TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
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Gast
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ich habe eine Frage zum anstehenden Verfahren:
Nachdem die neue Kammer des LG das Verfahren übernommen hat, hat sie zeitnah das Gutachten über AM in Auftrag gegeben. Darüber würde in der Presse berichtet.
Darüber hinaus ist es nicht unüblich, dass von der Kammer auch in Richtung der Ermittlungsbehörden Nachermittlungen gefordert werden. Im vorliegenden Fall wäre ja besonders von Interesse, wie die Handy-Bewegungsprofile des Freundeskreises von ST ausgesehen haben. Richterin Aßbichler wollte das im ersten Verfahren nicht weiterverfolgt sehen. Bezüglich angebliches Täterwissen rund um das angebliche Tischtennisspiel am Chiemsee wären diese Informationen aber sehr wichtig.
Würde man von derartigen Nachermittlungen erst in der Verhandlung hören, oder gibt es hierzu üblicherweise vorher Informationen?
Nachdem die neue Kammer des LG das Verfahren übernommen hat, hat sie zeitnah das Gutachten über AM in Auftrag gegeben. Darüber würde in der Presse berichtet.
Darüber hinaus ist es nicht unüblich, dass von der Kammer auch in Richtung der Ermittlungsbehörden Nachermittlungen gefordert werden. Im vorliegenden Fall wäre ja besonders von Interesse, wie die Handy-Bewegungsprofile des Freundeskreises von ST ausgesehen haben. Richterin Aßbichler wollte das im ersten Verfahren nicht weiterverfolgt sehen. Bezüglich angebliches Täterwissen rund um das angebliche Tischtennisspiel am Chiemsee wären diese Informationen aber sehr wichtig.
Würde man von derartigen Nachermittlungen erst in der Verhandlung hören, oder gibt es hierzu üblicherweise vorher Informationen?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
… Sie [RAin Rick] will, dass sich das Gericht von ihrer Unfalltheorie überzeugen lässt. …
Rosenheim24 am 15.09.2025
viewtopic.php?p=304278#p304278
Im Badewannen-Fall wollte sich zunächst auch niemand von einem Unfallgeschehen überzeugen lassen. Mit Penetranz hatte man sich in eine krude Mordtheorie verbissen.Gast hat geschrieben: ↑Montag, 15. September 2025, 14:42:35 … Das funktionierte vllt beim Badewannenmord in einem Gbäude aber nicht im öffentlichen Raum wo genug Dritte beteiligt gewesen sein könnten. …
Nebenbei: Den entscheidenden Beweis lieferte ein Gutachten zur Todeszeit – ein Zeitraum, für den der Hausmeister ein Alibi hat. Die Computersimulation beweist lediglich, dass ein Sturz plausibel ist. Einen Beweis für einen Unfall gibt es nicht. Wenig zu tun hat dies damit, ob das Geschehen in einem Gebäude oder an der frischen Luft angesiedelt ist.
Im Fall Hanna gibt es neue Gutachten der Verteidigung (Rechtsmedizin, Hydromechanik, IT), Stellungnahmen der früheren Gutachter dazu und ganz sicher Nachermittlungen wie beispielsweise eine Untersuchung der Gewebeproben aus den Kopfverletzungen auf Farbpartikel (betreffend die grün lackierten Muttern am Schütz der Oberprienmühle), eine Neubeurteilung der acetylierten Glucose im Urin und der auffällig geringen Mengen an Restharn und Mageninhalt. Außerdem sollen Gewebeproben auf eine postmortale Entstehung der Verletzungen hinweisen. Frappierend ist allein schon die augenscheinliche Übereinstimmung der Kopfwunden mit den Muttern am Schütz des Kraftwerks (siehe hier). Zudem soll sich beweisen lassen, dass der Notfallkontakt auf Hannas Handy als Ghostcall im Wasser ohne menschliches Zutun aktiviert worden sein konnte. Und aufgrund einer Neuauswertung der Handy-Daten sei davon auszugehen, dass Hanna gezielt ans Ufer des Bärbachs getreten sei.
Im Gegensatz zu alledem existiert weder von einer Tat noch von einem Täter auch nur die geringste Spur!
