MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Alpentraum
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Eine Verurteilung für Totschlag unter Jugendstrafrecht dürfte der Familie des Opfers wie ein Schlag ins Gesicht erscheinen.
Maximal zehn Jahre Haft, wie will man das noch erklären?

Vielleicht spielen ja doch noch niedere Beweggründe eine Rolle, wir werden sehen...
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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GastNord hat geschrieben: Mittwoch, 19. April 2023, 14:57:27 Es kann ja eigentlich nur kein Mord gewesen sein, wenn derartige psychologische Entwicklungsstörungen vom TV vorhanden sind, dass er keine Kontrolle über sein Handeln hatte. Verurteilung wegen Totschlag nach Jugendstrafrecht und trotzdem 20 Jahre in der Forensik sitzen wäre - sofern die Täterschaft bewiesen werden kann - nicht das schlechteste.
Beides zusammen gibts nicht
Entweder Verurteilung und Zeitstrafe oder schuldunfähig und dann Klapse je nach Geisteszustand länger oder kürzer.
GastNord

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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OK, das war mir neu. Hatte irgendwie eine Doku über Forensik auf Youtube gesehen, wo der Amokläufer von Ansbach 2009 sich beschwerte noch in der Forensik zu sitzen obwohl sein eigentliches Strafmaß abgelaufen sei. Bei ihm läge eine schizoide Persönlichkeitsstörung vor.
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Freitag, 21. April 2023, 13:24:58 Beides zusammen gibts nicht
Entweder Verurteilung und Zeitstrafe oder schuldunfähig und dann Klapse je nach Geisteszustand länger oder kürzer.
Man kann auch ein Art Sicherheitsverwahrung in der Klapse bekommen. Dann hat man Urteil und Klapse. Klapse dient (wie bei der Sicherheitsverwahrung) dem Schutz der Öffentlichkeit.
Alpentraum hat geschrieben: Freitag, 21. April 2023, 03:05:28 Eine Verurteilung für Totschlag unter Jugendstrafrecht dürfte der Familie des Opfers wie ein Schlag ins Gesicht erscheinen.
Niemand weiß was vorgefallen ist. Daher macht spekulieren, ob Totschlag gerecht/ungerecht ist, doch keinen Sinn. Vielleicht war ja auch das Oper nicht das nette Mauerblümchen, wie sie immer hingestellt wird? Einfach mal abwarten was beim Prozess rauskommt.
Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Warten auf die Inhalte der Anklageschrift:

Ich gehe weiter von einem Indizienprozess aus, es sei denn der Beschuldigte bricht sein Schweigen und liefert ein plausibles Geständnis, was ich nicht erwarte.

Dann muss als Voraussetzung eines Schuldspruch der Staat dem Angeklagten nachweisen können, wo er das Opfer wann wie getötet hat. Und genau das dürfte schwierig werden, zumal nicht klar ist, warum der Beschuldigte schweigt, ob noch Dritte als Mittäter im Söiel sind.
Auch muss der Staat nachweisen können, ob Hanna seit ihrer Handlungsunfähigkeit (deren Zeitpunkt auch bekannt sein müsste sowie der Ablauf bis dahin) überhaupt über den Zulauf zur Prien und in der Prien in der Zeit bis zu ihrer Entdeckung mit dem Prienstrom allein dort hingekommen sein könnte.

Von außen alles sehr, sehr fragwürdig, um das, was man bisher weiß, eine schlüssige Handlung aufzubauen mit einem Alleintäter, der dann ggf noch psychisch lädiert ist.

Wenn der Pflichtverteidiger jetzt schon davon ausgeht, dass die Staatsanwaltschaft den Mordvorwurf fallen lassen dürfte, dann müsste die Justiz aber in Sachen Totschlag schon so viel Konkretes auf der Pfanne haben, dass sie diesen Unterschied machen kann, also sie müsste zur Tathandlung des Beschuldigten so viel vorliegen haben, dass Heimtücke auscheidet. Anderweitig kann man diese Annahme vorab kaum treffen.

