MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Milina K.(Luckenwalde) neu, Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Gastfreiheit

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Lindenblütentee hat geschrieben: Dienstag, 20. Februar 2024, 15:02:16 Dass die Richterin den Staatsanwalt dazu drängt, den Tatbestand noch zu verschärfen, anstatt zwischen Anklage und Verteidigung abzuwägen, ist schlicht ungeheuerlich.

Das übertrifft noch die hier in diesem Forum immer wieder geäußerten Befürchtungen, das ganze sei ein zu Ungunsten Sebastians abgekartetes Spiel gewesen.

Rick legt die bayrische Art gnadenlos offen.
Ich fall vom Glauben ab.....warum wundert mich das nicht mehr in dieser Welt? Mir fehlen die Worte.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Gast
Beim Namen von dem Knackizeugen braucht man keine kryptischen Hinweise geben, bei einem der Videos von rfo Oberbayern hat sich mal einer der Anwälte verplappert und seinen Nachnahmen ausgesprochen ( erinnere mich jetzt nur nicht mehr ob es Herr Holderle oder Herr Baumgärtl war).
Ja, der Knackizeuge der Frau Aßbichler so wichtig ist, der seine Kindheit nur mit lügen überlebt hat, angeblich von der Mutter missbraucht wurde oder dann vielleicht wieder doch nicht und dann auch noch mitbekommt wie Sebastian regelmäßig Besuch von der Familie bekommt und diese Familie auch noch zu ihm hält. Sebastian macht eine Ausbildung trotz seines Handicaps , macht sogar eine Zwischenprüfung im Knast. Völlig klar dass der Knackizeuge vor Neid zerfressen war und einen anderen leiden sehen will. Und der Staatsanwalt nennt Frau Ricks Vorgehen schäbig und unmoralisch weil diese öffentlich gemacht hat, wie der Knackizeuge seine Opfer angelockt hat. Seit gestern wissen wir warum er so empört war, der Knackizeuge sollte der Joker sein.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Verzeihung--NACHNAMEN schreibt man natürlich ohne H
Fiat iustitia e p m

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Wie gut, dass die Verwandtschaft des Angeklagten Frau Rick rief, die inzwischen offenbar auch die Pflichtverteidiger wachrüttelte.

Der Befangenheitsantrag vom 19. Februar scheint begründet und wäre mit Sicherheit nicht als Schuss aus der Hüfte erfolt, wenn nicht nachweisbar mehr dahinter stecken würde. Das vormalige mehrfache Drängen der Aßbichler auf den Angeklagten, nun endlich zu gestehen, war schon genug Anlass, Aßbichlers Befangenheit prüfen zu lassen.

Wenn mit dem Antrag vom 19. Februar nun eine andere Kammer des LG Traunstein befasst sein wird, darf man - man arbeitet ständig Tür an Tür - zu 100% damit rechnen, dass der Antrag vom Montag zurückgewiesen wird, so dass der Verteidigung nur noch dagegen die sofortige Beschwerde bleibt.

Während die offenbar gemeinsame Suche von Richterin und Staatsanwalt nach einer geschlossenen Indizienkette juristisch eher einer Artistennummer bei Roncalli gleichkommt, als dass sich das mit der dazu ergangenen Rechtsprechung vereinbaren ließe, liefern die Richter bislang jedenfalls ein schweren Revisionsgrund, immerhin!

In der Sache ändert sich nichts: ein womöglich personell anders besetztes Gericht kommt nicht an dem Problem vorbei, ein etwaig ergehendes Strafurteil rechtsdogmatisch einwandfrei begründen können zu müssen und das dürfte sehr schwer werden, damit auf Bestand zu hoffen.

Sollte die erste Instanz tatsächlich neu aufgerollt werden, stellte sich bei Würdigung der bisherigen Beweisaufnahme tatsächlich, ob Haftgrund noch haltbar ist. Auch wenn man in Bayern offenbar special conditions, das juristische Amigowesen, mit einbeziehen muss.
ZickZack
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Dienstag, 20. Februar 2024, 23:37:33 @ben
Anderes Thema: Du warst doch auch schon vor Ort an diesem vermuteten Tatort. Es wird immer so getan, als wäre es schier unmöglich, dass ein völlig Unbekannter der Täter sein könnte, als wäre das ein hermetisch, militärisch abgeriegeltes Gelände bei welchem ausnahmslos jeder Winkel von Kameras erfasst wird. Ich halte es sehr wohl für möglich, dass ein Unbekannter ungesehen davonkommt. Damit es nicht wieder Missverständnisse gibt, ich sehe natürlich auch diese Indizien gegen Sebastian, aber es gibt eben diese Zweifel.
Also ich kenne die Örtlichkeit auch und sehe da überhaupt kein Problem. Von dem Brückerl aus hat man diverse Möglichkeiten abzuhauen und ich behaupte auch einfach mal, dass etwaiger Verkehr vom Eiskeller aus, sowohl zu Fuß als auch mit Auto, eher Richtung Norden zur Autobahn ginge als Richtung Sachrang, also Richtung vermuteter Tatort. Vom Brückerl aus sind es auf der Kampenwandstraße laut Google 75m Richtung Osten, dann wäre man von der Hauptstraße weg auf der Zufahrt zum Seilbahn-Parkplatz, wo man sich sicherlich perfekt verstecken bzw. dort ins Auto steigen und abhauen könnte.

