MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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talida
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft und Sicherheitsverwahrung für Hussein K.
Oberstaatsanwalt Eckart Berger empfiehlt die Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld". Deshalb fordert er lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung für den Angeklagten, Hussein K.
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talida
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Schlussvortrag der Staatsanwaltschaft

Oberstaatsanwalt Eckart Berger beginnt sein Plädoyer, an einem Stehpult an seinem Platz stehend. Berger beginnt mit einleitenden Ausführungen.

"Ich bin von der Presse oft gefragt worden, wie es sein kann, dass diese Verhandlung so lang dauert", beginnt er.

"Es liegt nicht an einer schlechten Anklage, nicht an der Verteidigungsstrategie, nicht an der Verhandlungsführung." Diese sei ruhig und exzellent gewesen.

"Es freut mich, dass ich ihnen das in öffentlicher Verhandlung sagen kann", sagt er in Richtung der Kammer.

An Verteidiger Glathe gerichtet sagt er: "Sie haben gesagt, seine Aussage sei nicht aus ihrer Feder gewesen. Das war evident", sagt Berger.

"Ich habe ihnen Respekt auszusprechen, dass sie sich diesem Verfahren in seiner Gänze gestellt haben." Das hätten nicht viele Verteidiger gewagt.

Warum hat die Verhandlung so lange gedauert?

Zum einen hätten die Ermittlungen lange gedauert, die Anklage habe aus Fristgründen erfolgen müssen, bevor etwa das Handy ausgewertet worden sei.

Außerdem sei das Verteidigungsverhalten des Angeklagten sei von Lügen geprägt worden.

Berger spricht Hussein K. direkt an: "Das beginnt bei ihrem Alter, ihrer Herkunft und persönlicher Geschichte", sagt der Staatsanwalt. "Sie haben zu ihrem Verhalten, ihrem Zustand, falsche Angaben gemacht. Sie haben sich als betrunken, als Kiffer, als schizophren dargestellt." sagt er. "All das musste widerlegt werden."

Berger listet weiter auf: "Sie haben Sozialleistungen in fünfstelliger Höhe erschwindelt, sie haben ihre Gastfamilie, die sie großzügig unterstützt hat, belogen, Daten aus ihrem Handy gelöscht."

All das sei legitim, sagt Berger. "Aber sie erschweren damit dem Gericht, sie zutreffend zu beurteilen." Die Lügen, die er erzählt habe, würden ihn für die kommende Jahre verfolgen.

"Finden sie die Rückkehr zur Wahrheit", sagt Berger. "Sie haben in drei Tagen bei ihrem letzten Wort die Möglichkeit dazu."
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Berger beginnt seine Ausführungen zum Fall, beschreibt die Tat noch einmal:

Hussein K. habe sich zum Tatzeitpunkt am Tatort aufgehalten, sei zu diesem Zeitpunkt nicht beeinträchtigt gewesen. An der Dreisam habe er Maria L. aufgelautert, vom Fahrrad gezogen, sie sofort gewürgt, zur Dreisam herabgezogen, sie teilweise entkleidet und sexuell missbraucht.

Danach platzierte er die noch Lebende so, dass sie ertrinken würde.

"Er wollte sein Opfer töten", sagt Berger. "Es war ihm gleichgültig, ob der Tod schon durch die Drosselung oder erst nach der Vergewaltigung geschah."

Es sei ungewöhnlich und sehr nützlich gewesen, dass es aus der Tatnacht Videoaufnahmen des Angeklagten gebe, die ihn bis 45 Minuten vor der Tat zeigten. Diese zeigten, dass K. nicht so beeinträchtigt gewesen sei, wie er es gesagt habe.

"Es ging ihm an den Abend darum, sexuelle Erfahrung zu haben", sagt Berger.

Dann geht er die Aussagen der Zeugen aus der Innenstadtbar durch, in der Hussein K. kurz vor der Tat feierte.

Diese beschrieben K. als nicht auffällig betrunken oder "betrunken spielend".

Die Aussage eines Zeuge, der K. als deutlich betrunken beschrieb, der sogar hingefallen sei, sei durch Videoaufnahmen widerlegt worden.

Schon in der Bar habe K. versucht, sexuelle Kontakte anzubahnen. Berger zitiert aus der Aussage einer Zeugin, die von K. fordernd angebaggert und auch begrabscht worden sei.