Ich wünsche mir nur, dass Sebastian T. von der Justiz nicht "verheizt" wird, damit der regionale Staat seine Genugtuung hat, sondern ich wünsche mir, dass er strafrechtlich sehr gut verteidigt wird. Was die Verteidigung qualitativ für einen Unterschied machen kann, sahen wir ja bei dem Kachelmann-Prozess, der zuvor nicht gut vertreten war, dann aber von einem richtigen Könner, der Staatsanwaltschaft und Landgericht mit ihren Vorstellungen vollständig zurückwies, so dass der Angeklagte als freier Mann den Gerichtssaal verlassen konnte; das nur zu den Qualitätsunterschieden der Verteidiger.

Vorliegend scheint es zumindest momentan nur einen Pflichtverteidiger zu grben, der vom Staat geringfügig bezahlt wird und dem es vermutlich mehr um PR geht, als sich für den Fall, seinen Mandanten ein Bein auszureißen.

Es wäre jedenfalls traurig, wenn Sebastian T. nur daher länger einsitzen müsste, weil man im Erkenntnisbereich nicht mehr für ihn rausholte, obwohl es ggf mit mehr Gebühren möglich gewesen wäre.

Man kann der Familie von Sebastian nur den Rat geben, sich an Johann Schwenn in Hamburg zu wenden, dieser Verteidiger hat sich sehr hohe Anerkennung erworben.
Miniwatson
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ole Pinelle hat geschrieben: Sonntag, 23. April 2023, 14:32:15 Warten auf die Inhalte der Anklageschrift:

Ich gehe weiter von einem Indizienprozess aus, es sei denn der Beschuldigte bricht sein Schweigen und liefert ein plausibles Geständnis, was ich nicht erwarte.

Dann muss als Voraussetzung eines Schuldspruch der Staat dem Angeklagten nachweisen können, wo er das Opfer wann wie getötet hat. Und genau das dürfte schwierig werden, zumal nicht klar ist, warum der Beschuldigte schweigt, ob noch Dritte als Mittäter im Söiel sind.
Auch muss der Staat nachweisen können, ob Hanna seit ihrer Handlungsunfähigkeit (deren Zeitpunkt auch bekannt sein müsste sowie der Ablauf bis dahin) überhaupt über den Zulauf zur Prien und in der Prien in der Zeit bis zu ihrer Entdeckung mit dem Prienstrom allein dort hingekommen sein könnte.

Von außen alles sehr, sehr fragwürdig, um das, was man bisher weiß, eine schlüssige Handlung aufzubauen mit einem Alleintäter, der dann ggf noch psychisch lädiert ist.

Wenn der Pflichtverteidiger jetzt schon davon ausgeht, dass die Staatsanwaltschaft den Mordvorwurf fallen lassen dürfte, dann müsste die Justiz aber in Sachen Totschlag schon so viel Konkretes auf der Pfanne haben, dass sie diesen Unterschied machen kann, also sie müsste zur Tathandlung des Beschuldigten so viel vorliegen haben, dass Heimtücke auscheidet. Anderweitig kann man diese Annahme vorab kaum treffen.

Ich wünsche mir nur, dass Sebastian T. von der Justiz nicht "verheizt" wird, damit der regionale Staat seine Genugtuung hat, sondern ich wünsche mir, dass er strafrechtlich sehr gut verteidigt wird. Was die Verteidigung qualitativ für einen Unterschied machen kann, sahen wir ja bei dem Kachelmann-Prozess, der zuvor nicht gut vertreten war, dann aber von einem richtigen Könner, der Staatsanwaltschaft und Landgericht mit ihren Vorstellungen vollständig zurückwies, so dass der Angeklagte als freier Mann den Gerichtssaal verlassen konnte; das nur zu den Qualitätsunterschieden der Verteidiger.

