MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Milina K.(Luckenwalde) neu, Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Staatsanwalt:

Der Angeklagte habe Hanna W. gesehen, die unfreiwillig – wegen des kaputten Reißverschlusses an ihrer Hose – einen Blick auf ihr Gesäß freigab. Weil der Angeklagte noch immer unter großem Druck gestanden habe, habe er sie am Arm gepackt, ihr dabei die Jacke ausgezogen und Hanna W. bäuchlings zu Boden geworfen, um sich dann mit Wucht auf ihre Schultern zu knien.


Okay, verstehe.
Der Reißverschluss war defekt.
Im Eiskellers haben das teilweise die meisten Leute nicht gemerkt.
Hanna zieht sich dann beim Nachhauseweg noch ihre Jacke drüber.

Und der Staatsanwalt aber weiß, dass Hanna jetzt mit Jacke beim Nachhauseweg einen Blick auf ihr Gesäß freigab.

Also entweder hat der Staatsanwalt zu viel Phantasie, oder er ist Hellseher. 😂😂😂
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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ich glaub, das ist ein frauenhasser.

mit dem stimmt was nicht. ziemlich so.
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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2 von 3 verteidigern wurden BEDROHT

- Rick
- Baumgärtl
- NICHT markus frank
+++11.48 Uhr: Nun spricht Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl. Er und auch Regina Rick seien im Verlauf des Verfahrens bedroht worden. Das war bislang nicht öffentlich geworden. Worin die Bedrohung bestanden habe, dazu sagt Baumgärtl nichts.
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-964663
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ich lese gerade den live Ticker von OVB.

Die Plädoyers von Staatsanwalt und Holdere wurden sehr ausführlich wiedergeben.

Bei Rick wurde eigentlich nichts geschrieben, nur"trotzig"

War Ricks Plädoyer wirklich nur ein Satz oder will OVB es nicht schreiben, weil so die Plädoyers von Staatsanwalt und Holdere besser in den Köpfen der Leser bleibt und so die Leser hören, was sie hören wollen. Dass das Gericht vielleicht befangen sein könnte, das will ja niemand hören.
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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..aber der uber-knaller war - für mich:

WO wurden JACKE + HOSE gefunden :?:

- also direkt in aschau-dorf ?
- das wäre ja wohl DER TATORT ?
- das mit den schuhen hat der täter gut hingekriegt. top.
- wieviel sekunden sind für diesen "zusatz" bei der überfall-theorie veranschlagt? :roll:
+++ 9.51 Uhr: "Der Täter fixierte Hanna W. durch massive Krafteinwirkung", so Fiedler. Er habe sie massiv gegen den Kopf geschlagen, ihr die Hose und die Jacke ausgezogen. Denn noch ist völlig rätselhaft, warum Hanna ihre Schuhe noch trug, jedoch keine Hose mehr.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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gastxyz..me hat geschrieben: Freitag, 08. März 2024, 11:41:14 überlegung: passen die Promille zum Alkoholkonsum ?

- ist nicht getorkelt, war noch ok
- dennoch so viel promille, allgemein sagt man wohl es müsse eine erhebliche "gewöhnung" geben
- also müsste sie eigentlich erhebliche mengen alkohol getrunken haben :?:
- und das ist in der disko TEUER :!:
- sie war studentin und irgendwo ist einem vielleicht auch das ganze geld zu schade für sowas..

fragen
- hat sie wirklich so viel getrunken?
- alles selbst bezahlt? was war los da an diesem abend?
- passt der alkoholkonsum zu so einem promillewert?
- sie war in einer gruppe von 4 personen dort
Gast:
Der Fall ist jetzt schon über ein Jahr alt, und du weißt scheinbar immer noch nicht, dass Hanna nicht nur im Eiskeller Alkohol zu sich genommen hat, sondern auch schon davor. 😂
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Top-Zeuge: Kinderschänder
Haropa
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Also dieses 02:40 Video/Zeugin gabs anscheinend nicht, wäre sonst heute irgendwann genannt worden.

Ich fänds krass, wenn ST verurteilt wird am 19.03.
Wenn ich Schöffin wäre, hätte ich soo viele Zweifel und offene Fragen. Bin super gespannt wie sich das Gericht entscheidet.

Der Staatsanwalt hat sich heute echt zamgerissen. Keine komischen Blicke, kein Lachen, nix.
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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WURDE JA AUCH verfolgt
...wurde im rahmen dieser autobahn-überfall-verhaftung doch zugegeben...

der jogger war von anfang an der top-sündenbock: der einzige doof weit und breit, der kein handy dabei hatte.
+++ 12.25 Uhr: Auch ihre Mutter Angela zu einer "vermeintlichen Selbstbezichtigung" des T. auf einer Hausparty bei der Familie R. Der Angeklagte habe sich damals schon als Verdächtiger, ja regelrecht verfolgt gefühlt, daher habe er gesagt: "Dann werd ich’s halt gewesen sein". Mit der Tat habe das aber laut Frank nichts zu tun.
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-964663
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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gastxyz..me hat geschrieben: Freitag, 08. März 2024, 12:41:57 ..aber der uber-knaller war - für mich:

WO wurden JACKE + HOSE gefunden :?:

- also direkt in aschau-dorf ?
- das wäre ja wohl DER TATORT ?
- das mit den schuhen hat der täter gut hingekriegt. top.
- wieviel sekunden sind für diesen "zusatz" bei der überfall-theorie veranschlagt? :roll:
scheinbar muss die staatsanwaltschaft lt gutachten davon ausgehen, dass

- jacke, hose der TÄTER ausgezogen hat (theoretisch möglich auch dass es das opfer war)
- offensichtlich und definitiv aber nicht durch scherkräfte oder ähnliches erklärbar
- da das zeug vermutlich im wasser gefunden wurde, müsste der täter die klamotten in den bach geworfen haben
- wäre es realistisch, wie weit die schließlich abgetrieben wurden ? wo gefunden ?

@gast: danke, hatte das vielleicht vergessen.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Nochmal zur Extrarunde der Polizei:

Soweit ich mir das ganze zusammenkonstruiert habe:

Sebastian T. gibt bei seiner ersten Aussage als Zeuge eine Route über die Kampenwandstraße an. Also wohl links um den Schloßberg zu seinen Zuhause. Womöglich nicht am Eiskellerparkplatz vorbei.

Dann kamen wohl Zeugenaussagen, die Sebastian T. am Eiskellerparkplatz gesehen haben. Er wurde dann nochmal verhört und hat wohl gesagt, er seie dann doch rechts um den Schloßberg heim gelaufen.

Warum er mal so und mal so sagte, dass kann ich nur vermuten. Ich glaube, das ist seine Hausstrecke. Ob er rechts oder links um den Schloßberg läuft, dass ist von der Wegstrecke relativ egal. Vielleicht läuft er mal so und mal so und ist diese Strecke im Laufe seines Lebens schon hunderte Male gelaufen. Als er dann Wochen nach dem Lauf befragt wurde, könnte es wohl wirklich so gewesen sein, dass er sich daran nicht mehr so genau erinnerte.

Es scheint aber aktuell Fakt zu sein, dass er wirklich rechts um den Schloßberg gelaufen ist, weil Zeugen ihn da am Parkplatz gesehen haben und er wohl auch nicht auf Kameras auf der Kampenwandstraße aufgenommen wurde.

Allerdings passt diese Route dann nicht mehr zum angenommen Tatort. Jetzt unterstellt wohl die Staatsanwaltschaft, dass er zwar rechts an Schloßberg vorbei ist, aber dann nicht nach Hause ist, sondern nochmal um den Schloßberg joggen wollte. Dabei ist er wohl auf Hanna beim Burghotel getroffen. Wäre er wohl dort nicht auf Hanna getroffen, dann wäre er wohl nochmal über den Eiskellerparkplatz gelaufen und gab erst heim.

Da er dort aber auf Hanna getroffen ist, und dort womöglich es zur Tat kam, ist er dann auf direktem Weg heim gelaufen.

Dass er zuvor an Eiskellerparkplatz auf Hanna aufmerksam wurde, und deshalb die Extraunde gelaufen ist, das glaube ich nicht, dafür ist der Ausgang des Eiskellers vom Parkplatz zu gut sichtbar abgeschirmt. Wenn man war es ein zufälliges Aufeinandertreffen.


Sollte Sebastian wirklich das Spiel um 2:42h gespielt haben, dann ist für mich eine extra Runde allerdings auch etwas viel Phantasie. Der direkte Weg nach Hause um 2:30 Uhr mit anschließendem Duschen und Spielen ist hier für mich viel realistischer.