Auch in der Tram, die er um 1.57 betreten habe, sei er zielstrebig bemüht gewesen, Kontakt zu der Zeugin aufzunehmen. Die Videoaufnahmen zeigten "waches, konzentriertes, aufmerksames Verhalten".

Die Zeugin saß 37 Sekunden neben ihm, bevor sie den Platz wechselte "Aus Sorge um sich selbst", sagt Berger. "Es ist offensichtlich, dass er es schon vor dem Betreten der Straßenbahn auf sie abgesehen hatte", sagt Berger.

"Sein Auftreten sei durchaus als aggressiv und fordernd bezeichnet werden." Nichts hätte auf die Anbahnung einer konsensualen Beziehung hingedeutet. K. habe sie etwa nicht angesprochen.
"Die Aussage der Zeugin ist absolut zuverlässig", sagt Berger.

Dann habe K. in der Tram die koreanische Studentin in Blick genommen. "Für mich besteht kein Zweifel, dass sie eine Begegnung mit dem Angeklagten beschrieb."

Ob K. diese Zeugin habe vergewaltigen und töten wolle, sei unklar, aber letztendlich auch nicht wichtig, die Aussage des Zellengenossen sei widersprüchlich gewesen.

"Mehrfach in der Nacht sind sie in dieser Nacht bei Frauen abgeblitzt", resümiert Berger in Richtung des Angeklagten, und listet die Namen der Zeuginnen auf.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Sein plan- und kraftvolles Tatgeschehen zeige, dass er handlungsfähig gewesen sei.

Ohne sich viel zu bewegen habe K. an der Dreisam verharrt und gewartet.

"Schon deswegen ist seine Einlassung absurd, er habe Maria angegriffen, ohne zu wissen, dass sie eine Frau sei."

Die Lichtverhältnisse seien in der Vollmondnacht gut gewesen, nach Aussage des Zeugen zu den Lichtverhältnissen hätte er wohl etwa drei Sekunden ihr Gesicht sehen können.

Körpergröße, Gestalt und Frisur wären eindeutig gewesen:

"Maria war keinesfalls als Mann zu verkennen", sagt Berger.

"Sie müssen so nicht zugeben, Maria planvoll angegriffen zu haben. Möglicherweise erscheint ihnen das für ihre Verteidigung als günstiger."

Berger geht nun näher auf den Angriff ein, resümiert die Bewegungsaufzeichnungen von Hussein K.s Smartphone, das sein Hoch- und Heruntergehen an der Dreisamböschung registrierte.

Dann fasst er die Aussage zum Fahrradangriff zusammen, spricht über die Verdrehung des Radvorbaus durch den Griff an den Lenker des sich in Bewegung befindlichen Rads.

Dann spricht er über den Vorsatz.

"Er wusste zu diesem Zeitpunkt, dass er Maria vergewaltigen und töten wollte", sagt Berger.

K. sei klar gewesen, dass Maria L. ihn würde wiedererkennen können.

"Ihm war klar, dass er sie nicht lebend am Tatort zurücklassen könnte."

Er habe sie unmittelbar nach dem Angriff fest gepackt, ihr den Mund zugehalten, sie gedrosselt und zum Ufer gezogen.

Berger referenziert die Aussage von Rechtsmediziner Pollak zusammen und Marias Verletzung, spricht den "dynamischen Vorgang" der Drosselung an.

K. habe den Tötungsvorsatz eingeräumt, nicht nur in seiner Einlassung, sondern auch in der Exploration gegenüber Gutachter Pleines. "Er sagte etwa, seine Hände seien nicht stark genug gewesen, sie zu erwürgen, deshalb habe er den Schal nehmen müssen."

Im Uferbereich habe K. Maria L. dann vergewaltigt. Wie lange das gedauert habe, sei unklar. Auch sei unklar, was K. in der verbleibenden Zeit am Tatort mit ihr gemacht habe.

K. habe mit dem leblosen Körper seines Opfers ein "grausames Spiel" getrieben:

"Ich kann mir die Spurenlage nur so erklären, dass er sie im bekleideten und unbekleideten Zustand durch den Brombeerstrauch am Ufer gezogen hat."

Berger geht auf K.s unterschiedliche Aussagen zur Vergewaltigung vor, zeigt Widersprüche auf:
mal habe er sie für bewusstlos gehalten, mal für tot.

