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Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Dienstag, 13. Januar 2026, 16:02:47
von Bntzrnm
ihold hat geschrieben: Dienstag, 13. Januar 2026, 06:39:29 Man verlangt von der Anklage eine stringente Beweisführung,
so wie ich es beschrieben habe, natürlich auch ich.
Die Anklage hat selbst auf Freispruch plädiert, weil aus ihrer Sicht die Indizien nicht für eine Verurteilung ausreichen,
also Freispruch aus Mangel an Beweisen.
So hat auch das Gericht geurteilt.
Wen meinst du denn mit "man"?
Ja, die Anklage hat für Freispruch plädiert, weil es ihnen nicht gelungen war, gegen den Ex-Angeklagen etwas Belastendes vorzubringen. Und ja, auch das Fehlen jeglicher Beweise und Indizien ist letztlich ein Mangel an Beweisen, das möchte ich auch gar nicht bestreiten. Darauf kommt es aber nicht an, relevant ist, dass das Gericht keinen Zweifel daran hatte, dass der Ex-Angeklagte unschuldig ist. Im zweiten Prozess konnten die wenigen Indizien, die von der StA auch schon im ersten Prozess gegen den Ex-Angeklagten vorgebracht wurden, widerlegt werden. Übrig blieben die Indizien, die laut der StA gegen einen Unfall sprachen (unabhängig von dem Ex-Angeklagten), diese verloren an Relevanz, nachdem sich herausgestellt hatte, dass der Ex-Angeklagte damit nichts zu tun hatte.
ihold hat geschrieben: Dienstag, 13. Januar 2026, 06:39:29 Die Verteidigung sieht anhand ihrer neuen Gutachten die Unschuld des Freigesprochenen als erwiesen an.
Woraus schließt du das?
Auf mich wirkt es so, dass sie die Unschuld als bereits erwiesen ansehen, aber die Gutachten als geeignet sähen, auch die letzten Zweifel in der Bevölkerung zu zerstreuen. Deshalb hätten sie die Gutachen gerne im Verfahren vorgebracht.
Aus nachvollziehbaren Gründen hat man sich seitens der Verteidigung einfach breit aufgestellt und es nicht nur dabei belassen, die belastenden Indizien auszuräumen, sondern auch versucht das tatsächliche Geschehen aufzuklären. Aufgrund des Ablaufs des ersten Prozesses musste damit gerechnet werden, dass es auf den Nachweis eines Unfalls ankommen könnte.
ihold hat geschrieben: Dienstag, 13. Januar 2026, 06:39:29 @Bntzrnm, warum müsste die Anklage etwas beweisen, was sie gar nicht behauptet?
Kann ich dir nicht beantworten, etwas derartiges hab ich nicht behauptet.
ihold hat geschrieben: Dienstag, 13. Januar 2026, 06:39:29 Seit 26. November kündigt die Verteidigung an, die Beweise zu liefern, sprich, die Gutachten zu veröffentlichen.
Meines Wissens nach, sollte Rücksprache mit den Sachverständigen bezügliche einer eventuellen Veröffentlichung gehalten werden, von einer Ankündigung habe ich nichts gehört.
ihold hat geschrieben: Dienstag, 13. Januar 2026, 06:39:29 In meinem letzten Beitrag hab ich aufgezeigt, dass die Feststellung der Richterin, es sei sicher,
wer an in jener Nacht CoC gespielt habe, alles andere als sicher ist (und das ohne Konjunktiv).
Welche Meinung habt ihr denn dazu?
Bei dem CoC-Spiel fand ich den Umstand, dass den Ermittlern die Daten dazu entgangen sind, viel dramatischer. Hat man wirklich das Handy nicht nach einem möglichen Alibi überprüft? Obwohl sowohl Entlastendes als auch Belastendes ermittelt werden muss?!?
Die Annahme, dass dem Ex-Angeklagten das Spiel zugerechnet wird, bereitet mir hingegen kein Kopfzerbrechen. Es ist naheliegend, es ist sein Spiel, sein Handy (Hauptnutzer) und es wurde zu einer Zeit gespielt, die zu seinen Angaben und den Angaben der Zeugen passt, während die Übrigen im Haus schliefen. Natürlich gibt es die theoretische Möglichkeit, dass es irgenjemand anderes gespielt hat, aber darauf kommt es nicht an;
ihold hat geschrieben: Dienstag, 13. Januar 2026, 10:47:24Ich sag dir nur: Lass das! Du machst das schon zum 2. Mal!

Entschuldige dich gefälligst, und zwar öffentlich, und gut ist's!
Was soll das?
Was spricht dagegen, seine Beiträge im Nachhinein zu verändern? Wenn es nicht erlaubt wäre, hätte man die Funktion nicht implementiert.
Soweit ich weiß, hast du dich dieser Funktion auch schon bedient, welcher Umstand würde es dir gestatten und anderen nicht?
ihold hat geschrieben: Dienstag, 13. Januar 2026, 12:53:14 Der Beitrag mit dem defekten Link und der Folgebeitrag existiert heute noch?

Jetzt erklär mal, wie ist das möglich?
"FAQ" kann dir da weiterhelfen.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Mittwoch, 14. Januar 2026, 12:15:42
von andi55
Herr Genditzki bekommt 1,3 Millionen Entschädigung !! Muss er zwar noch versteuern und Rentenbeiträge nachzahlen, aber immerhin wurde ein Zeichen gesetzt. Nicht zu vergessen die Anwaltskosten !
Mal sehen wie es hier weitergeht. Ob Sebastian auch eine Entschädigung bekommt ?

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Mittwoch, 14. Januar 2026, 14:21:10
von Catch22
andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 14. Januar 2026, 12:15:42 Herr Genditzki bekommt 1,3 Millionen Entschädigung!! …
Danke für die Info!

