] am Tod der Studentin Hanna … [W.] gibt es nicht.

… [T.s] Passivität vermittelt den Eindruck, er sei es von jeher gewohnt, dass andere über ihn entscheiden. Diese fatalistische Lebenshaltung war dem Psychiater schon in der Hauptverhandlung in Traunstein aufgefallen. Seine … Verteidigerin Regina Rick ist davon überzeugt, dass die nach einem Discobesuch stark alkoholisierte Hanna … [W.] in jener Nacht durch einen Unfall ins Wasser stürzte und ertrank. Schon während des Prozesses war sie mit der Vorsitzenden … Aßbichler deshalb heftig aneinandergeraten. Nach der Verurteilung ihres Mandanten holte sich Regina Rick für die Revision beim Bundesgerichtshof Verstärkung aus dem Norden: Gemeinsam mit dem jungen Hamburger Rechtsanwalt Yves Georg griff sie das Urteil des Landgerichts Traunstein mit mehreren Rügen an.

Auch die ZEIT berichtete im September 2024 in einem Dossier mit dem Titel „Sie brauchten einen Mörder“ [siehe hier, Aktualisierung dazu hier] kritisch über den ungewöhnlichen Weg der Jugendkammer zu der Gewissheit, Hanna … [W.] sei das Opfer eines Mordes und Sebastian … [T.] ihr Mörder. Denn: Es gab kein Geständnis, kein nachvollziehbares Motiv, und Genspuren oder einen Tatort hatte man auch nicht gefunden.

Ihre fehlende Distanz wird der Vorsitzenden Richterin am Ende zum Problem

Umso aufschlussreicher ist die Leserpost nach Erscheinen des Artikels in der ZEIT. „Absolut einseitig“ fand eine Leserin den Text. Sie habe selbst miterlebt, mit „welcher Mühe und Aufwand“ die Staatsanwaltschaft und das Gericht „alles gegeben haben, um das Verbrechen aufzuklären“. Wer den Namen jener empörten Absenderin googelt, die nach eigenen Angaben „gute Beziehungen zu Aschau“ unterhält, stößt nicht etwa auf jemanden, der den intensiven Ermittlungsaufwand von Amts oder Berufs wegen „miterlebt“ haben kann. Ein Foto in einer Lokalzeitung zeigt sie zusammen mit der Vorsitzenden … Aßbichler, freundlich lächelnd bei einer gemeinsamen Ausstellung ihrer selbst gemalten Bilder. Auch Listen von gemeinsamen Golfturnieren im Internet legen nahe, dass „gute Beziehungen“ der aufgebrachten Leserbriefschreiberin vor allem zu dieser Vorsitzenden bestehen.

Zu Wort meldete sich auch der Präsident des Rotary-Clubs Chiemsee und forderte die Chefredaktion der ZEIT auf, den Fall … [T.] endlich von „dritter neutraler Seite aufarbeiten zu lassen“. Zur Aufarbeitung dieses Kriminalfalls seien in der Region „Vorträge durch eine Vorsitzende Richterin eines Landgerichts“ und „einen Direktor eines Instituts für Rechtsmedizin“ gehalten worden: „Alle bescheinigten den befassten Ermittlungsbehörden und dem Gericht eine äußerst akribische Vorgehensweise!“ Welche mit dem Verfahren vertraute Vorsitzende und welcher kundige Institutsdirektor das gewesen sein sollen, teilte der rotarische Freund ebenso wenig mit wie den Zeitpunkt der Vorträge.

Sogar ein an der Hauptverhandlung gegen Sebastian … [T.] als Ersatzschöffe beteiligter Briefeschreiber wies die Autorin des Dossiers zurecht und mahnte sie, sie möge künftig „seriös und ausgewogen“ berichten. Abgedruckt hat die ZEIT keinen dieser Briefe, die sich wie bestellt lesen. Die Stimmungsmache gegen den Angeklagten hatte schon zuvor begonnen. Der Nebenklägervertreter Walter Holderle … hatte außerhalb der Hauptverhandlung keine Gelegenheit ausgelassen, die Arbeit des Gerichts zu loben und den Verdacht gegen den Angeklagten zu schüren. … [T.s] Verteidigerin Regina Rick hatte er bei der Staatsanwaltschaft Traunstein angezeigt, unter anderem weil sie die tote Hanna betreffende rechtsmedizinische Unterlagen an einen emeritierten Professor des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf [Klaus Püschel] geschickt hatte. Rick wollte eine zweite Meinung zum Gutachten der Rechtsmedizin München einholen, was bei einer Mordanklage alles andere als ungewöhnlich ist.

Hatte das Schreiben der Vorsitzenden das Fass zum Überlaufen gebracht?

Anders als vom Gesetz vorgesehen trat auch Wolfgang Fiedler, Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, der die Ermittlungen gegen … [T.] geführt hatte, der Revision des Angeklagten mit vermeintlichen Argumenten entgegen, nach denen die Rügen seiner Ansicht nach erfolglos sein müssten. Der zur Prüfung der Erfolgsaussichten berufene Generalbundesanwalt hielt die Revision ebenfalls für unbegründet und beantragte, das Rechtsmittel – so wie 95 Prozent aller Revisionen von Angeklagten – als „offensichtlich unbegründet“ zu verwerfen. Denn: Das Urteil … sei rechtsfehlerfrei, und die Tatversion der Traunsteiner Richter „war zwar nicht zwingend, aber möglich; das genügt“.

Den für die Prüfung der Revision zuständigen 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs erreichte aber auch noch eine überraschende weitere Eingabe – die Stellungnahme der Vorsitzenden … Aßbichler. Dass Richter, deren Urteile mit der Revision angegriffen werden, sich beim Bundesgerichtshof mit eigenen Prognosen zu den Aussichten einer Revision äußern, sieht das Gesetz nicht vor. Hier aber kritisierte die Vorsitzende Richterin das Vorbringen der Verteidigung: Die von den Verteidigern erhobenen Verfahrensrügen seien „einseitig und lückenhaft“, und der zugrunde gelegte Sachverhalt sei „insgesamt unzutreffend wiedergegeben“.

