MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

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talida
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Der Prozess in Freiburg wird fortgesetzt.

Am Donnerstag kommender Woche sind den Angaben zufolge die Plädoyers geplant.

Ein Urteil soll es noch vor Weihnachten geben.

Einen konkreten Termin herfür gibt es laut Gerichtssprecher noch nicht.
https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/i ... efahr.html
Was man ernst meint, sagt man am besten im Spaß - Wilhelm Busch
Ceekay
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von Ceekay »

Bin eben erst dazu gekommen meine Stichwörter in Sätze zu fassen. Habe nicht alles von euch heute gelesen daher im voraus sorry wenn ich was zum zweiten und dritten mal anspreche:


Sehr guter auftritt von Herrn winckler heute! Hätte nicht erwartet das er manche Sachen so klar ausspricht.
Seiner Aussage nach könnte cdc sehr viel mehr sagen als er tut. Sehr oft sagte w. "Der einzige der hier was dazu sagen könnte ist Herr C.", als ob er ihn herausfordern wollte doch weitere Angaben zu machen.

W. Sprach von eindeutig sexueller Motivation aufgrund zustand/auffindesituation und befunde der Opfer.
CDC habe schizoide Charakterzüge aber keine psychische Krankheit (nicht zu verwechseln mit schizophren, das wollte er klarstellen) Er sei ein Einzelgänger mit
Problembiografie in der frühen Kindheit aber unterhalb der Schwelle zur Krankheit.
Das es auch ein Mann hätte treffen können hielt er für eine Schutzbehauptung, er habe sich gezielt junge hübsche Frauen ausgesucht (auch wenn diese dann letztendlich Zufallsopfer waren) LK und CG wären "zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen".

Das LKW führerhaus bezeichnete er mehrfach als Schneckenhaus in das sich CDC immer zurückgezogen hat sowohl privat aus auch beruflich. 25-30 zeugen aus seinem Umfeld konnten keinerlei private Details zu ihm nennen.

Es besteht keine Alkoholsucht.
Zu seiner Sexualität könne man eigentlich nichts aussagen, das sei wie eine Blackbox. Seine Opfer könne man nicht mehr fragen, seine eigenen Aussagen dazu könne w. In einem Satz zusammenfassen: "ich bin sexuell normal"

Affekttat wurde von W. ausgeschlossen. Der komplexe tatablauf mit verschiedenen Stationen/Örtlichkeiten spräche dagegen da die Planung schon im Kopf vorhanden gewesen sein muß.
Allerdings bestehe keine krankhaftige abartigkeit daher sei er schuldfähig.

Nach W's Frage in den damals geführten gesprächen ob CDC nach der fast kompletten Obstwasserflasche Ausfallerscheinung gehabt habe kam von CDC... Nichts.
In der kurzen videosequenz Esso sei kein taumeln oder sonst etwas erkennbar.
Adrian N. beschrieb ihn kurz nach der tatzeit als normal was W. als weiteres Indiz dafür sah, daß keine hochgradige alkoholisierung vorlag.

Auch in Kufstein am Inntaler Rastplatz sah W. keine motorischen ausfallerscheinung beim Gang zur dusche in möglicher direkter nachtatphase.

Die Tathandlungen mit mehreren Stationen in unwegsamen Gelände, immer unter Kontrolle des Täters, machen nicht den Eindruck eines betrunkenen Täters.

CDC machte ihm ggü kein Unterschied zwischen Kufstein und Endingen. Beides mal grauenvolle Bilder die ihn belasten.

W. sieht keine schuldmindernden Umstände weder allgemein durch den Lebenslauf  noch situativ bei der jeweiligen Tat an sich.
Die Vernichtung der Opfer war integraler Bestandteil des Tatplans.
 Zufallsopfer ja, aber geplante Taten.

Die Nebenkläger fragten ob CDC dazugelernt hätte beginnend von der prostituierten 2005. W. sagte er habe diesen Fall bewusst rausgelassen da er schon rechtlich abgehandelt sei durch eine Einstellung.
Sagte dann aber er habe aufgrund der Akte erhebliche Zweifel an der Einstellung damals. In der Einstellungsmitteilung ging es nur um die großen Verletzungen (Stich in Bauch und Oberkörper) die große Lebensgefahr darstellen. Überhaupt nicht in der Mitteilung erwähnt wären vorhandene klassische Verletzungen durch Mund zu halten wie sie auch CG hatte. Daher habe er erhebliche zweifel an der Notwehr.
Ob CDC dazugelernt habe da wäre W. zurückhaltend. Es gebe zu deutliche Unterschiede zum Fall 2005.

Allein aufgrund der einen Tat an CG könne W. eine hochgradige gefährlichkeitsprognose stellen, da es u.a. keine vorbeziehung gab, und eine Anonymität da es keine Interaktion gab. CDC wollte auch keine Interaktion.
Beide Frauen seien für ihn nur nur Körper nicht Mensch gewesen und auf ein Objekt reduziert. Die Vernichtung vom opfer war von vornherein geplant. Da reicht die Einzeltat zur Prognose aus. Es gab keine Überlebenschancen für das Opfer. CDC sei höchst effizient beim opferzugriff da beide taten in der Öffentlichkeit an z.t. frequentierten wegen stattfanden.

