VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: [NEU] Arian Arnold (6), Bremervörde-Elm, 2024
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Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
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Re: VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / ST. BLASIEN, 2020

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Ich war zwar anfangs skeptisch, aber mittlerweile geht meine Vermutung immer mehr in die Richtung, welche Frau S. Williams zu Tage gefördert hatte.
So würde das Verschwinden für mich noch am meisten Sinn machen. Und die Voraussetzungen für die Variante S.W. sind ebenfalls allesamt gegeben.
Wie hoch wäre aber in diesem Fall die Wahrscheinlichkeit, dass Scarlett lebendig wieder auftaucht?
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Re: VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / ST. BLASIEN, 2020

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Stimmt eigentlich die Behauptung, dass die Polizei zur Zeit von Scarletts Verschwinden wegen Alexej Nawalny nicht die erforderliche Manpower zur Verfügung hatte, um vernünftig nach Scarlett zu suchen?
Ticino
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Re: VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / ST. BLASIEN, 2020

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Gast hat geschrieben: Samstag, 20. August 2022, 18:12:27 Stimmt eigentlich die Behauptung, dass die Polizei zur Zeit von Scarletts Verschwinden wegen Alexej Nawalny nicht die erforderliche Manpower zur Verfügung hatte, um vernünftig nach Scarlett zu suchen?
Nawalny war zu der Zeit noch gar nicht in Ibach. Er ist erst Mitte Oktober 2020 dort eingetroffen.
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Re: VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / ST. BLASIEN, 2020

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Gast hat geschrieben: Samstag, 20. August 2022, 18:12:27 Stimmt eigentlich die Behauptung, dass die Polizei zur Zeit von Scarletts Verschwinden wegen Alexej Nawalny nicht die erforderliche Manpower zur Verfügung hatte, um vernünftig nach Scarlett zu suchen?
Wenn Nawalny laut Südkurier ab 11.10.2020 eine Ferienwohnung in Ibach bezogen hatte, könnte seine dort erwartete Anwesenheit der Polizei noch vor dessen Entlassung aus der Berliner Charité am 22.09. bekannt gewesen sein. In welchem Umfang schon die Vorbereitung des in diesem Fall außergewöhnlich umfassenden Personenschutzes Ressourcen des PP Freiburg gebunden hatte, vermag ich nicht einzuschätzen. Eine Vermisstensuche im September jedoch (oder auch danach) mit ebensolcher Gefahrenabwehr für Leib und Leben hätte nicht vernachlässigt werden dürfen, wofür es schließlich auch keinerlei Hinweise gibt.

(Seinen Ursprung hat das Gerücht wohl in einem zweifelhaften YouTube-„Reporter“, der überall dort einen Zusammenhang sehen will, wo er geldige Klicks wittert.)


Gast hat geschrieben: Samstag, 20. August 2022, 18:03:37 … mittlerweile geht meine Vermutung immer mehr in die Richtung, welche Frau S. Williams zu Tage gefördert hatte.
Soweit meine Erinnerung dazu reicht:

Zweimal war Susanne W. in die Region Todtmoos gereist, um vor Ort einen persönlichen Eindruck zu gewinnen und zu „suchen“. Dies geschah erst geraume Zeit nach Scarletts Verschwinden. Ihr damaliges Fazit: Human Trafficing (Menschenhandel). Auf allesMist kommunizierte sie, der Polizei gegenüber einen „Bericht“ abgegeben zu haben. Auch mit Scarletts Familie habe sie in Kontakt gestanden.

Die überwiegende Zahl ihrer Postings in jenem anderen Forum (20 von 38, Username „SusanneWilli“) wurde entfernt, zumeist mit der Begründung „Antwort auf gelöschten Beitrag“, „Off Topic“, unbelegter Spekulation oder unerwünschter Werbung – nachdem sie von vielen Seiten unter Beschuss geriet, ihre Aussagen hinterfragt wurden und sie daher Referenzen anzubringen versuchte, die dann als Eigenwerbung gebrandmarkt wurden. Einen wirklichen Eindruck konnte die Öffentlichkeit daher aus ihren als Fremdsprachlerin etwas ungelenken – und von dritter Seite zerstückelten! – Äußerungen kaum gewinnen.

Ganz anders der Eindruck von dieser vielseitig gebildeten Frau bei der Suche in den bayerischen Alpen nach dem vermissten kanadischen Bergwanderer Jeff Freiheit:
https://youtu.be/SGNI--40gSc
In diesem englischsprachigen Video werden die analytisch-systematische Denkweise und die grundlegenden Denkansätze von Susanne W. deutlich.

Nach alledem lässt sich das Statement von Susanne W. zu „Human Trafficing“ im Fall Scarlett nicht einordnen. Vor allem sind dazu keinerlei Anhaltspunkte bekannt. Außerdem wissen wir nicht einmal, was Susanne W. mit diesem Begriff genau meinte: etwa Zwangsprostitution und Zwangsarbeit innerhalb von Strukturen der OK oder auch „gewöhnliche“ Geiselnahme, Freiheitsberaubung, Nötigung und dergleichen mehr – oder etwas ganz anderes?

Mit dem Wissensstand der Öffentlichkeit halte ich Menschenhandel für nahezu ausgeschlossen. Und Aktenzeichen XY hätte eher in einer „Ungelöst“- als in einer „Vermisst“-Folge berichtet, ebenso wäre dann eine andere Fragestellung an die Zuschauer zu erwarten gewesen – oder vielleicht doch nicht?