Der besondere Zorn der Vorsitzenden galt jedoch der Behandlung ihrer eigenen Person: … [T.s] Verteidiger Yves Georg und Regina Rick hatten in der Revision beanstandet, dass sich die Vorsitzende Aßbichler mit dem Staatsanwalt Fiedler per E-Mail darüber abgesprochen habe, welches Mordmerkmal man einer Verurteilung zugrunde legen könnte – und das, ohne den Angeklagten und seine Verteidigung daran zu beteiligen oder auch nur darüber zu informieren. Regina Rick hatte die Vorsitzende in der Hauptverhandlung deshalb wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Ausgerechnet die Befangenheitsrüge überzeugte die Bundesrichter, weshalb es auf die anderen Beanstandungen gar nicht mehr ankam. Im April 2025 hob der Bundesgerichtshof das Urteil … auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Traunstein zurück. Über die Vorsitzende Aßbichler heißt es im einstimmig gefassten Aufhebungsbeschluss, deren „unaufgefordert abgegebene Stellungnahme“ habe die Bedenken gegen das Traunsteiner Mordurteil noch zusätzlich „vertieft“, lasse sie doch „ebenfalls ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz“ erkennen. Hatte das Schreiben der Vorsitzenden das Fass zum Überlaufen gebracht?



Im Internet kann man sich ein Video aus dem Jahr 2022 ansehen, in dem Jacqueline Aßbichler eine junge Reporterin des bayerischen Regionalsenders rfo durch ihren Traunsteiner Sitzungssaal führt und ihr die verschiedenen Rollen der Prozessbeteiligten auseinandersetzt. Sie wirkt umgänglich und freundlich, wie sie da erklärt, dass der Platz des Staatsanwalts traditionell vor dem Fenster sei, weil er dann im Gegenlicht als „Lichtgestalt“ erscheine.

Und sie erzählt, dass sie über keines ihrer Urteile jemals später ins Zweifeln geraten sei. Nur bei einem: Da habe sie aus Mangel an Beweisen jemanden laufen lassen müssen, von dem „wir gewusst“ haben, dass er es war.

Die Traunsteiner Kammer unter dem Vorsitz von … Aßbichler hatte sich bei ihrem Schuldspruch … vor allem auf einen psychisch schwer gestörten Gefängnisinsassen namens Adrian … [M.] gestützt, der behauptet hatte, … [T.] habe ihm in der gemeinsamen U-Haft den Mord … gestanden. Entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hatte die Kammer damals darauf verzichtet, die Angaben dieses problematischen Belastungszeugen durch einen Aussagepsychologen begutachten zu lassen. Auch das hatten Georg und Rick mit der Revision beanstandet.

Wenn er joggt, wird er von seiner privaten Prätorianergarde begleitet

Die neue Vorsitzende Heike Will wollte die Aussage des Knastzeugen … [M.] daher noch vor der neuen Hauptverhandlung gutachterlich überprüft wissen. Ihre Wahl fiel auf Max Steller, der zu den renommiertesten deutschen Rechtspsychologen zählt. Der Berliner Professor hat sich inzwischen die polizeiliche Videoaufzeichnung der belastenden Aussage des Zeugen … [M.] angesehen und auch die umfangreichen Gerichtsakten über ihn gelesen: Nicht nur seine Opfer hatte dieser wegen zahlreicher Sexualdelikte verurteilte Zeuge bereits belogen und manipuliert, sondern immer wieder auch Behörden und Gerichte.

In einem 42-seitigen Gutachten kam Steller im Juni zu dem Schluss, dass ein Erlebnishintergrund jenes angeblichen Geständnisses, das … [M.] im Untersuchungsgefängnis von … [T.] entgegengenommen haben will, nicht nachgewiesen werden kann. Der Professor hält eine bewusste Falschaussage des Belastungszeugen, der an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung leidet, für möglich. … [M.] habe sich nach eigenen Angaben von einer Beschuldigung seines Mithäftlings … [T.] persönliche Vorteile versprochen.

Außerdem behauptete er, zuallererst einem Gefängnisbediensteten von … [T.s] angeblichem Geständnis berichtet zu haben, noch vor dem eigenen Rechtsanwalt, den Ermittlern und dem Gericht. Der Beamte hat diese Behauptung gegenüber der Polizei bestritten: Er wisse nichts von einer Beichte, die … [T.] gegenüber … [M.] abgelegt haben soll. Trifft das zu, hat … [M.], dessen Geständnisbericht ohnehin nicht über Zeitungswissen hinausging, von Anfang an gelogen. Der Sachverständige zeigt sich in seinem Gutachten irritiert darüber, dass dieser für die Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen so wesentliche Widerspruch im aufgehobenen Urteil keine Rolle spielt. Der Justizvollzugsbeamte war im Prozess gegen … [T.] nicht einmal als Zeuge geladen worden. Offenbar wollte man … [M.s] belastende Aussage nicht hinterfragen.

Kurz nach dem Eingang des Gutachtens hob das Landgericht Traunstein den Haftbefehl gegen Sebastian … [T.] auf, da nun kein dringender Tatverdacht mehr bestand. Er wurde aus dem Gefängnis entlassen. Und so kommt es, dass er an diesem Tag Ende Juli in Aschau gleichmütig im Stimmengewirr seiner Familie sitzen kann. Seine Erzählungen vom Gefängnis sind stockend und ohne Anklage: Er habe sich „integriert“, sagt er zur ZEIT, und mit jedermann „gut verstanden“. … [T.] wirkt wie eine Art Forrest Gump. All den Stress, den Groll und die Verzweiflung seiner Angehörigen scheint er nicht mitzubekommen oder nicht an sich heranzulassen.

Mittlerweile joggt er auch wieder leidenschaftlich – aber jetzt nicht mehr allein. Seine Mutter, seine Cousinen oder Tanten begleiten ihn stets auf dem Fahrrad oder wechseln sich nach einem Teil der Laufstrecke ab, weil keine das Rennen so lange durchhält wie er. … [T.] darf auch nicht allein auf die Straße und nicht allein zum Einkaufen. Er ist umgeben von seiner ganz privaten Prätorianergarde, die stets besorgt ist, dass jemand diesem schwächsten Mitglied der Familie eine Falle stellen oder etwas Neues anhängen könnte.

Wenn Partys in der Aschauer Disco steigen, muss Sebastian seine Fitnessuhr die ganze Nacht hindurch tragen, weil sie nicht nur seine Vitalfunktionen dokumentiert, sondern auch seinen Standort. Niemand soll später behaupten können, Sebastian sei es gewesen, wenn irgendwo eine Person zu Schaden kommt.

So ist Sebastian … [T.] auf eine Art immer noch im Gefängnis. Und alle … [T.s] hoffen, dass das nach der neuen Hauptverhandlung vorbei sein wird.