Auch dass Sebastian mit Stirnlampe und vielleicht Messer in der Hose (ggf. Schlageinwirkung mit Messerschaft wird ja von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen) losgelaufen ist, um Frauen im eigenen Dorf bei feuchtem kalten Wetter zu sexuellen Dingen zu zwingen, erscheint mir wenig durchdacht.

Und Holderle glaube, Sebastian kann sehr berechnend und strategisch sein, da er ja Schach spielt. Anderseits glaubt der, er hätte nicht mal 24h nach der Tat Täterwissen ausgeplaudert. Dann noch ein Geständnis beim Knastzeugen und bei seinen Freunden.

Na was nun, wenn er clever wäre, dann würde er bestimmt nicht nach einer toten Frau paar Stunden später fragen. Jeder dreht es sich in diesem Fall halt einfach so zurecht, wie es gerade am günstigsten ist.
Zuletzt geändert von z3001x am Freitag, 08. März 2024, 16:08:29, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Familienname des Angeklagten entfernt
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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34. Sitzungstag – 08.03.2024

Schlussvorträge von

Staatsanwaltschaft: beantragt 9½ Jahre Freiheitsstrafe nach Jugendstrafrecht wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord in Verdeckungsabsicht
Nebenklage: schließt sich der StA an
Verteidigung: beantragt Freispruch

• Amok-Warnung
• Drohungen gegen RA Baumgärtl und RAin Rick


Die OVB-Medien der Ippen-Gruppe berichteten u. a. auf Rosenheim24.de:

Spoiler – hier klicken!
Zwischen Amok-Alarm, Freispruch und Gefängnis – die Plädoyers …


Amok-Warnung …: … Tag beginnt mit starker Polizeipräsenz

Der 34. Verhandlungstag … beginnt pünktlich und mit starker Polizeipräsenz. Die Vorsitzende … Aßbichler betritt den Gerichtssaal und begrüßt alle … mit einem Hinweis: „Wir haben einen konkreten Amok-Hinweis an das Gericht erhalten“ … „Aus diesem Grund ist heute sehr viel Polizei im Haus und im Gerichtssaal.“ Das Publikum solle sich aber keine Sorgen machen, „Wir haben alles im Griff“, so Aßbichler.

Staatsanwalt beginnt mit Plädoyer

Dann kann Staatsanwalt … Fiedler mit seinem Plädoyer beginnen – sein Kollege … Jeserer ist … wegen Krankheit nicht anwesend. Fiedler beginnt mit der ausführlichen Darstellung der letzten Stunden der Geschädigten … „Um 23.15 Uhr ging sie mit ihrem Bekannten zur Diskothek ‚Eiskeller‘“, so Fiedler.

„Zwischen 2.19 Uhr und 2.26 Uhr … verlässt Hanna die Disco und holt an der Garderobe ihre Jacke ab. Anschließend geht sie die Schlossbergstraße hinab und biegt um 2.28 Uhr und 6 Sekunden nach rechts in die Kampenwandstraße ab, was durch die Aufnahmen einer Videokamera belegt wurde. „Dann haben wir um 2.31 Uhr und 14 Sekunden konkrete Signale vom Handy aus einer Funkzelle in Aschau“, so Fiedler.

„Als Hanna dann versuchte bei ihren Eltern am Festnetz anzurufen, wurde das Telefonat definitiv über die Notruffunktion ausgelöst.“ Der Staatsanwalt schildert, wie zuerst die Temperatur des Smartphones nachweislich abfiel und um 2.36 Uhr und 2.37 Uhr zwei erfolglose Anrufversuche durch den Bekannten Hanna W.s an ihrem Handy eingingen. „Um genau 14.26 Uhr findet ein Spaziergänger den Leichnam … [in] Kaltenbach … Um 16.02 Uhr wird er dann geborgen!“

Staatsanwalt zitiert Rechtsmedizinerin: „So etwas habe ich noch nie gesehen“

Staatsanwalt Fiedler fasst zusammen, dass zweifelsfrei Gewalteinwirkungen von dritter Hand am Leichnam … festgestellt worden seien. „Als Todesursache war Ertrinken festgestellt worden, doch ein Unfall scheidet wegen des Verletzungsbildes aus: Am Kopf wurden fünf auffällig gleiche Riss-Quetsch-Wunden festgestellt. Drei davon links, zwei rechts. Wegen der Größe kann auf einen kleinflächigen Gegenstand rückgeschlossen werden. Möglicherweise ein Messerknauf oder ein Stein.“ Fiedler zitiert die Rechtsmedizinerin Prof. Mützel: „So etwas habe ich noch nie gesehen“.

Da keine Hinweise auf ein Kampfgeschehen festgestellt werden konnten, schließt Fiedler, dass man ausschließen könne, dass Hanna W. selbstverschuldet in das Wasser gefallen ist. „Es wäre zu erwarten gewesen, dass sie versucht hätte, sich aus dem Wasser zu ziehen, wenn sie bei Bewusstsein gewesen wäre“, so Fiedler. Rechtsmediziner Prof. Adamec hätte beim Absuchen von Prien und Bärbauch keine Hinweise im Wasser feststellen können, die die Verletzungen schlüssig [hätten] darstellen … können. Auch dem Hydrologen Malcherek seien keine aufgefallen.

Staatsanwalt geht … auf mögliches Tatgeschehen ein

Dann geht Fiedler auf das mögliche Tatgeschehen ein und schildert, wie der Angeklagte … als Jogger von einer Videokamera gefilmt wurde. Detailliert geht er auf den Weg und den Zeitrahmen ein, in dem Sebastian seine Route ablief und dabei auf Hanna W. stieß. Wie in der Anklageschrift geschildert, fasst Fiedler zusammen, wie der Angeklagte die Medizinstudentin von hinten angriff und sie zu Boden brachte, während Hanna noch versuchte ihre Eltern anzurufen. Sebastian T. … [habe] seinem Opfer die Jacke und Hose ausgezogen.

„Dann schlug er ihr mit einem Stein oder Messerknauf fünfmal gegen den Kopf“, so Fiedler. Nach seiner Tat habe der Angeklagte Hanna W. in den Bärbach geworfen, wo sie innerhalb weniger Minuten ertrank. Nach seiner Tat habe er mit Freunden Kontakt aufgenommen und seiner besten Freundin von der Tat erzählt. „Sie hat immer wieder versichert, dass das Gespräch am 3. Oktober stattfand“, so Fiedler.

Zu der Tatsache, dass die Verteidigung … „Clash of Clans“ … mehr oder weniger als Alibi in die Verhandlung einführen wollte, sagt Fiedler: „Bei seinen polizeilichen Vernehmungen hat der Angeklagte nie etwas von der Nutzung eines Handy-Spiels gesagt.“ Auch die Geständnisse des Angeklagten gegenüber seiner Freunde und einem Gefängnisinsassen bewertet Fiedler als sicheren Hinweis auf dessen Schuld.

Staatsanwalt über Psyche des Angeklagten: „Er wies fast autistische Züge auf“

Staatsanwalt Fiedler fährt in seinem Plädoyer mit der Beschreibung der Erkenntnisse zur Psyche des Angeklagten fort. Er zeige eindeutig eine Frustrations- und Gewaltproblematik. „Die passen zu hundert Prozent zur vorgeworfenen Tat“, so Fiedler. Vom Typ her sei Sebastian T. … [aggressionsgehemmt], „die Aggressionen stauen sich aber in ihm auf und entladen sich dann wie ein Vulkan.“ Auch gegenüber dem Sachverständigen Dr. Huppert habe Sebastian T. gesagt, er habe sich über sich selbst geärgert und es sei aus ihm heraus geplatzt. Fiedler bezieht sich auf den Ausbruch während Sebastian T.s Untersuchungshaft, als er sich durch einen Faustschlag in die Wand verletzte.

Der Staatsanwalt fasst auch die Erzählung eines Gruppenleiters des Angeklagten zusammen, der von einem gestörten Sozialverhalten berichtete, und dass sich Sebastian T. nicht in Gruppen integriere. „Er wies fast autistische Züge auf“, so Fiedler. Dann geht es um die Gewaltvideos und die Internetsuchen des Angeklagten: „Versklavt, Los[t] Shorts, Vergewaltigung, Entführung: Diese Begriffe sind nicht allgemein gebräuchlich und zeichnen außerdem ein deutliches Bild von den Annäherungsversuchen an Hanna W.“ Auch bei seiner besten Freundin habe Sebastian T. mehrere Versuche unternommen, sie anzufassen, obwohl er wusste, dass diese das nicht wollte. Sogar ein Messer habe er seiner Schulfreundin an den Hals gehalten.

