MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@StaffBro
Ich weiß nicht wie lange du hier schon mitliest, oder dich für den Fall interessierst, aber es war ja dann ausgerechnet auch noch die Mutter des Nachbarn P. welche im Zeugenstand so abgefahrene krasse Dinge erzählt hat ( bitte korrigiert mich falls mir meine Erinnerung einen Streich spielt), Sebastian hätte im Kindergarten die anderen Kinder geärgert. Tragen solche Aussagen zu einer Indizienkette bei? Bin kein Jurist, drum frag ich so dumm.
StaffBro

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 16:27:20 Nach dem Handyfund konnte man doch die Tatzeit genau festlegen und wenn die andere Person da oder danach erst losgelaufen ist, kann man sie als Täter ausschliessen. Der Schrei war ja von der Zeit her etwas ungenau.
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Aber "die andere Person" befand sich zeitlich gesehen doch lediglich ne knappe Minute hinter Hanna, diese Zeitspanne -bei einer sich normal fortbewegenden "Zielperson"- aufzuholen, doch dann bei weite auch kein Hexenwerk und somit, innerhalb des gesetzten Zeitrahmens der für die Tatausübung durch die Handy Analyse für sehr wahrscheinlich gehalten wird, auch jederzeit möglich.

Gänzlich ausschließen kann man "die andere Person", m.E. allein aufgrund von Hannas Handy-Auswertungen, also nicht. Und selbst durch das Handy "der anderen Person" würde sich ein Ausschluss als potenziellen TV ebenfalls ebenfalls nicht schlüssig erklären lassen, denn sein Handy dürfte sich -mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit- zusammen mit Hanna`s Handy in der selben Funkzelle befunden haben.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Haette auch eine dumme Frage: in welchen Zeitabstaenden wollen die einen Zeugen einen Jogger in kurzer Hose gesehen haben, andere nen Jogger auf Feld mit Reflektorenhose
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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StaffBro hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 18:53:26 Aber "die andere Person" befand sich zeitlich gesehen doch lediglich ne knappe Minute hinter Hanna, diese Zeitspanne -bei einer sich normal fortbewegenden "Zielperson"- aufzuholen, doch dann bei weite auch kein Hexenwerk und somit, innerhalb des gesetzten Zeitrahmens der für die Tatausübung durch die Handy Analyse für sehr wahrscheinlich gehalten wird, auch jederzeit möglich.
Mit der einen Minute, das steht in der Timeline mit Fragezeichen und es gibt keine Quelle, wenn die andere Person losgelaufen ist und auf der Kamera hätte man die Person ja gesehen
und um 2.36 Uhr und 2.37 Uhr zwei erfolglose Anrufversuche durch den Bekannten Hanna W.s an ihrem Handy eingingen
aus viewtopic.php?p=247035&hilit=timelinie#p247035
Wahrscheinlich ist er erst nach den Anrufversuchen losgelaufen
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Haette auch eine dumme Frage: in welchen Zeitabstaenden wollen die einen Zeugen einen Jogger in kurzer Hose gesehen haben, andere nen Jogger auf Feld mit Reflektorenhose
Bei den Hosen des Joggers gibts nur ein Durcheinander und auf freien Feld ist wohl die unbebaute Strasse zwischen Aschau und Hohenaschau gemeint.
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Wichtiger ist für die Timeline
Der Angeklagte hat bei seiner Vernehmung angegeben, dass er zur dieser Zeit draußen Joggen war. Das wird durch die Aussage des Zeugen Paul K. gestützt, der einen Jogger um 2:21 vor dem Gasthaus Baumbach gesehen hat. Um 2:25 haben dann zwei Zeugen den Jogger am Festhallenparkplatz gesehen.
von Fassbinder drüben S. 505 am 09.03.2024 um 02:56

Das Zeitfenster des Joggers ist von 2.25 bis 2.42 und das muss man noch um ein Paar Minuten einengen, die er zum Brückchen brauchte und wieder nach Hause, falls er der Täter ist.

Und dann stehen noch 3 Strecken nach Hause zur Auswahl laut Meldungen: Über Seilbahnparkplatz, oder Kampenwandstrasse oder westlich zwischen Schlossberg und Prien.

Und zu den verschiedenen Hosen die er getragen haben soll und zur Untersuchung mit gebracht hat, gibts eh nur Verwirrung.