Zeit online am 30.07.2025
https://www.zeit.de/2025/32/eiskeller-p ... traunstein
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Etwas anderes war nicht zu erwarten ! Ich hab's am 20.Juni bereits geschrieben, dass Sebastian im Knast wohl sicherer gewesen wäre als in Aschau.
Und wenn die Familie erwartet, das würde sich nach einem eventuellen Freispruch ändern, dann ist das absolut realitätsfremd. Vermutlich würde sich nach einem Freispruch sogar ein Betrieb finden um eine neue Ausbildung zu starten, aber Sebastian wird niemals von Kollegen im Chiemgau integriert werden.
Selbst wenn sich verspätet noch Zeugen melden würden, die gesehen haben wie Frau W. selbstverschuldet in den Bach geraten ist, in der Region wird immer Sebastian der Mörder bleiben. Die Familie wird nicht drum herum kommen nach einer Lösung zu suchen, Aschau ist es jedenfalls nicht.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

In dem Artikel der "Zeit" war die Anzeige gegen Frau wieder Thema. Nebenkläger sind ja meist Angehörige. Hätten die Nebenkläger, die Möglichkeit gehabt bei Gericht zu beantragen, dass keine Bilder ihrer Tochter öffentlich im Gerichtssaal, wildfremden Menschen gezeigt werden, sprich den Menschen auf den Zuschauerrängen ? Hätte es nicht genügt, dass sämtlich Prozessbeteiligten die Bilder zur Ansicht bekommen ? NIEMALS würde ich wollen, dass mein verstorbener Angehöriger öffentlich zur Schau gestellt wird, egal aus welchen Grünen. Ich komm da immer noch nicht so ganz klar, dass wildfremden Besuchern des Gerichtssaals diese Bilder gezeigt wurden und man wiederum ein Anzeige kassiert, wenn man die Bilder an Wissenschaftler schickt.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

andi55 hat geschrieben: Freitag, 01. August 2025, 01:00:12 … Hätten die Nebenkläger, die Möglichkeit gehabt bei Gericht zu beantragen, dass keine Bilder ihrer Tochter öffentlich … gezeigt werden …? …
Bilder von der Obduktion der Toten nur den Prozessbeteiligten zugänglich zu machen, käme einem diesbezüglichen Ausschluss der Öffentlichkeit gleich. Nur unter sehr engen Voraussetzungen ist dies erlaubt. Dabei sind die schutzwürdigen Interessen des Verletzten gegenüber dem Interesse an der öffentlichen Erörterung abzuwägen (§ 171b Abs. 1 Satz 1 und 2 GVG).

Die Öffentlichkeit des Verfahrens dient der Transparenz und der Kontrolle der Justiz – und damit allen Prozessbeteiligten. Wird gegen den rechtsstaatlichen Öffentlichkeitsgrundsatz verstoßen, liegt darin ein absoluter Revisionsgrund (§ 338 Nr. 6 StPO), der das gesamte Verfahren zu Fall bringt.

Bei der vorgenannten Güterabwägung überwiegt das Recht des Angeklagten auf Transparenz das Interesse der Toten. Deswegen ist die öffentliche Präsentation der Obduktionsbilder im Sitzungssaal von den Hinterbliebenen hinzunehmen.

Wie anders als durch öffentliche Präsentation auch von Bildmaterial sollten der Öffentlichkeit bestimmte, für das Verfahren ganz entscheidende Details einzelner Verletzungen zugänglich gemacht werden? Prominentestes Beispiel dürfte nach unserem derzeitigen Kenntnisstand die Form der Kopfverletzungen sein, deren Besonderheit sich mit Worten kaum beschreiben lässt, die im Interesse des Angeklagten aber geradezu nach Transparenz und Öffentlichkeit schreit:

Spoiler – hier klicken!

andi55 hat geschrieben: Freitag, 01. August 2025, 01:00:12 … und man wiederum eine Anzeige kassiert, wenn man die Bilder an Wissenschaftler schickt.
Die Strafanzeige gegen RAin Rick aus Holderles plumpem PR-Repertoire läuft ins Leere. Denn hier gilt das zuvor Gesagte erst recht: Ganz erheblich überwiegt das Recht des Angeklagten auf Verteidigung die schutzwürdigen Interessen der Toten. Selbstverständlich darf die Verteidigung eine weitere rechtsmedizinische Expertise einholen und zu diesem Zweck das Obduktionsgutachten an eine fachlich berufene Stelle (hier: Klaus Püschel) weiterreichen ohne zu riskieren, dafür bei Wasser und Brot eingekerkert zu werden.

andi55 hat geschrieben: Donnerstag, 31. Juli 2025, 00:10:38 … dass Sebastian im Knast wohl sicherer gewesen wäre als in Aschau. … Die Familie wird nicht drum herum kommen nach einer Lösung zu suchen, Aschau ist es jedenfalls nicht.
Dieser Auffassung schließe ich mich voll und ganz an. Schlussendlich aber ist es die ganz persönliche und freie Entscheidung Sebastians und seiner Familie. Standhaftigkeit zu zeigen und dem Pöbel aufrecht die Stirn zu bieten, ist auch eine Tugend, der ich großen Respekt zolle. Von Herzen wünsche ich ihnen ein dickes Fell, starke Nerven, Langmut – und Erfolg!
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

„Die Zeit“: Leserkommentare

Die Headline des jüngsten Artikels der „Zeit“ (siehe hier) in der Listung der Suchergebnisse wurde aktualisiert und lautet jetzt: „Ein Urteil, das in sich zusammenfiel“ (siehe hier).

Gerade weil wie bestellt wirkende Leserzuschriften aus Aßbichlers Entourage sowie eine Vortragsreihe des Chiemgauer Rotary-Clubs in der Kritik stehen, lohnt ein Blick auf die Leserkommentare zu dem aktuellen Artikel der „Zeit“.

Unter den in den Snapshots sichtbaren Kommentaren sticht bislang keiner hervor, der dem Dunstkreis Aßbichlers zuzuordnen sein könnte. Gezeigt werden dort aber auch nur 8 von 114 Kommentaren.

Die bisherigen Snapshots des Artikels:
Spoiler

► Snapshot vom 30.07.2025, 16.16 Uhr
https://archive.ph/20250730161647/https ... traunstein

► Snapshot vom 01.08.2025, 9.52 Uhr
https://archive.ph/20250801095255/https ... traunstein

► Snapshot vom 02.08.2025, 12.00 Uhr
https://archive.ph/20250802120040/https ... traunstein

► jeweils aktueller Snapshot
https://archive.ph/newest/https://www.z ... traunstein

(Leserkommentare jeweils am Ende)

Ist vielleicht jemand unter uns, der ein „Zeit“-Abo und damit Zugriff auf alle Leserkommentare einschließlich der Antworten darauf hat? Derzeit gibt es insgesamt 123 Wortspenden. Über eine Wasserstandsmeldung (ggf. mit Zitaten) würden wir uns, denke ich, alle sehr freuen!