"Der objektive Befund spricht dafür, dass der Angeklagte davon ausging, dass Maria noch gelebt hat", sagt Berger.

Die Tat habe rund eine Stunde gedauert, K. habe "längeren und intensiven" Körperkontakt mit seinem Opfer gehabt, mit dem Gesicht am Oberkörper berührt und dabei sicherlich Atembewegungen bemerkt.

Dann habe er ihren Körper in der Dreisam abgelegt. "Ich halte es für beweisbar, dass er aus diesem Zeitpunkt wusste, dass Maria noch lebt." Er hätte sie so ins Wasser gelegt, dass sie ertrinken musste. Es sei anzunehmen, dass Maria noch deutlich merkbar geatmet hätte.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Berger kommt noch einmal auf den Zustand des Angeklagten zu sprechen.

"Wir haben alles andere als eine Affekttat", sagt er.

"Wir haben ein Verhalten, dass auf ein gezieltes Handeln hindeutet."

Das lange, ausdauernde Warten zeige sein planvolles Vorgehen. Auf dem Radweg sei viel Betrieb gewesen, den richtigen Moment für einen unbemerkten Angriff zu finde, sei nicht leicht gewesen.

"Das spricht für seine Leistungsfähigkeit."

Zwei Mordmerkmale seien erfüllt: Maria sei arg- und wehrlos gewesen; auch habe K. Die Tat zur Befriedigung des Geschlechtstriebs begangen." Eine Verdeckungstat lag nicht vor.

Berger fasst zusammen: K. sei wegen Mord in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung zu verurteilen.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Bevor er auf die Rechtsfolge zu sprechen kommt, analysiert Berger nun die Aussagen und Gutachten zum Alter des Angeklagten.

Wie von der Gutachterin Wittwer-Backofen vorgetragen, sei K. laut der Angeklagte bei einer zahnbasierten Berechnung mit einer Sicherheit von 99 Prozent 22 Jahre alt.

Es wird jetzt komplex.

Berger spricht über die unterschiedlichen Gutachten im Prozess, auch die körperliche Untersuchung der Schlüsselbeinfuge. Es sei schwer verständlich, dass zwei "professionellen Alterseinschätzer" der Jugendämter ein Alter von 16 Jahren für plausibel gehalten haben.

Berger spricht die unterschiedlichen Aussagen von Dritten an. Es sei anzunehmen, dass Lehrer und Betreuer bei unbegleiteten Jugendlichen in dementsprechenden Klassen grundsätzlich von Minderjährigkeit ausgingen und eventuellen Zweifeln nicht nachgehen würden.

Mehr Gewicht habe die Aussage des Zeugen M., dessen Schwester Hussein K. aus dem Iran kennen will und ihn für 22 gehalten habe.

Auch ein griechischer Polizist habe ihn für 20 geschätzt.

"Die Mehrzahl der Aussagen laufen auf ein Alter zur Tatzeit von mindestens 20 Jahren aus."

K. eigene Aussagen zu seinem Alter in offiziellen Kontexte und in Verfahren getätigt hätte, seien unzuverlässig gewesen.

Aussagekräftiger könne vielleicht der Chat mit einem anderen iranischen Jugendlichen gewesen sein, in dem K. diesem mittgeteilt habe, er hätte 18 Jahre im Iran gelebt und dann vier Jahre in Griechenland verbracht. Letztes sei zwar nicht korrekt, könne aber auch "vor vier Jahren" gemeint haben.

Seine Antworten auf kritische Nachfragen von Freunden etwa ein Jahr vor der Tat seien widersprüchlich aber höher 20 gewesen.

"Es bleibt festzuhalten dass alle Angaben von K., die nicht gegenüber offiziellen Stellen erfolgten, ihn ein Jahr vor der Tat für mindestens 21 machen", sagt Berger.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Gutachter Schmeling habe das Alter basierend auf Röntgenaufnahmen 16 im Februar 2016 auf 21 geschätzt; es sei jedoch wahrscheinlich Zahl müsse jedoch nach aufgrund ethnischer Faktoren wohl erhöht werden.

Aufgrund der Untersuchung des Schlüsselbeins sei von einem Alter zwischen 19 und 23 sei. Das Geburtsdatum liege laut dem Gutachter zwischen dem 15. Dezember 1992 und dem 15. Dezember 1994.