Das wären die objektiven Tatsachen zur Tat nach Ort und Zeit
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 14:55:49 Vom 7. 10. 22 aus viewtopic.php?p=202418#p202418
Kopf---> Stein = Unfall
Stein---> Kopf = Körperverletzung
Nach dem man den Jogger am 21. 10. 22 zu einem Mordfall befragt hat … ist es ja äussert seltsam und verdächtig das er gesagt hat: Stein auf Kopf.
Wenn man einen Zeugen zu einem Mordfall befragt, liegt für die Ermittler eine Gewalttat ganz offenkundig auf der Hand. Dass diese gegenüber einem Unfall klar priorisiert werde, hatte KD Butz am 06.10.2022 erklärt. Entsprechend dürften auch die Fragen der Beamten bei der Vernehmung am 21.10.2022 (zwei Wochen später!) formuliert worden sein. Antwortet der Zeuge dann mit: „Stein auf Kopf“, ist das weder seltsam noch verdächtig.

Ermüdend ist, wie aus halbgaren Behauptungen immer wieder versucht wird, einen Strick zu drehen.

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 18:08:52 … es war … ausgerechnet … die Mutter des Nachbarn P. welche im Zeugenstand … erzählt hat …, Sebastian hätte im Kindergarten die anderen Kinder geärgert. Tragen solche Aussagen zu einer Indizienkette bei? …
Derartige Umstände stehen nicht in Beziehung zu einer Straftat, zumal sie sehr lange zurückliegen. Allenfalls können sie dazu beitragen, ein Gesamtbild zu formen – dann aber nicht ohne sachverständige Unterstützung! Laienhaft eine Kausalität zwischen einem Verhalten als Vorschulkind und einer Straftat im Alter eines Heranwachsenden herstellen zu wollen, wäre in etwa so, wie wenn Meerschweinchen eigenständig die Raumfahrt erobern wollten.

In einer Indizienkette käme einer solchen Aussage eine nur randständige Bedeutung zu. Und das auch nur dann, wenn sie mit zahlreichen weiteren (auch unmittelbar tatbezogenen!) Indizien in ein und dieselbe Richtung weist. Ohne psychiatrische Expertise wird daraus kein Schuh.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast-neu hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 07:12:22 Seit einiger Zeit … frage [ich] mich: wurde ihr das Handy im Club vielleicht entwendet? …
Eine solche Annahme trifft auf Rahmenbedingungen, die bei einem Diebstahl des Handys nur sehr schwer erklärbar wären. Zuerst aber zu Deinen Fragen:
Gast-neu hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 07:12:22 … Ab einer bestimmten Uhrzeit wurde das Handy ja nicht mehr per Face ID entsperrt. Wieso? …
Den Grund kennen wir nicht.
Gast-neu hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 07:12:22 … Hat sie ihre Nachrichten denn danach noch gelesen? …
Wir wissen nur, dass die Nachricht des Nachbarn P. nicht mehr gelesen wurde. Ob es darüber hinaus noch weitere Nachrichten gab, ist nicht bekannt.
Gast-neu hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 07:12:22 … Wo wurde das Handy … gefunden? Nicht am oder um den Tatort rum, oder? Das war doch weiter weg. …
Der Fundort des Handys war nicht im Bärbach (Tatort), sondern in der Prien. Wie weit stromabwärts nach der Mündung des Bärbachs der Fundort lag, ist nicht bekannt – nur dass das Handy noch innerhalb des Gemeinegebiets von Aschau gefunden wurde.
Gast-neu hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 07:12:22 … Den Notruf kann jedermann abgesetzt haben. …
Richtig. Und ein „Jedermann“ hätte nicht wissen können, dass der Notfallkontakt zu einer inaktiven Nummer führt.


Nun zu den wichtigsten Rahmenbedingungen:

Der Mobilfunkmast steht auf dem Schloss Hohenaschau. Ein Funkmast teilt sich i. d. R. auf in drei Funkzellen. Das sind drei Segmente eines Kreises zu jeweils 120 Grad. Im vorliegenden Fall war oft die Rede von der nördlichen und der südlichen Funkzelle (die Grenze verliefe auf Höhe der Bärbach-Brücke „Am Hofbichl“, hieß es). Eine westliche Funkzelle wurde nicht erwähnt. Die aber müsste es westlich des Schlosses geben, hingewandt zur Prien.

