
Diesmal waren 8 Polizisten da, das war schon wieder sehr auffällig. Dann ging’s direkt um die weiteren Beweisanträge:
Nr. 15 (Püschel Vernehmung)
Wurde zurückgewiesen aus mehreren Gründen, gab wohl 4 verschiedene Tatsachen im Antrag.
1. Einblutungen am Rücken kamen im Wasser durchs Ertrinken?
-> Mützel + Adamec schließen das zwar nicht aus, aber halten es für unwahrscheinlich wegen dem Ausprägungsgrad
2. Rissquetschwunden (RQW) + Akromion Frakturen können im Fluss entstanden sein ?
—> Malcharek + Adamec haben bereits ausgesagt: einzelne RQWs können im Wasser entstehen, aber in der Gesamtschau nicht erklärbar und plausibel.
3. Akromion Frakturen können nicht durch einfaches knien entstehen ?
-> Hier wurde von den Gutachtern das Gegenteil dargestellt
4. Jetzt etwas was für mich akustisch schwer zu verstehen war. Ging um ein Gutachten vom 05.02.24. (von Püschel?) Da steht H ist bei Bewusstein ins Wasser gekommen und es gab 1-2 min lang Schwimmbewegungen. Keine Ahnung ob das im Gutachten durch irgendwas festgestellt wurde oder nur eine Überlegung war)
-> Püschel ist Rechtsmediziner, kann ohne Biomechaniker und Hydrologen keine Einschätzungen treffen. Beweismittel wäre ungeeignet, weil warum sollte Püschel eine höhere Sachkunde aufweisen als Mützel, Adamec & Malcharek?
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Nr. 16 wird zurückgewiesen
Beweisermittlungsantrag wegen RQWs
Gericht nicht verpflichtet da nachzuforschen. Geht um einen David, der an Silvester verunglückt ist. Laut Gericht kann man die Fälle nicht vergleichen. Lassen nur MÖGLICHE Schlüsse zu, würde das Gericht aber nicht weiterbringen.
Nr. 17 zurückgewiesen.
Sturz Robert E. am 23.09.23 -> Gericht erkennt keinen Zusammenhang zwischen den Vorfällen, also bedeutungslos, gleiche Begründung wie bei Nr. 16. Lässt außerdem keine Schlüsse auf Ort des Geschehens zu
Nr. 18 zurückgewiesen (Stiller Vernehmung)
Entstehung der RQWs im Wasser, egal ob mit Scherkräften oder Normalkräften: Aufklärung nicht erforderlich, da Malcharek + Adamec bereits ausführlich berichtet, einschließlich Morphologie , Hydro, Bio etc.
Warum sollte Stiller eine höhere Sachkunde haben? Vergleichbarkeit der Fälle nicht erkennbar. Bedeutungslos.
Nr. 19: dem ist das Gericht nachgegangen, sonst wurde nix dazu gesagt.
Nr. 20 zurückgewiesen (Radiologe Vernehmung)
Facharzt für Radiologie kann Frage nicht klären, ob Akromion Frakturen nicht durch draufknien kommen können. Frage wie sowas entsteht beantwortet ein forensischer Sachverständiger wie zb ein Rechtsmediziner, kein Radiologe. Deshalb abgelehnt.
Mützel/Adamec haben knien zwar vermutet, aber noch nie eine derart symmetrische Akromion Fraktur gesehen.
Nr. 21 zurückgewiesen (Netzwerk Nutzungen, YouTube Account). Klärung ist bereits vollständig erfolgt. Weitere Forschung würde nicht mehr Infos bringen. Außerdem kann eh nicht beweisen werden, WER das Handy benutzt hat (da haben die Eltern von ST verzweifelt gelacht. Die kommen übrigens sehr höflich, freundlich und ruhig rüber)
Die Eltern wurden dann auch noch gefragt, ob sie noch was sagen möchten zur Kindheit und der Entwicklung von ST. Darauf haben die beiden nicht reagiert und der Vater meinte später „genau, stell mich jetzt da vorn hin und erzähl was, was des Gericht dann eh wieder negativ auslegt“. Die Familie stellt sich auf eine Verurteilung ein und schaut ziemlich fertig aus, besonders der Vater, glaub die denken die wären in einem Riesen großen Komplott gefangen.
Weiter geht’s am Fr. 8.03. , da gibt’s die Plädoyers ab 9:30, In der Früh die von der STA, mittags die von der Verteidigung.
Urteil könnte am 19.03. um 12:00 sein.
Wie schnell ging das jetzt bitte alles ?!