Gast hat geschrieben: Samstag, 20. August 2022, 18:03:37 So würde das Verschwinden für mich noch am meisten Sinn machen. Und die Voraussetzungen für die Variante S.W. sind ebenfalls allesamt gegeben.
Könntest Du das bitte näher ausführen? Und von welchen Voraussetzungen der „Variante S.W.“ sprichst Du?
Catch22
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Re: VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / ST. BLASIEN, 2020

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Zum Missfallen einiger Foristen muss ich noch einmal das leidige Thema der WhatsApp-Nachricht aufgreifen, nachdem @Nuschka schon am 14.04.2022 sehr konkret mangelnde journalistische Sorgfalt bei der Verarbeitung von Recherchen und dem Zusammenschnitt des RTL-Beitrags vom 02.04.2022 benannt hatte. Dieses wichtige Posting hatte ich übersehen. Leider meldete sich @Nuschka nicht zu Wort, als später die Debatte um Primär- und Sekundärquelle entbrannte.

Sie führte wie folgt aus:
Nuschka hat geschrieben: Donnerstag, 14. April 2022, 20:46:05 … Ein weiterer (gravierenderer) Fehler ist, dass die Angabe der Freundin Vanessa bzgl. der Zustellung IHRER WhatsApps an Scarlett falsch dargestellt /zusammengeschnipselt wurde.

Vanessa bezog sich mit "nicht mehr zugestellt" auf die von ihr an Scarlett geschickte WhatsApp am 11.09. um 17:06 Uhr ("Schon auf dem Weg?") - diese wurde tatsächlich nicht mehr zugestellt.

Die vom 10.09. um 17:01 Uhr von Vanessa an Scarlett geschickte WhatsApp ("Wann kommst Du morgen,...?") wurde jedoch noch zugestellt.
Bislang nahm ich an, die Aufzeichnung des Interviews sei nur gekürzt, aber nicht durcheinandergemixt worden. Dies könnte ein Irrtum sein. Nach mehrfachem Ansehen fällt an genau der entscheidenden Textstelle („nicht zugestellt“) ein winziger Fehler im Ton auf, der auf einen unsauberen Schnitt – und eine sinnentstellende Kürzung – hinweisen könnte (ab ca. 3:17, Aussetzer bei ca. 3:24):

https://www.rtl.de/videos/wo-ist-scarle ... 8c352.html
Download:
https://vodvmsusoaws-cf.rtl.de/proxy111 ... video.m3u8

Falls hier tatsächlich ein krass irreführender Zusammenschnitt seitens RTL vorliegen sollte, hätte natürlich die ausgestrahlte Fassung des Interviews mit Vanessa E. keinerlei Beweiskraft – und schon gar nicht als Primärquelle. Welchen Wortlaut und in welchem Zusammenhang Vanessa E. damals wirklich in die Kamera sagte, weiß neben dem Reporter nur sie selbst. Sie ist die eigentliche Primärquelle!

Die detailgenaue Schilderung von @Nuschka lässt mich dazu neigen, dieser mehr Glaubwürdigkeit zuzubilligen als RTL, zumal @Nuschka auch die exakten Uhrzeiten benennt.

@Nuschka scheint offenbar Zugang zu dieser Primärquelle zu haben. Es wäre sehr erfreulich, wenn sie sich noch einmal dazu äußern würde.

Nuschka hat geschrieben: Donnerstag, 14. April 2022, 20:46:05 … das Handy … muss sich also noch in der FZ Todtmoos befunden haben und in einem Bereich mit Netzabdeckung.
Nicht zwangsläufig, denn Empfang via WLAN kommt ebenso in Betracht, beispielsweise in Todtmoos – oder in Wehr!



Ich kann mich in diesem Zusammenhang nur sinngemäß wiederholen:

Wenn die Nachricht vom 10.09. um 17.01 Uhr tatsächlich zeitnah kurz nach 17 Uhr auf Scarletts Handy eingegangen sein sollte – was bis heute weder zweifelsfrei öffentlich kommuniziert noch dementiert wurde –, dann wären BFS und unzählige Freiwillige mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fast zwei Jahre lang einem Phantom nachgejagt!
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Re: VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / ST. BLASIEN, 2020

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Conny hat geschrieben: Samstag, 01. Mai 2021, 15:17:44 … ist sich Seher Michael Schneider sicher. Die seit 10. September 2020 vermisste … Scarlett S. … soll im Kirchspielwald … vergraben sein.
Gast hat geschrieben: Freitag, 11. Juni 2021, 14:50:51 Vielleicht sollte man dem Seher nochmal eine Chance geben. Er sagt dass vielleicht nicht gut genug gesucht wurde. … Hat überhaupt jemand richtig gesucht?
Nur wenig Beachtung zuteil wurde bislang dem Seher Michael S.:
https://dersehermichael.business.site/
Vormalige Websites sind derzeit nicht erreichbar:
https://www.einseher.de/
https://seher-michaelschneider.business.site/

Das Bild der gleichermaßen berufen scheinenden Comicfigur eines legendären Asterix-Bands trifft auf Michael S. sicher nicht zu. Scharlatanerie kann ihm schwerlich nachgesagt werden, erbringt er seine Leistung in Vermisstenfällen doch honorarfrei. Zahlreiche Funde belegen durchaus beachtenswerte Erfolge. Bei 100 Prozent freilich liegt die Erfolgsquote längst nicht, wie sie es selbst bei den besten ihres Fachs nicht tut. Wichtiger sind Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bei der Arbeit und Aufrichtigkeit gegenüber dem Klienten.

Nicht nur im Fall Scarlett konnte Michael S. die Ermittler bisher nicht zu einem Erfolg führen, auch in den prominenten Fällen Rebecca R. und Maddie McC. gelang ihm dies nicht. Die Gemeinsamkeit dieser Fälle: sehr komplex und unübersichtlich gelagert. Den Fall Scarlett zudem halte er für „teuflisch besetzt“. Über Sinn, Unsinn oder Glaubwürdigkeit von Sehern zu philosophieren, führt hier nicht weiter. Fakt ist, dass Michael S. nach „Misserfolgen“ mit Suchkoordinaten von Dachsberg über den Kirchspielwald bei Lochhäuser zuletzt sogar bis in den östlichen Landkreis Konstanz schweifte.