Hannas Handy war während der fraglichen Zeit nur in der nördlichen und der südlichen Funkzelle aktiv. Hinzu kommen einerseits der GPS-Radius von 86 Metern im Bereich des Brückerls und andererseits der Temperaturabfall des Akkus, der das Einbringen in ein kaltes Gewässer nahelegt – und zwar genau in dem Bereich, wo die südliche in die nördliche Funkzelle wechselt:

• ab 19.43 Uhr: nördl. Funkzelle
• 2:31:42 Uhr: letzte genaue Geo-Daten (GPS-Radius 86 m)
• 2:32:09 Uhr: Notfallkontakt, südl. Funkzelle
• 2:32:17 Uhr: Temperaturabfall
• 2:33:35 Uhr: erste ungenaue Geo-Daten (Radius > 1 km)
• 2.40 Uhr: SMS (entgangener Anruf), nördl. Funkzelle

Timeline (@gastxyz..me, aktualisiert am 01.03.2024):
viewtopic.php?p=246330#p246330
Prozessbericht vom 08.03.2024 (@Haropa):
viewtopic.php?p=247334#p247334

Ein direktes Einbringen des Handys in die Prien (westliche Funkzelle) scheidet damit aus. Einzig verbleibendes Gewässer: der Bärbach – südlich der Brücke „Am Hofbichl“.

Diese Parameter lassen sich kaum damit in Einklang bringen, dass ein Dieb das Handy im Eiskeller gestohlen und sich just synchron zu Hanna vom nördlich gelegenen Eiskeller an den südlich gelegenen Abschnitt des Bärbachs begeben hätte. Dann wäre der Dieb zugleich Tatzeuge oder Täter – und wohl auch von der Überwachungskamera beim Abbiegen in die Kampenwandstraße erfasst worden.

Ohne Zweifel geriet Hanna in ein Gewässer. Dass sie vom Eiskeller in Richtung des Bärbachs (und nicht der Prien) unterwegs war, steht aufgrund der Bilder der Überwachungskamera fest. Sie wollte nach Hause gehen, also in südlicher Richtung der Kampenwandstraße folgen, was sich mit den Überwachungsaufnahmen deckt.

Der Temperaturabfall hätte zwar vielleicht auch in einem Tiefkühler erzeugt worden sein können (aber wozu?), die Geo- und Funkzellendaten jedoch konnten nicht manipuliert worden sein.

Trotz dass zwei Anhaltspunkte auf einen fremden Besitzer des Handys hinweisen könnten:
• keine Entsperrung per Face-ID mehr,
• Notfallkontakt zu inaktiver Nummer,
halte ich die Hypothese eines Diebstahls nach alledem für wenig plausibel.
Gast124

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ich bin in keinster juristisch bewandt… aber wenn ich unschuldig bin, dann würde ich spätestens im Prozess meine Unschuld beteuern und auch niemand anderen „decken“ den ich als Täter in der Nacht gesehen habe.
Welche Gründe hatte er, nicht zu kommunizieren???

„In dubio pro reo“ ging ja dann gewaltig daneben….
lawine
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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StaffBro hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 15:19:12
Ich bin was das angeht aber überaus positiv gestimmt und kann mir -trotz der niedriger 10% Quote- eine gegenteilige Entscheidung eigentlich kaum vorstellen. Zu mindestens nicht, sofern wirklich Strate oder eine mindestens ähnlich erfahrene und anerkannten Person bei der Erstellung des Revisionsantrag involviert ist.
Da wird der Bundesgerichtshof aber schwer beeindruckt sein, wenn eine ANERKANNTE Person bei der ERstellung des Revisionsantrags mitwirkt.... :)

deine Ausführungen sind auch sonst für mich schwer erträglich, aber diese ganz besonders.

Es wäre KEIN gutes Zeichen, wenn sich der BGH davon beeindruckt zeigen würde, WER Revisionsantrag stellt.
Beim BGH schaut man dann doch mehr auf Inhalt und fragliche Rechtsfehler als auf PErsonen
StaffBro

