BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

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Gast

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Gast »

VATER WOLLTE EIGENEN SOHN TÖTEN
Anna B. (30, Name geändert): „Der Kleine hat ge­weint und wollte nicht schla­fen. Ich wollte ihn ins Bett bringen, doch Herr O. ließ mich nicht. Er sagte, er muss auch auf ihn hören.“

Minutenlang soll Erick O. das Kleinkind in die Wange gezwickt und in die Matratze gedrückt haben. „Er wurde immer aggressiver, sagte, er sei bereit, ins Ge­fängnis zu gehen“, erinnerte sich Anna B. Nach vergebli­chen Versuchen, das Kind zu beruhigen, soll O. dann ver­sucht haben, dessen Kopf zu verdrehen: „Ich weiß, wie das geht, ich mache das heute. Ich will kein solches Scheißkind“, soll er dabei gesagt haben.

Die Mutter hielt verzweifelt das Köpfchen ihres Sohnes fest. Dann habe Erick O. ihr den Kleinen entrissen. Sie erinnerte sich: „Er war wie ein Tier. Er hob ihn hoch und hat ihn einmal quer durchs Zim­mer geworfen.“ Das Baby sei gegen die Tür geflogen, dann bewusstlos gewesen. „Ich war leider nicht schnell genug. Ich dachte, er ist schon tot“, sagte die Zeugin aus.

Weil Nachbarn die Hilfe­schreie der Mutter hörten und klin­gelten, konnte das Kind im letzten Moment gerettet wer­den. Anna B.: „Er stand schon mit einem Messer vor uns. Er sagte, der Kleine ist ein Teil von ihm, ich darf nichts von ihm haben.“

Heute ist der Junge wieder wohlauf, hat laut Mutter keine Folge­schäden erlitten.
https://www.bild.de/news/inland/news-in ... .AR_2.bild
Widasedumi
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Gast hat geschrieben: Montag, 31. Juli 2023, 13:14:41 VATER WOLLTE EIGENEN SOHN TÖTEN


https://www.bild.de/news/inland/news-in ... .AR_2.bild
O mein Gott!

Ich wäre für eine Abschiebung dieses unmenschlich grausamen Mannes. Er wünscht sich ja lieber kein Kind, als ein Schreikind, wobei der Junge die Spannungen spürte und genau deshalb nicht zur Ruhe kommen konnte. Ob er wirklich keine Schäden davon trug, wenn er durch das Zimmer geworden wurde und an die Tür geknallt und zu Boden gefallen ist, das halte ich für mehr als fraglich.
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Gast

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Gast »

Odae wurde zu elf Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Die Polizei kam zu einem Einsatz in ein Hochhaus an der Michelangelostraße. Dort soll Odae zuvor in einer Wohnung eine Frau mit Glasaschenbecher und Metallstange verprügelt haben.
Als die Beamten ankamen, lag Odae im Bett. Statt der erbetenen Papiere präsentierte er den Polizisten sein entblößtes Geschlechtsteil, forderte sie zum Sex auf und polterte: "Ihr seid doch keine Männer! Ich zerstöre Deutschland."

Die Polizisten nahmen ihn zur Blutentnahme mit - nicht ohne massive Gegenwehr.
Zum Prozess erschien der Syrer nicht. Weil der Fall mehr als zwei Jahre zurückliegt, der Angeklagte seinerzeit einen Mix aus Alkohol und Drogen im Blut hatte und bisher nicht einschlägig vorbestraft ist, bekam er einen Strafbefehl.
https://www.tag24.de/justiz/gerichtspro ... ss-2905040
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von tomte33 »

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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Gast hat geschrieben: Montag, 31. Juli 2023, 16:00:37 Odae wurde zu elf Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

https://www.tag24.de/justiz/gerichtspro ... ss-2905040
Vielen Dank, Gast
weil du uns weiter darüber informiert hast.

Ich verstehe es nicht, was hier abgeht. Dann muss ich es eben lassen.
Jede betroffene Frau muss leider in solchen Exzessen den Unterschied zwischen Ideologie und harter Wirklichkeit erfahren.

