TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Arian Arnold, Jenny Böken, Kirsten Heisig, Unbek. Junge (Oelsa/Osterzgebirge), Isabelle Kellenberger, Malina Klaar, Yolanda Klug, Elisa Lam, Paula Maaßen, Christian Morgenstern, Theresa Stahl, Georgeta Tapu
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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ich frag mich, ob der angeklagte sebastian umgebracht wird, wenn ein freispruch im raum steht.

denn bei einem freispruch müsste die polizei doch ggf neu ermitteln ?

tja.. könnte man dann immer noch den elefanten p. im raum übersehen :?:

also: dieser sebastian darf nicht freigesprochen werden.
keinesfalls.

diesem "sebastian-mord" wären ja dann passenderweise "extremisten" warnungen, aktionen o.ä. vorausgegangen.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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gastxyz..me hat geschrieben: Mittwoch, 24. September 2025, 18:53:46 … bei einem freispruch müsste die polizei doch ggf neu ermitteln? …
Neue Ermittlungen nach einem Freispruch Sebastians stünden nur dann im Raum, wenn die neue Beweisaufnahme ergäbe, dass ein Unfallgeschehen so gut wie ausgeschlossen und ein Gewaltdelikt wahrscheinlich wäre. Danach sieht es aber bei derzeitigem Stand seriöser Medienberichte nicht aus. Vielleicht gelingt es der Verteidigung nicht nur, Sebastian als Täter auszuschließen, sondern einen Unfall sogar zu beweisen.

Zudem betont die StA, keinerlei Hinweise auf einen alternativen Täter zu haben. Wenn Sebastian aus dem Rennen ist, ist's vorbei. Es sei denn, die StA räumt Schlamperei bei den Ermittlungen hinsichtlich eines anderen Täters ein. In Bayern? Undenkbar!

gastxyz..me hat geschrieben: Mittwoch, 24. September 2025, 18:53:46 … ich frag mich, ob der angeklagte sebastian umgebracht wird, wenn ein freispruch im raum steht. …
Mal' den Teufel bitte nicht an die Wand! Ich hoffe, dass Fälle wie der der Marianne B. oder der des erstochenen Klotener Fluglotsen keine Schule machen.

Bereits die Aufhebung des Haftbefehls war ein starkes Signal Richtung Freispruch. Kein dringender Tatverdacht mehr = keine hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung mehr. Die StA ging nicht dagegen vor. Keine Pfeile mehr im Köcher. Das wird im Laufe der neuen Hauptverhandlung auch der letzte Lurch begreifen.

Schwerfallen wird es Polizei, StA und Justiz, drastische Fehler öffentlich einzugestehen und damit schlichte Gemüter, die dem Staat blind vertrauen, vor den Kopf zu stoßen. Solchen Gemütern macht das Angst. Lynchjustiz (zumal am Falschen!) bügelt die Fehler nicht aus und führt schnurstracks in den Knast. Das verstehen auch Deppen.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Heute wurde die Terminliste des LG Traunstein aktualisiert und weist erstmals alle Termine im Eiskeller-Verfahren aus:

Terminliste Stand 25-09-2025.pdf

Quelle:
PDF: https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... presse.pdf
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... stafel.php

Az.: 1 KLs 402 Js 40276/22 jug (2)

fassbinder hat geschrieben: Mittwoch, 24. September 2025, 17:01:11 … Die Ausweiskontrolle … hat mich schon auch verwundert … Mit den Personalien hat man halt Störer schon besser im Blick. …
Wie will man „Störer schon besser im Blick“ haben, wenn beim Einlass nur die Ausweise kontrolliert werden? Von einer Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten der Besucher ist in der Sicherheitsverfügung nicht die Rede:

Spoiler – hier klicken!

aa. Alle genannten Personen müssen sich bei der Einlasskontrolle mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass), Verteidiger und Zeugenbeistände wahlweise auch mit einem gültigen Ausweis der Rechtsanwaltskammer ausweisen, ausländische Staatsangehörige mit einem entsprechenden gültigen amtlichen Ausweispapier mit Lichtbild.


LG Traunstein am 15.09.2025 und am 22.09.2025 (online seit 23.09.2025)
viewtopic.php?p=304597#p304597
PDF: https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... BCgung.pdf
Sie haben keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 14:22:04



Wie will man „Störer schon besser im Blick“ haben, wenn beim Einlass nur die Ausweise kontrolliert werden? Von einer Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten der Besucher ist in der Sicherheitsverfügung nicht die Rede:

Spoiler – hier klicken!
Du hast Recht, das ist mir nicht aufgefallen.

Ist tatsächlich auch ungewöhnlich. Ich kenne Ausweiskontrolle bei Prozessen ausschließlich mit Erfassung und Speicherung, bis zum Ende des Verhandlungstages.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Der_Clown hat geschrieben: Mittwoch, 24. September 2025, 13:46:34 Mich wundert, dass die mediale Vorberichterstattung bislang ausbleibt. …
Schon geht's los:

Eine DPA-Meldung flutet zur Stunde die Republik – neutral gehalten und den aktuellen Stand zusammenfassend. Ohne Paywall beispielsweise von der Passauer Neuen Presse (PNP) veröffentlicht:
https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/d ... t-19566566

Einseitig aus der Sicht der Anklage infiltriert seine Leser heute das Oberbayerische Volksblatt (OVB). Aufgewärmt wird das eher desinformierende, fast zwei Wochen alte „Interview“ mit dem Pressesprecher der StA (siehe hier und hier):
https://www.ovb-online.de/rosenheim/lan ... 53062.html
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 15:19:21 … Ich kenne Ausweiskontrolle bei Prozessen ausschließlich mit Erfassung und Speicherung, bis zum Ende des Verhandlungstages.
Wie war das denn in den jeweiligen Sicherheitsverfügungen geregelt? Sofern die betreffenden Verfügungen veröffentlicht wurden, kannst Du das sicher im Wortlaut herausfinden und mit Quellenangabe zitieren. (Wir wissen ja nicht, welchen Sitzungen mit „Ausweiskontrolle … mit Erfassung und Speicherung“ Du beigewohnt hattest.)

Dies wäre von großem Interesse, nicht nur für diejenigen, die planen, nach Laufen zu reisen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 16:17:41 Wie war das denn in den jeweiligen Sicherheitsverfügungen geregelt? Sofern die betreffenden Verfügungen veröffentlicht wurden, kannst Du das sicher im Wortlaut herausfinden und mit Quellenangabe zitieren. (Wir wissen ja nicht, welchen Sitzungen mit „Ausweiskontrolle … mit Erfassung und Speicherung“ Du beigewohnt hattest.)

Dies wäre von großem Interesse, nicht nur für diejenigen, die planen, nach Laufen zu reisen.
Also erstmal vorweg, ich habe deswegen keine Quellen mitgeschickt, weil ich kein bestimmtes Verfahren im Kopf hatte.

