MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Ich denke, dass es morgen weiter geht, am 3.2.22
Irrtumsvorbehalt
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Stimmt, da habe ich mich geirrt.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Nun ging es gestern mit dem zehnten Verhandlungstag weiter. Es ging vor allem um den Kauf der Armbrust. Der Angeklagte bestreitet den Kauf. Leider gibt es bislang nur einen Bericht hinter der Bezahlschranke.
https://www.salzgitter-zeitung.de/salzg ... chuld.html
https://www.salzgitter-zeitung.de/salzg ... chuld.html
Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Wie ich in Erfahrung bringen konnte, wurde die Armbrust Stinger AR6 mit einer Ausweiskopie des Verdächtigen einige Wochen vor der Tat online beim Hersteller in Österreich gekauft und vom Paketdienst auf der Kellertreppe abgestellt, da dies als Ablageort angegeben wurde. Der Kaufpreis soll von seinem Bankkonto abgegangen sein.
Nach der Tat habe der Verdächtige sich beschwert, der Kauf sei von jemandem getätigt worden, der sich offenbar illegal seiner Identität bedient habe. Der Kaufpreis wurde ihm erstattet, die Armbrust ist unauffindbar.
Nach der Tat habe der Verdächtige sich beschwert, der Kauf sei von jemandem getätigt worden, der sich offenbar illegal seiner Identität bedient habe. Der Kaufpreis wurde ihm erstattet, die Armbrust ist unauffindbar.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
@papaya
vielen Dank für die Information!
Die Einlassung des Angeklagten werte ich als Schutzbehauptung. Wie sollte jemand an seinen Personalausweis herankommen und Verfügungen über sein Bankkonto veranlassen können?
vielen Dank für die Information!
Die Einlassung des Angeklagten werte ich als Schutzbehauptung. Wie sollte jemand an seinen Personalausweis herankommen und Verfügungen über sein Bankkonto veranlassen können?
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Ich danke @papaya ebenfalls für diese sehr interessante Information.
Der Hersteller in Österreich wird diesen Fall sicher auch mit großem Interesse verfolgen,
denn er wird durch die Ermittlungen - auch in seiner Firma - auf das Verfahren aufmerksam gemacht worden sein.
Ob der Hersteller wohl eine Anzeige wegen Betruges gegen Unbekannt gestellt hat? Er wurde ja betrogen.
Der Hersteller in Österreich wird diesen Fall sicher auch mit großem Interesse verfolgen,
denn er wird durch die Ermittlungen - auch in seiner Firma - auf das Verfahren aufmerksam gemacht worden sein.
Ob der Hersteller wohl eine Anzeige wegen Betruges gegen Unbekannt gestellt hat? Er wurde ja betrogen.
Irrtumsvorbehalt
Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Ich habe mal geschaut, wie man beim Hersteller Steambow bezahlen kann. Faktisch müsste der Übeltäter nicht nur des TV Personalausweis, sondern auch die volle Kontrolle über das Konto (Zugangsdaten und zweiten Faktor wie TAN oder App) gehabt haben, alternativ über PayPal, aber auch da gibt es den zweiten Faktor per Handy, und der Übeltäter müsste gewusst bzw überprüft haben, dass die Email-Adresse über PayPal mit dessen Konto verknüpft ist - auch dazu bräuchte er das Handy. Kreditkarte ist ähnlich gelagert.
Wahrscheinlich ist das nicht. Es ist mir aber nicht bekannt, ob dies vor Gericht erörtert wurde.
Von einer möglichen Anzeige des Herstellers ist mir ebenfalls nichts bekannt.
Wahrscheinlich ist das nicht. Es ist mir aber nicht bekannt, ob dies vor Gericht erörtert wurde.
