Vor Weihnachten wollte man Sebastian T. verurteilt haben. Hätte Frau Rechtsanwältin Rick nicht die richtigen Fragen aufgeworfen, wäre das sicher auch so gekommen. Nun geht der Prozess also in eine neue Runde. Zeit mal zu beleuchten was für einen Unfall spricht und was für die angenommene Tathypothese der Staatsanwaltschaft.Catch22 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 03. Januar 2024, 10:56:58 Die weiteren Sitzungstermine (Stand 03.01.2024):
• Do 04.01.2024, 14 Uhr*
• Do 11.01.2024, 9 Uhr
• Di 16.01.2024, 9 Uhr
• Di 23.01.2024, 9 Uhr
• Do 25.01.2024, 9 Uhr
• Di 30.01.2024, 9 Uhr
• Do 01.02.2024, 9 Uhr
• Do 08.02.2024, 9 Uhr
• Do 15.02.2024, 9 Uhr
• Di 20.02.2024, 9 Uhr
• Do 22.02.2024, 9 Uhr
• Di 27.02.2024, 9 Uhr
• Do 29.02.2024, 9 Uhr
• Di 05.03.2024, 9 Uhr
* zuvor anderweitige Belegung des Saals
Quelle:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... stafel.php
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... presse.pdf
Zustand von Hanna beim Start ihres Heimweges im Eiskeller:
- stark betrunken, 2,06 ‰, lallt, findet kaum die Garderobenmarke in Ihrer Handtasche
zieht ihre Jacke an (offen/geschlossen?), Hosenbund gerissen, Sie muss die Hose permanent festhalten.
Hannas Datenvolumen ist aufgebraucht, sie musste Ihre Freunde um Hotspot Zugang bitten.
um genau 02:28 biegt Hanna von der Schlossstraße nach rechts auf die Kampenwandstraße ab
3 Minuten Fußweg später erreicht Hanna die 1. kleine Bücke über den Bärbach
Zeugenaussage Forensiker: … Das Hannas Handy am 3. Oktober um 2.31 Uhr morgens eine Internetverbindung herstellte, bezeichnet der Zeuge als „zentrales Ereignis“. Zu diesem Zeitpunkt war das Mobiltelefon bereits in der südlichen Funkzelle eingeloggt. Nach einer Rücksprache mit dem Netzbetreiber sei dort versucht worden, eine Internet-Telefonie auszulösen ….
… Es habe sich um einen 45 Sekunden langen Datensatz gehandelt – eine Verbindung konnte jedoch nicht aufgebaut werden. Laut Aussage des Zeugen lag dies wohl daran, dass das Datenvolumen aufgebraucht war. ….
Meine Einschätzung zu der Aussage: Der Forensiker spricht von einem 45 Sekunden langen Datensatz und der Grund für das nicht zu Stande kommen der Verbindung soll das bekanntermaßen aufgebrauchte Datenvolumen sein. Das war nicht der Anruf auf dem Festnetz! Es war Entweder eine Sprachnachricht oder eine Videoaufnahme via Messenger (z. B. WhatsApp) an einen Empfänger.
02:31:41 : hannas letzter genaue GPS-Punkt
02:32:09 : hannas Anrufversuch bei Ihren Eltern, muss innerhalb von 4 Sekunden wieder abgebrochen worden sein, sonst wäre der Anruf via Voice over LTE (Mobilfunkstandard) oder GSM (Fallback) beim Elterntelefon angekommen. VoLTE und GSM funktionieren unabhängig vom Datenvolumen.
02:33:35 : Hannas GPS-Daten werden ungenau
Um 2:31 Uhr kommt Hanna am rauschenden Bärbach an. Weiter kommt Sie nicht mehr. Innerhalb der nächsten zweieinhalb Minuten nimmt Sie eine WhatsAppnachricht auf, die wegen fehlendem Datenvolumen nicht raus geht. Startet einen Anruf auf dem Festnetz bei Ihren Eltern, den Sie innerhalb von 2 – max. 4 Sekunden wieder abbricht. Dann steckt Sie das Handy wieder ein und landet im Bärbach.
Die Polizei geht davon aus, dass das iPhone XR und Hanna gemeinsam im Bärbach landeten. Das iPhone XR wiegt 200g mit einer Hülle sicher 250g – 280g (je nach Hüllentyp). Es ist plausibel, das es nicht allein weggespült wird.