Nachdem du mich drauf gestoßen hast, sind mir gewisse Verfügungen in den Sinn gekommen, wo eben stand, dass die Daten erfasst werden und nach Ende des Tages gelöscht werden. Das ist ja für den Zuhörer auch wichtig und deswegen halte ich es für üblich. Noch dazu, weil ich davon ausgehe, dass du es sonst nicht so betont hättest, dass davon eben nichts steht.

Meistens war ich in den Verfahren gar nicht anwesend und wusste auch gar nicht worum es geht, somit auch nicht, ob es online veröffentlicht wurde. Sie hingen halt im Gerichtsgebäude aus.

Tatsächlich, ist mir aber doch ein Verfahren in den Sinn gekommen, wo ich anwesend war und man den Perso vorzeigen musste und zwar der Doppelgängermord in Ingolstadt:
uhörer werden in der Reihenfolge ihrer Ankunft in den Sitzungssaal eingelassen. Sie haben sich auf Verlangen durch einen gültigen amtlichen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Eine Speicherung der Personaldaten findet nicht statt. Die Kontrollbeamten sind jedoch befugt, die Personalien mit der Zeugenliste abzugleichen und Personen, die als Zeugen geladen sind, den Zutritt zum Sitzungssaal bis zu ihrer Einvernahme zu verweigern (§§ 243 Abs. 2 Satz 1, 58 Abs. 1 STPO).
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... 1.2024.pdf
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 16:50:55 … wo … man den Perso vorzeigen musste …:
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... 1.2024.pdf
Ausdrücklich heißt es dort unter Ziffer IV. 5., dass keine Speicherung der Personaldaten stattfindet. Dieses Beispiel passt also nicht.

fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 16:50:55 … Verfügungen …, wo … stand, dass die Daten erfasst werden und nach Ende des Tages gelöscht werden. …
Genau davon ist auszugehen: dass eine Sicherheitsverfügung zur Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten (explizit und hinreichend konkretisiert!) ermächtigt und dass die Verfügung ebenso regelt, zu welchem Zweck und wie lange die Daten gespeichert werden dürfen.

Von alledem ist in der Verfügung des LG Traunstein (siehe hier im Spoiler) aber mit keinem Wort die Rede!

fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 16:50:55 … deswegen halte ich es für üblich. …
„Üblich“ wäre wohl, dass eine Erfassung und Speicherung auf gar keinen Fall stattfindet, wenn dies die Verfügung nicht erlaubt, oder? Oder ist das in Traunstein anders?

fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 16:50:55 … dass du es sonst nicht so betont hättest, dass davon eben nichts steht.
Mir fiel lediglich der Widerspruch in der Logik Deiner Aussage zum Wortlaut der Verfügung auf. Deshalb war ich an einer Begründung Deiner Aussage interessiert:
fassbinder hat geschrieben: Mittwoch, 24. September 2025, 17:01:11 … Die Ausweiskontrolle … hat mich schon auch verwundert … Mit den Personalien hat man halt Störer schon besser im Blick. …
Ohne Erfassung und Speicherung der Personalien ergibt diese Aussage keinen Sinn!
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Catch22

Ich verstehe dich nicht ganz.

Es ist kein Beispiel, für eine Verfügung wo Daten gespeichert werden. Warum ich das nicht liefern kann, habe ich begründet.

Es ist nun mal aber die Einzige die ich bieten kann. Und ich finde schon dass es passt, weil das Thema Speicherung behandelt wird und in dem Fall es wohl gemacht wurde, um mit der Zeugenliste abzugleichen.

Und dass das mit den Störern ohne Speicherung keinen Sinn macht, habe ich doch zugestimmt und gesagt, dass ich das nicht bedacht habe, dass davon in dieser Verfügung nichts steht.


Und ich der Meinung bin, wenn sie kopiert werden würden, sollte es in der Verfügung stehen und habe ich so schon auch in Verfügungen gelesen.

Ob die nun am Montag kurz einen Blick drauf werfen, oder sie doch kopieren und das einfach in der Verfügung weglassen haben, kann ich auch nicht sicher beantworten. Ich bin doch nicht die Vorsitzende.
Gast123

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Und weiter geht's. OVB lernt nicht dazu:
https://www.ovb-online.de/rosenheim/lan ... 54686.html

Das klang vor 3 Jahren noch ganz anders:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 31632.html
(ebenfalls OVB-Redaktion)
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 18:09:53 … Ich verstehe dich nicht ganz. …
Ich hatte wegen eines Widerspruchs in Deiner Aussage eine kurze, klare Frage gestellt.

Deine Antwort darauf löst den Widerspruch nicht auf, sondern verstärkt ihn sogar noch.

Meine Nachfrage zielt auf das Erkennen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden hinsichtlich der ins Spiel gebrachten Fallkonstellationen.

Du antwortest mit einem Beispiel, das inhaltlich überhaupt nicht passt (und redest von etwas, von dem Du annimmst, dass es „üblich“ sei) worauf ich hinweise und auf meine Ausgangsfrage rekurriere.

Ich verstehe nicht, was man daran nicht versteht.

Eine Punktlandung als Antwort hätte jede meiner Rückfragen erspart.

fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 18:09:53 … Und dass das mit den Störern ohne Speicherung keinen Sinn macht, habe ich doch zugestimmt und gesagt, dass ich das nicht bedacht habe, dass davon in dieser Verfügung nichts steht. …
Ja, und!? Das könnte auch umgekehrt bedeutet haben, dass die Daten deswegen (quasi heimlich) gespeichert würden, weil es ja ohne Speicherung nicht möglich wäre, auf Störer zugreifen zu können.

Herr, schmeiß' Hirn vom Himmel!
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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OVB: Volksverblödung

Einen fragwürdig tendenziösen Vorbericht liefert das Oberbayerische Volksblatt (OVB):

► Bei der Aufhebung des Urteils durch den BGH sei es „nicht um das Urteil an sich“, sondern nur „um den Weg dorthin“ gegangen.

Anmerkung: Und wieder soll der Leser glauben, das tote Urteil könnte gesundgebetet werden. Zum Kotzen!

► Die Zeugin Verena habe sich „in Widersprüche verwickelt“.

Anmerkung: Kein Wort darüber, dass ihre Aussage zum vermeintlichen Täterwissen beim Spaziergang am 03.10.2022 bewiesenermaßen widerlegt ist!

► Nebenbei erwähnt das OVB, die Gerichtsmediziner hätten „sich auch erst am Abend [des 03.10.2022] auf ein Gewaltverbrechen festgelegt“.

Anmerkung: Öha! Warum geht das OVB nicht darauf ein, dass die frühe Festlegung auf ein Gewaltdelikt leichtfertig und übereilt gewesen sein könnte?

► Der StA gehe es darum, das aussagepsychologische Gutachten von Steller zu demontieren. Täterwissen allein genüge, damit die Aussage des Adrian M. erwiesenermaßen glaubhaft sei, auch wenn der Zeuge ansonsten ein notorischer Lügner sei.

