andi55 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 02. Oktober 2025, 19:41:10
@fassbinder
Zuerst mal vielen Dank für deine ausführlichen Berichte und dass Du uns damit in den Gerichtssaal mitnimmst !
Also ich bin mir ziemlich sicher, das mit der Mutter von P. gelesen zu haben, aber jetzt verunsicherst Du mich .
Ich meine sogar, es in Deinen Berichten gelesen zu haben. Hoffentlich spielt mir meine Erinnerung keinen Streich.
Werde mal in Deinen Berichten von 2023 stöbern. Hm...
also wenn dir deine Erinnerung wirklich einen Streich spielen sollte, dann müsste sie dir jedenfalls auch schon im März 2024 einen Streich gespielt haben.. (wobei du dir da allerdings auch nicht zu 100% sicher warst)
Siehe Link:
https://het-forum.de/viewtopic.php?p=248322#p248322
Wäre jedenfalls phantastisch wenn wir die betreffende Zeugenaussage irgendwie noch zweifelsfrei und verifizierbar eruieren könnten!
andi55 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 02. Oktober 2025, 19:15:12
Nachbar P.'s Stiefvater ist Polizist ?
fassbinder hat geschrieben: ↑Donnerstag, 02. Oktober 2025, 19:26:36
Anscheinend.
andi55 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 02. Oktober 2025, 19:15:12
Und seine Mutter hat im ersten Prozess als Zeugin ausgesagt, dass Sebastian im Kindergarten die anderen Kinder geärgert hat ? Das war doch die Mutter von P. , oder ?
fassbinder hat geschrieben: ↑Donnerstag, 02. Oktober 2025, 19:26:36
Es war so, dass Aßbichler verkündet hat, dass sich die Mutter von P. als Zeuge zur Verfügung stellen wollte und es sich so anhörte, als würde das auch geplant sein.
Daraufhin, hat Baumgärtl verwundert gefragt, warum diese was beitragen kann. Die Richterin meinte, sie kenne Sebastian aus der Kindergartenzeit und könne was zu Verhaltensauffälligkeiten sagen.
Meines Wissens, kam es aber dann nie dazu.
Weder hätte ich es mitbekommen, noch habe ich was davon in der Presse gelesen.
Habe diesbezüglich gerade noch einmal das vorangegangene Urteil überflogen, darin ist unter der Randnummer 167 jedenfalls folgendes zu lesen:
167
Die Zeugen … gingen gemeinsam mit S*** T*** in den Kindergarten. Die Zeugin …tt, konnte nichts über
(Verhaltens) Auffälligkeiten berichten, die Zeugen … und … r gaben an, er sei ein Einzelgänger gewesen,
der Zeuge … schilderte, T*** sei ein Einzelgänger gewesen, aber auch auffällig im Verhalten gegenüber
anderen Kindern, habe diese geärgert.
Quelle:
LG Traunstein, Urteil v. 19.03.2024 – 2 KLs 402 Js 40276/22 jug
https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... 40276%2F22
Den Weg ins Urteil fanden die von @andi55 erwähnten Aussagen also schon mal nachweislich. Somit muss man dann ja eigentlich auch davon ausgehen können, dass es im Prozess sehr wohl zu einer Zeugenaussage mit entsprechendem Inhalt gekommen ist, Oder ?
Leider sind die Namen der Zeugen, in dem vom Landgericht Traunstein veröffentlichtem Urteil, komplett anonymisiert worden, weshalb es in diesem Absatz nun nicht erkenntlich wird, von wem die oben -von mir unterstrichene- Aussage genau stammt.
Nach meiner Lesart beziehen sich die Zeugenaussagen der Randnotiz 167, offensichtlich auf 4 Zeugen. Interessant wäre es jetzt also zu Wissen, welcher Zeuge sich hinter dem letzten -und von mir oben unterstrichenden Absatz- verbirgt.
Mir ist bekannt, dass das vom Landgericht Traunstein veröffentlichten Urteil, anfangs kurzzeitig in einer noch nicht so stark anonymisierten Fassung veröffentlicht und zum Download angeboten wurde. Und selbige aufgrund Überarbeitung einer stärkeren Anonymisierung noch einmal zurückgezogen wurde, bevor sie später dann in überarbeiteter Fassung erneut bereit gestellt wurde.
Könnte jemand freundlicherweise mal in das erstveröffentlichte Urteil nachschauen, welcher Zeuge die Aussage in der oben von mir markierten Zeile- getätigt hat? Oder mir alternativ sogar die unbearbeitete und erstveröffentlichte Fassung zugänglich machen?
Sehr Interessant finde ich übrigens auch ..
fassbinder hat geschrieben: ↑Donnerstag, 02. Oktober 2025, 19:26:36
Es war so, dass Aßbichler verkündet hat,
dass sich die Mutter von P. als Zeuge zur Verfügung stellen wollte und es sich so anhörte, als würde das auch geplant sein.