Dann spricht Berger detailliert über das Gutachten der Zeugin Wittwer-Backofen über den Zahn, der Hussein K. im. Februar 2016 gezogen wurde, in dem – Jahresringen gleich – das Wachstum nachverfolgt werden konnte.

Das Auffinden des Zahns sei "ein kriminalistischer Glücksfall" gewesen. Detailliert beschreibt Berger noch einmal die Arbeitsweise und die zugrundeliegende Forschung, geht auf die unterstützdem Aussage der Zeugin Gampe ein.

"Diese konnte etwaige Zweifel entkräften" sagt Berger. Zweifel an der Forschung, weil in einer verwendeten Studie keine Ethnien einzeln untersucht wurden, lässt Berger nicht gelten.

"Diese Untersuchungen kommen bei verschiedensten Säugetieren aus verschiedensten Teilen der Welt zu reproduzierbaren Ergebnisse, es gibt keine Hinweise, warum das bei Menschen unterschiedlicher Ethnien plötzlich anders sein sollte."

"Hohes Gericht, nach den Ausführungen bin ich überzeugt, dass der Angeklagte zur Tatzeit Erwachsen war" sagt Berger.

Trotzdem führt er aus, warum auch bei der Annahme eines Alter von 20 lebenslange Haft die Strafhöhe sein sollte.

Eine Strafrahmenverschiebung sei nur dann angezeigt, wenn es die Situation des Angeklagten zulasse.

"Maßgeblich ist die tatsächliche Entwicklungsfähigkeit des Angeklagten", zitiert er aus der Literatur. Diese sei bei K. Als Geflüchteter ohne Bindung und Bleibeperspektive schlecht.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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Dann wendet Berger sich der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zu.

"Bei einer solchen Bewertung ist die Tat in Griechenland zentral", sagt Berger.

Berger fasst noch einmal zusammen, dass K. die Tat zwar zugegeben hat, aber als "Rempler" bezeichnet hat.

"Er hat Frau C. bewusst die Klippe heruntergeworfen", sagt Berger.

Ein zufälliges Herunterstossen erscheine bei der Situation vor Ort selbst Laien absurd, sei nur denkbar, bei sehr niedrigen Geländern. C.s Aussage erscheine wahr.

Berger zitiert die Aussagen Dritter, denen K. von der Tat erzählt hatte. Auch damals sei K. nicht betrunken gewesen, das hätten etwa die griechischen Beamten ausgesagt.

Die Tat habe C. in die Gefahr des Todes gebracht, nur durch eigenes Verhalten und körperliche Fitness habe sie überlebt.

"Objektiv war das Risiko so hoch, dass wie beim Russischen Roulette, derjenige, der sie begeht, den tödlichen Ausgang in Kauf nimmt."

War diese Tat ein Raubdelikt oder eine abgebrochener Sexualstraftat?

Berger sagt: "Ich gehe davon aus, dass er sie nach der Tat lebend oder tot sexuell mißbrauchen wollen."

Ein schlichtes Raubdelikt hält Berger für unwahrscheinlich:
Deren Tasche sei für K. leicht erreichbar gewesen. Stattdessen habe er sie an den Händen gepackt, zu sich gedreht und geschlagen. Auch nachdem er an der Absturzstelle war, habe K. die Tasche des Opfers nicht an sich genommen.

"Herr K. war bei der Festnahme bis zu den Beinen nass, weil er im Wasser gewesen war", sagt Berger.

"Diese Tatsache konnte er damals nicht erklären."

K. habe nach dem Opfer gesucht - sich aber keinesfalls um deren Wohlbefinden gesorgt.
"Das erscheint angesichts seines Verhaltens im Krankenhaus für ausgeschlossen."

Trotz eines Entdeckungsriskos, dass sich ja auch verwirklicht habe, habe ihn etwas an den Tatort "zurückgetrieben":

"Wenn es nicht das Interesse an der Handtasche war, bleibt nur eine Möglichkeit:
Dass er sich an der Geschädigten vergehen wollte."

Nach der Tat auf Korfu habe K. Die Tat nicht bereut, sondern sie bagatellisiert, auch gegenüber dem Gutachter Pleines:

"Dem Mädchen sei nichts passiert" und "Wegen des Streifens an der Schulter wird man in Griechenland wegen versuchten Mordes verurteilt".