Anmerkung: Nur zu! Aus welchem Hut will die StA das Täterwissen zaubern? Jetzt wissen wir endlich, wie armselig die StA aufgestellt ist.

► „Wohl Anfang Oktober“ stehe der Zeuge Adrian M. auf dem Programm.

Anmerkung: Voraussichtlich, um von § 55 StPO Gebrauch zu machen …

► Einzig echte Neuigkeit: nur 26 Zuschauerplätze außer den [36] für die Presse reservierten Plätzen. (Unbesetzt bleibende Plätze der Presse stehen gemäß der Sicherheitsverfügung Herrn und Frau Jedermann zu.)

Anmerkung: Das könnte eng werden. Zudem verwundert, dass der Leiter der StA über die Verlegung nach Laufen und die Kapazitäten des Saals Auskunft gibt und nicht ein Pressesprecher des Gerichts.


Auf Rosenheim24 lenken die OVB-Medien das Volk in die gewünschte Richtung:

Spoiler – hier klicken!
Eiskeller-Prozess … vor Neustart – Alle Infos und Hintergründe zum Verfahren

Bild
Schauplatz des neuen Eiskeller-Prozesses: Das Amtsgericht in Laufen. © re

Nach 35 Verhandlungstagen war im März 2024 Schluss im Eiskeller-Prozess … Nun muss das Landgericht … erneut entscheiden: Am 29. September beginnt … die Neuauflage des Prozesses in Laufen. Was Sie dazu wissen müssen.

… Am 29. September beginnt in Laufen der Prozess … – erneut. … Vorerst angesetzt sind 25 [richtig: 26] Verhandlungstage. Angeklagt … ist Sebastian T. …

Warum beginnt der Prozess erneut?

Bereits im März 2024 war Sebastian T. wegen Mordes … verurteilt worden. Er habe sein Opfer in den Bärbach geworfen, um die Spuren seines Angriffs zu verwischen – so hatte der geänderte Tatvorwurf am Ende gelautet. Über die Verteidiger legte T. jedoch Revision ein. Und am 16. [richtig: 1.] April 2025 entschied der Bundesgerichtshof …: Die Revision dringt durch, der Fall muss erneut verhandelt werden.

Und zwar vorm Landgericht Traunstein. Grund für den Erfolg der Revision: Im Februar 2024 hatte die Erste Jugendkammer des Landgerichts Traunstein einen Befangenheitsantrag gegen die Zweite Jugendkammer unter Richterin … Aßbichler abgelehnt.

Die Verteidigung hatte die Besorgnis der Befangenheit angemeldet, nachdem Verteidigerin … Rick in den Ermittlungsakten einen E-Mail-Austausch zwischen Richterin Aßbichler und Staatsanwalt … Fiedler entdeckt hatte. Und so urteilte der BGH: „Mit dem heimlichen Vorgehen konnte beim Angeklagten der Eindruck entstehen, dass die Vorsitzende sich nicht mehr unparteilich ihm gegenüber verhielt.“

Es geht also nicht um das Urteil an sich, es geht um den Weg dorthin: Der Befangenheitsantrag hätte nicht abgewiesen werden dürfen. Nun muss der Prozess ganz neu begonnen werden, mit Zeugen, Gutachten und allem, was den ersten Prozess mit 35 Verhandlungstagen so in die Länge zog.

Was liegt gegen den Angeklagten vor?

Vorgeworfen wird ihm laut Anklageschrift Mord aus Heimtücke. Hanna hatte in der Nacht auf den 3. Oktober 2022 im Club „Eiskeller“ gefeiert. Sebastian T. soll Hanna auf ihrem Heimweg aus sexuellem Interesse angegriffen, ihr schwere Kopfwunden zugefügt und sie in den Bärbach geworfen haben. Der Bach führte damals Hochwasser, Hanna ertrank.

Zunächst hatte Sebastian T. lediglich als Jogger bei der Polizei ausgesagt. In die U-Haft brachte ihn als dringend tatverdächtig im November 2022 die Aussage einer Schulfreundin. Sebastian T. habe sie am Abend des Todestags von Hanna W. gefragt, ob sie schon gehört habe, dass da eine junge Frau aus Aschau umgebracht worden sei. Die Ermittler erkannten darin Täterwissen. Denn am Abend des 3. Oktober 2022 wussten lediglich Polizei und Rettungskräfte, dass sich eine Tragödie ereignet hatte. Und die Gerichtsmediziner legten sich auch erst am Abend auf ein Gewaltverbrechen fest.

Die Zeugin verwickelte sich aber in Widersprüche. Schwer wog dagegen die Aussage eines Mithäftlings. Er behauptete, Sebastian T. habe ihm gegenüber die Tat gestanden. Das bedeutete die vorläufige Entscheidung in einem Indizienprozess ohne Tatwaffe, ohne Geständnis, ohne Tatzeugen und ohne sicheren Tatort.

Was leitete die jüngste Wende ein?

Das Landgericht selbst beauftragte den Gerichtspsychologen … Steller, die Aussage des JVA-Zeugen Adrian M. unter die Lupe zu nehmen. Aufgrund seiner Ausführungen „sei nach vorläufiger Würdigung der Sach- und Rechtslage vorbehaltlich der Erkenntnisse aus der noch durchzuführenden Hauptverhandlung davon auszugehen, dass den Angaben des Hauptbelastungszeugen die Glaubhaftigkeit fehle“, heißt es danach in der Mitteilung des Landgerichts. Damit fiel für das Gericht am 22. [richtig: 20.] Juni 2025 auch der dringende Tatverdacht weg, Sebastian T. kam sofort auf freien Fuß.

Warum findet die Verhandlung in Laufen statt?

Der Grund, warum der … Prozess nach Laufen umzieht, liegt im bundesweit wohl größten Schleuser-Prozess … „Daher kann der Hanna-Prozess leider nicht bei uns in Traunstein stattfinden“, erklärt Wolfgang Beckstein, Leiter der Staatsanwaltschaft in Traunstein. „Wir haben Raumprobleme, bräuchten eigentlich doppelt so viele Sitzungssäle“, sagt Beckstein. Ein größerer Saal findet sich am Amtsgericht Laufen, daher weicht die Erste Jugendkammer dorthin aus. Das Problem dort: Es gibt womöglich nur 26 Zuschauerplätze, je nachdem, wie viele Berichterstatter zu dem Prozess anreisen.

Verteidigung mit klarem Ziel

Was ist das Ziel der Verteidigung? Ein Freispruch, und zwar aufgrund erwiesener Unschuld: Das ist nach den Worten von Strafverteidigerin … Rick gegenüber dem OVB das Ziel. Dafür wollen Rick und Mitverteidiger … Georg nachweisen, dass Hanna einem Unfall zum Opfer fiel. Gutachter sollen erklären, dass die Kopfwunden entstanden sind, als Hanna von der Hochwasser führenden Prien mehrfach gegen ein Wehrschutz gedrückt wurde. Die Schulterdächer soll sie sich durch einen Sturz über eine Stufe in der Prien gebrochen haben. Der Angeklagte, das hat Regina Rick gegenüber dem OVB nochmals bestätigt, werde sich nicht äußern.