Aber alles nur hypothetisch...
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 21. Februar 2024, 00:26:09 @Gast
Beim Namen von dem Knackizeugen braucht man keine kryptischen Hinweise geben, bei einem der Videos von rfo Oberbayern hat sich mal einer der Anwälte verplappert und seinen Nachnahmen ausgesprochen ( erinnere mich jetzt nur nicht mehr ob es Herr Holderle oder Herr Baumgärtl war).
Holderle wars und ich kann das doch nicht direkt verlinken.
Dann hast du dir sicherlich auch das jugendliche Vid vom Knackizeugen reingewürgt.

Brennt jetzt die Hütte im LG Traunstein
Es ging ja ganz schön familiär zu wenn Jacqu und Wolfgang mauschelten und der in den Ruhestand versetzte Landgerichtspräsident Professor Dr. Ludwig Kroiß eine Angestellte abbusselte.
Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler tritt eine erfahrene Juristin in die beruflichen Fußstapfen von
https://www.pnp.de/archiv/1/eine-erfahr ... in-7121015

https://www.bild.de/regional/muenchen/m ... .bild.html

https://www.welt.de/vermischtes/article ... diert.html

Und vllt hören wir jetzt auch ein Statement von der, aus Presse, Funk und Fernsehen bekannten

Anfragen für Drehgenehmigungen:
Frau Andrea Titz
Vizepräsidentin des Landgerichts
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Dienstag, 20. Februar 2024, 23:37:33 @ben
Anderes Thema: Du warst doch auch schon vor Ort an diesem vermuteten Tatort. Es wird immer so getan, als wäre es schier unmöglich, dass ein völlig Unbekannter der Täter sein könnte, als wäre das ein hermetisch, militärisch abgeriegeltes Gelände bei welchem ausnahmslos jeder Winkel von Kameras erfasst wird. Ich halte es sehr wohl für möglich, dass ein Unbekannter ungesehen davonkommt. Damit es nicht wieder Missverständnisse gibt, ich sehe natürlich auch diese Indizien gegen Sebastian, aber es gibt eben diese Zweifel.
Du musst doch nur schauen, dass du unerkannt in die Wälder kommst.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Mit der Entscheidung über den Befangenheitsantrag ist frühestens ENDE NÄCHSTER WOCHE zu rechnen, laut Wasserburger Stimme. Supergau, wieder Verzögerung
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Fiat iustitia e p m
Der Angeklagte soll mal besser in seiner U-Haft bleiben, ist bei der Stimmung im Dorf sicherer für ihn. Wenn man sieht wie ich hier schon gegrillt wurde, nur weil ich ein paar Gedankenspiele bezüglich seltsamen Verhalten von Lernbehinderten durchgespielt habe. Und ich habe noch nicht mal behauptet, dass ich ihn für unschuldig halte. Die U-Haft bedeutet in seinem Fall eher Schutzhaft.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 21. Februar 2024, 14:38:54 @Fiat iustitia e p m
Der Angeklagte soll mal besser in seiner U-Haft bleiben, ist bei der Stimmung im Dorf sicherer für ihn. Wenn man sieht wie ich hier schon gegrillt wurde, nur weil ich ein paar Gedankenspiele bezüglich seltsamen Verhalten von Lernbehinderten durchgespielt habe. Und ich habe noch nicht mal behauptet, dass ich ihn für unschuldig halte. Die U-Haft bedeutet in seinem Fall eher Schutzhaft.
Wie ist denn die Stimmung im Dorf?
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@ZickZack
Deine Frage ist absolut berechtigt und ich weiß worauf du hinaus willst. Ja, ich habe tatsächlich aufgrund 2 Zeugenaussagen aus dem Dorf und einiger weniger emotionsgeladener Kommentare hier im Forum geschlussfolgert ohne etwas zu wissen. Noch dazu weiß man gar nicht aus welcher Ecke die Kommentare kommen. Ganz sicher wollte ich nicht das ganze Dorf unter Generalverdacht stellen.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Genau genommen geht es bei einem Antrag nicht um eine tatsächliche Befangenheit – schon der bloße Anschein, dass dem so sein könnte, ist ausreichend: "Besorgnis der Befangenheit" heißt das im Juristendeutsch

Über diesen Antrag muss zunächst durch die zuständige Vertretungskammer entschieden werden, bevor das Verfahren fortgeführt werden kann. Am Donnerstag werde es daher keine Verhandlung geben, sagt Sattelberger der AZ. Womöglich werde im Laufe dieser Woche entschieden.

