ÖFFENTLICHE DISKUSSION Fälle:Milina K.(Luckenwalde) neu, Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Catch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 28. Januar 2024, 00:17:06
Der Wechsel der Funkzelle steht seit Anfang an fest.
Ja natürlich. Aber ich bezweifle, dass der genaue Ort und Zeitpunkt sich dadurch bestimmen lässt. Bin da kompletter Laie, aber Funkzellen werden sich überlappen, und wann welches Handy sich in die Nachbarzelle einloggt, ist wie Orts- und Zeit scharf? Wenn das Handy im Bärbach vorantrieb, im Bereich Hofbichl die Funkzellen sich treffen, wie groß ist die Toleranz? +/- 5m, 10m, 100m, 300m ? Abhängig vom Aktivitätsmodus/ Handy- Empfangsleistung ist nicht konstant. Ist es valide vom Zeitpunkt Funkzellenwechsel zum Zeitpunkt des Temperaturabfalls Streckenmäßig “zurückzurechnen”? Der Ort des Geschehens ist damit sicher eingrenzbar?
Ich frage mich immer noch woher der Sinneswandel bei der Festlegung des unterstellten Tatortes vom Parkplatz zum Brueckchen herkommt.
Wäre die Behauptung, dass der genaue Tatort gar nicht feststeht, sehr verwegen?
Schade, dass bevorzugt nur ein einzelner Parameter herausgepickt wird. Dessen isolierte „Unschärfe“ soll dann symbolisch für die Gesamtheit stehen? Sinn der Übung sollte doch sein, aus dem Übereinanderlegen aller Parameter die Unschärfe in einer Gesamtschau zu reduzieren. Die Schnittmenge ist gewöhnlich kleiner als die einzelnen Elemente.
Catch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 28. Januar 2024, 00:17:06
Der Wechsel der Funkzelle steht seit Anfang an fest. Das Verschwimmen der GPS-Daten als Indikator für den Eintritt ins Wasser korrespondiert anscheinend fast punktgenau mit dem Temperatursturz des Akkus, der am 23.01.2024 abschließend geklärt werden konnte; ebenso erhärtete sich in derselben Sitzung, dass die Nummer der Eltern via Notfallkontakt über den Sperrbildschirm angewählt wurde
...
Unsinnig erscheinen daher Annahmen, der Notfallkontakt sei erst gewählt worden, als das Handy schon im Wasser gewesen sei. Dies gab es immer wieder zu lesen, auch in den Medien.
...
... Was aber brachte dann das Handy wieder an die Oberfläche? Allein die Strömung, Zufall? Oder der Auftrieb von Kleidung bzw. Umhängetasche? Und warum blieben die GPS-Daten verschwommen? Ist das Aufzeichnungsintervall zu lang angesichts eines evtl. nur kurzen Oberflächenkontakts?
Das Handy wird zwechmässigerweise - um nicht erst in der Umhängetasche kramen zu müssen - in der Jackentasche gewesen sein.
Um verräterisches Leuchten zur Lokalisation ihres Standorts zu verunmöglichen, kann der Notfallkontakt in der Jackentasche ausgelöst worden sein.
Beim Treiben im Wasser war das Handy wie zuvor in der Jackentaschen, könnte folgedem das Senden von Daten aus der nördlichen Funkzelle plausibel machen.
Kalle hat geschrieben: ↑Sonntag, 28. Januar 2024, 10:56:36Ich frage mich immer noch woher der Sinneswandel bei der Festlegung des unterstellten Tatortes vom Parkplatz zum Brueckchen herkommt.
Wäre die Behauptung, dass der genaue Tatort gar nicht feststeht, sehr verwegen?
Nein, keineswegs.
Der sprachliche Terminus lautet in der Anklageschrift "vom angenommenen/mutmasslichen Tatort", da keinerlei Spuren am Brückchen auffindbar waren.
Diese neue und damit 2. angenommene Stelle hat sich erst aus den Provider-/Googledaten zum Handy ergeben.
Daran hat sich bisher im gesamten Prozessverlauf nichts geändert.
Heckengäu hat geschrieben: ↑Sonntag, 28. Januar 2024, 11:47:29
Das Handy wird … in der Jackentasche gewesen sein. …
Weitergedacht würde das bedeuten, Hanna sei gleichzeitig mitsamt ihrer Jacke in den Bärbach geraten, weil sie die Jacke anhatte. Und dann?
Heckengäu hat geschrieben: ↑Sonntag, 28. Januar 2024, 11:47:29
… Um verräterisches Leuchten … zu verunmöglichen, kann der Notfallkontakt in der Jackentasche ausgelöst worden sein. …
Das klingt sehr akrobatisch. Woher sollte Hanna wissen können, ob sich der angewählte Kontakt meldet, wenn das Handy in der Jackentasche steckt? Wenn sie es rausholt, leuchtet es trotzdem.
Heckengäu hat geschrieben: ↑Sonntag, 28. Januar 2024, 11:47:29
… Beim Treiben im Wasser war das Handy … in der Jackentaschen, könnte folgedem das Senden von Daten aus der nördlichen Funkzelle plausibel machen. …
Und wie erklärt sich das „Funkloch“ sowie der kurz darauf wieder vorhandene Kontakt ins Mobilfunknetz?
Führt man diese Gedankengänge fort, erscheinen die zugrundeliegenden Überlegungen doch recht unausgereift.
Heckengäu hat geschrieben: ↑Sonntag, 28. Januar 2024, 11:47:29
… Diese neue … Stelle hat sich erst aus den Provider-/Googledaten zum Handy ergeben. …
Das ist falsch: Die Daten vom Provider lagen bereits 2022 vor. Dass Google-Daten angefragt worden sein sollen, wurde nicht berichtet (was zudem bei einem Apple-Gerät ungewöhnlich wäre). Die Annahme eines „neuen“ Tatorts am Brückerl geht allein auf die Auswertung der im Handy Hannas lokal gespeicherten Daten zurück.
gastxyz..me hat geschrieben: ↑Samstag, 27. Januar 2024, 13:52:22
i
es ist bekannt, was der no-alibi-nachbar so unternommen hat:
- er hat sich übergeben und
- unterm regenschirm gesessen, sagt er.
- 1,5 stunden lang
- unmittelbare tatortnähe
was denkst du denn, wie daraus ein alibi konstruiert werden konnte
denkmöglich:
*Er wurde dort unterm Schirm sitzend gesehen
* er hat eine eindeutige Spur gelegt (Erbrochenes)
*sein handy bestätigt seine Angaben: keine Bewegung hin zum mutmaßl Tatort und zurück zum Schirm
lawine hat geschrieben: ↑Sonntag, 28. Januar 2024, 17:01:39
dafür, dass Hanna sich erbrochen habe, gibt es keinerlei anhaltspunkte Weder Reste von Erbrochenem … noch ein Brückerl mit … Fasern von Hanna
Ein Erbrechen in den Bach ist nicht auszuschließen. Pinkeln ebenso wenig. Und eine Gewalttat hätte wohl mehr Spuren hinterlassen als nur Fasern, die ebenfalls nicht gefunden wurden: Blut, Haare, Schleifspuren, …
Heckengäu hat geschrieben: ↑Sonntag, 28. Januar 2024, 11:47:29
Das Handy wird zwechmässigerweise - um nicht erst in der Umhängetasche kramen zu müssen - in der Jackentasche gewesen sein.