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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lawine hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 23:07:56 Es wäre KEIN gutes Zeichen, wenn sich der BGH davon beeindruckt zeigen würde, WER Revisionsantrag stellt.
Beim BGH schaut man dann doch mehr auf Inhalt und fragliche Rechtsfehler als auf PErsonen
Es geht mir hier und keineswegs um Personen als "Aushängeschild", sondern um die Aufgabe selbst die es zu bewältigten gilt, um einen Revisionsantrag mit überdurchschnittlich guter Aussicht auf Erfolg auszuarbeiten! Das ist nämlich nicht jedermanns Sache und steckt auch voller Tücken. Es hat schon gute Gründe warum sogar sehr erfahrene, überaus gestandene und schwer erfolgreiche Persönlichkeiten der Anwaltschaft, vor solch einer Aufgabe zurückschrecken und dies lieber in Hände geben, die über eingehende Erfahrung und Expertise auf diesem Sachgebiet verfügen.

lawine hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 23:07:56 deine Ausführungen sind auch sonst für mich schwer erträglich, aber diese ganz besonders.
Geschenkt, dass geht mir bei deinen auch nicht anders, damit muss man in einer Demokratie halt leben.
Es gibt sicher schlimmeres!
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@lawine
Ich gehe einfach mal davon aus, dass du NICHT zu den Menschen gehörst, welche bei einem eh schon benachteiligten Aussenseiter noch nachtreten wollen. Vielleicht weißt du ja mehr, aber wir, welche den Verurteilten ja nicht kennen, sehen halt nur einen eh schon benachteiligten Aussenseiter .
Wenn zum Beispiel mein Psychonachbar eines Verbrechens beschuldigt werden würde, wäre ich die erste im Zeugenstand die aussagen würde, dass der Typ die Freundin verprügelt, den Hund mißhandelt , seine eigene Schwester schon aus dem Rollstuhl geschubst hat und Leute bedroht, tyrannisiert und einschüchtert. Und was haben wir von Zeugen gehört, als es um die Persönlichkeit von Sebastian ging? Er hat im Kindergarten die anderen Kinder geärgert, hat sich zu unpassender Gelegenheit in den Schnee geschmissen und hat sich bei Gesellschaftsspielen nicht genügend bemüht. Sollen das Hinweise auf eine gestörte Persönlichkeit sein? Dass er ein Psychopath ist? Warum gibt es keine Zeugenaussagen die auf eine wirklich gestörte Persönlichkeit schließen lassen? Wenn doch alle so solidarisch sind mit den Eltern des Opfers, warum sitzt niemand im Zeugenstand, der über wirklich krasse Vorkommnisse mit Sebastian berichtet? Oder gibt es da schlichtweg nichts?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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lawine hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 23:07:56 Da wird der Bundesgerichtshof aber schwer beeindruckt sein, wenn eine ANERKANNTE Person bei der ERstellung des Revisionsantrags mitwirkt. … Es wäre KEIN gutes Zeichen, wenn sich der BGH davon beeindruckt zeigen würde, WER Revisionsantrag stellt. Beim BGH schaut man dann doch mehr auf Inhalt und fragliche Rechtsfehler als auf PErsonen
Eben drum: Entscheidend ist der Inhalt. Schon ein kleiner Fehler kann zum Scheitern führen. In der Fachwelt anerkannte Revisionsspezialisten verstehen sich besonders gut darauf, eine Revision, die formal und inhaltlich stets sehr anspruchsvoll ist, korrekt zu begründen. Über fehlerfreies Vorbringen freut sich jeder BGH-Richter, weil dies die Arbeit erleichtert – anders als der holprige Vortrag manch eines Greenhorns. Ob die korrekt vorgebrachten Rügen als begründet erachtet werden, steht auf einem anderen Blatt. Dass ein Richter sich von dem Namen des Unterzeichners beeindrucken ließe, hat niemand behauptet.
lawine hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 23:07:56 … schwer erträglich, aber diese ganz besonders …
Schwer erträglich ist derart absichtsvolles Falschverstehen klarer Aussagen, nur um zu diskreditieren!


Gast hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 18:55:00 Haette … eine … Frage: in welchen Zeitabstaenden wollen die einen Zeugen einen Jogger in kurzer Hose gesehen haben, andere nen Jogger auf Feld mit Reflektorenhose
Die Zeitangaben der Jogger-Sichtungen konnte ich wie folgt zusammentragen:

2:08:41 Uhr: am Chalet Aschau (Kamera) Richtung Norden zum Kreisverkehr
• „kurz nach 2 Uhr“: zwischen Aschau und Hohenaschau Richtung Süden, lange schwarze Hose (Zeuge)
2.21 Uhr: am Wirtshaus zum Baumbach Richtung Süden (Zeuge PK), begegnet dann Zeugen S + M
• zwischen 2.20 und 2.30 Uhr (ca. 2.25 Uhr?): Festhallenparkplatz (Zeugen)
• 3 der Zeugen: kurze Hose