Von einer möglichen Anzeige des Herstellers ist mir ebenfalls nichts bekannt.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Heute wird vor dem Braunschweiger Landgericht weiter verhandelt. Schaun mer mal, inwieweit über diesen Prozesstag berichtet wird. Ein größeres mediales Interesse scheint nicht zu bestehen. Interessant wäre auch wie die Stimmungslage im Gerichtssaal ist. Im letzten Bericht war quasi als Aufmacher noch zu lesen, dass der Angeklagte in einem Brief seine Unschuld beteuert hat. Der Angeklagte hat sich vor Gericht bislang nicht eingelassen. Um was für einen Brief handelt es sich dann? Hat er einen Brief an die Kammer geschrieben, den seine Verteidiger vielleicht verlesen haben?
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Eine Frage bitte, @AngRa:
Werden wir das Urteil im Wortlaut erfahren können? Kann man dieses an einer Gerichtsstelle mit einem Aktenzeichen abrufen?
Schließlich wird das Urteil im Namen des Volkes gesprochen, zu dem ich auch gehöre. Da möchte ich doch wissen, was geurteilt wurde.
Oder ist die Kenntnisnahme vom Urteil eine Glückssache, die von den Zeitungen abhängt?
Werden wir das Urteil im Wortlaut erfahren können? Kann man dieses an einer Gerichtsstelle mit einem Aktenzeichen abrufen?
Schließlich wird das Urteil im Namen des Volkes gesprochen, zu dem ich auch gehöre. Da möchte ich doch wissen, was geurteilt wurde.
Oder ist die Kenntnisnahme vom Urteil eine Glückssache, die von den Zeitungen abhängt?
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Ich denke nicht, dass das Urteil des LG Braunschweig veröffentlichen wird. Es werden in Deutschland nur sehr wenige Urteile veröffentlicht.
Über die Veröffentlichung von Gerichtsurteilen hat im Jahre 1997 das Bundesverwaltunggericht ein Urteil gefällt.
Man kann es hier nachlesen. Es ist ein wichtiges Urteil:
Es ist also entscheidend, ob an der Veröffentlichung des Urteils ein öffentliches Interesse besteht. In der Praxis sieht es so aus, dass nur wenige Urteile veröffentlicht worden sind.
Hier kann man sich über die Veröffentlichungspraxis indormieren:
https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=19980034
Interessant ist noch, dass die Veröffentlichung nicht vom Gericht ausgehen muss.
Über die Veröffentlichung von Gerichtsurteilen hat im Jahre 1997 das Bundesverwaltunggericht ein Urteil gefällt.
Man kann es hier nachlesen. Es ist ein wichtiges Urteil:
https://openjur.de/u/86548.html1. Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist eine öffentliche Aufgabe. Es handelt sich um eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt und damit eines jeden Gerichts. Zu veröffentlichen sind alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann. Veröffentlichungswürdige Entscheidungen sind durch Anonymisierung bzw. Neutralisierung für die Herausgabe an die öffentlichkeit vorzubereiten.
Es ist also entscheidend, ob an der Veröffentlichung des Urteils ein öffentliches Interesse besteht. In der Praxis sieht es so aus, dass nur wenige Urteile veröffentlicht worden sind.
Hier kann man sich über die Veröffentlichungspraxis indormieren:
https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=19980034
Interessant ist noch, dass die Veröffentlichung nicht vom Gericht ausgehen muss.
https://openjur.de/u/86548.html2. Die anschließende Veröffentlichung als solche muß nicht durch die Gerichte selbst geschehen, sondern kann durch Organisationsakt auch der privaten Initiative Interessierter einschließlich der beteiligten Richter überlassen werden.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Vielen Dank, @AngRa,
das Urteil ist also eine öffentlich zugängliche Sache, aber der Zugang ist auch eine geregelte Sache. Da mache ich mir wenig Hoffnung. Der Fall Baumer war in Sachen Information einfach komfortabel. Der hat mich sehr verwöhnt mit dem Liveticker, den zeitnahen Podcasts und diversen Internetseiten. Nun muss ich halt abwarten, was hier berichtet wird. Man will seitens der Medien wohl auch keine Fehler machen.