Um verräterisches Leuchten zur Lokalisation ihres Standorts zu verunmöglichen, kann der Notfallkontakt in der Jackentasche ausgelöst worden sein.
Beim Treiben im Wasser war das Handy wie zuvor in der Jackentaschen, könnte folgedem das Senden von Daten aus der nördlichen Funkzelle plausibel machen.
Nein, keineswegs.
Der sprachliche Terminus lautet in der Anklageschrift "vom angenommenen/mutmasslichen Tatort", da keinerlei Spuren am Brückchen auffindbar waren.
Diese neue und damit 2. angenommene Stelle hat sich erst aus den Provider-/Googledaten zum Handy ergeben.
Daran hat sich bisher im gesamten Prozessverlauf nichts geändert.
Es gibt hier im Forum, wie auch bei der Verhandlung, viel Verwirrung und Unwissen zum Notfallkontaktanruf. Auch ich habe hier schon Fehlinterpretationen verbreitet. Auf Grundlage der Zeitungsinformationen und eigener Tests mit einem iPhone kann ich jetzt aber Teilweise ein sehr genaues Bild aufzeigen.
Der Gutachter hat bei Gericht zwei wichtige Punkte zu Protokoll gegeben:
Die letzte Entsperrung per FaceID fand im im Eiskeller statt. Danach gab es im Eiskelle aber noch eine versuchte Entsperrung per FaceID die fehlschlug.
Der Notfallkontakt wurde am gesperrten iPhone gewählt und laut Gutachter folgendermaßen Aufgerufen:
drücken der Seitentaste
Sperrbildschirm geht an
wischen am Bildschirm nach oben
Eingabefeld „Code eingeben“ wird angezeigt und darunter klein das Wort „Notfall“
Wort „Notfall“ wurde angetippt
Der „Notfallbildschirm“ wird geöffnet. Auf diesem hat man oben die Möglichkeit direkt einen Notruf zum Rettungsdienst durch tippen auf das Wort „Notruf“ abzusetzen. Unter dem Wort „Notruf“ ist die Wahltastatur aktiv, man kann hier auch direkt 110 oder 112 wählen. Unten links ist ganz klein das „* Notfallpass“ zu lesen.
Hanna hat auf „* Notfallpass getippt“
Der „Notfallpassbildschirm geht auf“ auf diesem sind unterhalb von „Notfallkontakte“ alle von Hanna irgendwann mal konfigurierten Notfallkontakte durch antippen direkt abrufbar.
Hanna hatte hier offenbar nur eine leider nicht mehr funktionsfähige Festnetzrufnummer Ihres Vaters konfiguriert.
Diese Festnetzrufnummer hat Hanna durch antippen gewählt. Die Verbindung kam aber nicht zu Stande, eben weil die Festnetzrufnummer nicht mehr aktuell war. Hanna wir irgend eine Meldung bekommen haben, die der Provider schaltet, wenn die Nummer nicht mehr konfiguriert ist.
Aus diesen gesicherten Fakten und meinen Tests ergibt sich folgendes:
Wenn eine fremde Person aus versehen oder aus Schabernack versucht hat Hannas Handy im Eiskeller mit FaceID zu entsperren, dann schlägt die Entsperrung via FaceID nicht einfach nur fehl. Die Funktion FaceID wir dadurch gesperrt. Man landet danach immer direkt bei der Codeeingabe und dem Hinweistext „Zum aktivieren von FaceID wird dein Code benötigt“. Wehe dem, der dann gerade seinen Code nicht erinnert. Das iPhone bleibt bis zur Codeeingabe gesperrt. Es gibt zwei sehr eindeutige beweise, dass Hanna genau das passiert ist. Ihr iPhone wurde noch im Eiskeller für FaceID gesperrt und sie wusste den Code nicht mehr.
Warum muss es so gewesen sein?
1. Um den Notfallkontakt auf dem Weg zu erreichen, den Hanna vollzogen hat muss man entweder absichtlich die Kamera zuhalten oder FaceID ist deaktiviert. Wenn FaceID aktiv ist, wird das iPhone immer sofort zuverlässig entsperrt, sobald der Besitzer darauf schaut. Das funktioniert auch in einem stockdunklen Raum. Die Bildschirmbeleuchtung reicht hier vollkommen aus.
2. Hätte Hanna ihren Code noch gewusst, hätte Sie Ihr iPhone noch im Eiskeller wieder entsperren können. So hätte Sie P. anrufen können bevor Sie alleine nach Hause geht.
Das Bedeutet Hanna war ab der Sperrung von FaceID nur noch sehr eingeschränkt Kommunikationsfähig mit Ihrem iPhone. Sie konnte nur noch folgendes tun:
Notrufe absetzten
Notfallkontakt anrufen
WhatsApp Textnachrichten, Bilder und Sprachnachrichten die bei Ihr eintreffen ansehen und anhören. Auf solche frisch eingetroffenen WhatsApp Nachrichten konnte Sie noch per Textnachricht antworten. Das sind Funktionen die beim iPhone am Sperrbildschirm mit WhatsApp möglich sind.
Eine Besonderheit von WhatsApp Nutzung am Sperrbildschirm ist, dass die dort angesehen oder abgehörten WhatsApp Nachrichten keinen blauen harken beim Sender der Nachricht auslösen. Am Sperrbildschirm sieht man sich WhatsApp Nachrichten quasi inkognito an.
Weiter ist zu beachten, dass bekannt ist, das Hannas Datenvolumen aufgebraucht war. Damit war Sie sicher ohne Hotspot oder WLAN im 64kbit Fallback ihres Providers.
Wenn P. Hanna also um 2:27 Uhr eine reine Text WhatsApp gesendet hat, konnte Hanna diese am Brückchen wahrscheinlich noch lesen, ohne das P. eine Lesebestätigung erhalten hätte. Sie hätte dann wahrscheinlich auch per Textnachricht antworten können. Ganz sicher ist dies nicht, weil WhatsApp mit 64kbit manchmal auch komplett den Betrieb einstellt. Ich glaube besonders dann, wenn auch noch größere Nachrichten in der Pipeline hängen.
Die von mir aufgezeigten Tatsachen, bringen völlig neue Blickwinkel auf den „Notfallkontakt“ Anruf.
Zunächst möchte ich nochmal den Blick auf ein Ereignis lenken, das mich persönlich in der Berichterstattung verwirrte.
Der Gutachter soll vor Gericht von folgendem gesprochen haben:
Es gab für den Gutachter ein zentrales Ereignis Internetverbindung
… Dass Hannas Handy am 3. Oktober um 2.31 Uhr morgens eine Internetverbindung herstellte, bezeichnet der Zeuge als „zentrales Ereignis“. Zu diesem Zeitpunkt war das Mobiltelefon bereits in der südlichen Funkzelle eingeloggt. Nach einer Rücksprache mit dem Netzbetreiber sei dort versucht worden, eine Internet-Telefonie auszulösen ...