Quellen:
Timeline (@gastxyz..me, aktualisiert am 01.03.2024):
viewtopic.php?p=246330#p246330
Prozessbericht vom 08.03.2024 (@Haropa):
viewtopic.php?p=247334#p247334
Chiemgau24 am 23.01.2024 (26. Sitzungstag):
http://hrg.chiemgau24.de/chiemgau/traun ... tml#Zeugen
http://hrg.chiemgau24.de/bayern/landkre ... 5.amp.html

Zur Hose konnte ich keine detaillierteren Angaben finden, insbesondere nicht, welche Zeugen eine kurze Hose wahrgenommen haben wollen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast124 hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 22:04:52 … wenn ich unschuldig bin, dann würde ich spätestens im Prozess meine Unschuld beteuern … Welche Gründe hatte er, nicht zu kommunizieren??? …
Antworten darauf findest Du z. B. hier:
viewtopic.php?p=247020#p247020

Gast124 hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 22:04:52 … und auch niemand anderen „decken“ den ich als Täter in der Nacht gesehen habe …
Dafür gibt es keine Anhaltspunkte.

Gast124 hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 22:04:52 … „In dubio pro reo“ ging ja dann gewaltig daneben….
Das Schweigen zu brechen, hätte daran nichts geändert, siehe obigen Link.
lawine
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 23:56:59 @lawine
Ich gehe einfach mal davon aus, dass du NICHT zu den Menschen gehörst, welche bei einem eh schon benachteiligten Aussenseiter noch nachtreten wollen. Vielleicht weißt du ja mehr, aber wir, welche den Verurteilten ja nicht kennen, sehen halt nur einen eh schon benachteiligten Aussenseiter .
wo ist der ST benachteiligt??
und falls du ihn so siehst, was sagt das über seine Schuldfähigkeit aus?
Mir erschließt sich nicht, ob du Mitleid erwartest
sehen halt nur einen eh schon benachteiligten Aussenseiter .
oder was du überhaupt mit diesen Worten sagen/erreichen willst.

Seine 3 Anwälte haben ST jedenfalls nicht mit den Argumenten verteidigt, er sei eben ein Außenseiter und könne die Tat deswegen nicht begangen haben/könne dafür nicht belangt werden.

Ich sehe in dieser ""Mitleidheischerei" eher das Problem, dass damit ungerechtfertigte Erwartungen an Strafprozesse geweckt werden (Die Richter, die Presse, das Urteil....müssse doch Mitleid haben...)....solche Erwartungen können vor Gericht regelmäßig nur enttäuscht werden.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Hatte schon mal Anfrage gestartet: weiss jemand, obund wie lange es dauert bis zu hohe Glukose abgebaut wird....bei einem Leichnam
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Weshalb auch Mitleid in diesem Fall...: TV haette durch offenlegen der Tatsachen massgeblich zu seiner Entlastung beitragen koennen...und so dumm sein, zuzugeben, man sei es gewesen mehreren Personen gegenueber ..da gibt es nichts mehr hinzuzufuegen...dessen Eltern haetten...wenn es nicht so waere...auch Zeugenaussagen zu Gunsten des Sohnes einbringen koennen...immerhin stehen 9 Jahre Freiheitsentzug im Raum....wer sitzt freiwillig so lange in den Knast, wenn man unschuldig ist
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Hatte schon mal Anfrage gestartet: weiss jemand, obund wie lange es dauert bis zu hohe Glukose abgebaut wird....bei einem Leichnam
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Montag, 25. März 2024, 14:43:24 Hatte schon mal Anfrage gestartet: weiss jemand, obund wie lange es dauert bis zu hohe Glukose abgebaut wird....bei einem Leichnam
beim opfer wurde hohe URINGLUKOSE gemessen :!:
das sei laut aßbichler/gutachterin häufig so bei mordopfern.
zur blutglukose ist wohl nichts außergewöhnliches bekanntgeworden.

ich bin nicht vom fach... blutglukose nach dem tod abbauen geht wohl recht schnell.