Was hat die Staatsanwaltschaft vor?

Die Staatsanwaltschaft geht weiter von einem Mord aus. Es gebe keine Hinweise auf einen anderen Täter, sagte Wolfgang Beckstein im OVB-Interview. Damit rückt die Staatsanwaltschaft den JVA-Zeugen erneut in den Mittelpunkt. Es geht darum, das aussagepsychologische Gutachten von Prof. … Steller zu demontieren. Er hatte Adrian M. als unglaubwürdig und seine Aussage … als nicht glaubhaft eingestuft.

Diese Stellungnahme wollen die Ankläger erschüttern. „Es geht um Täterwissen“, sagt Wolfgang Beckstein, um Details also, die der Zeuge nur vom Angeklagten … erhalten haben kann. Laut Bundesgerichtshof sind Gutachten in solchen Fällen nicht einzuholen. Täterwissen allein würde genügen, die Aussage des Zeugen wäre erwiesenermaßen glaubhaft, und sei der Zeuge ansonsten auch ein notorischer Lügner. Was wusste Adrian M., was er nicht aus Medien erfahren konnte? Darum geht es in der bevorstehenden Verhandlung.

JVA Zeuge muss erneut aussagen

Wird der JVA Zeuge nochmals auftreten? Ja. Dran führt kein Weg vorbei. Auch wenn ein Gutachter die Glaubhaftigkeit seiner Aussage massiv erschüttert hat. Adrian M. wird – wohl Anfang Oktober – nochmals angeben müssen, was ihm Sebastian T. gesagt haben soll. Und auch, was ihn motiviert hat, der Staatsanwaltschaft ein Jahr nach dem angeblichen Gespräch von dem behaupteten Eingeständnis Sebastian T.s zu berichten. Seine Aussage ist der Dreh- und Angelpunkt auch in Laufen.

Gibt es eine Tendenz?

Das Landgericht Traunstein hat die Haft für Sebastian T. nicht ausgesetzt und damit sozusagen auf Standby gestellt. Sie hat sie vielmehr aufgehoben. Das ist ein großer Unterschied. Richterin … Will begründete dies mit dem Wegfall des dringenden Tatverdachts. Ein Fingerzeig, so scheint es. Viele Beobachter gehen daher von einem Freispruch aus.

Rosenheim24.de am 25.09.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 54686.html
ohne Paywall:
https://www.removepaywall.com/search?ur ... 54686.html


Leserkommentare dazu finden sich hier:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 20:54:04 Ich hatte wegen eines Widerspruchs in Deiner Aussage eine kurze, klare Frage gestellt.

Deine Antwort darauf löst den Widerspruch nicht auf, sondern verstärkt ihn sogar noch.
Es ging ursprünglich so los, dass ihr von Anschlägen etc. geredet habt.

Dann habe ich eingeworfen, dass so eine Regelung mit dem Ausweis auch beispielsweise einfach dazu dienen könnte, Personen mit Störpotential zu filtern.

Dann hast du eingeworfen, dass das nur Sinn machen würde, wenn man die Daten speichert und davon aber nicht die Rede ist. Woraufhin ich sinngemäß meinte „Ok stimmt, forget it!“ Für mich war das da schon gegessen. Da war die Erste Punktlandung schon.

Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 20:54:04 Meine Nachfrage zielt auf das Erkennen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden hinsichtlich der ins Spiel gebrachten Fallkonstellationen.

Du antwortest mit einem Beispiel, das inhaltlich überhaupt nicht passt (und redest von etwas, von dem Du annimmst, dass es „üblich“ sei) worauf ich hinweise und auf meine Ausgangsfrage rekurriere
Ich habe zuerst gesagt, dass ich dir kein Beispiel dafür geben kann.

Dann habe ich gesagt, ich hätte hier noch eine Sicherheitsverfügung, wo es auch eine Ausweiskontrolle gab.

In dieser steht, dass explizit nicht gespeichert wird, aber mit der Zeugenliste abgeglichen wird.

Könnte theoretisch auch im Eiskellerfall so sein.

Das habe ich wiederum nicht wörtlich gesagt, aber ich dachte, dass kann man sich als weitere Möglichkeit rausziehen.

Ich habe den Link ja nicht wortlos reingeschickt oder gesagt „Hier habe ich ein Beispiel für die Speicherung von Ausweisen.“

quote=Catch22 post_id=304718 time=1758826444 user_id=8791
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 21:53:31 Es ging ursprünglich so los, dass ihr von Anschlägen etc. geredet habt. …
Darauf hatte ich mich in der an Dich gerichteten Ausgangsfrage in keinster Weise bezogen. Darin liegt eine rein willkürliche Interpretation Deinerseits.

fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 21:53:31 … Dann habe ich eingeworfen, dass so eine Regelung mit dem Ausweis auch beispielsweise einfach dazu dienen könnte, Personen mit Störpotential zu filtern. …
Nein. Die dahingeschluderte Antwort ließ genau diesen Sinn nicht erkennen. Vielmehr bestand die in meinem vorherigen Beitrag zu diesem Thema bezeichnete Doppeldeutigkeit.

fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 21:53:31 … Dann hast du eingeworfen, dass das nur Sinn machen würde, wenn man die Daten speichert und davon aber nicht die Rede ist. Woraufhin ich sinngemäß meinte „Ok stimmt, forget it!“ …
Genau das hast Du nicht ausgedrückt. Auch nicht sinngemäß.

fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 21:53:31 … Für mich war das da schon gegessen. Da war die Erste Punktlandung schon. …
Noch nicht einmal eine Bruchlandung war das, vielmehr ein freier Fall ins Nirwana. Wenn die Beantwortung der Frage für Dich damit „schon gegessen“ war, kann ich mir nur an den Kopf fassen.

fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 21:53:31 … ich dachte, das… kann man sich … rausziehen. …
Wie gegenüber einem alten Kumpel, der einen schon 40 Jahre kennt und Gedanken lesen kann?

Ich hätte erwartet, dass die punktgenaue Erfassung von Sachverhalten und präziser sprachlicher Ausdruck nach wie vor als Kernkompetenzen im Jura-Studium gelten. Anscheinend haben sich die Vorstellungen heutzutage à la Facebook & Co. verwässert. Eine sich zusehends verkürzende Aufmerksamkeitsspanne bringt vermehrt maulfaul verkürzte Gedankenfragmente in barbarischem Kauderwelsch hervor. Ein Jammer.

Ich meine das nicht abwertend! Vielleicht kann es Dich motivieren? Wir wollen doch nicht kommunizieren wie die Neandertaler, oder?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Catch22

Sollte ich mich so unverständlich ausgedrückt haben, werde ich es aber ab diesem Punkt nicht mehr entknäulen können. Ich kann dir nur meine generelle Meinung sagen.