… Es habe sich um einen 45 Sekunden langen Datensatz gehandelt – eine Verbindung konnte jedoch nicht aufgebaut werden. Laut Aussage des Zeugen lag dies wohl daran, dass das Datenvolumen aufgebraucht war. ...
Die Zeitung machte daraus, es sei der „Notfallkontakt“ Anruf beim Festnetztelefon gewesen. Das machte für mich aber von Anfang an keinen Sinn, zumal dieser ja genau um 2:32:09 Uhr gewesen sein soll.
P. war jedoch wie Hanna sehr stark alkoholisiert. Wenn der nicht mehr tippen konnte und vergessen hatte, dass Hannas Datenvolumen aufgebraucht war, hat er Ihr um 2:27 Uhr eine Sprachnachricht geschickt. Diese hat Hanna dann am Brückchen versucht anzuhören, klappte aber nicht wegen dem 64kbit Fallback über den man sehr sicher keine 45 Sekunden Sprachnachricht von WhatsaApp laden kann.
Was das alles jetzt für den „Notfallkontaktanruf“ bedeuten könnte, darüber können wir jetzt ja alle nochmal nachdenken.
der temperaturabfall beginnt 8 sekunden nach auslösen des notrufs.
danach dauert der notruf-anruf-versuch noch weitere 37 sekunden.
wie schnell der temperatursensor braucht ist unbekannt: sollte eigentlich schon weniger als 8 sekunden brauchen?
02:28:40 : SÜDZELLE (zeit geschätzt / südlich hofbichl/kampenwandstr (eiskeller = nordzelle))
02:31:xx : hanna-handy versuch internetverbindung (schlägt fehl, kein datenvolumen) *techniker 2024-01-29
02:31:41 : hanna-handy letzter genaue GPS-PUNKT (evtl bei Kampenwandstraße 95 und 97) (*140)
02:32:09 : hanna-handy NOTRUF START AUSGEHENDER ANRUFsversuch (45 sekunden) / FUNKMAST, doch kein internet (wählt elternhaus-festnetz, aber alte ungültige nummer)
02:32:17 : hanna-handy temperaturabfall (1ter wert, der präzisere laut experte)
02:32:54 : hanna-handy NOTRUF ENDE AUSGEHENDER ANRUFsversuch
02:33:35 : GPS-Daten hanna-handy ungenau
02:35:xx : GPS-Daten hanna-handy nicht mehr eindeutig zuzuordnen (*160)
02:36:00 - 02:37:59 : hanna-handy 2x EINGEHENDER ANRUF (beim provider gespeichert) (*165)
02:36:00 - 02:37:59 : hanna-handy beendet netz-registrierung (trotzdem empfang, lt zeuge) (*170)
02:37:28 : hanna-handy temperaturabfall (2ter Wert, der spätere/unpräzisere)
02:40:xx : NORDZELLE (handy "weggeschwemmt") (*180)
02:40:xx : hanna-handy SMS EINGANG "verpasster anruf" (nordzelle)
referenz: die alten daten aus der timeline, mit einigen neuen infos (auch techniker) upgedated:
Techniker hat geschrieben: ↑Montag, 29. Januar 2024, 00:01:13
Der Notfallkontakt wurde am gesperrten iPhone gewählt und laut Gutachter folgendermaßen Aufgerufen:
drücken der Seitentaste
Sperrbildschirm geht an
wischen am Bildschirm nach oben
Eingabefeld „Code eingeben“ wird angezeigt und darunter klein das Wort „Notfall“
Wort „Notfall“ wurde angetippt
Der „Notfallbildschirm“ wird geöffnet. Auf diesem hat man oben die Möglichkeit direkt einen Notruf zum Rettungsdienst durch tippen auf das Wort „Notruf“ abzusetzen. Unter dem Wort „Notruf“ ist die Wahltastatur aktiv, man kann hier auch direkt 110 oder 112 wählen. Unten links ist ganz klein das „* Notfallpass“ zu lesen.
Hanna hat auf „* Notfallpass getippt“
Der „Notfallpassbildschirm geht auf“ auf diesem sind unterhalb von „Notfallkontakte“ alle von Hanna irgendwann mal konfigurierten Notfallkontakte durch antippen direkt abrufbar.
Hanna hatte hier offenbar nur eine leider nicht mehr funktionsfähige Festnetzrufnummer Ihres Vaters konfiguriert.
Diese Festnetzrufnummer hat Hanna durch antippen gewählt. Die Verbindung kam aber nicht zu Stande, eben weil die Festnetzrufnummer nicht mehr aktuell war. Hanna wir irgend eine Meldung bekommen haben, die der Provider schaltet, wenn die Nummer nicht mehr konfiguriert ist.
wenn das handy "dauerhaft gesperrt" gewesen wäre (codeeingabe erforderlich), dann hätte der gutachter das sicher gesagt.
- es braucht 5 (aufeinanderfolgende) fehlgeschlagene face-scans, erst dann wird der entsperrcode verlangt
- jeder kennt den entsperrcode seines handys; gibt man häufiger ein als jede andere zahl.
- leute, die faceID benutzen kennen den sicher auch, da faceid ja öfter mal fehlschlagen kann
unwahrscheinlich, dass ihr handy dauerhaft (bis zur codeabgabe gesperrt war) und unwahrscheinlich, dass sie den code nicht gekannt hätte (mMn)
Techniker hat geschrieben: ↑Montag, 29. Januar 2024, 00:01:13
Aus diesen gesicherten Fakten und meinen Tests ergibt sich folgendes:
Wenn eine fremde Person aus versehen oder aus Schabernack versucht hat Hannas Handy im Eiskeller mit FaceID zu entsperren, dann schlägt die Entsperrung via FaceID nicht einfach nur fehl. Die Funktion FaceID wir dadurch gesperrt. Man landet danach immer direkt bei der Codeeingabe und dem Hinweistext „Zum aktivieren von FaceID wird dein Code benötigt“. Wehe dem, der dann gerade seinen Code nicht erinnert. Das iPhone bleibt bis zur Codeeingabe gesperrt. Es gibt zwei sehr eindeutige beweise, dass Hanna genau das passiert ist. Ihr iPhone wurde noch im Eiskeller für FaceID gesperrt und sie wusste den Code nicht mehr.
5 falsche scans wären erforderlich gewesen (faik).
wenn sowas stattfand: wo sind diese scans & was ist drauf? werden die nicht auch auf dem iphone abgelegt?
Techniker hat geschrieben: ↑Montag, 29. Januar 2024, 00:01:13
Warum muss es so gewesen sein?
1. Um den Notfallkontakt auf dem Weg zu erreichen, den Hanna vollzogen hat muss man entweder absichtlich die Kamera zuhalten oder FaceID ist deaktiviert. Wenn FaceID aktiv ist, wird das iPhone immer sofort zuverlässig entsperrt, sobald der Besitzer darauf schaut. Das funktioniert auch in einem stockdunklen Raum. Die Bildschirmbeleuchtung reicht hier vollkommen aus.