Warten wir doch ab, was die Sachverständigen im Sitzungssaal zu Tage fördern werden. Detaillierte Vorabinformationen von Prozessbeteiligten sind wegen § 353d Nr. 3 StGB nicht zu erwarten.
Verenas Aussage zu vermeintlichem Täterwissen bei einem Spaziergang am 03.10.2022 ist längst widerlegt. (Das Gespräch hatte am Folgetag stattgefunden, als das Wissen kein Täterwissen mehr war, sondern Dorfklatsch.)Gast hat geschrieben: ↑Montag, 15. September 2025, 14:42:35 … Falls V und L … bei ihren belastenen Erstaussagen … blieben, hätte das Gericht … keine andere Wahl zum Schuldspruch …
Hinsichtlich der Aussagen von Lea, Verena und Raffi zur Datierung und zum Ort des Tischtennisspiels sind Nachermittlungen geboten aufgrund der Widersprüche. Ob eine Auswertung der Handys der Zeugen so lange nach dem Ereignis noch zum Erfolg führen wird, wird sich zeigen. Allein die eklatanten Widersprüche in den Aussagen (allen voran Übersee versus Bernau-Felden!) dürften einer revisionsfesten Beweiswürdigung zulasten Sebastians im Wege stehen.
Aller Voraussicht nach zerbröselt das Täterwissen beim Tischtennis ebenso wie bereits zuvor das beim Spaziergang mit Verena und die Aussage des JVA-Zeugen. Aus die Maus.
Das ist unterschiedlich. Die Informationspolitik des LG Traunstein wirkt sehr restriktiv. Über die Beauftragung des Glaubwürdigkeitsgutachtens hatte das Gericht durch die Pressesprecherin Handlanger ausgewählte Medien informiert (PNP, siehe hier). Über vom Gericht angeordnete Nachermittlungen hingegen ist bislang nichts bekannt geworden. (Vorabveröffentlichungen durch Prozessbeteiligte verbietet § 353d Nr. 3 StGB.)Gast hat geschrieben: ↑Montag, 15. September 2025, 16:54:58 … Würde man von derartigen Nachermittlungen erst in der Verhandlung hören, oder gibt es hierzu üblicherweise vorher Informationen?
Gleichwohl liegt es im ureigenen Interesse der Kammer, gut vorbereitet in die Hauptverhandlung zu starten, um nicht durch (in Wirklichkeit wenig) überraschende Beweisanträge in ihrer Terminplanung aus der Kurve gefegt zu werden – so wie sich die Aßbichlersche Kammer zur Einholung eines dann überhastet erstellten hydromechanischen Gutachtens zwingen lassen musste, das vernünftigerweise schon vor Anklageerhebung durch die StA hätte eingeholt werden müssen.
Wie bereits hier dargelegt, gehe ich davon aus, dass umfassende Nachermittlungen längst im Gange bzw. sogar schon abgeschlossen sind. Spätestens in der Hauptverhandlung werden wir's erfahren.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Von RAin Rick vermuteter Unfallort
Ergänzend zu den bereits geposteten Bildern gibt es auf Google Street View eine neue Panorama-Ansicht rund um die südliche Zufahrt zum Seilbahnparkplatz:
https://maps.app.goo.gl/Ybi5QC1aM54LLHX66
https://www.google.com/maps/@47.7635907 ... waKIZ!2e10
Hier die bisher bekannten Bilder:
Ergänzend zu den bereits geposteten Bildern gibt es auf Google Street View eine neue Panorama-Ansicht rund um die südliche Zufahrt zum Seilbahnparkplatz:
https://maps.app.goo.gl/Ybi5QC1aM54LLHX66
https://www.google.com/maps/@47.7635907 ... waKIZ!2e10
Hier die bisher bekannten Bilder:
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Auch die Bestimmung von Todeszeiten haben einen Unsicherheitsfaktor.Catch22 hat geschrieben: ↑Montag, 15. September 2025, 21:27:05 Nebenbei: Den entscheidenden Beweis lieferte ein Gutachten zur Todeszeit – ein Zeitraum, für den der Hausmeister ein Alibi hat. Die Computersimulation beweist lediglich, dass ein Sturz plausibel ist. Einen Beweis für einen Unfall gibt es nicht. Wenig zu tun hat dies damit, ob das Geschehen in einem Gebäude oder an der frischen Luft angesiedelt ist.
