Es ist richtig, dass die Formulierung „werde man Anklage erheben“ im Konjunktiv I steht und somit eine indirekte Rede anzeigt. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass diese Aussage die wortwörtliche Aussage des Oberstaatsanwalts ist. Die Zeitung könnte seine Aussage gekürzt oder in eigenen Worten wiedergegeben haben, mglw. sogar frei interpretiert. Dass Zeitungen juristische Begriffe nicht immer exakt wiedergeben, hat der Fall Alexandra R. mehr als deutlich gezeigt.
[Hat sich mit dem Beitrag von @Gast überschnitten.]
Bei sehr geringen Chancen auf eine Verurteilung wird die Anklage oft von der Staatsanwaltschaft gar nicht erst erhoben. Mal sehen, was die nächsten Wochen bringen und ob der angekündigte Termin dieses Mal von Herrn Nowack eingehalten wird.GästinF hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. Februar 2026, 13:20:21 Ein reiner Indizienprozess ist selbstredend möglich, aber da muss man schon alles schlüssig dargelegt werden. Nicht nur, wie sich alles zutrug, sondern auch Zeugen müssen sich vor Gericht als glaubhaft erweisen.
Sonst wird das nichts mit einer Verurteilung- wenn es zum Prozess kommt.
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