das Urteil ist also eine öffentlich zugängliche Sache, aber der Zugang ist auch eine geregelte Sache. Da mache ich mir wenig Hoffnung. Der Fall Baumer war in Sachen Information einfach komfortabel. Der hat mich sehr verwöhnt mit dem Liveticker, den zeitnahen Podcasts und diversen Internetseiten. Nun muss ich halt abwarten, was hier berichtet wird. Man will seitens der Medien wohl auch keine Fehler machen.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Vom heutigen Prozesstag gibt es einen Bericht in "Regionalheute"
https://regionalheute.de/wolfenbuettel/ ... 644597435/
11.02.2022, 17:37 Uhr
Region. Wie nicht anders zu erwarten, war es auch am heutigen elften Prozesstag im Fall des vermissten und mutmaßlich ermordeten Karsten Manczak, Verteidiger Martin Nitschmann, der zahlreiche kritische Fragen an den einzigen Zeugen des Tages, den Leiter der Mordkommission "Fortuna", hatte. Wiederholt stellte er die Ermittlungsmethoden und deren Ergebnisse infrage.
Die Kammer hatte den heutigen Prozesstag allein der Aussage des Moko-Leiters gewidmet. Dieser schilderte im Detail die Ermittlungen und deren Ergebnisse, die zur Annahme führen, dass der Angeklagte, der 50-jährige Bundespolizist Martin G., seinen engen Freund Karsten Manczak ermordet haben soll. Heimtückisch, wie der Moko-Leiter mutmaßte, woraufhin sich Verteidiger Nitschmann genau definieren ließ, woran dieser das Merkmal Heimtücke festmache.
Heimtücke, so erläuterte es der Zeuge, sei es dann, wenn das Opfer arg- und wehrlos seinem Täter gegenüberstehe und nicht mit dessen Angriff rechne. Dies, warf Nitschmann ein, könne in diesem Fall wohl nicht zutreffend sein, wenn doch, wie es Zeugen aussagten, vorher ein Streitgespräch stattgefunden habe.
Verteidigung wirft Polizei einseitige Ermittlungen vor
Dass laut Nitschmann die Aussage, dass die Tat heimtückisch begangenen worden ist, nicht passe, war nur der Aufschlag in seiner Befragung des Zeugen. Die Verteidiger warfen den Ermittlern abermals vor, dass diese einseitig ermittelt hätten und andere Optionen, wie das freiwillige Untertauchen oder gar ein Suizid, nicht ausreichend geprüft worden seien. Auch die Frage nach anderen Tätern oder einer anderen Tatwaffe - ein Baseballschläger, der bisher nicht gefunden wurde, komme offenbar auch infrage - sei nicht ausreichend ermittelt worden.
Auch Videos vom Bahnhof Hannover, deren Auswertung eventuell relevant hätten sein können, seien nicht angefordert worden. Sie seien zum Zeitpunkt der Nachfrage durch die Polizei bereits gelöscht worden, wirft Nitschmann dem Ermittler vor. Dieser räumte ein, dass es hier und da Versäumnisse gab, Spuren nicht oder zu spät verfolgt, oder Vorgänge nicht genau rekonstruiert wurden. So sei man bei der Frage, ob der Angeklagte in der Lage gewesen sein kann, den leblosen Karsten Manczak über das Grundstück bis zum Caddy zu schleifen, davon ausgegangen, dass das möglich sei. Genau nachgestellt habe man die Situation jedoch nicht, räumte der Ermittler ein. Auch seien nur zwei Funkmasten auf dem Expogelände ausgewertet worden. Warum nicht mehr?
Auch die Frage, warum drei Zeugenaussagen, die darauf hindeuten, dass Karsten Manczak am Nachmittag und zwei Wochen nach seinem Verschwinden noch gesehen worden ist, nicht weiter geprüft worden sind, stellte Nitschmann in den Raum. Zwei Zeugen hatten berichtet, dass sie Manczak am Nachmittag und Abend des 13. April noch gesehen haben wollen. In einem Fall sei sich die Zeugin nicht ganz sicher, ob es nicht auch der 6. April, also die Woche zuvor, gewesen sein könnte. Ein weiterer Zeuge hatte berichtet, dass er den Vermissten zwei Wochen nach seinem Verschwinden noch an einer Bushaltestelle in Blankenburg gesehen haben will. Der Moko-Leiter erklärte, dass man aufgrund der Spurenlage und der bis dahin erlangten Erkenntnisse bereits von einer anderen Lage ausgegangen sei und annahm, dass sich die Zeugen täuschen würden.