Man kann einen Unfall nur aus dem Zusammenhang insgesamt beweisen. Im Fall des Badewannenunfalls gab es DNA-Spuren an den Armaturen. Auch wenn diese in den Verfahren für die wirkliche Bewertung nicht herangezogen wurden, weil sie von einem anderen Zeitpunkt stammen konnten, zeigen diese jedoch, dass das Opfer diese Stellung von der die Simulation ausgegangen war, mindestens einmal eingenommen hat. Wenn diese Stellung bei einer plötzlichen Schwäche sehr wahrscheinlich zu dieser Lage führt, bedeutet das deutlich mehr als nur eine Plausibilität.
Die früheren Urteile hätten nur einen Stand an der linken Seite für realitätsnah erachtet. Warum wurde dort nie begründet (ich denke es waren in Wirklichkeit die DNA-Spuren an den Armaturen und Griff der Badewannen, das hätte dann jedoch zu einem Widerspruch geführt, weil die Gerichte diese nicht als entlastendes Zeichen sehen wollten). Auch rechts wäre in Wirklichkeit plausibel gewesen, wenn sie an das dort hängende Handtuch heran wollte.
Wenn das so feststeht, dann muss man sich anschließend fragen, wie realitätsnah es wäre, wenn ein Täter das Opfer ausgerechnet genau in diese Position gelegt hätte. Hier sähen die wahrscheinlichen Positionen höchstwahrscheinlich vollkommen anders aus.
Hier ist es dann das komplette Bild, auch die frühzeitige Entlassung aus dem Krankenhaus, mit denen man den Unfall als bewiesen ansehen konnte. Einen (fast) absoluten Beweis gibt es grundsätzlich dafür nicht.
Es gibt auch so gut wie nie einen (fast) absoluten Beweis, dass eine bestimmte Person der Täter ist. Man ist immer auf das Bild insgesamt angewiesen.
Im Badewannenunfall ist aus meiner Sicht der Beweis für ein Unfall schon leichter zu führen, weil er in einem geschlossenen Raum stattfand. Aber dass das in dem vorliegenden Fall nicht möglich sei, bezweifle ich. Denn es gibt schon recht viele Einzelindizien (Ort, Alkoholkonsum, Dunkelheit, Lücken im Zaun etc.), die einen Unfall wahrscheinlich machen. Ob das dann aber zu einer "Überzeugung" führt, das können wir aktuell noch nicht wissen.
Sprich wenn man einen Mord beweisen kann, warum soll man nicht auch einen Unfall beweisen können, wenn es genug Einzelindizien dafür gibt?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Spiegel: Gespräch mit Max Steller
Der vollständige Artikel:
https://archive.ph/20250918122602/https ... bfec5920d2
Eine gekürzte Fassung:
Anmerkung: Zur Methodik eines aussagepsychologischen Gutachtens unter Einbeziehung der Gegebenheiten im Fall Hanna siehe hier:
viewtopic.php?p=301567#p301567
Ein spannendes und aufschlussreiches Interview mit dem 81-jährigen Rechtspsychologen und Glaubhaftigkeits-Gutachter Steller führte „Der Spiegel" (39/2025). Nicht explizit erwähnt wird der Fall Hanna, wenngleich die Aussage des JVA-Zeugen Adrian M. unausgesprochen im Raum schwebt.Ich habe nach wie vor Hochachtung vor der Justiz, habe sehr viele kluge Menschen kennengelernt. Aber deswegen kann man ja nicht verschweigen, dass es dort auch Dösbaddel gibt.
Der vollständige Artikel:
https://archive.ph/20250918122602/https ... bfec5920d2
Eine gekürzte Fassung:
Anmerkung: Zur Methodik eines aussagepsychologischen Gutachtens unter Einbeziehung der Gegebenheiten im Fall Hanna siehe hier:
viewtopic.php?p=301567#p301567
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Gast123
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Es gibt einen neuen FAZ-Artikel. Vielleicht kann ihn ja zufällig jemand lesen und die wichtigsten Dinge zusammenfassen
.