Es gab zwar kein Overkill aber Gewalt gezielt gegen lebenswichtige Zentren Kopf und Hals. Die Opfer hätten kaum zeit für eine Abwehr gehabt.
Die gefährlichkeitsprognose wird durch die 2. Tat potenziert.
W. Würde es überhaupt nicht überraschen wenn es mehr opfer gibt
Von einer dunkelziffer ist auszugehen. Er
kann sich kaum vorstellen das das die einzigen beiden opfer sind.

Hochsignifikant für ihn als Psychiater ist der Schlag ins Gesicht hinein bei Lucile. Es käme hier auf die Auslöschung der Identität an.
Die sexuelle Gewalt hat von kufstein nach endingen zugenommen.
CDC sei ein Mensch mit zwei Gesichtern überspitzt nannte er es wie dr. jekyll und mr. hyde.
Zum einen sorgender Familienvater, tadelloser Arbeitnehmer - und kurz nach brutaler tat kümmert sich um Wäsche des Adrian, völlig unbeeindruckt von der tat.  keine ihm anzumerkende Reaktion. Er habe sei/habe wohl ein verdrängungsphänomen. Das wäre zum einen eine Leistung aber prognostisch hochgradig signifikant in bezug auf Wiederholungstaten da keine wesensveränderung in der Nachtatphase erfolgte.
 
W. sieht keine Vorraussetzung für Unterbringung in Psychiatrie oder Entzugsklinik (Alkohol) gegeben.

In Bezug auf Sicherungsverwahrung gelte  zwar je weniger taten desto geringer der Hang zu weiteren Taten aber ab 3 taten gebe es kein ermessungsspielraum. Und auch ohne Prosti-Fall von 2005 reicht es dennoch aufgrund der schwere der Straftaten. Die Vorraussetzung für SV ist also laut W. gegeben.
W. sagte Wer solche taten begeht hat Störungen. CDC sei ein schwer gestörter Täter was aber nicht mit "nicht zurechnungsfähig" anzusehen wäre.

W. machte einen Therapievorschlag, Kombination aus gruppen- Einzel- und situationstherapie. Sagte Aber es funktioniert nur wenn CDC bereit ist sich seinen tiefen Abgründen zu stellen.

Die Richterin sagte noch sinngemäß das sie von CDC als Täter ausgeht. Das mordmerkmal Verdeckungstat würde jedoch wegfallen wenn man davon ausgeht das bei CG die Gewalt vor den sexhandlungen stattgefunden hat wie es wohl bei LK als gegeben gilt.

Aber man kann wohl davon ausgehen, dass die Kammer von einer sexuell motivierten tat ausgeht, sonst wäre man dem hilfsantrag der nebenklage nachgekommen und hätte Livia geladen. Das wurde aber nicht gemacht und die Beweisaufnahme offiziell geschlossen. 14.12. Stehen nun die Plädoyers an. Der 19.12. Wird wohl gestrichen und als beratungstag der Kammer genutzt bevor am 22.12. Das Urteil ansteht. Wenn die Plädoyers jedoch eindeutig ausfallen könne man schon am 19.12. Ein Urteil sprechen. Aber wahrscheinlicher am 22.12.
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Agatha Christie
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von Agatha Christie »

Sechster Prozesstag:

Am Donnerstag werden im Mordfall Carolin G. am Landgericht Freiburg die Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ihre Plädoyers halten.
Am fünften Verhandlungstag im Prozess um den Tod der Endingerin Carolin G. war der psychiatrische Gutachter Peter Winckler zu dem Schluss gekommen, dass der 40-Jährige voll schuldfähig sei – und dass Wiederholungsgefahr bestehe. Winckler sprach sich für eine vorbehaltliche Anordnung der Sicherungsverwahrung aus.

Am sechsten Verhandlungstag werden nun die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Vertreter der beiden Nebenkläger – dem Ehemann von Carolin G. und ihren Eltern – und der Verteidigung erwartet. Mit dem Urteil wird bereits am Freitag, 22. Dezember 2017, gerechnet.
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von Agatha Christie »

Der sechste Verhandlungstag im Mordprozess gegen Catalin C. beginnt mit einer Ankündigung von Richterin Kleine-Cosack mit einem sogenannten rechtlichen Hinweis: Nach Ansicht des Gerichts wäre eine Verurteilung wegen Mordes auch dann möglich, wenn man davon ausgeht, dass alle Schläge gegen den Kopf von Carolin G. und das Würgen vor der schweren Sexualstraftat stattfanden, gegebenfalls in Tateinheit mit Störung der Totenruhe.

Sie trägt vor, dass es bisher keine Einträge ins Strafregister gibt, auch nicht in Rumänien. C. ist seit dem 3. Juni 2017 in Haft. Damit endet die Beweisaufnahme.
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von Agatha Christie »

Plädoyer der Staatsanwaltschaft

Dann beginnt Staatsanwalt Tomas Orschitt mit seinem Plädoyer. Er kündigt an, ausführlich und langsam zu sprechen, auch damit Catalin C. alles gut übersetzt bekommen kann. "Vielleicht will er sich dann im letzten Wort noch einmal anders äußern, als bisher", sagt Orschitt.

Er trägt noch einmal die Lebensgeschichte des Angeklagten vor, beschreibt mit wenigen Worten seine Kindheit, Jugend, Schulzeit und Ausbildung. Dann berichtet er knapp von dem Messerangriff auf die Prostituierte in Rumänien im April 2005, bei dem die zuständigen Behörden von einer Notwehrsituation ausgingen. Tomas Orschitt kommt dann auf das Delikt in Kufstein im Januar 2014 zu sprechen, beschreibt den Tatabend, C.s Aufbruch von seinem Lastwagen mit der Hubstange: "Fest entschlossen, ein sexuell motiviertes Tötungsdelikt zu begehen".

