MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Milina K.(Luckenwalde) neu, Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Techniker

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Techniker »

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 03. Januar 2024, 10:56:58 Die weiteren Sitzungstermine (Stand 03.01.2024):

• Do 04.01.2024, 14 Uhr*
• Do 11.01.2024, 9 Uhr
• Di 16.01.2024, 9 Uhr
• Di 23.01.2024, 9 Uhr
• Do 25.01.2024, 9 Uhr
• Di 30.01.2024, 9 Uhr
• Do 01.02.2024, 9 Uhr
• Do 08.02.2024, 9 Uhr
• Do 15.02.2024, 9 Uhr
• Di 20.02.2024, 9 Uhr
• Do 22.02.2024, 9 Uhr
• Di 27.02.2024, 9 Uhr
• Do 29.02.2024, 9 Uhr
• Di 05.03.2024, 9 Uhr

* zuvor anderweitige Belegung des Saals

Quelle:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... stafel.php
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... presse.pdf
Vor Weihnachten wollte man Sebastian T. verurteilt haben. Hätte Frau Rechtsanwältin Rick nicht die richtigen Fragen aufgeworfen, wäre das sicher auch so gekommen. Nun geht der Prozess also in eine neue Runde. Zeit mal zu beleuchten was für einen Unfall spricht und was für die angenommene Tathypothese der Staatsanwaltschaft.

Zustand von Hanna beim Start ihres Heimweges im Eiskeller:
  • stark betrunken, 2,06 ‰, lallt, findet kaum die Garderobenmarke in Ihrer Handtasche
    zieht ihre Jacke an (offen/geschlossen?), Hosenbund gerissen, Sie muss die Hose permanent festhalten.
    Hannas Datenvolumen ist aufgebraucht, sie musste Ihre Freunde um Hotspot Zugang bitten.
Zeitfenster und Ort für Unfall vs. Tat



um genau 02:28 biegt Hanna von der Schlossstraße nach rechts auf die Kampenwandstraße ab
3 Minuten Fußweg später erreicht Hanna die 1. kleine Bücke über den Bärbach
Zeugenaussage Forensiker: … Das Hannas Handy am 3. Oktober um 2.31 Uhr morgens eine Internetverbindung herstellte, bezeichnet der Zeuge als „zentrales Ereignis“. Zu diesem Zeitpunkt war das Mobiltelefon bereits in der südlichen Funkzelle eingeloggt. Nach einer Rücksprache mit dem Netzbetreiber sei dort versucht worden, eine Internet-Telefonie auszulösen ….
… Es habe sich um einen 45 Sekunden langen Datensatz gehandelt – eine Verbindung konnte jedoch nicht aufgebaut werden. Laut Aussage des Zeugen lag dies wohl daran, dass das Datenvolumen aufgebraucht war. ….

Meine Einschätzung zu der Aussage: Der Forensiker spricht von einem 45 Sekunden langen Datensatz und der Grund für das nicht zu Stande kommen der Verbindung soll das bekanntermaßen aufgebrauchte Datenvolumen sein. Das war nicht der Anruf auf dem Festnetz! Es war Entweder eine Sprachnachricht oder eine Videoaufnahme via Messenger (z. B. WhatsApp) an einen Empfänger.

02:31:41 : hannas letzter genaue GPS-Punkt
02:32:09 : hannas Anrufversuch bei Ihren Eltern, muss innerhalb von 4 Sekunden wieder abgebrochen worden sein, sonst wäre der Anruf via Voice over LTE (Mobilfunkstandard) oder GSM (Fallback) beim Elterntelefon angekommen. VoLTE und GSM funktionieren unabhängig vom Datenvolumen.
02:33:35 : Hannas GPS-Daten werden ungenau

Um 2:31 Uhr kommt Hanna am rauschenden Bärbach an. Weiter kommt Sie nicht mehr. Innerhalb der nächsten zweieinhalb Minuten nimmt Sie eine WhatsAppnachricht auf, die wegen fehlendem Datenvolumen nicht raus geht. Startet einen Anruf auf dem Festnetz bei Ihren Eltern, den Sie innerhalb von 2 – max. 4 Sekunden wieder abbricht. Dann steckt Sie das Handy wieder ein und landet im Bärbach.

Die Polizei geht davon aus, dass das iPhone XR und Hanna gemeinsam im Bärbach landeten. Das iPhone XR wiegt 200g mit einer Hülle sicher 250g – 280g (je nach Hüllentyp). Es ist plausibel, das es nicht allein weggespült wird.

Eventuell ist Sie fasziniert vom extrem hohen Pegel oder Sie will einfach noch schnell eine Sprachnachricht senden und ihre Hose dabei nicht herunterrutschen lassen. Jedenfalls geht Hanna möglicherweise auf die kleine Brücke und lehnt sich ans Geländer. Hanna ist sportlich und schlank, eventuell setzt sie sich sogar auf das Geländer. Der Anruf bei den Eltern kommt eventuell versehentlich beim checken Ihrer Anrufliste zustande und wird schnellstmöglich von Ihr beendet. Kurz nachdem Sie Ihr iPhone wieder sicher verstaut hat, verliert Hanna das Gleichgewicht.
Sie stürzt rücklings in den Bärbach. Eine Zeugin will ja einen Kreischschrei gehört haben, so wie wenn eine Frau Rückwärts an den Haaren heruntergezogen wird. Ich weiß nicht, ob man Rückwärts Fallen am Schrei erkennen kann, aber wenn man Rückwärts stürzt schreit man sicher auch. Im Gegensatz zur Annahme des Rechtsmediziners kein „Platscher“ sondern ein Rückwärtsköpper übers Geländer oder vom Geländer. Dabei allein könnte sich Hanna schon gut einen symmetrischen Bruch der Schulterdächer, den Halswirbelbruch und die Quetsch-Risswunden zugezogen haben. Sie kann natürlich auch anders in den Bach gestolpert sein und sich alle Verletzungen später zugezogen haben. Das werden die neuen Gutachten ja zeigen. Aber gerade ein Bruch der Schulterdächer bedarf bei jungen Menschen ohne Osteoporose eines starken Unfallereignisses. Bei der Hochwasser führenden Prien kann man sich dies sicher, in den Wasserwalzen die an den Wehrüberläufen entstehen, auch vorstellen. Entsprechende Videos wurden im Forum ja bereits verlinkt.

In jedem Fall liegen zwischen dem letzten Anrufabbruch und dem weggerissen werden im Bärbach nur maximal 1 Minute und 24 Sekunden. Welcher geübte Schwerverbrecher soll diese Tat ausgeführt haben?