- blut glukose verringet sich um 0-7 mmol/h nach eintritt tod
- blut glukose pegel sollten demnach auf 0 gefallen sein, innerhalb von 6-10 stunden nach eintritt tot

um rauszufinden, ob es mord oder zuckerschock oder sowas war, prüft man deshalb die glukose in der tränenflüssigkeit (oder glaskörperflüssigkeit?), weil die recht stabil bleibt nach dem tod. (2te quelle aus schweden)

aus englischen quellen
https://journals.sagepub.com/doi/pdf/10 ... 8502200206
https://openarchive.ki.se/xmlui/handle/10616/44849


wo wurde eigentlich die todeszeit ermittelt :?:
vermutlich in der rechtsmedizin münchen, oder ?
das wären ja wohl top-experten.
StaffBro

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 18:08:52 @StaffBro
Ich weiß nicht wie lange du hier schon mitliest, oder dich für den Fall interessierst, aber es war ja dann ausgerechnet auch noch die Mutter des Nachbarn P. welche im Zeugenstand so abgefahrene krasse Dinge erzählt hat ( bitte korrigiert mich falls mir meine Erinnerung einen Streich spielt), Sebastian hätte im Kindergarten die anderen Kinder geärgert. Tragen solche Aussagen zu einer Indizienkette bei? Bin kein Jurist, drum frag ich so dumm.
Lese hier jetzt schon ein Weilchen mit und habe den Fall selbst eigentlich seit Beginn an sehr interessiert -jedoch nicht übermässig intensiv- in den Medien mitverfolgt.

Das diese Aussage von der Mutter getätigt wurden, hatte ich tatsächlich so nicht auf dem Schirm. Danke Dir.
Wäre -ohne jetzt etwas unterstellen zu wollen- zu mindestens auch nicht abwegig, wenn eine Mutter Schutt auf jemanden anderen ablädt, wenn der eigene Sohn sich ebenfalls im Spot von Verdächtigungen befindet.
Gast hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 20:18:10 Mit der einen Minute, das steht in der Timeline mit Fragezeichen und es gibt keine Quelle, wenn die andere Person losgelaufen ist und auf der Kamera hätte man die Person ja gesehen
Ich meine damals irgendwo in den Medien gelesen zu haben, dass "die andere Person" selbst angab, dass die Schlüsselübergabe an seine Freundin nur ca. 1-2 Minuten gedauerte habe bzw. das er nach 1-2 Minuten direkt wieder raus ist und dann sah das Hanna schon weg war, er ihr aber direkt hinterher ist um sie noch einzuholen. (Wie groß dürfte ein etwaiges Zeitfenster überhaupt sein, um Hanna auf Ihrem Nachhauseweg noch einzuholen ? Die Uhrzeit an der sie losgegangen ist, steht ja dank der Eiskeller-Aufnahme zur Verfügung, ebenso die Strecke bis zu Ihrem Zuhause -Wichtig! Nicht nur bis zum vermeintlichem Tatort!-. Daraus ließe sich doch eigentlich ein/mehrere Zeitfenster errechnen, bei Berücksichtigung verschiedener Variablen in-puncto Schrittgeschwindigkeiten usw. Irgendwelche Freiwilligen ? )

Auch fragt man sich doch sofort, warum ist Hanna überhaupt alleine losgegangen, wenn "die andere Person" sie doch nach Hause bringen wollte und das auch so abgesprochen war ? Wollte Hanna das -aus welchen Gründen auch immer- wohlmöglich also gar nicht ? Hat sich Hanna deshalb sofort auf den Heimweg begeben und hat somit ihre Chance genutzt, als "die andere Person" noch mal zur " Schlüsselübergabe" in den Eiskeller zurück ist ?

Frage mich auch, warum hat er überhaupt seiner Freundin den Schlüssel gebracht ? Die verfügte doch ebenfalls über ein Handy und hätte anrufen können, sobald sie bei seinen Eltern vor der Tür steht und hätte diese Möglichkeit auch schon auf dem Heimweg. Dann hätte sie doch auch nicht extra Schellen und seine Eltern damit wecken müssen. Er selbst hätte seine Eltern ohne Schlüssel doch ebenfalls "rausklingeln" müssen ?
Wo lag also der wirklich Vorteil bei dieser Schlüssel-Aktion ?