Die Lehren über die tollen Rechte, Stärken, Ressourcen und Gleichstellungsforderungen, metoo usw. kann man eigentlich den Hasen füttern, wenn sich die Frau in der "Leichtigkeit ihres Seins" mit rosa Brille dem neuen Bürger zuwendet. Nach betörendem Einseifen erhebt sich sehr bald das hässliche Haupt der Gewalt. Und das scheint von maßgeblichen Politikkreisen ignoriert zu werden. Sollen sich die betroffenen Geschädigten an die wenden, die ihnen die Bereicherung beschert haben, und an die, die sie nicht gewarnt haben vor anderen kulturellen Werten.

Was sollen die Berichte über diese Brutalität? Ich möchte mich nicht emotionalisieren lassen und kein Spielball sein.
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

tomte33 hat geschrieben: Dienstag, 01. August 2023, 00:02:47 mordprozess wunstorf

https://www.evangelisch.de/inhalte/2192 ... r-klarheit
Vielen Dank, tomte33, es bleibt spannend, ob noch was zum Motiv kommt?
Interessant finde ich den Protestant-O-Mat, mit welchem Christen man am meisten übereinstimmt. Habe ich gemacht. Ich würde so gerne wissen, wen die Köpfe darstellen? Habe bei manchen gerätselt. Andere sind leicht erkennbar. Mein Testergebnis ist nicht objektiv, sondern an den Testentwickler gebunden. Ich bin ein konservativer Typ. Aber ich mache den Test nochmal. Manchmal musste ich mich zwischen 2 brauchbaren Alternativen entscheiden. Ich begegne Gott sowohl in der Bibel, als auch im Gebet.
Die meiste Übereinstimmung habe ich mit Spener, Hüsch und Bach.
Alles Gute und LG
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von tomte33 »

Wunstorf Mord....
weiter gehts, Täter soll von einem mutmaßlichen Komplizen gesprochen haben.
https://www.bild.de/regional/hannover/h ... .bild.html
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

tomte33 hat geschrieben: Samstag, 05. August 2023, 15:07:46 Wunstorf Mord....
weiter gehts, Täter soll von einem mutmaßlichen Komplizen gesprochen haben.
https://www.bild.de/regional/hannover/h ... .bild.html
Aha! da könnte sich ein Motiv in Richtung "teuflische Mutprobe" auftun? Möglicherweise gibt es sogar eine Satanismusszene, was sich durchaus mit dem Kirchenbereich nicht beißen würde, denn der Teufel ist schon längst in die Kirchen eingezogen. Gerade in diesen Alter finden Jugendliche den Okkultismus spannend.
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Gast »

Widerwillig stell ich was zum Brunsthema ein.
Prozesslawine
25.05.2023 - 14:40 Uhr
Stuttgart – Jetzt ist es amtlich: Penis-Polizist Andreas Renner (50) ist seinen Job endgültig los. Egal, wie der Prozess und sein Disziplinarverfahren ausgehen!...

Andreas Renner bei vollen Bezügen freigestellt
Möglich, dass dabei das Verhalten von Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz (50) eine Rolle spielte. Als sie Renner eröffnete, dass gegen ihn ermittelt wird, beschlagnahmte sie sein privates Handy nicht. Renner zerstörte es später. Eine Ermittlung der Penis-Bild-Empfängerinnen ist deshalb nicht mehr möglich. Mittlerweile wurde Stefanie Hinz deshalb selbst angezeigt.
https://www.bild.de/regional/stuttgart/ ... .bild.html
03.08.2023 - 17:47 Uhr

Diskreditierung der Nebenklägerin.

Jetzt entschied das Landgericht in einem Zivilprozess: Die Anwältin darf die Aussagen aus der Pressmitteilung nicht weiter verbreiten.
Richter Oliver Schlotz-Pissarek: „Dem Antrag einer einstweiligen Verfügung gegen eine Pressmitteilung wurde in einigen Punkten stattgegeben, in anderen Punkten wurde er zurückgewiesen.“

Es gebe vier konkrete Äußerungen, die Ricarda Lang nicht weiter verbreiten darf, sagte der Richter. Tut sie das trotzdem droht ihr eine Strafe von bis zu 250 000 Euro oder bis zu zwei Jahren Haft!