Zu den Aussagen des Mithäftlings in der JVA Traunstein sagt Fiedler: „Der Zeuge sagt die Wahrheit und der Angeklagte hat sich ihm wegen eines gewissen Vertrauensvorschusses geöffnet.“ Auf die Nachfragen des Mithäftlings habe Sebastian T. schließlich gestanden, dass er Hanna W. aus sexuellen Gründen bewusstlos geschlagen habe.

Staatsanwalt fordert neun Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe

Bei dem Angeklagten habe sich in den Tagen vor der Tat erheblicher Druck aufgebaut, so Fiedler: „Um diesen Druck abzubauen, ging er in dieser Nacht bewusst aus dem Haus, um zu laufen.“ Dabei habe er Hanna W. gesehen, die unfreiwillig – wegen des kaputten Reißverschlusses an ihrer Hose – einen Blick auf ihr Gesäß freigab. Weil der Angeklagte noch immer unter großem Druck gestanden habe, habe er sie am Arm gepackt, ihr dabei die Jacke ausgezogen und Hanna W. bäuchlings zu Boden geworfen, um sich dann mit Wucht auf ihre Schultern zu knien.

„Das Delikt hatte den Angeklagten vollkommen im Griff“, sagt Fiedler. So habe Sebastian T. der Geschädigten mindestens fünfmal auf den Kopf geschlagen und als er realisierte, was er getan hatte, warf er Hanna W. in den Bärbach. Rechtlich sei die Tat als gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord mit Verdeckungsabsicht zu würdigen. Die Tat sei in zwei Abschnitten zu betrachten: Der Angriff mit sexuell motivierter Absicht sei als gefährliche Körperverletzung mit Gesundheitsschädigung zu bewerten. Der Angeklagte habe Hanna W. zu diesem Zeitpunkt noch nicht töten wollen. Als er aber realisierte, was er getan hatte, habe er, mit dem Mordmerkmal „Verdeckungsabsicht”, die Bewusstlose in den Bärbach geworfen.

„Es war ein feiger Angriff auf eine wehrlose junge Frau, der ihre Familie und die ganze Region unter Schock und in einen Angstzustand versetzt hat“, so Fiedler. Er fordert eine Freiheitsstrafe in Höhe in von neun Jahren und sechs Monaten.

Nebenklagevertreter kommt nun zu Wort

… Holderle geht zuerst auf die Schreckensnachricht ein, die seine Mandanten in der Nacht des 3. Oktober 2022 erhielten. Anschließend widmet er sich den vielen Auffälligkeiten, die sich aus den Vernehmungen und den Beweisen gegen Sebastian T. ergeben haben, und geht dabei explizit auf den Gewaltpornokonsum des Angeklagten ein: ‚Cute, strangled and fucked’, so was schaut sich der Täter zwei Tage vor der Tat an!“, so Holderle. „Der Pornokonsum des Angeklagten war exorbitant hoch!“

Dann fokussiert sich der Anwalt auf Charaktereigenschaften von Sebastian T., die auf ein gewisses Talent für strategisches Denken schließen lassen – beispielsweise die Vorliebe des Angeklagten für das Schachspiel. Weiter fragt Holderle, warum der Angeklagte am 4. und 5. Oktober 2022 krankgeschrieben war, obwohl er noch am 3. Oktober frühmorgens joggen konnte. „Das sind Fragen, die sich stellen“, so Holderle. Der Nebenklägervertreter geht explizit auf die Kratzer an Sebastian T.s Unterarmen ein, das Täterwissen, das Sebastian T. schon sehr früh offenbarte, und schließt: „Da gibt’s nur einen Zusammenhang!“

Holderle geht anders als Staatsanwalt Fiedler auf die vielen Zeugenaussagen ein. Er erwähnt vornehmlich die Aussagen von Bekannten des Angeklagten, die Auffälligkeiten zeigten. „Wenn man sich das alles anschaut, was sich hier an Fragen auftut, dann fragen sich die Eltern von Hanna: Wieso spricht er nicht? Und wieso sprechen die Eltern nicht? Das ist augenfällig. Man könnte sehr gut aufklären – doch man macht es nicht.“ Holderle wirft den Eltern des Angeklagten vor, dass auch in Bezug auf Handyauswertungen mehr Mithilfe seitens der Eltern [hätte] erwartet werden … können.

Nebenklagevertreter Holderle schießt scharf gegen Verteidigerin Rick

Auch die Aussagen der festnehmenden Polizeibeamten holt … Holderle in Erinnerung: „Einer der Beamten … [schloss], dass der Angeklagte im Prinzip schon mit der Festnahme gerechnet hat.“ Auch was der Mithäftling in der JVA aussagte, sei glaubhaft. „Der Zeuge hat sich noch sehr, sehr genau daran erinnern können, wann das Gespräch stattgefunden hat. Seine Erinnerungen waren sehr detailgetreu und es ist ein eindeutiges Indiz dafür, dass es das Gespräch tatsächlich gegeben hat. Und wieso soll der Zeuge die Unwahrheit gesagt haben?“ Es habe keine Gründe gegeben, keinen Streit zwischen dem Zeugen und dem Angeklagten, dem Mithäftling sei auch kein Deal vorgeschlagen worden.

Laut Holderle seien die Aussagen des Zeugen… aus der JVA Traunstein auch von einem weiteren Häftling bestätigt worden. Auch dieser sei wegen der Schuld Sebastian T.s stutzig geworden, da der Angeklagte ihm gegenüber gestanden habe, dass er sich für Gewaltpornos interessiere und dass man „Erlebtes auch verdrängen könne.“ Zu den Unfallthesen der Verteidigung sagt Holderle: „Wir haben alle das Video gesehen. Hanna wankte trotz des Alkoholkonsums nicht und war fähig, geradeaus zu gehen.“ Es sei außerdem auch völlig abwegig, dass die Medizinstudentin am Straßenrand urinieren wollte, und dabei in den Bärbach stürzte.

„Hanna müsste ins Wasser fallen, sich dort die Jacke ausziehen und dann telefonieren – das ist abwegig und widersinnig“, so Holderle. Hannas Hose sei… von ihrer Mutter noch enger genäht worden, weil die 23-Jährige sehr schlank war. „Aus Sicht von Malcherek war das Ausziehen der Hose durch das Wasser abwegig“, betont der Nebenklägervertreter. Auch, dass in der Lunge … kaum Wasser festgestellt worden sei, stelle heraus, dass sie nicht im Überlebenskampf ertrank. „Hanna wurde umgebracht – und im Namen der Eltern von Hanna danke ich dem Staatsanwalt für das sehr präzise Plädoyer. Genauso hat sich das Ganze zugetragen.“

Auch den Leitern der Soko „Club“ dankt Holderle im Namen seiner Mandanten. Dass eine Polizeibeamtin von der Verteidigung massiv angegangen und diskreditiert worden sei, empfinde man als hochgradig unangebracht. „Das, was die Eltern von Hanna in diesem Verfahren [haben] erleben … müssen, hat Grenzen überschritten. Verteidigung ist ganz, ganz wichtig – und es gehört mit Sicherheit dazu, dass man kritisch hinterfragt. Wenn [man] dann aber gegenüber Medien von einer ‚Traunsteiner Rechtsauffassung’ spricht, oder von einer ‚Revision’ spricht, dann ist das unangebracht“, so der Anwalt …

Holderle: „Noch ein paar Worte an Sie, Frau Rick“, schließt Holderle: „Einen früheren Mandanten einzuführen, und ihn im Gerichtssaal … zu platzieren. Das ist ein Stich in die Seele der Eltern von Hanna. In diesem Verfahren geht es nicht um Sie, nicht um ein Verfahren von früher. Da geht es um den Tod von Hanna. Ein solches Vorgehen ist einem Organ der Rechtspflege unwürdig.“ Bezüglich der Strafe schließt sich Holderle der Forderung des Staatsanwalts an.

Jetzt legt Verteidigerin Rick los

Nun ist Anwältin … Rick an der Reihe: … [Die] Verteidigerin von Sebastian T. beginnt ihr Plädoyer mit einem Schlag unter die Gürtellinie von Staatsanwalt Wolfgang Fiedler und der Vorsitzenden … Aßbichler. Sie zitiert aus … [den] E-Mails zwischen Staatsanwalt und Richterin und verliest eine Kommunikation über die Tat und den Tathergang des Angeklagten. Sie wirkt etwas trotzig, als sie … [ihr] Zitat mit den Worten schließt: „Dem ist nichts hinzuzufügen. Mein Mandant ist freizusprechen.”

