Ich bin auch kein Sprachwissenschaftler, erinnere mich aber gut an ein Seminar in Philosophie, wo es um Wissenschaftstheorie ging, wo dieser Unterschied zwischen Alltagssprache und Wissenschaftssprache erklärt wurde.
Das habe ich jetzt verstanden, dass die Täterschaft eine Eigenschaft einer Täterperson ist. Es wäre so schön gewesen, wenn es auch korrekt gewesen wäre. Ich werde mir etwas Passendes überlegen.Catch22 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. August 2022, 14:00:34 Die Eigenschaft einer Person ist nicht identisch mit der Person selbst. Deshalb kann der Eigenschaftsbegriff nicht dazu dienen, die Person zu identifizieren. Daran ändert auch ein Oberbegriff nichts, der ja selbst nur eine Eigenschaft bezeichnet.
„Täterschaft“ bezeichnet die Eigenschaft, Täter, Mittäter oder mittelbarer Täter zu sein. „Teilnahme“ bezeichnet die Eigenschaft, Teilnehmer einer Tat, also Anstifter oder Gehilfe zu sein. Die Begriffe Täterschaft und Teilnahme dienen dazu, die beiden Gruppen von Tatbeteiligten zu unterscheiden: Täter einerseits – und Anstifter bzw. Gehilfen andererseits.
Da „Täterschaft“ eine Eigenschaft ist, bezeichnet dieser Begriff weder Männer noch Frauen, nicht in der Einzahl und auch nicht in der Mehrzahl. Männliche Delinquenten sind Täter, weibliche Täterinnen. Bei einer gemischtgeschlechtlichen Tätergruppe sei das generische Maskulinum empfohlen.
(Bei oft ohnehin nicht leicht verständlichen Texten, wo das Augenmerk um so konzentrierter auf den Inhalt gerichtet sei, bringt die vielseitig beliebte Gender-Sprache mehr Verwirrung ein als politischen Nutzen.)
Ich denke, dass man einen Begriff suchte, der sowohl Singular und Plural, als auch alle Geschlechter umfasst, und dieses durch Anhängen des Suffixes "schaft" schaffte. Bei Oxfors-Languages ist der Kernaspekt von "-schaft"Catch22 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. August 2022, 14:00:34 Hier aber ist anzumerken, dass der Begriff „Täter“ durchaus aus der Alltagssprache stammt. Erst in der (rechts-) wissenschaftlichen Sprache trat dann der Begriff der „Täterschaft“ hinzu, um wissenschaftliche Definitionen besser vornehmen zu können, um damit wissenschaftlich arbeiten zu können. Dies aber interessiert den Laien für gewöhnlich weniger. Um so mehr verwundert, dass dann nicht einfach der alltagssprachliche Begriff „Täter“ benutzt, sondern ein fachsprachlicher Begriff (unwissend) falsch angewendet wird.
https://www.google.com/search?q=schaft& ... nt=gws-wizalle die im Basiswort Genannten; alle, die gesamten …
"Arbeiterschaft, Gerätschaft, Zuhörerschaft"
Also könnte man "Täterschaft" sowohl als Eigenschaft eines Täters, als auch als Sammelbegriff für alle Tätersubjekte verstehen?
Ich könnte mir noch folgende neutralen Sammelwörter vorstellen: Täterwesenheit oder TäterwesenschaftCatch22 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. August 2022, 14:00:34 Ein „alltägliches Verständnis“ des Begriffs Täterschaft ist mir eher fremd und sein Charme erinnert ein wenig an die Kaiserzeit, als noch die „Dienerschaft“ im Livrée der „Herrschaft“ die Speisen servierte. Derartiger Sprachgebrauch jedoch ist veraltet und der gesellschaftliche Hintergrund hat sich – Gott sei Dank – gewandelt.