Machen wir mal die Gegenprobe mit der Hypothese der Staatsanwaltschaft. Der damals schmächtige, 1,67 m kleine Tatverdächtige soll Hanna rücklings angegriffen haben, sie zu Boden gebracht haben, sich auf sie gekniet haben und sie fixiert haben. Dabei soll er eine solche Kraftwirkung auf Ihre Schulterdächer entfaltet haben, dass diese symmetrisch brechen. Diese Art Menschen zu Boden zu bringen wird doch an der Polizeischule gelehrt. Ist bekannt das 2 Meter Polizeihünen, Randalierern, die sie fixieren, regelmäßig die Schulterdächer brechen? Also Google weiß davon nichts. Wie kann man dann davon ausgehen, dass dieser schmächtige Jogger das geschafft haben soll. Einfach nur weil er es geschafft haben muss, damit er als Täter nicht ausscheidet? Die Tat soll sexuell motiviert sein. Das kann man einem Mann ja immer unterstellen, besonders wenn man keine Ahnung von Wasserleichen hat und die Leiche teil entkleidet ist. Es spricht aber rein gar nichts für ein sexuelles Motiv. Ein Täter hätte Hanna brutalst angegriffen und direkt in den Bach geworfen haben müssen. Mehr Zeit war nicht. Ihre Hose war schon in der Disco gerissen Ihre Jacke wahrscheinlich offen. Es ist völlig normal, dass Wasserleichen in schnell fließenden Gewässern Teil entkleidet sind. Ein sexueller Übergriff konnte bei der Obduktion ausgeschlossen werden. Ein sexuelles Motiv ist von Anfang an sehr unwahrscheinlich.

Wahrscheinlich muss ein Unfallgeschehen bewiesen werden, um Sebastian T. auch in den Augen von Richterin und Staatsanwaltschaft zu entlasten. Was Frau Richterin Aßbichler und Herr Staatsanwalt Fiedler laut Medien so von sich geben klingt nicht nach sehr objektiver Würdigung der Zeugenaussagen, der elektronischen Beweise und der Gesamtzusammenhänge im Verhalten des Angeklagten. Das ist alles noch sehr, wir müssen den Tatverdächtigen Festnageln. Ja nicht das Entlastende erkennen, geschweige denn Anerkennen.
Gast25

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Techniker hat geschrieben: Mittwoch, 03. Januar 2024, 19:28:23 Vor Weihnachten wollte man Sebastian T. verurteilt haben. Hätte Frau Rechtsanwältin Rick nicht die richtigen Fragen aufgeworfen, wäre das sicher auch so gekommen. Nun geht der Prozess also in eine neue Runde. Zeit mal zu beleuchten was für einen Unfall spricht und was für die angenommene Tathypothese der Staatsanwaltschaft.

Zustand von Hanna beim Start ihres Heimweges im Eiskeller:
  • stark betrunken, 2,06 ‰, lallt, findet kaum die Garderobenmarke in Ihrer Handtasche
    zieht ihre Jacke an (offen/geschlossen?), Hosenbund gerissen, Sie muss die Hose permanent festhalten.
    Hannas Datenvolumen ist aufgebraucht, sie musste Ihre Freunde um Hotspot Zugang bitten.
Zeitfenster und Ort für Unfall vs. Tat
Ich muss echt sagen… genial! Absolutes Kompliment. Ich dachte erst, jetzt kommt wieder so ein müßiger Versuch, gepflegtes Halbwissen objektiv gegenüber zu stellen, aber du endest eindeutig bei einem Tod durch Unfall. Und du hast das hervorragend herausgearbeitet… alles, was für Gewaltverbrechen spricht geht nicht und ist unsinnig, alles was für Unfall spricht ist klar und logisch! Wirklich großen Respekt. Lauter Luschen und Versager bei diesen Ermittlern und Prozessbeteiligten… die haben bewusst alles Entlastende ausgeblendet. Ein offensichtlicher Skandal. Sehr gut offengelegt.
Zuletzt geändert von z3001x am Mittwoch, 03. Januar 2024, 21:19:30, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Unterirdisches Quoting repariert
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Der Auffassung bin ich auch nach wie vor. Zeitfenster viel zu knapp...irgend etwas ist da sehr unstimmig!
Den ganzen Dreck..den man sich im Internet anschauen kann gehoert meiner Meinung nach einfach weg...unzugaenglich gemacht...fuer alle...so viel Dinge die keine alte S...interessiert oder Dinge, die jeder Beschreibung spotten...so was koennen auch schon die Juengsten sich einverleiben..in welcher Welt leben wir bloss
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Und wenn nur einmal einer in diesem Forum..bei uns gab es mal Schmelzwasserflut..so was miterlebt hat..die Wucht und die Macht von Wasser..der weiss was Sache ist...erst Rinnsal..dann mit aller Macht...null Chance entgegen zu wirken .exorbitante Kraefte wirken da...
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Gast25
Ich bin weder Team Sebastian , noch glaube ich an irgendeinen Verschwörungsrotz. Ich kann mir in meiner Naivität auch nicht recht vorstellen , dass alles Entlastende bewusst ausgeblendet wurde, dennoch muss man schon auch sehen, wäre tatsächlich Entlastendes gefunden worden, wären die Ermittler wieder mit leeren Händen da gestanden, sprich ohne Ermittlungserfolg und dass obwohl zeitweise 60 Leute an dem Fall gearbeitet haben. Die Öffentlichkeit hat Druck gemacht, die Presse und die Vorgesetzten sowieso. Und dann bekommt man die Lösung durch eine Verena noch auf dem Silbertablett serviert, die Öffentlichkeit ist ruhig gestellt und der Erfolgsdruck weg. Jeder der im Job schon mal mächtigst Druck hatte, weiß, dass man dann vielleicht Dinge tut auf die man nicht unbedingt stolz ist.
Heckengäu
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Donnerstag, 04. Januar 2024, 00:30:42 Ich kann mir in meiner Naivität auch nicht recht vorstellen , dass alles Entlastende bewusst ausgeblendet wurde, dennoch muss man schon auch sehen, wäre tatsächlich Entlastendes gefunden worden, wären die Ermittler wieder mit leeren Händen da gestanden, sprich ohne Ermittlungserfolg und dass obwohl zeitweise 60 Leute an dem Fall gearbeitet haben.
Eben genau das wurde von Anfang an gemacht.

Denn es gab sehr wohl grundsätzlich 2 Annahmen, einmal ein Gewaltverbrechen gegen Leib & Leben der jungen Frau und zum anderen ein Unfallgeschehen.

Es wurde aber vom Leiter der Ermittlergruppe Butz allein ein Verbrechen "priorisiert", so seine eigenen Worte vom 5.10.23 in der Presse.
Was folgte waren Vertrödelung von Zeit und Geld und "Mannpower" durch Vernehmungen Hunderter Besucher der Lokalität "Eiskeller" plus die Ermittlung von Besitzern der gefunden Holzkernuhr, Stück um Stück.
Beides allesamt nach langen Monaten ohne irgend ein Ergebnis im Zusammenhang mit der toten Frau.