Davon sei abhängig, ob die jetzige Kammer den Fall weiter verhandle oder ob der Prozess wieder neu beginnen müsse. "Wenn eine Kammer befangen ist, dann ist die Vertreterkammer dran. Das ist in Traunstein die Erste Jugendkammer." Also eben jene, die auch über den Befangenheitsantrag verhandelt.

Doch auch wenn die Kammer für nicht befangen erklärt werden sollte, kann der Antrag noch einmal kritisch werden. Mit einer Revision rechnen viele Prozessbeobachter, auch weil der Revisionsexperte Gerhard Strate offenbar die Verteidigung unterstützt. In diesem Fall wird der Bundesgerichtshof auch einen abgelehnten Revisionsantrag kritisch prüfen.
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-961075
Fiat iustitia e p m

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andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 21. Februar 2024, 14:38:54 @Fiat iustitia e p m
Der Angeklagte soll mal besser in seiner U-Haft bleiben, ist bei der Stimmung im Dorf sicherer für ihn. Wenn man sieht wie ich hier schon gegrillt wurde, nur weil ich ein paar Gedankenspiele bezüglich seltsamen Verhalten von Lernbehinderten durchgespielt habe. Und ich habe noch nicht mal behauptet, dass ich ihn für unschuldig halte. Die U-Haft bedeutet in seinem Fall eher Schutzhaft.
Damit das nicht Foristen entscheiden, haben wir geltendes Recht. Und das Problem, welches Sie hier anführen, kommt ohnehin auf ihn zu und will von Familie wie Verteidigung gut vorbereitet sein. Vorrangig ist indes, ob sich ein Haftgrund bei dieser sehr schwachen Beweislage und für den Fall einer erneuten 1. Instanz rechtlich rechtfertigen lässt, das war die eigentliche Frage am Anfang.
Auch ist äußerst fragwürdig und lässt eher einen etwas veralteten Erwartungshorizont vermuten, dass ein auf freien Fuß gesetzter Angeklagter in Aschau nur noch "in offene Kanonenrohre" blicken würde. Da sind distanzlose Journalisten wohl die größere Gefahr in Sachen Normalisierung und womöglich wäre diese Art des Zurückkommens in die Gesellschaft in Aschau sogar besser, als wenn der Straftäter nach Haftverbüßung dorthin zuückkehrt. Über allem der Grundsatz der Resozialisierung, der gesellschaftlichen Teilhabe des Freigesprochenen und ehemaligen Strafgefangenen, eingehakt durch die Hauptstraße vom Bürgermeister und dem Priester. Richtig so?

Interessanter aber bleibt, ob die 1. Instanz jetzt von Aßbichler zu Ende geführt wird oder von der 1. Jugendkammer, wie die großen bayrischen Richter mit welchen Begründungen bei der bisher sehr mageren Beweislage eine Indizienkette "zusammenzimmern", das braucht dann die zu erwartende Revision beim BGH nicht am 1. April eintreffen, die BGH-Richter dürften sich da an jedem Tag die Schenkel wundkloppen vor Entsetzen, was da in Traunstein los ist.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Catch22
Zuerst einmal danke, dass du stets sämtlich chronologischen Daten für uns parat hast !
In der Abendzeitung von heute ist ein Interview mit Herrn Holderle, kannst du das für uns einordnen? In meinen Augen widerspricht es der Definition welche @Gast im vorangegangenen Beitrag gepostet hat.
Außerdem verstehe ich nicht warum in einer Mail vom 03.01. bereits konkret über ein Plädoyer gesprochen wird , obwohl Prof. Malcherek erst Mitte Januar sein Gutachten vorgestellt hat. Woher wußten denn Frau Aßbichler und Herr Fiedler am 03.01. bereits, dass Herr Malcherek ein Unfallgeschehen ausschließt?
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast0815 »

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 21. Februar 2024, 21:02:40 Außerdem verstehe ich nicht warum in einer Mail vom 03.01. bereits konkret über ein Plädoyer gesprochen wird , obwohl Prof. Malcherek erst Mitte Januar sein Gutachten vorgestellt hat. Woher wußten denn Frau Aßbichler und Herr Fiedler am 03.01. bereits, dass Herr Malcherek ein Unfallgeschehen ausschließt?
Ja, das sind so Dinge, die man nicht mehr verstehen kann und eher nach einer Bananrepublik aussieht, als nach einem Rechtsstaat.