Der Richter verbot Aussagen darüber, dass die junge Polizistin die Unwahrheit gesagt habe, weitere Liebesbeziehungen habe und sich bewusst an Männer gehängt habe, um einen Vorteil davon zu haben.
https://www.bild.de/regional/stuttgart/ ... .AR_2.bild
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Gast hat geschrieben: Sonntag, 06. August 2023, 02:00:38 Widerwillig stell ich was ... ein.
Prozesslawine
Vielen Dank, Gast, für deine Informationen. Ich kannte diese Zivilprozessangelegenheit noch nicht.
Jetzt entschied das Landgericht in einem Zivilprozess: Die Anwältin darf die Aussagen aus der Pressmitteilung nicht weiter verbreiten.
Richter Oliver Schlotz-Pissarek: „Dem Antrag einer einstweiligen Verfügung gegen eine Pressmitteilung wurde in einigen Punkten stattgegeben, in anderen Punkten wurde er zurückgewiesen.“
Es gebe vier konkrete Äußerungen, die Ricarda Lang nicht weiter verbreiten darf, sagte der Richter. Tut sie das trotzdem droht ihr eine Strafe von bis zu 250 000 Euro oder bis zu zwei Jahren Haft!
Der Richter verbot Aussagen darüber, dass die junge Polizistin die Unwahrheit gesagt habe, weitere Liebesbeziehungen habe und sich bewusst an Männer gehängt habe, um einen Vorteil davon zu haben.
Ich kann diese Verfügung insofern nachvollziehen, als Rechtsanwältin Lang über das subjektive Bewusstsein der Klägerin keine Tatsachenbehauptungen treffen kann. Auch kann sie die Charakterisierung der weiteren Beziehungen der Nebenklägerin als "Liebesbeziehungen" nicht behaupten, denn das fällt in den Bereich subjektiven Befindens und Verhaltens. Das kann man so ohne weiteres von außen - ohne Videobeweise - nicht objektivieren.
Der Begriff der Lüge hat ebenfalls was mit subjektiven Intentionen und mit subjektivem Bewusstsein zu tun. Objektiv kann eine Aussage falsch sein, weil sie gegen Tatsachen spricht, aber subjektiv kann jemand ohne Lügenintention eine Aussage getroffen haben, weil er vom Vorhandensein einer anderen Wirklichkeit ausging, die sich dann als falsch herausstellte.

Wäre auch interessiert daran, welche Aussagen Frau Lang weiterhin aufrecht erhalten kann. Es wurden ja auch einige Punkte im Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen.

Gast, der Fall bleibt spannend.
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Gast hat geschrieben: Sonntag, 06. August 2023, 02:00:38 https://www.bild.de/regional/stuttgart/ ... .bild.html
Gast

Du hast aus diesem BILD Artikel eine Passage eingestellt, die für mich viel spannender ist, als der ganze Penisscheiß. Nämlich hier:
Immer wieder gab es auch den Vorwurf, Renner hätte Bilder seines besten Stücks – auch im erigierten Zustand – an Kolleginnen verschickt. Man konnte ihm nichts nachweisen. Die Empfängerinnen waren nicht aufzufinden.

Andreas Renner bei vollen Bezügen freigestellt
Möglich, dass dabei das Verhalten von Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz (50) eine Rolle spielte. Als sie Renner eröffnete, dass gegen ihn ermittelt wird, beschlagnahmte sie sein privates Handy nicht. Renner zerstörte es später. Eine Ermittlung der Penis-Bild-Empfängerinnen ist deshalb nicht mehr möglich. Mittlerweile wurde Stefanie Hinz deshalb selbst angezeigt.
Was ist daran spannend? Dass sich die Polizeipräsidentin Hinz wegen der Anzeige gegen sie nach meinem Dafürhalten keine Sorgen machen braucht. Da ist sie aus dem Schneider. Warum? Weil sie im Höheren Dienst nicht mehr Hilfsbeamtin der Staatsanwaltschaft ist und damit gar keine Ermittlungskompetenz mehr hat.

Allerdings ist sie zuständig für das Disziplinarverfahren. Hier kenne ich mich nicht aus, wie es da mit Beschlagnahmungen aussieht, und wer diese durchführen darf. Die Disziplingeschichte kommt aber erst nach dem offiziellen Gerichtsverfahren.

Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft ist man nur bis einschl. der Laufbahn "Gehobener Dienst". Der endet mit A 12. Der Höhere Dienst, also die Ratslaufbahn beginnt bei A 13 aufwärts. Das ist der Grundsatz. Vielleicht gibt es Übergangsregelungen bei den Laufbahnstufen?
Aber die Polizeipräsidentin ist mit Sicherheit keine Hilfsbeamtin der Staatsanwaltschaft, und sie darf deshalb keine Beschlagnahme durchführen. Und sie darf sich nicht in eine Ermittlungsrolle begeben.

Ist meine persönliche Sichtweise.

Die Anzeige soll lt. Internet von einer Privatperson ausgegangen sein, heißt es in der Stuttgarter Zeitung und in den Stuttgarter Nachrichten.
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Gast »

Eine Ermittlung der Penis-Bild-Empfängerinnen ist deshalb nicht mehr möglich. Mittlerweile wurde Stefanie Hinz deshalb selbst angezeigt
https://www.bild.de/regional/stuttgart/ ... .bild.html
Zum Fall oben bin ich mal auf diese Anzeige gespannt und ob dann was darüber berichtet wird.
Wird die Steffi auch in den Sumpf hinein gezogen.


Strobl hat in dem Fall auch schon auf die Finger gekriegt
Ein inzwischen suspendierter Inspekteur der Polizei soll Ermittlungen zufolge vor fast einem Jahr in Stuttgart eine Polizeibeamtin sexuell belästigt haben. Auch Innenminister Strobl stand wegen der Sache lange unter Druck - er hatte nach eigenen Angaben ein Schreiben des Anwalts des Inspekteurs an einen Journalisten weitergereicht. Die Ermittlungen gegen ihn wurden gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
https://www.swp.de/baden-wuerttemberg/s ... 11141.html
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Ich denke tatsächlich über das Zuständigkeitsproblem nach. Wenn es eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gab, hat die Staatsanwaltschaft das Problem der Zuweisung zwecks Ermittlungen. Der Inspektor war bei Bezügen freigestellt, hatte also keine Funktion mehr. Gilt er nun als normaler Bürger, der gegen das Strafrecht verstoßen hat?
Da muss es Telefonate bezüglich der Zuständigkeit gegeben haben, vermute ich. Die zuständige Ermittlungsabteilung "Sittlichkeit und sexuelle Selbstbestimmung" (ich kenne die exakte Bezeichnung nicht) könnte aus Befangenheit abgelehnt haben, gegen den Vorgesetzten zu ermitteln.
Was machen? Die Polizeipräsidentin darf aus formalen Gründen nicht.
Aber da fällt mir ein, dass es eine polizeiliche Vernehmung gab, weil es damit in der Gerichtsverhandlung zu Widersprüchen gekommen war.
Also hat es einen Ermittlungsvorgang gegeben. Diese Beamten hätten einen Durchsuchungsantrag stellen und auch das Handy beschlagnahmen können.
Vielleicht war es dann schon defekt?

Aber generell gilt, dass man die formale Prozessordnung einhalten muss. Die Polizeipräsidentin konnte formal juristisch nicht dem AR das Handy entreißen. Ist jedoch nur meine Meinung.
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Es war doch auch der Innenminister Strobl involviert. Er steht über der Präsidentin und über dem Inspektor. Die Staatsanwaltschaft untersteht nicht dem Innenminister. Der Innenminister wurde vom Anwalt des Beschuldigten kontaktiert und hat dieses Schreiben an die Presse durchgestochen. Das gab ein Verfahren gegen Herrn Strobl, welches gegen eine Geldauflage eingestellt wurde.

Ich frage mich, ob der Innenminister oder die Polizeipräsidentin in so einem Fall auf pensionierte Beamte als ehemalige Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft zurückgreifen und diese kurzfristig wieder aktivieren könnten? Das würde das Beamtenrecht sogar hergeben, wenn der Dienstherr das verlangt.
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Gast

Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Gast »

Widasedumi hat geschrieben: Sonntag, 06. August 2023, 13:57:59 Die Staatsanwaltschaft untersteht nicht dem Innenminister.
Das glaub ich jetzt mal nicht.