"Er hat auch damals ein Wolfs-Shirt getragen", sagt Berger. "Das zeigt, dass die Bemächtigungsphantasien, die in ihm wirken, zu Tage traten."

Berger sieht mehrere Parallelen zwischen beiden Taten:
Zwei junge Frauen mit einer ähnlicher Konstitution, keine Kommunikation zwischen Täter und Opfer, eine sofortige Überwältigung des Opfers.

Beide Angriffe fanden in Vollmondnächten statt und in der Nähe von Wasser, was die Ablage des Opfers ermöglicht.

In beiden Fällen wird eine sexuelle Motivation bestritten.

In beiden Fällen wird die Tat mit nicht bestehender Alkoholisierung zu erklären versucht.

"Diese Parallelitäten deuten auf ein Handlungsmuster hin", sagt Berger.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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Oberstaatsanwalt Berger führt aus:

"Wäre es unangenemessen, wenn der Täter nach 15 Jahren frei käme.

Wir kommen zu der Feststellung:
"Ja, das wäre unangemessen."

Das wäre seiner Meinung nach bereits gegeben, wenn es die Tat auf Korfu nicht gegeben hätte.

"Maria L. wurde bei der Tat durch den Angeklagten ihrer Subjektsqualität beraubt."
Diese Tat wiege schon so schwer, dass die besondere Schwere der Schuld festzustellen sei.

K. sei vom Strafvollzug in Griechenland wenig beeindruckt gewesen; entlastende Momente für den Angeklagten könne er nicht feststellen. Das Geständnis sei wenig nutzwertig und zeuge nicht von einer Reflektion über die Tat; Reue nicht zu erkennen.

Sein Nachtatverhalten biete auch keine Anhaltspunkte für eine Strafmilderung. Er sei zwar haftempfindlich, aber hafterfahren und spreche die deutsche Sprache.

Die lange Trennung von seiner Familie habe er selbst gewählt. Ein schweres Schicksal habe K. auch nicht gehabt: das von ihm geschilderte Leid, das er angeblich erfahren habe, sei komplett widerlegt worden mit dem Widerlegen des Todes des Vaters.

"Der Vater, das ist ja vielleicht für sie, Herr K., etwas Gutes, lebt im Iran."

Das hätte die Auswertung seines Handys und der von der Kammer getätigte Anruf erwiesen.

"Sie haben die Tat ohne jede Not begangen, in einer fantastischen persönlichen Lebenssituation", sagt Berger.

"Ihnen wurde jede Betreuung angedeihen lassen. Die Familie S. Und das Jugendamt haben geschaut, in welchen Beruf sie hätten starten können. Das ist eine Situation, die sie so in ihrem Leben nie mehr antreffen werden."

"Es liegen somit besondere Umstände vor", fasst Berger zusammen.

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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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"Es bleiben Erörterungen zur Sicherungsverwahrung", beginnt Berger den letzten Abschnitt seines Schlussvortrags.

"Sie kann verhängt werden, die materiellen und formellen Voraussetzungen liegen vor."

Berger führt aus, dass diese nach 66 III S.2 gegeben sei; demnach sei es auch unbeachtlich, dass die Verurteilung in Griechenland zum Tatzeitpunkt nicht rechtskräftig gewesen ist.

"Herr K. ist zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit gefährlich", sagt Berger.

Zwei Mal habe K. die Tötungshemmung überwunden, unter ähnlichen äußeren Bedingungen schwere Straftaten begangen. Selbst wenn man davon ausginge, dass es sich bei der Tat auf Korfu um ein Raubdelikt handel, meint Berger, könne man, wie Gutachter Pleines befand, von einer "dynamischen Delinquenzentwicklung" ausgehen.

K. habe von der Tat auf Korfu gelernt, als er in Freiburg Maria L. angriff.

"Er hat anders als in Korfu das Opfer sofort aus dem öffentlichen Raum gebracht, um die Tat zu verüben", sagt Berger.

Die Taten auf Korfu und in Freiburg indizierten einen Hang des Angeklagten:
sie seien in einer frühen Lebensphase verübt worden, es lägen keine tatbegründenden oder -begünstigenden Faktoren vor.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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Eine psychiatrische Erkrankung oder eine Persönlichkeitsstörung lägen nicht vor, ebenso keine Sucht und keine Traumafolgestörung; auch keine Entwicklungsstörung.

