MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Habe mir den Artikel durchgelesen, ich fühle mit der Mutter bzw. Familie mit, und denke auch genau so, wie es im Artikel geschrieben wurde . Ich war bei einigen Verhandlungen Vorort, ich kann nicht nachvollziehen wie es zu so einem Urteil kam, ohne Beweise/ Spuren und so vielen widersprüchlichen Aussagen. Ich denke aber auch , das es schrecklich für die Eltern von Hanna ist, nicht zu wissen wie sich alles zugetragen hat.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Und genau da frage ich mich immer wieder, ob bei Hannas Familie nicht auch -vor, während und/oder nach dem Prozess- Zweifel an Sebastians Schuld aufgekommen sein müssten und was letztendlich für sie eigentlich dafür spricht, dass Sebastian eindeutig und vor allem zweifelsfrei, der Mörder ihrer Tochter ist?Burgi hat geschrieben: ↑Sonntag, 15. September 2024, 10:55:21 .... Ich denke aber auch , das es schrecklich für die Eltern von Hanna ist, nicht zu wissen wie sich alles zugetragen hat.
Ich meine gelesen zu haben, dass die Familie selbst, es ja auch schon mal so formulierte, dass sie nicht irgendjemanden für den Mord an ihrer Tochter bestraft und im Gefängnis sitzen sehen möchten, sondern den Täter!
Dementsprechend muss die Familie von Sebastians Schuld jedenfalls zu 100% überzeugt worden sein, denn ansonsten hätte man doch sicherlich auch "den Zwang" verspürt, etwaige Restzweifel auch zu äußern und diese evtl. sogar zu thematisieren! Oder habe ich da jetzt was in der Betrachtung der Dinge übersehen?
Immerhin geht es ja um den Mörder ihrer eigenen Tochter, da möchte man doch zweifelsfreie Gewissheit -über das Wer und dem Warum- erlangen. Und dementsprechend natürlich auch absolut sicher sein, nicht dass der wahre Täter evtl. doch noch irgendwo frei und unbestraft herumläuft!
Was genau hat Hannas Familie also letztlich von Sebastians Schuld -am Tod ihrer Tochter- zweifelsfrei überzeugt?
Eine Beantwortung genau dieser Frage würde mich tatsächlich ungemein interessieren, da ich -objektiv betrachtet!- Sebastian, zumindest nach Verlauf des Prozess, sogar sehr viel eher als Unschuldig einstufen würde oder zu mindestens definitiv konstatieren muss, dass der Prozess tatsächlich erhebliche Zweifel an der Schuld von Sebastian zu Tage gefördert hat und keinesfalls umgekehrt!
Wäre ich ein Teil der Familie, hätte mich der Prozess jedenfalls keineswegs davon überzeugt -und schon gar nicht zweifelsfrei- , dass der Verurteile auch tatsächlich der Mörder von Hanna ist! Und dann war da ja auch noch die -keineswegs widerlegte- Möglichkeit, dass es ja durchaus auch ein tragisches Unfallgeschehen ohne jegliche Fremdeinwirkung gewesen sein könnte!
Was also macht die Familie überhaupt so sicher, den tragischen Tod ihrer Tochter/Schwester -nach dem Prozess und mi der Verurteilung von Sebastian- als aufgeklärt und gesühnt anzusehen?
Wie steht die Familie eigentlich zu der im Raum stehenden Revision und einer damit verbundenen möglichen Neuverhandlung der Anklage gegen Sebastian T. ? Hat sich die Familie dazu schon mal öffentlich geäußert? Weiß da jemand was?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Holderle hats gschafftStaffBro hat geschrieben: ↑Sonntag, 15. September 2024, 13:52:25
Was genau hat Hannas Familie also letztlich von Sebastians Schuld -am Tod ihrer Tochter- zweifelsfrei überzeugt?
Hat die letzten Tage keiner Bilder vom Hochwasser im Bärbach gemacht
https://www.hnd.bayern.de/pegel/inn/aschau-18462205?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Das „Was“ ist aus der Distanz kaum zu beantworten. Hättest Du nach dem „Wer“ gefragt, drängte sich der Nebenklagevertreter auf, der stets vollmundig die Schuld des Angeklagten heraufbeschwor.StaffBro hat geschrieben: ↑Sonntag, 15. September 2024, 13:52:25 … Was genau hat Hannas Familie … von Sebastians Schuld … zweifelsfrei überzeugt? …
Und dem war es egal, wenn er gegenüber den Medien elementare Regeln des Strafprozesses ignorierte (z. B. das Schweigerecht des Angeklagten) oder Gesetzen der Logik widersprach. PR at it's best. Die Presse glaubte ihm. Seine Mandanten wahrscheinlich ebenso.
Auch diese Aussage stammt aus der PR-Schmiede von RA Holderle. Beispiel aus der Abendzeitung:StaffBro hat geschrieben: ↑Sonntag, 15. September 2024, 13:52:25 … Ich meine gelesen zu haben, dass die Familie selbst … nicht irgendjemanden … bestraft … sehen möchte…, sondern den Täter! …
Einen O-Ton dazu aus Hannas Familie kenne ich nicht.
Solchem „Zwang“ erliegt RA Holderle ganz sicher nicht. Er allein fungiert in puncto Strafprozess als Sprachrohr der Familie von Hanna. Mir ist keine einzige persönliche, öffentliche Äußerung der Familie bekannt, die sich auf das Verfahren bezogen hätte.StaffBro hat geschrieben: ↑Sonntag, 15. September 2024, 13:52:25 … ansonsten hätte … [die Familie] … "den Zwang" verspürt, etwaige Restzweifel … zu äußern …! …
RA Holderle managt offenkundig die neuerdings nach außen fast nicht mehr vorhandene Kommunikation. Noch am 24.07.2024 gab er Auskunft hinsichtlich einer etwaigen Revisionserwiderung:StaffBro hat geschrieben: ↑Sonntag, 15. September 2024, 13:52:25 … Wie steht die Familie … zu der … Revision …? …
Als am 12.09.2024 über die Erwiderung der StA berichtet wurde, hatte der OVB-Redakteur gewiss zuvor auch bei RA Holderle angefragt. Dass dieser sich geäußert hätte, war nicht zu vernehmen:
viewtopic.php?p=261743#p261743
Kein Statement ist eben auch ein Statement.