An der Innpromenande traf er auf die französische Austauschstudentin Lucile K. Mit dem ersten, möglicherweise schon allein tödlichen schweren Schlag ins Gesicht ging die junge Frau zu Boden, C. schlug noch einmal zu. "Er zog seine Beute eine Böschung herab", sagt der Ankläger, und beschreibt das Sexualdelikt und K.s Tod, wenige Minuten später.

Im Anschluss beschreibt Orschitt, wie C. an den Kaiserstuhl kam, gibt den Inhalt der Aussage seiner Stiefschwester wieder. Ab Oktober 2015 war C. bei der Firma Döpke in Endingen beschäftigt, im Dezember zog seine Familie nach, allerdings nur für wenige Monate. "Seinem Arbeitgeber war er ein angenehmer und zuverlässiger Mitarbeiter", sagt Orschitt, bezugnehmend auf die Aussage von Holger Döpke.

Dann kommt Orschitt auf den 6. November 2016 zu sprechen, rekonstruiert den Tatablauf. Er beschreibt, wie Carolin G. den Vormittag verbrachte. "Im Bewusstsein und mit dem Ziel, wie schon 2014 eine gleichgelagerte Tat zu begehen", habe C. sich von der Spedition Döpke auf den Weg in den Wald gemacht. Carolin G. sei ein Zufallsopfer gewesen. War er betrunken? "Eine etwaige Alkoholisierung des Angeklagten hätte keinen Einfluss auf die rechtliche Bewertung."

Gegen 15.25 Uhr sei der Angeklagte auf Carolin G. getroffen, habe sie geschlagen, "vielleicht mit einer Schnapsflasche, vielleicht mit einem anderen Schlagwerkzeug", würgte sie, hielt ihr den Mund zu. "Ihm war bewusst, dass Carolin G. diese Attacke nicht wird überleben können", sagt Orschitt. "Ziel war es, sexuelle Handlungen an ihr durchzuführen und das Leben der Carolin G. zu beenden." Orschitt beschreibt die Sexualstraftat, der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt noch lebenden Carolin G. Der Angeklagte habe gemerkt, dass sein Opfer noch lebt, dann die finalen Schläge auf den Kopf durchgeführt.

"Er wollte keine lebende Zeugin hinterlassen." C. habe danach den Schuh von Carolin G. und ihr Handy an eine andere Stelle deponiert, das iPhone zerstört. Im Anschluss habe C. seinen Tag normal verbracht, am nächsten Morgen in der Tankstelle auch Kuscheltiere angeschaut. "Die Einsichts- und steuerungsfähigkeit des Angeklagten war in keiner Weise beeinträchtigt", sagt Orschitt.

"In der Beweisaufnahme, die wir hier in den vergangenen Woche geführt haben, sind die aufwendigen Ermittlungen kaum zur Sprache gekommen", sagt Orschitt. "Weil die Beweislage letztendlich erdrückend war." Ohne die höchst engagierte Ermittlungstätigkeit der Polizei hätte der Fall möglicherweise nicht aufgeklärt werden können. "Mit der Folge, dass ein höchst gefährlicher Sexualstraftäter weiter auf freiem Fuß wäre. Dienst nach Vorschrift hätte diesen Fall nicht gelöst", sagt Orschitt.

Dann geht er auf die Einlassung von Catalin C. zu Beginn des Prozesses ein. "Seine Aussage wurde durch die Beweisaufnahme in vielen Punkten widerlegt", sagt Orschitt. C. sei nicht ziellos durch den Wald gezogen, nicht zu Fuß unterwegs gewesen, sondern mit seinem Auto, die Zeitberechnungen würden seine Aussage nicht stützen.

Orschitt geht noch einmal auf den genauen Tatablauf ein: den Angriff auf dem Waldweg, das Herabschleifen an den Ort des schweren sexuellen Übergriffs, an dem Beweismittel gefunden wurden, und ein Verbringen ihres Körpers noch tiefer den Abhang herab.

"Das einzige was wir wissen ist, dass die Verletzungen ihr zugefügt wurden, als sie noch lebte", sagt Staatsanwalt Orschitt, auch wenn die Gerichtsmedizin die Reihenfolge der Verletzung nicht mit absoluter Sicherheit ermitteln konnte. "Dieser Tatablauf bringt die Beweise in den einzigen sinnvollen Zusammenhang", sagt Orschitt.

C. habe Carolin G. getötet "zur Befriedigung des Sexualtriebs, heimtückisch und zumindest zur Ermöglichung einer Straftat", so Orschitt. Er führt im Anschluss die Mordmerkmale aus. Auch der Straftatbestand der Vergewaltigung mit Todesfolge habe C. erfüllt. Orschitt kommt auf eine mögliche Strafe zu sprechen. Die Verurteilung wegen Mordes nach §211 StGB kenne nur eine Strafe, sagt Orschitt, "Die lebenslange Freiheitsstrafe."

Dann spricht der Staatsanwalt über die besondere Schwere der Schuld, führt kurz aus, wie diese zu bewerten ist. "Wir haben hier eine geplante Straftat, berechnend, keine Spontanität." C. habe sein sexuelles Verlangen über die Leben seiner beiden Opfer gestellt. "Sie wurden zufällig ausgewählt und vernichtet", sagt Orschitt. Er habe bei beiden Fällen unmittelbar nach den Taten keinen inneren Konflikt gezeigt. "Er ging wieder zur Tagesordnung über." Den Familien der Opfer sei dies nicht möglich - selbst der Gesellschaft nicht. "Diese Tat hat das Sicherheitsverhältnis der Bevölkerung nachhaltig beeinträchtigt", sagt der Ankläger.