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 80580.html
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 80580.html
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
FAS: RAin Rick kritisiert bayerische Justiz – TV-Doku
Mit der Sonntagszeitung (FAS) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) betritt ein weiteres mediales Schwergewicht das Parkett der Berichterstattung im Fall Hanna.
► Im Zentrum steht ein Porträt der Verteidigerin Regina Rick.
► Nicht zuletzt auch mit Blick auf den Badewannen-Fall übt RAin Rick harsche Kritik an einem politisch verfilzten Nährboden der bayerischen Ermittlungsbehörden und Justiz sowie an der Verquickung von Gerichten und Staatsanwaltschaften durch ein in Bayern institutionalisiertes Personalkarussell*. Niemand der Verantwortlichen sei bereit gewesen, eine Gegenposition zu beziehen und sich für den Artikel der FAS zitieren zu lassen – aus Sorge vor einem zukünftigen Befangenheitsantrag.
* siehe zu dem dadurch drohenden Distanzverlust zwischen Judikative und Exekutive meinen früheren Beitrag (Absätze 5 bis 7)
► Ähnlich der mehrteiligen ARD-Dokumentation zum Badewannen-Fall entstehe derzeit auch zum Fall Hanna eine TV-Doku. Seien wir gespannt!
► Der nicht namentlich genannte Nebenklageverteter (anscheinend gibt es ihn noch) habe im Vorfeld „neue Erkenntnisse“ angekündigt. Die Verteidigung werde neue Gutachten vorlegen.
Das sachlich Wesentliche mit Bezug zum Fall Hanna aus dem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS):
@Gast123
Danke für den Hinweis!
Mit der Sonntagszeitung (FAS) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) betritt ein weiteres mediales Schwergewicht das Parkett der Berichterstattung im Fall Hanna.
► Im Zentrum steht ein Porträt der Verteidigerin Regina Rick.
► Nicht zuletzt auch mit Blick auf den Badewannen-Fall übt RAin Rick harsche Kritik an einem politisch verfilzten Nährboden der bayerischen Ermittlungsbehörden und Justiz sowie an der Verquickung von Gerichten und Staatsanwaltschaften durch ein in Bayern institutionalisiertes Personalkarussell*. Niemand der Verantwortlichen sei bereit gewesen, eine Gegenposition zu beziehen und sich für den Artikel der FAS zitieren zu lassen – aus Sorge vor einem zukünftigen Befangenheitsantrag.
* siehe zu dem dadurch drohenden Distanzverlust zwischen Judikative und Exekutive meinen früheren Beitrag (Absätze 5 bis 7)
► Ähnlich der mehrteiligen ARD-Dokumentation zum Badewannen-Fall entstehe derzeit auch zum Fall Hanna eine TV-Doku. Seien wir gespannt!
► Der nicht namentlich genannte Nebenklageverteter (anscheinend gibt es ihn noch) habe im Vorfeld „neue Erkenntnisse“ angekündigt. Die Verteidigung werde neue Gutachten vorlegen.
Das sachlich Wesentliche mit Bezug zum Fall Hanna aus dem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS):
@Gast123
Danke für den Hinweis!
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Gast
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Aus Spoiler von obigen BeitragDoch als Rick erfuhr, dass eine Polizeibeamtin [Diana U.] und ein Rechtsmediziner [Jiri Adamec], die im Fall … [G.] eine aus ihrer Sicht ungute Rolle gespielt hatten, auch am „Eiskeller“-Fall beteiligt waren, sagte sie zu.
Ach da hat sie sich dann verbissen.
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Gast123
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Danke ebenfalls fürs Einstellen!
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
LG Traunstein: Sicherheitsverfügung
Mit der Sicherheitsverfügung vom 15.09.2025 (berichtigt am 22.09.2025) gibt das LG Traunstein heute bekannt:
► Sitzungsbeginn: grundsätzlich jeweils um 9.30 Uhr
(Änderungen werden „rechtzeitig durch Aushang“ bekanntgegeben.)
► Sitzungsort: Saal 26 des AG Laufen
(Tittmoninger Str. 32, 83410 Laufen)
https://www.google.de/maps/place/Amtsge ... F1ygbcfm5l
► Kapazität: 62 Publikumsplätze (einschl. Presse!)