Interessant zu wissen wäre, ob die Autorin des Beitrags in der „Zeit“ versucht hatte, auch mit Hannas Eltern, dem Nebenklagevertreter oder der StA in Kontakt zu treten. Vielleicht aber schlug man ihr die Tür vor der Nase zu – auch wenn darüber nichts zu lesen war:
viewtopic.php?p=261744#p261744 (im 2. Spoiler)
Beide Familien sind Opfer, nicht nur die tote Hanna. Unabhängig davon, ob Sebastian schuldig ist oder nicht. Und würde Sebastian am Ende freigesprochen werden, wäre er – von Beginn an – der Tragödie nächstes Opfer.Burgi hat geschrieben: ↑Sonntag, 15. September 2024, 10:55:21 … ich fühle mit der Mutter bzw. Familie [Sebastians] mit … Ich denke aber auch , das es schrecklich für die Eltern von Hanna ist, nicht zu wissen wie sich alles zugetragen hat.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Unter dem Artikel in der „Zeit“ finden sich einige bemerkenswerte Leserkommentare.
https://www.zeit.de/2024/39/kriminalfal ... s#comments
viewtopic.php?p=261744#p261744
Ein kleiner, nicht repräsentativer Querschnitt daraus:
https://www.zeit.de/2024/39/kriminalfal ... s#comments
viewtopic.php?p=261744#p261744
Ein kleiner, nicht repräsentativer Querschnitt daraus:
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Gott sei Dank beschaeftigen sich immer noch Menschen mit Hannas Schicksal..bald jaehrt sich dieser schreckliche Tag ihres Ablebens wieder..hoffentlich kommt Wahrheit doch noch an den Tag..und .ihre Familie erhaelt endlich eine Antwort
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@Catch22
In einem Leserkommentar steht sinngemäß, Außenstehende sollten sich nicht anmaßen Kritik zu üben oder sich ein Urteil zu bilden , da sie ja schließlich die Ermittlungsakten nicht kennen würden. Aber kommt denn nicht sowieso alles Relevante beim Prozess zur Sprache ? Natürlich kennen wir Außenstehende die Ermittlungsakte nicht, aber wenn sich 5 Mädel's gemeldet hätten, welche zuvor von Sebastian sexuell belästigt wurden , dann wäre das sicher im Prozess zur Sprache gekommen, oder? Und ob er 3mal bei rot über die Ampel gefahren ist am Rathausplatz in Aschau wird nun nicht die entscheidende Info sein aus den Ermittlungsakten. Etwas provokant aber wenn da so entscheidende Dinge drinstehen würden, dann gäbe es ja Beweise und der Fall wäre längst erledigt .
In einem Leserkommentar steht sinngemäß, Außenstehende sollten sich nicht anmaßen Kritik zu üben oder sich ein Urteil zu bilden , da sie ja schließlich die Ermittlungsakten nicht kennen würden. Aber kommt denn nicht sowieso alles Relevante beim Prozess zur Sprache ? Natürlich kennen wir Außenstehende die Ermittlungsakte nicht, aber wenn sich 5 Mädel's gemeldet hätten, welche zuvor von Sebastian sexuell belästigt wurden , dann wäre das sicher im Prozess zur Sprache gekommen, oder? Und ob er 3mal bei rot über die Ampel gefahren ist am Rathausplatz in Aschau wird nun nicht die entscheidende Info sein aus den Ermittlungsakten. Etwas provokant aber wenn da so entscheidende Dinge drinstehen würden, dann gäbe es ja Beweise und der Fall wäre längst erledigt .
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ja „Höhere Sachkunde“ heißt es natürlich korrekt. Und ja folglich nach 244 Absatz 4 Satz 2. Halbsatz 2.Catch22 hat geschrieben: ↑Samstag, 07. September 2024, 11:12:16
Bei § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO geht es weniger um „größere Kompetenz“. Der springende Punkt ist hier, ob ein Beweisantrag hinreichend konkretisiert und substantiiert vorgebracht wurde. Die Kompetenz dagegen – zumal im vergleichenden Komparativ zu einem früheren Gutachter – kommt in § 244 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO zum Tragen. Also ging es wohl um letzteres. Eine schwierige Geburt.
Das wurde auf jeden Fall genannt.
Catch22 hat geschrieben: ↑Samstag, 07. September 2024, 11:12:16
Und an anderer Stelle? Ist sonst nie der Name Syn Schmitt gefallen oder der Begriff Computersimulation erwähnt worden?
Von großem Interesse wäre zudem die Beantwortung der Frage, was Du im Zusammenhang mit der Ablehnung des Beweisantrags Püschel zu den (offenbar auf einem privaten Kurzgutachten von Püschel fußenden) Beweisbehauptungen,
► Hanna sei bei Bewusstsein in den Bärbach gelangt und
► Hanna habe Schwimmbewegungen ausgeführt,
Genaueres sagen kannst:
Gefallen ist der Name Synn Schmitt in der HV natürlich öfter. Die meisten von uns Beobachtern/Foristen haben ja auch auf ihn spekuliert. Und meines Wissens wurde ja auch von der Verteidigung beantragt ihn ein Gutachten erstatten zu lassen. Genaueres, besonders in Form von Begründung über Ablehnung kann ich nichts mehr erinnern .
Bezüglich Püschel kann ich mich in soweit erinnern, dass ich bestätigen kann, dass beide Punkte in seinem Gutachten bejaht werden. Und mit „lebend“ meinte ich natürlich „bei Bewusstsein“. Habe ich falsch formuliert. Dass Hanna durch Ertrinken zu Tode gekommen ist, wurde ja nie bezweifelt und war dauernd präsent.
Inwieweit das bei der Ablehnung vorgetragen wurde, kann ich nicht mehr sagen. Das Gutachten von P. wurde ja in der mündlichen Urteilsbegründung nochmal thematisiert. Aber meiner Erinnerung nicht ausführlich, sondern nur dahingehend, dass die Vorsitzende sagte, dass so ein Gutachten nur jemand erstatten könne, der die falschen Akten zu Gesicht bekommen hat.
Der Rechtsmediziner Dr. Püschel dagegen, kann mit seinen Thesen niemals die Obduktionsunterlagen benutzt, oder zu Gesicht bekommen haben. Kein Mensch könne das Lesen und von einem Unfall ausgehen. https://www.allesMist/themen/km1687 ... id34811645
Es gibt einen Artikel von SZ-Gerichtsreporter Benedikt Warmbrunn. Er wurde vier Tage vor dem Urteil am 15.03.2024 veröffentlicht. Vielleicht findet @catch22 wieder eine Seite, wo dieser Artikel komplett zugänglich ist.Catch22 hat geschrieben: ↑Montag, 16. September 2024, 16:30:40
Solchem „Zwang“ erliegt RA Holderle ganz sicher nicht. Er allein fungiert in puncto Strafprozess als Sprachrohr der Familie von Hanna. Mir ist keine einzige persönliche, öffentliche Äußerung der Familie bekannt, die sich auf das Verfahren bezogen hätte.
https://www.sueddeutsche.de/projekte/ar ... a-e430283/
So heißt es dort:
In den Wochen nach dem 3. Oktober hatten die Eltern noch nicht die Kraft gehabt, den Obduktionsbericht zu lesen. Sie glaubten daher nicht sofort an einen Mord. Am Esstisch sagt Mutter Rosalie Wörndl: „Ich hab’ mir das einfach nicht vorstellen können. Ich hab’ gedacht, wenn die jetzt keinen Täter ermitteln, vielleicht war’s doch ein Unfall.“ Mitte November 2022 nahm die Polizei dann einen jungen Mann fest.