Schwerwiegend kommt dann in diesem Zusammenhang hinzu, dass Frau Rick in dem SCHRIFTLICHEN Gutachten von Malcherek offenbar schon eine Ursache zumindest für die Kopfverletzungen gefunden haben will. Sie bemängelt, dass mündliches und schriftliches Gutachten nicht übereinstimmen. Sie hat nun nicht einen Antrag gestellt, dazu Malcherek erneut zu hören, sondern sie hat gleich beantragt, dass ein Rechtsmediziner beauftagt werde soll, der sich mit dieser Variante beschäftigen soll. Sie scheint sich ihrer Sache recht sicher zu sein.

Ja, das gibt in diesem kompletten Zusammenhang schwer zu denken. Ich denke, da bleibt nur eins, Aßbichler muss das Verfahren entrissen werden, evtl. dem StA ebenfalls. Auch müsste ein anderer Hydromechaniker da ran, hier sind Vorkomnisse sichtbar geworden, die nicht annähernd mit einem Rechtsstaat vereinbar sind.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 21. Februar 2024, 21:02:40 @Catch22
… In der Abendzeitung von heute ist ein Interview mit Herrn Holderle, kannst du das für uns einordnen? …
In der Abendzeitung konnte ich nur einen Artikel mit allerlei bunten Zitaten von RA Holderle finden:

Spoiler – hier klicken!
… Prozess wird laut Anwalt „nicht platzen“

… Im … Prozess … war „irgendwann ein Befangenheitsantrag der Verteidigung zu erwarten“. Nebenklage-Vertreter … Holderle spricht von einer „taktischen Maßnahme“, mit der man habe rechnen müssen. Von der Sache her sei der Antrag völlig unbegründet. …

… Die Anwältin [Rick] hatte in dem achtseitigen Antrag die Meinung geäußert, das Gericht sei befangen … Die Kammer habe sich „bereits endgültig festgelegt“ bezüglich einer Schuld des Angeklagten.

… Befangenheitsantrag – angeblicher Chat zwischen Richterin und Staatsanwalt

Dazu zog Rick einen Mailverkehr vom 3. Januar zwischen Aßbichler und Staatsanwalt … Fiedler heran, in dem sich beide über mögliche Schuldsprüche im Fall einer Verurteilung austauschten. Tags darauf … hatte Aßbichler einen „rechtlichen Hinweis“ erteilt, welche Straftaten bei einem Schuldspruch in Betracht kommen könnten …

Anwalt von Hannas Familie: „Das Gericht hat keine Fehler gemacht“

Um diese alternativ denkbaren Delikte habe sich der Mailverkehr … gedreht, so … Holderle. Die Mail-Korrespondenz sei die Basis für den rechtlichen Hinweis am nächsten Tag gewesen. Solche Hinweise zu geben – dazu sei das Gericht verpflichtet …

Holderle sagt: „Das Gericht hat keine Fehler gemacht. Es muss immer im Hinterkopf haben, entsprechend dem Prozessfortschritt zu handeln und zu bedenken, welcher Straftatbestand im Fall einer Verurteilung infrage käme.“ Der Nebenklagevertreter zeigt sich überzeugt, der Prozess werde „nicht platzen“.

Trotz der „eigenartigen Argumente der Verteidigung“ sah Holderle keinen Anlass, dem Befangenheitsantrag stattzugeben. Er unterstrich: „Eine Befangenheit liegt nicht vor.“ …

Abendzeitung am 21.02.2024
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-961307

Ein aktuelles Interview mit RA Holderle auf Rosenheim24 im Wortlaut:

Spoiler – hier klicken!
„Ausgesprochen kollegialer Ton“: Nebenkläger-Anwalt … äußert sich zu E-Mails

… Der Rosenheimer Rechtsanwalt [Walter Holderle] spricht mit dem OVB über Kollegialität, gesetzliche Pflichten und den Umgang mit Beweismitteln.

Der vertraute Ton zwischen der Richterin und dem Staatsanwalt wirkt auf Außenstehende in der Tat befremdlich. Auch für Sie als Insider?

Walter Holderle: Nein, der vertraute Ton wirkt für mich keineswegs befremdlich. Jeder, der mit der Justiz zu tun hat, weiß, dass dort zwischenzeitlich generell ein ausgesprochen kollegialer Ton herrscht. Duzen von den Gerichtswachtmeistern, über die Geschäftsstellenangestellten, bis zu den Vorsitzenden Richtern ist dort absolut üblich.

Staatsanwalt Wolfgang Fiedler sagt, er und sein Kollege sähen den Sachverhalt ebenso wie das Gericht. Hört sich das für Sie nach einer allzu frühen Absprache an? Oder hat das mit dem rechtlichen Hinweis vom 4. Januar zu tun: dass „im Falle einer Verurteilung“ gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord im Raum stehe?