"Der Ausspruch des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung hat zweifelsfrei zu erfolgen", sagt Orschitt. "Der Sachverständige hat fast keine Steigerungsformen für die bestehende ungünstige Prognose gefunden." "Viel mehr ist in diesem schlimmen, aber doch überschaubaren Verfahren nicht zu sagen."

Zusammenfassend lautet der Antrag der Staatsanwaltschaft:
  • • Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe

    • Feststellung der besonderen Schwere der Schuld; und

    • den Ausspruch des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung.
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Agatha Christie
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von Agatha Christie »

Plädoyer von Nebenklagevertreter Oberholzner

Dann beginnt Nebenklagevertreter Peter Oberholzner, der Carolin G.s Eltern vertritt, sein Plädoyer, spricht den Angehörigen von Carolin G. seine Hochachtung aus für ihre Anwesenheit im Prozess.

"Ich halte ihn für ein Monster", sagt Oberholzner. "Ich sehe hier nur einen Dr. Hyde, der den Kopf senkt und die Angehörigen nicht einmal ansieht." C. gehöre für immer weggeschlossen. In Bezug auf die Sicherungsverwahrung widerspricht Oberholzner der Ansicht der Staatsanwaltschaft, dass die Sicherungsverwahrung nicht sofort angeordnet werden können. "Die Allgemeinheit muss vor einem solchen Monster geschützt werden." Oberholzner verweist auf mögliche weitere Prozesse. "In der Österreichischen Presse wird seit zwei Tagen berichtet, dass es 2004 in der Heimatstadt des Angeklagten auch einen Mordfall gegeben hat."
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Agatha Christie
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

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Plädoyer von Nebenklagevertreter LaMalfa

Nun spricht Claudio LaMalfa, Vertreter von Carolin G.s Ehemann: "Carolin G. ist tot, ermordet durch den Angeklagten. So sehr er versucht hat, sie uns zu nehmen, er wird es nicht schaffen. Auch wenn die Kerzen schon ausgegangen sind."

Sichtlich bewegt spricht LaMalfa. "Wichtig ist es, Carolin wieder ein Gesicht zu geben." Sie sei mehr gewesen, als die Joggerin, die getötet wurde, von der in den Medien immer wieder verkürzt gesprochen wurde. LaMalfa spricht von ihrem Lächeln, ihrer Güte, ihren Träumen. Dann hält er ein Porträtfoto von Carolin hoch. "Das ist Carolin, Herr C.,", spricht er den Angeklagten direkt an. "Und sie haben sie getötet." "Schwein!" ruft Carolins Vater laut in den Gerichtssaal.

"Die Beweislage gegen den Angeklagten ist erdrückend", sagt LaMalfa. "Er hat ein Teilgeständnis abgegeben, aber es ist auch ein Teilschweigen."

LaMalfa spricht noch einmal über die Durchführung der Tat und die forensischen Beweise. Mit hoher Aggressivität, Gewalt und Vernichtungswillen sei C. vorgegangen. "Es ging ihm nicht nur darum, die Tat unerkannt durchzuführen, sondern auch seine sexuellen Interessen durchzusetzen." Mehrfach verweist er auf Ähnlichkeiten der Verletzungen von Carolin G. und Lucile K. "In beiden Fällen verwendete er einen harten, länglichen Gegenstand, in beiden Fällen kam es nicht zu einer persönlichen Interaktion mit dem Opfer", sagt LaMalfa. "Die Tat ist mit der Tat in Kufstein nicht nur vergleichbar, sondern identisch", sagt LaMalfa.

Wie schon Anwalt Oberholzner lobt auch er die Ermittlungsarbeiten. "Deren Ergebnisse zeigen einen voll orientierten Menschen, der planvoll vorgeht", sagt LaMalfa. "Carolin wurde erst am 10. gefunden, trotz massiver Suchmaßnahmen." Der Anwalt verweist auf das zerstörte Handy, den massiven Angriff auf dem Weg. "Ich hoffe, Carolin hat bereits zu diesem Zeitpunkt das Bewusstsein verloren." Unklarheiten im Tatablauf hätte C. klären können: "Wenigstens das wäre er den Angehörigen schuldig gewesen."

"Wie ein Stück Abfall" hätte C. seine Opfer Lucile und Carolin zurückgelassen. "Die Angst entdeckt zu werden, war zweitrangig." Beide Taten habe er nach einem bestimmten Muster verübt, nicht etwa aus dem Affekt gehandelt. Während er in Kufstein Tatwaffe und Handy zurückgelassen hätte, habe C. in Endingen beides beseitigt. "Hier sind Entwicklungstendenzen erkennbar", sagt der Anwalt. "Ich kann mir vorstellen, dass der Angeklagte zwischen 2005 und 2014 weitere Taten begangen hat. Ich wünsche den Opfern, dass es Klärung gibt. Auch hier kann nur der Angeklagte helfen."

Das Tatvorgehen zeige C.s Gefühlskälte und Grausamkeit. "Er ist nicht der liebevolle Familienvater", sagt LaMalfa. "Welcher Mensch ist in der Lage, solche Taten zu begehen?"