Baumgärtl macht für Verteidigung weiter

Nun übernimmt Harald Baumgärtl und betont, dass jeder der drei Anwälte … einen eigenen Ansatz in der Verteidigungsstrategie verfolge. Auch für die Öffentlichkeit sei wichtig zu verstehen, dass jeder der Verteidiger für den Angeklagten arbeite. Anschließend fasst Baumgärtl die Aussagen der Schulfreundin von Sebastian T. zusammen und fokussiert sich darauf, deren Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen. Weil ihr Mobiltelefon am 3. Oktober … nicht in eine Funkzelle in Aschau eingeloggt gewesen sei, könne es nicht sein, dass Sebastian T. ihr an diesem Abend bei einem Spaziergang von dem Mord in Aschau erzählt hatte.

Ein weiterer Punkt, der darauf hinweise, dass dies nicht stimme, sei, dass die Schulfreundin in ihrer Vernehmung von einer „großen Runde“ … geredet habe. Ihr Mobiltelefon hatte aber an diesem Tag keine außerordentlich große Menge an Schritten gezählt. Auch in einer Nachricht an ihre Schwester habe sie von einem Treffen am 4. und nicht am 3. Oktober gesprochen. Baumgärtl zitiert die Nachricht der Schulfreundin: „Ich habe bei der Polizei einen Schmarrn erzählt – … [es] war nicht am 3., sondern am 5., also zwei Tage nachher.“ Diese Sprachnachricht sei zu würdigen, wenn es um die Glaubwürdigkeit der Zeugin gehe, schließt der Anwalt.

Dr. Frank übernimmt als letzter Verteidiger

… Auch er konzentriert sich zuerst auf die polizeiliche Vernehmung der Schwester von Sebastian T.s Schulfreundin am 22. November 2022. „Man sei am 3. Oktober hinter dem Auto von der … [Zeugin] gestanden. Dabei habe der Angeklagte gesagt, ob man schon von dem Mord an einer jungen Frau aus Aschau gehört habe. Wenn das so sei“, betont der Verteidiger, „dann handelt es sich um Täterwissen.“ Laut der Aussage der Zeugin bei der Polizei sei die Gruppe nach einem Ausflug zum Tischtennisspielen am Auto zusammengestanden und es sei schon dunkel geworden.

Der Verteidiger stellt dem Vernehmungsprotokoll die Aussagen der Zeugin in der Hauptverhandlung gegenüber, wo sie sich nicht mehr an dieses Gespräch am Auto erinnert habe. Auch an die Nachricht ihrer Schwester, wo diese von ihrer „Paranoia“ wegen des Mordes in Aschau sprach, erinnerte sich die Zeugin in der Hauptverhandlung wohl nicht. Dr. Frank geht dann noch auf den weiteren Bekannten von Sebastian T. ein, der bei diesem Tischtennisausflug dabei gewesen sein soll. Er sagte aus, von einem Gespräch über den Mord an Hanna an diesem Abend nichts zu wissen.

Insgesamt zeigen die Aussagen dieser Zeugen laut Dr. Frank, dass die Angaben der Schulfreundin … unglaubwürdig seien. Sie hatte den Angeklagten mit ihren Aussagen aber schwer belastet, weil ihm damit Täterwissen unterstellt wurde. Es gebe einige eklatante Widersprüche in den Aussagen der Zeugen – beispielsweise bezüglich der mutmaßlichen Bedrohung der Schulfreundin durch Sebastian T. mit seinem Messer: Laut der Schwester der Schulfreundin … sei sie selbst mit im Auto gesessen, als Sebastian T. der Schulfreundin das Messer an den Hals setzte – und laut der Schulfreundin selbst … sei die Schwester nicht dabei gewesen und habe ihr auch nicht von diesem Vorfall erzählt.

Aussagen der Belastungszeugen laut Frank allesamt nicht glaubwürdig

Auch die Aussagen der Schulfreundin zum Verhalten des Angeklagten nach dem 3. Oktober … seien laut Dr. … Frank in Zweifel zu ziehen. „Natürlich wird in einer Familie gesprochen – und dann bildet man sich halt etwas ein“, so Dr. … Frank. „Meine Coclusio zu dieser Zeugin ist, dass man auf ihre Aussagen nicht bauen kann, wenn man ein Urteil spricht“, fährt der Verteidiger fort und betrachtet nun die Vernehmungsprotokolle der Mutter dieser Zeugin. Frank fokussiert sich auf das vermeintliche Geständnis seines Mandanten während einer Hausparty der besagten Schulfreundin. Laut dem Verteidiger habe der Angeklagte diese Aussage „im Spaß“ gemacht, weil er schon im Fokus der Ermittler stand. Regina Rick nickt zustimmend.

Bezüglich des Geständnisses, das Sebastian T. gegenüber einem Mithäftling gegeben habe, sagt Dr. … Frank: „Erst zehn Monate später hat sich der Zeuge an seinen Anwalt gewandt.“ Bezüglich der Glaubwürdigkeit der Aussage sagt Frank, die psychologischen Diagnosen und die Justiz-Vorgeschichte des Mithäftlings erweckten erhebliche Zweifel. Gerade weil der Zeuge einer Frau gegenüber eine Krebserkrankung vorgetäuscht habe, damit diese ihm sich sexuell zuwenden würde.

Bei der Beurteilung der Aussage des Mithäftlings, dass Sebastian T. ihm gestanden habe, Hanna W. aus sexuellen Motiven bewusstlos geschlagen und in den Fluss geworfen [zu] habe[n], sei der Medienkonsum des Häftlings zu berücksichtigen: „Die paar Phrasen, mit denen er uns in der Hauptverhandlung bedient hat, die kann ich ohne weiteres aus TV-Sendungen übernehmen“, so Frank.

Prozess für heute beendet

… Rechtsanwältin … Rick schließt den Vortrag ihrer Kollegen mit einer Belehrung des Gerichts, was die Zweite Jugendkammer noch [hätte] berücksichtigen … müssen. Sie zählt eine Liste von Dingen … [auf], die das Gericht nicht untersucht habe. Rick spricht von „Erfindungen der Polizei“, Unterstellungen, dass der Angeklagte nach einer Joggingrunde „durch die Pampa“ leicht bekleidete Mädchen sehen wollte und manche Sachverständige ungeeignet für Beurteilungen gewesen seien.

Rick betont, dass die Suchbegriffe zur Identifizierung von Gewaltvideos von der Polizei eingegeben worden seien. Dass Hanna W. über zwei Promille Alkohol im Blut hatte und sie „deutlich geschwankt“ habe. Außerdem sei nicht berücksichtigt worden, dass der Körper von Hanna W. lange in felsigem Wasserbett trieb und die Möglichkeit, dass Hannas Hose vom Fluss abgestreift wurde, … nicht untersucht [wurde]. Es seien auch viele Gutachten nicht berücksichtigt worden. „Sie haben nichts, was gegen diesen Jungen spricht“, schließt Rick.

Dann bittet die Vorsitzende … Aßbichler Rick … um die verlesene Liste. Die Aufzählung sei etwas schnell gewesen. Die an Sebastian T. gerichtete Frage, ob er noch letzte Worte an das Gericht richten wolle, verneint er. …

Rosenheim24.de am 08.03.2024
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 76325.html
http://hrg.chiemgau24.de/chiemgau/traun ... 5.amp.html

Die Abendzeitung berichtete in einem Live-Ticker (in chronologische Abfolge gebracht):

Spoiler – hier klicken!

9 Uhr: Vor Ort am Landgericht … stehen zahlreiche Menschen an, die die Plädoyers verfolgen möchten. Auch zahlreiche Medienvertreter sind … gekommen … Schon um acht Uhr ist die Schlange vor dem Gericht lang.

9.30 Uhr: Hannas Eltern sind ebenfalls, … im Gerichtssaal. Nur an wenigen Tagen nahmen sie nicht teil. … Die beiden halten sich oft an den Händen. Es ist offensichtlich, wie schmerzhaft der Prozess für sie ist. … „Sie fehlt uns jeden Tag“, hatte Hannas Mutter im Oktober ausgesagt. Man sieht es ihr an.

9.34 Uhr: Sebastian T. kommt auch heute wieder im Rollstuhl … Er hat sich laut Verteidigung in der JVA verletzt, ist dort über eine Kiste gefallen. Viele Prozessbeobachter fragen sich, ob das auch tatsächlich der Fall gewesen ist – schließlich gelten – mutmaßliche – Sexualstraftäter im Gefängnis als eine Gruppe, die von Gewalt bedroht ist. T. kann zwar selbständig gehen, das scheint aber infolge von Verletzung und Fußfesseln etwas [schwer] zu fallen. …

Amok-Warnung …: Niemand verlässt den Saal

9.35 Uhr: Amok-Warnung am Landgericht Traunstein! [Die] Vorsitzende … Aßbichler weist darauf hin, dass es eine Amok-Drohung gab. … [Deshalb] sei so viel Polizei vor Ort. „Wir haben alles im Griff!“ Wer lieber gehen möchte, könne dies tun.