Der Original-Link zu den Leserkommentaren:
https://www.zeit.de/2025/32/eiskeller-p ... n#comments
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

„Die Zeit“: Leserkommentare

Dank an @fassbinder! Er übermittelte mir vier Leserkommentare zu dem aktuellen „Zeit“-Artikel. Dies seien wohl bislang alle, die eine „negative“ Ausrichtung zeigen. Die Kommentare hier an seiner Statt zu posten, stellt er mir frei.

Diese vier aktuellen Leserkommentare im Originalwortlaut einschließlich aller Fehler seitens ihrer Verfasser:

Spoiler – hier klicken!

Hinweis: Die Links zu den Kommentaren funktionieren nur, wenn man als Abonnent auf Zeit.de angemeldet ist.

Es gilt bei aller Sympathie mit dem möglicherweise zu Unrecht Verurteilten im Hinterkopf zu behalten, dass die Frage von Schuld oder Unschuld gerade nicht geklärt ist. Dies geschieht erst im neuen Prozess. Der Artikel zeichnet an einigen Stellen das Bild eines Unschuldigen, der in die Fänge der Justiz geraten ist und sich dagegen nicht wehren kann. Letzteres ist in Anbetracht der erfolgreichen Verfahrensrüge und dem Einsatz der Verteidigung definitiv nicht der Fall.

Einer öffentlichen Vorverurteilung entgegenzuwirken ist zweifelsohne wichtig. Das Mittel hierzu ist aber nicht, den Angeklagten in einem durchweg positiven Licht zu zeichnen und einen "medialen Freispruch" vorzunehmen.

Es wäre wünschenswert, dass sich die Berichterstattung über Gerichtsurteile nicht in einer Art "choose your side" Diskussion erschöpft. Wenn der Angeklagte jedoch "wie eine Art Forrest Gump wirkt" ist die Neutralität beim Leser dahin und die einzunehmende Seite schon vorgegeben; denn wer sympathisiert nicht mit Forrest Gump?

So schwer es fällt und so fehlerhaft das aufgehobene Urteil sein mag - entschieden wird erst noch.

https://www.zeit.de/2025/32/eiskeller-p ... d-76941234
Ich bleibe bei meiner unbeliebten Meinung:

Ohne Akteneinsicht ist es unseriös sich hier so aus dem Fenster zu lehnen und zu glauben, man wisse, dass hier ein Justizskandal passiert sei. Die Ausschnitte in dem Artikel sind dazu imho einseitig gegen die Ermittlungen und die Richterin ausgewählt. Meiner Erfahrung nach, ist es nicht vorstellbar, dass dies den tatsächlichen Ermittlungsstand ausgewogen wiedergibt.

Es wird neu verhandelt werden und das Ergebnis wird mehr Aufschluss bringen. Ich bin gespannt.

https://www.zeit.de/2025/32/eiskeller-p ... d-76944558
Das weiß ich ja nicht, weil ich nicht alle Informationen habe. Aber so wie der Artikel sich liest, muss man glauben, dass hier eine komplett unschuldige Person quasi ohne Indizien zunächst beschuldigt und dann verurteilt wurde. In einem System, in dem alle Beteiligten um die dann auch eingelegten Rechtsmittel wissen.

Ich arbeite in genau diesem Bereich und sowas ist für mich sehr schwer bis nicht vorstellbar. Und was ich gleichzeitig sehr wohl weiß, ist, dass eine Akte und Presseberichte nicht selten eher wenig miteinander zu tun haben. Und nein, ich bin niemand der „Lügenpresse“ ruft, ganz im Gegenteil.

Und ganz wichtig: ich behaupte nicht, dass der Angeklagte schuldig ist. Ich sage lediglich, dass ich es aufgrund dieser Artikel in der Zeit nicht beurteilen kann und mir diese Darstellung, in der ich quasi jegliches Handeln der Justiz willkürlich dargestellt wird, schlicht nicht vorstellen kann, da ich es so noch nie auch nur im Ansatz erlebt habe. Es kann aber sein, auch wenn ich es nicht glaube, dass es sich hierbei tatsächlich um einen riesengroßen Justizskandal handelt.

https://www.zeit.de/2025/32/eiskeller-p ... d-76947368
Was ist nur mit der Süddeutschen Zeitung los?

Wieso erweckt das Blatt nun den Eindruck, Sebastian T. sei sicher unschuldig – obwohl nicht der Tatverdacht, sondern nur das Urteil wegen Verfahrensfehlern aufgehoben wurde?

Die aktuelle Berichterstattung wirkt erneut tendenziös – nur jetzt in die entgegengesetzte Richtung - jetzt ist der Beschuldigte auf einmal das Opfer.

Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch journalistisch enttäuschend. Die SZ hat für das exklusive Foto ganz offensichtlich den Preis von Einseitigkeit im Text gezahlt. Das Niveau: erschreckend nah an der Bild.

Besonders irritierend: Sabine Rückert ist die Autorin. Ausgerechnet sie - die sich immer wieder als moralische Instanz für „seriösen Journalismus“ im Sektor „Crime“ präsentiert.

Was fehlt im Text:

- die medizinischen Gutachten zu Hannas Verletzungen

– die seltsame Joggingroute von Sebastian T.

– mögliche Motive – kein Thema mehr.

Stattdessen: einseitige Darstellung, fehlende Distanz zum Beschuldigen, NULL Selbstkritik zur eigenen früheren Schuldvermutung. Außerdem fehlt die Zurückhaltung in der Bewertung – und echte Ausgewogenheit zwischen Opfer- und Täterperspektive.

