String27 hat geschrieben: ↑Samstag, 07. Februar 2026, 21:12:52
@lento bist Du noch im Forum aktiv ?
Ich bin schon noch grundsätzlich dabei.
Für mich ist der Fall in Wirklichkeit soweit geklärt, wie es möglich ist. Die Annahme eines Tötungsdeliktes war für mich immer weltfremd.
M.E. ist das Opfer am Brückerl in die Fluten gestürzt.
Du sprachst davon, dass sie schon in der Disco einen sehr großen Schlenker gemacht hatte, wahrscheinlich ohne einen wirklichen Grund. Vielleicht erst das Gleichgewicht etwas verloren und durch die viel zu langsamen Reaktionen führt das dann wahrscheinlich dazu.
Wenn ich mir vorstelle, wenn man da auf dem Gehweg am Rande des Baches läuft und z.B. durch ein Auto erschreckt wird, dann kann das zu ähnlichen Reaktionen geführt haben. Wenn das ausgerechnet am Brückerl erfolgt war, wird sie da leicht reingestürzt sein. Dazu braucht es kein Versuch des Austretens oder Erbrechens, die Stelle ist gerade für Menschen in einer solchen Lage sehr gefährlich (nur teilweise ist sie entschärft). Die Kombination mit Hochwasser kann dann tödlich enden.
In der Doku hieß es, dass der thermodynamische Gutachter gesagt habe, dass das Handy 1:20 Minuten vor dem vom Gericht angenommen Zeitpunkt in das Wasser gekommen ist. Auf allesMist wurde die richtige Frage nach dem Bezugspunkt gestellt. Die Doku wurde es so dargestellt, als wäre es der Punkt, wo die GPS-Daten das erste Mal stark geschwächt sind.
Im Urteil ist das nicht klar dargestellt, bzw. es finden sich zwei Werte, einmal basierend auf diesem geschwächten GPS-Signal (so wie die Doku es angenommen hat) und dann an anderer Stelle (Nummer 1072), der Zeitpunkt ab 02:32:47, welcher nach dem Temperaturverlauf von einem sachverständigen Zeugen bestimmt wurde. Er sprach jedoch dabei nur von ‚leicht „zeitverzögert“‘ ohne diese leichte Zeitverzögerung explizit zu nennen. Ich persönlich bin mir recht sicher, dass das Thermodynamik-Gutachter sich auf den von diesen Zeugen genannten Zeitpunkt bezog. Sprich der Bezugspunkt ist für das Thermodynamische Gutachten 02:32:47. Wenn man davon 1:20min abzieht landet man auf einen spätesten Zeitpunkt 02:31:37. Diese „leichte Zeitverzögerung“ wird min. 1:20 Minuten betragen. Für den Fall selbst ist das natürlich sehr entscheidend.
Das legt auch das Experiment von @Tincho auf allesMist sehr nahe.
Er hatte sein IPhone im Wasser versenkt und dabei den Temperaturverlauf aufgenommen. Erstmal tat sich nichts, vielmehr stieg sogar die Temperatur! Dann erst nach einer ganzen Weile fiel die Temperatur erst etwas und dann immer stärker. Die Ursache ist (ich sag es mal jetzt nicht ganz physikalisch korrekt), dass erstmal die Kälte den Akku bis zum Sensor durchdringen muss. Diesen Vorgang kann man sich so ähnlich vorstellen wie eine Eimerkette, mit der man einen Brand löschen will, erstmal passiert so gut wie nichts und dann folgen Eimer Wasser auf Eimer Wasser. Ein solches Experiment hatte offensichtlich der damalige sachverständige Zeuge nicht durchgeführt.
Hätte das damalige Gericht das - von der Verteidigung beantragte - thermische Gutachten beauftragt, hätte es dann einer weitere Hürde gegeben, den Angeklagten zu verurteilen. Ich glaube aber, das hätte auch dann nichts genützt, die hätten sich nur etwas anderes einfallen lassen.
Damit dürfte klar sein, dass der Thermodynamiker von einem spätesten Wasserkontakt von 02:31:37 ausgeht. Das ist etwas vor dem Notruf und damit kommt dann als Auslöser die Theorie der Verteidigung ins Spiel, und zwar von fließendem Wasser über das Display.
Der letzte Ort des IPhones wurde die Umhängetasche genannt und genau dieses ist fast schon ideal für einen solchen Effekt, eindringendes Wasser in die Tasche, was dann zeitverzögert den Anruf auslöste.
Wahrscheinlich hing die Tasche da noch über die Kette an dem Opfer. Ich glaube, dass sie dann recht kurzfristig wirklich die Jacke ausziehen musste. Dabei verlor sie dann Ring und Gürtel und die Handtasche ging unter. Wahrscheinlich ist auch darauf das Ende des Anrufversuches zurückzuführen.
Der Rest vom Treiben in im Beerbach bzw. Prien kann man sich dann halbwegs vorstellen.
Damit sind für mich die Rätsel dieses Falles gelöst. Die GPS-Daten haben leider sehr zur Verwirrung gesorgt. Aber man darf sich von ihnen nicht verwirren lassen. Sie haben schon auch die Möglichkeit des Beerbachs nicht ausgeschlossen und die Geschwindigkeit der Fortbewegung – wenn man die Beerbachgeschwindigkeit auf die GPS-Richtung projiziert – passt auch zusammen.
Ich halte es mittlerweile auch kaum für wahrscheinlich, dass sie auf der anderen Seite der Straße in den Beerbach gelangt. Da dürfte es einfach zu zugewachsen sein, sie wird immer an der Kampenwandstraße geblieben sein. Für große Umwege war auch keine Zeit und wird auch kaum einen Grund gegeben haben, genausowenig plötzlich querfeldein über die Wiese zu laufen.
Das ist für mich der plausibelste Ablauf und ich glaube nicht, dass wir noch näher an die Wahrheit herankommen. Daher gilt für mich: Case closed.
Der Rest, der da sich in den Medien tut, tut nichts mehr zur Sache und ist teilweise die Fortsetzung vom Dreckwerfen wie zuvor. Und ich befürchte auch, dass die StA nicht ihr Gesicht weiter verlieren will. Da sieht man leider die Schlechtigkeit des Menschen. Wie würde man selbst in dieser Situation reagiert, wenn man sich zu weit aus dem Fenster herausgelehnt hätte? Aber das ist eine philosophische Frage und hat nur indirekt etwas mit dem fall zu tun.