► Liste der Sitzungstermine:
viewtopic.php?p=303527#p303527
Wer den Sitzungen als Zuhörer beiwohnen möchte, sollte die Sicherheitsverfügung des Gerichts aufmerksam studieren, um nicht durch Maßnahmen wie ehedem in Stuttgart-Stammheim vor den Kopf gestoßen zu werden.
Die Sicherheitsverfügung im Wortlaut (die zitierten Normen habe ich verlinkt):
Offenkundig möchte die Vorsitzende Will schon im Vorfeld allen Eventualitäten begegnen – von Demonstrationen bis hin zu Anschlägen und Amokläufen. Ob mit derlei Zwischenfällen wirklich ernsthaft zu rechnen sein wird?
Anmerkung für @fassbinder u. a.: Copy & Paste funktioniert mit diesem PDF des LG Traunstein nur sehr eingeschränkt. Heraus kommt vor allem zu Beginn der Zeilen eine barbarische Fragmentierung. Deshalb habe ich den Text im obigen Spoiler mühsam per Hand zurechtgefrickelt. So viel Zeit muss sein!
Mit der Sicherheitsverfügung vom 15.09.2025 (berichtigt am 22.09.2025) gibt das LG Traunstein heute bekannt:
► Sitzungsbeginn: grundsätzlich jeweils um 9.30 Uhr
(Änderungen werden „rechtzeitig durch Aushang“ bekanntgegeben.)
► Sitzungsort: Saal 26 des AG Laufen
(Tittmoninger Str. 32, 83410 Laufen)
https://www.google.de/maps/place/Amtsge ... F1ygbcfm5l
► Kapazität: 62 Publikumsplätze (einschl. Presse!)
► Liste der Sitzungstermine:
viewtopic.php?p=303527#p303527
Wer den Sitzungen als Zuhörer beiwohnen möchte, sollte die Sicherheitsverfügung des Gerichts aufmerksam studieren, um nicht durch Maßnahmen wie ehedem in Stuttgart-Stammheim vor den Kopf gestoßen zu werden.
Die Sicherheitsverfügung im Wortlaut (die zitierten Normen habe ich verlinkt):
Offenkundig möchte die Vorsitzende Will schon im Vorfeld allen Eventualitäten begegnen – von Demonstrationen bis hin zu Anschlägen und Amokläufen. Ob mit derlei Zwischenfällen wirklich ernsthaft zu rechnen sein wird?
Anmerkung für @fassbinder u. a.: Copy & Paste funktioniert mit diesem PDF des LG Traunstein nur sehr eingeschränkt. Heraus kommt vor allem zu Beginn der Zeilen eine barbarische Fragmentierung. Deshalb habe ich den Text im obigen Spoiler mühsam per Hand zurechtgefrickelt. So viel Zeit muss sein!
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Fehlen nur noch Straßensperren und dass der Luftraum gesperrt wird.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Das Ganze ist doch nicht mehr nachvollziehbar. Wenn die Gefahr wirklich als so groß angenommen wird, warum wird nicht auch dem Angeklagten zu Hause Polizeischutz gewährt?
Oder sind nur Richter zu schützen und den Angeklagten liefert man dem Pöbel aus? Eine Farce!
Oder sind nur Richter zu schützen und den Angeklagten liefert man dem Pöbel aus? Eine Farce!
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Der_Clown
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Mich wundert, dass die mediale Vorberichterstattung bislang ausbleibt. Selbst bei kleineren, für die Öffentlichkeit weniger interessante Prozesse gibt es eine Woche vor Prozessstart doch schon Berichte.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Genauso ist es!Lento hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. September 2025, 07:53:21 Das Ganze ist doch nicht mehr nachvollziehbar. Wenn die Gefahr wirklich als so groß angenommen wird, warum wird nicht auch dem Angeklagten zu Hause Polizeischutz gewährt? Oder sind nur Richter zu schützen und den Angeklagten liefert man dem Pöbel aus? Eine Farce!