Der Mann Butz gehört von Rechts wegen degradiert und als einfache Fussstreife in einen unbedeutenden Ort versetzt.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@Heckengäu
Dass man die Eiskellerbesucher allesamt vorgeladen und vernommen hat, sehe ich nicht als unnützes Vertrödeln, hätte man das nicht gemacht, würden wir uns hier darüber aufregen, dass das vernachlässigt wurde. Ich glaube man ist letztes Jahr im Oktober einfach viel zu schnell vorgeprescht mit der Aussage es würde sich um ein Gewaltverbrechen handeln. Aber egal ob und welche Fehler hier von Ermittlerseite gemacht wurden, noch viel schlimmer finde ich das Verhalten der Pflichtverteidiger. Wir kennen hier die Bilder und Fotos die uns Kalle und einige andere Foristen zur Verfügung gestellt haben über den Flussverlauf der Prien und seinen Hindernissen. Als Verteidiger geht man doch hin und sagt:" Spezl pass auf, wenn du hier ein Verbrechen konstruieren willst, wie willst du dem Gericht erklären, dass die Verletzungen nicht von diesen ganzen Hindernissen kommen?" Dann wären die Ermittler schon mal während der 10 Monate U-Haft von Sebastian in Zugzwang gewesen, das mit dem Hydromechaniker und diversen anderen Gutachtern abzuklären. Stattdessen fängt man nach 13 Monaten U-Haft des Angeklagten jetzt erst damit an. Ein paar wenige Foristen hier haben immer mal wieder über die regionalen Verstrickungen gemutmaßt seitens Ermittler, StA, Anwälte, man muss es leider so sagen, es ist wohl nicht ganz aus der Luft gegriffen. Man hat sich einfach darauf verlassen, den Herrn Baumgärtel kennen wir ja , der hält schon schön still. Auch die anderen Nachlässigkeiten ,welche jetzt erst vor Gericht rauskommen, deuten für mich darauf hin, als hätte die Anklage gewusst, dass seitens der Verteidigung keine große Gegenwehr kommt.
Gast09ID44815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@andi55

Hier in D ist aber auch das Gericht gefragt. Es hat von Amts wegen Ermittlungen durchzuführen. Daher trifft die Hauptfeher das Gericht. Auch die StA ist zur Neutraltät fverpflichtet und hat entsprechend zu reagieren. Ein Gericht hat das Verfahren auch vernünftig vorzubreiten, dass erst ein Frau Rick die notwendigen Gutachten beantragen musste, ist ein massives Versäumnis des Gericht. Ja, die Pflicht-Verteidiger waren auch nicht die Besten, aber D erhebt ja den Anspruch, dass es hier anders zugeht als in den USA..

Für mich ist das System in den U.S.A. klarer, da sind die Aufgaben ganz klar verteilt. Hier sehen viele schon die Verteidigung nicht mehr als notwendig. Da wird häufig gesagt, dass die Schuldige nur rausboxen wollen. Diese Sichtweise haben dann leider auch manchmal die Gerichte.
papaya
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Der Prozess läuft wieder, hier nochmal der Ticker:
https://www.focus.de/panorama/welt/hann ... 68664.html
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Mittwoch, 03. Januar 2024, 21:02:48 Der Auffassung bin ich auch nach wie vor. Zeitfenster viel zu knapp...irgend etwas ist da sehr unstimmig!
Den ganzen Dreck..den man sich im Internet anschauen kann gehoert meiner Meinung nach einfach weg...unzugaenglich gemacht...fuer alle...so viel Dinge die keine alte S...interessiert oder Dinge, die jeder Beschreibung spotten...so was koennen auch schon die Juengsten sich einverleiben..in welcher Welt leben wir bloss
Na ja, ich bin eigentlich auch eher auf der Seite von Sebastian, aber wenn ich höre, Zeitfenster viel zu klein, was kann ich darunter verstehen?

Ich kann mir schon vorstellen, dass er sie in der Kürze der Zeit einfach in den Bärbach gestoßen hat, also ohne Hose auszuziehen.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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15.16 Uhr: Wann er den starken Temperaturabfall verorte, fragt Rick den Zeugen. „Der Abfall beginnt laut diesem Protokoll um 02:37 Uhr und 28 Sekunden“, sagt der Kriminologe. Raunen im Gerichtssaal – das kommt überraschend, da bisher davon ausgegangen wurde, dass das ein gutes Stück früher gewesen sei.
https://www.focus.de/panorama/welt/hann ... ualisieren
Um 2.33 Uhr und 35 Sekunden werden die GPS-Daten von Hannas Handy ungenau
https://het-forum.de/viewtopic.php?p=238744#p238744
Ihre Taschen konnten ja nicht geschlossen sein sonst wäre das Handy in diesen gefunden worden.
Lindenblütentee

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lindenblütentee »

Die ganze Berichterstattung von heute kulminiert in den Worten
Noch immer wird am Richtertisch munter diskutiert, es herrscht Verwirrung. Trotz Erläuterungen des Zeugens hat es noch niemand in Gänze verstanden.
Denn sie wissen nicht was sie tun.
Klugscheißer
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast09ID44815 hat geschrieben: Donnerstag, 04. Januar 2024, 10:29:06 @andi55

... Ein Gericht hat das Verfahren auch vernünftig vorzubreiten, dass erst ein Frau Rick die notwendigen Gutachten beantragen musste, ist ein massives Versäumnis des Gericht. ...
Die Staranwältin hat nur ein Gutachten beantragt, nämlich ein hydromechanisches Gutachten.
Und das erfolgte auch erst nach Verlesen des rechtsmedizinischen und des traumatomechanischen Gutachtens, als weitere Fragen auftraten, die im Vorfeld noch nicht abzuschätzen waren.
Ob nun dieses hydromechanische Gutachten den Stein der Weisheit enthüllen wird, warten wir es ab. Rechtsmedizinische Fragen wird es nicht beantworten. Danach sind die fünf Kopfverletzungen eben keine Treibverletzungen.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

23. Sitzungstag – 04.01.2024

Darum ging es heute:
• Beweisanträge
• Sebastians Handy: Spiel, W-LAN, Fotos
• Auskunft des Spieleherstellers wird eingeholt
• Hannas Handy: Notfallkontakt, Anrufversuch
• Temperaturabfall erst um 2:37:28 Uhr
• Datenlage unklar, keine Rohdaten


Rosenheim24.de:

Spoiler – hier klicken!

Verteidigung will Mithäftling als Lügner darstellen

Der … Verhandlungstag … beginnt … mit der Ablehnung zweier Beweisanträge …: Sebastian T.’s Rechtsanwälte hatten ein hydrologisches Gutachten zur Klärung der Verletzungen … gefordert. Die Vorsitzende Richterin … erklärt …, dass der Antrag zurückgewiesen werden müsse, weil er inhaltlich falsch sei.

