Das ist ein gutes Detail, welches auf einen Widerspruch hinweist. Ich versuche, mich dem Punkt zu nähern, warum Frau Bahner getreten haben soll?
Also ganz langsam! Frau Bahner fühlt sich verfolgt, lässt die Polizei rufen (oder ruft sie selbst, oder wie auch immer). In diesem Moment sollte man meinen, dass sie von der Schutzfunktion der Polizisten ausgeht.
Nun fällt mir aber die Sprachnachricht von Frau Bahner ein, die selbst sagt, dass sie zwar nach der Polizei verlangte, dass sie jedoch im Moment danach dachte, dass es ein Fehler sei, weil sie annahm, als Staatsfeind Nummer eins bei der Polizei zu gelten.
Das ist Fakt. Das sagt die Sprachnachricht aus.
Dass die Polizeibeamten wussten, wer Frau Bahner ist? Kann man das voraussetzen? Ich setze es mal in meinen Überlegungen voraus. Die Beamten waren in Heidelberg im Dienst. Die Frau Bahner war in den Medien. Es war von einer Straftat (Aufruf zu Demo) zu hören. Also würde ich mal eine Haltung der Beamten annehmen, die vielleicht reserviert war.
Und Frau Bahner war evtl. innerlich im Zweifel, ob es richtig war, die Polizei gerufen (lassen) zu haben.
Beide Seiten waren vielleicht reserviert. Die Beamten werden zunächst versucht haben, die Identität festzustellen und sie werden gefragt haben, warum man sie rief.
Daraufhin muss eine Reaktion von Frau Bahner gekommen sein. Sicher wird sie gesagt haben, wer sie ist, denn dazu ist jeder Bürger gegenüber der Polizei verpflichtet. Darauf wird wieder eine Reaktion der Polizei erfolgt sein und darauf wieder eine Reaktion von Frau Bahner - vermutlich.
Und es soll ein Treten von Frau Bahner gegeben haben, welches dann zu Handschellen geführt habe.
Wenn Frau Bahner möglicherweise, nachdem sie sich ausgewiesen hatte, vielleicht sagte, dass sie die Polizei in der irrigen Annahme um Hilfe rief, aber nun gar nicht mehr davon überzeugt sei, dass die Polizei ihr helfen würde, hätte das evtl. eine Irritation bei den Beamten auslösen können.
Die hätten fragen können: "Wissen Sie eigentlich, was Sie wollen? Erst werden wir gerufen, dann sagen Sie, dass wir umsonst gekommen sind. Unser Auftrag ist es, wenn Sie Schutz brauchen zu helfen. Warum unterstellen Sie uns, dass wir das nicht bei Ihnen tun würden?" (in diesem Sinne).
Ich bin kein Rechtsanwalt und weiß auch nicht, wie eine Reaktion von Frau Bahner ausgesehen haben könnte.
Tatsache ist, dass seitens der Polizei Frau Bahner ein "verwirrter Zustand" attestiert wurde. Nun könnten die Beamten darauf bestanden haben, die Frau Bahner einer ärztlichen Hilfe zuzuführen. Dieses könnte Frau Bahner nach meiner vermutenden Situationseinschätzung abgelehnt haben.
Die Beamten wollten wohl nicht einfach wegfahren, sondern sich selbst entlasten indem sie die Frau in der Obhut oder in der Einschätzung eines Mediziners wissen. Von diesem erwarteten sich die Beamten wohl auch eine Entscheidungshilfe, ob man Frau Bahner sich selbst überlassen und wieder in die Dienststelle zurückkehren könne.
Das wollte aber Frau Bahner nicht. So könnte ich mir das Aufschaukeln bis zum Widerstand von Frau Bahner erklären.
Ob aber die Psychiatrie verhältnismäßig war, oder ob man nicht einen Bereitschaftsarzt hätte beauftragen können, das lasse ich mal offen.
Wenn Frau Bahner wirklich getreten hat, ist das wohl wegen des Festhaltens und des Anlegens der Handschellen erfolgt?
Ich weiß leider nicht, was polizeilicherseits verhältnismäßig und was angemessen ist.