2. Hätte Hanna ihren Code noch gewusst, hätte Sie Ihr iPhone noch im Eiskeller wieder entsperren können. So hätte Sie P. anrufen können bevor Sie alleine nach Hause geht.
Das Bedeutet Hanna war ab der Sperrung von FaceID nur noch sehr eingeschränkt Kommunikationsfähig mit Ihrem iPhone. Sie konnte nur noch folgendes tun:
Notrufe absetzten
Notfallkontakt anrufen
WhatsApp Textnachrichten, Bilder und Sprachnachrichten die bei Ihr eintreffen ansehen und anhören. Auf solche frisch eingetroffenen WhatsApp Nachrichten konnte Sie noch per Textnachricht antworten. Das sind Funktionen die beim iPhone am Sperrbildschirm mit WhatsApp möglich sind.
Eine Besonderheit von WhatsApp Nutzung am Sperrbildschirm ist, dass die dort angesehen oder abgehörten WhatsApp Nachrichten keinen blauen harken beim Sender der Nachricht auslösen. Am Sperrbildschirm sieht man sich WhatsApp Nachrichten quasi inkognito an.
Weiter ist zu beachten, dass bekannt ist, das Hannas Datenvolumen aufgebraucht war. Damit war Sie sicher ohne Hotspot oder WLAN im 64kbit Fallback ihres Providers.
Wenn P. Hanna also um 2:27 Uhr eine reine Text WhatsApp gesendet hat, konnte Hanna diese am Brückchen wahrscheinlich noch lesen, ohne das P. eine Lesebestätigung erhalten hätte. Sie hätte dann wahrscheinlich auch per Textnachricht antworten können. Ganz sicher ist dies nicht, weil WhatsApp mit 64kbit manchmal auch komplett den Betrieb einstellt. Ich glaube besonders dann, wenn auch noch größere Nachrichten in der Pipeline hängen.
dass man sprachnachrichten auf dem sperrbildschirm abhören kann, ist mir neu. ich brauch bei android definitiv datenvolumen/internetverbindung zum abhören.
sehr interessant die infos zum telefon:
der internet-telefonie-versuch & der festnetz-notfall-anruf liegen nur wenige sekunden auseinander.
daraus könnte man schließen, dass bereits beim 1ten versuch (= internet-telefonie) eine NOTFALL-aktion beabsichtigt war?
ein anderer fakt: auf dem heimweg wurde das handy nicht mehr entsperrt (faik)
- 02:31:xx versuch internet-telefonie (fehlgeschlagen)
könnte der versuch zum abhören der p-sprachnachricht sein (whatsapp-benachrichtigung vom sperrbildschirm aus)
das drücken auf diese zuletzt angezeigte whatsapp-nachricht könnte eine bedienungs-"abkürzung" sein: drücke auf die nachricht & whatsapp geht auf?
- 02:32:09 festnetz-notfall-anruf über sperrbildschirm (ohne entsperren des handys)
wie denn sonst?
sperrbildschirm ist der schnellste weg für einen notruf (mMn).
ich bin überfragt, wie ich bei meinem android-handy - außerhalb des sperrbildschirms - einen "notruf" auslöse. geht gar nicht oder?
ausser in die tel-app gehen und da 110 zu tippen oder sowas...
vermutlich würden die meisten leute das vom sperrbildschirm aus machen. steht doch alles gleich da, muss man nix entsperren oder suchen.
frage ist: warum hat das iphone nicht mehr entsperrt, wenn sie es ab 02:31 "benutzt" hat
- weil sie die kamera zugehalten hat, um auf dem sperrbildschirm zu bleiben ?
- weil sie so voller blut war im gesicht, dass faceID nicht mehr funktioniert hat ?
Techniker hat geschrieben: ↑Montag, 29. Januar 2024, 00:01:13Der Gutachter hat bei Gericht zwei wichtige Punkte zu Protokoll gegeben:
Die letzte Entsperrung per FaceID fand im im Eiskeller statt. Danach gab es im Eiskelle aber noch eine versuchte Entsperrung per FaceID die fehlschlug.
diese face-id-entsperrungs-zeiten müsste man wissen...
a) entsperrung im eiskeller erfolgreich:
wozu ? da geht doch eh kein internet/telefon. foto machen? ahhh nee, das handylicht wurde angemacht. vielleicht an der garderobe?
dafür muss man aber eigentlich das handy nicht entsperren. vielleicht entsperren iphone-user "gewohnheitsmäßig"?
b) entsperrung im eiskeller nicht erfolgreich:
warum sollte eine entsperrung im eiskeller fehlgeschlagen sein? ein versehen?
ich glaube diese face-scans werden auf dem iphone abgelegt.
gastxyz..me hat geschrieben: ↑Montag, 29. Januar 2024, 04:03:12
…
02:32:17 : hanna-handy temperaturabfall (1ter wert, der präzisere laut experte)
… referenz: die alten daten aus der timeline, mit einigen neuen infos (auch techniker) upgedated:
Woher und von wann bitte stammt diese Info?
Der neueste Stand zur Akkutemperatur ergab sich in der Sitzung vom 23.01.2024 (Quellen dort im Spoiler): viewtopic.php?p=242956#p242956
Übereinstimmend wurde von 2.33 Uhr berichtet, nicht von 2:32:17 Uhr.
gastxyz..me hat geschrieben: ↑Montag, 29. Januar 2024, 05:09:48
wenn das handy "dauerhaft gesperrt" gewesen wäre (codeeingabe erforderlich), dann hätte der gutachter das sicher gesagt.
- es braucht 5 (aufeinanderfolgende) fehlgeschlagene face-scans, erst dann wird der entsperrcode verlangt
…
Was klar gesagt wurde: Letzte erfolgreiche Entsperrung um 0.09 Uhr (wohl im Eiskeller), danach noch ein (einziger!) erfolgloser (!) Entsperrversuch. Zu letzterem wurde keine Uhrzeit berichtet.
Als Fakt ergibt sich daraus: Nach 0.09 Uhr wurde das Handy nicht mehr entsperrt.
Übrigens reden wir hier über ein Apple-Gerät. Das Betriebssystem ist nicht Android, sondern iOS.
gastxyz..me hat geschrieben: ↑Montag, 29. Januar 2024, 05:09:48
…
frage ist: warum hat das iphone nicht mehr entsperrt …
- weil sie die kamera zugehalten hat, um auf dem sperrbildschirm zu bleiben ?
…
Welchen Vorteil hätte das bieten sollen?
gastxyz..me hat geschrieben: ↑Montag, 29. Januar 2024, 05:09:48
…
- weil sie so voller blut war im gesicht, dass faceID nicht mehr funktioniert hat ?
Voller Blut schon vor einem Anrufversuch? Und schwerverletzt will man den Vater anrufen statt den Rettungsdienst? Das klingt sehr konstruiert.
gastxyz..me hat geschrieben: ↑Montag, 29. Januar 2024, 07:42:28
diese face-id-entsperrungs-zeiten müsste man wissen...