Das ist einer seriösen überregionalen Zeitung absolut unwürdig. Sehr schade.

https://www.zeit.de/2025/32/eiskeller-p ... d-76961375


Einer der Kommentatoren verwechselt „Die Zeit“ mit der Süddeutschen Zeitung – ein verirrter Auftragsschreiber? Ein anderer glaubt anscheinend keinem noch so qualifizierten Journalisten, der nicht nachgewiesenermaßen komplette Akteneinsicht hatte – mit diesem Leser hatten wir es m. E. schon einmal zu tun:
viewtopic.php?p=261984#p261984 (12. Kommentar im Spoiler)
viewtopic.php?p=262078#p262078

Auch vermisse ich eine selbsternannte „Prüferin“, die noch im vergangenen September mit ihrer Fackel der Wahrheit entschlossen voranmarschieren wollte:
viewtopic.php?p=262149#p262149
viewtopic.php?p=262202#p262202
viewtopic.php?p=262403#p262403

Es überrascht mich, dass aus der vermuteten Ecke keine größere Welle der Entrüstung losbricht. Liegen die Vasallen und Wasserträger besagter Tribunalistin waidwund darnieder oder wurden deren Kommentare nur von der Redaktion nicht freigeschaltet?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 03. August 2025, 05:08:21Es überrascht mich, dass aus der vermuteten Ecke keine größere Welle der Entrüstung losbricht. Liegen die Vasallen und Wasserträger besagter Tribunalistin waidwund darnieder oder wurden deren Kommentare nur von der Redaktion nicht freigeschaltet?
Es fehlt ihnen eben die Berufungsmöglichkeit auf eine neutrale Stelle. Holderle dringt hier offenbar doch nicht mehr so ganz durch. Denn nun sind 2 neutrale Stellen konträr zu Holderles Behauptungen. Dann nun zwei neutrale Stellen angeblich nicht ausreichend objektiv sein könnten, das ist dann doch für die meisten zu viel. Natürlich greift man trotzdem noch nach dem Strohhalm und verweist auf den noch ausstehenden Prozess.

Holderles Ergüsse werden wahrscheinlich zur Kenntnis genommen, haben jedoch nicht mehr eine solche Bedeutung wie vor der Aufhebung der Untersuchungshaft.


Interessant fand ich im Zeit-Artikel, dass offenbar Assbichler da durch die Lande getingelt ist um ihr Urteil zu verteidigen.

Sie hatte sichtlich nicht den notwendigen Abstand.


Welcher Rechtsmediziner sich da noch angeschlossen hatte ist nicht so klar. War es Adamec oder gar Drews? An ein anderes rechtsmedizinisches Institut glaube ich nicht, denn ich glaube kaum, dass ein anderes vor Rechtskraft versucht hätte für Assbichler die Kartoffeln aus dem Feuer zu holen. Das zeigt eine nicht ausreichende Distanz auch dieses Instituts zu dem vorliegenden Fall. Klar, der Ruf der LMU ist langsam schon durch mehrere Verfahren angeknackst (Aschaffenburger Schlossgartenmord, Badewannenunfall und wahrscheinlich diesem hier). Da will man möglciherweise Schadensbegrenzung betreiben, das fällt dann u.U. wie ein Bumerang auf einen selbst zurück.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Olivia »

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 23. Juli 2025, 16:52:35 Ein alternativer Täter, der, wie Du sagst, „vielleicht besser ins Täterprofil gepasst hätte“, stand offenbar nie im Fokus. Wahrscheinlichste Ursache: Es gibt gar keinen Täter. Deutlich wird vor allem eines: Ein Unfallgeschehen erschien wohl zu trivial und wurde von den Ermittlern (StA und Rosenheim Cops) nie ernsthaft untersucht. Somit erhebt sich die Frage: Schlamperei oder Absicht?
Angenommen es hätte jemand zum damaligen Zeitpunkt in der näheren Umgebung von Aschau gewohnt, der bereits mehrfach vorbestraft war, auch mal im Gefängnis saß, nicht nur einmal gewalttätig ggü. Frauen war und gegen den ein Strafverfahren lief, hätte die Polizei/Kripo diese Person nicht genauer durchleuchten müssen? Wäre das passiert, hätte man das vor der Öffentlichkeit/Presse verheimlichen können (weil z.B. wasserdichtes Alibi)? Hätte so jemand nicht besser ins Täter Profil gepasst als Sebastian?

Ein Zeitungsartikel letzten Monat hat mich stutzig gemacht und meine Neugier bzw. meine Recherchen haben mir nun noch mehr Fragen beschert: Absicht, Schlamperei oder Unschuld?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Olivia hat geschrieben: Sonntag, 03. August 2025, 11:45:50 Angenommen es hätte jemand … in … Aschau gewohnt, der bereits mehrfach vorbestraft war …, hätte die Polizei … diese Person nicht genauer durchleuchten müssen? …
Derartige Überprüfungen finden routinemäßig immer statt.

Olivia hat geschrieben: Sonntag, 03. August 2025, 11:45:50 … hätte man das vor der Öffentlichkeit/Presse verheimlichen können …? …
Den Weg in die Medien finden solche Überprüfungen allenfalls dann, wenn am Ende ein Ergebnis steht, das einen konkreten Tatverdacht begründet (und etwa bei Gericht ein Haftbefehl oder die Öffentlichkeitsfahndung beantragt wird). Ein Vorbestrafter ist nicht verdächtig, weil er vorbestraft ist. Seine Freiheits- und Persönlichkeitsrechte sind genauso geschützt wie die aller anderen Menschen auch.

Olivia hat geschrieben: Sonntag, 03. August 2025, 11:45:50 … Hätte so jemand nicht besser ins Täter Profil gepasst als Sebastian? …
Ohne konkreten Tatverdacht wird das nix. Wo es keinen Täter gibt, lässt sich auch keiner backen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Lento hat geschrieben: Sonntag, 03. August 2025, 10:22:19 … Welcher Rechtsmediziner sich da noch angeschlossen hatte, ist nicht so klar. War es Adamec oder gar Drews? …
Die Rede ist von „einem Direktor eines Instituts für Rechtsmedizin“:

Spoiler – hier klicken!

Zu Wort meldete sich auch der Präsident des Rotary-Clubs Chiemsee und forderte die Chefredaktion der ZEIT auf, den Fall … [T.] endlich von „dritter neutraler Seite aufarbeiten zu lassen“. Zur Aufarbeitung dieses Kriminalfalls seien in der Region „Vorträge durch eine Vorsitzende Richterin eines Landgerichts“ und „einen Direktor eines Instituts für Rechtsmedizin“ gehalten worden: „Alle bescheinigten den befassten Ermittlungsbehörden und dem Gericht eine äußerst akribische Vorgehensweise!“ Welche mit dem Verfahren vertraute Vorsitzende und welcher kundige Institutsdirektor das gewesen sein sollen, teilte der rotarische Freund ebenso wenig mit wie den Zeitpunkt der Vorträge.


Zeit online am 30.07.2025
viewtopic.php?p=302931#p302931
https://www.zeit.de/2025/32/eiskeller-p ... traunstein
https://archive.ph/20250802120040/https ... traunstein

Um Jiri Adamec kann es sich nicht handeln, denn er ist nicht Direktor des Instituts. Direktor ist seit 2009 Matthias Graw. Der Name Drews ist im Mitarbeiterverzeichnis der Rechtsmedizin der LMU nicht gelistet.

