Die Last der Ungewissheit
Foto: Lorenz Mehrlich
Täter oder Justizopfer? Sebastian T. wurde verurteilt für einen Mord, bei dem nicht mal sicher ist, ob es ein Mord war. Dann kam er frei. Jetzt wird er wieder angeklagt, im Oktober 2022 Hanna … [W.] in Aschau getötet zu haben.
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Foto: Lorenz Mehrlich
Die Geschichte von Sebastian T. ist die eines jungen Mannes, der schuldig gesprochen wurde, obwohl es für seine Schuld keine Beweise gab. Der verurteilt wurde für den Mord an der Medizinstudentin Hanna … [W.], obwohl ihm nicht nachgewiesen werden konnte, sich in den letzten Minuten ihres Lebens auch nur in der Nähe der jungen Frau aufgehalten zu haben. Er wurde verurteilt für einen Mord, bei dem noch nicht einmal sicher ist, ob es tatsächlich ein Mord war.
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Die Geschichte von Sebastian T. ist also auch die eines Mannes, der sich machtlos gefühlt hat angesichts all der Erzählungen, die auf einmal über ihn verbreitet wurden. Und der weiß: Bald geht es wieder von vorn los.
Am 29. September wird Sebastian T. erneut vor dem Landgericht Traunstein erscheinen müssen, wieder ist er angeklagt, in der Nacht auf den 3. Oktober 2022 die 23 Jahre alte Hanna … [W.] auf deren Heimweg vom Aschauer Club „Eiskeller“ von hinten attackiert zu haben, ihr mehrmals auf den Kopf geschlagen und sie dann in den in jener Nacht reißenden Bärbach geworfen zu haben. Dort ist sie ertrunken, wenige Stunden später wurde ihre Leiche gefunden, zwölf Kilometer flussabwärts in der Prien, in die der Bärbach mündet.
Die Familie hält zusammen. Es gibt in Aschau ja nicht viele, die so denken wie sie
Im März 2024 hatte das Landgericht Traunstein Sebastian T. wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt. Doch vor einem halben Jahr hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben: wegen der Besorgnis der Befangenheit der damals zuständigen Richterin Jacqueline Aßbichler.
Jetzt also ein zweiter Prozess. Wieder geht es um die Frage, ob Sebastian T. ein Mörder ist. Es geht aber auch darum, ob er unschuldig mehr als zweieinhalb Jahre im Gefängnis saß. Ob er das Opfer eines Justizskandals ist.
Letztlich geht es darum, ob dieses jahrelange Warten auf Gerechtigkeit ein Ende findet. Für Sebastian T., und natürlich für die Familie und Freunde von Hanna … [W.].
Sebastian T. … hat während des ersten Verfahrens geschwiegen, so hatten es ihm seine Verteidiger empfohlen. Auch an diesem Nachmittag im August sagt er nichts zu dem, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, wieder auf Rat seiner Anwälte. Weil das komisch aussehen würde, wenn er die Richterinnen anschweigt und dann über alles mit einem Reporter plaudert.
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Wie es für ihn war, die Vorwürfe zu hören? – Foto: Lorenz Mehrlich
… Ob er nicht den Wunsch gehabt habe, im Gerichtssaal auch mal was zu sagen? „Schon. Aber meine Anwälte haben mir gesagt, dass ich nix sagen soll. Deshalb hab’ ich das so gemacht.“
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Entscheidend ist jetzt die Frage, wie glaubhaft Zeuge Adrian M. überhaupt ist
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Verhaftet hatte die Polizei Sebastian T., weil seine beste Freundin gesagt hatte, dass er ihr abends am 3. Oktober von einem Mord in Aschau erzählt habe – das konnte zu dem Zeitpunkt nur der Täter wissen. In zwei Vernehmungen beharrte sie auf diesem Datum, obwohl sie nach der ersten Sebastian T. in einer Sprachnachricht gesagt hatte, dass sie sich „verplappert“ habe: Er habe ihr das gar nicht am 3. Oktober erzählt, sondern am 5. Oktober, als schon ganz Aschau über kaum noch etwas anderes sprach. Vor Gericht werden die Geo-Daten der Handys zeigen, dass es der 4. Oktober war, und die beste Freundin wird irgendwann schweigen, um sich nicht selbst zu belasten.