Vorliegend scheint es zumindest momentan nur einen Pflichtverteidiger zu grben, der vom Staat geringfügig bezahlt wird und dem es vermutlich mehr um PR geht, als sich für den Fall, seinen Mandanten ein Bein auszureißen.

Es wäre jedenfalls traurig, wenn Sebastian T. nur daher länger einsitzen müsste, weil man im Erkenntnisbereich nicht mehr für ihn rausholte, obwohl es ggf mit mehr Gebühren möglich gewesen wäre.

Man kann der Familie von Sebastian nur den Rat geben, sich an Johann Schwenn in Hamburg zu wenden, dieser Verteidiger hat sich sehr hohe Anerkennung erworben.
Für Dich kann es ja nur einen Unschuldigen treffen. Wir befinden uns ja schließlich in Bayern.
Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Miniwatson hat geschrieben: Montag, 24. April 2023, 15:47:27 Für Dich kann es ja nur einen Unschuldigen treffen. Wir befinden uns ja schließlich in Bayern.
Kannst Du auch schon in Sinnzusammenhängen schreiben? Was stört Dich? Oder schreibst Du nur ohne Sinn?
Huhu

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Das mit der Förderschule, da hast wirklich NULL Ahnung
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Huhu hat geschrieben: Donnerstag, 27. April 2023, 17:50:49 Das mit der Förderschule, da hast wirklich NULL Ahnung
Du brauchst nicht zur Förderschule, keine unnötige Angst, Huhu, wir schaffen das. Es wird nicht leicht, aber wir schaffen das!
ZickZack
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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https://www.ovb-online.de/rosenheim/ros ... 40233.html

Das Gewaltverbrechen an Hanna (†23) aus Aschau im Chiemgau erschütterte die Region. Seit Mitte November sitzt ein Tatverdächtiger in U-Haft. Jetzt sind die Ermittlungen im Großen und Ganzen abgeschlossen, der Staatsanwalt hat übernommen. Steht damit der Fahrplan zur Verhandlung?

Aschau im Chiemgau - Am Vormittag des Donnerstags (27. April), kurz nach elf Uhr, war es soweit: Die Soko „Club“ übergab ihre Unterlagen im Fall Hanna dem Staatsanwalt in Rosenheim. „Es sind um die 20.000 Seiten“, sagte Oberstaatsanwalt Gunther Scharbert, Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim.

Damit können die Ermittler der Polizei einen vorläufigen Schlussstrich ziehen, 146 Tage, nachdem Hanna W. am 3. Oktober 2022 in Aschau einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen war. Die Polizei sei allen Details gewissenhaft nachgegangen, sagte Gunther Scharbert. Man sehe schon an der Fülle der Unterlagen, dass es sich um „sehr umfangreiche“ Ermittlungen handle.

Allerdings muss die Staatsanwaltschaft mit der Lektüre nicht von vorne anfangen, sie wurde immer wieder von der Polizei informiert. Ebenso wie Strafverteidiger Harald Baumgärtl. „Die Zusammenarbeit war hervorragend“, sagt Baumgärtl.

Strafverteidiger erwartet komplizierte Verhandlung
Im Fokus der Ermittler stand zuletzt der dringend Tatverdächtige, ein junger Mann aus dem südlichen Landkreis Rosenheim. Baumgärtl erwartet trotz der aufwendigen Ermittlungen einen komplizierten Prozess mit weitgehend offenem Ausgang für seinen Mandanten. „Fast gar nichts ist eindeutig“, sagte er. „Es ist an vielen Punkten möglich, dass der Staatsanwalt sagt, so war‘s. Und ich kann ebenso gut sagen, es war aber ganz anders.“

Es gebe, so sagt es Baumgärtl, viele Unsicherheiten: „Es ist eben nicht so wie bei einer Schlägerei auf dem Max-Josefs-Platz in Rosenheim, die von einer Videokamera aufgezeichnet wurde.“ Auch weil mitunter von einem „Mordfall Hanna“ zu lesen gewesen war, merkt er an: „Ich sehe bislang kein Mordmerkmal.“