Das hydrologische Gutachten wurde zwar beauftragt, aber die inhaltliche Darstellung des Beweisantrags sei falsch. Die Verteidigung fordere, dass ein Hydromechaniker … zur Klärung …, wie die Verletzungen an Kopf und Schulterdächern … entstanden seien, herangezogen werde. Dies sei jedoch nicht möglich, da für diese Fragestellung Rechtsmediziner zuständig seien.

Auch im Fall „Sedlmayr“ trug ein Mithäftling zur Klärung bei

Der zweite Beweisantrag wurde teilweise abgelehnt … In diesem ging es … darum, den Überraschungszeugen aus der Justizvollzugsanstalt … als unglaubwürdig darzustellen. In einer längeren Erklärung nimmt die Kammer dazu Stellung und erklärt, dass Aussagen der Verteidigung, „dass Mithäftlinge in so gut wie jedem Verfahren mit angeblichen Geständnissen der Angeklagten herangezogen werden“, diese Behauptung sei nicht belegbar und haltlos. „Unter anderem führten die Aussagen von Mithäftlingen auch zur Aufklärung eines Mordes, beispielsweise im Fall Walter Sedlmayr.

Es sei richtig, dass der Mithäftling … in einem Verfahren gegen seine … Mutter falsche Angaben gemacht habe. Da er sich aber auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen hätte können und familieninterne Konflikte vorlagen, kann die Kammer daraus nicht schließen, dass es sich bei dem Zeugen um einen notorischen Lügner handle. Die Vernehmung der Gefängnispsychologin des Mithäftlings wurde abgelehnt, weil keine Schweigepflichtsentbindung vorliege. Dagegen soll der Richter … am 11. Januar geladen werden.

Forensiker zu den letzten Aktionen an Hannas Smartphone

Dann wird ein Datenforensiker vom Landeskriminalamt … in den Zeugenstand gerufen. Die Kammer hatte ihn schon einmal zu den Handys … vernommen und … viele Fragen an den Experten gesammelt. Unter anderem geht es darum …, wie es zu den letzten Aktionen auf dem Handy von Hanna W. gekommen sein könnte, und ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt tatsächlich „Clash of Clans“ … spielte …

Zuerst soll geklärt werden, ob Hannas Handy auch im Wasser entsperrt, oder durch eine Pflanze ein Anruf ausgelöst werden hätte können. … Bekannt ist bisher nur, dass auf Hannas Smartphone … um 2.31 Uhr die Nummer ihrer Eltern gewählt, aber keine Verbindung aufgebaut werden konnte. Doch wie wurde das Gerät entsperrt?

Laut dem Datenforensiker war … die Funktion „FaceID“ aktiviert. Diese sei aber um 0.09 Uhr zum letzten Mal verwendet worden, danach erfolgte nur noch ein erfolgloser Versuch. Die Nummer von Hannas Eltern war zwar als Notfallkontakt abgespeichert, dennoch habe der Anruf nur durch dreimaliges Tippen auf eine bestimmte Taste auf dem Display … ausgelöst werden können – oder noch komplizierter über das Adressbuch. „Die Pflanzentheorie ist also abwegig“, stellt Richterin Aßbichler fest. Auch ein Sturz habe einen derartigen „Notruf“ nicht auslösen können, da das Gerät über keine solche Funktion verfüge.

Spielte Sebastian T. zur Tatzeit „Clash of Clans“?

Nun soll der Datenforensiker … zum Handy des Angeklagten aussagen: Spielte Sebastian T. zur Tatzeit „Clash of Clans“? Der Datenforensiker sagt, dass er anhand der vorliegenden Daten keine Aussage dazu treffen könne. Für den 3.10. liege … zwischen 2 und 4 Uhr nur ein Eintrag zu den Vordergrund- und einer zu den Hintergrundaktivitäten der App vor. Aus diesen könnten aber keine Rückschlüsse gezogen werden, wann oder wie lange das Spiel, und wie es aktiv benutzt wurde.

Es sei abzulesen, dass das Handy zum Zeitpunkt der Einträge per WLAN mit einem Router verbunden war. Dafür sei keine Aktion durch den Nutzer erforderlich, wenn die Verbindung bereits … abgespeichert war. Ob es sich bei dem … Router um den der Familie T. handelte, könne untersucht werden. Bei einer früheren Sicherung der Daten des besagten Routers war aber festgestellt worden, dass durch mehrmaliges Ein- und Abstecken des Netzkabels alle Einträge vor dem 27. Oktober 2022 unwiederbringlich gelöscht worden waren.

Einen Beweis für die mögliche Unschuld des Angeklagten konnten die Analysen … also nicht erbringen. …


Rosenheim24.de am 04.01.2024
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 56430.html

Live-Ticker des Focus, in chronologischer Abfolge:

Spoiler – hier klicken!
Focus-online-Reporter Stefan Huber berichtet live aus Traunstein

… 07.27 Uhr: Der Prozess um den Tod der 23-jährigen Studentin Hanna in Aschau im Chiemgau zieht sich hin. Immer neue Termine setzt das Gericht an. Wegen Mordes angeklagt ist ein junger Mann. Doch nach drei Monaten geht es in dem Indizienprozess im neuen Jahr um die Frage: War es wirklich ein Mord - oder könnte es auch ein trauriger Unglücksfall gewesen sein? Am heutigen Donnerstag geht der Prozess weiter. FOCUS online berichtet für Sie live aus dem Gerichtssaal in Traunstein.

Prozess startet gleich

13.54 Uhr: In wenigen Minuten startet der nächste Prozesstag im Fall Hanna. Heute sollen weitere Handy-Daten ausgewertet werden. Der Angeklagte sitzt bereits mit Anwältin Regina Rick und den beiden weiteren Verteidigern auf der Anklagebank und wartet, dass das Gericht das Verfahren heute eröffnet.

13.58 Uhr: Die Richter um die Vorsitzende Jacqueline Aßbichler sind da, los geht's!

14.00 Uhr: Direkt zu Beginn geht es um eine Durchsuchungsmaßnahme im Auto des Angeklagten. Dabei wurde ein Gurt noch einmal analysiert. „Eine normale polizeiliche Maßnahme, die jederzeit durchgeführt werden kann“, erklärt Aßbichler. Rick ist dennoch unzufrieden, will den schriftlichen Antrag sehen und moniert, „dass ich nicht verstehe, was da rauskommen soll“.

Beweisanträge stoßen auf Kritik

14.02 Uhr: Nun geht es um einen Beweisantrag der Verteidigung, bezüglich des Gutachtens eines Sachverständigen bezüglich der Erklärung des Todes von Hanna durch das Treiben im Fluss Prien. Dieser Antrag wird abgelehnt, da der Sachverständige keine rechtsmedizinische Beurteilung ersetzt. Die Feststellungen seien inhaltlich wichtig für die Beweisaufnahme, aber die „Beweisaufnahme, wie die Verletzungen entstanden sind, ist eine rechtsmedizinische Fragestellung“.