Ich habe noch nie eine Verfügung gelesen, wo eine Ausweispflicht thematisiert wird, aber gleichzeitig Informationen über eine Speicherung der Daten ausgespart werden.

Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass man mit einer Ausweiskontrolle ein Ziel verfolgt. Man will wissen, wer an den Tagen im Gerichtssaal sitzt. Sei es zur Vermeidung von Anschlägen oder zur Verhinderung von anderweitigen harmloseren Störungen.

Wie sie mit den Dokumenten verfahren werden, weiß ich nicht.

Es gibt für mich mehre Möglichkeiten.

Entweder, sie stehen doch mit dem Kopierer da und es wurde schlicht vergessen, das mitzuteilen. Das sollte aber nicht so sein und ich glaube es auch nicht.

Oder sie wollen es mit einer Liste abgleichen, weil sie auf konkrete Personen mündlich einwirken wollen vor der Verhandlung.

Oder die Vorsitzende weiß, dass Justizsekretär XY es liebt Ausweise anzuschauen und sie wollte ihm einen Gefallen tun.

Oder es wird am Ende gar nicht durchgesetzt, darauf würde ich mich aber lieber nicht verlassen.

Auch bin ich der Meinung, dass uns Verfügungen von anderen Richtern in der Vergangenheit nur bedingt weiterhelfen. Sie können uns eine Richtung zeigen, aber auch keine Garantie. Mir liegen keine passenden vor.

Ich weiß nur, dass man in der Lage seinen muss, einen Personalausweis vorzuzeigen. Ich halte es für mich so, dass ich einfach meinen Geldbeutel mitnehmen und meinen Perso ins Kartenfach legen werde. Das empfehle ich auch allen anderen.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 23:50:18 … Ich habe noch nie eine Verfügung gelesen, wo eine Ausweispflicht thematisiert wird, aber gleichzeitig Informationen über eine Speicherung der Daten ausgespart werden. …
So ergeht es mir auch. Genau deshalb wurde ich stutzig.

fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 23:50:18 … Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass man mit einer Ausweiskontrolle ein Ziel verfolgt. …
Zweifellos. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei nur um ein Ziel handeln kann, das sich rechtmäßig ohne Speicherung der Besucherdaten beim Einlass erreichen lässt.

fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 23:50:18 … Man will wissen, wer … im Gerichtssaal sitzt. …
Wahrscheinlich will man sicherstellen, dass keine Gefährder in den Saal eingelassen werden. Ein Abgleich der Personalien mit einer „Blacklist“ beim Einlass wäre ohne Speicherung der Besucherdaten möglich. Dies entspricht am ehesten dieser Variante:
fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 23:50:18 … Oder sie wollen es mit einer Liste abgleichen, weil sie auf konkrete Personen mündlich einwirken wollen vor der Verhandlung. …
Dazu bedarf es einer Liste mit namentlich bekannten Gefährdern. Dem müssen entsprechende Ermittlungen von Polizei und StA vorausgegangen sein. Dies zwingt zu folgenden Fragen, deren Antworten wir (noch) nicht kennen:

► Gab es konkrete Bedrohungen, die zur Ermittlung einzelner Gefährder oder von Gefährdergruppen führten?

► Welcher Art ist die Bedrohung?

► Gegen welchen Personenkreis richtet sich die Bedrohung?

► Hat sich die Lage seit Aufhebung des Haftbefehls verschärft?

Ich nehme an, dass es sich um eine Art der Bedrohung handeln dürfte, derer sich ein Gericht nicht ohne weiteres durch gewöhnliche sitzungspolizeiliche Maßnahmen (wie z. B. durch Verweisung aus dem Saal) erwehren kann.

Eigentlich wollte ich dieses Thema nicht weiter vertiefen, um keine Panik zu schüren. Weil Du aber verschiedene Varianten angesprochen hattest, hielt ich es für angebracht, kurz darauf einzugehen. Vielleicht erfährst Du ja am Montag mehr und kannst darüber berichten.


Gast123 hat geschrieben: Donnerstag, 25. September 2025, 20:50:22 … Das klang vor 3 Jahren noch ganz anders:
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 31632.html
Danke für diesen Link! Mit einer solchen Haltung vergrätzen die OVB-Redakteure ihre Leser, von denen sie leben. Hass und Hetze verkaufen sich besser. Die Folgen scheinen egal.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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SZ: Homestory bei Kaffee und Kuchen

Was wie ein gemütlicher Kaffeeklatsch bei von Sebastian selbstgebackenem Apfelkuchen im sommerlichen Garten der Familie T. in Hohenaschau beginnt, wird rasch zu einem ernsten Austausch über das Trauma eines Mordprozesses. Die Süddeutsche Zeitung (SZ) bereitet ihre Leser auf die neue Hauptverhandlung vor.

Eindrücklich gelingt es dem Autor Benedikt Warmbrunn, ein unbegreifliches Leben unter der Last eines Mordverdachts begreifbar zu machen und, verwoben mit den Fakten des Verfahrens, eine bedrückende Stimmung einzufangen, die seit Jahren auf der ganzen Familie lastet.

Eine gekürzte Fassung kann nicht vermitteln, was der Autor wirklich zum Ausdruck bringt. Deshalb lohnt es, den Artikel im Ganzen zu lesen!


Der vollständige Artikel:

https://archive.ph/20250926154258/https ... s-e133455/

Eine auf das sachlich Wesentliche gekürzte Fassung:

Spoiler – hier klicken!
Die Last der Ungewissheit

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Foto: Lorenz Mehrlich

Täter oder Justizopfer? Sebastian T. wurde verurteilt für einen Mord, bei dem nicht mal sicher ist, ob es ein Mord war. Dann kam er frei. Jetzt wird er wieder angeklagt, im Oktober 2022 Hanna … [W.] in Aschau getötet zu haben.



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Foto: Lorenz Mehrlich

Die Geschichte von Sebastian T. ist die eines jungen Mannes, der schuldig gesprochen wurde, obwohl es für seine Schuld keine Beweise gab. Der verurteilt wurde für den Mord an der Medizinstudentin Hanna … [W.], obwohl ihm nicht nachgewiesen werden konnte, sich in den letzten Minuten ihres Lebens auch nur in der Nähe der jungen Frau aufgehalten zu haben. Er wurde verurteilt für einen Mord, bei dem noch nicht einmal sicher ist, ob es tatsächlich ein Mord war.



Die Geschichte von Sebastian T. ist also auch die eines Mannes, der sich machtlos gefühlt hat angesichts all der Erzählungen, die auf einmal über ihn verbreitet wurden. Und der weiß: Bald geht es wieder von vorn los.

Am 29. September wird Sebastian T. erneut vor dem Landgericht Traunstein erscheinen müssen, wieder ist er angeklagt, in der Nacht auf den 3. Oktober 2022 die 23 Jahre alte Hanna … [W.] auf deren Heimweg vom Aschauer Club „Eiskeller“ von hinten attackiert zu haben, ihr mehrmals auf den Kopf geschlagen und sie dann in den in jener Nacht reißenden Bärbach geworfen zu haben. Dort ist sie ertrunken, wenige Stunden später wurde ihre Leiche gefunden, zwölf Kilometer flussabwärts in der Prien, in die der Bärbach mündet.