Und warum waren seine Freundin und deren Freundin eigentlich nicht mit dabei als "die andere Person" und die schon für den Heimweg bereit stehende Hanna, von der Eiskeller- Überwachungskamera aufgenommen wurden? Immerhin haben die doch als Gruppe schon vor dem Gang zum Eiskeller zusammen vorgeglüht und gefeiert um anschließend dann zusammen als Gruppe in den Eiskeller zu wandern. Normalerweise verabschiedet man sich doch von einer guten Freundin und vor allem doch auch vom eigenen Freund! (Wenn man schon nicht willig und bereit ist, gemeinsam früher zu gehen und den stark angeschlagenen Freund und die gute Freundin (Hanna) mit nach hause zu begleiten!)

Anfangs war übrigens in der Presse noch zu lesen das "die andere Person", nachdem er Hanna nicht mehr einholen konnte, total besoffen war und auch zweimal kotzen musste, sich in den Eiskeller zurück begeben hätte. Später hieß es dann, dass er Hanna nicht mehr einholen konnte, weil er so besoffen war, sich zweimal übergeben musste und sich dann irgendwo im Regen unter einen Schirm gekauert hat, wo er dann ca. ne halbe Stunde später von seiner Freundin aufgelesen wurde.

Welche Story stimmt den nun überhaupt und warum ist die Freundin "der anderen Person" jetzt nur eine halbe Stunde länger im Eiskeller geblieben, wenn sie doch vorher noch so in Mega-(scheiß was auf die anderen) Partystimmung war und deshalb sogar Ihren total besoffenen Freund und Ihre Freundin allein nach Hause "schickte"?

OK, "die andere Person" könnte seine Freundin -unter dem Schirm kauernd- angerufen haben, damit sie ihn einsammelt und nach Hause "trägt". Deshalb also dann nur der 30min längere verbleib der Freundin in der Disco. Komisch nur, dass 30min zuvor es der Freundin anscheinend scheiß egal war, in welchem Zustand ihr Freund den Heimweg antritt.

Aber wenn das so gewesen wäre bzw. sich wirklich so zugetragen hat, warum wird das dann nicht auch genau so kommuniziert ? Oder habe ich da was nicht mitbekommen oder überlesen?

Also, selbst wenn es sich so zugetragen hat, warum schickt die Freundin ihren sturzbesoffenen -wenn man sich schon zwei mal übergeben muss!- Freund dann überhaupt "alleine" nach Hause?

Wer sollte dann eigentlich wen nach Hause bringen, "die andere Person" Hanna oder Hanna "die andere Person" ?

Wenn mein Partner:in sich in solch einem kritischem Zustand befindet und eine gute Freundin von mir ebenfalls nach Hause möchte, dann gehe ich doch selbstredend mit und begleite meinen geliebten Partner:in und meine gute Freundin! Ich bleibe stattdessen doch nicht weiter in der Disco, warum auch ? Das würde ich jetzt eigentlich nur anders sehen, wenn es kurz vorher einen heftigen Streit gegeben hätte!

Wie schon gesagt, so wirklich plausibel finde ich die ganzen Handlungen der Gruppe an diesem Abend nicht!

Er mimt den Beschützer für eine Freundin, die aber nicht seine eigene ist! (Die Freundin von ihm kann anscheinend sehr gut selbst auf sich aufpassen und braucht seinen Schutz auf ihrem Nachhauseweg in der Nacht nicht)

Seiner Freundin hingegen ist es anscheinend völlig egal, ob und wie ihr Freund es so besoffen nach hause schafft und Hanna scheint ihr dabei auch irgendwie ziemlich egal zu sein. Hauptsache sie selbst kann weiter feiern!

Also ich weiß nicht so recht aber irgendwie scheint mir der Abend -noch zu Hannas Lebzeiten- nicht ganz so harmonisch und fröhlich wie geschildert abgelaufen zu sein, oder ?

Ist es denn ein Fakt, dass Hannas Hose schon vor dem Eiskeller beschädigt war ?
Meine auch das so gelesen zu haben, bin aber leider noch nicht allzu Faktensicher.

Falls ja und sofern alle vorher -wie die Presse berichtet- bei Einer oder Einem der Gruppe Zuhause schon gefeiert und vorgeglüht haben (Wo bzw. bei Wem eigentlich?), dann würde ich übrigens auch das ziemlich befremdlich finden. Welche Frau oder überhaupt Person geht denn bitte mit einer -wegen eines Defekts- rutschenden Hose in die Disco ? Zumal ja in dem Haushalt -wo man vorglühte- doch sicherlich auch ein Nähset, Nadel und Faden oder eben anderes Utensil zur Problem Beseitigung zu finden gewesen wäre. Und wenn es am Ende dann halt auch nur ein profaner Gürtel oder die simple Sicherheitsnadel gewesen wäre!

