BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

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Widasedumi
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Beziehungen sind nicht alles, aber ohne Beziehungen ist alle nichts?

Eines fällt mir bei Bestrebungen von Anwärterinnen in den höheren Dienst auf. Es geht nicht nur um fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Mir scheinen Beziehungen ebenso wichtig zu sein, z.B. ins Innenministerium. Man muss sich positiv bekannt machen, das kann der Karriere nur nützlich sein. Der kurze Dienstweg ist wichtig zum Informieren, sich absprechen und zu vergewissern, dass die Sachen 'richtig laufen'.

Bei mehr Bewerbern um wenige Plätze gibt es Konkurrenzverhalten. Zuweilen wird unter Konkurrenten vielleicht nicht immer mit offenen Karten gespielt?

Ich erkannte nach dem ersten Zeugenauftritt der Nebenklägerin vor Gericht eine besondere Aktivität. In dieser Aussage soll es Widersprüche zur Aussage vor der Polizei gegeben haben. Da muss die Verteidigerin des Angeklagten, Frau Lang evtl. sehr beharrlich gefragt haben, denn danach scheint es der Nebenklägerin nicht gut gegangen zu sein. Es formierte sich eine Metoo-Bewegung und es wurde der email- Nacktbilderversand sowie der Silvestervorfall mit dem seltsamen Bepinkelungswunsch medial bekannt. Gleichzeitig wurden Spendengelder erbeten, um die Nebenklägerin bei ihren Anwaltskosten zu unterstützen.

Mir persönlich erschien das so, dass diese Bewegungen beim Gericht einen nachdrücklichen Eindruck hinterlassen sollten, vielleicht um die Verurteilung "abzusichern"? Die Medien waren voll der abwertenden Überschriften. Es war vor allem der Penispolizist ein Schlagwort.

Beziehungen sind nicht alles, aber ohne Beziehungen ist alles nichts., heißt es. Ehre dem Gericht, welches sich durch die flankierende mediale Vorverurteilungskampagne nicht beeindrucken ließ.

Die Nebenklägerin scheint auf eine unterstützende Gruppe Gleichgesinnter bauen zu können.
Irrtumsvorbehalt
Gast

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Gast »

Das ist ja jetzt echt schade, dass wir kein eigenes Fass für den Fall aufgemacht haben, bei dem Rattenschwanz der sich an die Tat anschliesst.
Für Strobl war die Sache auch nicht billig
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) soll ein Anwaltsschreiben an einen Journalisten durchgestochen haben, die Staatsanwaltschaft ermittelt. Für heute war eine Vernehmung Strobls im Untersuchungsausschuss zur sogenannten Polizeiaffäre geplant. Nun hat sich der Innenminister wohl sein politisches Überleben gesichert.

In einer am Donnerstagabend spontan anberaumten Sitzung der CDU-Fraktion verkündete Strobl den Fraktionsmitgliedern einen Deal mit der Staatsanwaltschaft: Einstellung gegen Geldauflage. Er soll 15.000 Euro zahlen, will das Angebot auch annehmen – und trotzdem Innenminister bleiben. ...
Strobl soll einen Journalisten dazu angestiftet haben, aus Verfahrensakten zu zitieren. Er habe jeden Anschein eines »Hinterzimmer-Deals« vermeiden wollen und deshalb das Schreiben an den Journalisten gegeben, so seine Argumentation. Auch gegen den Reporter wird ermittelt.
https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... 25f8fededf
Zudem läuft der Untersuchungsausschuss im Landtag zur Polizei-Affäre noch immer. Dabei wird auch die Beförderungspraxis in der Behörde untersucht. Eine der Fragen ist, wie Andreas Renner überhaupt seinen Job bekommen konnte. Mitglieder des Ausschusses sprachen zwischenzeitlich häufig von „Machtmissbrauch“ und „Vetternwirtschaft“.
https://www.bild.de/regional/stuttgart/ ... .bild.html
Schade dass ich die Quelle zum Silvestervorfall nicht finde.
Der Stern fasst das auch nochmal schön zusammen.
Der eifersüchtigen Ex-Partner der Polizistin spielt ja auch noch eine Rolle
Es dürfe nicht wider Erwarten ein Video auftauchen, das vorherigen Aussagen widerspreche. Und genau so war es in diesem Fall aus Sicht des Gerichts.