Da sieht man mal was so ein Mann mit seinem besten Stück noch alles angerichtet hat.
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Gast hat geschrieben: Sonntag, 06. August 2023, 14:29:45 Das glaub ich jetzt mal nicht.

Da sieht man mal was so ein Mann mit seinem besten Stück noch alles angerichtet hat.
Ich war mir nicht sicher, weil ich dachte, dass die Staatsanwaltschaft Exekutive sei. Aber dort, wo ich schaute, stand Justizministerium.
Wenn du es besser weißt, dann kläre mich bitte auf. Zur Not frag ich den Ole Pinelle bei Hanna Wörndl, er hat nach meinem Empfinden viel juristisches Wissen.
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Gast hat geschrieben: Sonntag, 06. August 2023, 14:29:45 Da sieht man mal was so ein Mann mit seinem besten Stück noch alles angerichtet hat.
Das Sprichwort lautet: "Wenn es dem Esel zu wohl ist, geht er aufs Eis tanzen"
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Gast »

Widasedumi hat geschrieben: Sonntag, 06. August 2023, 16:05:24 Ich war mir nicht sicher, weil ich dachte, dass die Staatsanwaltschaft Exekutive sei. Aber dort, wo ich schaute, stand Justizministerium.
StA gehört zur Justiz und Polizei zum Inneren das stimmt schon aber an der Basis arbeiten die immer zusammen, denn die StA geht meistens nicht raus und holt sich dreckige Schuhe und auch auf höchster Ebene müssen beide zusammenarbeiten.
Da diese Fall wohl bis zum Ministerpräsidenten vorgedrungen ist wird der wohl ein Machtwort gesprochen haben und den zuständigen Minister instruiert haben, kann er ja bis zu einem gewissen Grad.

Wer sind die Beteiligten:
Die junge aufstrebende Polizistin
Der Landeskriminaldirektor Andreas Renner
Seine Anwältin im Zivilprozess Ricarda Lang
Die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz
Der Innenminister Thomas Strobl
So lief die Penis-Nacht ab
► Unbestritten ist: Im November 2021 lud Andreas Renner die Kollegin aus dem Innenministerium zu einem Personalgespräch in sein Büro ein. Der Termin uferte aus, es wurde einiges an Sekt getrunken. Auch andere Personen waren zeitweise dabei – sogar Landes-Polizeipräsidentin Stefanie Hinz (51).
https://www.bild.de/regional/stuttgart/ ... .bild.html
nach BILD-Informationen hatte Renner schon vor seiner Amtszeit zwischen 2018 und 2020 pornografische Handy-Fotos von sich an mindestens drei Polizistinnen geschickt. Das Versenden der Porno-Bilder soll erst nach seiner Suspendierung durch eine anonyme Anzeige im Dezember 2021 bekannt geworden sein.
https://www.bild.de/regional/stuttgart/ ... .bild.html
0.56 Uhr: Renner und die Frau kommen herein, setzen sich auf zwei Barhocker direkt neben dem Eingang. Beide tragen Corona-Masken.


1.04 Uhr: Ein Kellner serviert Weizenbier für ihn und Jacky Cola für sie. Sie trägt ein helles Top. Renner legt seinen Kopf auf die Schulter der Beamtin. Der Inspekteur stupst sie an. Es wirkt so, als weiche sie zunächst zurück. Man unterhält sich.

1.06 Uhr: Renner beugt sich wieder zu ihr, scheint sie im Gesicht zu streicheln. Er zieht die 34-Jährige leicht zu sich her. Erste innige Küsse. Die Initiative geht von ihm aus.

1.08 Uhr: Er will wieder küssen, sie weicht zurück.

1.10 Uhr: Beide nippen zum ersten Mal an ihren Getränken.

1.18 Uhr: Renner und die Frau diskutieren, er kommt ihr nahe. Innige Küsse.

1.21 Uhr: Ein Mann kommt an den Tisch. Man kennt sich offenbar, unterhält sich. Der Mann klopft Renner auf die Schulter.

1.29 Uhr: Wieder geht Renner auf Tuchfühlung. Sie lässt ihn gewähren, legt den Arm um ihn. Wieder werden intensive Küsse ausgetauscht, diesmal über mehrere Minuten!