Ein Verbrechen, das die Region erschütterte
Die 23 Jahre alte Studentin Hanna W. hatte am 2. Oktober 2022 in dem Club „Eiskeller“ in Aschau gefeiert. Am frühen Montagmorgen um halb drei Uhr hatte sie den Club verlassen. Im Haus ihrer Eltern in Aschau kam sie jedoch nie an. Am frühen Nachmittag des nächsten Tages entdeckte ein Passant ihre Leiche in der Prien. Wie die Obduktion ergab, war die junge Frau Opfer eines Gewaltverbrechens geworden - eine Tat, die weit über Aschau hinaus für Entsetzen sorgte.

Fall Hanna: Polizei spricht von exorbitantem Aufwand
Die Ermittler gingen sofort an die Arbeit, um aufzuklären, was in den zwölf Stunden zwischen Hannas Verschwinden in der Nacht und dem Fund ihrer Leiche geschah. Es sollte eine Mammutaufgabe werden. Stefan Sonntag bezeichnet den Fall als den „aufwendigsten“, den er in seinen 13 Jahren Dienst in Rosenheim erlebt hat. In jedem Bereich sei der Aufwand „exorbitant“ gewesen.

Auf dem Höhepunkt der Ermittlungen hatten bis zu 60 Beamte Spuren gesucht, Videos ausgewertet - es handelte sich laut Polizei um 500 Gigabyte Daten - und mögliche Zeugen vernommen. Am 18. November 2022 nahm die Polizei schließlich einen dringend Tatverdächtigen fest: einen jungen Mann aus dem südlichen Landkreis, nach Polizeiangaben zwischen 18 und 21 Jahre alt.

Was geschah mit Hannas Handy?
Dennoch blieben Fragen offen. Hannas Mobiltelefon zum Beispiel wurde nie gefunden. Wurde es in den Chiemsee geschwemmt oder nahm es der Täter mit, um es später zu beseitigen? Das lässt sich vorerst nicht beantworten. Dennoch habe man Daten auslesen können, teilte Stefan Sonntag mit. Welche genau könne er noch nicht mitteilen. Allgemein bekannt ist aber, dass man anhand des Mobiltelefons verfolgen kann, wann sich der Besitzer wo befand. Und zwar ohne Zugriff auf das Gerät selbst.

Was geschah in der fraglichen Nacht? Tatverdächtiger schweigt weiter
Und auch bei weiteren Punkten wartet noch viel Arbeit. So gibt es weiterhin kein Geständnis. Der Verdächtige sitze weiterhin in U-Haft. Er schweige zu den Ereignissen der fraglichen Nacht, „was sein gutes Recht als Beschuldigter“ sei, wie Oberstaatsanwalt Scharbert sagte. Doch gebe es Spuren und Hinweise, belastbar genug, dass der Ermittlungsrichter gegen den jungen Mann als „dringend Tatverdächtigen“ Untersuchungshaft angeordnet habe. So könne man zum Beispiel davon ausgehen, dass der Tatort „konkret im Bereich des Kampenwand-Parkplatzes“ liege. Im Bärbach war auch der Ring gefunden worden, den Hanna in der fraglichen Nacht getragen hatte.

Nahebei wurde auch eine auffällige Armbanduhr gefunden. Ihr Besitzer konnte erst in langwieriger Suche ermittelt werden. Es handelte sich um einen 32-jährigen Mann aus Baden-Württemberg. Kollegen einer Dienststelle vor Ort suchten ihn auf und klärten die Sache. Der Mann hatte sich während eines Firmenausflugs wenige Tage vor der Tat in Aschau aufgehalten und die Uhr infolge eines Missgeschicks verloren. Der 32-Jährige hatte mit der Tat nicht nur nichts zu tun, „er hatte noch nicht einmal vom Fall Hanna gehört“, berichtet Stefan Sonntag.