14.06 Uhr: Ein weiterer Beweisantrag, den Mithäftling des Angeklagten als unglaubwürdig darzustellen, wird teilweise abgelehnt. Dieser hatte ausgesagt, dass der Angeklagte den Mord an Hanna ihm gegenüber gestanden hatte. Die Annahme, „dass er immer lügt, ist abzulehnen“, liest die Richterin vor.

14.10 Uhr: Auch die Anführung weiterer Fälle, in denen immer ein Mithäftling vernommen werde oder von Richtern, die das kategorisch ablehnen, sei nicht zielführend. Am 11. Januar werde aber der Richter vernommen, der das Verfahren gegen die Mutter des Mithäftlings geführt habe.

14.13 Uhr: Nun wird ein weiterer Kriminologe [gemeint ist wohl: Kriminalist oder Forensiker!] vernommen, der bereits an einem früheren Prozesstag ausgesagt hatte. Es hatten sich noch weitere Fragen zu seinen Ausführungen und Gutachten ergeben.

14.16 Uhr: Er verteilt einige Papiere, dann fällt ihm aber auf, dass er selbst kein Exemplar des Gutachtens mehr hat. Er bekommt eines zurück, dann kann es losgehen.

14.20 Uhr: Die erste Frage sei, ob man die Daten aus dem Okitel-Handy des Angeklagten erneut auslesen solle. Der Kriminologe verneint dies selbst, da „die ältere Sicherung zu präferieren sei, da die Daten in unberührterer Form vorliegen“. Beim Datum der Sicherung gerät er ins Stocken, er findet es einfach nicht. Die Vorsitzende Richterin erlöst ihn. „Das können sie auch nachreichen.“

14.21 Uhr: Nun geht es um das Handy des Opfers, ein iPhone. Eine biometrische Entsperrung war nicht eingestellt, also per Fingerabdruck. Allerdings war die Funktion „Face-ID“ aktiviert.

14.22 Uhr: Die letzte biometrische Entsperrung per Face-ID sei um kurz vor 1 Uhr morgens am 03. Oktober passiert, sagt der Krimonologe.

„Das heißt nicht, dass die Nummer gewählt wurde“

14.24 Uhr: Nun geht es um die Frage, ob die Nummer „Home“ als Notfallkontakt eingespeichert worden sei. „Ja“, sagt der Zeuge, warnt aber vor einem Fehlschluss. „Das heißt nicht automatisch, dass die Nummer gewählt wurde“. Zudem sei die Nummer ihres Vaters dort gespeichert gewesen, aber diese war möglicherweise veraltet. Das gehe aus einem Whatsapp-Chat hervor.

14.28 Uhr: Eine Sturzerkennung, durch die der Notruf ausgelöst werden könnte, „gibt es bei diesem Gerät nicht“, sagt der Zeuge. Das Handy und dessen Betriebssystem seien schlicht zu alt dafür. „Entsprechend gibt es auch nichts zur Untersuchung zu diesem Sachverhalt.“

14.30 Uhr: Daraus schließt der Kriminologe, dass der Notruf nur manuell ausgelöst werden könnte, entweder über den Sperrbildschirm oder via Adressbuch. In diesem Fall ist aber mit Notruf der Anruf beim Notfallkontakt, in diesem Fall die unter „Home“ eingespeicherte Nummer, gemeint.

14.32 Uhr: Der Schluss des Kriminologen lautet: Der Anruf beim Notfallkontakt auf Hannas Handy wurde über den Sperrbildschirm getätigt. In einem Selbstversuch ergaben sich bei Nachstellung des Geschehens identische Protokolleinträge - mit Ausnahme dessen, dass der Anruf auf Hannas Handy nicht zustande kam. Dazu komme er aber noch, erklärt der Kriminologe.

14.37 Uhr: Nun geht es darum, welcher Netzmodus zum Zeitpunkt des versuchten Anrufs des Notfallkontakts, aktiv war. Es sei seinen Erkenntnissen zufolge LTE gewesen, aus Sicht des Zeugen „der einzig sinnvolle Modus“.

Plötzlich geht es um das Handy-Spiel „Clash of Titans“

14.40 Uhr: Als nächstes ist eine Frage von Frau Rick zum Handy des Angeklagten, dem Okitel, dran. Es geht darum, ob im Zeitraum zwischen zwei und vier Uhr Spiele, namentlich „Clash of Clans“, gespielt wurden oder ob es sich um Hintergrundaktivitäten handeln könnte.

14.44 Uhr: Der Krimonologe erklärt nun sein Prozedere, wie er zu einer Antwort kommen wollte – diese ist jedoch eher ernüchternd. „Die Analyse der WLAN-Verbindungen hat eher zusammenfassenden Charakter“, erläutert der Zeuge. Man könne zwischen Vorder- und Hintergrundaktivitäten unterscheiden, aber die Zeitstempel würden nur zur vollen Stunde gesetzt. „Es kann keine Aussage darüber getroffen worden, wie lange die Aktivität im Vorder- oder Hintergrund genutzt wurde und ob sie aktiv genutzt wurde.“ Die von der Verteidigung gewünschte Entlastung liefern diese Daten also nicht.

14.46 Uhr: Man könne prüfen, ob es zu einer Verbindung mit einem FritzBox-WLAN-Router gekommen sei, sagt der Kriminologe. Das sei in diesem Fall aber nicht möglich, da die besagte FritzBox zwischendurch ausgesteckt worden sei. „Zeitlich bessere Verbindungsdaten wären meines Wissens vorhanden gewesen, wenn man sie nicht ausgesteckt hätte.“ Er wisse aber auch nicht, ob die entsprechenden Daten so lange verfügbar gewesen wären, wenn man diese hätte sichern können.

14.50 Uhr: Was der Kriminologe definitiv sagen kann: „In diesem Zeitfenster (2 bis 4 Uhr, Anm. d. Red.) ist das Handy mindestens einmal mit der FritzBox verbunden gewesen.” Das liefert aber erst einmal keine weiteren Erkenntnisse. Auch über Whatsapp-Daten sei eine bedeutende Aussage nicht möglich, erläutert er weiter.

14.53 Uhr: Nun geht es um ein Foto, das der Angeklagte von einem Freund am 3. Oktober am Tatabend erhielt. Darauf sei ein Gruppenfoto abgebildet, auf dem drei Personen zu sehen waren – welche, wird jedoch nicht erklärt.

14.54 Uhr: Weitere fünf Fotos, die auf dem Handy waren, wurden mit der Handykamera aufgenommen. Außerdem habe es 17 verworfene Bilder in der Galerie gegeben, die in einer Art Zwischenspeicher noch verfügbar waren. Weitere Aussagen darüber gibt es keine.

14.56 Uhr: Der Zeuge hat seine Aussage beendet, die ersten Fragen folgen. „Was heißt verbunden?“, will die Richterin wissen und bezieht die Frage auf das WLAN der FritzBox. Der Kriminologe erklärt, dass man dazu nichts tun müsse, außer in die Reichweite des WLAN-Netzes zu kommen.