Die Sicherheitsverfügung des Gerichts würde eher zu einem Terroristenprozess passen. Wird wirklich ernsthaft mit Gewalt gerechnet? Von welcher Seite sollte sie kommen und gegen wen könnte sie sich richten? Selbstjustiz des Pöbels gegen Sebastian? Gibt es wieder Gewaltdrohungen gegenüber den Verteidigern und eine Amokdrohung wie im ersten Prozess? Hier könnte die bayerische Polizei unter Beweis stellen, dass sie auf Zack ist!
In dem umfangreichen Schleuserverfahren, das derzeit in Traunstein läuft und in dem sogar das USK und ein Sprengstoffhund eingesetzt werden (siehe hier im Spoiler), wurde trotz einer offenkundig angenommenen Gefährdungslage keine Sicherheitsverfügung des Gerichts veröffentlicht. Demzufolge scheint die Lage in Laufen wohl ernster eingeschätzt zu werden – oder soll die Öffentlichkeit in Sorge versetzt und ferngehalten werden?
Ob auch in Laufen wieder die Vorhänge zugezogen werden, um Prozessbeteiligte und Publikum vor Angriffen von außen zu schützen? Gut erinnerlich ist diese sinn- und wirkungsarme Placebo-Maßnahme aus der Endphase des ersten Rechtsgangs in Traunstein (siehe hier, letzte Zitatbox und letzter Absatz), als ein Anschlag befürchtet wurde.
Ich bin sehr gespannt, was todesmutige Prozessbeobachter wie @fassbinder und die Medien am kommenden Montag berichten werden. Hoffentlich bleibt alles friedlich.
Das erstaunt mich auch.Der_Clown hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. September 2025, 13:46:34 Mich wundert, dass die mediale Vorberichterstattung bislang ausbleibt. …
Immerhin legte der „Spiegel“ mit dem Steller-Gespräch das Fundament für eine künftige Berichterstattung über die fehlende Glaubhaftigkeit der Aussage von Adrian M. und die FAS versuchte vergebens, eine Stellungnahme der bayerischen Justiz zu der deutlichen Kritik von RAin Rick zu erlangen. Diese Medien werfen nicht mit Schlamm, sie wollen seriös und sachlich informieren. Möglicherweise sind gewisse Krawallmedien davon eingeschüchtert?
Zum Wochenende hin rechne ich mit einem Vorbericht der SZ und auch das OVB wird seine einseitig interessierten Leser an den bevorstehenden „Jahrhundertprozess“ erinnern. Die große mediale Welle bis hin zum Fernsehen erwarte ich erst am Montag.
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fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Da tut man aber der Vorsitzenden vllt Unrecht, wenn man ihr nur wegen der Sicherheitsverfügung unterstellt, sie will nur sich schützen und den Angeklagten ausliefern.Lento hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. September 2025, 07:53:21 Das Ganze ist doch nicht mehr nachvollziehbar. Wenn die Gefahr wirklich als so groß angenommen wird, warum wird nicht auch dem Angeklagten zu Hause Polizeischutz gewährt?
Oder sind nur Richter zu schützen und den Angeklagten liefert man dem Pöbel aus? Eine Farce!
Erstmal, kann sie ja nicht einfach eigenmächtig privaten Polizeischutz organisieren, da muss schon eine sehr konkrete Bedrohungslage vorliegen und wir wissen ja noch nicht mal, ob das gewollt wäre.
Die Ausweiskontrolle und das Verbot von Rucksäcken im Saal, hat mich schon auch verwundert und kennt man tatsächlich eher von Rocker-und Terrorverfahren, da ist aber schon noch ein bisschen Luft nach oben.
Und man darf nicht vergessen, es gab im letzten Verfahren eine Amokdrohung und wir wissen ja nicht, was in der Zwischenzeit eingegangen ist. Mit den Personalien hat man halt Störer schon besser im Blick.
Das mit den religiösen und politischen Symbolen, auch hier, kennt man auch eher mehr aus Verfahren, wo das eine Rolle spielt. Aber es ist halt immer noch eine Verfügung von einem Gericht, manche decken da einfach viel ab sicherheitshalber. Ob man jetzt weggeschickt wird, weil man einen Rosenkranz trägt, weiß ich nicht.