Sebastian T. ist auch in Aschau aufgewachsen, nur wenige Hundert Meter Luftlinie entfernt von der Familie Wörndl. Die Familien kannten sich nicht, obwohl er nur knapp zwei Jahre jünger ist als Hanna Wörndl, so alt wie ihr Bruder. Ihre Eltern sahen ihn das erste Mal im Gerichtssaal, auch die Freundinnen, niemand kannte ihn. Sebastian T., heute 22 Jahre alt, ist ein stiller Typ, in der Schule war er ein Außenseiter, wurde gehänselt. Selbst Freunde bezeichnen ihn im Prozess als „komisch“, sagen, dass er einen schrägen Humor habe. https://www.sueddeutsche.de/projekte/ar ... a-e430283/
Weiter:
Weiter:Zum Jahresende entscheiden sie, dass sie jetzt wieder jedes Mal dabei sein wollen. Weil es auf einmal um etwas geht, was die Eltern ausschließen, seit sie den Obduktionsbericht gelesen haben: dass es doch ein Unfall gewesen sein könnte. Sie sind mittlerweile davon überzeugt, dass ihrer Tochter Gewalt angetan wurde. https://www.sueddeutsche.de/projekte/ar ... a-e430283/
Während all das im Prozess vorgetragen wird, schweigen Hanna Wörndls Eltern meistens. Manchmal schütteln sie den Kopf. An ihrem Esstisch lachen auch sie immer mal wieder über alte Anekdoten, sie weinen nie, über alles sprechen sie ruhig, auch über den Angeklagten. Sie betonen, wie wichtig es ihnen ist, dass Sebastian T. ein faires Verfahren bekommt, „es soll nicht der Falsche verurteilt werden“, sagt Andreas Wörndl. Aber dass all das, was andere Experten ihnen nachvollziehbar als Mord erklärt haben, nun doch wieder ein Unfall sein soll, sagt Rosalie Wörndl, „das ist fast unerträglich“. Auch deshalb waren sie in den letzten Prozesswochen immer da. „Jetzt sagen wir: Wir müssen da sein, für die Hanna. Wir wollen, dass sie da vor Ort ist. Dass da ein Gesicht ist.“ https://www.sueddeutsche.de/projekte/ar ... a-e430283/
Die Freundinnen:
Auch:Um 2.32 Uhr und neun Sekunden wählt Hanna Wörndl auf ihrem Sperrbildschirm den Notruf, als Kontakt eingespeichert hat sie dafür die Nummer ihrer Eltern. Der Anruf geht nicht durch. Wahrscheinlich war ihr Guthaben leer. „Allein durch den Anruf weiß ich zu hundert Prozent, dass sie Angst gehabt hat“, sagt am Esstisch in Aschau ihre Freundin Steph U. „Dabei war die Hanna kein Mensch, der Angst gehabt hat.“ https://www.sueddeutsche.de/projekte/ar ... a-e430283/
Doch schon an dem Winterabend am Esstisch glaubt niemand mehr an Aufklärung durch dieses Verfahren. Steph U. sagt: „Egal ob jemand ins Gefängnis kommt oder nicht, es ändert nichts an unserer Situation: Die Hanna ist weg.“ Und so oft sie auch lachen über die alten Geschichten, so dankbar sie sind für alle die Jahre, die sie mit ihrer Freundin hatten – so sehr fehlt sie ihnen auch. https://www.sueddeutsche.de/projekte/ar ... a-e430283/
Ich bin zwar nicht Catch22 und will ihm die Grundsätzliche Erläuterung überlassen, aber mir fallen im konkreten ein paar Sachen ein.andi55 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 18. September 2024, 01:00:14 @Catch22
In einem Leserkommentar steht sinngemäß, Außenstehende sollten sich nicht anmaßen Kritik zu üben oder sich ein Urteil zu bilden , da sie ja schließlich die Ermittlungsakten nicht kennen würden. Aber kommt denn nicht sowieso alles Relevante beim Prozess zur Sprache ? Natürlich kennen wir Außenstehende die Ermittlungsakte nicht, aber wenn sich 5 Mädel's gemeldet hätten, welche zuvor von Sebastian sexuell belästigt wurden , dann wäre das sicher im Prozess zur Sprache gekommen, oder? Und ob er 3mal bei rot über die Ampel gefahren ist am Rathausplatz in Aschau wird nun nicht die entscheidende Info sein aus den Ermittlungsakten. Etwas provokant aber wenn da so entscheidende Dinge drinstehen würden, dann gäbe es ja Beweise und der Fall wäre längst erledigt .
Nur so viel zum Grundsätzlichen: Es stimmt, es gilt laut StPO das Mündlichkeitsprinzip. Das Gericht selbst, darf tatsächlich seine Überzeugen nur aus der Hauptverhandlung schöpfen. Alles was zugrunde gelegt wird, muss mündlich erörtert worden sein.
Nun glaube ich aber, dass die Leute in der Kommentarspalte, damit einfach meinten, dass die „Empörten“ außer dem Artikel keine Informationsquelle haben.
Und die Akten beinhalten auch noch Briefe und Zeugen die nicht gehört wurden und unendlich Rohdaten etc. Aber wenn davon was wahnsinnig belastend wäre, hätte es die STA sicher eingeführt.
So gab es ja beim Plädoyer des Staatsanwalts die Stelle wo Sebastian innerhalb der Besuchsüberwachung, auf die Frage des Vaters, ob das alles so stimme, gesagt haben soll, dass ein bisschen was dazu gedichtet wurde. Ich bezweifle, dass das je in der HV thematisiert wurde. Ich war zwar nicht an jedem Tag da, aber es ist auch nie in der Presse ein passender Zeuge dazu aufgetaucht.