Richterin widerlegt „Pflanzentheorie“ selbst

15.01 Uhr: „Muss ich, um den Notruf zu finden, ins Telefon schauen?“, fragt die Richterin. Stille. Dann schlägt der Zeuge vor, das zu demonstrieren. Plötzlich herrscht großes Gedränge am Richterpult. „Sie muss dreimal an dieselbe Stelle tippen, streichen reicht nicht“, stellt die Richterin fest – und dann: „Die Pflanzentheorie wird damit ganz schön abwegig.“ Damit ist die Vermutung gemeint, dass der Notruf durch den Sturz ausgelöst worden sein könnte und den Aufprall auf Pflanzen, Bäume oder ähnliches.

15.06 Uhr: Ob auf dem Handy des Angeklagten am 3. Oktober ein Bild aufgenommen worden ist, will einer der Verteidiger wissen. „Das konnte ich nicht feststellen“, sagt der Zeuge. Dann muss der Kriminologe erläutern, woran man gelöschte und nicht Bilder in den Daten von Handys erkennt. Wofür diese Info derzeit benötigt wird, bleibt aber unklar.

15.08 Uhr: Ob er wisse, was konkret protokolliert würde, wenn man eine als Notfallkontakt gewählte Nummer nicht als solchen, sondern ganz gewöhnlich via Adressbuch wählen würde. „Das müsste ich probieren“, sagt der Zeuge und erhält von der Richterin prompt die Anweisung, das zu tun.

15.10 Uhr: Regina Rick fragt, ob Wassertropfen oder eine Strömung das Handy entsperrt haben könnten. „Nein, das ist nicht möglich, dazu ist ein Spannungsunterschied nötig.“ Stärkenabhängig sei das nicht, also eine Strömung könne das nicht besser als nur ein Tropfen Wasser.

15.14 Uhr: Nun geht wieder um das Handy der Angeklagten [gemeint ist Hannas Handy!]. Rick will Werte vergleichen, um zu eruieren, wann das Handy ins Wasser geraten ist. Zur Erklärung: Es gab einen Temperaturabfall, bei dem davon ausgegangen wird, dass das Handy zu diesem Zeitpunkt ins Wasser gelangte.

15.16 Uhr: Wann er den starken Temperaturabfall verorte, fragt Rick den Zeugen. „Der Abfall beginnt laut diesem Protokoll um 02:37 Uhr und 28 Sekunden“, sagt der Kriminologe. Raunen im Gerichtssaal – das kommt überraschend, da bisher davon ausgegangen wurde, dass das ein gutes Stück früher gewesen sei.

15.18 Uhr: Am Richtertisch betrachten Anwälte, Richter und der Zeuge das angesprochene Protokoll, das ein Diagramm enthält. Es geht um einen Zeitraum von mehreren Minuten, die Frage nach dem ersten Wasserkontakt von Hannas Handy und den nicht durchgegangen Anruf an einen Notfallkontakt.

15.21 Uhr: „Nicht nur Wasser, sondern auch eine erhöhte Datennutzung kann die Temperatur verändern“, erklärt der Kriminologe. Auch ein versuchtes Einwählen in ein LTE-Netz könne eine ähnliche Wirkung haben.

15.25 Uhr: Noch immer wird am Richtertisch munter diskutiert, es herrscht Verwirrung. Trotz Erläuterungen des Zeugens hat es noch niemand in Gänze verstanden.

15.29 Uhr: Es kehren alle an ihre Plätze zurück – mit welchem Ergebnis bleibt für die Prozessbeobachter im Gerichtssaal unklar.

15.33 Uhr: Eine weitere Frage von Anwältin Rick dreht sich um Rohdaten. Nachdem sie den Zeugen erklären lässt, wie sein Analyseprogramm funktioniert, zeigt sie etwas und will wissen, ob das Rohdaten sind oder nicht. Wieder wird sich am Richtertisch versammelt. Am Ende möchte die Anwältin ebenjene Daten haben, weil das nicht die Rohdaten waren.

Staatswanwalt und Star-Anwältin zanken sich

15.36 Uhr: „Lassen sie mich mal ausreden, dann verstehen sie es vielleicht“, poltert einer der Staatsanwälte, als Rick dem Zeugen eine CD hinhält. Dann erklärt er, dass die CD alle Daten enthalte. „Ich weiß nicht, ob es das ist, was sie wollen“ – „Ich gebe ihm die CD“, sagt Rick, wird aber unterbrochen. „Woher wissen wir, dass das die Daten sind?“, fragt der Staatsanwalt. Rick wedelt mit einer anderen CD und sagt, dass sie alle Daten hergebe, die benötigt würden. Richterin Aßbichler ordnet eine direkte Analyse der Daten an und schickt den Prozess in eine zehnminütige Pause.

15.46 Uhr: Weiter geht’s! „Die Frau Rick hat mir jetzt Ergebnisdaten gezeigt, keine Rohdaten“, erläutert der Kriminologe. Dann bittet ihn die Richterin, der Anwältin Rick Rohdaten zur Verfügung zu stellen. „Kann ich machen“, sagt er.

15.49 Uhr: Nun geht es darum, warum ein Anruf beim Notfallkontakt nicht durchging. Wieder muss der Zeuge weit ausholen: Es handelte ich nicht um einen klassischen Notruf, sondern um einen Anruf beim Notfallkontakt.

15.52 Uhr: Anwältin Rick fragt nach Chats auf dem Handy der Kronzeugin [gemeint ist wohl Zeugin Verena R.] und danach, ob man diese wiederherstellen könne. Dazu muss erstmal herausgefunden werden, um welches Handy es sich handelt.

15.54 Uhr: Auch eine Anfrage an den Hersteller des Spiels „Clash of Clans“ soll gestellt werden – von der Anwältin unter „Aufsicht“ des Zeugen. Eine formelle Anfrage via Interpol ist bereits gestellt worden. Der Zeuge gibt zu bedenken, dass dann neue Nachrichten auf das Handy kommen würden – das sei aber kein Problem, weil das Handy vollständig gespiegelt worden sei. Rick und der Kriminologe wollen das direkt nach dem Ende der heutigen Sitzung probieren.

Wieder geht es um beliebtes Handy-Spiel

15.59 Uhr: Noch immer wissen wir nicht, um welches Handy es sich bei dem der Kronzeugin handelte – eine Beisitzerin bietet an, die Akten zu holen, „die sind oben“. „Jetzt bleib kurz da“, bittet Richterin Aßbichler. Sie erlaubt dem Zeugen, den Saal zu verlassen, er sei aber noch nicht entlassen. Bevor er gehen kann, stellt Rick noch eine Frage: „Heißt das, dass das Spiel aktiv genutzt wurde?“ Der Zeuge verneint. „Das heißt nur, dass das Spiel zu diesem Zeitpunkt diese Datenmenge gesendet hatte. Darüber hinaus kann ich keine Aussage treffen.“ Mit einer aktiven Nutzung, also dass jemand das Handy bediente, habe dies nichts zu tun.