Innenministerium, 12. November 2021. Der Inspekteur und die damals 32 Jahre alte Polizistin sitzen bei ihm im Dienstzimmer und sprechen über ihre Karriere. Sie will in den höheren Dienst, er will sie fördern. Kollegen kommen und gehen, mehrere Flaschen Sekt fließen. Der Abend endet für die Polizistin und den Vorgesetzten bei einem Absacker in einer Eckkneipe im Stuttgarter Norden. Er erzählt ihr irgendwann, so ihre Version, dass er attraktiven Frauen gerne beim Pinkeln zuschaue. Eine Kamera über die Theke zeichnet die beiden auf, filmt, wie sie sich küssen und berühren.

Im Laufe der Nacht verschwinden die beiden gemeinsam fünf Minuten vor der Tür. Was hier geschieht, wird nicht gefilmt, ist aber Kern der Anklage: Er soll sie dort dazu gedrängt haben, sein Glied zu halten, während er gegen eine Hauswand pinkelt. Dass das passiert ist, streitet er nicht ab - er sagt aber, die Initiative dazu sei von ihr ausgegangen. Anschließend setzen sich die beiden wieder rein - und knutschen weiter.

Das Kneipenvideo ist für den Richter das entscheidende Beweismittel. Denn auf den verschwommenen Bildern sehen die Zärtlichkeiten einvernehmlich aus - und zwar über den kompletten Abend, auch nachdem die beiden von draußen zurückkehren. Von dem Ekel, von dem die Anzeigenerstatterin zunächst berichtete, sei nichts zu sehen, so der Richter. "Im Gegenteil", sagt er. Vielmehr sei sie geschmeichelt gewesen von der Gesellschaft des Inspekteurs, sie wirke so, als habe nicht nur er sie, sondern auch sie ihn attraktiv gefunden.

Der Richter zeichnet damit das Bild einer unglaubwürdigen Zeugin, die die Situation an dem Abend zulässt, ja sogar genießt, um danach die "Erzählung" einer sexuellen Nötigung zu erfinden - und zwar um einen eifersüchtigen Ex-Partner zu beschwichtigen. Der eigentlich verheiratete Kollege reagiert nämlich sehr eifersüchtig, als sie ihm tags darauf von der Nacht mit dem Inspekteur berichtet. Ihm gegenüber stellt sich die Polizistin als Opfer dar, die in der Situation gefangen war, wie gelähmt, unfähig, den Abend abzubrechen, weil sie um ihre Karriere fürchtete - so die Sicht des Richters.
https://www.stern.de/politik/deutschlan ... 52090.html
Wie legt man überhaupt den Pimmel in die Hand einer Frau die das eigentlich garnicht will?
Biegt man da ihr den kleinen Finger auf?
Hätts in Afrika auch so eine Pozesslawine geben können?
tomte33
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von tomte33 »

Wunstorf - Mord

Der Staatsanwalt emittelt jetzt parallel zum Prozess
https://www.focus.de/panorama/welt/neue ... 68772.html
Alle meine Beiträge sind als Hypothese gedacht und erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit!
Gast

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Gast »

Prozess um Polizeiinspekteur
Kachelmanns Anwältin kämpft diesmal für die Frau
04.05.2023 - 15:39 Uhr
Als Strafverteidigerin hat Andrea Combé einen Ruf wie Donnerhall. Auch dem Inspekteur der Polizei wurde sie empfohlen. Doch im Prozess vertritt sie nun die Nebenklägerin. Wie heikel ist das?
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... bc981.html
Leider Bezahlartikel
Man stelle sich mal vor, wie der Prozess ausgegangen wäre, wenn es keine Kamereaufzeichnungen aus der Kneipe gegeben hätte.
Gast

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Gast »

Schlechtes Wetter Sommerloch, es geht weiter
Ein Kommentar eines Insiders
Martin Deegam 26.04.2023 Antworten
Als langjähriger Polizeibeamter des Landes kann ich Ihnen sagen, dass in den Führungsetagen der Polizei - und nicht nur dort - mitunter eine kaum zu fassende Hybris herrscht. Der Gedanke, dass man "erwischt" wird, spielt dort keinerlei Rolle. Man ist eingebettet in wohlwollende Netzwerke, politisch - Innenministerium - und juristisch: die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt nach meiner Erfahrung in der Regel schlicht nicht gegen hochrangige Polizeibeamte. Entledigung auf Grundlage der von der Polizei selbst geschaffenen Aktenlage. Vor 20 Jahren wäre auch dieser "Fall" nie ans Licht der Öffentlichkeit gelangt, man hätte das alles m.E. auf dem "kleinen Dienstweg" erledigt.