K. zeige Lernfähigkeit und gutes soziales Anpassungsvermögen.

"Diese Grundlagen hat uns Dr. Pleines eindrücklich dargelegt", sagt Oberstaatsanwalt Berger und zitiert dessen Aussage des "fehlenden emotionalen Resonanzraums" des Angeklagten.

"In diese Persönlichkeitsstruktur ist die sexuelle Devianz eingegliedert", sagt Berger.

"Es gibt keine Instanzen, die ihn dort bremsen."

Die sexuelle Devianz sei auch durch die aufgefundene Pornographie bestätigt worden:
Bilder von Frauen mit Bisswunden etwa.

Auch die Aussagen der Frauen aus der Innenstadtbar und die Aussage des griechischen Opfers C. zeigten die ungehemmte Aggression des Angeklagten.

"Es besteht ein großes persönlichkeitsverankertes Risiko, derartige Straftaten wieder zu begehen", sagt Berger. "Das ist der Beurteilung zu Grunde zu legen."

Auch sei das Verhalten des Angeklagten im Prozess sei von Desinteresse, Belustigung und fehlendem Erkennen der Ernsthaftigkeit geprägt gewesen.

"Kann das relativ niedrige Alter des Angeklagten zu seinen Gunsten ausgelegt werden?" fragt Berger.

Der diesbezügliche Pessimismus von Gutachter Pleines sei gut nachzuvollziehen.

K. sei kein jugendlicher Delinquent, die Möglichkeit der erzieherischen Beeinflussung, schlummernde positive Kräfte, seien jedoch nicht erkennbar.

Die positive Situation in Deutschland ihn nicht beeinflusst:
"Es waren für ihn Bedingungen, wie sie kaum hätten besser sein können."

Es sei nicht zu erwarten, dass seine fehlende Empathie und starke Frauenfeindlichkeit sich ändern würde.

"Verantwortung für die Taten wird bis heute externalisiert", sagt er. Er sei vielleicht therapeutisch zu erreichen, wenn "Ich glaube, dass die Anordnung der Sicherungsverwahrung für den Angeklagten eher positiv wirken können."

Berger beendet seinen Vortrag:

"Ich beantrage ihn wegen Mordes und schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Haft.

Ich beantrage die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Ich beantrage, die Sicherungsverwahrung anzuordnen."
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Der Prozess ist für heute beendet.

Er wird am kommenden Montag, 12. März 2018 fortgesetzt.

Dann werden Nebenklagevertreter Bernhard Kramer und Hussein K.s Verteidiger Sebastian Glathe ihre Schlussvorträge halten.

Das Urteil soll am Mittwoch, 21. März 2018 verkündet werden.
https://www.badische-zeitung.de/staatsa ... -hussein-k
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talida
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

24. Prozesstag

Im Mordprozess gegen Hussein K. hält sein Verteidiger den Schlussvortrag
Am heutigen Montag wird nun Nebenklagevertreter Bernhard Kramer seinen Schlussvortrag halten, bevor K.s Verteidiger Sebastian Glathe sein Plädoyer halten wird.

Im Anschluss hat K. die Gelegenheit zu einem letzten Wort. Es ist der letzte Prozesstag, bevor die Kammer am Donnerstag in einer Woche, dem 22. März 2018, das Urteil verkünden will.
http://www.badische-zeitung.de/im-mordp ... ussvortrag
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Agatha Christie
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von Agatha Christie »

Plädoyer von Nebenklagevertreter Bernhard Kramer

11.30 Uhr: Es ist der zweite Tag der Schlussvorträge im Mordprozess gegen Hussein K.. Nachdem am Freitag Oberstaatsanwalt Eckart Berger sein Plädoyer gehalten hat, ist nun Nebenklagevertreter Bernhard Kramer an der Reihe.

"Ich vertrete die Eltern des Tatopfers Maria L.", beginnt Kramer seinen Vortrag.

Er erklärt, dass die Eltern des Opfers in Belgien leben und daher nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen konnten.

"Meine Hauptaufgabe bestand darin, die Eltern zu informieren."

Die Eltern von Maria L. seien auch nicht vor Ort gewesen, weil sie es emotional nicht ertragen hätten, in einem Raum mit dem Angeklagten zu sein.