Der Staatsanwalt hat noch einen Hinweis auf ein weiteres Geständnis. Am 23.02 2023 hat der von ST diesen in Haft in Anwesenheit eines Ermittlers besucht. „Stimmt das Alles?“ soll der Vater seinen Sohn gefragt haben. Dieser meinte, dass hier und da was dazu gedichtet wurde. „Ergo, ein Großteil stimmt also.“ folgert Fiedler.
https://www.allesMist/themen/km1687 ... id34771035
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Der Leserkommentar:
Mit diesem Totschlagargument ließe sich jedwede Meinungsbildung abwürgen, denn wann kennt der Bürger schon die Akten? In einer Demokratie dient die freie Presse als „Vierte Gewalt“, um Legislative, Exekutive und Judikative zu kontrollieren. Die Presse als Medium soll dem Bürger die Information vermitteln, an die er selbst nicht herankommt.
Höchst unfrei agierte im Fall Hanna die regionale Presse – mit der Schere der Zensur im eigenen Kopf. Man wollte der angestammten Leserschaft nach dem Munde schreiben. Anstatt Nachricht und Meinung streng voneinander getrennt zu halten, entstand ein Tohuwabohu, gespickt mit Hass und Hetze, wie es das Meinungsbild an den Biertischen wohl erwartete. Jeder Leser zählt, jeder Klick ist bares Geld wert. Eine solche Presse gefährdet die Demokratie und ist ihrer unwürdig.
Worauf, wenn nicht auf eine freie Presse, sollte der Souverän einer Demokratie (das Volk) vertrauen können, um sich eine eigene Meinung zu bilden? Der Verfasser des obigen Leserkommentars verkennt wohl den Stellenwert der „Zeit“, eines der standhaftesten Medien in unserem Land.
Zum Thema der Selbstzensur in Lokalmedien schrieb ich am 07.03.2024:
Grundsätzlich: ja (außer im sogenannten Selbstleseverfahren in die Hauptverhandlung eingeführte Akteninhalte):
fassbinder hat geschrieben: ↑Mittwoch, 18. September 2024, 02:18:57 … es gilt laut StPO das Mündlichkeitsprinzip. Das Gericht … darf … seine Überzeug[ung]… nur aus der Hauptverhandlung schöpfen. Alles was zugrunde gelegt wird, muss mündlich erörtert worden sein.
Bedauerlich. Dass ein Beweisantrag zur Einholung eines Computersimulations-Gutachtens von Syn Schmitt gestellt wurde, ergibt sich aus einem Interview mit RAin Rick im Regional-Fernsehen Oberbayern (RFO) vom 29.11.2023:fassbinder hat geschrieben: ↑Mittwoch, 18. September 2024, 02:18:57 … Genaueres, besonders in Form von Begründung über Ablehnung [des Beweisantrags zu Syn Schmitt] kann ich nichts mehr erinnern. …
Bedauerlich.fassbinder hat geschrieben: ↑Mittwoch, 18. September 2024, 02:18:57 … Bezüglich Püschel kann ich … bestätigen …, dass beide Punkte [„bei Bewusstsein“ + „Schwimmbewegungen“] in seinem Gutachten bejaht werden. … Inwieweit das bei der Ablehnung vorgetragen wurde, kann ich nicht mehr sagen. …
Öha! Seltsam, dass RA Holderle ganz empört RAin Rick mit einer Strafanzeige überzogen hatte, weil diese angeblich das Obduktionsgutachten an Püschel weitergereicht haben soll. Demzufolge kann Püschel nicht „die falschen Akten zu Gesicht bekommen“ haben!fassbinder hat geschrieben: ↑Mittwoch, 18. September 2024, 02:18:57 … Das [private Kurz-] Gutachten von … [Püschel] wurde … in der mündlichen Urteilsbegründung nochmal thematisiert. Aber meiner Erinnerung [nach] … nur dahingehend, dass die Vorsitzende sagte, dass so ein Gutachten nur jemand erstatten könne, der die falschen Akten zu Gesicht bekommen hat. …
Wie ist dieser Widerspruch erklärbar?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
„Wir waren vier Freundinnen“
https://archive.ph/20240318125427/https ... a-e430283/
Meine Eindrücke daraus:
Alles in allem ist der Artikel stark von Emotionen geprägt, denen der Autor die Fakten aus der Hauptverhandlung gegenüberstellt. Das Wesentliche zur Faktenlage:
Erkenntnisse daraus:
► Nur ein „theoretisches Konstrukt“ der Rechtsmediziner sei das Verbrechensszenario.
► Der Pegel der Prien soll teils mehr als 2 Meter hoch gewesen sein. Im OVB und in der Abendzeitung war von 1,03 Meter die Rede. Was davon ist richtig?
► Nebenbei: Hanna verbrachte die Sommersemesterferien nicht ausschließlich in Aschau mit einer Famulatur und einem Ferienjob, sie war auch in Frankreich, in Griechenland, beim Wellnessen und auf der Wiesn.
In voller Länge findet ihr den Artikel aus der Samstagsausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 15.03.2024 mit dem Titel „Wir waren vier Freundinnen“ hier:fassbinder hat geschrieben: ↑Mittwoch, 18. September 2024, 02:18:57 Es gibt einen Artikel von SZ-Gerichtsreporter Benedikt Warmbrunn. Er wurde vier Tage vor dem Urteil am 15.03.2024 veröffentlicht. Vielleicht findet @catch22 wieder eine Seite, wo dieser Artikel komplett zugänglich ist.
