Apropos Scharade, passend zum Folgenden:Sronson hat geschrieben: ↑Donnerstag, 05. November 2026, 19:12:47 Also ich finde die irrsinnige Scharade, die hier von einigen auf Kosten eines ermordeten Kindes & seiner Mutter veranstaltet wird, auch kaum mehr erträglich und zudem unverantwortlich. Daran hat sich auch nach 2 Tagen Abstand nichts geändert. […..]
Sind die Äußerungen von Ra Löcker bezüglich TZ2, sinngemäß „Kriminelle Vergangenheit“, von der Meinungsfreiheit gedeckt, oder gibt es Tatsachen in der Prozessakte, z.B. im Kriminalaktennachweis der Zeugen, die diese Annahme rechtfertigen, oder ist „kriminell“ als eine allgemeine laienhafte Äußerung über ein bestimmtes, sozial unpassendes, Verhalten zu verstehen?
Wo ist die Grenze zwischen Scharade und kritischer Betrachtung, wenn 3 Profis und 2 Amateure als 5 gleichberechtigte Ehrenwerte Richter zu einem Urteil kommen müssen?
Beispiel dafür:
Gastleser hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. November 2026, 20:35:39 2 Meinungen: […..]
NK, Von Martin Trotz, Veröffentlicht: 02.11.2026 • 15:17 Uhr, Video und Skript:
HE_Gffnkkd hat geschrieben: ↑Donnerstag, 05. November 2026, 07:38:16 Über den Beitrag kann ich nur müde schmunzeln ehrlich gesagt. Ich zitiere aus dem Skript: […..]
Mein Kommentar dazu: […..]
[spoiler
Der Autor dieses Beitrages, Martin Trotz, scheint nach meinen schnellen Recherchen kein Gerichtsreporter zu sein.
Es sieht für mich so aus, als wollte er hier seine Meinung kundtun, weil er möglicherweise gebürtig aus der Gegend stammt. […..]
Quelle: https://www.nordkurier.de/autoren/martin-trotz-3227873
Martin Trotz hat einen Kommentar geschrieben, und sich dabei vollständig an den Pressekodex gehalten:HE_Gffnkkd hat geschrieben: ↑Donnerstag, 05. November 2026, 09:14:38[…..]
Mein Post und die darin enthaltende Vermutung, dass man nicht wüsse, was ein Indizenprozess wirklich ist, bezieht sich […..] auf den Autor des Beitrages, Martin Trotz.[…..]
Seine Meinung ist Deckungsgleich mit den Plädoyer Inhalten der Verteidigung, aber offen formuliert. Und ausgewogen, im Hinblick auf die gesamte Berichterstattung und beleuchtet eine Alternative Sicht.
Die Formulierungen von Journalisten müssen keine Fachtermini verwenden oder den Ansprüchen eines Juristen genügen, sondern verständlich sein.
Die zwei primären Zielgruppen der Plädoyers von Anklage und Verteidigung sind zwei Nichtjuristen:
Schöff:in 1 und Schöff:in 2.
Das sind ehrenamtliche Laien, und sind besonders dadurch ausgezeichnet, dass sie keine Juristen sind:
Aus dem Plädoyer, Ra Ohm vom Journalisten zitiert:Durch Beteiligung von Schöffen in Gerichtsverfahren soll das Vertrauen der Bürger in die Justiz gestärkt und eine lebensnahe Rechtsprechung erreicht werden.
Sie sind ein sichtbarer Ausdruck der Volkssouveränität und sollen zu einer Qualitätssicherung der Rechtsprechung beitragen und ein Instrument zur Rechtserziehung des Volkes darstellen. […..]
Dennoch ist die Beteiligung von Schöffen ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates, da sie ein Bindeglied zwischen Staat und Bürger schaffen können. […..]
Andererseits seien Schöffen – gleich der Nationalhymne oder Bundesflagge – ein Symbol, welches eine Rechtsprechung im Namen des Volkes – durch seine Legitimation getragen – verspricht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6 ... r_Richter)
Quelle und noch mehr Zitat:[…..] Aber letztlich müssen wir auch mal gucken, was haben wir denn äh bislang belastbares äh an wirklich feststellbaren Fakten, was die Angeklagte belasten äh könnte.
Und denn ich kann ja nur auf belastbaren Fakten oder einer lückenlosen Indizienkette eine Verurteilung der Angeklagten stützen.
Und es kann ja auch nicht Sinn und Zweck eines Strafverfahrens zu sein, jemanden zu verurteilen, sondern es muss ja das Ziel sein, wenn ich verurteile, muss ich mir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sicher sein, dass es auch der Täter die Täterin ist.
Und äh deswegen äh so ja leid mir das für die Beteiligten auch tut.
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