Die Crux dabei: Ein vom Erfolg wenig gestreichelter Schwarzwald-„Reporter“ nutzt seit Anbeginn der Causa jede Gelegenheit, den Fall mit unerträglich aufgeblähten, günstigstenfalls nichtssagenden Beiträgen für seine Interessen auszuschlachten. An dummer Dreistigkeit kaum zu überbieten: die Publizierung vermeintlicher Zeugensichtungen, die sich bereits vor Veröffentlichung als falsch herausgestellt hatten. Gleichermaßen Fake sind die sogenannten Suchen des „Reporters“ und seiner windigen Truppe – reines Blendwerk für Klicks von Usern ohne jede Medienkompetenz.

Genau solche Show-„Suchen“ folgten wohl auch auf die Angabe von Koordinaten durch Michael S. – faktisch also: keine einzige auch nur annähernd ernsthafte Suche! Michael S. hingegen lieferte aus der Ferne immer wieder neue Koordinaten in dem Glauben, bislang geirrt zu haben. Welch eine irrwitzige Posse!

Der Fund einer Tasche mit vielleicht durchaus bemerkenswertem Inhalt mitten im Wald (aufgrund einer vom Seher angegebenen Koordinate) liegt bis heute im Dunkeln und allein der klickverliebte, sonst so plapperfreudige „Reporter“ kramt das Thema immer wieder hervor, ohne jedoch darüber mit auch nur einer Silbe konkret weiterführend zu informieren. Stünde die Tasche tatsächlich in einem Bezug zum Fall Scarlett, wäre durch erheblich ernster zu nehmende Medien (und dazu zählen selbst Bild, RTL und die Ippen-Gruppe) nach mehr als eineinhalb Jahren wohl längst etwas nach außen gedrungen.

Keineswegs außerhalb von Ratio und Logik liegt die Kernaussage des Sehers unter Berücksichtigung der Geruchsspur am Busbahnhof Wehr und Präferenz einer Straftat: Scarlett sei nicht mehr am Leben und Opfer eines Verbrechens geworden, sagte Michael S. schon 2020. Zu finden sei sie nicht im Wehratal, sondern im Kirchspielwald, wohl nahe Lochhäuser.

Weshalb wurde alledem bislang nicht mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und Sorgfalt nachgegangen?
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Re: VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / ST. BLASIEN, 2020

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Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 21. August 2022, 15:58:57 Zum Missfallen einiger Foristen muss ich noch einmal das leidige Thema der WhatsApp-Nachricht aufgreifen, nachdem @Nuschka schon am 14.04.2022 sehr konkret mangelnde journalistische Sorgfalt bei der Verarbeitung von Recherchen und dem Zusammenschnitt des RTL-Beitrags vom 02.04.2022 benannt hatte. Dieses wichtige Posting hatte ich übersehen. Leider meldete sich @Nuschka nicht zu Wort, als später die Debatte um Primär- und Sekundärquelle entbrannte.

Sie führte wie folgt aus:



Bislang nahm ich an, die Aufzeichnung des Interviews sei nur gekürzt, aber nicht durcheinandergemixt worden. Dies könnte ein Irrtum sein. Nach mehrfachem Ansehen fällt an genau der entscheidenden Textstelle („nicht zugestellt“) ein winziger Fehler im Ton auf, der auf einen unsauberen Schnitt – und eine sinnentstellende Kürzung – hinweisen könnte (ab ca. 3:17, Aussetzer bei ca. 3:24):

https://www.rtl.de/videos/wo-ist-scarle ... 8c352.html
Download:
https://vodvmsusoaws-cf.rtl.de/proxy111 ... video.m3u8

Falls hier tatsächlich ein krass irreführender Zusammenschnitt seitens RTL vorliegen sollte, hätte natürlich die ausgestrahlte Fassung des Interviews mit Vanessa E. keinerlei Beweiskraft – und schon gar nicht als Primärquelle. Welchen Wortlaut und in welchem Zusammenhang Vanessa E. damals wirklich in die Kamera sagte, weiß neben dem Reporter nur sie selbst. Sie ist die eigentliche Primärquelle!

Die detailgenaue Schilderung von @Nuschka lässt mich dazu neigen, dieser mehr Glaubwürdigkeit zuzubilligen als RTL, zumal @Nuschka auch die exakten Uhrzeiten benennt.

@Nuschka scheint offenbar Zugang zu dieser Primärquelle zu haben. Es wäre sehr erfreulich, wenn sie sich noch einmal dazu äußern würde.
@Catch22

Zur Primärquelle (Vanessa) habe ich keinen Zugang.
Die Quelle, die mir die Info zukommen ließ, stand/ steht jedoch in direktem Kontakt zu Vanessa.
Für nähere Infos besser PN ;)


Die Infos waren:

-RTL hat das mit der WhatsApp leider blöd zusammengeschnitten, generell wurde sehr viel gesagtes einfach rausgeschnitten und verdreht.
-die WhatsApp, die Vanessa angesprochen hat (nur 1 Haken) war die Nachricht vom 11.09.2020.
-die Whatsapp vom 10.09.2020 um 17 Uhr ging noch mit 2 Haken durch.