https://www.sueddeutsche.de/projekte/ar ... a-e430283/
https://archive.ph/20240318125427/https ... a-e430283/
Meine Eindrücke daraus:
Ob ein Unfall vorliegt, hängt nicht davon ab, ob ein Täter ermittelt werden kann.… Am Esstisch sagt Mutter Rosalie … [W.]: „Ich hab’ mir das einfach nicht vorstellen können. Ich hab’ gedacht, wenn die jetzt keinen Täter ermitteln, vielleicht war’s doch ein Unfall.“ …
Süddeutsche Zeitung am 15.03.2024
https://www.sueddeutsche.de/projekte/ar ... a-e430283/
https://archive.ph/20240318125427/https ... a-e430283/
Bei der entscheidenden Einvernahme der Rechtsmediziner war die Familie auf Anraten von RA Holderle der Sitzung ferngeblieben. Die Familie kennt also nur das schriftliche Obduktionsgutachten – und die Darstellung ihres Anwalts. Ob sie auch die Ansicht der Verteidigung kennt? Die Ansicht von Püschel? Reicht der medizinische Sachverstand von Laien aus, um restlos von einer Gewalttat „überzeugt“ zu sein?… Zum Jahresende entscheiden sie, dass sie jetzt wieder jedes Mal dabei sein wollen. Weil es auf einmal um etwas geht, was die Eltern ausschließen, seit sie den Obduktionsbericht gelesen haben: dass es doch ein Unfall gewesen sein könnte. Sie sind mittlerweile davon überzeugt, dass ihrer Tochter Gewalt angetan wurde. …
Süddeutsche Zeitung am 15.03.2024
https://www.sueddeutsche.de/projekte/ar ... a-e430283/
https://archive.ph/20240318125427/https ... a-e430283/
Die Wahrheit kann manchmal unerträglich sein. Die „anderen Experten“ zu hinterfragen und sich auch mit den Argumenten der Verteidigung auseinanderzusetzen, gehört zur Wahrheitsfindung dazu. Eine Wahrnehmung nur durch den Filter eines Anwalts wird der Familie wenig helfen.… dass all das, was andere Experten ihnen nachvollziehbar als Mord erklärt haben, nun doch wieder ein Unfall sein soll, sagt Rosalie … [W.], „das ist fast unerträglich“. …
Süddeutsche Zeitung am 15.03.2024
https://www.sueddeutsche.de/projekte/ar ... a-e430283/
https://archive.ph/20240318125427/https ... a-e430283/
Wenigstens mal ein O-Ton aus der Familie. Im Kontext des Widerstreits zwischen Unfall und Verbrechen allerdings wirkt dieser fromme Wunsch mehr emotional motiviert, als von der Realität getragen. Erst durch die Revision nimmt dieser Widerstreit volle Fahrt auf, nachdem der Unfallaspekt vor dem LG Traunstein eher kleingehalten wurde. Hannas Familie wird und kann nicht erspart bleiben, sich auch mit der Unfalltheorie näher zu befassen.… „es soll nicht der Falsche verurteilt werden“, sagt Andreas … [W.]. …
Süddeutsche Zeitung am 15.03.2024
https://www.sueddeutsche.de/projekte/ar ... a-e430283/
https://archive.ph/20240318125427/https ... a-e430283/
Woher will Hannas Freundin Steph U. wissen, dass Hanna „Angst gehabt“ haben musste und nicht etwa aufgrund ihres Alkoholkonsums in eine Notlage geraten war und abgeholt werden wollte?… Um 2.32 Uhr und neun Sekunden wählt Hanna … [W.] … den Notruf … „Allein durch den Anruf weiß ich zu hundert Prozent, dass sie Angst gehabt hat“, sagt am Esstisch in Aschau ihre Freundin Steph U. „Dabei war die Hanna kein Mensch, der Angst gehabt hat.“ …
Süddeutsche Zeitung am 15.03.2024
https://www.sueddeutsche.de/projekte/ar ... a-e430283/
https://archive.ph/20240318125427/https ... a-e430283/
Alles in allem ist der Artikel stark von Emotionen geprägt, denen der Autor die Fakten aus der Hauptverhandlung gegenüberstellt. Das Wesentliche zur Faktenlage:
Erkenntnisse daraus:
► Nur ein „theoretisches Konstrukt“ der Rechtsmediziner sei das Verbrechensszenario.
► Der Pegel der Prien soll teils mehr als 2 Meter hoch gewesen sein. Im OVB und in der Abendzeitung war von 1,03 Meter die Rede. Was davon ist richtig?
► Nebenbei: Hanna verbrachte die Sommersemesterferien nicht ausschließlich in Aschau mit einer Famulatur und einem Ferienjob, sie war auch in Frankreich, in Griechenland, beim Wellnessen und auf der Wiesn.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Der Kommentar ist auch gut.
Das Gleiche bei Rick.
Die Leute haben schon immer Vorstellungen. Eine Rückert, die so einen Ruf zu verlieren hat und die man nur anständig kennt und so vielen Leuten das Leben gerettet hat, wird sich bestechen lassen.Von diesem Artikel bin ich echt tief enttäuscht ! Hier wurde sehr, sehr schlecht und einseitig recherchiert. Da ich selbst oft im Gerichtssaal saß und viele Details kenne, kann ich nach diesem Bericht nur drauf schließen, dass Frau Rückert von Frau Rick womöglich bezahlt wurde um so einseitig zu berichten. Wurden die Vorsitzende Richterin und der Staatsanwalt auch befragt? Viele wichtige Details wurden bei diesem Bericht einfach weggelassen, weil es sich dann besser liest. Ein Trauerspiel in dem die Presse so viele Leser völlig falsch beeinflusst und manipuliert. Ich hätte von Frau Rückert mehr und erwartet, auf jeden Fall eine objektivere Berichterstattung. Auch im Hinblick auf die Familie des Opfers. https://www.zeit.de/2024/39/kriminalfal ... s#comments
Das Gleiche bei Rick.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Diese Kommentare laufen doch immer nach dem gleichen Schema ab, man behauptet eine hohe Kompetenz zu haben (hier Anwesenheit im Gerichtssaal). Obgleich man es dann besser wissen müsste, kommen dann solche Angriffe ohne genau zu erklären, was genau fehlerhaft berichtet wurde.fassbinder hat geschrieben: ↑Donnerstag, 19. September 2024, 11:35:20 Die Leute haben schon immer Vorstellungen. Eine Rückert, die so einen Ruf zu verlieren hat und die man nur anständig kennt und so vielen Leuten das Leben gerettet hat, wird sich bestechen lassen.
Das Gleiche bei Rick.
Solche Beiträge sollte man ignorieren.
ch kann prinzipiell die Leute verstehen, die hier die Justiz reinwaschen wollen, eine solche Justiz macht natürlich Angst.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Die Verfasserin, von sich selbst als „Prüferin“ bezeichnet, bekundet in ihrem Profil, sie sei ein „geselliger, freundlicher, wahrheitsliebender Mensch!“ Demzufolge kann es nur der lupenreinen Wahrheit entsprechen, wenn sie die „Zeit“ als ein korrumpierbares Medium enttarnt sowie deren schlampige Recherche und manipulative Unterschlagung „wichtiger Details“ ans Licht bringt. Eine wahre Fackelträgerin für die Wahrheit! Unterdessen gesellte sich noch eine Kombattantin dazu. Ob zum Equipment auch eine Mistgabel gehört?
Es könnte zum Totlachen sein, wenn es nicht so tragisch wäre.
Der direkte Link zu diesem Leserkommentar lautet übrigens richtig:
https://www.zeit.de/2024/39/kriminalfal ... d-71848367

… solche Kommentare aber auch!Gast0815 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 19. September 2024, 18:13:14 … eine solche Justiz macht natürlich Angst.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@Catch22
Bei dem von Dir mitgeschickten Link zeigt es den Leserkommentar nicht an. Bei den anderen ??
