margarita hat geschrieben: ↑Mittwoch, 05. Februar 2025, 23:24:00
Für die Eltern muss das alles schon extremst schwierig sein.
Und man mag sich da gar nicht hineinversetzen, wie verletzend dieses neueste cineastische Machwerk der Truppe um die Trovatos für die Familie sein mag. Eines hat es jedenfalls nicht gebracht, nämlich neue Erkenntnisse, die die Ermittlungen in eine neue Richtung beflügeln könnten. Mir ist jedenfalls nichts aufgefallen, was dazu geeignet wäre.
Stattdessen war man darum bemüht, das Bild der noch etwas naiven 15-Jährigen zu entzaubern, das die Familie von ihr zeichnet. Und so plauderte nun diese Zeugin von Parties in einem Bungalow im Wald, an denen sie, Rebecca, Florian und noch zwei weitere Männer teilnahmen. Da war die Rede von Alkohol und Substanzen, und dass sich Rebecca auch mal in einen Eimer übergeben musste und sich nach der Einnahme selbiger Substanzen von Florian auch in den Schritt fassen ließ. Die weiteren unschönen Details erspare ich mir.
Alles könne man mit irgendwelchen Bildern belegen, die der Polizei längst vorliegen sollen, die aber nichts tut. Und so unternimmt nun die Truppe um die Trovatos einen erneuten Vorstoß, animiert die Freundin zum Sprechen, klaubt für die Polizei Knochen zusammen und wartet - auf was eigentlich? Dass die Polizei aktiv wird, oder die Medien auf den Zug aufspringen, so wie seinerzeit beim Gullydeckel? Nur danach schaut's jetzt so gar nicht aus.
Ich würde mir wünschen, die Familie Reusch bringt die Kraft auf, und setzt sich zur Wehr.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verunglim ... rstorbener
Die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ist eine Straftat, die in Deutschland in § 189 StGB normiert ist und mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird. Gemäß § 194 Absatz 2 StGB handelt es sich bei dem Vergehen um ein Antragsdelikt; das Antragsrecht steht den in § 77 Abs. 2 StGB genannten Angehörigen zu.
Verunglimpfung, das bedeutet so viel wie Herabwürdigung, Verächtlichmachung von jemandem. Auch wenn man meint, die geschilderten Sachverhalte belegen zu können, man darf sie dennoch nicht veröffentlichen. (siehe z.B. auch üble Nachrede) Deshalb gehören auf jeden Fall Trovato samt Zeugin durch die Familie Reusch angezeigt und vor ein Gericht gestellt. Die Polizei darf von sich aus nicht aktiv werden, da es sich um ein absolutes Antragsdelikt handelt. Aber sie darf dann ermitteln, um wen es sich bei dieser geheimnisvollen Zeugin handelt.