VG an Dich aufmerksame Leserin
Versuch macht klug!
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Re: VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / ST. BLASIEN, 2020

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Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 21. August 2022, 22:30:03 Der Fund einer Tasche mit vielleicht durchaus bemerkenswertem Inhalt mitten im Wald (aufgrund einer vom Seher angegebenen Koordinate) liegt bis heute im Dunkeln und allein der klickverliebte, sonst so plapperfreudige „Reporter“ kramt das Thema immer wieder hervor, ohne jedoch darüber mit auch nur einer Silbe konkret weiterführend zu informieren. Stünde die Tasche tatsächlich in einem Bezug zum Fall Scarlett, wäre durch erheblich ernster zu nehmende Medien (und dazu zählen selbst Bild, RTL und die Ippen-Gruppe) nach mehr als eineinhalb Jahren wohl längst etwas nach außen gedrungen.
Da bin ich mir nicht sicher, denn bzgl. Tasche scheint die Polizei komplett gemauert zu haben.
Soweit ich weiß, sagte die Polizei nur, die Tasche hätte mit dem Vermisstenfall nichts zu tun und wurde samt Inhalt entsorgt.
Ich finde ja, dass es ein kapitaler Fehler seitens des Finders war, nicht hineingeschaut zu haben
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Re: VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / ST. BLASIEN, 2020

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Gast hat geschrieben: Montag, 22. August 2022, 15:32:04 Ich finde ja, dass es ein kapitaler Fehler seitens des Finders war, nicht hineingeschaut zu haben
Hineingeschaut soll der Finder durchaus haben, nur eben nicht in die gefundene Tasche hineingegriffen. Unter anderem sollen eine Outdoor-Jacke, ein Handy-Ladekabel (unbekannten Anschlusstyps) sowie Einweghandschuhe sich darin befunden haben.
Gast hat geschrieben: Montag, 22. August 2022, 15:32:04 Soweit ich weiß, sagte die Polizei nur, die Tasche hätte mit dem Vermisstenfall nichts zu tun …
Zu der Jacke befragt, soll Scarletts Schwester Janina gegenüber der Polizei geantwortet haben, dass Scarlett eine solche Outdoor-Jacke zwar besitze, aber nicht in der vorgefundenen Konfektionsgöße. Ob eine persönliche Inaugenscheinnahme der Jacke durch Janina erfolgt war, ist unklar. Weshalb die Polizei die übrigen Gegenstände Scarlett nicht zuordnen konnte, ist nicht bekannt.

Und warum insgesamt keine Fallrelevanz des Taschenfunds vorliege, wurde wohl nicht im Detail recherchiert oder vom „Reporter“ nicht verstanden. Oder fürchtete die Schwarzwald-Journaille vom Hornberg, ein Objekt ihrer klickheischenden Ankündigungs-, Hinhalte- und Seifenblasentaktik zu verlieren?
Gast hat geschrieben: Montag, 22. August 2022, 15:32:04 … und wurde samt Inhalt entsorgt.
Fundstücke werden dem kommunalen Fundbüro und ggf. später dem Finder bzw. einer öffentlichen Versteigerung zugeführt, nicht aber von der Polizei entsorgt, wie der „Reporter“ irrig verbreitete.
Gast hat geschrieben: Montag, 22. August 2022, 15:32:04 Da bin ich mir nicht sicher, denn bzgl. Tasche scheint die Polizei komplett gemauert zu haben.
Diese wie auch die zuvor genannten Aussagen stammen allesamt aus dem Munde des Schwarzwald-„Reporters“, der schon oft genug seine Unkenntnis journalistischer Grundregeln unter Beweis gestellt hatte. Wieso hat der „Reporter“ nicht die Tasche samt Inhalt ersteigert? Eine Weltsensation hätte ihn über Nacht reich und berühmt gemacht! :lol:
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Re: VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / ST. BLASIEN, 2020

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Nuschka hat geschrieben: Sonntag, 21. August 2022, 23:39:04 Zur Primärquelle (Vanessa) habe ich keinen Zugang. Die Quelle, die mir die Info zukommen ließ, stand/ steht jedoch in direktem Kontakt zu Vanessa.

Die Infos waren:
-RTL hat das mit der WhatsApp leider blöd zusammengeschnitten, generell wurde sehr viel gesagtes einfach rausgeschnitten und verdreht.
-die WhatsApp, die Vanessa angesprochen hat (nur 1 Haken) war die Nachricht vom 11.09.2020.
-die Whatsapp vom 10.09.2020 um 17 Uhr ging noch mit 2 Haken durch.
Wenn Vanessa in der RTL-Aufzeichnung tatsächlich über beide WhatsApp-Nachrichten und deren Zugang bzw. Nichtzugang im Detail gesprochen hatte, so zwingt sich der Verdacht auf, dass eine vom Reporter vorgefasste Story erzählt werden sollte. Dafür war Bildmaterial nötig. Also wurden Statements von Vanessa aufgezeichnet und daraus Videoschnipsel zusammengesucht, die vermeintlich zu einer gestrafften und stark vereinfachten Story passten, mundgerecht für den Rezipienten drapiert, damit dieser nicht überfordert wird und wegzappt. Inhaltliche Fehler gehören zum Geschäft. Authentisch musste der Beitrag nur wirken, nicht aber sein. So gesehen, spricht der verunglückte Schnitt bei Minute 3:24 Bände …

Die WhatsApp-Frage nimmt die zentrale Stellung ein. Denn wenn die Nachricht wirklich am 10.09. um 17.01 Uhr oder unmittelbar danach zuging, kann man einen Wanderunfall weitestgehend ausschließen und es bleiben im Wesentlichen nur ein Untertauchen, eine Straftat oder Suizid.