Eventuell ist Sie fasziniert vom extrem hohen Pegel oder Sie will einfach noch schnell eine Sprachnachricht senden und ihre Hose dabei nicht herunterrutschen lassen. Jedenfalls geht Hanna möglicherweise auf die kleine Brücke und lehnt sich ans Geländer. Hanna ist sportlich und schlank, eventuell setzt sie sich sogar auf das Geländer. Der Anruf bei den Eltern kommt eventuell versehentlich beim checken Ihrer Anrufliste zustande und wird schnellstmöglich von Ihr beendet. Kurz nachdem Sie Ihr iPhone wieder sicher verstaut hat, verliert Hanna das Gleichgewicht.
Sie stürzt rücklings in den Bärbach. Eine Zeugin will ja einen Kreischschrei gehört haben, so wie wenn eine Frau Rückwärts an den Haaren heruntergezogen wird. Ich weiß nicht, ob man Rückwärts Fallen am Schrei erkennen kann, aber wenn man Rückwärts stürzt schreit man sicher auch. Im Gegensatz zur Annahme des Rechtsmediziners kein „Platscher“ sondern ein Rückwärtsköpper übers Geländer oder vom Geländer. Dabei allein könnte sich Hanna schon gut einen symmetrischen Bruch der Schulterdächer, den Halswirbelbruch und die Quetsch-Risswunden zugezogen haben. Sie kann natürlich auch anders in den Bach gestolpert sein und sich alle Verletzungen später zugezogen haben. Das werden die neuen Gutachten ja zeigen. Aber gerade ein Bruch der Schulterdächer bedarf bei jungen Menschen ohne Osteoporose eines starken Unfallereignisses. Bei der Hochwasser führenden Prien kann man sich dies sicher, in den Wasserwalzen die an den Wehrüberläufen entstehen, auch vorstellen. Entsprechende Videos wurden im Forum ja bereits verlinkt.
In jedem Fall liegen zwischen dem letzten Anrufabbruch und dem weggerissen werden im Bärbach nur maximal 1 Minute und 24 Sekunden. Welcher geübte Schwerverbrecher soll diese Tat ausgeführt haben?
Machen wir mal die Gegenprobe mit der Hypothese der Staatsanwaltschaft. Der damals schmächtige, 1,67 m kleine Tatverdächtige soll Hanna rücklings angegriffen haben, sie zu Boden gebracht haben, sich auf sie gekniet haben und sie fixiert haben. Dabei soll er eine solche Kraftwirkung auf Ihre Schulterdächer entfaltet haben, dass diese symmetrisch brechen. Diese Art Menschen zu Boden zu bringen wird doch an der Polizeischule gelehrt. Ist bekannt das 2 Meter Polizeihünen, Randalierern, die sie fixieren, regelmäßig die Schulterdächer brechen? Also Google weiß davon nichts. Wie kann man dann davon ausgehen, dass dieser schmächtige Jogger das geschafft haben soll. Einfach nur weil er es geschafft haben muss, damit er als Täter nicht ausscheidet? Die Tat soll sexuell motiviert sein. Das kann man einem Mann ja immer unterstellen, besonders wenn man keine Ahnung von Wasserleichen hat und die Leiche teil entkleidet ist. Es spricht aber rein gar nichts für ein sexuelles Motiv. Ein Täter hätte Hanna brutalst angegriffen und direkt in den Bach geworfen haben müssen. Mehr Zeit war nicht. Ihre Hose war schon in der Disco gerissen Ihre Jacke wahrscheinlich offen. Es ist völlig normal, dass Wasserleichen in schnell fließenden Gewässern Teil entkleidet sind. Ein sexueller Übergriff konnte bei der Obduktion ausgeschlossen werden. Ein sexuelles Motiv ist von Anfang an sehr unwahrscheinlich.
Wahrscheinlich muss ein Unfallgeschehen bewiesen werden, um Sebastian T. auch in den Augen von Richterin und Staatsanwaltschaft zu entlasten. Was Frau Richterin Aßbichler und Herr Staatsanwalt Fiedler laut Medien so von sich geben klingt nicht nach sehr objektiver Würdigung der Zeugenaussagen, der elektronischen Beweise und der Gesamtzusammenhänge im Verhalten des Angeklagten. Das ist alles noch sehr, wir müssen den Tatverdächtigen Festnageln. Ja nicht das Entlastende erkennen, geschweige denn Anerkennen.