17.50 Uhr: Die Sitzung ist nach mehr als acht Stunden beendet. Oberstaatsanwalt Harald Nowack sagt zu t-online beim Verlassen des Saales auf die Frage, ob er noch mehr gegen Gina H. in der Hand habe. "Da kommt noch mehr."
17.41 Uhr: Oberstaatsanwalt Harald Nowack nimmt Matthias R. noch einmal in die Mangel. Er hält ihm seine eigene Aussage gegenüber einer Polizeibeamtin am 14. Oktober vor, also nach dem Fund von Fabians Leiche. Er sagte laut Protokoll, Gina H. würde er alles zutrauen. Sie sei von Eifersucht getrieben und habe die Trennung nicht verkraftet. Jetzt sagt R., er könne sich daran nicht erinnern. Er sagt, er sei an dem Tag angetrunken gewesen und habe dies möglicherweise nicht so gemeint.
https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... h-aus.html
05.05.2026 - 17:34 Uhr
Gina H. ließ Trauerrede von KI schreiben
Der Richter liest jetzt den Austausch der Angeklagten mit ChatGPT vom 27. Oktober vor. Er beginnt mit der Frage „Kannst du mir eine kleine Trauerrede schreiben für die Beerdigung meines Kindes?“ Als die KI nach Details fragt, schreibt Gina H.: „Mein Kind hieß Fabian, 8 Jahre alt, und wurde auf schreckliche Weise aus dem Leben gerissen. Er war ein fröhliches, lustiges Kind. Auch wenn er nicht immer einfach war und sehr frech und einem das Leben nicht immer einfach gemacht hat, habe ich ihn trotzdem über alles geliebt. Ich war stolz, so einen Sohn zu haben. Und ich bin dankbar für jeden Moment, den ich mit ihm verbringen durfte.“
A bodabaisa Schendmärra isch des
t-online-ticker hat geschrieben:17.56 Uhr: Damit beenden wir den Liveblog im Fall Fabian für heute. Am 13. Mai geht es weiter.
Ungewöhnlich: 1 Mittwoch. Vielleicht wegen der Lehrerin und den 2 Buben
rnd-ticker hat geschrieben:Vor 16 Minuten
Die heutige Zeugenvernehmung von Fabians Vater wird durch den vorsitzenden Richter Holger Schütt beendet. "Zwei lange Tage gehen zu Ende", sagt er.
Der Prozess wird am 13. Mai weitergehen. Dann sollen weitere Chatverläufe ausgewertet werden und zwei Freunde von Fabian als Zeugen aussagen. Sie werden per Video ins Gericht zugeschaltet.