Also von einer Farce, würde ich erstmal noch nicht sprechen.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Sicherheitsverfügungen eines Gerichts gibt es in zahlreichen Verfahren. Nur die wenigsten davon werden jedoch in einem Presseportal der Justiz veröffentlicht.fassbinder hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. September 2025, 17:01:11 … es ist halt immer noch eine Verfügung von einem Gericht, manche decken da einfach viel ab sicherheitshalber. …
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fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Vollkommen richtig. Da war ich mir aber ziemlich sicher, dass in dem Fall eine veröffentlicht wird. Ich dachte halt, ein bisschen weniger streng.
Ich dachte eher, dass da hauptsächlich die Pausenregeln und das Filmen von Akten etc. behandelt werden.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ohne Grund oder besonderen Anlass geschieht dies nicht. Im ersten Rechtsgang des Hanna-Verfahrens wurde nur eine einzige Sicherheitsanordnung veröffentlicht, die (aus Anlass einer konkreten Bedrohungslage) ausschließlich für den Tag der mündlichen Urteilsverkündung galt:fassbinder hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. September 2025, 17:22:33 … Ich dachte halt, ein bisschen weniger streng. …
viewtopic.php?p=247714#p247714
Hast Du das denn vergessen? Du warst doch selbst vor Ort!
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurde auch in dem aktuellen Schleuserverfahren eine Sicherheitsverfügung erlassen. Veröffentlicht wurde diese aber nicht. (Siehe meinen obigen Beitrag!)
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fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Vergessen habe ich das nicht.Catch22 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. September 2025, 17:57:10 Ohne Grund oder besonderen Anlass geschieht dies nicht. Im ersten Rechtsgang des Hanna-Verfahrens wurde nur eine einzige Sicherheitsanordnung veröffentlicht, die (aus Anlass einer konkreten Bedrohungslage) ausschließlich für den Tag der mündlichen Urteilsverkündung galt:
viewtopic.php?p=247714#p247714
Hast Du das denn vergessen? Du warst doch selbst vor Ort!
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurde auch in dem aktuellen Schleuserverfahren eine Sicherheitsverfügung erlassen. Veröffentlicht wurde diese aber nicht. (Siehe meinen obigen Beitrag!)
Ich habe ja selbst vorhin geschrieben, dass vllt wieder Drohungen eingegangen sein könnten.
Und ich weiß auch, dass nicht jede Sicherheitsverfügung online geht. In dem Fall habe ich es aber irgendwie erwartet. Ist doch das öffentliche Interesse noch größer, als zu Beginn des Ersten Verfahrens.
Und ich nehme auch an, dass im Schleuserverfahren eine erlassen wurde, wenn die Angeklagten schon so aufwendig vorgeführt werden. Aber dafür interessiert sich halt keine Sau, platt gesagt.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Eine rhetorische Frage: Obläge es dann nicht der Justiz bzw. der Polizei, dies öffentlich zu machen?fassbinder hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. September 2025, 18:07:59 … Ich habe ja selbst vorhin geschrieben, dass vllt wieder Drohungen eingegangen sein könnten. …
Wir wissen bislang nur, dass der Saal in Laufen kleiner ist als der in Traunstein. Wie groß der Andrang sein wird, werden wir (und auch das Gericht) erst am Montag erfahren.fassbinder hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. September 2025, 18:07:59 … In dem Fall habe ich … [die Veröffentlichung der Sicherheitsverfügung] aber irgendwie erwartet. Ist doch das öffentliche Interesse noch größer, als zu Beginn des Ersten Verfahrens. …
Vielleicht interessiert sich auch keine Sau dafür, mit dem ÖPNV nach Laufen zu zuckeln?fassbinder hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. September 2025, 18:07:59 … Aber … [für das Schleuserverfahren] interessiert sich halt keine Sau …
Mir drängt sich eher der Eindruck auf, dass entweder eine konkrete Bedrohungslage verschwiegen werden soll oder aber versucht wird, die Öffentlichkeit einzuschüchtern und von einem Besuch in Laufen abzuhalten.
Die damalige Amokdrohung ließ Aßbichler erst Tage später aus dem Sack, um die hohe Polizeipräsenz und das Zuziehen der Vorhänge zu erklären. Vielleicht äußert sich die neue Vorsitzende Will am Montag zu der Sicherheitsverfügung.
Açieeed! style by