Foto: Lorenz Mehrlich
Um Sebastian T. im Prozess trotzdem verurteilen zu können, hatte sich die 2. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein um ihre Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler vor allem auf eine Zeugenaussage gestützt. Adrian M., der ein paar Monate mit Sebastian T. in der JVA Traunstein saß, behauptete kurz nach Beginn des ersten Prozesses, dass er sich auf einmal daran erinnere, dass Sebastian T. ihm zehn Monate zuvor, um Weihnachten 2022 herum, alles gestanden habe. Er habe Hanna … [W.] „bewusstlos geschlagen“, soll Sebastian T. zu Adrian M. gesagt haben, damit sie sich „nicht wehren“ könne.
Adrian M. bestätigte mit seiner Aussage viel von der Version der Staatsanwaltschaft. Dass er vieles auch aus der Presse hätte wissen können, störte Richterin Aßbichler nicht. Sie schrieb in ihr Urteil, dass die Aussage von Adrian M. „von hoher Güte, widerspruchsfrei, schlüssig und nachvollziehbar sowie detailreich“ gewesen sei.
Regina Rick dagegen, die Verteidigerin von Sebastian T., bezeichnete Adrian M. als Lügner, sie verwies auf dessen Borderline-Persönlichkeitsstörung. Alle anderen Zeugen aus der JVA hatten vor Gericht gesagt, dass Sebastian T. abgestritten habe, der Täter zu sein.
Wie es für ihn war, sich die Aussage von Adrian M. anzuhören? Sebastian T. schaut jetzt einer Wespe dabei zu, wie sie den Apfelkuchen untersucht, den er am Vormittag gebacken hat. Bei der Aussage von Adrian M., sagt er dann, habe er das Gefühl gehabt, „aufschreien“ zu müssen. Aber er hielt sich an den Rat seiner Anwälte. Und schwieg. Jetzt sagt er: „Man versucht’s halt, bisschen hinter sich zu lassen, sonst drehst du ja völlig durch.“
Es ist nur noch wenig übrig von einer ohnehin fragwürdigen Beweislast
Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben hatte, übernahm am Landgericht Traunstein die 1. Jugendkammer. Eine der ersten Handlungen der neuen Vorsitzenden Richterin Heike Will war es, von dem Aussagepsychologen Max Steller überprüfen zu lassen, wie glaubhaft die Erzählungen von Adrian M. waren. Und der Psychologe glaubt dem Zeugen kein Wort.
Ihm fehlen die Details aus dem Gespräch, ihn irritiert, dass Adrian M. auf Nachfragen nichts genauer ausführen kann. Für Steller sind das alles Anzeichen dafür, dass Adrian M. dieses vermeintliche Geständnis nicht erlebt hat. Stattdessen erkennt Steller im Charakter von Adrian M. eine hohe Lügenkompetenz und Lügenbereitschaft. Steller schreibt: Egal, was Adrian M. in Zukunft noch sagen wird – es würde grundsätzlich nichts verändern. Kaum hatte die Richterin Will dieses Gutachten erhalten, hob sie den Haftbefehl auf.
Von einer ohnehin fragwürdigen Beweislast war nun noch weniger übrig. Sebastian T. war in der Nacht auf den 3. Oktober 2022 joggen gewesen, um kurz vor halb drei hatten Zeugen gesehen, dass er über den Festhallenparkplatz vor dem „Eiskeller“ gelaufen war, um die Burg Hohenaschau herum, in Richtung seines Elternhauses. Ungefähr zur gleichen Zeit, um 2.26 Uhr, lief Hanna … [W.] in die entgegengesetzte Richtung, zu ihrem 885 Meter entfernten Elternhaus. Um 2.28 Uhr filmte eine Kamera an der Rückseite des Clubs, wie sie auf die Kampenwandstraße abbog. Doch was in den nächsten Minuten passiert ist, hat niemand gesehen. Sicher ist: Irgendwie muss Hanna … [W.] in den Bärbach geraten sein. Vielleicht hatte sie jemand gestoßen. Vielleicht war sie ausgerutscht. Vielleicht war es ganz anders.