Bei dem von Dir mitgeschickten Link zeigt es den Leserkommentar nicht an. Bei den anderen ??
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ah. Ich dachte, ich hätte es so gemacht, wie es mir gesagt wurde.Catch22 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 19. September 2024, 19:24:28
Der direkte Link zu diesem Leserkommentar lautet übrigens richtig:
https://www.zeit.de/2024/39/kriminalfal ... d-71848367 ;-
Aber es hätte anscheinend ohnehin den wenigstens genützt. Bei mir klappt es sofort, wenn ich auf deinen Link klicke. Dann scheint es wohl so zu sein.
Die Familie von S. wird es bei der Resonanz auf jeden Fall nicht bereuen, mitgewirkt zu haben.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Zu erwarten war, dass einer der Kommentatoren auf Zeit.de verlockt sein würde, über das dort gezeigte Konterfrei eines „armen, kleinen unschuldigen Buben“ herzufallen und auf dessen „ach so fürsorgliche Eltern“ einzutreten. Prompt zur Stelle war die oben bereits erwähnte Fackelträgerin der Wahrheitsliebe:
Zwei Fotos auf Zeit.de:
Tapfer und unermüdlich kommentierte ein Leser der „Zeit“ (und zugleich, wie ich meine, einer unserer Foristen) im Gefecht gegen die Windmühlen der „Wahrheitsliebe“. Eine Gesinnungsgenossin sprang der Fackelträgerin zur Seite, bis die Redaktion den Stecker zog:
Den Inhalt zu diskutieren, lohnt nicht, weil substanzlos, wie schon @Gast0815 treffend bemerkte. Reine Unterhaltung.
Apropos Käuflichkeit von Medien, die in dem gestern von @fassbinder zitierten Leserkommentar der „Zeit“ unterstellt wurde – vielleicht wird genau anders herum ein Schuh daraus?
Im Fall Monika W. (1986) beteiligte sich der „Stern“ mit 50.000 DM an den Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens. Auf Initiative von RA Strate. 20.000 DM investierte „Der Spiegel“ in die Verteidigung von Reinhard W. Mit spöttischem Unterton berichtete damals „Die Zeit“:
Ob man sich in Sachen Traunstein auch bei einem „kleinen Italiener“ in Hamburg traf? Es wäre für alle ein Treffpunkt der kurzen Wege – außer für eine Anwältin aus München.
► Mit den RAen Dr. Georg und Kruse (beide Partner in der Hamburger Kanzlei Schwenn) produzierte die Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“ ein „ABC des Verbrechens“ als täglichen Podcast für August 2024.
► Dr. Georg vertritt Sebastian T. neben Regina Rick im Revisionsverfahren (auch wenn er im Artikel der „Zeit“ nicht genannt wird).
► Mitherausgeberin der Podcast-Reihe „Zeit – Verbrechen“ ist Sabine Rückert, bis 2023 stellvertretende Chefredakteurin der „Zeit“.
► Sabine Rückert ist Autorin des „Zeit“-Artikels über den Fall Hanna.
► Über den Beitrag von Sabine Rückert in der „Zeit“ informiert die Kanzlei Schwenn stolz auf ihrer Webseite.
Freilich könnte das alles purer Zufall sein.
Mir hätten die Fettuccine, das tote Reh mit Auberginen und der Brunello auch gemundet. Oder wurde während der Sommerhitze leichtere Kost gereicht?
Zwei Fotos auf Zeit.de:
Tapfer und unermüdlich kommentierte ein Leser der „Zeit“ (und zugleich, wie ich meine, einer unserer Foristen) im Gefecht gegen die Windmühlen der „Wahrheitsliebe“. Eine Gesinnungsgenossin sprang der Fackelträgerin zur Seite, bis die Redaktion den Stecker zog:
Den Inhalt zu diskutieren, lohnt nicht, weil substanzlos, wie schon @Gast0815 treffend bemerkte. Reine Unterhaltung.
Apropos Käuflichkeit von Medien, die in dem gestern von @fassbinder zitierten Leserkommentar der „Zeit“ unterstellt wurde – vielleicht wird genau anders herum ein Schuh daraus?
Im Fall Monika W. (1986) beteiligte sich der „Stern“ mit 50.000 DM an den Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens. Auf Initiative von RA Strate. 20.000 DM investierte „Der Spiegel“ in die Verteidigung von Reinhard W. Mit spöttischem Unterton berichtete damals „Die Zeit“:
Ob man sich in Sachen Traunstein auch bei einem „kleinen Italiener“ in Hamburg traf? Es wäre für alle ein Treffpunkt der kurzen Wege – außer für eine Anwältin aus München.
► Mit den RAen Dr. Georg und Kruse (beide Partner in der Hamburger Kanzlei Schwenn) produzierte die Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“ ein „ABC des Verbrechens“ als täglichen Podcast für August 2024.
► Dr. Georg vertritt Sebastian T. neben Regina Rick im Revisionsverfahren (auch wenn er im Artikel der „Zeit“ nicht genannt wird).
► Mitherausgeberin der Podcast-Reihe „Zeit – Verbrechen“ ist Sabine Rückert, bis 2023 stellvertretende Chefredakteurin der „Zeit“.
► Sabine Rückert ist Autorin des „Zeit“-Artikels über den Fall Hanna.
► Über den Beitrag von Sabine Rückert in der „Zeit“ informiert die Kanzlei Schwenn stolz auf ihrer Webseite.
Freilich könnte das alles purer Zufall sein.
Mir hätten die Fettuccine, das tote Reh mit Auberginen und der Brunello auch gemundet. Oder wurde während der Sommerhitze leichtere Kost gereicht?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Wenig sachliche Reaktion auf den Artikel in der „Zeit“
Betont emotional und ganz ohne Sachargumente fällt die heute erfolgte Reaktion der OVB-Medien aus auf den vor mehr als zwei Wochen erschienenen Artikel in der renommierten Wochenzeitung „Die Zeit“. Der Titel der Zeitung wird gar nicht erst erwähnt. Vielleicht ist auch das Pusemuckeler Wochenblatt gemeint?
Geboten wird ein bedrückendes Stimmungsbild von
► Bürgermeister Simon Frank,
► Bergwacht, Wasserwacht, Feuerwehr,
► Café Pauli und
► Pfarrer Paul Janßen.
Sekundiert von Nebenklagevertreter Holderle, verfehlt die Trauerrede des OVB die Sachebene der attackierten „Zeit“ zur Gänze, sachliche Fehler inbegriffen. Ähnlich substanzlos war schon der OVB-Bericht über die Erwiderung der StA auf die Revisionsbegründung (viewtopic.php?p=261743#p261743). Gehen der Anklageseite die Argumente aus?