Nahe liegt, dass ein Institutsleiter aus Oberbayern, dessen Institut tatsächlich mit dem Fall befasst war, sich auf eine Vortragsreise durch den Chiemgau bemüht hatte. Zu der altruistischen Samariterschaft, einer irrlichternden Richterin zur Seite stehen zu wollen, käme der Antrieb zur Rettung der höchsteigenen Reputation hinzu – ein sehr viel stärkeres Motiv als bei jedem anderen Leiter eines anderen Instituts für Rechtsmedizin.

Deshalb nehme ich an, dass es sich bei dem Vortagsreisenden um Graw höchstselbst handelte – in Begleitung von Aßbichler, die ihre Aufgabe als stellvertetende Pressesprecherin des LG Traunstein weit überzogen und in eigener Sache interpretiert haben müsste. Falls dies tatsächlich zutreffen und es der „Zeit“ oder anderen Medien noch gelingen sollte, Einzelheiten wie Namen der Redner, Vortragsorte, -inhalte und Gästelisten aufzudecken, dürfte sich hierin ein weiterer, handfester Skandal offenbaren.

Lento hat geschrieben: Sonntag, 03. August 2025, 10:22:19 … Da will man möglciherweise Schadensbegrenzung betreiben, das fällt dann u.U. wie ein Bumerang auf einen selbst zurück.
Der Bumerang ist längst unterwegs und wird den Irrlichtern mit enormer Wucht ins Genick schlagen. ;-)

Lento hat geschrieben: Sonntag, 03. August 2025, 10:22:19 … Denn nun sind 2 neutrale Stellen konträr zu Holderles Behauptungen. …
Welche „zwei neutralen Stellen“ meinst Du? Die eine dürfte die „Zeit“ sein, die andere die Süddeutsche Zeitung, oder? Vielleicht aber auch Spiegel-TV?

Wir werden sehen, welches Schmierblatt Holderle für seine zu erwartende Replik auf den neuesten Artikel der „Zeit“ gewinnen wird. Letztes Mal hat's drei (!) Wochen gedauert, bis er sich gesammelt und das OVB für sein Gejaule rekrutiert hatte. Sogar rechtliche Schritte hatte Holderle angedroht, falls die „Zeit“ ihre Berichterstattung fortsetzen oder „nicht korrigieren“ sollte. Wird Holderle an seiner eigenen Grube weitergraben?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 03. August 2025, 16:55:26 Der Name Drews ist im Mitarbeiterverzeichnis der Rechtsmedizin der LMU nicht gelistet.
Ich hatte ihn mit einem anderen Namen mit dem W verwechselt, natürlich meinte ich Graw.
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 03. August 2025, 16:55:26 Deshalb nehme ich an, dass es sich bei dem Vortagsreisenden um Graw höchstselbst handelte – in Begleitung von Aßbichler, die ihre Aufgabe als stellvertetende Pressesprecherin des LG Traunstein weit überzogen und in eigener Sache interpretiert haben müsste. Falls dies tatsächlich zutreffen und es der „Zeit“ oder anderen Medien noch gelingen sollte, Einzelheiten wie Namen der Redner, Vortragsorte, -inhalte und Gästelisten aufzudecken, dürfte sich hierin ein weiterer, handfester Skandal offenbaren.
Gehe ich auch davon aus. Ja, das entwickelt sich so langsam zum ausufernden Skandal. Statt seine Mitarbeiter zu vernünftiger Arbeit anzuhalten, begibt er sich auf Propaganda-Feldzüge mit der Richterin.

Werden da vielleicht zu viele Aufträge angenommen, die die vorhandene Personaldecke in Wirklichkeit nicht stemmen kann?

Bei dem Aschaffenburger Schlossgartenmord hatte damals die lokale Presse bei der LMU angefragt, da dieses viel zu oberflächliches Gutachten von 3 anderen Mitarbeitern der LMU unterschrieben wurde! Es kam dann die übliche Ausrede, dass man in einem laufenden Verfahren keinen Kommentar gäbe. Leider hat m.W die Presse später nicht erneut nachgehakt.
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 03. August 2025, 16:55:26Welche „zwei neutralen Stellen“ meinst Du? Die eine dürfte die „Zeit“ sein, die andere die Süddeutsche Zeitung, oder? Vielleicht aber auch Spiegel-TV?
Ich meinte das im Sinne der damalgen Kommentarschreiber. Ich meinte daher der BGH, der das Urteil aufhob und nun die neue Strafkammer, welche die U-Haft aufgehoben hat. Sie sollten in deren Augen schon als neutrale Stellen darstellen, nach denen sie damals gerufen hatte. Insofern ist es von deren Seite mittlerweile still geworden.
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 03. August 2025, 16:55:26Sogar rechtliche Schritte hatte Holderle angedroht, falls die „Zeit“ ihre Berichterstattung fortsetzen oder „nicht korrigieren“ sollte. Wird Holderle an seiner eigenen Grube weitergraben?
Vielleicht wieder mal zur Abwechselung eine Strafanzeige?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Lento hat geschrieben: Montag, 04. August 2025, 21:10:02 … Vielleicht wieder mal zur Abwechslung eine Strafanzeige?
Falls Holderle § 164 StGB kennt, wird er mit medialer Hetze vorliebnehmen – oder auf Kosten seiner Mandantschaft mit einer zivilrechtlichen Klage liebäugeln. ;-) Aber:
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 04. Oktober 2024, 18:27:14 … Sollte ernstlich erwogen werden, „Die Zeit“ auf Schadenersatz zu verklagen (weil in solchen Fällen häufig verlockend hohe Summen ausgeurteilt werden), stehen die Chancen gut, dass sich der Kläger eine blutige Nase holt. Das weiß auch Holderle. Bloße Drohgebärden aber kosten kein Geld und das gemeine Volk zollt Respekt.

Lento hat geschrieben: Montag, 04. August 2025, 21:10:02 … Ich meinte … [mit „zwei neutralen Stellen“] den BGH, der das Urteil aufhob und nun die neue Strafkammer, welche die U-Haft aufgehoben hat. …
Dem entgegnet Holderle jedoch mit der Mär, das Urteil des LG Traunstein sei (abseits der Befangenheitsrüge) fehlerfrei und das Glaubwürdigkeitsgutachten Stellers bzw. die vom Gericht daraus gezogenen Schlussfolgerungen seien falsch. ;-)
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Montag, 04. August 2025, 21:53:00Dem entgegnet Holderle jedoch mit der Mär, das Urteil des LG Traunstein sei (abseits der Befangenheitsrüge) fehlerfrei und das Glaubwürdigkeitsgutachten Stellers bzw. die vom Gericht daraus gezogenen Schlussfolgerungen seien falsch. ;-)
Eigentlich kommt da wieder das Thema zum Tragen, was wir hier schon hatten. Warum hat sich der BGH nur mit dem Thema Befangenheit beschäftigt.