Ab wann wurde eigentlich im Eiskeller zusammen gefeiert, ist dazu evtl. auch eine -wenn auch ungefähre- Uhrzeit bekannt ?

Ein kleiner Teil der Fragen, die mich derzeit plagen!

Gast hat geschrieben: Sonntag, 24. März 2024, 20:18:10 aus viewtopic.php?p=247035&hilit=timelinie#p247035
Wahrscheinlich ist er erst nach den Anrufversuchen losgelaufen.
Das schätze ich persönlich jetzt allerdings als eher unwahrscheinlich ein, wollte er Hanna doch nach Hause bringen und wusste ja auch genau das Hanna draußen auf ihn wartet -sofern seine getätigten Aussagen zur Eiskeller-Aufnahme auch der Wahrheit entsprechen!-, er wollte schließlich nur noch kurz den Schlüssel übergeben.

Wann war die Aufnahme (Uhrzeit) vor dem Eiskeller noch mal genau, die Hanna und "die andere Person" zusammen zeigte und wann genau waren dann seine Anrufversuche ?

Warum ist "die andere Person" später, nachdem er den Schlüssel übergeben hatte und wieder zurück zur vermeintlich noch wartenden Hanna raus ist, eigentlich nicht noch mal gefilmt worden ? Kann man den Eiskeller als Gast überhaupt verlassen ohne gleichzeitig dabei gefilmt zu werden ?

Na ja, irgendwie muss "die andere Person" ja dennoch als TV ausgeschlossen worden oder zu mindestens aus dem Fokus der Ermittler geraten sein, nur wie und geschah das dann wirklich zweifelsfrei ? Ok nein, zweifelsfrei ist natürlich nicht möglich, wenn dem so wäre, hätte er ja auch ein Alibi und genau dieser Umstand wäre dann auch durch Berichterstattung bekannt.


@Catch22
Danke Dir für die weiteren Informationen (und "Rückendeckung)"
Deine Gelassenheit und Art Dinge kurz und prägnant, präzise auf den Punkt zu bringen sind wirklich beneidenswert. Chapeau!
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast0815 »

Gast hat geschrieben: Montag, 25. März 2024, 14:42:18 Weshalb auch Mitleid in diesem Fall...: TV haette durch offenlegen der Tatsachen massgeblich zu seiner Entlastung beitragen koennen...und so dumm sein, zuzugeben, man sei es gewesen mehreren Personen gegenueber ..da gibt es nichts mehr hinzuzufuegen...dessen Eltern haetten...wenn es nicht so waere...auch Zeugenaussagen zu Gunsten des Sohnes einbringen koennen...immerhin stehen 9 Jahre Freiheitsentzug im Raum....wer sitzt freiwillig so lange in den Knast, wenn man unschuldig ist
Hast Du da ein Vorschlag, wie er das hätte bewerkstelligen sollen?

Sollte er unschuldig sein, ist er nach hause gejoggt, hat geduscht und hat danach CoC gespielt. Sämtliche Tatsachen, de das stützen sind dem Gericht bekannt. Also was hätte er konkret noch vortragen können?

Das Problem in einem solchen Verfahren ist: BDemjenuigen, dem man am wenigsten glaubt, ist meist der Angeklagte. Das glaubt man lieber einem GKnastzeugen, der schon als Zeuge nachweislich gelgen hat.
lawine
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von lawine »

Gast0815 hat geschrieben: Dienstag, 26. März 2024, 00:10:32 Hast Du da ein Vorschlag, wie er das hätte bewerkstelligen sollen?

Sollte er unschuldig sein, ist er nach hause gejoggt, hat geduscht und hat danach CoC gespielt. Sämtliche Tatsachen, de das stützen sind dem Gericht bekannt. Also was hätte er konkret noch vortragen können?

Das Problem in einem solchen Verfahren ist: BDemjenuigen, dem man am wenigsten glaubt, ist meist der Angeklagte. Das glaubt man lieber einem GKnastzeugen, der schon als Zeuge nachweislich gelgen hat.
Vorschlag: In der Zeugenvernehmung die Wahrheit sagen, so dass die Ermittler wissen: TS hat nach dem Joggen CoC gespielt...
Aber er hat es gar nicht angegeben.
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