Holderle: Die vorsitzende Richterin, Frau Aßbichler, hat in der öffentlichen Verhandlung vom 4. Januar 2024 einen rechtlichen Hinweis gemäß Paragraph 265 der Strafprozessordnung gemacht. Dieser Hinweis erfolgt „für den Fall einer Verurteilung“. Er bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass das Gericht damit zwingend bereits eine Verurteilung in Aussicht stellt. Paragraph 265 verpflichtet das Gericht sogar ausdrücklich zu einem solchen Hinweis und kann deshalb per se schon kein Grund für eine Befangenheit des Gerichts sein.

Aber bekam diesen Hinweis per E-Mail nur der Staatsanwalt?

Holderle: Wie wir wissen, stand das Gericht seit Anklageerhebung ständig mit sämtlichen Verfahrensbeteiligten, also sowohl mit der Staatsanwaltschaft, sämtlichen Verteidigern, der Jugendgerichtshilfe, den Gutachtern und auch mir als Nebenklagevertreter im E-Mail Kontakt. Wenn das Gericht im Rahmen einer solchen Korrespondenz die Staatsanwaltschaft von dem, von ihm beabsichtigten rechtlichen Hinweis in Kenntnis setzt und die Staatsanwaltschaft als Vertreter der Anklage die diesbezügliche rechtliche Einschätzung des Gerichts teilt, sehe ich hierin nichts Bedenkliches.

Jacqueline Aßbichler gibt zu verstehen, dass sie die Aussage des JVA-Zeugen für „ganz wichtig“ zum Belegen des Tötungsvorsatzes hält. Beeinflusst sie damit dem Staatsanwalt unzulässig zu Gunsten dieses Zeugen? Immerhin sollte der Staatsanwalt bald sein Plädoyer halten.

Holderle: Nein. Dies schon deshalb nicht, weil die Staatsanwaltschaft ihren Schlussvortrag immer eigenverantwortlich hält. Auch eine Vorverurteilung seitens des Gerichts sehe ich darin nicht. Das Gericht nimmt hier gemäß Paragraph 265 der Strafprozessordnung eine rechtliche Wertung vor, zu der es – wie dargestellt – sogar verpflichtet ist

Möglicherweise entlastende Ergebnisse von DNA-Proben aus Nachermittlungen tauchten nicht in der Verhandlung auf. Auch das steht im Befangenheitsantrag. Was meinen Sie, warum nicht?

Holderle: Hier verkennt die Verteidigerin ganz offensichtlich den bisherigen Verfahrensverlauf. Es wurde eine Polizeibeamtin vernommen, welche das Fehlen von DNA-Spuren bereits in das Verfahren eingeführt hat. Wenn Nachermittlungen an diesem bereits gefundenen Ergebnis nichts ändern, braucht das Ergebnis aus diesen Nachermittlungen nicht zusätzlich nochmals in das Verfahren eingeführt werden.

Rosenheim24.de am 21.02.2024
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 45707.html
http://hrg.chiemgau24.de/chiemgau/chiem ... 7.amp.html


Zunächst: Welcher Fortgang ist möglich?

• Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
Voraussetzung: Der „böse Schein“ der Unparteilichkeit genügt. Eine tatsächlich vorliegende Voreingenommenheit ist nicht erforderlich.
→ Entscheidung über den Antrag durch die Kammer ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters.*
→ Frist für eine Entscheidung: 2 Wochen.

Alternative A: Dem Antrag wird entsprochen.
→ Das laufende Hauptverfahren wird „ausgesetzt“ (= abgebrochen) und von vorne neu begonnen – mit einem anderen als dem abgelehnten Richter.*

* Da hier alle drei Berufsrichter von der Ablehnung betroffen sein sollen, kommt laut Geschäftsverteilungsplan des Gerichts offenbar eine andere Kammer als „Vertretungskammer“ zum Zuge.

Alternative B: Der Antrag wird abgewiesen.
→ Das laufende Hauptverfahren wird wie geplant fortgeführt.
→ Die Zurückweisung des Antrags kann von der Verteidigung in der Revision angegriffen werden – ein Revisionsgrund auf dem Silbertablett, wenn der BGH auch nur den „bösen Schein“ mangelnder Objektivität erkennen sollte. Dann würde ebenfalls eine erneute Hauptverhandlung (vor einer anderen Kammer) von vorne beginnen müssen.