C. habe die Tat nicht nur zur Befriedigung des Geschlechtstriebs begangen. "Meiner laienhaften Meinung nach, ist dort vielleicht sogar eine Art Mordlust zu sehen", sagt LaMalfa. "Nichts auf der Welt lässt erklären, welche Tat am 6.11. passiert ist", sagt LaMalfa. Catalin C. habe sein Doppelleben perfektioniert. "Er bietet keine Angriffsfläche", sagt der Nebenkläger. "Er war nicht mal in der Lage, im gesamten Verfahren der Familie in die Augen zu sehen", kritisiert er den Angeklagten noch einmal.

"Das tatleitende Motiv dürfte der Abbau von Aggressionen gewesen sein, gekoppelt mit sexueller Lust", fasst der Anwalt zusammen. "Er hat wahllos Opfer gesucht, um diese loszuwerden." Auch er sieht den Angeklagten als Gefahr für die Gesellschaft, fordert die Feststellung der besonderen Schwere der Tat. Der Empfehlung des Sachverständigen Wincklers schließt er sich an.

"Die Prozessbeteiligten, die Zuschauerinnen und Zuschauer hatten im Laufe des Verfahrens die Möglichkeit, einen Blick in die Abartigkeiten einer abscheulichen menschlichen Seele zu tun", sagt LaMalfa.

"Was bleibt der Familie nun?", fragt der Anwalt. "Alles ist leer, die gemeinsame Wohnung, das gemeinsame Bett, der gemeinsame Lebensweg." Carolin G.s Mann habe Ängste und Misstrauen zu überwinden, schlimme Bilder von der Tat. "Ich wünsche ihm, dass es ihm gelingt, sie zu überwinden, aber sicher ist das nicht."

LaMalfa wendet sich noch einmal direkt an C.: "Wissen sie, welchen Leidensweg, sie meinem Mandanten zugefügt haben? Dieser wird am Freitag, bei der Urteilsverkündung nicht vorbei sein."

"Irgendwann sind auch ihre Kinder groß, Herr C. und dann müssen sie erkennen, ihr Vater ist ein menschenverachtender Mörder. Ob sie dann den Kopf heben werden?" Wie die Vorredner beantragt er lebenslange Freiheitsstrafe, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Sicherungsverwahrung.
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

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Plädoyer des Verteidigers

Nach einer halbstündigen Unterbrechung hat Verteidiger Klaus Malek das Wort. "Gerade in einem Verfahren mit einer Brisanz wie dem Vorliegenden zeigt sich die Bedeutung des Rechtsstaats", sagt er zu Beginn. Der garantiere ein öffentliches Verfahren. Das Recht auf ein faires Verfahren gelte für jeden Angeklagten, unabhängig von der Art der Tat. "Das Recht für Vergeltung wird auf den Staat abgetreten", sagt Malek.


“"Durch seine Aussage über seinen Alkoholkonsum wollte er nicht seine Schuld mindern. Er hat nicht versucht, sich zu exkulpieren"
Klaus Malek
„ Malek spricht den Grundsatz "In dubio pro reo" an. Der gelte nicht nur bei der Frage, ob der Angeklagte zu verurteilen sei oder nicht - diese Frage stelle sich hier nicht, da der Angeklagte ja ein Geständnis abgegeben habe - sondern auch bei der Bewertung der Beweismittel. Malek korrigiert Fakten aus den bisherigen Plädoyers: C. habe nie gesagt, er habe im Affekt gehandelt, habe Fakten gegenüber dem Gutachter Winckler nicht widerrufen, sondern nur korrigiert.
Daraufhin gibt es Zwischenrufe und Gemurmel im Publikum. Richterin Eva Kleine-Cosack ermahnt Zuschauer und Nebenkläger, während des Plädoyers ruhig zu bleiben.

"Will das Gericht ein oder mehrere Mordmerkmale bejahen, so muss es sich über Motive des Täters so sicher sein wie über objektive Tatbestandsmerkmale", sagt der Verteidiger. Klaus Malek verweist noch einmal auf die Einlassung von Catalin C. am ersten Verhandlungstag. "Durch seine Aussage über seinen Alkoholkonsum wollte er nicht seine Schuld mindern. Er hat nicht versucht, sich zu exkulpieren", sagt Malek. Dass am Tatort keine Scherben gefunden worden seien, heiße nicht, dass die Tatwaffe nicht eine Flasche gewesen sein könne.

Malek liest aus dem Gutachten des Psychiaters Winckler vor, in dem dieser schreibt, dass die Taten in Endingen und Kufstein auch aus "diffusem, ungerichtetem sexualisierten Hass auf Frauen" heraus begangen worden sein könnten.

Daher könnte das Mordmerkmal "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" nicht angenommen werden. "Wenn die Triebfeder ein Hass auf das weibliche Geschlecht ist, Mysogynie, dann geschieht diese Tat eben nicht zur Befriedigung des Geschlechtstriebs", so Verteidiger Malek. "Wer sich ernsthaft fragt, wie es zu so einer Tat kommen konnte", sagt Malek, "kann seine Kindheit nicht einfach wegwischen." In der Presse habe es gehießen, dass C. "über seine Kindheit gejammert hat". Das sei nicht der Fall gewesen: Nur über dritte, nämlich über die Zeugin Elisabeta N. hätten wir erfahren, dass er das Kind einer Alkoholikerin sei. "Mein Mandant wird es mir vielleicht übel nehmen, aber das war wohl das Frauenbild, mit dem er aufgewachsen ist. (…) Es wäre ein Wunder, wenn aus einer solchen Hölle ein klinisch gesunder Mensch hervorgehe."