Hätte die Frau sich beschwert, Anzeige erstattet, hätte genau die Art der Stigmatisierung und Diffamierung, der Entwertung des Opfers bereits INTERN bei der Polizei stattgefunden, die nun die Anwältin Ricarda Lang vor Gericht aufführt....
https://www.kontextwochenzeitung.de/pol ... o-comments
Widasedumi
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Gast hat geschrieben: Montag, 07. August 2023, 12:56:28 Das ist ja jetzt echt schade, dass wir kein eigenes Fass für den Fall aufgemacht haben, bei dem Rattenschwanz der sich an die Tat anschliesst.

Schade dass ich die Quelle zum Silvestervorfall nicht finde.
Gast,

ich habe ein Video vom SWR zu diesem Silvestervorfall gefunden, wenn dir das reicht. Ein wenig hochscrollen.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... i-100.html

Vielleicht mache ich mir die Mühe, und mache einen Thread dazu noch auf. Der Fall ist vielschichtig, und ist mehrperspektivisch interessant.
Ich mache es nicht, wegen des anrüchigen Urin-Sexes, oder dieser Penis-Stütz-Story, sondern wegen des Kapitals, das daraus geschlagen werden sollte. Dann finde ich den menschlichen Aspekt interessant bzw. die Chuzpe der einen Seite versus des Videobeweises.
Außerdem die Medienkampagne, die Metoo-Aktion usw.

Die Sache geht ja in die Berufung oder ist es Revision?
Dann kommt ein Disziplinarverfahren im Anschluss.

Ich würde alle bisherigen Beiträge mit ihrem Identifizierungslink heraussuchen und die Links in dem neuen Thread chronologisch untereinander aufführen. Vielleicht kurz schreiben, was drinsteht, dann kann man schnell nachgucken.
Muss noch überlegen, wo man diesen Thread anlegt?
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Widasedumi
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Gast hat geschrieben: Montag, 07. August 2023, 12:56:28 https://www.stern.de/politik/deutschlan ... 52090.html
Aus diesem Stern-Bericht nach dem Urteil am 14.07.2023 habe ich wieder etwas Neues entnommen, was ich überlesen haben muss, nämlich, dass gemäß der Version der Kommissarin Herr AR ihr nach dem Dienstgespräch, das im Lokal ins Intime schwappte, seine Vorliebe für Urin-Sex eröffnete:
Er erzählt ihr irgendwann, so ihre Version, dass er attraktiven Frauen gerne beim Pinkeln zuschaue. Eine Kamera über die Theke zeichnet die beiden auf, filmt, wie sie sich küssen und berühren.
Das kann so gewesen sein, muss aber nicht so gewesen sein, denn der Silvestervorfall hatte bereits stattgefunden und könnte der Kommissarin bekannt gewesen sein. Es bleibt offen, ob es eine Konstruktion der Kommissarin war, oder der AR bereits bei diesem 1. Kneipenabend Tacheles mit Urin-Sex geredet hat. Möglich ist beides.

Nun spielte die Kommissarin einen langen Abend dieses - von ihr als eklig bezeichnete - Spiel mit, knutschte innig mit ihm, ging mit ihm kurz ins Freie, und danach knutschten sie weiter.

Die Wendung überlegte sich die Kommissarin wohl erst später, als irgend ein Ex-Partner von ihr sie umgestimmt zu haben schien. Da werde ich den Eindruck nicht los, dass auch Berechnung und Taktik mitgespielt haben könnten. Die Rechnung ist nicht aufgegangen und die Kommissarin ist seit Monaten wegen psychischer Probleme im Krankenstand.

Da kamen zwei Menschen mit je einem ganz besonderen Charakter zusammen. Es machte einen Riesenknall, der großen Schaden verursachte.
Wie der STERN schrieb, gab es nur Verlierer auf breiter Front.
Ruf und Psyche zerstört
Am Ende, so viel ist klar, kennt dieser Fall nur Verlierer. Die Karriere der Anzeigenerstatterin ist zerstört, sie ist wegen psychischer Probleme seit Monaten krankgeschrieben. Der Ruf der baden-württembergischen Polizei ist nachhaltig beschädigt, ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss deckt derzeit immer gravierendere strukturelle Mängel im Beförderungswesen der Polizeispitze auf.
Aber es gibt die Chance zu Aufräumarbeiten und einem Neuanfang.
Irrtumsvorbehalt
Widasedumi
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Die Diskussion um den Inspekteur der Polizei wird in einem neuen Thread fortgesetzt:
https://www.het-forum.de/viewtopic.php?p=230258#p230258
"AUFSTIEG UND FALL EINES INSPREKTEURS DER POLIZEI, BW, 2023"
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3wsu

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von 3wsu »

Es sollte der Tag werden, an dem einem Kind das Leben geschenkt wird. Stattdessen trauert eine Familie um ihre Mutter. Yvonne L. (45) verblutete bei der Hausgeburt, die sie sich so sehr wünschte. Jetzt sitzt Hebamme Claudia K. (60) wegen fahrlässiger Tötung auf der Anklagebank des Landgerichts Bochum!