Emotional fordernde Ermittlungen
Für die Polizei ist die Arbeit im Fall Hanna fürs Erste getan. „Ein Berg musste überschritten werden“, sagte Sonntag dem OVB, „wir haben es so gemeistert, wie wir uns das vorgenommen hatten“. Er sprach von einem Fall, der den Polizisten nicht nur viel Zeit und Mühe abverlangte, sondern sie auch emotional gefordert habe. „Die Ermittlungen gingen den Kollegen nahe“, sagte Sonntag. „Viele Kollegen wohnen in der Region, sie haben Kontakt mit Menschen dort. Das lässt uns nicht kalt.“

Lesen, prüfen, bewerten: So geht es nun weiter
Und so geht es nun weiter: Staatsanwalt Wolfang Fiedler, in Rosenheim zuständig für Kapitalverbrechen, wird die Ergebnisse der Polizei prüfen und sie dann rechtlich einordnen. Heißt üblicherweise: einen Tatvorwurf erheben und in seiner Anklageschrift auch begründen. Das soll noch im Mai geschehen, in Haftdingen gilt der „Beschleunigungsgrundsatz“. Dann landet die Angelegenheit beim Gericht, das letztlich entscheiden muss, ob es die Klage zulässt. Dies vorausgesetzt, könnte wohl im Spätsommer der Prozess beginnen.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Das wichtigste Neue
Was geschah mit Hannas Handy?
.. Das lässt sich vorerst nicht beantworten. Dennoch habe man Daten auslesen können, teilte Stefan Sonntag mit. Welche genau könne er noch nicht mitteilen. Allgemein bekannt ist aber, dass man anhand des Mobiltelefons verfolgen kann, wann sich der Besitzer wo befand. Und zwar ohne Zugriff auf das Gerät selbst. ..

So könne man zum Beispiel davon ausgehen, dass der Tatort „konkret im Bereich des Kampenwand-Parkplatzes“ liege. ...

Der Mann hatte sich während eines Firmenausflugs wenige Tage vor der Tat in Aschau aufgehalten und die Uhr infolge eines Missgeschicks verloren. Der 32-Jährige hatte mit der Tat nicht nur nichts zu tun, „er hatte noch nicht einmal vom Fall Hanna gehört“,
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... 40233.html
HP1
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von HP1 »

"Was geschah mit Hannas Handy?
.. Das lässt sich vorerst nicht beantworten. Dennoch habe man Daten auslesen können, teilte Stefan Sonntag mit. Welche genau könne er noch nicht mitteilen. Allgemein bekannt ist aber, dass man anhand des Mobiltelefons verfolgen kann, wann sich der Besitzer wo befand. Und zwar ohne Zugriff auf das Gerät selbst. ..

So könne man zum Beispiel davon ausgehen, dass der Tatort „konkret im Bereich des Kampenwand-Parkplatzes“ liege. ..."


Naja, so lange das Handy eingeschaltet ist, lassen sich mit einer mäßigen Genauigkeit Ort/Zeit/Bewegung anhand der Funkzellendaten ableiten. Und falls von Apps/Diensten GPS-Daten außerhalb des Geräts gespeichert wurden, dann das Gleiche auch ziemlich genau.

Angesichts der zweiten Äußerung wäre da z.B. denkbar eine festgestellte Bewegung des Handys zum Parkplatz, dort ein Verweilen, anschließend Ausschalten - oder aber zunächst Fortbewegung (in eine Richtung, in der HW eher nicht in den Bärbach gelangt sein konnte?) und späteres Ausschalten.