Auch der BGH ist zum effektiven Rechtsschutz verpflichtet, denn es ist ein Grundrecht.

Ich gehe davon aus, dass der BGH sämtliche Beweiswürdigungen des Gerichtes als nicht ausreichend hätte ansehen müssen. Die Beweiswürdigung war so fatal daneben, dass man– hätte man wirklich dem Angeklagten effektiven Rechtsschutz gewährt – er nicht ein Tag länger in der U-haft hätte verbleiben dürfen. Hier das Verfahren zurückzuverweisen, so dass das nächste Gericht erst über die U-Haft entscheidet, ist in dem vorliegenden Fall nicht mehr mit dem effektiven Rechtsschutz vereinbar gewesen.

In diesem Fall wäre Holderle natürlich auch jeglicher Wind aus den Segeln genommen worden.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Lento hat geschrieben: Dienstag, 05. August 2025, 19:25:43 … Ich gehe davon aus, dass der BGH sämtliche Beweiswürdigungen des Gerichtes als nicht ausreichend hätte ansehen müssen. … Hier das Verfahren zurückzuverweisen, so dass das nächste Gericht erst über die U-Haft entscheidet, ist … nicht mehr mit dem effektiven Rechtsschutz vereinbar gewesen. …
Der BGH ist keine Tatsacheninstanz. Selbst dann, wenn der BGH alle Revisionsrügen (vor allem diejenigen, die die Beweiswürdigung betreffen) geprüft hätte, hätte am Ende keine andere Entscheidung gestanden als die Aufhebung des LG-Urteils mit allen seinen Feststellungen zum Sachverhalt und dem Schuldspruch.

Eine fehlerhafte Beweiswürdigung durch eine neue, fehlerfreie Beweiswürdigung zu ersetzen, ist nicht Aufgabe des BGH. Dies bleibt der Tatsacheninstanz vorbehalten. Gleichermaßen stand eine Aufhebung des Haftbefehls durch den BGH nicht zur Entscheidung.

Haftprüfung hätte die Verteidigung sofort und jederzeit beantragen können. Dass damit bis zum 02.06.2025 gewartet wurde, war einer sorgfältigen Vorbereitung durch die RAe Rick und Dr. Georg geschuldet. Letztlich trug das Glaubwürdigkeitsgutachten Stellers maßgeblich zur Entkräftung des dringenden Tatverdachts bei – ein Gutachten, das einzuholen allein der Tatsacheninstanz vorbehalten ist und nicht dem BGH zukommt.

Gefährdet sehe ich einen effektiven Rechtsschutz dadurch nicht.

Lento hat geschrieben: Dienstag, 05. August 2025, 19:25:43 … In diesem Fall wäre Holderle natürlich auch jeglicher Wind aus den Segeln genommen worden.
Das glaube ich weniger. Seine ungestüme Phanasie hätte ihn dann in eine andere Märchenwelt getragen.


Gestern hattest Du einen wichtigen Punkt angesprochen, hinter dem sich tatsächlich eine Gefährdung des effektiven Rechtsschutzes verbirgt:
Lento hat geschrieben: Montag, 04. August 2025, 21:10:02 … Statt seine Mitarbeiter zu vernünftiger Arbeit anzuhalten, begibt … [Graw] sich auf Propaganda-Feldzüge mit der Richterin. Werden da vielleicht zu viele Aufträge angenommen, die die vorhandene Personaldecke in Wirklichkeit nicht stemmen kann? …
Vor einem Vierteljahrhundert kam der Trend auf, Institute für Rechtsmedizin bundesweit auszudünnen, um Kosten zu sparen. Dass die verbleibenden Institute dadurch immer mehr belastet werden, ist eine Folge, der nicht hinreichend entgegengewirkt wird. In ganz Bayern etwa gibt es nur noch drei solcher Einrichtungen: in München, Erlangen und Würzburg.

Heftige Kritik übte damals Sabine Rückert in der „Zeit“ (Nr. 20/2000 und Nr. 2/1999), auf Postmortal.de archiviert:
http://www.postmortal.de/Medienspiegel/ ... ezeit.html

Auch die „Welt“ berichtete 2005 über fatale Sparmaßnahmen:
https://www.welt.de/print-welt/article1 ... ungen.html

Die „Hessische/Niedersächsische Allgemeine“ (HNA) in Kassel beklagte 2013 Einsparungen auf Kosten der Opfer:
https://www.hna.de/kassel/rechtsmedizin ... 31818.html

Insbesondere für Bayern beleuchtete die Süddeutsche Zeitung die zunehmend desolaten Zustände. Leider konnte ich die schon älteren Artikel auf die Schnelle nicht mehr finden.

Dass eine totgesparte Rechtsmedizin, der die Justiz noch immer blind vertraut, nicht nur zusehends als Anwalt der Opfer versagt, sondern auch Unschuldige erst zu Opfern macht, zeigt der Badewannen-Fall – und möglicherweise jetzt auch der Fall Hanna. Tote haben keine Lobby, unschuldig Angeklagte auch nicht.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 05. August 2025, 22:00:18 Der BGH ist keine Tatsacheninstanz. Selbst dann, wenn der BGH alle Revisionsrügen (vor allem diejenigen, die die Beweiswürdigung betreffen) geprüft hätte, hätte am Ende keine andere Entscheidung gestanden als die Aufhebung des LG-Urteils mit allen seinen Feststellungen zum Sachverhalt und dem Schuldspruch.
Bzgl. des angegriffenen Urteils gebe ich Dir natürlich recht. Aber etwas anderes ist die Frage der U-Haft.

Dass es anders geht, hat der Fall Möhlmann gezeigt. Dort wurde begründet die U-Haft aufgehoben. Wenn die Gerichte es wirklich wollen, dann könnte so effektiver Rechtsschutz gewährt werden. Der Staat verliert in Wirklichkeit so gut wie gar nichts, wenn in solchen Fällen die U-Haft unter Auflagen aufgehoben wird. Ein unschuldig Verurteilter gewinnt damit jedoch extrem viel. Diese Rechtssprechung wendet das BVerfG relativ häufig an, warum nicht der BGH? So werden Fakten geschaffen, die nie mehr bei einem Freispruch zu kompensieren sind. Noch wichtiger wäre das, wegen der unverschämt geringen Haft-Entschädigungen hier in D.