Zum Interview mit RA Holderle:

Neu ist, dass der erste rechtliche Hinweis bereits in der Sitzung vom 04.01.2024 ergangen sein soll – einen Tag nach dem fraglichen E-Mail-Verkehr. Berichtet wurde darüber erst am 10.01.2024 durch Rosenheim24.de:

https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... 68508.html
http://hrg.chiemgau24.de/bayern/landkre ... 8.amp.html

Wenn das Gericht ständig mit allen Verfahrensbeteiligten per E-Mail in Kontakt stand, wie RA Holderle sagt, kann dies im Kern nur organisatorische Fragen betreffen wie z. B. terminliche Absprachen oder die Übersendung von Schriftstücken. Höchst problematisch dagegen ist ein außergerichtlicher Austausch zu inhaltlichen Fragen des Verfahrens, in den nicht alle Verfahrensbeteiligten gleichermaßen und gleichzeitig (oder evtl. sehr zeitnah) einbezogen sind (wie dies z. B. bei einem sog. Rechtsgespräch im Richterzimmer bei Anwesenheit aller Beteiligter der Fall wäre). Dazu zählt die rechtliche Einordnung des Sachverhalts.

Der aufgedeckte E-Mail-Verkehr legt den Schluss nahe, dass es bereits vor den nun bekannt gewordenen Mails zu einem Austausch zwischen der Vorsitzenden und dem StA gekommen sein muss. Inhalt: die rechtliche Einordnung des Sachverhalts. Anwesend: Richterin und StA. Abwesend: Verteidigung und Nebenklage. Genau hier liegt der Hund begraben.

Für höchst bedenklich halte ich zudem, dass die Vorsitzende dem StA unverblümt offenbart hatte, dass zumindest sie den JVA-Zeugen für glaubwürdig halte. Verteidigung und Nebenklage erfuhren davon nichts. Ein eklatanter Verstoß gegen Fairness und Waffengleichheit.

Um diesen heißen Brei redet Holderle geschickt herum.

Hinsichtlich der Zurückhaltung entlastender DNA-Gutachten mag RA Holderle recht haben, dass dies keinen Ablehnungsgrund darstellt, sofern sich diese Gutachten wirklich nur
a) auf Nachermittlungen und
b) auf den Gurt in Sebastians Fahrzeug
beziehen. Das aber wissen wir nicht.

Ebenso kennen wir nicht den vollen Wortlaut der in Rede stehenden Mails der Vorsitzenden und des StA. Das macht eine Einschätzung schwierig. Holderle dagegen kennt den Wortlaut aus der Akte. Er aber vertritt nicht die Interessen der Verteidigung. Vor allem steht ihm nicht zu, über den Antrag entscheiden zu dürfen. Der Abendzeitung gegenüber allerdings scheint er sich dies zuzusprechen. Gleichzeitig emotionalisiert er gegen die Verteidigung. Ein reiner PR-Auftritt.

Auffällig erscheint, dass der StA in seiner Mail, wie die Bild-Zeitung berichtete, von einem Pornokonsum Sebastians unmittelbar vor der Tatzeit ausgeht. Dies steht im Widerspruch zur IT-Auswertung. Vielmehr soll Sebastian vor seiner Jogging-Runde begonnen haben, ein Fitness-Video anzuschauen. Der Pornokonsum dagegen sei am Tattag und auch schon davor stark abgeflaut:

Spoiler – hier klicken!
… Demnach sei Sebastian T. … gegen 2.30 Uhr bewusst nahe des Clubs „Eiskeller“ gejoggt, um Stress mit den Eltern zu verarbeiten und nach vorherigem Porno-Konsum leicht bekleidete Frauen zu sehen. …

Bild am 20.02.2024
https://www.bild.de/regional/bayern/reg ... .bild.html
… Massiv griff Sebastian T. an manchen Tagen vor dem 3. Oktober 2022 auf das Internet zu. So listete der Beamte den Spitzenwert von 415 Zugriffen an einem Tag auf. Als „exorbitant hoch“ bezeichnete er diesen Ausschlag in seiner Statistik. Allerdings flaute T.s Internet-Gier am Tag der Tat und davor stark ab. Doch interessierte er sich am 2. Oktober noch für ein Mittel zur Penisvergrößerung. …

Rosenheim24.de am 12.12.2023
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 24796.html
http://hrg.chiemgau24.de/bayern/landkre ... 6.amp.html
… Dass auf dem Handy des Angeklagten im Zeitraum von knapp zwei Monaten aber 3198 Webseiten mit zu 97 Prozent pornografischen Inhalten aufgerufen nachweisbar waren, verwundert dann doch. Zumal sich diese wenige Tage vor dem Mord extrem häufen. Für den Polizeibeamten ist das „exorbitant“ – zumal insgesamt viele der Einträge mit Gewalt, Vergewaltigung und dem Wort „gezwungen“ in Verbindung stehen. …

Abendzeitung am 12.12.2023
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-946453