Der Mann hatte sich während eines Firmenausflugs wenige Tage vor der Tat in Aschau aufgehalten und die Uhr infolge eines Missgeschicks verloren. Der 32-Jährige hatte mit der Tat nicht nur nichts zu tun, „er hatte noch nicht einmal vom Fall Hanna gehört“

Die Meldung ist nicht neu.
GastNord

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ich finds bis heute komisch dass es keinen Leak oä an die Presse gibt warum der Bursche einsitzt. Mir ist kein Fall bekannt wo das so ist, heranwachsender TV hin oder her. Oder dass Bekannte oder Nachbarn des TV in der Presse zu Wort kommen.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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In Bayern ticken die Uhren eben anders...wenn's keine Täter gibt wird halt einer "gemacht" ??????
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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HP1 hat geschrieben: Samstag, 29. April 2023, 02:10:19

Der Mann hatte sich während eines Firmenausflugs wenige Tage vor der Tat in Aschau aufgehalten und die Uhr infolge eines Missgeschicks verloren. Der 32-Jährige hatte mit der Tat nicht nur nichts zu tun, „er hatte noch nicht einmal vom Fall Hanna gehört“

Die Meldung ist nicht neu.
Die Polizeimeldung damals
. Der 32-jährige Mann aus Baden-Württemberg, der sich ein paar Tage vor der Tat im Rahmen einer Firmenfeier in Aschau im Chiemgau aufhielt
https://www.polizei.bayern.de/aktuelles ... index.html

Man könnte jetzt drüber streiten ob ein paar Tage oder wenige Tage knapper am Tatzeitpunkt liegen.
Wenn der Typ am 2. Okt seine Uhr verloren hätte und für die Tatzeit kein Alibi hätte dann hätte er ein grosses Problem und wenn der Tv unschuldig ist dann schwitzt noch ein Anderer, wenn der immer was von dem Fall hört.
HP1
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Gast

Ernsthaft, du willst einen möglichen Unterschied zwischen den Formulierungen "ein paar Tage" und "wenige Tage" herbei interpretieren?

Wenn, dann zitiere halt auch alle wesentlichen Äußerungen der damaligen Meldung.

"An den Aussagen des 32-jährigen Zeugen bestehen aufgrund entsprechender Alibiüberprüfungen aus kriminalpolizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Sicht keine Zweifel. Die Klärung der bis dato offenen Frage, ob ein Zusammenhang zur Tat besteht, stellt für die Soko und das Ermittlungsverfahren eine wichtige Erkenntnis dar. "

Also schon bei der älteren Meldung die Klarstellung, derjenige habe die Uhr ohne Zweifel Tage vorher dort verloren, ohne Zusammenhang zur Tötung von HW.
Völlig unbedeutend, ob dies "ein paar" oder "wenige" Tage zuvor war - wobei ich hier nichtmal den Unterschied benennen könnte.
Ist "ein paar Tage" kürzer oder länger her als "wenige Tage"? Bei beidem habe ich gleichermaßen die Vorstellung von mindestens drei Tagen, und höchstens vielleicht eine Woche.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Trotzdem wars ne knappe Sache und vorher dachte hier kaum jemand dass ein Anderer Zeitgenosse just in der Ecke seine geliebte Holzuhr verliert beim Kampf mit dem Ast.
Alpentraum
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Alpentraum »

HP1 hat geschrieben: Samstag, 29. April 2023, 02:10:19 "Was geschah mit Hannas Handy?
.. Das lässt sich vorerst nicht beantworten. Dennoch habe man Daten auslesen können, teilte Stefan Sonntag mit. Welche genau könne er noch nicht mitteilen. Allgemein bekannt ist aber, dass man anhand des Mobiltelefons verfolgen kann, wann sich der Besitzer wo befand. Und zwar ohne Zugriff auf das Gerät selbst. ..

So könne man zum Beispiel davon ausgehen, dass der Tatort „konkret im Bereich des Kampenwand-Parkplatzes“ liege. ..."