1.46 Uhr: Der Inspekteur und die Beamtin versinken ineinander. Kopf an Kopf.

1.56 Uhr: Er greift nach ihrer rechten Hand, neigt sich zu ihr. Wieder intensive Küsse.

1.57 Uhr: Renners Handy ist hell erleuchtet. Beide schauen rein, lesen offenbar eine Nachricht.

2.05 Uhr: Enge Umarmung. Sie streichelt ihn, legt ihren Kopf auf seine rechte Schulter.

2.07 Uhr: Ein Kellner bringt noch mal dasselbe (Weizenbier, Whisky-Cola).

2.35 Uhr: Immer mehr Gäste verlassen das „The Corner“, das Lokal leert sich.

2.44 Uhr: Der Inspekteur und die Kommissarin wirken hemmungslos, küssen sich intensiv vor Publikum. Sie streichelt ihn am Hals, während vier angetrunkene junge Männer vor ihnen stehen und herumalbern.
https://www.bild.de/regional/stuttgart/ ... .bild.html
Wörtlich erklärten die Anwälte: „Die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart bedient das Klischee der ,#MeToo-Bewegung' und zugleich das Klischee eines schwachen Frauenbildes. Die Anzeigenerstatterin wird als wehrloses Opfer geschildert, welches dem Angeklagten Andreas R. aufgrund seiner beruflichen Stellung hilflos ausgeliefert gewesen sein soll.“

Die Frau habe zu einem anderen, deutlich älteren und verheirateten Vorgesetzten im Innenministerium seit Monaten ein intimes Verhältnis unterhalten. Das habe sie in ihrer ersten polizeilichen Vernehmung verschwiegen...

Gegen 3 Uhr morgens sollen sie vor die Tür der Bar gegangen sein. Warum? ER behauptet, sie habe gesagt, er könne ihr vor der Tür beim Urinieren zusehen. SIE behauptet, er habe gesagt, er wolle ihr draußen was zeigen.

Dann habe die Polizistin draußen doch nicht am Straßenrand pinkeln wollen. Er habe aber austreten müssen – in einer nahen Gasse. Sie sei ihm nachgegangen, habe plötzlich sein Glied in die Hand genommen, während er urinierte. Die Polizistin sagt hingegen, der Inspekteur habe plötzlich sein mäßig erigiertes Glied in ihre linke Hand gedrückt und dann uriniert. Sie sei schockiert gewesen.
https://www.bild.de/regional/stuttgart/ ... .bild.html

Auch wenn das Glied nur mäßig erigiert war, für viel Medienrummel hat es offenbar gereicht.
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Gast » 06.08.2023, 19:35

Es ist mir was aufgefallen, was ich jetzt erstmals über deine Verlinkung in der BILD (schon vom 21.4.23) las:
Und zwar der Punkt, dass es auch um "ihr Pinkeln" ging.
Gegen 3 Uhr morgens sollen sie vor die Tür der Bar gegangen sein. Warum? ER behauptet, sie habe gesagt, er könne ihr vor der Tür beim Urinieren zusehen. SIE behauptet, er habe gesagt, er wolle ihr draußen was zeigen.
Dann habe die Polizistin draußen doch nicht am Straßenrand pinkeln wollen.
Kann man sich hier der Wahrheit annähern?

Also beide hatten um 3 Uhr morgens schon einiges getrunken. Ein unbeschriebenes Blatt scheint mir Herr AR im Kollegenkreis nicht gewesen zu sein. Wenn er eine Schwäche hatte, Nacktbilder von sich an Frauen zu verschicken, dann gehe ich davon aus, dass das die Runde machte. Das ist nämlich so sensationell, "weil das der Höchste machte". Dann der Vorfall in jener Silvesternacht, wo er den dringenden Wunsch hatte, von einer Frau bepinkelt zu werden. Dieses Ereignis ist von der Gegenseite "aufgetrieben" und ins Verfahren lanciert worden. Also war es sehr wahrscheinlich intern über ihn bekannt, dass er eine Art Schwäche für das Frauenpinkeln vor Lokalen im Freien gehabt haben könnte.