Unerklärlich erscheint deshalb das Kommunikationsverhalten des Vaters, der Familie schlechthin und von BFS. Warum wird im Wehratal jeder Stein umgedreht, wenn doch schon seit Anbeginn klar gewesen sein müsste, dass Scarlett dort kaum verunfallt sein kann? Soll von etwas abgelenkt werden? Welche Erkenntnisse hatte die Polizei dazu gewonnen? Wurde deshalb die behördliche Suche alsbald eingestellt? Weshalb wurde auch im ZDF bei XY unter den Augen der Polizei „falsch“ über die Nachricht berichtet?

Ein Untertauchen und noch mehr ein Suizid Scarletts wären für die Angehörigen und Freunde eine schwere Last – viel schwerer zu tragen noch als ein Unfall oder ein Verbrechen. Dazu aus einem früheren Beitrag:
Catch22 hat geschrieben: Montag, 25. Juli 2022, 19:24:58 Neben dem eigenen Blickwinkel lohnt ein Augenmerk auf die jeweils unterschiedlichen Perspektiven Scarletts, ihres Umfelds und von Polizei und StA. …

„Das Leben beginnt dort, wo die Angst endet.“ … Dieses Zitat von Scarletts Instagram-Seite zeigt …, dass sie auf der Suche nach … einem neuen Ziel im Leben gewesen sein könnte. … Erscheint ein freiwilliges Untertauchen wirklich so lebensfremd?

Ein Unfall, medizinischer Notfall wie auch eine Straftat können als schicksalhafte Ereignisse ohne persönliche Anteile gesehen werden. Anders bei einem Untertauchen oder Suizid: Hier könnte sich das Umfeld sehr viel eher mit Schuldgefühlen konfrontiert sehen und persönliche Werte hinterfragen. Vielleicht gehen deshalb einige lieber auf Distanz zu den beiden letztgenannten Varianten. …
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Re: VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / ST. BLASIEN, 2020

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Gast hat geschrieben: Mittwoch, 13. Juli 2022, 14:36:34 … Laut Teutone habe die Polizei aber gemeint das dies wahrscheinlich einem Systemfehler unterliegt. …
Allenthalben wird ja ein Systemfehler vermutet hinsichtlich des Zugangs nämlicher WhatsApp-Nachricht. Doch wie wahrscheinlich ist das angesichts von allein in Deutschland tagtäglich zig Millionen fehlerfrei verschickter Bestätigungshäkchen?

Susanne W., eine ausgewiesene IT-Systemexpertin, kam zu dem Schluss: Human Trafficing. Was auch immer sie mit diesem Begriff genau meinte, einen Wanderunfall jedenfalls schließt sie damit aus. Hielte sie einen einschlägigen IT-Systemfehler bei Meta für auch nur annähernd realistisch, hätte sie diesen auch in Erwägung gezogen – und einen Unfall auf Etappe 6 nicht ohne weiteres verneint.

(Etwas anders liegen dürfte der Fall bei den Benachrichtigungen zur Wiedererreichbarkeit. Dieser Service der Mobilfunk-Provider per SMS hatte schon vor 25 Jahren seine Tücken, bis heute.)


Viel interessanter:

Hatten noch andere Personen WhatsApp-Nachrichten an Scarlett gesandt, die dafür am späten Nachmittag oder frühen Abend des 10.09. jeweils eine – oder eben auch keine! – Empfangsbestätigung erhielten?
SherlockHolmes hat geschrieben: Sonntag, 17. Juli 2022, 18:07:33 Es ist einfach unrealistisch anzunehmen, dass nur eine Person an diesem Tag eine Whatsapp an Scarlett sendete und nur diese eine Person sich meldete. … Jeder User der in Verbindung mit Scarlett stand muss nach 17 Uhr den zweiten Haken erhalten haben. …
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Re: VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / ST. BLASIEN, 2020

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Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 23. August 2022, 08:44:29 Allenthalben wird ja ein Systemfehler vermutet hinsichtlich des Zugangs nämlicher WhatsApp-Nachricht. Doch wie wahrscheinlich ist das angesichts von allein in Deutschland tagtäglich zig Millionen fehlerfrei verschickter Bestätigungshäkchen?
Da solche Fehler sehr selten vorkommen, ist es in der Tat sehr unwahrscheinlich.
Man sollte also darüber nachdenken, wie es zu dieser Empfangsbestätigung gekommen sein könnte.
Zwei Ideen die mir in den Sinn kämen:

1. Die Person liegt bewusstlos oder tot, ob durch Unfall oder Verbrechen verursacht, an einem Ort mit schlechtem Empfang.
Allerdings hat man manchmal auch an Orten mit keinem Empfang hin und wieder für kurze Zeit doch ein schwaches Signal.

2. Die Person ist einem Verbrechen zum Opfer gefallen und der Täter hat das Handy mitgenommen. Vielleicht weil er darauf Hinweise vermutete, die zu ihm führen könnten. Oder weil er glaubte, dass sein Opfer so von der Polizei geortet werden könnte. Vielleicht wollte er es auch einfach nur verkaufen.
Jedenfalls kam er dann in einen Bereich wo das Handy plötzlich Empfang hatte und die Nachricht empfing. Erschrocken schaltete der Täter daraufhin das Handy ab. Wenn er dies in einem Bereich tat, wo das Handy keinen Empfang hatte, dürfte es durch Timeout vom Mast getrennt worden sein.
Catch22
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Re: VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / ST. BLASIEN, 2020

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Gast hat geschrieben: Mittwoch, 24. August 2022, 08:12:39 Man sollte also darüber nachdenken, wie es zu dieser Empfangsbestätigung gekommen sein könnte.
Grundsätzlich hätte die Nachricht
• per Mobilfunk oder
• per W-LAN
zugegangen sein können.