Niemand jedenfalls hatte gesehen, dass Sebastian T. auf Hanna … [W.] getroffen war. Es hatte nicht einmal jemand gesehen, dass Sebastian T. nicht sofort nach Hause, sondern eine Extrarunde um die Burg Hohenaschau gelaufen ist.
Es gibt keine Kameraaufnahmen, keine DNA-Spuren. Nichts. – Foto: Lorenz Mehrlich
Im ersten Prozess hatte Sebastian T. daher bis zum Schluss auf einen Freispruch gehofft. Dann kam das Urteil. Es war einer der Tage, an dem es ihm nicht gelungen ist, alles wegzuschieben. „Das hat mir kurzzeitig den Boden unter den Füßen weggezogen“, erinnert er sich. Als ihn die Justizbeamten zurück in die JVA gefahren haben, sei das für ihn „unwirklich“ gewesen.
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… Als er im April erfahren hat, dass der BGH das Urteil aufgehoben hat …, habe er sich schon gefreut, „ein schöner Tag“. Doch er habe … bald noch einen anderen Gedanken gehabt: „Ich muss jetzt ja auch wieder alles durchstehen.“
Wieder wird ein Staatsanwalt ihm vorwerfen, dass er Hanna … [W.] ermordet habe. Wieder werden Zeugen kommen, die Sebastian T. verdächtig erscheinen lassen werden. Sie werden sagen, dass er in der Woche nach dem 3. Oktober 2022 krankgeschrieben war. Dass er sich am Abend vor seiner Festnahme mit Pfefferminzschnaps zugeschüttet habe. Dass er ein Handy gehabt habe, mit dem er hauptsächlich Pornos geguckt habe, darunter auch Gewaltfilme. Stimmt alles. Aber beweist es, dass er Hanna … [W.] ermordet hat? …
Sie haben sich jeden Stein und jeden Pfosten angeschaut, der aus dem Wasser ragt
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Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein schreibt per Mail, dass zwei neue Staatsanwälte sich „ein vollumfängliches Bild machen“ und „eigenverantwortlich“ am Ende der Hauptverhandlung eine Strafe fordern werden. Der Sprecher schreibt aber auch: „Nach aktuellem Sachstand gibt es keine Hinweise auf einen anderen Täter.“
Anruf bei Regina Rick, der Verteidigerin von Sebastian T. Natürlich, sagt sie, könne es keine Hinweise auf einen anderen Täter geben. Sie glaubt, dass es gar keinen Täter gibt. „Ich bin überzeugt davon, dass es ein Unfall ist.“
Ende Mai hatte sie gemeinsam mit ihrem Verteidigerkollegen Yves Georg dem Landgericht Traunstein mehrere Gutachten vorgelegt. Sie wollen nicht, dass am Ende des zweiten Prozesses ein Freispruch aus Mangel an Beweisen steht. Sondern dass die Richter Sebastian T. freisprechen, weil sie von dessen Unschuld überzeugt sind. Und die jetzt vorgelegten Gutachten, findet Rick, legen nahe, dass Hanna … [W.] bei einem Unfall gestorben sein könnte. Anders also, als es die Rechtsmediziner der Ludwig-Maximilians-Universität München festgestellt hatten.