Die Familie hält zusammen. Es gibt in Aschau ja nicht viele, die so denken wie sie

Im März 2024 hatte das Landgericht Traunstein Sebastian T. wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt. Doch vor einem halben Jahr hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben: wegen der Besorgnis der Befangenheit der damals zuständigen Richterin Jacqueline Aßbichler.

Jetzt also ein zweiter Prozess. Wieder geht es um die Frage, ob Sebastian T. ein Mörder ist. Es geht aber auch darum, ob er unschuldig mehr als zweieinhalb Jahre im Gefängnis saß. Ob er das Opfer eines Justizskandals ist.

Letztlich geht es darum, ob dieses jahrelange Warten auf Gerechtigkeit ein Ende findet. Für Sebastian T., und natürlich für die Familie und Freunde von Hanna … [W.].

Sebastian T. … hat während des ersten Verfahrens geschwiegen, so hatten es ihm seine Verteidiger empfohlen. Auch an diesem Nachmittag im August sagt er nichts zu dem, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, wieder auf Rat seiner Anwälte. Weil das komisch aussehen würde, wenn er die Richterinnen anschweigt und dann über alles mit einem Reporter plaudert.



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Wie es für ihn war, die Vorwürfe zu hören? – Foto: Lorenz Mehrlich

… Ob er nicht den Wunsch gehabt habe, im Gerichtssaal auch mal was zu sagen? „Schon. Aber meine Anwälte haben mir gesagt, dass ich nix sagen soll. Deshalb hab’ ich das so gemacht.“



Entscheidend ist jetzt die Frage, wie glaubhaft Zeuge Adrian M. überhaupt ist



Verhaftet hatte die Polizei Sebastian T., weil seine beste Freundin gesagt hatte, dass er ihr abends am 3. Oktober von einem Mord in Aschau erzählt habe – das konnte zu dem Zeitpunkt nur der Täter wissen. In zwei Vernehmungen beharrte sie auf diesem Datum, obwohl sie nach der ersten Sebastian T. in einer Sprachnachricht gesagt hatte, dass sie sich „verplappert“ habe: Er habe ihr das gar nicht am 3. Oktober erzählt, sondern am 5. Oktober, als schon ganz Aschau über kaum noch etwas anderes sprach. Vor Gericht werden die Geo-Daten der Handys zeigen, dass es der 4. Oktober war, und die beste Freundin wird irgendwann schweigen, um sich nicht selbst zu belasten.

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Foto: Lorenz Mehrlich

Um Sebastian T. im Prozess trotzdem verurteilen zu können, hatte sich die 2. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein um ihre Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler vor allem auf eine Zeugenaussage gestützt. Adrian M., der ein paar Monate mit Sebastian T. in der JVA Traunstein saß, behauptete kurz nach Beginn des ersten Prozesses, dass er sich auf einmal daran erinnere, dass Sebastian T. ihm zehn Monate zuvor, um Weihnachten 2022 herum, alles gestanden habe. Er habe Hanna … [W.] „bewusstlos geschlagen“, soll Sebastian T. zu Adrian M. gesagt haben, damit sie sich „nicht wehren“ könne.

Adrian M. bestätigte mit seiner Aussage viel von der Version der Staatsanwaltschaft. Dass er vieles auch aus der Presse hätte wissen können, störte Richterin Aßbichler nicht. Sie schrieb in ihr Urteil, dass die Aussage von Adrian M. „von hoher Güte, widerspruchsfrei, schlüssig und nachvollziehbar sowie detailreich“ gewesen sei.

Regina Rick dagegen, die Verteidigerin von Sebastian T., bezeichnete Adrian M. als Lügner, sie verwies auf dessen Borderline-Persönlichkeitsstörung. Alle anderen Zeugen aus der JVA hatten vor Gericht gesagt, dass Sebastian T. abgestritten habe, der Täter zu sein.

Wie es für ihn war, sich die Aussage von Adrian M. anzuhören? Sebastian T. schaut jetzt einer Wespe dabei zu, wie sie den Apfelkuchen untersucht, den er am Vormittag gebacken hat. Bei der Aussage von Adrian M., sagt er dann, habe er das Gefühl gehabt, „aufschreien“ zu müssen. Aber er hielt sich an den Rat seiner Anwälte. Und schwieg. Jetzt sagt er: „Man versucht’s halt, bisschen hinter sich zu lassen, sonst drehst du ja völlig durch.“

Es ist nur noch wenig übrig von einer ohnehin fragwürdigen Beweislast

Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben hatte, übernahm am Landgericht Traunstein die 1. Jugendkammer. Eine der ersten Handlungen der neuen Vorsitzenden Richterin Heike Will war es, von dem Aussagepsychologen Max Steller überprüfen zu lassen, wie glaubhaft die Erzählungen von Adrian M. waren. Und der Psychologe glaubt dem Zeugen kein Wort.

Ihm fehlen die Details aus dem Gespräch, ihn irritiert, dass Adrian M. auf Nachfragen nichts genauer ausführen kann. Für Steller sind das alles Anzeichen dafür, dass Adrian M. dieses vermeintliche Geständnis nicht erlebt hat. Stattdessen erkennt Steller im Charakter von Adrian M. eine hohe Lügenkompetenz und Lügenbereitschaft. Steller schreibt: Egal, was Adrian M. in Zukunft noch sagen wird – es würde grundsätzlich nichts verändern. Kaum hatte die Richterin Will dieses Gutachten erhalten, hob sie den Haftbefehl auf.

Von einer ohnehin fragwürdigen Beweislast war nun noch weniger übrig. Sebastian T. war in der Nacht auf den 3. Oktober 2022 joggen gewesen, um kurz vor halb drei hatten Zeugen gesehen, dass er über den Festhallenparkplatz vor dem „Eiskeller“ gelaufen war, um die Burg Hohenaschau herum, in Richtung seines Elternhauses. Ungefähr zur gleichen Zeit, um 2.26 Uhr, lief Hanna … [W.] in die entgegengesetzte Richtung, zu ihrem 885 Meter entfernten Elternhaus. Um 2.28 Uhr filmte eine Kamera an der Rückseite des Clubs, wie sie auf die Kampenwandstraße abbog. Doch was in den nächsten Minuten passiert ist, hat niemand gesehen. Sicher ist: Irgendwie muss Hanna … [W.] in den Bärbach geraten sein. Vielleicht hatte sie jemand gestoßen. Vielleicht war sie ausgerutscht. Vielleicht war es ganz anders.

Niemand jedenfalls hatte gesehen, dass Sebastian T. auf Hanna … [W.] getroffen war. Es hatte nicht einmal jemand gesehen, dass Sebastian T. nicht sofort nach Hause, sondern eine Extrarunde um die Burg Hohenaschau gelaufen ist.