Weiter machte Verteidiger Nitschmann deutlich, dass seiner Auffassung nach auch an diesem Tag wiederholt Aussagen und Ermittlungen widersprüchlich seien, von der Polizei voreingenommen getroffen wurden oder Spuren nicht ausermittelt wurden sind.
So wunderte sich die Verteidigung darüber, dass Spuren, die offenbar an Manczaks Caddy, der wenige Tage nach dessen Verschwinden auf dem Expo-Gelände in Hannover gefunden wurde, nicht oder erst jetzt ausgewertet wurden. Außerdem kritisierte Nitschmann, dass ein Pfeil, der im Garten der Manczaks gefunden wurde, nur anhand eines Bildes aus dem Internet mit dem Pfeil verglichen wurde, der zur Armbrust gehört, die der Angeklagte angeblich gekauft haben soll. "Warum wurde kein Vergleichspfeil bestellt?", wollte Nitschmann vom Moko-Leiter wissen. Zumal spätere Untersuchungen ergeben hätten, dass sich die Pfeile in einem winzigen Detail unterscheiden. Ein weiterer Pfeil sei auch im Caddy gefunden worden, bemerkte Verteidiger Nitschmann heute. Hatte G. deshalb einen Tag nach Auffinden des Caddys einen Prüffall beim Online-Bezahldienst Paypal aufgemacht?
Karsten Manczak soll mit einer Armbrust getötet worden sein. Eine Armbrust, wie sie der Angeklagte etwa vor Wochen vor der mutmaßlichen Tat gekauft haben soll. Doch Martin G. will die Armbrust nicht selber gekauft haben. Diese sei mit seinem Ausweis von einem Unbekannten bestellt worden. Der Kaufbetrag aber wurde von seinem Konto abgebucht, das hätten die Ermittlungen ergeben.
Ebenfalls wurde herausgefunden, dass der Postbote dieses Paket an die Wohnanschrift von Martin G. zugestellt habe. G. aber hatte einen Tag nach dem Auffinden des Caddys an Paypal gemeldet, dass jemand anderes unter seinem Namen die Waffe gekauft hatte. Der Betrag wurde ihm daraufhin erstattet. Von der Armbrust fehlt bis heute jede Spur. Die Polizei geht davon aus, dass G. den Paypal-Fall eröffnete, weil der im Fahrzeug gefundene Pfeil zu ihm führen könne. Den Kauf der Armbrust habe er so vertuschen wollen
Sah ein Zeuge den toten Karsten Manczak?
Ein weiterer Zeuge soll am kommenden Freitag vor dem Braunschweiger Landgericht aussagen. Er will am mutmaßlichen Tattag, den 13. April 2021 gegen 11 oder 12 Uhr, eine Beobachtung auf der Autobahn bei Hannover gemacht haben. Der Mann gibt an, einen blauen Caddy mit dem Kennzeichenfragment GS-KK gesehen zu haben. Auf der Rückbank soll sich eine hilflose oder leblose Person gefunden haben. Der Zeuge habe hinterher nicht mehr genau sagen können, wo genau er die Beobachtung gemacht hatte. Mit dem Zeugen sei man die Strecke abgefahren, in der Hoffnung, er könne den Ort näher bestimmen, erklärt der Moko-Leiter. Man habe den Bereich dann aber lediglich auf die Auffahrt Anderten eingrenzen können.
Verliert der Angeklagte seinen Verteidiger?
Die Strafverteidiger Martin Nitschmann und Andreas Zott ließen auch an diesem Tag nichts unversucht, die Unschuld ihres Mandanten zu beweisen, oder zumindest die Ermittlungen der Polizei ins Wanken zu bringen. Doch ob der Angeklagte Martin G. auch in den folgenden Prozesswochen noch auf Nitschmann setzten kann, ist fraglich.