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Die Rechtsmediziner obduzierten den Leichnam in der Nacht auf den 4. Oktober 2022, sie stellten einen Blutalkoholwert von 2,06 Promille fest, vor allem aber ein beidseitig gebrochenes Schulterdach und fünf jeweils circa 2,5 Zentimeter lange Quetsch-Riss-Wunden am Kopf, manche davon mit einem Zacken in der Mitte. Diese Wunden könnten „nicht zwanglos als Treibeverletzungen interpretiert“ werden, schrieben sie in ihr Protokoll, das ist Rechtsmedizinerdeutsch für: Es sei unwahrscheinlich, dass sich Hanna … [W.] alle Verletzungen im Bärbach und in der Prien zugezogen habe. Die Wunden am Kopf führen sie zurück auf eine „stumpfe Gewalteinwirkung“, sie denken an einen „Hammerkopf“. Rick sagt dazu am Telefon: „Das war eine vorläufige Aussage, und sie war etwas voreilig. Leider hat sie dazu geführt, dass eine sechzigköpfige Kommission gegründet wurde, um einen Mörder zu suchen.“
Die Familie von Sebastian T. hatte schon vor Beginn des ersten Prozesses angefangen, selbst zu recherchieren, ob Hanna … [W.] sich auch ausschließlich im Wasser hätte verletzen können. Dutzende Male sind sie Bärbach und Prien entlanggegangen, haben sich jeden Stein und jeden Pfosten angeschaut, der aus dem Wasser ragt. Nach den ersten Prozesswochen hatten sie daher im Herbst 2023 Rick als zusätzliche Verteidigerin engagiert. …
… als Verteidigerin von Sebastian T. hatte Rick mehrere Beweisanträge gestellt, um ein Unfallgeschehen prüfen zu lassen. Doch der Hydromechaniker, den sie vorgeschlagen hatte, schloss vor Gericht aus, dass sich Hanna … [W.] die schweren Kopfverletzungen im Wasser hätte zuziehen können. Im September 2024, Sebastian T. war bereits verurteilt worden, ging die Familie wieder einmal die Prien entlang. Dabei fiel ihnen erstmals das Wehr an der Oberprienmühle auf, ungefähr fünf Kilometer flussabwärts von Aschau.
Unfall? Mord? Die Staatsanwaltschaft geht weiter von einem „Tötungsdelikt“ aus
Das Wehr, sahen sie, hat eine Stauklappe, und zusammengehalten werden die Holzplatten durch Schrauben mit dazugehörigen Sechskantmuttern. Gemeinsam mit Verteidigerin Rick maßen sie die Länge der Sechskantmuttern, und sie notierten: 2,4 Zentimeter Durchmesser.
Rick beauftragte daraufhin neue Hydromechaniker. Die stellten fest, dass Hanna … [W.] in der Nacht auf den 3. Oktober 2022 durchaus auf dieses Wehr hätte zugetrieben werden können und dass sie dann, aufgrund des hohen Wasserstands, mehrmals mit dem Kopf gegen eine dieser Sechskantmuttern hätte prallen können. Erst dann … hätte sie seitlich über das Wehr zurück in die Prien gespült werden können.
Diesem Szenario schließt sich ein Rechtsmediziner an, den Rick ebenfalls engagiert hat. Er schreibt in seinem Gutachten, dass sich Hanna … [W.] alle Verletzungen im Wasser habe zuziehen können. Auffällig ist für ihn, wie gut die 24 Millimeter großen Sechskantmuttern zu den circa 2,5 Zentimeter großen Kopfwunden passen. Und noch etwas schreibt er: Dafür, dass sich Hanna … [W.] und Sebastian T. begegnet seien, gebe es keinerlei Anhaltspunkte.
Sonst würde er entsprechende Spuren entweder auf der Kleidung von Sebastian T. oder auf der von Hanna … [W.] erwarten. – Foto: Lorenz Mehrlich
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein schreibt, seine Behörde habe „die Möglichkeit eines Unfallgeschehens von Anfang an intensiv geprüft“. Er verweist darauf, dass Hanna … [W.] ungefähr zu der Zeit, zu der sie in den Bärbach geraten sei, ihren Notfallkontakt gewählt habe, die Festnetznummer ihrer Eltern. Aufgrund der „bisherigen Erkenntnisse“ gehe die Staatsanwaltschaft daher weiter von einem „Tötungsdelikt“ aus.
Verteidigerin Rick sagt: „Die Intensität, mit der die Staatsanwaltschaft ein Unfallgeschehen geprüft haben will, sehe ich nicht.“ Und auch der Notruf lässt sie nicht an ihrer Unfalltheorie zweifeln. Sie hat ein thermodynamisches Gutachten erstellen lassen, das nachweisen soll, dass Hanna … [W.] erst im Wasser war und dann den Notruf gewählt hat. Könnte es auch ein unbeabsichtigter Anruf gewesen sein, ein pocket call?
Im Garten in Aschau sagt Sebastian T., er wisse ja nicht, was die Richter im jetzt beginnenden Prozess glauben wollen. „Vielleicht erkennen mit den Gutachten jetzt ja aber alle, was wirklich passiert ist, und im Dezember ist alles vorbei, und ich kann mein Leben weiterführen.“
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Foto: Lorenz Mehrlich
Süddeutsche.de am 26.09.2025
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