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Es gibt keine Kameraaufnahmen, keine DNA-Spuren. Nichts. – Foto: Lorenz Mehrlich

Im ersten Prozess hatte Sebastian T. daher bis zum Schluss auf einen Freispruch gehofft. Dann kam das Urteil. Es war einer der Tage, an dem es ihm nicht gelungen ist, alles wegzuschieben. „Das hat mir kurzzeitig den Boden unter den Füßen weggezogen“, erinnert er sich. Als ihn die Justizbeamten zurück in die JVA gefahren haben, sei das für ihn „unwirklich“ gewesen.



… Als er im April erfahren hat, dass der BGH das Urteil aufgehoben hat …, habe er sich schon gefreut, „ein schöner Tag“. Doch er habe … bald noch einen anderen Gedanken gehabt: „Ich muss jetzt ja auch wieder alles durchstehen.“

Wieder wird ein Staatsanwalt ihm vorwerfen, dass er Hanna … [W.] ermordet habe. Wieder werden Zeugen kommen, die Sebastian T. verdächtig erscheinen lassen werden. Sie werden sagen, dass er in der Woche nach dem 3. Oktober 2022 krankgeschrieben war. Dass er sich am Abend vor seiner Festnahme mit Pfefferminzschnaps zugeschüttet habe. Dass er ein Handy gehabt habe, mit dem er hauptsächlich Pornos geguckt habe, darunter auch Gewaltfilme. Stimmt alles. Aber beweist es, dass er Hanna … [W.] ermordet hat? …

Sie haben sich jeden Stein und jeden Pfosten angeschaut, der aus dem Wasser ragt



Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein schreibt per Mail, dass zwei neue Staatsanwälte sich „ein vollumfängliches Bild machen“ und „eigenverantwortlich“ am Ende der Hauptverhandlung eine Strafe fordern werden. Der Sprecher schreibt aber auch: „Nach aktuellem Sachstand gibt es keine Hinweise auf einen anderen Täter.“

Anruf bei Regina Rick, der Verteidigerin von Sebastian T. Natürlich, sagt sie, könne es keine Hinweise auf einen anderen Täter geben. Sie glaubt, dass es gar keinen Täter gibt. „Ich bin überzeugt davon, dass es ein Unfall ist.“

Ende Mai hatte sie gemeinsam mit ihrem Verteidigerkollegen Yves Georg dem Landgericht Traunstein mehrere Gutachten vorgelegt. Sie wollen nicht, dass am Ende des zweiten Prozesses ein Freispruch aus Mangel an Beweisen steht. Sondern dass die Richter Sebastian T. freisprechen, weil sie von dessen Unschuld überzeugt sind. Und die jetzt vorgelegten Gutachten, findet Rick, legen nahe, dass Hanna … [W.] bei einem Unfall gestorben sein könnte. Anders also, als es die Rechtsmediziner der Ludwig-Maximilians-Universität München festgestellt hatten.

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Foto: Lorenz Mehrlich

Die Rechtsmediziner obduzierten den Leichnam in der Nacht auf den 4. Oktober 2022, sie stellten einen Blutalkoholwert von 2,06 Promille fest, vor allem aber ein beidseitig gebrochenes Schulterdach und fünf jeweils circa 2,5 Zentimeter lange Quetsch-Riss-Wunden am Kopf, manche davon mit einem Zacken in der Mitte. Diese Wunden könnten „nicht zwanglos als Treibeverletzungen interpretiert“ werden, schrieben sie in ihr Protokoll, das ist Rechtsmedizinerdeutsch für: Es sei unwahrscheinlich, dass sich Hanna … [W.] alle Verletzungen im Bärbach und in der Prien zugezogen habe. Die Wunden am Kopf führen sie zurück auf eine „stumpfe Gewalteinwirkung“, sie denken an einen „Hammerkopf“. Rick sagt dazu am Telefon: „Das war eine vorläufige Aussage, und sie war etwas voreilig. Leider hat sie dazu geführt, dass eine sechzigköpfige Kommission gegründet wurde, um einen Mörder zu suchen.“

Die Familie von Sebastian T. hatte schon vor Beginn des ersten Prozesses angefangen, selbst zu recherchieren, ob Hanna … [W.] sich auch ausschließlich im Wasser hätte verletzen können. Dutzende Male sind sie Bärbach und Prien entlanggegangen, haben sich jeden Stein und jeden Pfosten angeschaut, der aus dem Wasser ragt. Nach den ersten Prozesswochen hatten sie daher im Herbst 2023 Rick als zusätzliche Verteidigerin engagiert. …

… als Verteidigerin von Sebastian T. hatte Rick mehrere Beweisanträge gestellt, um ein Unfallgeschehen prüfen zu lassen. Doch der Hydromechaniker, den sie vorgeschlagen hatte, schloss vor Gericht aus, dass sich Hanna … [W.] die schweren Kopfverletzungen im Wasser hätte zuziehen können. Im September 2024, Sebastian T. war bereits verurteilt worden, ging die Familie wieder einmal die Prien entlang. Dabei fiel ihnen erstmals das Wehr an der Oberprienmühle auf, ungefähr fünf Kilometer flussabwärts von Aschau.

Unfall? Mord? Die Staatsanwaltschaft geht weiter von einem „Tötungsdelikt“ aus

Das Wehr, sahen sie, hat eine Stauklappe, und zusammengehalten werden die Holzplatten durch Schrauben mit dazugehörigen Sechskantmuttern. Gemeinsam mit Verteidigerin Rick maßen sie die Länge der Sechskantmuttern, und sie notierten: 2,4 Zentimeter Durchmesser.

Rick beauftragte daraufhin neue Hydromechaniker. Die stellten fest, dass Hanna … [W.] in der Nacht auf den 3. Oktober 2022 durchaus auf dieses Wehr hätte zugetrieben werden können und dass sie dann, aufgrund des hohen Wasserstands, mehrmals mit dem Kopf gegen eine dieser Sechskantmuttern hätte prallen können. Erst dann … hätte sie seitlich über das Wehr zurück in die Prien gespült werden können.

Diesem Szenario schließt sich ein Rechtsmediziner an, den Rick ebenfalls engagiert hat. Er schreibt in seinem Gutachten, dass sich Hanna … [W.] alle Verletzungen im Wasser habe zuziehen können. Auffällig ist für ihn, wie gut die 24 Millimeter großen Sechskantmuttern zu den circa 2,5 Zentimeter großen Kopfwunden passen. Und noch etwas schreibt er: Dafür, dass sich Hanna … [W.] und Sebastian T. begegnet seien, gebe es keinerlei Anhaltspunkte.

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Sonst würde er entsprechende Spuren entweder auf der Kleidung von Sebastian T. oder auf der von Hanna … [W.] erwarten. – Foto: Lorenz Mehrlich

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein schreibt, seine Behörde habe „die Möglichkeit eines Unfallgeschehens von Anfang an intensiv geprüft“. Er verweist darauf, dass Hanna … [W.] ungefähr zu der Zeit, zu der sie in den Bärbach geraten sei, ihren Notfallkontakt gewählt habe, die Festnetznummer ihrer Eltern. Aufgrund der „bisherigen Erkenntnisse“ gehe die Staatsanwaltschaft daher weiter von einem „Tötungsdelikt“ aus.