16.04 Uhr: Nun geht es doch noch um den gelöschten Chat der Kronzeugin mit ihrer Schwester. Der Zeuge sagt, dass eine Wiederherstellung „in der Regel“ gehe. Man könne aber nicht immer den genauen Sinn wiederherstellen. Er gehe davon aus, dass in der Sicherung der Polizei in Rosenheim die entsprechenden Einträge vorhanden sein könnten. „Wenn diese Sicherung gemacht wurde, könnten sie drin sein.“

16.06 Uhr: Der Zeuge ist entlassen, soll später mit Anwältin Rick noch die Anfrage an den „Clash of Clans"-Hersteller stellen.

16.09 Uhr: Am Richtertisch wird nun ein Beweisantrag in Augenschein genommen, bei dem es um mögliches Täterwissen geht. Einer der Anwälte des Angeklagten, Harald Baumgärtel, habe dem Angeklagten bereits am 23. November gesagt, dass keinerlei Beweise wie DNA-Spuren gegen ihn vorlägen. Dass er das seinem Mithäftling gegenüber gesagt habe, sei also kein Täterwissen, sondern Anwaltswissen beziehungsweise ermitteltes Wissen gewesen.

16.12 Uhr: „Wir sehen hier Seite 2, gibt es auch Seite 1?“, fragt Aßbichler am Richtertisch. „Ja, aber die haben wir jetzt nicht dabei“, sagt Baumgärtel. Die Seite werde aber nachgereicht. Dann stehen die drei Verteidiger und der Angeklagte auf der Anklagebank zusammen und besprechen sich – Thema unklar.

16.15 Uhr: Jetzt sind alle wieder zurück am Richtertisch und Anwalt Baumgärtel berichtet, wie der Besuch beim Angeklagten in der Untersuchungshaft am 23. November ablief.

Prozesstag endet mit Verwirrung um Anträge der Anwältin

16.20 Uhr: Leichte Verwirrung zu einem Beweisantrag der Anwältin Rick. Die Anwältin will ergänzen, die Richterin hätte den Antrag gerne neu. Am Ende darf Rick ergänzen und liest einige Titel von Artikeln diverser Medien vor. In dem Antrag geht es darum, dass der Mithäftling sich vor seiner Aussage durchaus aus der Presse informiert haben könnte.

16.21 Uhr: Das war es für heute, beim nächsten Mal am 11. Januar werden dann alle Sprachnachrichten durchgegangen und der Richter, der gegen die Mutter des Mithäftlings verhandelt hat, wird angehört. Damit ist der 23. Prozesstag beendet.


Focus online am 04.01.2024
https://www.focus.de/panorama/welt/hann ... 68664.html

Die Zurückweisung des Beweisantrags bzgl. des Hydromechanikers Malcherek war offenbar nur rein formal erfolgt, der Gutachter wurde dennoch (von Amts wegen) vom Gericht beauftragt. Unklar blieb, ob der abgelehnte Beweisantrag sich auch auf den Biomechaniker Schmitt bezog.

Weiter geht's am kommenden Donnerstag (11.01.2024) um 9 Uhr mit Sprachnachrichten und der Vernehmung des Richters aus dem Verfahren gegen die Mutter des Mithäftlings Adrian M.
Klugscheißer
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Klugscheißer »

Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 04. Januar 2024, 17:26:33 23. Sitzungstag – 04.01.2024

Die Zurückweisung des Beweisantrags bzgl. des Hydromechanikers Malcherek war offenbar nur rein formal erfolgt, der Gutachter wurde dennoch (von Amts wegen) vom Gericht beauftragt. Unklar blieb, ob der abgelehnte Beweisantrag sich auch auf den Biomechaniker Schmitt bezog.
14.02 Uhr: Nun geht es um einen Beweisantrag der Verteidigung, bezüglich des Gutachtens eines Sachverständigen bezüglich der Erklärung des Todes von Hanna durch das Treiben im Fluss Prien. Dieser Antrag wird abgelehnt, da der Sachverständige keine rechtsmedizinische Beurteilung ersetzt. Die Feststellungen seien inhaltlich wichtig für die Beweisaufnahme, aber die „Beweisaufnahme, wie die Verletzungen entstanden sind, ist eine rechtsmedizinische Fragestellung“.
Heißt nichts anderes, als dass das hydromechanische Gutachten nicht das rechtsmedizinische Gutachten außer Kraft setzt, in dem es heißt, dass die fünf Kopfverletzungen nicht durch Treibveretzungen entstanden sein können.

https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-942371
"Nicht als Treibverletzungen" wertete die Gutachterin die fünf gleichförmigen Wunden auf dem Kopf.
Techniker

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Techniker »

Das was die Gutachter so Berichten scheint ja manchmal etwas kryptisch und die Weitergabe durch die Gerichtsreporter ist dann auch manchmal schwierig. Trotzdem hat man heute ja so einiges zu Hannas letzten Anrufen erfahren.

Ich hab heute mal selbst Tests mit der Notkontaktfunktion meines iPhones gemacht. Einen Anruf so abzubrechen, dass dieser nicht beim Empfänger angezeigt wird, ist mir nicht gelungen. Im allgemeinen wird die Verbindung zum Festnetz wohl in Bruchteilen von Sekunden hergestellt.

Ein Verbindungsabbruch ist nach der heutigen Sitzung aber auch gar nicht mehr das Thema. Denn Sie hat offenbar nur die Funktion Notkontakt ausgelöst und gar keinen Anruf getätigt. Falls Sie doch einen Anruf getätigt hat, wäre der an eine Rufnummer Ihres Vaters gegangen, die dieser gar nicht mehr hatte.

14.24 Uhr: Nun geht es um die Frage, ob die Nummer „Home“ als Notfallkontakt eingespeichert worden sei. „Ja“, sagt der Zeuge, warnt aber vor einem Fehlschluss. „Das heißt nicht automatisch, dass die Nummer gewählt wurde“. Zudem sei die Nummer ihres Vaters dort gespeichert gewesen, aber diese war möglicherweise veraltet. Das gehe aus einem Whatsapp-Chat hervor.

Möglicherweise haben die Sicherheitseinstellungen Ihres iPhones Hanna etwas gehandikapt. Nach der letzten Face ID Login um kurz vor 1:00 Uhr hat Ihr iPhone möglicherweise nach der Pin gefragt und diese erinnerte sie wohl möglich nicht mehr, denn das iPhone wurde danach nicht mehr entsperrt. Es spielte sich alles nur noch auf dem Sperrbildschirm ab. Nun hat das iPhone aber auch eine tolle Funktion, man kann alle eingehenden WhatsApp Nachrichten auch am Sperrbildschirm öffnen. Bei entsprechender Einstellung kann man WhatsApp Anrufe entgegen nehmen, Bilder und Sprachnachrichten ohne das iPhone zu entsperren.