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 21. Februar 2024, 21:02:40 … Außerdem verstehe ich nicht warum in einer Mail vom 03.01. bereits konkret über ein Plädoyer gesprochen wird , obwohl Prof. Malcherek erst Mitte Januar sein Gutachten vorgestellt hat. …
Das ist in der Tat erstaunlich. Die Historie: Am 21.12.2023 wurde berichtet, Malcherek sei von Amts wegen als Gutachter beauftragt worden. Am 04.01.2024 wurde dann formal entschieden, RAin Ricks Beweisantrag hinsichtlich Malchereks Gutachten abzulehnen. Am 16.01.2024 erschien Malcherek zum ersten Mal vor Gericht. Die endgültige und schriftliche Fassung des Gutachtens lag den Beteiligten spätestens mit der zweiten Vernehmung Malchereks am 30.01.2024 vor. (Diese schriftliche Fassung soll laut RAin Rick von der mündlichen Einvernahme abgewichen sein.) Ob und wann es eine erste, vorläufige schriftliche Fassung gab, wurde nicht berichtet.

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 21. Februar 2024, 21:02:40 … Woher wußten denn Frau Aßbichler und Herr Fiedler am 03.01. bereits, dass Herr Malcherek ein Unfallgeschehen ausschließt?
Gab es zwischen Malcherek und der Vorsitzenden (oder dem StA) einen ähnlich vertraulichen Austausch, der über Terminfragen und den Fragenkatalog zum Gutachten hinausreichte? Eine weihnachtliche Wunschliste?
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast0815 »

Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 22. Februar 2024, 04:11:02Das ist in der Tat erstaunlich. Die Historie: Am 21.12.2023 wurde berichtet, Malcherek sei von Amts wegen als Gutachter beauftragt worden. Am 04.01.2024 wurde dann formal entschieden, RAin Ricks Beweisantrag hinsichtlich Malchereks Gutachten abzulehnen. Am 16.01.2024 erschien Malcherek zum ersten Mal vor Gericht. Die endgültige und schriftliche Fassung des Gutachtens lag den Beteiligten spätestens mit der zweiten Vernehmung Malchereks am 30.01.2024 vor. (Diese schriftliche Fassung soll laut RAin Rick von der mündlichen Einvernahme abgewichen sein.) Ob und wann es eine erste, vorläufige schriftliche Fassung gab, wurde nicht berichtet.

Gab es zwischen Malcherek und der Vorsitzenden (oder dem StA) einen ähnlich vertraulichen Austausch, der über Terminfragen und den Fragenkatalog zum Gutachten hinausreichte? Eine weihnachtliche Wunschliste?
Genau das letztere ist zu befürchten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Malcherek einen solch wichtigen Punkt - einer Möglichkeit der Kopfverletzungen - nur einfach vergessen hat. Natürlich kennen wir hier nicht das Gutachten im Einzelnen, aber die Aussagen von Malcherek, die man von ihm kennt, sind schon sehr suspekt. Auch dass nach Prozessbeobachtern er erst im Gerichtssaal eine bestimmte von der Verteidigung aufgezeigte Möglichkeit berechnet haben will, zeigt die Problematik dieses Gutachters.

Die Frage ist auch, wann haben die Prozessbeteiligten das endgültige schriftliche Gutachten erhalten? Danach müssen sie eine gewisse Zeit erhalten, um sich mit diesem Gutachten vorab beschäftigen zu können, selber Erkundigen einzuziehen etc.. Das ist notwendig, um überhaupt in die Lage versetzt zu werden konkrete Fragen an den Gutachter zu stellen um dessen Expertise für diesen Fall ansatzweise beurteilen zu können.

Allein mit den Terminen kann man das bezweifeln. Sicher ist diese Zeitspanne nicht quantitativ festgelegt, es kommt immer auf den Einzelfall an. Den Druck den dann anschließend Aßbichler bzgl. den zu stellenden Anträge gemacht hat, spricht auch Bände. Zwar hat sie diesen Druck dann wieder gelockert, aber da gab es schon den Antrag von Frau Rick bzgl. dieser Auffälligkeit der Unterschiede zwischen schriftlichen und mündlichen Gutachten. Hier kann man schon die Frage stellen, hätte sie den Prozessbeteiligten mehr Zeit eingeräumt, hätte Frau Rick diesen Antrag nicht gestellt?

Das sind alles ganz schwerwiegende Frage, die man zwar nicht beantworten kann, weil man in das Gehirn von Aßbichler nicht reinsehen kann. Es sind aber Fragen die sich nun nach dem Vorkommnis jetzt geradezu aufdrängen.


Für mich gibt es hier in diesem Fall nur eins, dem Ablehnungsantrag muss zugestimmt werden. Andernfalls ist die Glaubwürdigkeit der dortigen Justiz für mich nicht mehr gegeben.
Fiat iustitia e p m

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Bis hierher lässt sich wohl übereinstimmend festhalten, dass das LG Traunstein - an den Bestimmungen der StPO vorbei - in Abstimmung mit der StA die rechtlichen Gründe für eine Verurteilung des Angeklagten "zusammenzimmern" wollte, um im Falle der zu erwartenden Entscheidung mit Blickrichtung auf Plädoyer StA und Urteilsgründe juristisch einig zu sein, Amigo-Wirtschaft lässt grüßen, und für den Fall einer zu erwartenden Revision gegen die Verteidigung eine Mauern gebildet zu haben, OHNE DASS sich nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme harte Fakten ergaben, mithin man bisher materiell wenig auf der Pfanne hat.