„Hätte die Angeklagte vorgesorgt oder den Notruf schneller abgesetzt, hätte das Leben der Mutter erhalten bleiben können.“ Da ist sich die Staatsanwaltschaft sicher.

Wie kam es zu der Hausgeburt, von der viele Mediziner generell abraten? Drei Jahre vor dem Geburts-Drama brachte Yvonne L. ihr erstes Kind zur Welt. Schon damals kam es in der Klinik zu schweren Komplikationen: L. verlor viel Blut, 33 Stunden lang quälte sie sich im Kreißsaal.

Die Mutter wollte ihr Baby nicht in einer Klinik bekommen
„Sie hat sich durch den Hergang in der Klinik entmündigt gefühlt und war traumatisiert“, sagt ihre Ehefrau Cornelia L. (55). „Sie glaubte, die Komplikationen seien die Schuld der schulmedizinischen Behandlung.“

Ein Trauma, das die Mutter nicht wieder durchmachen wollte. Das zweite Kind sollte zu Hause auf die Welt kommen. Obwohl klar war, dass es eine Risikogeburt werden würde. Obwohl ihre Gynäkologin dringend davon abriet und obwohl auch ihre Ehefrau Cornelia – selbst Ärztin – versuchte, sie von diesem Plan abzubringen. Yvonne L. fand mit Claudia K. schließlich eine Hebamme, die offenbar keine Bedenken hatte.

Cornelia L. erinnert sich im Gericht: „Meine Frau sagte, wenn du diesen Weg nicht mit mir gehst, suche ich mir jemand anderen.“ Immer wieder kam es deshalb zu Konflikten, doch die Anästhesistin mit Weiterbildung zur Notärztin willigte ein. Nicht nur das: „Hätte ich den Geburtsvorgang gestört, hätte mich die Hebamme aus meiner eigenen Wohnung schmeißen können. Ich wollte kein Fass aufmachen und Konflikte vermeiden, deshalb habe ich das so unterschrieben.“

Womöglich ein Fehler. Denn auch diesmal kam es bei der Geburt zu erheblichen Komplikationen. In einem kleinen Schwimmbecken mit lauwarmem Wasser kam das Baby schließlich zur Welt. Doch als sich das Wasser rot färbte, Yvonne L. immer mehr Blut verlor und schwächer und schwächer wurde, reagierte niemand.

„Wenn du meinst, Anästhesistin“, soll die Hebamme noch spöttisch zu Cornelia L. gesagt haben, als diese wieder drängte, endlich einen Notarzt zu rufen.

„Ich war wütend, fühlte mich hilflos“, erklärte die Witwe dem Richter. „Die Frage, warum ich keinen Notarzt gerufen habe, stelle ich mir seitdem mehrere Male am Tag. Aber ich wollte in dieser Situation keinen Konflikt.“ Die Ärztin erkannte den Ernst der Lage viel zu spät.

Mehr als eine Stunde verging, in der Yvonne L. hätte gerettet werden können. „Ich will nicht in die Klinik“, soll sie ihrer Partnerin noch gesagt haben, bevor sie das Bewusstsein verlor. Der Notruf kam nicht mehr rechtzeitig, Yvonne L. starb später im Krankenhaus, die Ärzte konnten die Blutung nicht mehr stoppen.

Die Angeklagte, Hebamme Claudia K., schwieg vor dem Richter, zu den dramatischen Stunden wollte sie keine Angaben machen. Ihr drohen bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft. Der Prozess wird fortgesetzt.
https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet ... .AR_2.bild
Gast

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Gast »

HEBAMME VOR GERICHT
Ein Regenbogenfall
Es sollte der Tag werden, an dem einem Kind das Leben geschenkt wird. Stattdessen trauert eine Familie um ihre Mutter. Yvonne L. (45) verblutete bei der Hausgeburt, die sie sich so sehr wünschte. Jetzt sitzt Hebamme Claudia K. (60) wegen fahrlässiger Tötung auf der Anklagebank des Landgerichts Bochum!