Dem Angeklagten Martin G., der sich seit nunmehr neun Monaten in Haft befindet, geht das Geld aus. Seinen Anwalt Martin Nitschmann könne er nicht mehr lange bezahlen. Zu Beginn des Prozesses sei man von zehn Prozesstagen ausgegangen. Nun zeichnet sich ab, dass das Verfahren noch viele Tage in Anspruch nehmen wird. Aktuell geht die Kammer davon aus, dass weitere Termine im April, oder sogar im Mai anberaumt werden. Zu viele Fragen seien noch ungeklärt und einige Zeugen müssen noch vernommen werden. Für den Angeklagten sei das aber finanziell nicht mehr leistbar. Es sei zu befürchten, dass er sein Mandat nicht weiterführen könne, so Nitschmann. Es sei denn, die Kammer ordnet einen zweiten Verteidiger an. Was gemessen an der Schwere des Vorwurfs, der aus Sicht des Verteidigers einseitigen Ermittlung und den Versäumnissen, angemessen sei. Staatsanwältin Peggy Creutzburg signalisierte schon am heutigen Prozesstag, dass sie dem Antrag nicht zustimmen werde. Zumindest nicht zum jetzigen Zeitpunkt.
Nitschmann, der inzwischen bekannt für seine griffigen Befragungsmethoden ist, ging zumindest mit dieser Auffassung der Staatsanwältin konform und quittierte dies mit der Aussage: "Dass sie mich hier nicht mehr sehen wollen, ist mir klar."
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Dass vor der Tat ein Streitgespräch zwischen KM und dem Täter stattgefunden hat, halte ich für nicht bewiesen. Dieses Streitgespräch hätten die Söhne und die Ehefrau hören müssen. Sie haben aber nichts gehört. Daher gehe ich davon aus, dass die Zeugin sich bezüglich des Streitgesprächs geirrt hat.
Zu den vermeintlichen Zeugensichtungen ist zu sagen, dass gerade in Vermisstenfällen Zeugen sich häufig irren, wenn sie davon berichten, dass sie den Vermissten gesehen haben. In jedem Vermisstenfall hat es bislang Zeugensichtungen gegeben zu einem Zeitpunkt als der oder die Vermisste bereits tot waren. Dass eine Zeugensichtung auf einem Irrtum beruhen muss, müsste beweisbar sein durch eine gutachterliche Stellungnahme zur Menge des Blutes im Caddy und auf der Terrasse. Ich gehe davon aus, dass so viel Blut gefunden worden ist, dass ein Überleben des KM ausgeschlossen werden kann. Ansonsten hätte es gar keinen Mordprozess gegeben.
Zu den vermeintlichen Zeugensichtungen ist zu sagen, dass gerade in Vermisstenfällen Zeugen sich häufig irren, wenn sie davon berichten, dass sie den Vermissten gesehen haben. In jedem Vermisstenfall hat es bislang Zeugensichtungen gegeben zu einem Zeitpunkt als der oder die Vermisste bereits tot waren. Dass eine Zeugensichtung auf einem Irrtum beruhen muss, müsste beweisbar sein durch eine gutachterliche Stellungnahme zur Menge des Blutes im Caddy und auf der Terrasse. Ich gehe davon aus, dass so viel Blut gefunden worden ist, dass ein Überleben des KM ausgeschlossen werden kann. Ansonsten hätte es gar keinen Mordprozess gegeben.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
von AngRa » Freitag, 11. Februar 2022, 18:33:55
Danke für die Informationen die du hier zur Verfügung stellst.
Das ist stark von dir.
Ich lese genau mit.
Bin allerdings der Meinung das im Moment die Parteien vor Gericht an der Reihe sind Stellung zu beziehen.
Staatsanwältin Peggy Creutzburg signalisierte schon am heutigen Prozesstag, dass sie dem Antrag nicht zustimmen werde.
Dieses wird die Staatsanwältin nicht durchhalten können. Meiner Meinung dazu.