0.09 Uhr ist bekannt, siehe oben.
gastxyz..me hat geschrieben: ↑Montag, 29. Januar 2024, 07:42:28
… warum sollte eine entsperrung im eiskeller fehlgeschlagen sein? …
Fakt ist: Ein weiterer Versuch schlug fehl. Wann und wo, wissen wir nicht. Entscheidend bleibt: Das Handy wurde nach 0.09 Uhr nicht mehr entsperrt.
Techniker hat geschrieben: ↑Montag, 29. Januar 2024, 00:01:13
… Auf Grundlage der Zeitungsinformationen und eigener Tests mit einem iPhone kann ich … Teilweise ein sehr genaues Bild aufzeigen. …
Danke dafür! Das ist Dir sehr anschaulich und gut verständlich gelungen.
Ich fasse einmal die Essentials in Kurzform zusammen, so wie ich sie verstanden habe:
1. Face-ID funktioniert zuverlässig auch in einem stockdunklen Raum.
2. Ein unberechtigter Entsperrversuch per Face-ID durch einen Fremden blockiert die Face-ID-Funktion. Zum Entsperren wird einmalig die PIN verlangt. Diese hatte Hanna anscheinend nicht parat.
3. Zur Verfügung stehen dann nur noch:
• Notruf und Notfallkontakte
• WhatsApp-Nachrichten
am Sperrbildschirm
6. Aufruf des Notfallkontakts (2:32:09 Uhr):
• Seitentaste gedrückt
• Sperrbildschirm wird angezeigt
• Wischen nach oben
• „Code eingeben“ und „Notfall“ erscheinen
• „Notfall“ ausgewählt
• Optionen: Rettungsdienst oder „Notfallpass“
• „Notfallpass“ ausgewählt
• benutzerdefinierte Notfallkontakte erscheinen
• veraltete Festnetznummer des Vaters ausgewählt und gewählt
• Ansage des Providers über Nichterreichbarkeit
Techniker hat geschrieben: ↑Montag, 29. Januar 2024, 00:01:13
… Die letzte Entsperrung per FaceID fand im … Eiskeller statt. Danach gab es im Eiskelle[r] aber noch eine versuchte Entsperrung per FaceID die fehlschlug. …
Ersteres ist bekannt (um 0.09 Uhr). Dass aber auch der (eine) fehlgeschlagene Entsperrversuch im Eiskeller stattgefunden haben soll, ist neu für mich. Meines Wissens wurde dazu auch kein Zeitpunkt berichtet. Hast Du dazu nähere Infos?
Techniker hat geschrieben: ↑Montag, 29. Januar 2024, 00:01:13
… Dass Hannas Handy … um 2.31 Uhr … eine Internetverbindung herstellte, bezeichnet der Zeuge als „zentrales Ereignis“. … Nach … Rücksprache mit dem Netzbetreiber sei … versucht worden, eine Internet-Telefonie auszulösen …
Hierbei frage ich mich, wie eine „Internet-Telefonie“ ausgelöst worden sein kann, wenn Face-ID außer Funktion war und nur die eingeschränkten Features am Sperrbildschirm zur Verfügung standen. Funktioniert WhatsApp-Telefonie unter iOS am Sperrbildschirm? Der Forensiker geht offenbar davon aus, da auch er wissen muss, dass das Handy nicht entsperrt war.
Bislang nahm ich aufgrund der Presseberichte an, es habe nur einen einzigen Anrufversuch gegeben, bei dem sich die Forensiker nur nicht einig wurden, ob er per klassischem Mobilfunk oder per mobile Daten (Internet) erfolgt sei. Nun aber muss es Deinen Ausführungen zufolge wohl zwei Anrufversuche gegeben haben: den ersten per Internet (2.31 Uhr), den zweiten per Notfallkontakt (2:32:09 Uhr)!
Techniker hat geschrieben: ↑Montag, 29. Januar 2024, 00:01:13
… Was das … bedeuten könnte, darüber können wir … alle nochmal nachdenken.
Gedankliche Kurzstrecken-Sprints von der Tapete bis zur Wand führen kaum weiter. Auf die Gesamtschau und den Kontext kommt es an. Deshalb habe ich in meinem folgenden Beitrag die für uns neuen Erkenntnisse in den zeitlichen Ablauf eingeordnet und in einem kleinen Langstreckenlauf versucht, einen Überblick über die potentiellen Alternativen zu geben …
1. Timeline
2. Handy im Wasser
3. Zeitfenster fürs Eintauchen ins Wasser
4. Keine Spuren
5. Gewalttat möglich?
6. Unfall möglich?
7. Schrei
8. Face-ID blockiert?
9. Internet-Telefonie gescheitert
10. Tote Nummer des Vaters als Notfallkontakt
11. Zeitfenster für den Weg
12. Bedrohungslage?
13. Austreten?
14. Übelkeit, Erbrechen?
15. Verletzungen
1. Timeline
• 0.09 Uhr: letzte Entperrung per Face-ID
• 2.27 Uhr: Start vom Eiskeller, nördl. Funkzelle
• 2:28:00 Uhr: Ecke Schlossberg-/Kampenwandstr.
• 2.31 Uhr: 1. Anrufversuch per Internet (WhatsApp), 45 Sek., südl. Funkzelle
• 2:31:41 Uhr: letzter genauer GPS-Punkt
• 2:32:09 Uhr: 2. Anrufversuch per Notfallkontakt, südl. Funkzelle
• 2.33 Uhr: Temperatursturz im Wasser
• 2:33:35 Uhr: GPS-Daten ungenau
• 2.20–2.35 Uhr: Schrei
• 2.36–2.37 Uhr: 2 entgangene Anrufe, temporär kein Netz
• 2.40 Uhr: SMS empfangen, nördl. Funkzelle
• 14.49 Uhr: letzte registrierte Aktivität
2. Handy im Wasser
Unter Wasser war vermutlich nicht nur der GPS-Empfang gestört, sondern auch das Signal des Mobilfunks. Daher zwei entgangene Anrufe (2.36–2.37 Uhr). Kurz darauf funktionierte der Mobilfunkempfang wieder (SMS um 2.40 Uhr) – vermutlich nur für sehr kurze Zeit, denn die GPS-Daten blieben verschwommen. Vermutlich ist das Aufzeichnungsintervall bei GPS nicht kurz genug, damit eine veränderte Empfangslage geloggt worden wäre. (Dass das Gerät noch bis 14.49 Uhr in Betrieb war, belegt, dass höchstwahrscheinlich kein Defekt vorlag.)
In der Folge kann angenommen werden, dass das Handy zunächst unter Wasser und kurz darauf vorübergehend wieder an die Oberfläche kam. Ob ein Smartphone es allein durch die Strömung und entgegen der Schwerkraft an die Oberfläche schaffen konnte, bezweifle ich. Daher denke ich an die Unterstützung durch den Auftrieb von Kleidung (Jacke oder Hose) oder Umhängetasche. Das Handy dürfte also wohl in einer Tasche gesteckt haben.