"Bei allem Gefühl der Trauer und des Verlust, sind sie nicht von Hass oder Rachegelüsten erfüllt." Ziel der Eltern sei es nicht, eine möglichst hohe Strafe um jeden Preis gegen den Menschen Hussein K. zu erzielen:

gelegen, dass der Rechtsstaat die Straftat angemessen verfolge und zu verhindern, dass eine solche Tat sich wieder ereignete.

Kramer erklärt, dass er sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft anschließt, aber dennoch Akzente setzen will.

Kramer kündigt an, seinen Vortrag nach den seiner Ansicht nach zentralen Fragen des Prozesses zu gliedern.
http://www.badische-zeitung.de/im-mordp ... ussvortrag
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Agatha Christie
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von Agatha Christie »

Die erste ist: "Welches Recht ist anzuwenden, Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht?"

K. habe über sein Alter systematisch gelogen, der Satz "je näher wir Europa kommen, desto jünger werden wir" zeige Verachtung für die Hilfsbereitschaft deutscher Behörden und Privatpersonen.

Die im Verfahren angewandten Altersbestimmungsmethoden würden die Frage des Alters nun final klären: K. sei zum Tatzeitpunkt nach den Berechnungen der Gutachterinnen Wittwer-Backofen und Gampe 23 Jahre alt gewesen.

Die Sicherheit der Berechnung von 99 Prozent solle dabei nicht abschrecken, meint Kramer. "Im Ergebnis bin ich der Meinung, dass wir diesem Urteil folgen können", sagt der Anwalt.

Nächste Frage ist die Verurteilung wegen Mordes.

Diesen Mord, sagt Kramer, habe K. im Prozess gestanden.

"Der von dem Angeklagten gestandene Vorgang belegt die Kausalkette", sagt der Nebenklagevertreter. Das Würgen und Drosseln des Opfers könne in der Kausalität des Ertrinkungstods nicht hinweggedacht werden.

Der Angeklagte habe zwar möglicherweise darüber geirrt, dass Maria nicht schon durch das Drosseln gestorben sei:

"Vorsätzliches Handeln setzt aber keine Kenntnisse aller Details des Kausalverlaufs ein."

Dass sie noch nicht tot gewesen sei, sei ein unwesentlicher Kausal-Irrtum. "Fraglich ist, ob bei der Tötung Mordmerkmale verwirklicht waren", setzt Kramer vor.
http://www.badische-zeitung.de/im-mordp ... ussvortrag
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talida
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

"Ganz eindeutig ist das Mordmerkmal zur Befriedigung des Geschlechtstriebs gegeben", sagt Kramer.

Der Verlauf des Tatabends für den Angeklagten habe das gezeigt. "Bereits bei der Attacke auf das Fahrrad hatte der Angeklagte sexuelle Absichten", sagt der Nebenklagevertreter.
"Diese Wünsche konnte er nur verwirklichen, wenn er das Opfer zum Schweigen brachte."

Das Mordmerkmal sei auch verwirklicht, wenn das Opfer erst getötet würde, bevor die sexuelle Handlung erfolge. Das belege die Rechtsprechung.

Auch das Mordmerkmal der Heimtücke sei verwirklicht, denn K. habe bei dem Angriff auf ihr Fahrrad die Wehrlosigkeit von Maria ausgenutzt und sie schon mit Tötungsabsicht angegriffen.

Auch das Mordmerkmal der Ermöglichung einer anderen Straftat – hier der Vergewaltigung – sei gegeben:

K. habe Maria L. getötet, weil er befürchtet habe, erwischt zu werden, falls sie andauernd schreien würde und wollte die Tat unbedingt durchführen, unbeachtet ob sie noch lebe oder schon tot sei.

Der Tatbestand der Vergewaltigung sei objektiv verwirklicht gewesen, denn Maria war zum Zeitpunkt der sexuellen Handlung zwar bewusstlos, aber lebte noch. K. habe diesbezüglich einen bedingten Vorsatz gehabt.

"Die Nebenklage sieht den Tatbestand des Mordes mit Erfüllung der Mordmerkmale der Heimtücke, der sexuellen Befriedigung und der Ermöglichung beziehungsweise Verdeckung einer Straftat", fasst Kramer zusammen.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

War Hussein K. schuldunfähig? "

Nachdem wir das in jeder Beziehung überzeugende Gutachten von Dr. Pleines gehört haben, kann ich mich kurz fassen", sagt Kramer.