Dann wendet er sich dem Mordmerkmal der "Verdeckung einer Straftat" zu. Malek trägt aus einem BGH-Urteil vor, dass diese nicht anzunehmen sei, wenn es lediglich um die Verdeckung der gerade eben begangenen Tat ginge - wenn die Tötung also das ursprüngliche Ziel gewesen sein. Zur Annahme der "Heimtücke" fehle es an Erkenntnissen.

"Sonstige niedere Beweggründe", als die man den Hass möglicherweise interpretieren könnte, seien nicht gegeben, da dieser Hass auf Frauen C. nicht bewusst gewesen sei. Der Angeklagte, trägt Malek ruhig und analystisch vor, sei daher wegen Totschlags zu verurteilen. Ein Strafmaß habe er nicht zu fordern, sagt der Verteidiger, "die Bestrafung ist Aufgabe des Gerichts."

"Wie geht es weiter mit dem Angeklagten?", fragt der Verteidiger. Werde sein Mandant wegen Mordes oder Totschlags verurteilt, erwarte ihn ein weiteres Verfahren in Innsbruck. Die Auslieferung sei schon beantragt worden, das OLG Karlsruhe habe darüber zu entscheiden. Dann werde er nach Österreich überstellt. Sollte es dort zu einer Verurteilung kommen, hätte er eine weitere Strafe zu verbüßen. "Es ist wohl immer noch so, dass eine sogenannte internationale Gesamtstrafenbildung in Deutschland nicht vorgesehen ist." Das Verfahren in Österreich habe also keine lediglich symbolische Wirkung. "Ich gehe davon aus, dass er zwei voneinander unabhängige Strafen zu verbüßen hat, wenn er in Österreich für schuldig befunden wird."

Dann spricht Richter Kleine-Cosack den Angeklagten Catalin C. an: "Sie haben jetzt auch noch die Möglichkeit, etwas zu sagen und Sie haben das letzte Wort."

"Nein, ich habe dem nichts hinzuzufügen", sagt der Angeklagte. "Es tut mir sehr leid."
http://www.badische-zeitung.de/staatsan ... -totschlag
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

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Plädoyer des Verteidigers

Nach einer halbstündigen Unterbrechung der Verhandlung hat Verteidiger Klaus Malek das Wort. "Gerade in einem Verfahren mit einer Brisanz wie dem Vorliegenden zeigt sich die Bedeutung des Rechtsstaats", sagt er zu Beginn. Der Rechtsstaat garantiere ein öffentliches, faires Verfahren. Das Recht auf ein faires Verfahren gelte für jeden Angeklagten, unabhängig von der Art der Tat. "Das Recht für Vergeltung wird auf den Staat abgetreten", sagt Malek.

Malek spricht den Grundsatz "In dubio pro reo" an. Der gelte nicht nur bei der Frage, ob der Angeklagte zu verurteilen sei oder nicht - diese Frage stelle sich hier nicht, da der Angeklagte ja ein Geständnis abgegeben habe - sondern auch bei der Bewertung der Beweismittel. Dann spricht der Verteidiger Fakten aus den bisherigen Plädoyers an: C. habe nie gesagt, er habe im Affekt gehandelt, habe Fakten gegenüber dem Gutachter Winckler nicht widerrufen, sondern nur korrigiert. Daraufhin gibt es Zwischenrufe und Gemurmel im Publikum. Richterin Eva Kleine-Cosack ermahnt Zuschauer und dezidiert auch die Nebenkläger, während des Plädoyers ruhig zu bleiben.

"Will das Gericht ein oder mehrere Mordmerkmale bejahen, so muss es sich über Motive des Täters so sicher sein wie über objektive Tatbestandsmerkmale", sagt der Verteidiger. Klaus Malek verweist noch einmal auf die Einlassung von Catalin C. am ersten Verhandlungstag. "Durch seine Aussage über seinen Alkoholkonsum wollte er nicht seine Schuld mindern. Er hat nicht versucht, sich zu exkulpieren", sagt Malek. Dass am Tatort keine Scherben gefunden worden seien, heiße nicht, dass die Tatwaffe nicht eine Flasche gewesen sein könne.

Malek liest aus dem Gutachten des Psychiaters Winckler vor, in dem dieser schreibt, dass die Taten in Endingen und Kufstein auch aus "diffusem, ungerichtetem sexualisierten Hass auf Frauen" heraus begangen worden sein könnten.

Daher könnte das Mordmerkmal "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" nicht angenommen werden. "Wenn die Triebfeder ein Hass auf das weibliche Geschlecht ist, Misogynie, dann geschieht diese Tat eben nicht zur Befriedigung des Geschlechtstriebs", so Verteidiger Malek. "Wer sich ernsthaft fragt, wie es zu so einer Tat kommen konnte", sagt Malek, "kann auch seine Kindheit nicht einfach wegwischen." In der Presse habe es geheißen, dass C. "über seine Kindheit gejammert hat". Das sei nicht der Fall gewesen: Nur über dritte, nämlich über die Zeugin Elisabeta N. hätten wir erfahren, dass er das Kind einer Alkoholikerin sei. "Mein Mandant wird es mir vielleicht übel nehmen, aber das war wohl das Frauenbild, mit dem er aufgewachsen ist. (…) Es wäre ein Wunder, wenn aus einer solchen Hölle ein klinisch gesunder Mensch hervorgehe."