3. Zeitfenster fürs Eintauchen ins Wasser
Zwischen dem 2. Anrufversuch (2:32:09 Uhr) und dem mutmaßlichen Einbringen ins Wasser (2.33 Uhr) liegen maximal 51 Sekunden.
4. Keine Spuren
Es wurden weder Blut-, Schleif-, Faserspuren noch Haare gefunden.
5. Gewalttat möglich?
Für eine Gewalttat erscheint dieses Zeitfenster extrem kurz: Ein Täter greift an, unterbindet den Anruf, bringt sein Opfer innerhalb weniger Sekunden zu Boden, verletzt es ganz erheblich, verfrachtet das Handy des Opfers in eine der Taschen und schafft es in den Bach. Einen Angriff schon vorher anzunehmen, wirft die Frage auf, weshalb das Opfer es vorgezogen haben sollte, zweimal (!) zu telefonieren, anstatt das Weite zu suchen oder um Hilfe zu rufen. Und: Es wurden keine Spuren gefunden.
6. Unfall möglich?
Wenn das Opfer mit seinem hohen Körperschwerpunkt mit dem Rücken an das niedrige Geländer des Brückerls gelehnt gestanden haben sollte, wäre ein Sturz rücklings in den Bach ohne weiteres vorstellbar. Auch ein Vornüberbeugen zum Erbrechen könnte einen Sturz erklären. Ein Ausrutschen mit glatten Sohlen auf nassem Laub und Untergrund an einer Stelle ohne Geländer wäre ebenso denkbar. Zuvor hätte das Opfer sein Handy nach den erfolglosen Anrufen in eine Tasche gesteckt, um die Hände frei zu haben.
7. Schrei
Der Schrei konnte auf die Zeit bis 2.35 Uhr eingegrenzt werden. Beschrieben wurde er als kreischend und in Todesangst, nicht als Hilfeschrei. Es war ein einzelner Schrei. Über dessen Dauer wurde nicht berichtet, auch nicht darüber, ob oder wie er plötzlich abbrach, ob er am Ende etwa wie durch einen Täter erstickt klang.
8. Face-ID blockiert?
Entsperrt wurde das Handy zuletzt um 0.09 Uhr per Face-ID im Eiskeller. Schlug die Entsperrung um 2.31 Uhr mangels Licht fehl? Nein, Face-ID funktioniert auch in völliger Dunkelheit. Unberechtigte Entsperrversuche durch einen Dritten aber blockieren die Face-ID-Funktion. (Von genau einem fehlgeschlagenen Versuch wurde berichtet, leider ohne Zeitangabe.) Dann würde einmalig die PIN verlangt. Diese hatte Hanna womöglich nicht parat. Entscheidend aber bleibt: Entsperrt wurde das Handy nach 0.09 Uhr nicht mehr. Den Grund dafür kennen wir nicht. Somit blieben als einzige Möglichkeit die über den Sperrbildschirm verfügbaren Features (Notfallkontakte und WhatsApp).
Umkehrschluss: Hätte sich das Handy entsperren lassen, wäre ein Anruf über das sonst gebräuchliche Telefonbuch (mit der zweifellos aktuellen Nummer des Vaters!) die mit Abstand naheliegendste Möglichkeit gewesen, ohne auf langwierige, letztlich erfolglose Umwege ausweichen zu müssen.
9. Internet-Telefonie gescheitert
Der 1. Anrufversuch per Internet (2.31 Uhr, WhatsApp) scheiterte nach 45 Sekunden am 64kbit-Fallback, weil das Datenvolumen erschöpft war.
10. Tote Nummer des Vaters als Notfallkontakt
Der 2. Anrufversuch per klassischem Mobilfunk (2:32:09 Uhr) scheiterte ebenso. Die Funktion, über den Sperrbildschirm einen eingespeicherten Notfallkontakt anzurufen (oder dieses Feature als bequemen Shortcut zu nutzen), wurde von Hanna ganz offensichtlich so gut wie nie genutzt. Denn sonst hätte sie die eingespeicherte Nummer des Vaters aktualisiert gehabt. Sie war aber veraltet und nicht erreichbar.
11. Zeitfenster für den Weg
Am Eiskeller ging Hanna um 2.27 Uhr los. Bis zum Start des 1. Anrufversuchs (2.31 Uhr) vergingen ca. 4 Minuten. Für die zurückgelegte Wegstrecke bis zum Brückerl erscheint das plausibel. Ein Polizeibeamter benötigte für diese Strecke „etwas mehr als 4 Minuten“.
12. Bedrohungslage?
Würde man angesichs einer akuten Bedrohungslage nicht viel eher versuchen zu fliehen, Zuflucht in einem Haus- oder Hoteleingang zu suchen und, so laut und so lang es geht, um Hilfe zu schreien? Statt dessen soll sich das Opfer Hilfe durch einen Anruf erhofft haben, den es erst einmal deichseln musste: wegen wahrscheinlich blockierter Face-ID am Sperrbildschirm per Internet-Telefonie, die nach 45 Sekunden am 64kbit-Fallback scheiterte. In einer akuten Notlage fühlen sich Sekunden an wie Stunden! Dennoch geduldig ein weiterer Versuch: durch die sonst nicht genutzte Funktion des Notfallkontakts, an eine veraltete, nicht aktualisierte Nummer – wo alternativ auch der Notruf per 110 oder 112 nutzbar gewesen wäre. Auch der Schrei fügt sich nur schwer in dieses Szenario ein: erst zweimal anrufen, dann schreien oder umgekehrt? Das erscheint wenig plausibel.
13. Austreten?
Die Blase war entleert. Ob dies vor Todeseintritt erfolgt war, konnte nicht festgestellt werden. Ein Austreten am Bach lässt sich also nicht ausschließen. Die Anrufversuche bleiben in dieser Variante jedoch schwer erklärbar.
14. Übelkeit, Erbrechen?
Über den Mageninhalt wurde nicht berichtet. Auszuschließen ist ein stattgehabtes Übergeben daher nicht, zumal ein Erbrechen in den Bach keine Spuren hinterlassen hätte. Doch auch ohne Erbrechen kann aufgrund der BAK von 2,06 Promille eine massive Übelkeit vorgelegen haben (wie beim Nachbarn P.), die für Hanna eine Notlage indizierte. So erwuchs vielleicht der Wunsch, vom Vater mit dem Auto abgeholt zu werden. Deshalb die beiden Versuche, ihn anzurufen. Der erste scheiterte nach 45 Sekunden am 64kbit-Fallback, der zweite endete aufgrund einer veralteten Telefonnummer in einer Ansage des Providers. Weitere Optionen (außer 110 oder 112) standen nicht zur Verfügung. Hanna steckte das Handy in die Tasche, lehnte sich mit dem Rücken an das niedrige Geländer, um zu überlegen, wie sie weiter verfahren soll – und stürzte rücklings mit einem kreischenden Schrei in den Bach. Hierzu passt, dass keine Spuren gefunden wurden.