„Hätte die Angeklagte vorgesorgt oder den Notruf schneller abgesetzt, hätte das Leben der Mutter erhalten bleiben können.“ Da ist sich die Staatsanwaltschaft sicher.

Wie kam es zu der Hausgeburt, von der viele Mediziner generell abraten? Drei Jahre vor dem Geburts-Drama brachte Yvonne L. ihr erstes Kind zur Welt. Schon damals kam es in der Klinik zu schweren Komplikationen: L. verlor viel Blut, 33 Stunden lang quälte sie sich im Kreißsaal.

Die Mutter wollte ihr Baby nicht in einer Klinik bekommen
„Sie hat sich durch den Hergang in der Klinik entmündigt gefühlt und war traumatisiert“, sagt ihre Ehefrau Cornelia L. (55). „Sie glaubte, die Komplikationen seien die Schuld der schulmedizinischen Behandlung.“

Ein Trauma, das die Mutter nicht wieder durchmachen wollte. Das zweite Kind sollte zu Hause auf die Welt kommen. Obwohl klar war, dass es eine Risikogeburt werden würde. Obwohl ihre Gynäkologin dringend davon abriet und obwohl auch ihre Ehefrau Cornelia – selbst Ärztin – versuchte, sie von diesem Plan abzubringen. Yvonne L. fand mit Claudia K. schließlich eine Hebamme, die offenbar keine Bedenken hatte.

Cornelia L. erinnert sich im Gericht: „Meine Frau sagte, wenn du diesen Weg nicht mit mir gehst, suche ich mir jemand anderen.“ Immer wieder kam es deshalb zu Konflikten, doch die Anästhesistin mit Weiterbildung zur Notärztin willigte ein. Nicht nur das: „Hätte ich den Geburtsvorgang gestört, hätte mich die Hebamme aus meiner eigenen Wohnung schmeißen können. Ich wollte kein Fass aufmachen und Konflikte vermeiden, deshalb habe ich das so unterschrieben.“

Womöglich ein Fehler. Denn auch diesmal kam es bei der Geburt zu erheblichen Komplikationen. In einem kleinen Schwimmbecken mit lauwarmem Wasser kam das Baby schließlich zur Welt. Doch als sich das Wasser rot färbte, Yvonne L. immer mehr Blut verlor und schwächer und schwächer wurde, reagierte niemand.

„Wenn du meinst, Anästhesistin“, soll die Hebamme noch spöttisch zu Cornelia L. gesagt haben, als diese wieder drängte, endlich einen Notarzt zu rufen.

„Ich war wütend, fühlte mich hilflos“, erklärte die Witwe dem Richter. „Die Frage, warum ich keinen Notarzt gerufen habe, stelle ich mir seitdem mehrere Male am Tag. Aber ich wollte in dieser Situation keinen Konflikt.“ Die Ärztin erkannte den Ernst der Lage viel zu spät.

Mehr als eine Stunde verging, in der Yvonne L. hätte gerettet werden können. „Ich will nicht in die Klinik“, soll sie ihrer Partnerin noch gesagt haben, bevor sie das Bewusstsein verlor. Der Notruf kam nicht mehr rechtzeitig, Yvonne L. starb später im Krankenhaus, die Ärzte konnten die Blutung nicht mehr stoppen.

Die Angeklagte, Hebamme Claudia K., schwieg vor dem Richter, zu den dramatischen Stunden wollte sie keine Angaben machen. Ihr drohen bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft. Der Prozess wird fortgesetzt.
https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet ... .AR_2.bild
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von tomte33 »

Wunstorf... Mordfall....
Der 14 j. Junge hat ausgesagt, daß er den Leichnam mit Steinen bedeckt
hat. Es steht die Vermutung im Raum, daß das Anheben der Steine
wohl zu schwer ist für eine Person.
https://www.t-online.de/region/hannover ... ungen.html
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von tomte33 »

Auch der mutmaßliche Komplize soll minderjärhrig sein.
https://www.goettinger-tageblatt.de/der ... 1691566690
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

tomte33 hat geschrieben: Samstag, 12. August 2023, 15:08:07 Auch der mutmaßliche Komplize soll minderjärhrig sein.
https://www.goettinger-tageblatt.de/der ... 1691566690
Vielen Dank, tomte33,
da scheinen sich die Anzeichen auf einen Komplizen zu verdichten. Möglicherweise ist der Komplize ein klein wenig älter. Zwei zusammen können auf Ideen kommen, auf die einer allein gar nicht gekommen wäre? Vielleicht war das bei den Erpressungen auch so?
Der mutmaßliche Täter hatte nach meinem Dafürhalten eine für sein Alter beachtlich hohe kriminelle Energie, und die Frage stellt sich sofort: Woher kommt diese Energie?
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von tomte33 »

