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Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag
von Beate Bahner ab - 1 BvQ 26/20 -
Karfreitag, 10. April 2020, 17.30 Uhr
Zur Entscheidung hier klicken
Beate Bahner gibt hiermit ihre Anwaltszulassung zurück
Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Damen und Herren,
mehr als 25 Jahre ich ich Sie sehr gerne als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt.
Nach Erhalt des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich entschieden, meine Anwaltszulassung zurückgegeben.
Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat.
Damit ist am Karfreitag, 10. April 2020 unser Rechtsstaat gestorben, den wir noch letztes Jahr mit dem 70-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.
Unser Rechtsstaat lag schon seit zwei Wochen sterbend auf der Intensivstation und konnte von mir leider nicht wiederbeatmet werden. Es fehlten 83 Millionen Beatmungsgeräte.
In einer Diktatur und Tyrannei kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun. In einer Diktatur und Tyrannei herrschen Willkür, Drohung und Polizeigewalt. Meine Tätigkeit als Rechtsanwältin hat sich damit leider erübrigt. In einem solchen Staat kann auch ich nichts mehr für Sie tun.
Ich war sehr gerne für Sie da und bedanke mich ganz herzlich bei allen Menschen, die mich in der Woche vom Freitag, 3. April 2020 bis Karfreitag, 10. April 2020 unterstützt und begleitet haben.
Ihre Beate Bahner, Rechtsanwältin
Offener Brief an Juli Zeh
Karfreitag, 10. April 2020, 15 Uhr
Zum Brief hier klicken
Polizeiliches Ermittlungsverfahren gegen Beate Bahner wegen öffentlicher Aufforderung zu einer Straftat nach § 111 StGB wegen Einladung zur Demonstration "Coronoia 2020: Nie wieder mit uns wir stehen heute auf" am Ostersamstag, Sperrung Homepage auf Anordnung des Polizeipräsidiums Mannheim, 9. April 2020, Hilferuf an Bundesverfassungsgericht
9. Aril 2020, 23.30 Uhr
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Beate Bahner reicht Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht wegen des Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland ein
8. April 2020, 20 Uhr (persönliche Abgabe beim BVerfG)
Zum Antrag hier klicken
Beate Bahner reicht Eilantrag beim VGH Baden-Württemberg ein und beantragt, die Corona-Verordnung Baden-Württemberg sofort auszusetzen
8. April 2020, 13 Uhr (per Fax und 22 Uhr Nachtbriefkasten VGH)
Zum Antrag hier klicken
Beate Bahner erklärt, warum der Shutdown verfassungswidrig ist - und der größte Rechtsskandal der Bundesrepublik Deutschland
7. April 2020
Zur Erklärung hier klicken
Beate Bahner kündigt durch Pressemitteilung Normenkontrollklage beim VGH bishin zum Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung von Beate Bahner, 3. April 2020
Zur Pressemitteilung hier klicken
Adresse:
eingangsbereich_400
Fachanwaltskanzlei Bahner
Voßstraße 3
69115 Heidelberg
Commerzbank Beate Bahner
IBAN: DE69 6708 0050 0521 9486 02
BIC: DRESDEFF670
Steuer-Nr. 32011/30304
Zuständige Aufsichtsbehörde:
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