15. Verletzungen
Wie sich die relevanten Verletzungen erklären lassen, steht noch aus. Vorläufig war nur die Rede davon, dass „typische“ Treibverletzungen nicht vorlägen. Eine Verursachung durch Hindernisse in Bärbach und Prien konnte aber auch nicht ganz ausgeschlossen werden.
Alternativ wäre zu untersuchen, wie die Verletzungen durch eine Gewalttat entstanden sein könnten. Ein Draufknien reiche nicht für die Schulterdachfrakturen, sagte Adamec. Es sei ein Draufspringen erforderlich. Die dafür nötige Kraft aber konnte Adamec nicht bestimmen.
gastxyz..me hat geschrieben: ↑Montag, 29. Januar 2024, 05:09:48
wenn das handy "dauerhaft gesperrt" gewesen wäre (codeeingabe erforderlich), dann hätte der gutachter das sicher gesagt.
- es braucht 5 (aufeinanderfolgende) fehlgeschlagene face-scans, erst dann wird der entsperrcode verlangt
- jeder kennt den entsperrcode seines handys; gibt man häufiger ein als jede andere zahl.
- leute, die faceID benutzen kennen den sicher auch, da faceid ja öfter mal fehlschlagen kann
unwahrscheinlich, dass ihr handy dauerhaft (bis zur codeabgabe gesperrt war) und unwahrscheinlich, dass sie den code nicht gekannt hätte (mMn)
5 falsche scans wären erforderlich gewesen (faik).
wenn sowas stattfand: wo sind diese scans & was ist drauf? werden die nicht auch auf dem iphone abgelegt?
dass man sprachnachrichten auf dem sperrbildschirm abhören kann, ist mir neu. ich brauch bei android definitiv datenvolumen/internetverbindung zum abhören.
- am iPhone braucht man zwei aufeinanderfolgende Scans vom falschen Gesicht, dann ist FaceID bis zur Codeeingabe gesperrt.
- FaceID funktioniert beim iPhone so zuverlässig, das man den Code so gut wie nie braucht. Gerade mit 2 ‰, kann der dann schon mal gerade nicht im Gedächtnis parat sein.
- Man braucht natürlich Datenvolumen um Sprachnachrichten abzuhören, dass hatte Hanna ja gerade nicht, weshalb das auch fehlschlug. Aber beim iPhone geht das am Sperrbildschirm, sonst hätte Hanna die Internettelefonie ja gar nicht mehr auslösen können.
Vom gesamten Ablauf spricht sehr viel dafür, dass Hannas iPhone für FaceID gesperrt war. Ohne auf das Display zu sehen, ist der Weg des Sperraufrufs nicht zu tippen. Auf Kamera zuhalten um diesen Weg zu haben muss man erst mal kommen. Der schnellste Weg zum Notruf ist beim iPhone Seitentaste + Lautstärke Erhöhen Taste gleichzeitig für 2 Sekunden drücken. Das führt dann übrigens auch zur Sperrung von FaceID. Es ist auch die gleiche Tastenkombination wie Bildschirmfoto. Wenn man also beim Bildschirmfoto zu lange die Tasten gedrückt hält sperrt man das iPhone auch.
@ Catch22
- zum sperren von FaceID sind zwei Scans eines falschen Gesichts Nötig.
- Anrufen kann man am Sperrbildschirm mit WhatsApp nicht, nur neue Sprachnachrichten abhören und direkt darauf per Text antworten.
- der letzte Entsperrungsversuch des iPhone soll im Eiskeller kurz vor 1:00 Uhr gewesen sein.
Catch22 hat geschrieben: ↑Montag, 29. Januar 2024, 16:44:08 8. Face-ID blockiert?
Entsperrt wurde das Handy zuletzt um 0.09 Uhr per Face-ID im Eiskeller. Schlug die Entsperrung um 2.31 Uhr mangels Licht fehl? Nein, Face-ID funktioniert auch in völliger Dunkelheit. Unberechtigte Entsperrversuche durch einen Dritten aber blockieren die Face-ID-Funktion. (Von genau einem fehlgeschlagenen Versuch wurde berichtet, leider ohne Zeitangabe.) Dann würde einmalig die PIN verlangt. Diese hatte Hanna womöglich nicht parat. Entscheidend aber bleibt: Entsperrt wurde das Handy nach 0.09 Uhr nicht mehr. Den Grund dafür kennen wir nicht. Somit blieben als einzige Möglichkeit die über den Sperrbildschirm verfügbaren Features (Notfallkontakte und WhatsApp).
Umkehrschluss: Hätte sich das Handy entsperren lassen, wäre ein Anruf über das sonst gebräuchliche Telefonbuch (mit der zweifellos aktuellen Nummer des Vaters!) die mit Abstand naheliegendste Möglichkeit gewesen, ohne auf langwierige, letztlich erfolglose Umwege ausweichen zu müssen.
sperrbildschirm notruf 110 / 112
sie hätte auch vom sperrbildschirm eine andere NOTRUF-nummer wählen können.
also wählen auf dem display, obwohl das handy gesperrt ist.
nach dem gescheiterten notfall-anruf an den hinterlegten notfallkontakt kommt der benutzer zurück auf den sperrbildschirm.
man kann anstatt des hinterlegten kontakts auch selbst eine notrufnummer eingeben (bei gesperrtem bildschirm).
nicht alles wird akzeptiert, aber 110, 112 definitiv schon.
sie hätte (theoretisch) auch bei gesperrtem handy einen 110-/112-notruf absetzen können.
um 02:32:09 wurde der 1te notfallanruf (ungültige rufnummer) wohl ausgelöst (das handy beginnt zu wählen).
zu bedenken ist, dass die erkenntnis, dass der anruf nicht durchging bzw. gerade eine ungültige nummer gewählt wird, beim benutzer ankommen muss.
danach hätte sie erneut in das sperrbildschirm-notfall-procedere gehen müssen. das dauert auch ein paar sekunden für ungeübte.
der akku-temperaturabfall-zeitpunkt um 02:37:28 wurde in diversen quellen genannt. unten ist der focus.
damit landete das handy vermutlich während oder unmittelbar nach dem notruf im wasser.
es wurde nur 1x notruf versucht, warum ? weil das handy nach notrufnummer-anwahl innerhalb von sekunden im wasser lag ?
warum hat sie den vater gewählt ? ...und nicht 110 wie von catch22 vorgeschlagen
imo, selbstverständlich hat sie den vater gewählt. der wohnt ca 3 minuten entfernt. der weiß wo sie ist. der findet sie. der ist gleich da.
1. Timeline
• 0.09 Uhr: letzte Entperrung per Face-ID
• 2.27 Uhr: Start vom Eiskeller, nördl. Funkzelle
• 2:28:00 Uhr: Ecke Schlossberg-/Kampenwandstr.