Das ist ja alles sehr, sehr vertrauenseinflößend, was da geschieht. Es hat eher den Anschein, dass die liebe Jacqueline sich mit ihren karrieregeilen Showeinlagen zu weit aus dem Fenster gelehnt hat, dies nun erkannte und auch, dass nachweislich wenig Klarheit gewonnen wurde. Bayrisch ist dann, das "Ding" jenseits der strafrechtlichen Bestimmungen "zu schaukeln".

Wie gut, dass es ein paar wissende und kampfbereite Rechtsanwälte gibt, die das nicht durchgehen lassen.
Miniwatson
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Miniwatson »

Rick arbeitet mit Streunebelbomben. Erst klammert sie sich an die unterstellt fragliche Anwesenheit des Angeklagten am Tatort, dann an ein angeblich mögliches Unfallgeschehen und nun versucht sie den Prozess ganz zum scheitern zu bringen. Das sind legitime Taktiken der Verteidigung. Diese Diversität der Taktiken lässt aber darauf schließen, das die Verteidigung eine wirklich belastbare Strategie nicht besitzt. Dazu kleine Theatereinlagen mit einem ehemaligen Klienten als Gaststar und der stummen Anwesenheit eines Revisionsspezialisten sowie Stimmungsmache in Medien und - das unterstelle ich mal - einschlägigen Portalen. Kann man mögen, muss man nicht. Denn es gibt Nebenwirkungen.

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Bis hierher lässt sich wohl übereinstimmend festhalten 
Ich würde sagen, Du stimmst da wohl erstmal mit Dir selber überein. Generalisieren würde ich das aber nicht.
Kalle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Miniwatson hat geschrieben: Donnerstag, 22. Februar 2024, 10:52:11 Rick arbeitet mit Streunebelbomben. Erst klammert sie sich an die unterstellt fragliche Anwesenheit des Angeklagten am Tatort, dann an ein angeblich mögliches Unfallgeschehen und nun versucht sie den Prozess ganz zum scheitern zu bringen. Das sind legitime Taktiken der Verteidigung. Diese Diversität der Taktiken lässt aber darauf schließen, das die Verteidigung eine wirklich belastbare Strategie nicht besitzt. Dazu kleine Theatereinlagen mit einem ehemaligen Klienten als Gaststar und der stummen Anwesenheit eines Revisionsspezialisten sowie Stimmungsmache in Medien und - das unterstelle ich mal - einschlägigen Portalen. Kann man mögen, muss man nicht. Denn es gibt Nebenwirkungen.

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Bis hierher lässt sich wohl übereinstimmend festhalten 
Ich würde sagen, Du stimmst da wohl erstmal mit Dir selber überein. Generalisieren würde ich das aber nicht.
Wenn der veröffentlichte Inhalt und Sachverhalt so war wie berichtet, und die RA auf diese Art wirklich nur quasi per Zufall zur Kenntnis kam, dann GIBT ES KEINE ALTERNATIVE als diesen Antrag zu stellen. Das würde doch jeder andere auch so lesen. Eine intransparente Kommunikation erweckt nun mal den bösen Anschein, diesen Schuh muss sich die Richterin jetzt anziehen. Was für eine kolossale Dummheit, sich überhaupt ohne Not und Sinn in eine solch abstruse Situation zu begeben, in der man als Richterin nun selbst Rechenschaft ablegen und sich erklären muss. Es IST EINZIG IHRE SCHULD wenn Sie einen Anschein erzeugt hat, unabhängig davon was "tatsächlich" beabsichtigt war. Alles was Sie erklärt, wird von nun an immer als Ausrede und Beschwichtigung empfunden werden. Und das als Richterin in einem Prozess mit einer Öffentlichkeit in dem jede Sekunde jeder nur auf die kleinsten Fehler wartet. Was soll das ? Welche persönliche Vorbehalte man gegen Frau Rick wen auch immer haben will, in diesem Punkt erscheint mir ihr handeln nachvollziehbar. Frau Aßbichler möge sich jetzt bitte Auge in Auge vor allem den Eltern von Hanna gegenüber erklären, was für einen unprofessionellen Bockmist sie hier fabriziert hat und dieses Leid jetzt noch unerträglich verlängert. Dafür muss sie sich verantworten, sie selbst hat ihre eigene Integrität in Frage gestellt. Niemand sonst.
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