Naja, so lange das Handy eingeschaltet ist, lassen sich mit einer mäßigen Genauigkeit Ort/Zeit/Bewegung anhand der Funkzellendaten ableiten. Und falls von Apps/Diensten GPS-Daten außerhalb des Geräts gespeichert wurden, dann das Gleiche auch ziemlich genau.
Oh ich Vollidiot.
Seitenlang habe ich mir hier vor Monaten den Kopf zerbrochen, wie der kreisförmige Tatortradius bei Aktenzeichen XY zustande gekommen sein könnte und wie sie den Tatort derart genau eingrenzen konnten.
Natürlich war es das Handy, was auch sonst? Erklärt auch warum der Kreis so merkwürdig leicht über das andere Flussufer geragt hat, das ist eben die Genauigkeit der GPS-Funktion, die mal zwischen 10 und 50 Metern oder noch mehr schwanken kann. Anhanddessen kann man eben jenen Kreis berechnen, in welchem sich das Gerät (vor der Abschaltung/Zerstörung) befunden haben muss.
Hätte ich auch vorher drauf kommen können, zumal wir über das Handy auch schon zur Genüge geschrieben haben.
Der Täter wird es garantiert in seinen Fingern gehabt haben, entweder ausgeschaltet bekommen (fraglich), oder ins Wasser geworfen. Wenn er es ausbekommen hat (manche Handys verlangen ein Passwort dafür, hab von iPhones nicht viel Ahnung), dann wird er es wohl eher eingesteckt haben.
Anny
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Anny »

Gast hat geschrieben: Freitag, 21. April 2023, 13:24:58 Beides zusammen gibts nicht
Entweder Verurteilung und Zeitstrafe oder schuldunfähig und dann Klapse je nach Geisteszustand länger oder kürzer.
Das stimmt so nicht. Grundlage für den § 63 StGB wäre eine Schuldunfähigkeit § 20 StGB oder eine verminderte Schuldfähigkeit. § 21 StGB . Natürlich ist die Zeitstrafe möglich. Egal wie lange er dann im Maßregelvollzug ist, bleibt 1/3 der Zeitstrafe.
Selbst der § 64 StGB könnte greifen, wenn er z.b. zum Tatzeitpunkt auf Grund von Alkohol oder Drogen oder eine Kombination aus berauschenden Mitteln in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war. Und auch beim 64 er, der eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt von max.2 Jahre vorsieht, gibts wenn das Gericht eine Zeitstrafe verhängt, noch 2/ 3 der verhängten Zeitstrafe oben drauf.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

ZickZack hat geschrieben: Freitag, 28. April 2023, 11:34:36 https://www.ovb-online.de/rosenheim/ros ... 40233.html
(...)
Das ist ja eine ganz gute Zusammenfassung:

Der Pflichtverteidiger ist bei Aktenkunde bislang von jedem Nachweisansatz der Kripo nicht überzeugt, die ganze Sache läuft auf einen Indizienprozess hinaus (Genditzki lässt jetzt schon grüßen), das JGG bei einem vermuteten Ersttäter ist anwendbar, wenn er es war, hat er vermtlich nicht 20 Jahre darauf hingearbeitet, es zu tun und die bislang involvierten Juristen, Staatsanwalt, Richter und Rechtsanwalt kommen alle aus einem Kiez, haben womöglich schon zusammen auf der Schulbank gesessen oder zusammen Jura studiert und werden auch noch nach diesem Verfahren miteinander zu tun aben, Komödienstadl droht.

Mit anderen Worten: Diese Sache "ruft" nach einem hochkarätigen Verteidiger, der die beteiligten Juristen eben gerade nicht kennt und ggf brreit ist, sich mit StA und LG anzulegen.

Ich vermute auch, dass die StA von Amts wegen über den Beschuldigten ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben hat, was bei Tötungsdelikten üblich ist. Es wäre interessant zu erfahren, zu welchem Ergebnis dies gekommen ist.

Und - in Bayern so gut wie unbekannt - in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten).

WER HAT DIE ZÜNDENDE IDEE, AUF WELCHEM SPENDENWEG MAN GELD SAMMELN KÖNNTE, UM SEBASTIAN ZUSÄTZLICH EINEN GUTEN VERTEIDIGER AN DIE SEITE ZU STELLEN (damit nicht etwa nach 13 Jahren Knast festgestellt wird, dass er gar nicht der Täter gewesen sein kann.

Bayern ist berühmt für seine falschen Urteile bei Indizienprozessen!!!
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