Ich halte diesen Wunsch morgens um 3 im angetrunkenen Zustand für möglich. Beweisen kann man es nicht. Es steht Aussage gegen Aussage. Tatsache ist nur, dass die Frau mit rausgegangen ist. Vielleicht hatte sie ihn irgendwie wortlos glauben lassen, dass sie seinem Wunsch entsprechen würde, es ihr dann aber doch zu kompromittierend erschien. Doch weil sie seine Gunst nicht verlieren wollte, ist sie ihm hinterdrein, weil "er wolle ihr draußen was zeigen". Da ist vieles stumm abgelaufen, was unterschiedlich aufgefasst wurde. Das Nachgehen von ihr, als er austreten musste, hat er vielleicht als ihr Interesse an seinem Pinkeln interpretiert, während sie nur mitging, weil sie seine "Huld" weiterhin brauchte, wo sie ihm doch die von ihm gewünschte weibliche Pinkel- evtl auch Bepinkelungsshow vorenthalten hatte?

Ob nun er ihr das Glied in die Hand drückte, oder sie es von sich aus nahm, halte ich nicht als das ausschlaggebende Kriterium für das Tatbestandsmerkmal der Nötigung, denn er könnte nach den intensiven Zärtlichkeiten und ihrer Bereitschaft, mit ihm rauszukommen und sich ganz nahe an seine Pinkelstätte zu begeben, vielleicht schon ihren Wunsch nach solcherart Körperkontakt antizipiert haben? Von "Nötigung" kann ich hier rein intuitiv nichts spüren. Ich verstehe die Erklärung der Gerichtskammer, dass die Nötigung nicht bewiesen werden konnte.

Der Mann hat gewiss Fehler gemacht. Aber es ging um Nötigung. Er hat zwar Wünsche geäußert, bepinkelt zu werden, aber genötigt, also Zwang ausgeübt, hat er offenbar nicht, nicht bei der Frau von der Silvesternacht, noch hat er diese Kollegin hinter sich hergezogen. Diese Kollegin war genug "Herr über ihre Sinne und Verstand", und hätte jederzeit das Zusammensein freundlich beenden können.

Er hatte sich ja nicht entblödet, ihr eigene Schwachstellen zu offenbaren, und ihr damit ein Pfand gegen sich in die Hand zu geben. Ich sehe nicht, dass er sein Boss-Sein ausgespielt hätte? Vielleicht war bei ihm die Hoffnung da, dass die Kollegin ihn bepinkeln würde? Aber das ist ja das Gegenteil von Boss-Allüren, weil er sich dabei in eine unterwürfige Lage begibt. Seine schwachen Seiten könnten sie geradezu herausgefordert haben, "den Stier bei den Schwachstellen zu packen"? Die Schwachstellen ekelten sie möglicherweise an. Hierin sah sie keine Möglichkeit, ihm dienlich sein zu können. Damit wäre seine besondere Förderung ihrer Person perdü, dachte sie vielleicht. Eine Alternative zum Aufstieg könnte ihr möglicherweise im Niedermachen eines "Hero" mit den Mitteln einer Frau erschienen sein, was gerade hoch im Kurs steht? Alles nur Spekulation und keine Behauptung.

Ich sehe hier das Strafrecht aber nicht tangiert. Darum ging es.
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Re: BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Strafprozesse/Urteile

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Meine Einschätzung, wer taktisch raffinierter und unverfrorener von beiden war, dürfte klar sein?
Moralisch handelten beide nicht. Vermutlich unterlag das sexuelle Verhältnis beiderseits einem Zweckdenken.

Der Preis des Mannes (mit der entwürdigenden Pinkelshow) war m.E. hoch. Seine Förderungsmöglichkeiten waren begehrenswert, das wusste er.
Der Preis des Mannes war jedoch gleichzeitig auch seine Schwäche.

Die Frau war vorsichtig und clever, sich nicht auf eine unwürdige Stufe herabzulassen. Darin würde - z.B. bei Bildaufnahmen - Erpressungspotential liegen.

Nun drehte sie den Spieß um und begab sich in die Angriffsrolle, die Schwäche des Mannes ausnutzend.

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Es war m.E. ein Kampf-Verhalten, getarnt unter dem Mantel der Sexualität.
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