Dann wendet er sich dem Mordmerkmal der "Verdeckung einer Straftat" zu. Malek trägt aus einem BGH-Urteil vor, dass diese nicht anzunehmen sei, wenn es lediglich um die Verdeckung der gerade eben begangenen Tat ginge - wenn die Tötung also das ursprüngliche Ziel gewesen sein. Zur Annahme der "Heimtücke" fehle es im konkreten Fall an Erkenntnissen.

"Sonstige niedere Beweggründe", als die man den Hass möglicherweise interpretieren könnte, seien nicht gegeben, da ein möglicher internalisierter Hass auf Frauen C. nicht bewusst gewesen sei. Der Angeklagte, trägt Malek ruhig und analystisch vor, sei daher wegen Totschlags zu verurteilen. Ein Strafmaß habe er nicht zu fordern, sagt der Verteidiger, "die Bestrafung ist Aufgabe des Gerichts."

"Wie geht es weiter mit dem Angeklagten?", fragt der Verteidiger die Prozessbeteiligen und führt dann aus, wie es wohl mit dem Angeklagten weiter geht. Werde sein Mandant wegen Mordes oder Totschlags verurteilt, erwarte ihn ein weiteres Verfahren in Innsbruck. Die Auslieferung sei schon beantragt worden, das OLG Karlsruhe habe darüber zu entscheiden. Dann werde er nach Österreich überstellt. Sollte es dort zu einer Verurteilung kommen, hätte er eine weitere Strafe zu verbüßen. "Es ist wohl immer noch so, dass eine sogenannte internationale Gesamtstrafenbildung in Deutschland nicht vorgesehen ist." Das Verfahren in Österreich habe also keine lediglich symbolische Wirkung. "Ich gehe davon aus, dass er zwei voneinander unabhängige Strafen zu verbüßen hat, wenn er in Österreich für schuldig befunden wird."
http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... -catalin-c
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Agatha Christie
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von Agatha Christie »

Dann spricht Richter Kleine-Cosack den Angeklagten Catalin C. an: "Sie haben jetzt auch noch die Möglichkeit, etwas zu sagen und Sie haben das letzte Wort."

"Nein, ich habe dem nichts hinzuzufügen", sagt der Angeklagte. "Es tut mir sehr leid."
http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... -catalin-c
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talida
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Heute wird im Mordprozess gegen Catalin C. das Urteil verkündet
Am siebten Verhandlungstag wird am heutigen Freitag im Prozess gegen Catalin C. vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Freiburg das Urteil verkündet.

Im Falle eine Verurteilung droht ihm lebenslange Freiheitsstrafe.

Die Verhandlung beginnt um 11 Uhr.

http://www.badische-zeitung.de/heute-wi ... verkuendet
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Gericht spricht Höchststrafe für Catalin C. aus

Catalin C. ist des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung an Carolin C. für schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Die Schwurgerichtskammer des Landgericht Freiburg fällte das höchstmögliche Urteil:
sie stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete unter Vorbehalt die Sicherungsverwahrung an.

Wird Catalin C. in Österreich auch des Mordes an Lucile K. für schuldig befunden, würde er, nach dem Ende seiner lebenslänglichen Freiheitsstrafe zum Schutz der Allgemeinheit weiter in Haft bleiben
http://www.badische-zeitung.de/heute-wi ... verkuendet
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Der 40-Jährige habe sich des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung schuldig gemacht, entschied das Landgericht Freiburg am Freitag.

Er habe heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt.
https://www.focus.de/panorama/welt/mord ... 69175.html
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Die jetzt vom Freiburger Landgericht verhängte Sicherungsverwahrung gilt unter Vorbehalt.

Da es zu dem Mord in Kufstein noch keinen Prozess gegeben habe, müsse dieser abgewartet werden, um in einem dortigen Urteil definitiv über eine Sicherungsverwahrung zu entscheiden, erläuterte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack.

Mit Sicherungsverwahrung ist eine Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.
https://www.focus.de/panorama/welt/mord ... 69175.html
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Großer Andrang bei der Urteilsverkündung

Der Andrang im Saal 4 des Landgericht Freiburg ist an diesem Freitag wieder sehr groß, die Sicherheitsauflagen ebenfalls. Viele Familienmitglieder und Freunde von Carolin G. sind im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal, außerdem Vertreterinnen und Vertreter bundesweiter Medien. Schon zwei Stunden vor Beginn der Verhandlung wurde der Saal geöffnet.

Catalin C. sitzt, wie auch an allen Verhandlungstagen zuvor, mit gesenktem Kopf auf der Anklagebank.

Vor dem Urteil muss Richterin Eva Kleine-Cosack einen neuen Übersetzer ins Protokoll aufnehmen.

Dann erheben sich alle Anwesenden und Kleine-Cosack spricht das Urteil:

Catalin C. ist des Mordes und der schweren Vergewaltigung an Carolin G. schuldig, die Sicherungsverwahrung wird unter Vorbehalt angeordnet.
http://www.badische-zeitung.de/mordproz ... alin-c-aus
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Dann kommt die vorsitzende Richterin zur Urteilsbegründung.

"Verbrechen wie die Ermordung von Carolin G. passieren nicht wie Unfälle", sagt die Richterin.

"Sie werden von Menschen begangen. Menschen, die keine Monster sind. Wir werden uns damit abfinden müssen, dass Menschen auch dunkle Seiten haben."