Verteidigerin Rick sagt: „Die Intensität, mit der die Staatsanwaltschaft ein Unfallgeschehen geprüft haben will, sehe ich nicht.“ Und auch der Notruf lässt sie nicht an ihrer Unfalltheorie zweifeln. Sie hat ein thermodynamisches Gutachten erstellen lassen, das nachweisen soll, dass Hanna … [W.] erst im Wasser war und dann den Notruf gewählt hat. Könnte es auch ein unbeabsichtigter Anruf gewesen sein, ein pocket call?

Im Garten in Aschau sagt Sebastian T., er wisse ja nicht, was die Richter im jetzt beginnenden Prozess glauben wollen. „Vielleicht erkennen mit den Gutachten jetzt ja aber alle, was wirklich passiert ist, und im Dezember ist alles vorbei, und ich kann mein Leben weiterführen.“



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Foto: Lorenz Mehrlich

Süddeutsche.de am 26.09.2025
https://www.sueddeutsche.de/projekte/ar ... s-e133455/


@Gast123
Danke! Mein Beitrag war schon in Arbeit. ;-)
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

PNP: Fragwürdig lenkender Vorbericht

Neben dem Oberbayerischen Volksblatt tut sich auch die Passauer Neue Presse (PNP) schwer, eine halbwegs neutrale Haltung einzunehmen. Im Resümee ihres Vorberichts auguriert die PNP, worum es ab Montag gehen werde:

► Sebastians Verhalten vor, in und nach der Tatnacht,
► sein Konsum brutaler Vergewaltigungsvideos,
► eines davon sei dem Tatablauf sehr ähnlich.

Der Fokus soll damit wohl auf bewährt publikumswirksame Themen wie „Sex and Crime“ gelenkt werden, um den Leser nicht mit medizinischen, physikalischen und rechtlichen Fragestellungen zu überfordern, von Logik gar nicht erst zu reden. Diese Rechnung wird nicht aufgehen, weil selbst die wildesten Pornos das Fehlen jedweden unmittelbar tatbezogenen Indizes nicht ausbügeln können.


Die PNP berichtet:

Spoiler – hier klicken!
Prozess in Laufen ab Montag
Der Fall Hanna . [W.] und die schwierige Suche nach der Wahrheit vor Gericht

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Wie wurde Hannas Leiche durch diese Stelle getrieben? Die bisherigen Gutachter gehen davon aus, dass sie in der damals Hochwasser führenden Prien über das breite Flussbett nach rechts abgetrieben worden ist. – Foto: Herbert Reichgruber



… Die Suche nach der Wahrheit beginnt … komplett von vorne.

Sicher ist, dass Hanna … [W.] … im Bärbach … beziehungsweise der … Prien ertrunken ist. Für die Staatsanwaltschaft ist weiterhin klar, dass die damals 23-Jährige von … Sebastian T. gegen 2.30 Uhr … auf dem Heimweg von der Disco „Eiskeller“ angegriffen, bewusstlos geschlagen und in den Bärbach geworfen worden ist. Der 20-Jährige soll sie in der Kampenwandstraße von hinten angegriffen, zu Boden geworfen und mit einem Stein bewusstlos geschlagen haben. Anschließend soll er sie in den damals reißenden Bärbach geworfen haben … Im Wasser soll die junge Frau innerhalb weniger Minuten ertrunken sein. …

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Die Medizinstudentin Hanna … [W.] … – Foto: privat

… In dem Indizienprozess hat … [Sebastian T.] die Tat zwar nie zugegeben, aber es gab einen Belastungszeugen, dem er die Tat im Gefängnis gestanden haben soll. Inzwischen gibt es ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit dieses Zeugen, das die zuständige Kammer … im Juni dazu veranlasste, den Verurteilten freizulassen, weil ein „dringender Tatverdacht derzeit nicht mehr anzunehmen ist“.

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Hier soll Hanna … [W.] … niedergeschlagen und in den … reißenden Bärbach geworfen worden sein. – Foto: Elisabeth Kirchner

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An einer Baumwurzel bei Kaltenbach in der Prien wurde die Leiche … entdeckt und dann von der Feuerwehr geborgen. – Foto: privat

Ob damit ein Freispruch von Sebastian T. … schon vorherzusehen ist, wird sich bis spätestens 19. Dezember zeigen. Überzeugt von der Unschuld des jungen Mannes sind seine Verteidiger Regina Rick und Yves Georg … Wie mehrfach berichtet, werden sie versuchen, die völlige Unschuld ihres Mandanten nachzuweisen, wofür sie eine Reihe neuer Gutachten haben anfertigen lassen. Laut Rick war ihr Mandant gar nicht am angenommenen Tatort, und Hanna sei selbst in den Bärbach gestürzt und ertrunken. Die Staatsanwaltschaft hingegen geht weiter davon aus, dass Sebastian T. für den Tod der Studentin verantwortlich ist.

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Sebastian T. bei seiner Freilassung … mit seiner Rechtsanwältin Regina Rick. Jetzt steht er erneut … vor Gericht. – Foto: privat

Auf der Suche nach der Wahrheit wird es also erneut um den jungen Aschauer sowie sein Verhalten vor, in und nach der Todesnacht von Hanna … [W.] gehen. Unter anderem wurde im ersten Prozess deutlich, dass er eine Reihe brutaler Vergewaltigungsvideos konsumiert haben soll, von denen eines, das wenige Tage vor dem 3. Oktober 2022 auf seinem Handy abgespielt worden ist, dem von der Staatsanwaltschaft angenommenen Tatablauf sehr ähnelt. Dennoch: Was wirklich am 3. Oktober 2022 in Aschau passiert ist, könnte – falls er die Tat begangen hat – nur Sebastian T. beantworten. Aber laut Verteidigerin Rick wird er sich in der Verhandlung dazu nicht äußern. Damit bleibt der Ausgang dieses Indizienprozesses völlig offen.

PNP.de am 27.09.2025
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... t-19577939
ohne Paywall:
https://archive.ph/20250927185712/https ... t-19577939
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Catch22 hat geschrieben: Samstag, 27. September 2025, 23:02:33
► sein Konsum brutaler Vergewaltigungsvideos,
Ich bin mal gespannt ob die neue Richterin bei der Wahrheitsfindung auch ein Faible für Gewaltpornos hat und den billigen russischen Amateur-Porno, als Premiere für den Saal in Laufen, auch in schummriger Atmosphäre laufen lässt.

Wers nicht erwarten kann, er ist wieder im Netz verfügbar

https://www.het-forum.de/viewtopic.php?p=293912#p293912

Man muss aber schon viel Phantasie mitbringen wenn der nachts am Bärbach ablaufen soll.
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