• 2.31 Uhr: 1. Anrufversuch per Internet (WhatsApp), 45 Sek., südl. Funkzelle
• 2:31:41 Uhr: letzter genauer GPS-Punkt (faik war das kampenwandstraße 95-97)
• 2:32:09 Uhr: 2. Anrufversuch per Notfallkontakt, südl. Funkzelle
• 2.33 Uhr: Temperatursturz im Wasser lt. focus u.a. 02:37:28
• 2:33:35 Uhr: GPS-Daten ungenau
• 2.20–2.35 Uhr: Schrei
• 2.36–2.37 Uhr: 2 entgangene Anrufe, temporär kein Netz
• 2.40 Uhr: SMS empfangen, nördl. Funkzelle
• 14.49 Uhr: letzte registrierte Aktivität
meine änderungen in orange
temperaturabfall - die zeitangabe 02:37:28
„Der Abfall beginnt laut diesem Protokoll um 02:37 Uhr und 28 Sekunden“, sagt der Kriminologe. Raunen im Gerichtssaal – das kommt überraschend, da bisher davon ausgegangen wurde, dass das ein gutes Stück früher gewesen sei. https://www.focus.de/panorama/welt/hann ... 68664.html
02:27:XX Hanna erhält eine Benachrichtigungssignal über eine Sprachnachricht.
02:28:00 Uhr Hanna biegt auf die Kampenwandstraße Richtung Brückchen ein.
02:31:XX Uhr Hanna geht auf des Brückchen und lehnt sich mit dem Gesäß ans Geländer, damit Ihre Hose nicht runterrutscht und Sie die Hände frei bekommt. Sie versucht die Sprachnachricht abzuhören, das scheitert am fehlenden Datenvolumen. Hanna merkt das es Ihr schlecht geht und Sie nicht weiter kann.
02:32:09 Hanna versucht Ihre Eltern über den Notfallkontakt zu erreichen. Die Verbindung kommt nicht zu Stande, weil die im Notfallkontakt gespeicherte Rufnummer veraltet ist. Hanna will auf keinen Fall den Rettungsdienst mit Ihrem Alkoholkonsum belasten. Sie Steckt ihr iPhone ein. Sie reißt sich zusammen und will weiter.
Dann gibt es meiner Meinung nach zwei Möglichkeiten:
a) Sie verliert das Gleichgewicht, stürzt rückwärts in den Bärbach und schreit.
b) Sie wird überfallen, Niedergeschlagen und in den Bärbach geworfen
Aufgrund des sehr schmalen Zeitfensters halte ich Variante a für wahrscheinlicher.
Catch22 hat geschrieben: ↑Montag, 29. Januar 2024, 16:44:08 15. Verletzungen
Wie sich die relevanten Verletzungen erklären lassen, steht noch aus. Vorläufig war nur die Rede davon, dass „typische“ Treibverletzungen nicht vorlägen. Eine Verursachung durch Hindernisse in Bärbach und Prien konnte aber auch nicht ganz ausgeschlossen werden.
Alternativ wäre zu untersuchen, wie die Verletzungen durch eine Gewalttat entstanden sein könnten. Ein Draufknien reiche nicht für die Schulterdachfrakturen, sagte Adamec. Es sei ein Draufspringen erforderlich. Die dafür nötige Kraft aber konnte Adamec nicht bestimmen.
habe gerade überlegt, ob ihr jemand z.b. mit einer eisenstange auf die schulterblätter geschlagen haben könnte.
aber eine gewalt, die knochen brechen lässt, hätte doch ein erhebliches hämatom, also einen blutunterlaufenen abdruck verursachen müssen
genauso müsste es sich auch beim draufspringen mit den knien verhalten.
z.b. in form von zwei großen blutunterlaufene flecken, entstanden durch die knie des angreifers es müssen hämatome von der gewalteinwirkung sichtbar sein (oder ?)
gibts das, dass bei einer solchen gewalt mit gebrochenen knochen keine hämatome der "tatwaffe" sichtbar sind ?
hypothese - verletzung - notruf - täter kommt zurück
- schulterdächer sind gebrochen (wodurch?)
- das opfer liegt auf dem bauch, kann nicht mehr aufstehen
- einsatz der arme nicht mehr möglich, jede mikrobewegung extreme schmerzen
- wählt den notruf
- dann kommt der täter mit einem stein zurück
- kickt das handy in den bach
hypothese schleichergraben
kenner der vor-ort-situation (z.b. kalle) halten es für unwahrscheinlich, dass jemand das handy wieder aus dem bärbach mit hohem wasserstand geholt hat.
vielleicht kam es am schleichergraben zum übergriff und das handy lag (zunächst) dort im wasser
gegen den tatort am brückchen spricht, dass (auch) dort keinerlei spuren gefunden wurden. vorausgesetzt, man hätte dort gleich gesucht. hat man ja wohl nicht ?
also wie @catch22 oben ausführt: keine schleifspuren, keine blutspuren, keine haare
schleichergraben-bach
- ist ca 85 meter von der kampenwandstr 95 entfernt (letzter genauer gps punkt)
- trägt weit weniger wasser als bärbach (schleicht nur)
- vielleicht superkalt weil der aus den bergen kommt
- endet ca 85 meter weiter in laufrichtung zum haus des opfers
- fließt dort in den bärbach
Timeline
• 0.09 Uhr: letzte Entperrung per Face-ID
• 1:00 Uhr: ("gegen 1 Uhr") fehlgeschlagene entsperrung per face-ID (die letzte an diesem tag) quelle techniker
• 2.27 Uhr: Start vom Eiskeller, nördl. Funkzelle
• 2:28:00 Uhr: Ecke Schlossberg-/Kampenwandstr.
• 2.31 Uhr: 1. Anrufversuch per Internet (WhatsApp), 45 Sek., südl. Funkzelle
• 2:31:41 Uhr: letzter genauer GPS-Punkt (faik war das kampenwandstraße 95-97)
• 2:32:09 Uhr: 2. Anrufversuch per Notfallkontakt, südl. Funkzelle
• 2:37:28 Uhr: Temperatursturz im Wasser lt. focus u.a.
• 2:33:35 Uhr: GPS-Daten ungenau
• 2.20–2.35 Uhr: Schrei
• 2.36–2.37 Uhr: 2 entgangene Anrufe, temporär kein Netz (anrufer war 2x nachbar-p, quelle unten)
• 2.40 Uhr: SMS empfangen, nördl. Funkzelle
• 14.49 Uhr: letzte registrierte Aktivität
quelle temperaturabfall
„Der Abfall beginnt laut diesem Protokoll um 02:37 Uhr und 28 Sekunden“, sagt der Kriminologe. Raunen im Gerichtssaal – das kommt überraschend, da bisher davon ausgegangen wurde, dass das ein gutes Stück früher gewesen sei. https://www.focus.de/panorama/welt/hann ... 68664.html
quelle nachbar p : 2 x anrufe ca 02:37
"Hannas Nachbar, der sie nach Hause hatte begleiten wollen, hatte zweimal auf dem Mobiltelefon der 23-Jährigen angerufen, aber keine Verbindung aufbauen können. Eine automatische SMS über die versäumten Anrufe erreichte das Handy [von Hanna] jedoch gegen 2.40 Uhr. War es kurz aus den Fluten der Prien aufgetaucht? Der Ermittler wollte es nicht ausschließen." https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... 04104.html