Rosenheim24.de verlautbart:
Mit keinem der relevanten Argumente hingegen hält der Artikel in der „Zeit“ hinter dem Berg. Vielmehr stellt er das vom LG Traunstein angenommene Tatgeschehen und die Unfalltheorie der Verteidigung gegenüber:
viewtopic.php?p=261744#p261744
Betont emotional und ganz ohne Sachargumente fällt die heute erfolgte Reaktion der OVB-Medien aus auf den vor mehr als zwei Wochen erschienenen Artikel in der renommierten Wochenzeitung „Die Zeit“. Der Titel der Zeitung wird gar nicht erst erwähnt. Vielleicht ist auch das Pusemuckeler Wochenblatt gemeint?
Geboten wird ein bedrückendes Stimmungsbild von
► Bürgermeister Simon Frank,
► Bergwacht, Wasserwacht, Feuerwehr,
► Café Pauli und
► Pfarrer Paul Janßen.
Sekundiert von Nebenklagevertreter Holderle, verfehlt die Trauerrede des OVB die Sachebene der attackierten „Zeit“ zur Gänze, sachliche Fehler inbegriffen. Ähnlich substanzlos war schon der OVB-Bericht über die Erwiderung der StA auf die Revisionsbegründung (viewtopic.php?p=261743#p261743). Gehen der Anklageseite die Argumente aus?
Rosenheim24.de verlautbart:
Mit keinem der relevanten Argumente hingegen hält der Artikel in der „Zeit“ hinter dem Berg. Vielmehr stellt er das vom LG Traunstein angenommene Tatgeschehen und die Unfalltheorie der Verteidigung gegenüber:
viewtopic.php?p=261744#p261744
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Das wusste ich gar nicht, dass das im Fall Monika W. so gehandhabt wurde.Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 20. September 2024, 23:20:53
Apropos Käuflichkeit von Medien, die in dem gestern von @fassbinder zitierten Leserkommentar der „Zeit“ unterstellt wurde – vielleicht wird genau anders herum ein Schuh daraus?
Im Fall Monika W. (1986) beteiligte sich der „Stern“ mit 50.000 DM an den Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens. Auf Initiative von RA Strate. 20.000 DM investierte „Der Spiegel“ in die Verteidigung von Reinhard W. Mit spöttischem Unterton berichtete damals „Die Zeit“:
Ob man sich in Sachen Traunstein auch bei einem „kleinen Italiener“ in Hamburg traf? Es wäre für alle ein Treffpunkt der kurzen Wege – außer für eine Anwältin aus München.
► Mit den RAen Dr. Georg und Kruse (beide Partner in der Hamburger Kanzlei Schwenn) produzierte die Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“ ein „ABC des Verbrechens“ als täglichen Podcast für August 2024.
► Dr. Georg vertritt Sebastian T. neben Regina Rick im Revisionsverfahren (auch wenn er im Artikel der „Zeit“ nicht genannt wird).
► Mitherausgeberin der Podcast-Reihe „Zeit – Verbrechen“ ist Sabine Rückert, bis 2023 stellvertretende Chefredakteurin der „Zeit“.
► Sabine Rückert ist Autorin des „Zeit“-Artikels über den Fall Hanna.
► Über den Beitrag von Sabine Rückert in der „Zeit“ informiert die Kanzlei Schwenn stolz auf ihrer Webseite.
Freilich könnte das alles purer Zufall sein.
Mir hätten die Fettuccine, das tote Reh mit Auberginen und der Brunello auch gemundet. Oder wurde während der Sommerhitze leichtere Kost gereicht?![]()
Ich halte die Ideen für realistisch, dass das vllt auch in diesem Fall eine Rolle spielt.
Sabine Rückert wurde ja auch bei Kachelmann von RA Schwenn in Talkshows lobend erwähnt. Ich glaube auch im Fall des Straßenbahnfahrers W. gab es ja eine Zusammenarbeit.
Und das geht jetzt natürlich alles ins Geld. Einerseits natürlich die Kosten für die Anwälte, auch wenn ich die Vereinbarungen mit der Familie T. nicht kenne. Anderseits könnte ich mir aber vorstellen, dass vllt auch im Hinblick auf ein mögliches neues Verfahren weitere bzw. umfangreiche Gutachten in Auftrag gegeben wurden.
Auch wenn wir leider den Beweisantrag und dessen Ablehnung bezüglich Synn Schnitt nicht genau nachvollziehen können, sollte er ja beauftragt werden. Bei Malchereck wurde es ja immerhin von Amts wegen eingeleitet. Bei Synn Schmitt und Püschel müsste man wahrscheinlich selbst vorstrecken. Deshalb wurde ja bei Genditzki ordentlich gesammelt. Gut, da war die Situation eine Andere, aber vllt will man schon was in den Händen haben.
Und der Verlag hat auch was davon. Eine „Homestory“ und der Fall verkaufen sich sicher nicht schlecht.
Es hört sich erstmal kühn an, aber in meinen Augen ist das mit einer spektakulärsten Fälle der letzten Jahrzehnte.
Es gab vor ein paar Jahren mal einen Polizeiruf mit Karl Markovics. Der hat im Jahr 2006 zum Sommermärchen gespielt. Da wurde ein geistig etwas benachteiligter aus einem bayerischen Dorf verhaftet und zu 10 Jahren Jugendstrafe verurteilt, weil er ein Mädchen aus dem Dorf umgebracht haben soll, dass er begehrt hat. Kurz vor Ende der Haftzeit taucht dann der Markovics auf und fleht den Komissar an, dass er ihm sein Geständnis glaubt. Hat 90 Film-Minuten gedauert, bis es ihm abgenommen wurde.
Will damit sagen, das ist ja allein schon ein beliebtes Motiv in Krimis. Aber jetzt ist die Konstellation zwischen Opfer und vermeintlichem Täter echt. Und dann noch mit diesen Umständen, dass es um Laufrouten, Sekunden und Temperaturabfall geht.
Zumal da im Gegensatz zu den Krimis und zu dem Badewannenmord noch eine größere Zahl an Möglichkeiten kommt.
In Krimis ist es meist eindeutig ein Mord. In Rottach kam entweder Unfall oder Mord durch den Verdächtigen in Frage. Aber hier kommt alles in Frage.
