Bliebe immernoch die Möglichkeit eines Zweithandy des TV.
Mich würde interessieren, ob die StA folgendes geprüft hat:
Funkzellenauswertung 7:00Uhr - 8:00Uhr Maurerweg, abgeglichen mit Funkzellenauswertung am Kesy Standort zur erfassten Zeit des Twingo.
Sollte es da Überschneidungen gegeben haben, hätte man leicht über benachbarte Funkzellen und deren Auswertungen ein Bewegungsprofil erstellen können.
Man hätte dann vielleicht den einen oder anderen unbeteiligten mit im Profil, das könnte aber mit weiteren Abgleichungen übersichtlich gehalten worden sein. Spätestens, wenn die Funkzellenspur wieder im Maurerweg endete.
Vielleicht wurde das ja tatsächlich gemacht und anhand dieser Bewegungsdaten wurden dann Suchgebiete festgelegt.
Es reicht dann zwar nicht als Beweis für einen Richter (siehe mein Post zuvor. Stichwort Motivation), aber für die Suche in den verschiedenen Gebieten wäre eine ausreichende Begründung vorhanden gewesen.
Das würde, je nach Ergebnis, auch erklären, warum sich die StA ihrer Sache so sicher ist. Man könnte, je nach Ergebnis, so einiges dadurch komplett ausschliessen.