Beim Mobilfunk ist der Logout um 18.45 Uhr zu berücksichtigen. Das Abtauchen in ein Funkloch nach 17 Uhr halte ich für höchst unwahrscheinlich, weil dann das Timeout für einen „implicit IMSI Detach“ nur ca. 1¾ Stunden betragen haben müsste. Bliebe also ein Ausschalten („explicit IMSI Detach“). Dieser Detach aber wäre explizit geloggt worden, die Logs kennen wir aber nicht. Zudem war das Handy um 18.45 Uhr nur in der „Location Area“ um Todtmoos registriert. Welche Funkzellen zu diesem Bereich gehören, wissen wir ebenfalls nicht.

Jede Aktivität im Mobilfunknetz (so auch der Empfang einer Nachricht) hätte zu einem Log der konkret zugehörigen Funkzelle geführt. Eine konkrete Funkzelle aber war den Logs ganz offensichtlich nicht zu entnehmen, wenn nur noch die letzte „Location Area“ feststellbar war.

Eine weitere Möglichkeit läge darin, dass Scarlett eine Verbindung zu dem Handy eines Dritten nutzte, dessen Mobilfunkempfang (etwa in den Höhen des Steigs) besser war als via O2. Dies allerdings wäre nicht nur ein großer Zufall, sondern ohne die Logs von Meta (Facebook) gar nicht nachvollziehbar.

Nach alledem neige ich dazu, einen Empfang der Nachricht am ehesten einem W-LAN zuzuordnen.

In Frage kommen
• der „Freifunk“ in Todtmoos oder
• das Netz der Kirchberghütte oder
• andere Netze, in denen das Handy schon zuvor eingeloggt war, oder
• jedes andere W-LAN an jedem beliebigen Ort (auch geschützte Netze).

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 24. August 2022, 08:12:39 1. Die Person liegt bewusstlos oder tot … an einem Ort mit schlechtem Empfang.
Ein derartiges Ereignis um oder nach 17 Uhr ist wenig plausibel. Wo hätte dies stattfinden sollen?

Bei regulärem Verlauf der Tour hätte Scarlett um 17 Uhr noch nicht einmal die Staumauer erreicht. Frühestens dort hätte sie nach dem Funkloch im Wehratal wieder regelmäßigen Mobilfunkempfang gehabt. W-LAN in der Wehraschlucht kann ausgeschlossen werden. Wenn es unterwegs zufällig für einen winzigen Moment Mobilfunkempfang gegeben haben sollte, dann wäre der Empfang der Nachricht mitsamt der zugehörigen Funkzelle von O2 geloggt worden – und diese konkrete Funkzelle wäre aller Wahrscheinlichkeit nach die in Wehr oder Hasel gewesen.

Einen (beliebigen) anderen Ort für ein solches Geschehen anzunehmen, bleibt jedem unbenommen. Nur müsste dieser Ort so abgelegen sein, dass Scarlett dort bis heute nicht gefunden werden konnte, und zudem aller Wahrscheinlichkeit nach über W-LAN verfügen, weil ein Empfang der Nachricht per Mobilfunk, wie oben ausgeführt, wenig naheliegend erscheint.

Doch selbst unter der Annahme eines Empfangs via Mobilfunk müsste der Ort, an dem Scarlett etwa bewusstlos zu liegen gekommen wäre, derart abgelegen bzw. unzugänglich sein, dass bislang rein gar nichts gefunden wurde, auch nichts von ihrer Ausrüstung. (Und wer sich zum Austreten ins Gebüsch oder ins Unterholz zurückzieht, nimmt in aller Regel seinen Rucksack nicht dorthin mit, so dass zumindest dieser nahe eines Weges hätte ins Auge fallen müssen – wenn schon nicht den Suchtrupps von BFS, dann doch wohl anderen Wanderern, Gassigehern oder Passanten.)

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 24. August 2022, 08:12:39 2. Die Person ist einem Verbrechen zum Opfer gefallen und der Täter hat das Handy mitgenommen. …
Das ist leicht vorstellbar.

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 24. August 2022, 08:12:39 … Vielleicht weil er darauf Hinweise vermutete, die zu ihm führen könnten. …
Dem kann ich nur beipflichten.

War aber das Handy nicht durch PIN oder Fingerabdruck geschützt? Warum sollte ein Täter das Handy bewusst unter Eingabe des Schlüssels in sein privates W-LAN einloggen? Oder passierte ein Einloggen zufällig und en passant in einem bereits bekannten Netz (Todtmoos)?

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 24. August 2022, 08:12:39 … Oder weil er glaubte, dass sein Opfer so von der Polizei geortet werden könnte. Vielleicht wollte er es auch einfach nur verkaufen. …
Um eine Ortung zu verhindern, hätte ein Täter das Handy nicht mitzunehmen brauchen – es auszuschalten oder zu zerstören, hätte genügt. Und bei einem Verkauf hätte der Täter eine breite Spur zu sich selbst gelegt. Doch das Leben beweist, dass es immer wieder erkenntnisresistente Täter gibt, wie jüngst der Fall Ayleen A. zeigte.

Ob Scarletts Handy (egal mit welcher SIM-Karte oder Rufnummer) nach dem 10.09.2020 wieder in Betrieb genommen wurde – und falls ja, in welchem Mobilfunknetz –, hätte durch die individuelle Gerätekennung (IMEI) ermittelt werden können, selbstverständlich auch im Ausland. Dies ist offenbar unterblieben, könnte aber auch heute noch nachgeholt werden, wenn die IMEI bekannt ist, etwa aus den damaligen, gesicherten O2-Providerdaten oder schlicht aus den Geräteunterlagen zu Hause.