Ein weiteres Indiz, dass vllt ein bisschen was geflossen ist, das Bild von Sebastian. Zwar könnte ich mir vorstellen, dass er auch so dazu bereit gewesen wäre, um die Unschuld zu demonstrieren, aber es hat auch was „exklusives“.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Zweifellos!fassbinder hat geschrieben: ↑Sonntag, 29. September 2024, 19:44:36 … Es hört sich erstmal kühn an, aber in meinen Augen ist das mit einer [der] spektakulärsten Fälle der letzten Jahrzehnte. …
Und das nicht nur hinsichtlich der Prozessführung. Eine emotional aufgeladene Atmosphäre spiegelt sich in einer Berichterstattung unterschiedlicher Couleur und spaltet viele Beobachter in zweierlei Lager. Ein in Strafprozessen eher seltenes Phänomen. Ich denke dabei an Fälle wie Marianne B. oder Monika W.
Über beträchtliche Zahlungen des „Stern“ auch im Fall Marianne B. berichten NDR, WDR und eine Leserin einer juristischen Fachzeitschrift:
Zumal der Name Regina Rick verknüpft ist mit dem medienwirksamen, noch immer präsenten Fall des Hausmeisters Manfred G.fassbinder hat geschrieben: ↑Sonntag, 29. September 2024, 19:44:36 … Und der Verlag hat auch was davon. Eine „Homestory“ und der Fall verkaufen sich sicher nicht schlecht. …
Wer wohl die Filmrechte kaufen wird? Ein Fall für Alfred W. Breinersdorfer als Autor? Knisternde Spannung vor dem Fernsehschirm. Oder Open-Air-Kino an der Kampenwand?fassbinder hat geschrieben: ↑Sonntag, 29. September 2024, 19:44:36 … das ist ja allein schon ein beliebtes Motiv in Krimis. Aber jetzt ist die Konstellation zwischen Opfer und vermeintlichem Täter echt. Und … dass es um Laufrouten, Sekunden und Temperaturabfall geht. …
Als Wahlverteidigerin im Traunsteiner Verfahren nahm RAin Rick an rund 25 Sitzungstagen teil. Egal ob sie nach den Sätzen des RVG oder auf Basis einer individuellen Vergütungsvereinbarung liquidierte: Allein schon das Honorar für die erste Instanz war beträchtlich!fassbinder hat geschrieben: ↑Sonntag, 29. September 2024, 19:44:36 … Und das geht … alles ins Geld. Einerseits … die Kosten für die Anwälte …
Im Revisionsverfahren, so vermute ich, dürften die RAe Rick und Dr. Georg als Pflichtverteidiger beigeordnet sein:
Vorteil: Die Vergütung als Pflichtverteidiger fließt aus der Justizkasse. (Im Falle einer Verurteilung ist der Angeklagte gegenüber der Staatskasse erstattungspflichtig.)
Angesichts des hohen Arbeitsaufwands allein der Revisionsbegründung ist es allerdings schwer vorstellbar, dass die Pflichtverteidiger auf eine (zusätzliche) Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis verzichtet hätten. Die allein der Mandant zu bedienen hätte. Also schon wieder: beträchtliche Kosten!
Woher nehmen? Über Sebastians Familie ist zu lesen:
Eltern haften nicht für ihre Kinder. Inwieweit sich eine Großfamilie freiwillig in Sippenhaftung nehmen lassen will, sei dahingestellt. Letztlich sind die Mittel begrenzt. Und künftige Kosten kaum absehbar.
Für den Fall, ein Verlag hätte tatsächlich das Sponsoring übernommen, dürfte längst wieder Ebbe herrschen in der Kriegskasse. Hast Du die bislang aufgelaufenen RA-Honorare mal ganz grob über den Daumen gepeilt? Ein Betrag, wie er seinerzeit im Fall Monika W. vom „Stern“ geflossen war, wäre längst aufgezehrt. Selbst dann, wenn man eine Mark als einen Euro rechnen würde. Für neue Gutachten bleibt da vorerst nix übrig.fassbinder hat geschrieben: ↑Sonntag, 29. September 2024, 19:44:36 … Anderseits könnte ich mir … vorstellen, dass … weitere … Gutachten in Auftrag gegeben wurden. …

Zum Glück geht es hier nicht um eine Wiederaufnahme wie im Badewannen-Fall. Neue Gutachten waren dort die entscheidende Voraussetzung. Dafür wurden Spenden gesammelt. Im Fall Hanna kann abgewartet werden, bis Sachverständige in einer neuen Hauptverhandlung von Amts wegen (also auf Kosten der Gerichtskasse) beauftragt werden.
Für eine fundiertere Vorabeinschätzung dürfte es den beiden Herren wohl nicht allzu schwerfallen, in Vorleistung zu treten. Püschel zumindest hatte sogar schon geliefert. Und dessen Zusammenarbeit mit Schmitt ist bekannt. An dieser Front geht es m. E. zunächst noch ruhig zu.fassbinder hat geschrieben: ↑Sonntag, 29. September 2024, 19:44:36 … Bei Syn Schmitt und Püschel müsste man wahrscheinlich selbst vorstrecken. …
Honorare der Verteidigung, die über die Vergütung nach dem RVG hinausreichen, sind im Falle eines Freispruchs nur in den seltensten Fällen erstattungsfähig. Und nach den Sätzen des RVG lässt sich eine aufwendige Verteidigung nicht bestreiten. Auf einem erklecklichen Teil der Kosten bleibt ein freigesprochener Mandant dann sitzen. Unschuldig angeklagt ist wie dreimal umgezogen – oder einmal abgebrannt.fassbinder hat geschrieben: ↑Sonntag, 29. September 2024, 19:44:36 … Ich halte die Ideen für realistisch, dass … [Sponsoring] vllt auch in diesem Fall eine Rolle spielt. …
Deshalb vermute auch ich, dass Sebastians Verteidigung von der „Zeit“ gesponsort wird – auf Initiative der Kanzlei Schwenn. Einen erstklassigen Strafverteidiger, der sich als sogenanntes Organ der Rechtspflege nicht nur auf dem Papier verpflichtet sieht, zieht dieser Fall in seinen Bann. Und welcher RA riskiert, hungers zu sterben, nur weil sein Mandant nicht (mehr) zahlungsfähig ist?
Würde mit der Revision eine neue Hauptverhandlung erzielt, hätte sich der hohe Einsatz schon gelohnt. Über Schuld oder Freispruch wird dann von einem anderen LG zu entscheiden sein. In einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren. Unter den Augen unabhängiger, überregionaler Medien mit journalistischem Niveau – der „Vierten Gewalt“ im Staat.
Seien wir gespannt auf die weitere Berichterstattung in der „Zeit“ – und vielleicht auch über die „Zeit“.