[Vortrag des Staatsanwalts]

9.40 Uhr: Staatsanwalt … Fiedler beginnt mit seinem Plädoyer. „Jeder Stein wurde umgedreht“, sagt Fiedler hinsichtlich der Ermittlungen. Trotz der Amok-Warnung verlässt niemand den Saal. Die Vorhänge werden zugezogen. Fiedler spricht davon, dass ein Unfallgeschehen zweifellos ausgeschlossen werden könne.

9.44 Uhr: Wie Hannas letzte Nacht aussah, ist nun Thema von Fiedlers Plädoyer. Um 2.31 ist der letzte Geodatensatz von Hannas Handy vorhanden. 28 Sekunden nach diesem konkreten Geodatensatz … hatte Hanna versucht, bei ihren Eltern anzurufen. Um 2.33.35 [Uhr], also eine Minute und 26 Sekunden später, werden die Geodaten ungenau. Um 2.32 [Uhr] kommt es zu einem Temperaturabfall auf Hannas Handy. Um 14.26 Uhr findet ein Spaziergänger die Leiche in der Prien … Um 22.08 Uhr erfolgt die erste polizeiliche Abfrage der Hanna Wörndl, so Fiedler weiter.

9.47 Uhr: „Warum scheidet ein Unfall zweifelsfrei aus?“, fragt Fiedler. Fiedler beruft sich auf die Rechtsmedizinerin, fünf Riss-Quetsch-Wunden an Hannas Kopf. Möglicherweise durch einen Stein. Eine massive Einblutung an Hannas Rücken, zu … [der] die Rechtsmedizinerin gesagt hatte: „So etwas habe ich noch nie gesehen“.

9.47 Uhr: Für Hannas Mutter ist der Inhalt des Plädoyers sehr schwierig, sie zittert. Ihr Mann und sie halten sich an den Händen. Der Sachverständige, der von der Verteidigung benannt wurde, machte eine Aussage, so dass die Verletzungen nicht durch das Treiben in der Prien verursacht werden konnten, sagt Fiedler.

9.51 Uhr: Sebastian T. sitzt auf der Anklagebank und hört ruhig zu. Noch hat FIedler nichts zu dem Angeklagten gesagt. „Der Täter fixierte Hanna W. durch massive Krafteinwirkung“, so Fiedler. Er habe sie massiv gegen den Kopf geschlagen, ihr die Hose und die Jacke ausgezogen. Denn noch ist völlig rätselhaft, warum Hanna ihre Schuhe noch trug, jedoch keine Hose mehr.

9.53 Uhr: Nun kommt Fiedler zum möglichen Täter. Bei den Zeugenvernehmungen habe T. angegeben, er sei joggen gewesen – „übrigens kein Wort zu Clash of Clans“, sagt Fiedler. Das Online-Spiel soll T. gespielt haben, wurde als mögliches Alibi herangezogen im Prozess.

9.59 Uhr: Fiedler erklärt, dass die Pace, also die Laufgeschwindigkeit des Angeklagten, zu Hannas Heimweg und dem möglichen Tatort in der Nähe des Bärbachs passt. Genau zu dieser Zeit hatte auch eine Urlauberin einen Schrei gehört, den sie als „Todesschrei“ beschrieb. 680 Meter hätte der Tatverdächtige nach Hause laufen müssen und dies aus Sicht der Staatsanwaltschaft gut bewältigen können.

10.02 Uhr: Auch der Umstand, dass die Zeugin Lea R. ausgesagt hatte, dass der Angeklagte davon gesprochen hatte: „In Aschau ist eine Frau umgebracht worden. Es hat in Aschau einen Mord gegeben.“ Zu diesem Zeitpunkt hatte die Rechtsmedizin aber noch nicht festgestellt, dass es sich um ein Tötungsdelikt handelte.

10.04 Uhr: Die Zeugin Verena R., Schwester von Lea, hatte ihre Aussage verweigert, nachdem sie sich nicht selbst belasten wollte. Zuvor hatte sie aber auch ausgesagt, dass T. bereits am 3. Oktober von einer getöteten Frau gesprochen hatte. Darüber habe sie auf der Fahrt am 4.10. zur Berufsschule nachdenken müssen – für Fiedler ist somit plausibel, dass die Daten stimmen und T. Täterwissen offenbart hat.

10.07 Uhr: Auch T. habe in seiner Zeugenvernehmung angegeben, dass er am 3.10. von seiner Mutter erfahren habe, dass Hanna W. tot ist – das ist eine neue Info. In den Medien wurde aber erst am 4.10. der Name des Opfers veröffentlicht, so Fiedler. Auch über die Rettungskräfte sei am Nachmittag des 3.10 keine Nachricht über ein Gewaltverbrechen verbreitet worden. Bei der Auswertung des Handys des Angeklagten fand man auch keine Verbindung oder Nachricht zu möglichen Infos über ein Gewaltverbrechen am 3.10.

10.10 Uhr: Nun geht es um die Persönlichkeit von T. Für Fiedler eindeutig: Nachdem T. in der JVA mit dem Gutachter gesprochen hatte und es um ein Mädchen ging, bei dem er nicht landen konnte, schlug er mit der Hand so in die Wand, dass er sich eine Fraktur zuzog. Ein schwieriges Sozialverhalten, „fast schon autistische Züge“, habe ein Zeuge von der Bergwacht über T. ausgesagt. „Er wurde als Einzelgänger beschrieben“, sagt Fiedler.

10.12 Uhr: Der Vater von T. sitzt im Publikum und schüttelt den Kopf. Als jemande[n], der seine Impulse nicht kontrollieren kann und ein gestörtes Sozialleben hat, beschreibt ihn Fiedler.

10.15 Uhr: 97 Prozent der Links waren rein pornografischen Inhalts – und zwar direkt in der Zeit um die Tat. Für Fiedler macht ihn das verdächtig. „Eindrucksvoll“, findet Fiedler auch den Porno, den man vor Gericht zeigte. Darin überfiel und fesselte ein Mann eine junge Frau. Am 30.9., zwei Tage vor der Tat, sei das Video von T. aufgerufen worden. „Zum Sex gezwungen“, „Vergewaltigung“ – „das sind schon sehr spezielle Begriffe“, nach denen T. im Internet gesucht habe.

10.18 Uhr: Übergriffig sei T. auch bei Verena R. geworden, habe sie am Oberschenkel berührt, obwohl es ihr nicht recht war. Und schlussendlich mit einem Messer bedroht … Fiedler spricht von einer klaren Entwicklung mit einer deutlichen Steigerung der Gewalt. „Der Angeklagte ist der passende Täter“, so Fiedler.

10.20 Uhr: Fiedler findet auch auffällig, dass T. sich bei … Familie R. regelrecht versteckt hatte. Außerdem stellt Fiedler fest, dass T. sich oft verplappert habe. Warum erzählt man seinen Freunden, dass man als Hauptverdächtiger gilt, wenn man als Zeuge vernommen wird? Denn genau das hat T. getan laut [der] Zeugenaussage von einem Freund.

10.22 Uhr: Dieser Freund musste deshalb sogar in ärztliche Behandlung, so zugesetzt hatte ihm die Angelegenheit. Selbst dieser Arzt wurde gehört, für ihn war die Belastung des jungen Mannes nachvollziehbar, argumentiert Fiedler. Auch dass T. so viel getrunken habe … nach dem 3.10., ist für Fiedler mehr als auffällig.

10.23 Uhr: Der Zeuge M. hat ausgesagt, dass T. ihm die Tat gestanden habe. Doch auch M. ist nicht ohne Grund in Haft. Aus Sicht von Fiedler ist er glaubwürdig, schließlich müsse er „Repressalien“ erwarten, wenn er einen Mithäftling belastet. Umstände habe M. nur vom Täter erfahren können, in den Medien seien solche Details noch nicht kursiert. Wobei: M. ließ sich mit seiner Aussage sehr viel Zeit. Erst kurz nach Prozessbeginn im Oktober sagte er aus, T. soll es ihm aber in der Weihnachtszeit gestanden haben.

10.27 Uhr: Fiedler bringt aber auch neue Infos: M. hat wohl auch einen Mithäftling angeschwärzt. „Eine Petze, die aber die Wahrheit sagt“, so beschreibt ihn Fiedler. Denn per DNA konnte man tatsächlich einen Drogenfund einem Mithäftling von N. zuordnen – genau das hatte M. zuvor behauptet.

10.33 Uhr: „Er packt sie von hinten am Arm, zieht ihr die Jacke aus“, so beschreibt Fiedler die Tat. „Hanna versucht noch verzweifelt, ihre Eltern anzurufen.“ Aus Wut habe er ihr das Handy aus der Hand geschlagen.