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 24. August 2022, 08:12:39 … Jedenfalls kam er dann in einen Bereich wo das Handy plötzlich Empfang hatte und die Nachricht empfing. Erschrocken schaltete der Täter daraufhin das Handy ab. Wenn er dies in einem Bereich tat, wo das Handy keinen Empfang hatte, dürfte es durch Timeout vom Mast getrennt worden sein.
In puncto Mobilfunk halte ich ein solches Geschehen für extrem unwahrscheinlich (auch wegen des dann nur recht kurzen Timeouts, siehe oben). Zielführender könnten diese Überlegungen unter dem Blickwinkel von W-LAN sein.

Bezieht man die Anhaltspunkte am Wanderparkplatz (ca. 15.30 Uhr) und am Busbahnhof Wehr mit ein, würde auch nur ein Empfang per W-LAN Sinn ergeben. Vielleicht in einem Supermarkt, Restaurant, Café oder Imbiss in Wehr? Ist Scarlett ab hier freiwillig untergetaucht oder fiel sie in Wehr oder auf dem Weg von dort nach Stühlingen einem Übergriff zum Opfer?

In diesem Zusammenhang ließe sich durchaus auch an den Kirchspielwald als möglichen Ablageort denken, Stichwort: ortskundiger und mobiler Täter. Dort (nahe Lochhäuser) wurde noch nie ernsthaft und effektiv gesucht. Bitte aber keine Fake-Suche durch die Gurkentruppe eines YouTube-„Reporters“. Hier müssten Profis ran, die etwaige Spuren nicht zertrampeln. Jene Profis aber scheinen wohl eher von einem Untertauchen auszugehen. So bleibt auch abzuwarten, was die Abarbeitung der rund 150 Hinweise nach der XY-Sendung ergeben wird.



Zuguterletzt noch Überlegungen zu einer möglicherweise geplanten Busfahrt ab dem Wanderparkplatz im Wehratal:

Die Sichtungszeugin will Scarlett dort gegen 15.30 Uhr begegnet sein. (Wie zuverlässig diese Zeitangabe ist, wissen wir nicht. Die Zeugin war wohl ausgiebig mit ihrem Hund spazieren, also eher entspannt als mit Blick auf die Uhr.) Das Fragment einer Geruchsspur endet am Findlingsfelsen. Ob die (ursprünglich vorhandene) Spur auf dem westseitigen Steig weiter bis nach Wehr führte oder ob Scarlett in ein Fahrzeug stieg, blieb offen.

Könnte Scarlett nicht vielleicht geplant haben, ihre Tour an diesem Wanderparkplatz zu beenden, mit dem Bus (rechtzeitig) nach Wehr (oder zurück nach Todtmoos) zu gelangen, um von dort wohin auch immer abzutauchen? Dass der Bus vom 03. bis 26.09.2020 umgeleitet wurde und er die Haltestelle „Am Schluchtensteig“ beim Wanderparkplatz gar nicht bediente, muss Scarlett während der Planungsphase nicht gewusst haben. Zudem fände der relativ späte Start in Todtmoos mit einem beabsichtigt vorzeitigen Ende der Tour eine weitere Erklärung.

Zeitlich benachbart zur Zeugensichtung liegen folgende Busverbindungen*, die Scarlett hätte angestrebt haben können:
• um 14.44 und 16.44 Uhr nach Wehr,
• um 15.27 Uhr nach Todtmoos.

Dass nun am 10.09. überhaupt keine Busse dort verkehrten, hätte Scarlett unvorbereitet getroffen und dazu gebracht haben können, nach einer Mitfahrgelegenheit Ausschau zu halten. Dagegen spricht allerdings, dass die Sichtungszeugin, die ja wohl per Auto zum Wanderparkplatz gekommen war, nicht davon berichtete, von Scarlett angesprochen worden zu sein.

Was ebenfalls dagegen sprechen könnte: Scarlett soll laut BFS am Vorabend die ÖPNV-Verbindungen von Wehr nach Stühlingen recherchiert haben. Dabei hätte ihr auffallen können, dass die Haltestelle im Wehratal nicht angefahren wird. Allerdings zählte die Strecke Todtmoos–Wehr nicht unmittelbar zum Gegenstand ihrer Recherche. Und eine gebildete junge Frau mit Grips ist in der Lage, ein Untertauchen zu verschleiern.


* Busfahrplan 7320, Ferientage:
Todtmoos Busbf → Wehr Busbf
ab „Am Schluchtensteig“ 8.44–18.44 Uhr alle 2 Std.
an Wehr Busbf 14 Min. später
Wehr Busbf → Todtmoos Busbf
ab „Am Schluchtensteig“ 8.04 + 9.27–19.27 Uhr alle 2 Std.
an Todtmoos Busbf 15 Min. später
Gast

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / ST. BLASIEN, 2020

Ungelesener Beitrag von Gast »

@Teutone

Darf man fragen, ob die XY Folge in irgendeiner Richtung einen Fortschritt vorangetrieben hat?
Ich frage garnicht in welche Richtung oder nach irgendwelchen anderen Details. Mich interessiert nur, ob es eine wie auch immer geartete Entwicklung durch XY gab.
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Re: VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / ST. BLASIEN, 2020

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Wurde denn jemals entlang der Wegstrecke von Wehr nach Stühlingen gezielt nach Zeugen gesucht?