In einer funktionierenden Gesellschaft käme es nicht zu einem Ausleben ungehemmter sexueller Aggressionen, meint die Richterin. Männer würden üblicherweise über ausreichende Sozialisierung verfügen, die das verhindere.

Dann lobt sie die Arbeit der Polizei: "Hier wurde unter großem Einsatz und unendlichem Fleiß große Arbeit zu leisten", sagt Kleine-Cosack.
http://www.badische-zeitung.de/mordproz ... alin-c-aus
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

"Was wir wissen", beginnt Kleine-Cosack die Nacherzählung der Taten von Catalin C. und beschreibt noch einmal die Tat von Kufstein im Januar 2014.

Dann beschreibt sie die Tatannahme des Gerichts im Fall Endingen:

Carolin G. wurde beim Joggen auf dem Freiburger Weg von Catalin C. mit einem Gegenstand geschlagen, gewürgt, vom Weg gezogen und schwer sexuell missbraucht. Dabei lebte sie noch, aber war wahrscheinlich bewusstlos.

C. verschleppte sie noch tiefer einen Abhang hinab und sie verstarb nach weiteren Schlägen.

"Diese Feststellungen beruhen auf den Ermittlungen der Polizei."

Kleine-Cosack stellt den Bezug zwischen den Taten von Endingen und Kufstein her und bezieht sich auf die Einlassungen von C. gegenüber dem psychiatrischen Gutachter Winckler.

"Die Kammer hat keine Zweifel, dass das Geständnis zutreffend ist, soweit er einräumt, beide Frauen getötet zu haben."

Es gäbe frappierende Ähnlichkeiten in der Tatausübung.

Die sexuellen Handlungen hätten jeweils an den schwer verletzten, sterbenden Opfern stattgefunden. "Bei Carolin G. fehlten Abwehrspuren fast völlig", sagt die Richterin.
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Dann beschreibt Kleine-Cosack, wie Catalin C. das Tatwochenende verbrachte und bringt die bekannten Aufenthaltsorte von C. mit Handydaten und Videoaufnahmen in Einklang.

"Es steht für die Kammer ohne Zweifel fest, dass der Angeklagte sämtliche Verletzungen an den beiden Frauen vorgenommen hat", sagt Kleine-Cosack, er habe auch die Sexualstraftaten verübt.

Kleine-Cosack geht auf das Geständnis von Catalin C. ein, dass die Tat auch hätte passieren können, wenn ihm ein Mann begegnet wäre - ein Raunen geht durch den Zuschauerbereich im Gerichtssaal.

"Die Kammer glaubt dem Angeklagten nicht, dass er schnapstrinkend im Wald unterwegs war", führt sie weiter aus. Die von ihm beschriebene Menge an konsumierten Alkohol ergäbe wohl um die 4 Promille, das würde mit dem Verhalten des Angeklagten am Tatwochenende nicht übereinstimmen.

Die Kammer folge der Aussage des forensischen Gutachters Große Perdekamp, der eine Flasche als Tatwaffe für möglich, aber unwahrscheinlich hält. C. sei mit dem Auto im Wald gewesen und habe 38 Minuten nach der Tat Zeit gehabt, um zurück zum Standort seines LKW der Firma D. zu kommen.

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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

"Dass der Angeklagte Carolin G. vorsätzlich getötet hat, braucht keiner weiteren Ausführung", sagt sie. C. habe G. den Schädel eingeschlagen.

Mit Beginn der ersten Angriffshandlung sei er entschieden gewesen, Carolin G. nicht am Leben zu lassen.

Er habe Lucile K. zwei Jahre zuvor mit der gleichen Tatentschlossenheit getötet.

"Dass er sich spontan zur Tat erst entschloss, als er Carolin G. sah, können wir aber auch nicht ausschließen."

Die Frage, warum er Carolin G. getötet habe, sei C. schuldig gewesen.

Es könne sein, dass er seine Motive nicht kenne, oder er sie sich nicht eingestehen könne - vor der Gesellschaft, seiner Familie und sich selbst.

"Was wir ausschließen können, ist, dass das Tatgeschehen nicht sexuell motiviert war", sagt Kleine-Cosack. An beiden Opfern habe der Angeklagte sexuelle Handlungen vollzogen.

"Ein emphatischer, Frauen liebevoll zugewandter Mann wäre nicht in der Lage gewesen, eine solche Tat zu begehen", sagt Kleine-Cosack. Die Aussage C.s, auch ein Mann hätte sein Opfer werden können, "mute abstrus an", sagt die Vorsitzende der Kammer in der Begründung.
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Re: MORDFALL Carolin GRUBER -- PROZESSBERICHTE

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Dann kommt Kleine-Cosack zu den Mordmerkmalen – und es wird ziemlich komplex.

Beantragt waren die Verübung der Tötung "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs", zur "Verdeckung einer Straftat", der "Ermöglichungsabsicht" und der "Heimtücke".

Die vorsitzende Richterin spricht verschiedene Tatvarianten durch, bevor sie zur Entscheidung kommt:

Je nach Tatvariante könne allerdings jeweils nur ein Mordmerkmal als verwirklicht angesehen – die der "Befriedigung des Geschlechtstriebes" oder die der "Ermöglichungsabsicht."

"Die Kammer geht davon aus, dass es dem Angeklagten schlicht egal war, ob er die Tat an einer lebenden, sterbenden oder toten Frau vornahm", sagt Kleine-Cosack.

In jeder denkbaren Tatalternative habe aber ein Schlag sicher vor der Vergewaltigung stattgefunden.
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