Die Illusion der Demokratie lebt von der Vertuschung staatlicher Rechtsbrüche, und leider verliert sich selbst die Standfestigkeit ursprünglich integerer Persönlichkeiten allzu oft in den Sümpfen der Politik.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
@U.s. 1 883
Ja, ich gehe auch davon aus, dass dem Angeklagten RA Nitschmann als zweiter Verteidiger beigeordnet wird, denn der Prozess ist umfangreicher als gedacht, wenn es noch weitere Verhandlungstage gibt.
Ja, ich gehe auch davon aus, dass dem Angeklagten RA Nitschmann als zweiter Verteidiger beigeordnet wird, denn der Prozess ist umfangreicher als gedacht, wenn es noch weitere Verhandlungstage gibt.
Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Vielen Dank für die ganzen Informationen, AngRa!
Es gibt in der Tat unterschiedliche Zeitungsberichte zu dem "Streitgespräch". Lokale Zeitungen berichten auch, die Zeugin habe lautes "Stimmengewirr" gehört und die Stimme des Opfers erkannt, sei aber nicht sicher, ob er "lamentiert" habe oder noch weitere Stimmen vorhanden waren.
Ausserdem wird berichtet, der Anbau sei erleuchtet gewesen und jemand habe die Büsche mit einer Taschenlampe abgeleuchtet. Der Zeuge vermutete, KM suche seine Katze und legte sich wieder ins Bett.
Ich glaube auch nicht an ein Streitgespräch. Ich vermute, der Täter hat im Garten Lärm gemacht, worauf KM Einbrecher vermutete und sie mit Licht und Schimpfen verscheuchen wollte. Dadurch wurde er aus dem Haus gelockt und angegriffen.
Es gibt in der Tat unterschiedliche Zeitungsberichte zu dem "Streitgespräch". Lokale Zeitungen berichten auch, die Zeugin habe lautes "Stimmengewirr" gehört und die Stimme des Opfers erkannt, sei aber nicht sicher, ob er "lamentiert" habe oder noch weitere Stimmen vorhanden waren.
Ausserdem wird berichtet, der Anbau sei erleuchtet gewesen und jemand habe die Büsche mit einer Taschenlampe abgeleuchtet. Der Zeuge vermutete, KM suche seine Katze und legte sich wieder ins Bett.
Ich glaube auch nicht an ein Streitgespräch. Ich vermute, der Täter hat im Garten Lärm gemacht, worauf KM Einbrecher vermutete und sie mit Licht und Schimpfen verscheuchen wollte. Dadurch wurde er aus dem Haus gelockt und angegriffen.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Es spricht einiges dafür, dass die Tatwaffe eine Pistolenarmbrust war. Mir war nicht bekannt, dass auch im Caddy ein Pfeil gefunden worden ist. Das ist erst im letzten Zeitungsbericht nachzulesen. Ich habe mich immer darüber gewundert, wie die Polizei auf diese Tatwaffe gekommen ist. Nun ist dieser Punkt geklärt. Offenbar hat der Täter den Pfeil im Caddy übersehen. Interessant wäre es, ob Blutanhaftungen am Pfeil gefunden worden sind.
Möglicherweise hat der Angeklagte wegen des gefundenen Pfeils einen Tag nach Auffinden des Caddy einen Fall bei Paypal eröffnet. Nach meinen Erfahrungen ist es leicht über Paypal bezahltes Geld zurück zu bekommen, wenn man vorträgt, dass die bestellte Ware nicht angekommen ist. Da wird nichts weiter geprüft. Demzufolge ist eine Paypal-Erstattung auch kein zwingender Beweis, dass jemand unter falscher Identität Waren bestellt hat bzw. dass Waren nicht angekommen sind.
Möglicherweise hat der Angeklagte wegen des gefundenen Pfeils einen Tag nach Auffinden des Caddy einen Fall bei Paypal eröffnet. Nach meinen Erfahrungen ist es leicht über Paypal bezahltes Geld zurück zu bekommen, wenn man vorträgt, dass die bestellte Ware nicht angekommen ist. Da wird nichts weiter geprüft. Demzufolge ist eine Paypal-Erstattung auch kein zwingender Beweis, dass jemand unter falscher Identität Waren bestellt hat bzw. dass Waren nicht angekommen sind.
Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Der ganze Fall beruht auf falscher Fährtenlegung .
Das steht sicher fest . Die ganze Tat wurde sehr lange im voraus geplant.
Das steht sicher fest . Die ganze Tat wurde sehr lange im voraus geplant.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Wurde die Tat von einer Person geplant und von einer Person ausgeführt?
Auf mich macht das ganze auch jetzt langsam den Eindruck als würden mehr als nur eine Person an der Tat beteiligt gewesen sein (Planung/ Ausführung).
Dies gilt natürlich auch in dem Falle, als dass es nicht zu einem Mord gekommen ist und eine Entführung/Vermisstenfall hier vorliegt.
Also entweder Vermisstenfall (Entführung), oder eben Tötungsdelikt/Mord.
Wobei das Eine, das Andere ja nicht ausschließt.
Wer würde denn (auch bei jetzigen Prozessverlauf) von der ganzen Situation profitieren?!
Ich finde außerdem dass die" Kinder" des Ehepaares M., bis heute in einem besonderen Spannungsfeld sich befinden.
Ich denke das sind berechtigte Fragen.
Auf mich macht das ganze auch jetzt langsam den Eindruck als würden mehr als nur eine Person an der Tat beteiligt gewesen sein (Planung/ Ausführung).
Dies gilt natürlich auch in dem Falle, als dass es nicht zu einem Mord gekommen ist und eine Entführung/Vermisstenfall hier vorliegt.
Also entweder Vermisstenfall (Entführung), oder eben Tötungsdelikt/Mord.
Wobei das Eine, das Andere ja nicht ausschließt.
Wer würde denn (auch bei jetzigen Prozessverlauf) von der ganzen Situation profitieren?!
Ich finde außerdem dass die" Kinder" des Ehepaares M., bis heute in einem besonderen Spannungsfeld sich befinden.
Ich denke das sind berechtigte Fragen.
Die Illusion der Demokratie lebt von der Vertuschung staatlicher Rechtsbrüche, und leider verliert sich selbst die Standfestigkeit ursprünglich integerer Persönlichkeiten allzu oft in den Sümpfen der Politik.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
@AngRaAngRa hat geschrieben: ↑Montag, 14. Februar 2022, 05:11:12 Es spricht einiges dafür, dass die Tatwaffe eine Pistolenarmbrust war. Mir war nicht bekannt, dass auch im Caddy ein Pfeil gefunden worden ist. Das ist erst im letzten Zeitungsbericht nachzulesen. Ich habe mich immer darüber gewundert, wie die Polizei auf diese Tatwaffe gekommen ist. Nun ist dieser Punkt geklärt. Offenbar hat der Täter den Pfeil im Caddy übersehen. Interessant wäre es, ob Blutanhaftungen am Pfeil gefunden worden sind.
Möglicherweise hat der Angeklagte wegen des gefundenen Pfeils einen Tag nach Auffinden des Caddy einen Fall bei Paypal eröffnet.
Wenn der Angeklagte zum Beispiel wegen des gefundenen Pfeils kurz nach Auffinden des Caddy einen Fall bei Paypal eröffnet hätte, hätte er von jemandem die Information bekommen haben müssen, dass ein Pfeil im Auto gefunden wurde. Der Angeklagte war kurz nach Auffinden des Caddy noch nicht als Beschuldigter geführt worden. Er war nicht der Fallbearbeiter, war wohl auch nicht Bediensteter in dieser Ermittlungsstelle. Inwiefern ihm sein Beruf diese Information ermöglichte, weiß ich nicht.
Die Eröffnung dieses Paypal-Falles beinhaltet die Möglichkeit, dass die Tat jemandem anderen zugeschrieben werden kann, der die Möglichkeit hatte, von seinem Ausweis eine Kopie zu machen. Ob es nur eine theoretische Möglichkeit wäre, darüber kann ich nicht spekulieren.
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