Beispielsweise durch Aushänge in Wehr, Brennet, Bad Säckingen, Waldshut-Tiengen, Stühlingen, an Haltestellen, (Umsteige-) Bahnhöfen sowie in Bussen und Bahnen? Die Einwilligung der Betreiber dazu als Inhaber des Hausrechts muss selbstverständlich zuvor eingeholt werden. Der Fokus solcher Aushänge sollte nicht unbedingt allein auf Scarletts Wanderung gerichtet sein (wie bei den Plakaten in Todtmoos und auf dem Schluchtensteig).
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Re: VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / ST. BLASIEN, 2020

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Gast hat geschrieben: Sonntag, 28. August 2022, 15:43:51 @Teutone

Darf man fragen, ob die XY Folge in irgendeiner Richtung einen Fortschritt vorangetrieben hat?
Ich frage garnicht in welche Richtung oder nach irgendwelchen anderen Details. Mich interessiert nur, ob es eine wie auch immer geartete Entwicklung durch XY gab.
Lt. aktuellem Statement der FB-Gruppe "BitteFindetScarlett" gibt es keinerlei neue Anhaltspunkte nach der XY-Sendung.
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Re: VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / ST. BLASIEN, 2020

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Erstmal ein großes Lob an Catch22, welcher den Fall hier mit viel Logik und Engagement bearbeitet, vielen Dank dafür.
Nuschka hat geschrieben: Sonntag, 21. August 2022, 23:39:04 -die Whatsapp vom 10.09.2020 um 17 Uhr ging noch mit 2 Haken durch.
Bei WhatsApp sieht man nicht nur, dass die Nachricht zugestellt worden ist, sondern auch wann. Das heißt man kennt Sende- und Empfangszeitpunkt.

Wenn diese eine größere Differenz haben, könnte das, meiner Ansicht nach, auf das von Catch22 hingewiesene WLAN Szenario hindeuten. Nehmen wir an Scarlett hatte das Handy im Flugmodus (wg. Ablenkung oder auch um Akku zu sparen, die Netzsuche im Wehratal wäre sehr akkuzehrend gewesen und sie brauchte es ggf. Abends noch um die Fahrt zum Auto oder eine Unterkunft zu recherchieren), dann wird die Nachricht natürlich nicht sofort durchgestellt. Sollte sich das Handy dann aber mit einem bereits bekannten WLAN verbinden wird die Nachricht empfangen und der entsprechende Zeitpunkt des Empfanges ist auch für den Versender sichtbar. Das würde aber wohl bedeuteten, dass dies eher nicht in Wehr stattfand, wo sie sich ja davor niemals aufhielt.

Problem dabei: Eigentlich wird WLAN mit dem Flugmodus deaktiviert. Kurze Recherche ergibt aber, dass das wohl nicht bei jeder Android Version so ist, so soll es ab Android 11 wohl unabhängig sein (auf meinem Android 13 hier ist es aber wieder abhängig, aber Android Systeme sind auch enorm von den Herstellern angepasst) Ist das genaue Smartphone Modell das sie genutzt hat bekannt?
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Re: VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / ST. BLASIEN, 2020

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qynx hat geschrieben: Samstag, 03. September 2022, 14:57:07Ist das genaue Smartphone Modell das sie genutzt hat bekannt?
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Re: VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / ST. BLASIEN, 2020

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

qynx hat geschrieben: Samstag, 03. September 2022, 14:57:07 Ist das genaue Smartphone Modell das sie genutzt hat bekannt?
Jein. Scarlett soll ein „Huawei P20 Pro“ genutzt haben. Nicht kommuniziert wurde die Modellvariante (Single- oder Dual-SIM) – wichtig zur Beurteilung der Frage, ob Scarlett eine neue SIM-Karte verwendet haben könnte (im zweiten Slot mit anderer IMEI).

qynx hat geschrieben: Samstag, 03. September 2022, 14:57:07 Das heißt man kennt Sende- und Empfangszeitpunkt.
Auch Sende- und Empfangszeitpunkt wurden nie explizit kommuniziert, obschon „man“ beide zweifelsohne kennt.

qynx hat geschrieben: Samstag, 03. September 2022, 14:57:07 Wenn diese [Sende- und Empfangszeitpunkt] eine größere Differenz haben, könnte das … auf das … WLAN Szenario hindeuten.
Sehr treffende Überlegung! Leider nur behindert eine verwaschene Kommunikation jede trennscharfe Differenzierung – und befördert ergebenen Defaitismus.

qynx hat geschrieben: Samstag, 03. September 2022, 14:57:07 Sollte sich das Handy dann aber mit einem bereits bekannten WLAN verbinden … Das würde aber wohl bedeuteten, dass dies eher nicht in Wehr stattfand, wo sie sich ja davor niemals aufhielt.
Was spricht dagegen? Nur dass das Einloggen in ein dem Handy noch unbekanntes WLAN einer manuellen Aktivität bedurft hätte – mehr nicht. Nach meiner Auffassung macht dies Wehr als möglichen Standort nicht weniger wahrscheinlich.

qynx hat geschrieben: Samstag, 03. September 2022, 14:57:07 Problem dabei: Eigentlich wird WLAN mit dem Flugmodus deaktiviert.
Richtig. Und sofort im Nachgang mit einem einzigen Touch lässt sich WLAN wieder aktivieren. Eigentlich kein Problem ;-)
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Re: VERMISSTENFALL SCARLETT S. (26), BAD LIPPSPRINGE / ST. BLASIEN, 2020

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Catch22 hat geschrieben: Samstag, 03. September 2022, 16:05:41 Was spricht dagegen? Nur dass das Einloggen in ein dem Handy noch unbekanntes WLAN einer manuellen Aktivität bedurft hätte – mehr nicht. Nach meiner Auffassung macht dies Wehr als möglichen Standort nicht weniger wahrscheinlich.
Es ist halt die Frage ob die Verbindung absichtlich hergestellt worden ist oder unabsichtlich. In vielen Szenarien (Verbrechen, Untertauchen) sollte dies meiner Einschätzung nach nur unabsichtlich stattfinden. Und ein unabsichtliches Herstellen der Verbindung wird nur bei einem automatisierten Einloggen in ein bekanntes WLAN möglich sein.
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