Das hört sich für mich jetzt tatsächlich so an, als hätte die Mutter von P. sich unaufgefordert selbst als Zeugin "ins Spiel gebracht" Und sofern die Aussagen, die @andi55 ihr hier mehrfach zugeordnet hat, tatsächlich von ihr getätigt wurden, dann dürfte man anhand dieser Aussagen guten Gewissens wohl auch von einer Belastungszeugin sprechen, oder ?
Interessant zu wissen wäre es in diesem Zusammenhang dann übrigens auch, wann genau sich die Mutter der Richterin oder den Ermittlungsbehörden / der Polizei (oder gar ihrem Mann?) als Zeugin angeboten hat und wie es zu diesem Zeitpunkt eigentlich um ihren Sohn, als ebenfalls Tatverdächtigen, genau bestellt war?
Auffallend auch, dass von den 4 Zeugen, die in der Randnotiz 167 im Urteil zu Wort kommen, lediglich eine Person negatives über Sebastian T. zu berichten weiß.
Wenn ich mir allerdings diese Passage:
der Zeuge … schilderte, T*** sei ein Einzelgänger gewesen, aber auch auffällig im Verhalten gegenüber
anderen Kindern, habe diese geärgert.
..dann nochmal genau zu Gemüte führe, dann frage ich mich nach reiflicher Überlegung aber auch, warum mir diese Zeilen, diese Aussagen so wichtig erscheinen sollten, dass ich mich deshalb sogar freiwillig und wohlmöglich gänzlich unaufgefordert als Zeuge in einem Mordprozess, der ausschließlich auf "Indizien" beruht, überhaupt anbieten und zur Verfügung stellen sollte?
Den Eindruck eines sehr fader Beigeschmacks, hinsichtlich eines ersichtlichen Belastungseifer, kann ich mir da leider bei bestem Willen nicht erwehren..
Wie meint Ihr, wie seht ihr das ?
andi55 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 02. Oktober 2025, 23:53:50
@StaffBro
Das würde mich nun tatsächlich auch brennend interessieren, ob P. bei seiner Befragung jemanden an seiner Seite hatte "der sich auskennt" , muss ja nicht unbedingt für's erste ein Jurist sein. Hat man ihm auch Fragen in die Richtung gestellt, von wegen seinem Frauentyp ? Okay, der hatte eine Partnerin , aber wer weiß wie es zwischen den beiden lief und wie oft ? Bei Sebastian war man ja auch nicht zimperlich mit der Diskretion, ihn zu fragen, ob er überhaupt schon sexuelle Erfahrung hat, was nun wirklich niemanden etwas angeht und die Polizei schon mal gar nicht !!!
Wenn der eigene Stiefsohn als Verdächtiger in einem Mordfall ins Fadenkreuz der Ermittlungen gerät, dann ist oder wäre es doch überhaupt nicht abwegig und keineswegs überraschend, wenn man als Stiefvater und Polizist seinem Stiefsohn, in solch einer Situation, stützend unter die arme greift um etwaige Gefahren aufzuzeigen und auch vorausschauend abzuwehren versucht.
Für mich wäre da vielmehr erstmal auch die Frage interessant, welche Einblicke der Stiefvater als Polizist im Fall Hanna damals hatte und wohlmöglich immer noch hat?
Und, sofern die Person tatsächlich Phillip S. war, die noch am selben Abend, wie Hanna, ebenfalls in den Bärbach stürzte, so wie es die WELT berichtete, wie man es da geschafft hat, dieses doch sehr spezielle und fast schon unglaubliche Ereignis, weitestgehend als Information aus der Presse, Medien und dem Prozess fernzuhalten?
Wer war die Person die noch am selben Abend wie Hanna, ebenfalls in den Bärbach stürzte und nach eigenen Angaben den Sturzfluten nur mit größter Kraftanstrengung wieder entkommen konnte? Und warum erhält man diese -wohlmöglich brisante- Information erst Jahre später beiläufig aus einem Artikel -im Juni 2025- der WELT?
@Catch22
Habe durch @fassbinder`s Bericht erfahren, dass die Staatsanwaltschaft im neuem Prozess nun durch STA Merkel und STA Dirnberge vertreten wird und frage mich gerade, ob das eine gängige Verfahrensweise bzw. Praxis ist, dass man den ehemals federführenden Staatsanwalt (hier Sia. Fiedler) , bei einer notwendig gewordenen Wiederholung eines Prozesses, einfach mal so austauscht bzw. diesen ersetzt?
Könntest Du diesbezüglich bitte netterweise mal ein paar aufklärende Sätze formulieren und dabei auch deine Einschätzung / Sicht der Dinge mit einfließen lassen. Danke Dir
Ach ja, evtl. könntest du ja auch bei der Verifizierung der weiter oben thematisierten Zeugenaussage behilflich sein, ich meine mich dunkel daran zu erinnern, dass du dir damals auch schon die erste Fassung des Urteils gesichert hattest. Wäre toll!