10.36 Uhr: Eine gefährliche Körperverletzung mit Mord – so plädiert Fiedler. „Das gefährliche Werkzeug – ein Stein, ein Messer oder ein sonstiger Gegenstand“, sagt Fiedler. Entscheidend auch die „lebensgefährdende Behandlung“ – die Schläge seien derartig wuchtig gewesen. Das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht liege vor, weil T. Hanna in den Bärbach geworfen habe, so Fiedler. Das sei ein Tötungsvorsatz gewesen, weil T. damit habe rechnen müssen, dass Hanna im Bach ertrinkt.

10.38 Uhr: Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht? … T. war zur Tatzeit 20 Jahre alt, wurde aber nur kurze Zeit später 21. Der Jugendpsychiater hatte ausgeführt, dass T. Entwicklungsdefizite habe. Fiedler greift dies auf – das heißt maximal 15 Jahre Haft, sollte das Gericht das auch so sehen. Was T. aber dennoch droht, ist eine mögliche Sicherungsverwahrung – in diesem Fall wäre er für immer in Haft.

10.40 Uhr: Die besondere Schuld sieht Fiedler jedoch nicht: Zwar sei der Angriff für die Familie „unfassbar“ gewesen, aber T. habe sich bisher nichts zu Schulde[n] kommen lassen. 9 Jahre und sechs Monate fordert Fiedler abschließend. Hannas Mutter ist offenbar fix und fertig.

10.42 Uhr: Wie die AZ aus Polizeiquellen erfahren hat, soll es sich bei der Amokdrohung eher um einen „Verrückten“ … [handeln]. Es habe zu keinem Zeitpunkt Gefahr bestanden, zumal die Drohung schon vor längerer Zeit gewesen sei.

[Vortrag der Nebenklage]

10.46 Uhr: „Warum?“ Nun spricht Walter Holderle, der Hannas Eltern vertritt. In diesem Prozess ging es lange um den Täter. Und wie so oft: Das Opfer tritt völlig in den Hintergrund. Das ändert sich gerade. Die Perspektive von Hannas Eltern ist nun Thema.

10.48 Uhr: „Wenn die Eltern davon ausgehen, dass der Angeklagte sagt: Ich hab' damit nichts zu tun. Dann stellen sich für die Eltern weitere Fragen“, sagt Holderle. In zwei Vernehmungen habe T. unterschiedliche Angaben zur Laufstrecke gemacht. „Warum?“, fragt Holderle. Wieso läuft man mitten in der Nacht? Wieso nimmt er seine Laufuhr und sein Handy nicht mit? Davor habe es immer Aufzeichnungen gegeben.

10.50 Uhr: T. habe einen Bekannten treffen wollen – warum ohne Handy? Der Bekannte habe außerdem ausgesagt, dass er monatelang keinen Kontakt zum Angeklagten gehabt habe, sagt Holderle. Es ist mucksmäuschenstill im Gericht.

10.52 Uhr: Zu den Sexvideos und Suchbegriffen sagt Holderle: „Warum schaut man sich sowas an?“ Holderle spricht aus der Perspektive der Eltern: Wo ist das Messer, das der Angeklagte wohl immer bei sich trug? Jenes Messer, das… er seiner Freundin R. an den Hals gehalten haben soll. „Durchaus ein Stratege“ sei der Angeklagte. Das will die Mutter von T. nicht hören, ist empört. Einen Plan vermutet Holderle – denn das Messer ist bislang nicht gefunden worden.

10.54 Uhr: Was noch gegen T. spricht: Ein Autounfall und die Krankmeldung von T. ab 4.10., obwohl er am Abend davor Tischtennis spielen konnte und am 3.10.in den frühen Morgenstunden Joggen war. Hinzu kommen für Holderle die Wunden, die T. an den Armen hatte. „Woher kommt die Verhaltensänderung ab 3.10.?“, sagt Holderle. Der Angeklagte schüttelt den Kopf, zieht eine Grimasse. Es ist nahezu das erste Mal, dass T. sich überhaupt regt, irgendeine Reaktion zeigt. T. sieht Holderle an, sein Gesichtsausdruck ist unwirsch.

10.56 Uhr: „Jetzt könnte ich dasselbe mit dir machen“ – das hatte der Arzt gesagt, der den Freund von T. behandelt hat, berichtet Holderle. Als absolut glaubwürdig habe der Arzt den jungen Mann empfunden. Dass ein junges Mädchen, das T. mal besucht hatte, ihn gar nicht mehr anschauen kann, mache ihn ebenfalls verdächtig. T. schüttelt empört den Kopf. Bei seiner Verhaftung hatte T. hingegen, für viele irritierend, keine Regung gezeigt.

10.58 Uhr: „Warum spricht er nicht?“, würden sich Hannas Eltern fragen. Und: Warum sprechen auch die Eltern von T. nicht, um die Sache aufzuklären. T. darf schweigen – viele Strafverteidiger hätten T. vermutlich auch zu dieser Strategie geraten. Dennoch ist dies für viele Prozessbeobachter schwierig zu verstehen.

11 Uhr: Für Holderle ist der Mithäftling, dem T. die Tat gestanden haben soll, glaubhaft. „Dann müssen wir sehen, dass sich der Zeuge M. noch sehr genau erinnern konnte, wann das Gespräch stattgefunden hat.“ Diese Detailtreue sei ein Indiz, dass es dieses Gespräch gegeben habe.

11.02 Uhr: „Warum sollte M. die Unwahrheit sagen?“, fragt Holderle. Tatsächlich entscheidet dieselbe Richterin auch über seinen Fall. Holderle betont aber, dass kein Deal geschlossen wurde. Zumal jeder, der im Gefängnis [einen] Mitgefangenen belaste, dort „kein schönes Leben“ habe.

11.07 Uhr: Ein weiterer Mithäftling hatte ausgesagt, dass man „im Leben auch etwas verdrängen“ müsse, so Holderle. Ebenso hatte T. ihm anvertraut, dass er auf Gewaltvideos stehe. Ein anderer Häftling hatte zudem ausgesagt, T. hätte gesagt, „er kann sich nicht daran erinnern, dass er es gemacht hat“.

11.09 Uhr: Zur Unfallthese sagt Holderle, dass alle das Video gesehen hätten, als Hanna ihre Jacke geholt habe. Dabei sei ihr die Garderobenmarke heruntergefallen, sie hob sie auf – ohne hinzufallen. Die Körperbeherrschung sei nicht eingeschränkt gewesen, sagt Holderle. Auch dass Hanna hätte urinieren müssen, glaubt Holderle nicht. Möglichkeiten hätte es im Eiskeller gegeben, zudem sei der Heimweg kurz gewesen. Und selbst wenn: „Dann mache ich das nicht direkt neben einer Straße.“

11.11 Uhr: Holderle: „Wir müssen feststellen, dass die Frage der Eltern von Hanna, warum ihre Tochter gestorben ist, in diesem Verfahren bedauerlicherweise unbeantwortet bleibt. Wer: ganz klar mit ja. Hanna wurde umgebracht ‚ganz genau so’ wie Fiedler beschrieben hatte.“ Holderle bedankt sich im Namen von Hannas Eltern für Fiedlers „brillantes“ Plädoyer.

11.12 Uhr: Holderle dankt auch der „Soko Club und insbesondere Herrn Butz“. Butz sitzt im Gericht, nimmt das Lob regungslos auf. Ganz explizit möchten Hannas Eltern auch eine Polizistin loben. Jene Polizistin, die die Verteidigung attackiert hatte. Denn diese war auch im Fall Genditzki tätig. Jenem Mann, der als vermeintlicher Badewannenmörder 13 Jahre unschuldig in Haft gesessen war.

11.14 Uhr: Wie Fiedler beruft sich Holderle auf den Sachverständigen, der ausgesagt hatte, dass das Wasser Hanna die Hose nicht [hätte] herunterziehen … können. Unplausibel für Holderle auch: In Hannas Lunge war kaum Wasser. Das spreche nicht für einen „Überlebenskampf“.

11.16 Uhr: Holderle kritisiert im Namen von Hannas Eltern den Verlauf des Prozesses. Verteidigung sei ein hohes Gut. Aber Holderle kritisiert klipp und klar, dass Dinge an die Medien durchgestochen worden waren.

11.19 Uhr: „Noch ein paar Worte an Sie, Frau Rick: Einen früheren Mandanten in das Verfahren einzubringen und in dieselbe Reihe mit den Eltern des Angeklagten zu drapieren – das ist eine eigendarstellerische Inszenierung.“ Ein Stich in die Seele der Eltern von Hanna sei dies. Denn es gehe nicht um Manfred Genditzki oder um sie selbst. „Ein solches Vorgehen … ist einem Organ der Rechtspflege unwürdig.“

11.21 Uhr: Gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord, fordert Holderle und schließt sich der Staatsanwaltschaft auch bei der Behandlung im Jugendstrafrecht an. Zehn Jahre, oder bei der besonderer Schwere der Schuld 15 Jahre, sei die Frage. Auch hier schließt sich Holderle dem Antrag von Fiedler an.