Sie hat also wahrscheinlich um 2:31 Uhr versucht am Sperrbildschirm eine WhatsApp Funktion entgegen zu nehmen, was aber am fehlenden Datenvolumen scheiterte.

Um 2:32:09 hat Hanna die Notfallkontaktfunktion betätigt. Ruft aber laut Kriminologe explizit keinen Rettungsdienst an. Wenn überhaupt, dann eine veraltete Rufnummer Ihres Vaters.

Ansonsten ist natürlich Interessant, dass der „Temperatur Sensor“ Ihres iPhones erst um 02:37 Uhr und 28 Sekunden einen starken Temperaturabfall registriert hat. Das iPhone hat aber keinen Umgebungstemperatursensor. Außerdem ist es nach EC Norm 60529 unter IP67 klassifiziert und somit Wasserdicht bis zu 30 Minuten und in einer Tiefe von bis zu 1 Meter. Eine Verzögerung bis Bachkälte den internen „Temperatur Sensor“ erreicht, kann also erwartet werden. Außerdem war es möglicherweise in Ihrer Tasche noch vor Wasser geschützt. Fest steht ja auch, dass es um 02:40 Uhr wieder kurz in der nördlichen Zelle eingeloggt war und dort eine SMS über zwei Anrufversuche empfing.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

… Die Krux: Trotz aller Daten ist es äußerst schwierig, diese zu interpretieren. Klarheit soll ein digitaler Forensiker vom LKA bringen, der bereits zum zweiten Mal aussagt und zum Teil Experimente gemacht hat mit gleichen Smartphone-Modellen. …

Abendzeitung am 04.01.2024
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-950749
Warum war der IT-Forensiker des LKA nicht besser vorbereitet auf die Fragen, die ihn erwarteten? Gerade der Focus-Ticker offenbart zahlreiche Erkenntnislücken dieses Forensikers.

… Besonders im Fokus steht das Smartphone des Angeklagten … Der LKA-Beamte sagt aus, dass ihm sein Programm nur Wlan-Verbindungen nachweisen konnte, allerdings keine genauen Zeiträume. Nachweisen könne man aber in dem Zeitraum eine Vordergrund- und eine Hintergrundaktivität. …

Abendzeitung am 04.01.2024, a. a. O.
Was für ein grattliges Programm mag das sein? Der IT-Forensik des Bayerischen LKA hätte ich mehr zugetraut. Der öffentliche Dienst aber muss sich wohl mit den „Experten“ begnügen, die die freie Wirtschaft übrig lässt.

… War es also so, dass der Angeklagte … zwischen zwei und vier Uhr mit der App gespielt hat? „Es kann keine Aussage getroffen werden, ob sie wirklich aktiv genutzt wurde“, sagt der Experte. Möglich sei, dass die App gestartet wurde, aber nur im Hintergrund lief. …

Abendzeitung am 04.01.2024, a. a. O.
Dass die App im Hintergrund lief, ist extrem unwahrscheinlich. Kein auch nur halbwegs begabter Programmierer würde eine solche Architektur errichten, weil dadurch der Akku unnötig belastet würde. Nutzer der App würden in Scharen aufbegehren! (Der Download eines Updates dagegen könnte eine realistische Hintergrundaktivität sein; davon jedoch war offenbar keine Rede.)

… Die Handydaten sprechen eher dafür, dass Hanna aufgrund einer Bedrohungslage die Notfallnummer gewählt hat. Für Walter Holderle, Anwalt von Hannas Eltern … muss die „Unfall-Theorie damit endgültig ad acta gelegt werden“. Seine Handydaten entlasten T. nicht. …

Abendzeitung am 04.01.2024, a. a. O.
„Muss endgültig“, weil „eher“ … Was ist das für eine ausgekochte und durchtriebene Logik!?
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Irgendwie hab ich heute im Focus Ticker nicht ganz durchgeblickt, was da bei Hannas Handy passiert ist. So wie du es erklärst, verstehe ich eher. Also scheinbar konnte Hanna nach 1 Uhr nur noch lesen, was an Nachrichten rein kam und niemanden mehr aktiv anrufen? Außer diesen Notfallkontakt durch 3x drücken auf einer bestimmten Stelle, wo aber auch nur eine veraltete Nummer ihres Vaters hinterlegt ist?

Also so ganz blicke ich da echt nicht mehr durch.
Kann es denn sein, dass sie durch das Rumgedrücke unabsichtlich den Notfallkontakt ausgelöst hat, weil sie irgendwie das Handy entsperren wollte?

Aber ihr Vater hatte doch auch mal früher erwähnt, dass er bei dem Anrufversuch nicht mehr wach war, und das somit doppelt so tragisch ist. Aber die Nummer war ja scheinbar eh nicht mehr aktuell.

Sind schon alles sehr viele Zufälle, Hochwasser im Bärbach, Jogger, Holzuhr, Handy lässt sich nicht entsperren, viel Alkohol im Spiel. Ich bin mittlerweile ratlos.
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast0815 »

Klugscheißer hat geschrieben: Donnerstag, 04. Januar 2024, 18:20:30 Heißt nichts anderes, als dass das hydromechanische Gutachten nicht das rechtsmedizinische Gutachten außer Kraft setzt, in dem es heißt, dass die fünf Kopfverletzungen nicht durch Treibveretzungen entstanden sein können.
Nein, das heißt es nicht. Die Rechtsmediziner haben auch nur gesagt, dass die Kopfverletzungen mit den TYPISCHEN Treibverletzungen nicht erklärbar wären. Das bedeutet nicht, dass grundsätzlich in diesem speziellen Fall es anders sein kann, denn was sind typische? Eine rein statistische Betrachtungsweise, die einem speziellen Fall NIE gerecht werden kann. Nun hat der Hydromechaniker sich die genauen Verhältnisse an diesem Fluss anzusehen und Sturz-Möglichkeiten zu eruieren. Das letzte Wort bzgl. der Verletzungen haben dann natürlich immer noch die Rechtsmedizine. Aber erst dann sind sie erst in Wirklichkeit zu der Begutachtung in der Lage. Ohne diese Vorarbeit waren ihre Gutachten für die Katz. Im Anschluss haben die Gutachten überhaupt erst eine Grundlage. Bisher war es reines Spekulatius gebacken von den Rechtsmedizinern.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@Gast
Auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen, deine Vermutung, Hanna hätte alkoholbedingt motorisch völlig ungeschickt auf dem Handy rumgedrückt weil sie vielleicht Philipp doch noch fragen wollte, wann er endlich nachkommt und hat damit diesen "Notfallkontakt" ausgelöst. Das ergibt absolut Sinn und wäre stimmig !!!!!!
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