Aktuellere Erkenntnisse (die Pressemitteilung ist vom 05.11.2025 !) könnten ja eine ganz andere Beweislast bedeuten. Von den Ergebnissen des toxikologischen Gutachtens haben wir bis heute auch noch keine Informationen. Für mich entscheidend, auch hier das psych. Gutachten, wovon wir ja auch noch nix eine Ahnung haben. Was wenn da drin stehen würde: " Ich als Gutachter widerspreche da ganz vehement, für mich ist das An(Ver)brennen ein Akt der besonderen Grausamkeit und diente nicht in erster Linie der Spurenbeseitigung. ... hat durch ... in ihrem Leben sich, insbesondere in den letzten Monaten, zu dieser unmenschlichen und barbarischen Person entwickelt und ich kann das Gericht nur bitten, dass in einem Urteil zu berücksichtigen."
MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Jetzt hat es K L I C K gemacht und ich habe es begriffen. Ich lerne stetig was dazu, sehr schön. D A N K E !Gastleser hat geschrieben: ↑Donnerstag, 26. Februar 2026, 23:46:11 Nein, stehst du nicht.
Aber es ist ein Unterschied, ob es eine zusammenhängende Handlung war oder getrennte Handlungen, z.B. vielleicht unterbrochen durch Autofahren und Spiritus-Shopping.
Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Ich halte mich weiterhin an die Unschuldsvermutung, auch wenn es mir nicht leicht fällt.
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
jetzt bin ich vollends verwirrt
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