[1. Vortrag von RAin Rick]

11.36 Uhr: … Regina Rick startet mit einem Frontalangriff und zitiert aus E-Mails zwischen … Aßbichler und … Fiedler. Jene E-Mails, die Gegenstand des Befangenheitsgesuchs waren. „Mit dieser an Deutlichkeit nicht zu überbietende[n] Präzision“, stehe bereits fest, dass das Urteil schon fest stehe. Rick fordert Freispruch – und setzt sich.

11.45 Uhr: Offenbar war es das von Regina Rick. Sie hat bereits angekündigt, dass Revision beantragt … [werde]. Ihre Strategie dürfte gewesen sein, Gründe für diese Revision zu setzen – etwa durch Beweisanträge. Zum Teil aber auch durch Provokationen. Denn: Lässt sich das Gericht reizen und macht es einen Fehler, dann geht diese Strategie auf.

[Vortrag von RA Baumgärtl]

11.48 Uhr: Nun spricht Pflichtverteidiger … Baumgärtl. Er und auch … Rick seien im Verlauf des Verfahrens bedroht worden. Das war bislang nicht öffentlich geworden. Worin die Bedrohung bestanden habe, dazu sagt Baumgärtl nichts.

11.50 Uhr: Baumgärtl betont, dass es drei verschiedene Ansätze in der Verteidigung gebe, da es sich um drei Anwälte handle. In der Tat konnte man den Eindruck bekommen, dass sich die Verteidiger nicht immer einig waren. Baumgärtl spricht davon, dass die Hauptzeugin Verena R. zur Zeit des angebliche[n] Geständnisses von T. gar nicht in Aschau gewesen sei – „sondern in Siegsdorf“.

11.52 Uhr: Für Baumgärtl ist wichtig: Verena R. habe eine Sprachnachricht an ihre Schwester am 5.10. geschickt und sprach von einem Treffen am 4.10. mit T. – für Baumgärtl ist klar: Das Treffen am 3.10. gab es nicht, es sei ein Irrtum gewesen. Später habe R. das auch in einer Sprachnachricht eingeräumt. „Die gibt es und ist auch zu würdigen“, sagt Baumgärtl. „Eine Verurteilung des Herrn T. kann aufgrund der Aussage von Verena R. nicht erfolgen“, sagt Baumgärtl.

[Vortrag von RA Dr. Frank]

12.01 Uhr: Wird der Angeklagte sich selbst noch äußern? Die Möglichkeit dazu hätte er. Der dritte Verteidiger, Markus Frank, ist erst einmal am Zug. Auch die weiteren Zeugen müsse man kritisch sehen, sagt Frank.

12.03 Uhr: Frank zerpflückt die Aussage von Lea R., die auch beim Tischtennisspielen … dabei war. Dort soll T. [am Auto] von einer ermordeten jungen Frau … gesprochen haben. „Sie hat sich nicht so viel dabei gedacht“ – das findet Frank komisch, so alltäglich seien Morde in Aschau… schließlich nicht. „Es passt schlichtweg nicht zusammen.“ Zumal die anderen Personen, Verena R. und Rafael W., dies nicht so wahrgenommen hätten beziehungsweise sich nicht mehr wirklich erinnern. „Wie viel Wert hat die Aussage?“, fragt Frank.

12.15 Uhr: Lea R. sei auch bei der „vermeintlichen Bedrohung mit dem Messer“ unglaubwürdig gewesen. „Er hat sie einmal so bedroht. Also zum Spaß. Also hat er gesagt“, habe Lea R. ausgesagt. T. soll gesagt haben „Ich bring dich um“. In einem Auto sei das vorgefallen, Lea und T. seien mit Verena in einem Auto gewesen. Später schildere sie es anders, so Frank.

12.17 Uhr: Holderle spricht mit Hannas Vater und schüttelt den Kopf zu Franks Plädoyer. Auch Hannas Vater huscht ein Lächeln über das Gesicht, das man so deuten kann, dass er Franks Aussagen nicht für plausibel hält. Hannas Mutter wirkt immer noch sehr angespannt.

12.18 Uhr: „Jetzt können wir es uns aussuchen“: Jemand sage nicht die Wahrheit. Lea erzähle eine Geschichte von einem Messer, die nicht einmal ihre eigene Schwester bestätige.

12.23 Uhr: Wie komme es dazu, dass sich Verena und Lea widersprechen? Sie hätten miteinander gesprochen, sagt Frank. „Und dann bildet man sich etwas ein“, sagt der Anwalt. Jeder könne sich vertun, aber dann müsse man dazu stehen. Das, was Lea gesagt habe, stimme nicht.

12.25 Uhr: Auch ihre Mutter Angela [habe] zu einer „vermeintlichen Selbstbezichtigung“ des T. auf einer Hausparty bei der Familie R. [ausgesagt]. Der Angeklagte habe sich damals schon als Verdächtiger, ja regelrecht verfolgt gefühlt, daher habe er gesagt: „Dann werd ich’s halt gewesen sein“. Mit der Tat habe das aber laut Frank nichts zu tun.

12.28 Uhr: Nun zerpflückt Frank den Zeugen M. aus der JVA. Der sei schlicht unglaubwürdig und habe nichts zu befürchten durch andere Häftlinge, da er in einem besonders gesicherten Bereich untergebracht sei – anders als es Holderle geschildert hatte. Was stimmt? Frank zitiert, M. sei eine dissoziale Persönlichkeit. „Wir haben es also mit so einem Herrn zu tun“, sagt Frank. Und lässt auch an den Taten von M. natürlich kein gutes Wort.

12.34 Uhr: Versuchte Nötigung, Nötigung und aktuell sitze M. in U-Haft, weil er ein 14-jähriges Mädchen zu sexuellen Handlungen zwingen wollte – und zwar mit der absurden Lüge, er habe Krebs im Endstadium, sagt Frank. Das lässt M. freilich abscheulich aussehen – aber auch unglaubwürdig? Frank findet schon. Ihm fehlen auch die Details in der Aussage von M. zum Geständnis des Angeklagten. Das, was M. sagte, habe er auch aus den Medien haben können.

12.36 Uhr: Für Frank ist auch seltsam, dass T. dem M. die Tat gestanden haben soll, nicht aber seinem Mithäftling und „väterlichen Freund“, Herrn G. Auch dass M. das Geständnis verdrängt habe so lang, findet Frank bemerkenswert. „Warum kommt’s aus der Schublade raus? Das können wir uns ja selbst denken.“ Frank spielt darauf an, dass M. sich einen „Bonus“ bei Richterin Aßbichler erhofft.

12.37 Uhr: Die Kammer hört aufmerksam zu. Sowohl Aßbichler als auch ihre Beisitzer und die Schöffen machen sich viele Notizen. T. hingegen wirkt wieder etwas teilnahmslos. „Keine Verurteilung“ ist die Conclusio von Frank. Nun ist wieder Rick am Zug.

[2. Vortrag von RAin Rick]

12.41 Uhr: Rick zählt nun auf, was noch unplausibel ist aus ihrer Sicht. Hier ein Auszug:

• Dass er Frau W. weder zeitlich noch räumlich hätte wahrnehmen können.
• Dass die Extrarunde eine Erfindung der Polizei ist.
• Dass sich die Gehgeschwindigkeit von Frau W. sowohl aus einer Weg-Zeit-Berechnung als auch anhand der validen Geodaten errechnen lässt. T. hätte es niemals rechtzeitig zum Tatort geschafft.
• Dass sich alles, was sich Staatsanwaltschaft und Gericht „hier ausgedacht haben“, niemals zu bewerkstelligen wäre.
• Dass die Suchbegriffe zur Identifizierung von Gewaltvideos seitens der Polizei eingegeben worden seien.
• Dass Frau W. 2,06 Promille im Blut hatte, mehrfach schwank[t]e, und ihre Hose versuchte zu halten.
• Dass der Gutachter Malcherek zu viel Kontakt zum Biomechaniker Adamec gehabt habe.
• Dass die Risswunden am Kopf nicht von dem gleichen, sondern von einem ähnlich konfigurierten Gegenstand stammen müssen.
• Dass es keinerlei Hinweise auf ein Sexualdelikt gibt.
• Dass es keinerlei (DNA-)Spuren gibt, die Herrn T. mit Frau W. in Verbindung bringen – trotz engen körperlichen Kontakts.