Die traumatisierenden Umstände von Hussein K.s Lebens "haben sich im Laufe der Verhandlung als Lügen offenbart", sagt Kramer.

"Schon die Angaben des Angeklagten waren widersprüchlich", sagt Kramer. So habe K. etwa gesagt, der in Afghanistan gefallene Vater habe ihn im Iran körperlich gezüchtigt.

"Der Angeklagte ist daher des Mordes und der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung mit Todesfolge schuldig", sagt der Anwalt. Das Gesetz sehe dafür lebenslange Freiheitsstrafe vor.

"Er war zur Tatzeit kein Heranwachsender mehr", sagt Kramer.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Dann wendet er sich der besonderen Schwere der Schuld zu.

"Nach Auffassung der Nebenklage sind mindestens drei Mordmerkmale verwirklicht", sagt Kramer. "

Der Angeklagte lauerte dem Opfer auf. Im Schutze der Dunkelheit wartete er ab, um das Opfer zu attackieren." Das Vorgehen ähnelte in seiner Unvermittelbarkeit der Tat in Griechenland.

Die Tötungshandlung sei besonders herzlos gewesen, sein gesamtes Vorgehen während der Tat und das Nachtatverhalten habe auffällige Gefühlskälte gezeigt.

"Das spricht alles dafür, dass der Angeklagte sich durch die Tat und die Haft in Griechenland nicht hat beeinflussen lassen", sagt der Nebenklagevertreter.

Opfer beider Taten – zierliche Studentinnen, alleine unterwegs – und Tatzeiten ähnelten sich. Man könne davon ausgehen, dass K. drehbuchartig vorgegangen sei.

Daher sei die besondere Schwere der Schuld festzustellen.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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Soll Sicherungsverwahrung angeordnet werden?

Sicherungsverwahrung sei für einen jungen Menschen wie den Angeklagten tragisch. Doch jetzt gehe es um den Schutz der Allgemeinheit.

Kramer spricht über das Leid von Maria L.s Familie und Freunde: "Für sie ist das Wichtigste, dass eine nochmalige Wiederholung dieses Leids durch den Angeklagten verhindert wird."

Kramer verweist immer wieder auf das Gutachten des forensischen Psychiaters Pleines: K. Habe weder die Regeln seines Herkunfts- noch seines Lebensraums anerkannt.

Der beste Moment, um K.s Psyche zu bewerten, sei jetzt: "Manipulativ wie er ist, wird er sich vor einer weiteren Begutachtung besser informiert haben."

Berger fasst zusammen:

"Die Nebenkläger beantragen, den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit sexueller Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge zu verurteilen.

Die besondere Schwere der Schuld ist festzustellen.

Neben der Strafe ist die Sicherungsverwahrung anzuordnen."
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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Plädoyer von Verteidiger Sebastian Glathe

"Warum sind wir hier?", beginnt Hussein K.s Verteidiger Sebastian Glathe seinen Schlussvortrag.

"Wir sind hier, um zu verstehen, was wir nach 23 Tagen Verhandlung für wahr halten."
Jede Tat habe eine innere Logik.

Er fährt fort: "Wir Juristen müssen verstehen, um subsumieren zu können." Für die Öffentlichkeit und juristische Laien sei die Logik nicht zu erkennen, sei jeder Mordprozess eine Projektionsfläche.

"Wir fühlen, was wir denken", sagt Glathe. Es sei essentiell, die eigenen Projektionen zu erkennen, sonst könne ein Angeklagter nicht angemessen beurteilt werden.

Glathe spricht das mediale Echo auf den Prozess an, verweist auf Berichterstattung in nationalen und internationalen Medien, das zeitliche Zusammenfallen mit dem Mord an Carolin G. in Endingen.

"Selbst die Kanzlerin äußerte sich dazu." Gleichwohl, so Glathe, "hat die Tat keinerlei politische Dimension".

Jedoch habe es im Vorfeld des Prozesses Versäumnisse und Mängel gegeben.

Informationen über den Angeklagten seien nicht weitergeleitet worden, etwa seine Fingerabdrücke und der Haftbefehl in Griechenland. "Das ist eine tragische Verkettung von Umständen, die für diese Tat jedoch nicht kausal war", sagt Glathe.
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