Wenn man den Möhlmann-Fall mit dem vorliegenden vergleicht, stand dort "nur" das Verbot der doppelten Verfolgung entgegen. Der dringende Tatverdacht wäre dort andernfalls sicher gegeben gewesen. Man sieht an diesem Fall deutlich, dass es auch anders geht. Die Mittel sind durchaus vorhanden, nur der Wille (bzw. die personell notwendige Ausstattung der Gerichte) fehlt.

Auch wenn es für den Fall Möhlmann hart ist, das Verbot der doppelten Verfolgung ist wichtig, weil er das einzige Mittel ist, zu verhindern, dass StA und Richter zu häufig über das Ziel hinausschießen. Dass selbst das nicht reicht, zeigt der vorliegende Fall. Natürlich gibt es auch noch andere trifftige Gründe.

Weil der Gesetzgeber bei Kapitaldelikten die Berufungsinstanz nicht vorsieht, müsste man diesen Mangel an anderer Stelle kompensieren, das ist in den Gesetzen jedoch nicht vorgesehen.

Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 05. August 2025, 22:00:18Dass eine totgesparte Rechtsmedizin, der die Justiz noch immer blind vertraut, nicht nur zusehends als Anwalt der Opfer versagt, sondern auch Unschuldige erst zu Opfern macht, zeigt der Badewannen-Fall und möglicherweise jetzt auch der Fall Hanna. Tote haben keine Lobby – unschuldig Angeklagte auch nicht.
Ja, dadurch wird auch effektiver Rechtsschutz weiter verringert. Das betrifft jedoch nicht nur den Bereich der Justiz sondern ist ein generelles Problem. Der Staat lebt aktuell teils nur noch von der Substanz. Die Folgen in anderen Bereichen werden aktuell langsam sichtbar. In der Justiz ist das deutlich schwieriger, da effektive Überprüfungen hier sehr schwer sind und die werden weiter erschwert.

So werden die Möglichkeiten der Verteidigung weiter eingeschränkt, u.a. aus der Angst vor Konfliktverteidigung. Auch die ständige Weigerung Verfahren aufzuzeichnen laufen in die identische Richtung. Auch damit wird die effektive Verteidigung ganz bewusst erschwert und eine wirkliche Kontrolle der Justiz unmöglich gemacht. Gleichzeitig erhöht man die Strafen.

Wenn es so weitergeht wird sich irgendwann die Frage stellen, ob D überhaupt noch als Rechtsstaat zu bezeichen ist.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Lento hat geschrieben: Mittwoch, 06. August 2025, 00:13:28 … Aber etwas anderes ist die Frage der U-Haft. Dass es anders geht, hat der Fall Möhlmann gezeigt. Dort wurde begründet die U-Haft aufgehoben. … Diese Rechtssprechung wendet das BVerfG relativ häufig an, warum nicht der BGH? …
Der Fall Möhlmann ist ein gutes Beispiel dafür, weshalb es im Fall Hanna ganz anders ist:

Im Fall Möhlmann spielten der dringende Tatverdacht und die diesem zugrundeliegenden Tatsachen keine Rolle. Entscheidungserheblich war allein die verfassungsrechtliche Frage, ob § 362 Nr. 5 StPO mit dem Verbot der Mehrfachverfolgung (Art. 103 Abs. 3 GG) vereinbar ist oder nicht. Dies ist eine reine Rechtsfrage, unabhängig von zu einer etwaigen Tat möglicherweise festgestellten Tatsachen. Bejaht das BVerfG die Verfassungswidrigkeit, wird damit auch der Haftbefehl aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt.

Anders im Fall Hanna: Auch wenn das LG-Urteil mit all seinen Feststellungen zum Sachverhalt aufgehoben wurde, gibt es eine Anklage, die von Aßbichlers Kammer zum Hauptverfahren zugelassen worden war, sowie zahlreiche tatsächliche Erkenntnisse – die nun neu bewertet werden müssen. Dies ist Aufgabe der neuen Tatsacheninstanz, nicht des Revisionsgerichts (BGH). Davon betroffen war zunächst die Frage der U-Haft.

Lento hat geschrieben: Mittwoch, 06. August 2025, 00:13:28 … Noch wichtiger wäre das wegen der unverschämt geringen Haft-Entschädigungen hier in D. …
Der Geiz des Staates sollte nicht mit an anderer Stelle neu geschaffenem Pfusch kompensiert werden.

Nicht nur eine neuerliche Erhöhung der immer noch niederträchtig geringen Haftentschädigung ist dringend geboten, sondern beispielsweise auch die Führung von Wortprotokollen im Strafprozess und eine Anhebung der lausigen Vergütung für Pflichtverteidiger. Erst im Februar 2025 hatte RA Dr. Georg dazu als Gastautor in der „Zeit“ einen Appell an den Bundesjustizminister gerichtet (siehe hier). Wer aber hört schon auf einen Strafverteidiger?

Lento hat geschrieben: Mittwoch, 06. August 2025, 00:13:28 … Der Staat lebt aktuell teils nur noch von der Substanz. …
Nur „aktuell“, nur „teils“?

Bestes Beispiel: Seit den 90er-Jahren gammelt die Deutsche Bahn vor sich hin. Notwendige Investitionen wurden über Jahrzehnte planvoll und chronisch unterlassen, die Mängel wuchsen an, ebenso der Trickreichtum, diese zu kaschieren und zu beschönigen. Langsamfahrstrecken aufgrund maroder Infrastruktur schossen wie Pilze aus dem Boden, Fahrpläne werden schöngerechnet und trotzdem nicht eingehalten. Der Ausbau der Rheintalstrecke als Zulauf zum Gotthard-Basistunnel dümpelt vor sich hin, vom Nordzulauf des Brennertunnels gar nicht erst zu reden. Sinnlos verbuddelt werden hingegen Milliarden für „Stuttgart 21“.

Beliebig fortsetzen ließe sich die Liste mit Themen wie Rente, Bildung oder Zukunftstechnologien. Schon vor langer Zeit hat das Zerrbild kurzfristiger Vorteile blind gemacht für langfristige Perspektiven und ehrliche Planung. Warum sollte es bei der Justiz besser sein?

Lento hat geschrieben: Mittwoch, 06. August 2025, 00:13:28 … Wenn es so weitergeht wird sich irgendwann die Frage stellen, ob D überhaupt noch als Rechtsstaat zu bezeichen ist.
Käme es darauf überhaupt noch an, wenn wir eines Tages als Billiglohnland die Jeans für China nähen?
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