12.45 Uhr: Rick: „Sie haben nichts, was gegen diesen Jungen spricht.“ Sebastian T. will … [nichts] sagen – obwohl er … das letzte Wort hätte. Die Sitzung ist geschlossen. Das Urteil fällt am 19. März. Offenbar sind Freundinnen von Hanna in die Verhandlung gekommen. Hannas Eltern sprechen mit ihnen, umarmen sie.

12.46 Uhr: Die Plädoyers im Hanna-Prozess sind abgeschlossen. Während die Verteidiger von Sebastian T. Freispruch verlangen, fordert die Anklage 9 Jahre und sechs Monate Haft. …

Abendzeitung am 08.03.2024
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-964663

Am 19.03.2024 (Dienstag) um 12 Uhr soll das Urteil verkündet werden.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Über neue Erkenntnisse zum Amok-Alarm berichtet die Abendzeitung:

Spoiler – hier klicken!

Der Amok-Alarm am Tag der Plädoyers am Landgericht Traunstein hat viele Besucher verunsichert. Wie die AZ nun erfahren hat, soll die Drohung schon länger bestanden haben und bereits vor mehreren Prozesstagen erfolgt sein. In der Tat war das Polizeiaufgebot bereits an den vergangenen Verhandlungstagen deutlich stärker geworden. Nun stellt sich die Frage: Warum klärt die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler erst jetzt auf, dass es eine Amokdrohung gibt? Warum nicht schon früher? Oder ist dies als Retourkutsche für Regina Ricks Attacken zu werten, frei nach dem Motto: „So weit sind wir hier schon gekommen?“


Abendzeitung am 08.03.2024
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-964663

Damit erklärt sich auch die erhöhte Polizeipräsenz im Saal während der letzten Sitzungstage.
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

hatten nur angst, der Staatsanwalt läuft amok :roll:

@gast : sehr toll zur "extrarunde"....
..vielleicht war der fund dieses fecking handys der supergau...
was für eine "fügung": die aufmerksame spaziergängerin mit hund, das bestehen auf der abgabe durch den sohn.
Gast hat geschrieben: Freitag, 08. März 2024, 14:45:39 Nochmal zur Extrarunde der Polizei:

Soweit ich mir das ganze zusammenkonstruiert habe:
Fiat iustitia e p m

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Fiat iustitia e p m »

Der Eindruck von heute mag ja durch die Art der journalistischen, meist spürbar nicht neutralen Berichterstattung verzerrt wirken.

Aber man bekommt nach dem heutigen Tag den Eindruck, dass zumindest der Staatsanwalt (und logischerweise in seinem Kielwasser der Nebenklägervertreter) mit den strafrechtlichen Niveau dieses Falls hoffnungslos überfordert zu sein schien. Und das sich Fiedler und Aßbichler plus Beisitzer und Berichterstatter sowieso schon duzen, sich erkennbar abstimmten und diese ganze Justiztragödie auch noch in der tiefsten bayrischen Pampa stattfindet, ist für mich jetzt schon mit hoher Wahrscheinlichkeit klar, was da am 19. März verkündet wird.

Es schien bei deren Künsten der Jurisprudenz bis heute keinen Moment darum zu gehen, den besonderen Schutzcharakter des JGG zu beachten, es schien beim StA eher um ein Männlichkeitsgehabe in geringem logischen Kontext zu gehen.
Und es scheint bei diesem Fall vor allem darum zu gehen, die Bevölkerung damit zu befrieden: wir haben einen, der wurde verurteilt, der sitzt jetzt erst einmal und kann nichts mehr anrichten. Die bayrische Welt ist somit wiedet in Ordnung: Ob er tatsächlich der Täter ist, ist dabei dann sekundär.

Vor diesem Hintergrund scheint der ständige Versuch, Ricks Bemühungen ins Obsolete bis Lächerliche zu ziehen, zwar auflagensteigernd für die berichtenden Blätter, für dieses Gericht aber eines Falles von dieser juristischen Herausforderung unwürdig.

Auch der Wetterfrosch Kachelmann würde heute noch brummen, wenn nicht der spät beauftragte Verteidiger Johann Schwenn energisch dazwischengefunkt hätte, um den Mannheimer Gerechtigkeitsgottesdienst zu beenden.

Ich habe den Eindruck, dass die in der Strafjustiz tätigen Juristen vor ein paar Generationen besser waren, sorgfältiger, genau, ehrfürchtiger vor den Folgen, für die sie zur Entscheidung aufgerufen sind.
lawine
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von lawine »

Auf die Nachfragen des Mithäftlings habe Sebastian T. schließlich gestanden, dass er Hanna W. aus sexuellen Gründen bewusstlos geschlagen habe.
aus dem Plädoyer des Staatsanwaltes.
diese Aussage des Zeugen M passt zum "kampflosen"" Ertrinkungstod: Hanna hatte lt Obduktionsbericht wenig Wasser in der Lunge -- was mit Bewusstseinsminderung/Bewusstlosigkeit zusammenhängt. Ein bei vollem Bewusstsein Ertrinkender hat sonst mehr Wasser in der Lunge.

Der Obduktionsbefund konnte lediglich nicht sicher zw Bewusstseinstrübung und Bewusstlosigkeit unterscheiden.

In ihren Plädoyers haben die Verteidiger von ST auf die wahnwitzigen Behauptungen verzichtet, Hanna hätte den Bärbach schwimmend und telefonierend "" gemeistert"
War ihnen denn wohl doch selber z dick aufgetragen.

Die Unfallthese ist vom Tisch.
Das Gericht muss nun klären, ob es zweifelsfrei (ohne vernünftige Zweifel) von der Schuld des Angeklagten am Tode der jungen Hannah überzeugt ist.
Dass er ziemlich sicher zur tatrelevanten Zeit am Tatort war und die Möglichkeit hatte, Hannah niderzuschlagen, zu verletzen und in den Bach zu werfen UND zusammen mit seinem Aussageverhalten, seines Nicht-Meldens als Zeuge und seines stark veränderten Verhaltens nach dem Ereignis inklusive seiner Selbstbezichtigung, gehe ich davon aus, dass 4 von 5 Richtern von der Schuld das Angeklagten überzeugt sein werden und es zu einem Schuldspruch kommt.

Es gibt mMn keinerlei Anhaltspunkt mehr für ein Unfallgeschehen damit muss es zwangsläufig einen Täter geben. Hinweise für einen anderen möglichen Täter kann ich nicht sehen.
lawine
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von lawine »

doppelt
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

täter zieht lederjacke und hose aus
sagt staatsanwalt in plädoyer

* beim zufügen der (6?) kopf-platzwunden soll laut gutachter ja recht viel blut geflossen sein.
(wenn ich das richtig in erinnerung habe)

* erst dem (ziemlich) bewusstlosen+verwundeten opfer kann der täter die kleidung ausgezogen haben; es gab es keine sichtbaren tatort-/kampfspuren, schuhe noch an
oder
* soll der täter ihr VOR den verletzungen die kleider ausgezogen haben? (schwer vorstellbar, irgendwo mitten im dorf)

eigentlich sollte ihre kleidung bei so einer attacke blut abbekommen haben
- die lederjacke?
- das t-shirt?
- blutspritzer auf hose, schuhen?

könnte man am blut an der kleidung nicht festmachen, ob die verletzungen
- im fließenden gewässer (kein blut an der kleidung)
- bei einem kampf (blut an der kleidung)
verursacht wurden :?:

:arrow: wenn die (vermutlich recht früh) im fluß verlorene lederjacke KEINE BLUTanhaftungen hat, dann wars (vermutlich) ein unfall, denn die kopfverletzungen sind später entstanden...?

muss doch in den akten stehen, wieviel/ob blut an der kleidung des opfers war und wieviel...?
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

Nachtrag von Mark Benecke
Wenn im Wasser wirklich gute Erhaltungsbedingungen herrschten, könnten mithilfe neuester Techniken sogar einzelne Zellen der Person zu finden sein, die den Menschen getötet und möglicherweise zerstückelt hat.
https://home.benecke.com/publications/s ... egzuwerfen
..da sie und die lederjacke ja recht schnell gefunden wurden, sollte wohl nicht alles blut "abgewaschen" sein.
klappt ja nicht mal in der waschmaschine mit waschpulver so gut...
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Apropos Benecke. Anbei ein Zitat von Lydia Benecke, Kriminalpsychologin, die viel mit Straftätern arbeitet:

Kriminalpsychologin Lydia Benecke:
Menschen, die sexuelle Tötungsphantasien entwickeln, werden nicht zwangsläufig zu Mördern. Im Allgemeinen differenzieren sie zwischen ihrer Phantasie und der Realität, verfügen über eine funktionierende Gewissensinstanz und Impulskontrolle.
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