Würmseemord.. Robert E. Warburg

Die Staatsanwaltschaft hat eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert
wegen heimtückischen Mordes. Außerdem wird die Festellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt und anschließend die Sicherheitsverwahrung.
Das Urteil wird am Do 17.8.erwartet. Ich denke er hat wohl noch mehr auf dem Kerbholz.
https://www.westfalen-blatt.de/owl/krei ... 07361?&npg
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von tomte33 »

Mord Wunstorf ,, 14j. Schüler.... Urteil 10 Jahre
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... rf730.html
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

tomte33 hat geschrieben: Montag, 28. August 2023, 14:04:23 Mord Wunstorf ,, 14j. Schüler.... Urteil 10 Jahre
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... rf730.html
Vielen Dank, tomte33, das ist eine richtige Entscheidung, denn 10 Jahre unter Sozialtherapie, und damit unter permanenter Aufsicht und Förderung, da kann vielleicht noch ein geläutertes Mitglied der Gesellschaft werden. Für die Außenstehenden ist es gut, und für den Inhaftierten ist seine Unterbringung auch gut.
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Hbs900 »

Ich find die Strafe Ist okay.....warum???
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Hbs900 »

Ich find die Strafe Ist okay..... Das Urteil wurde heute bei Radio Niedersachsen angesprochen.. abschreckend hoch Fuer nachahmer...... Wenn er rauskommt, ist seine jugendliebe schoen verheiratet.
Gerade in jungen Jahren tut das weh.
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Hbs900 hat geschrieben: Montag, 28. August 2023, 19:43:26 Ich find die Strafe Ist okay.....warum???
Es ist das höchste, was möglich war. Das ist ein Zeichen an sich. Auch wenn man denken würde, dass Sozialtherapie eine Watte-Therapie wäre, so wird es dennoch eine schmerzliche Reglementierung seines Lebens bedeuten. Die Freiheit ist vorbei, und er ist engmaschig in einer Kontrolle, die er nicht abschütteln kann. Da gibt es solche und solche Leute. Zu den einen kann man eine Beziehung aufbauen, bei den anderen ist es schwieriger. Und alles muss man aushalten. Mit wem man zusammen sein darf, wann man raus darf, was man machen darf, was man lesen darf, was man haben darf. usw. Alle Einflüsse aus Medien sind gesiebt und werden dosiert. Das ist gewöhnungsbedürftig. Und das muss auch so sein. Der Jugendliche, der in der Lage ist, einen anderen zu erschlagen, ist völlig falsch gepolt. Mit einer Reuebekundung ist noch keine Einsicht da. Die Grundlagen, die Werte, die Wertschätzung, das Denken, das Bewusstsein, usw. --- das muss revidiert und neu aufgebaut werden. Die Isolierung hilft ihm vielleicht, sich auf sich zu besinnen. In der Freiheit, mit ein paar Therapiestunden, ist das nicht erreichbar. Die Gefangenschaft ist irgendwo auch ein Schutz für ihn selbst, weil er in der Freiheit einfach ständig die Vorwürfe hören müsste. Er muss diesem Umfeld ganz entzogen sein, damit was Besseres in ihm entstehen kann. Die Hoffnung muss man bei einem 15jährigen haben.
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Gast

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Gast »

Vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Flensburg muss sich seit Donnerstag Niclas H. (20) verantworten, der in der Jugendstrafanstalt Schleswig Justizvollzugsbeamtin Joanna P. (34) in seine Zelle gelockt und sie dort bedroht und misshandelt haben soll. ...

Nach dem Auslösen des Alarms wurde der Häftling überwältigt, Joanna P. und die beiden anderen Häftlinge befreit.

Das traurige Fazit des Opfers: „Mich wundert, dass kein anderer Gefangener mich gehört haben will, obwohl ich doch um Hilfe gerufen habe. Ich bin fassungslos, dass mir keiner geholfen hat. Das ist das Schlimmste.“
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Fräuleins passen auf Gefangene auf, die den ganzen Tag in der Muckibude hocken-Ich lach mich tot.
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