► Süddeutsche Zeitung:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/baye ... li.3368471
► Beck aktuell:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... ionenhoehe
► Legal Tribune online:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... chaedigung
► Pressemitteilung des bayerischen Justizministeriums:
https://www.bayern.de/freistaat-bayern- ... edarf-bei/
► Bayerische Staatszeitung (insbes. letzter Absatz):
https://www.bayerische-staatszeitung.de ... staat.html
► Welt:
https://archive.ph/20250115033851/https ... eiter.html (vollständig)
https://www.welt.de/politik/deutschland ... eiter.html (Paywall)
(Anm.: Der letzte Absatz irrt, der Eiskeller-Freispruch ist rechtskräftig.)
► Focus (dpa):
https://www.focus.de/panorama/welt/13-j ... ad1d3.html
Leserkommentare:
https://www.focus.de/panorama/welt/13-j ... l#comments
► OVB (Rosenheim24):
https://www.rosenheim24.de/bayern/muenc ... 22100.html
► SAT.1:
https://youtu.be/jqCW2H_wbWE
► Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Manfred_G ... Verfahrens

Darin heißt es auch, das Bayerische Staatsministerium der Justiz setze sich auf Bundesebene für die Erhöhung der Pauschale für die immaterielle Haftentschädigung von derzeit 75 auf künftig 100 Euro pro Tag ein. Auch sehe ein Gesetzentwurf vor, auf die bisher zulässige [und vom Freistaat Bayern gern gepflegte] Anrechnung der Ersparnis für Unterkunft und Verpflegung während der Haft zu verzichten.

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 14. Januar 2026, 12:15:42 … Ob Sebastian auch eine Entschädigung bekommt?
Die Strafkammer des LG Traunstein hat Sebastian nicht nur freigesprochen, sondern auch bestimmt, dass er für die zu Unrecht erlittene U-Haft zu entschädigen ist.

Zur Höhe der Haftentschädigung siehe hier:
viewtopic.php?p=295664#p295664

Vor allem über den Ersatz des materiellen Schadens wird wohl noch vor Gericht gestritten werden. Eine entsprechende Amtshaftungsklage (also eine zivilrechtliche Klage auf Schadenersatz gegen staatliche Institutionen) hatte die Verteidigung Sebastians bereits angekündigt. Als Anspruchsgegner in Betracht gezogen werden offenkundig Beamte der KPI Rosenheim (also das Innenministerium des Freistaats) sowie die VorsRi‘inLG Aßbichler (also das Justizministerium des Freistaats). Für letztere gilt das sogenannte Spruchrichterprivileg (§ 839 Abs. 2 Satz 1 BGB), d. h. eine Haftung eines Richters kann nur dann erwachsen, wenn der Pflichtverstoß in einer Straftat besteht (z. B. § 339 oder § 344 StGB). Das tatbestandliche Vorliegen einer Straftat muss nicht von einem Strafgericht festgestellt werden; die diesbezügliche Sachverhaltsaufklärung und -feststellung kann auch vor dem im Wege der Amtshaftungsklage angerufenen Zivilgericht erfolgen. Zuständig: eine Zivilkammer des LG Traunstein.

Geltend gemacht werden könnten beispielsweise Verdienstausfall, jahrelange Verzögerung der Ausbildung (Anspruch auf Ersatz des am Ende des Erwerbslebens fehlenden Einkommens) Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, ein über die o. a. pauschale Haftentschädigung hinausreichendes Schmerzensgeld sowie diejenigen Kosten der Verteidigung, die nicht als „notwendige Auslagen“ nach § 467 Abs. 1 StPO von der Staatskasse getragen werden (ggf. auch die Kosten für privat eingeholte Gutachten).

Inwieweit diese Schadenersatzansprüche durchdringen werden, wird sich zeigen. Die Öffentlichkeit wird dabei faktisch weitestgehend ausgeschlossen sein: Mündliche Verhandlungen vor einem Zivilgericht sind zwar öffentlich, jedoch gilt hier (anders als im Strafprozess) nicht der Mündlichkeitsgrundsatz. Vornehmlich wird nur mündlich Bezug genommen auf Schriftsätze oder Aktenteile, deren Inhalt jedoch dem Publikum nicht bekannt ist. Insbesondere werden die Klageschrift und die Erwiderung der Beklagtenseite nicht verlesen. Dies erschwert es am Verfahren unbeteiligten Zuhörern wie auch der Presse ungemein, einer zivilgerichtlichen Verhandlung sachlich folgen zu können. Nur die Einvernahme von Zeugen, Sachverständigen und Prozessparteien erfolgt Wort für Wort coram publico.

Zumindest über das Ergebnis (Vergleich oder Urteil) wird die Öffentlichkeit informiert werden. Vielleicht gibt es zwischendurch auch die eine oder andere Presseerklärung der Klägerseite und des Freistaats Bayern. Spannend bleibt‘s weiterhin.

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Mittwoch, 14. Januar 2026, 23:30:35
von andi55
@Catch22
Dass Sebastian die Haftentschädigung bekommt, habe ich schon verstanden. Aber alles was on top noch dazukommen soll, muss ja erst mal wieder erstritten werden. Ich hoffe mit Erfolg ! Wird teuer für den Staat und nicht nur für den, auch Hanna's Eltern bleiben auf den Kosten für den Nebenklagevertreter sitzen, welcher so große Töne von sich gegeben hat !
Dabei hätte es einen pflichtbewussten Beamten gegeben, welcher umgehend den zuständigen Sachbearbeiter kontaktiert hat, als sich bei der Auswertung von Verena's Handy herausstellte, dass diese sich in einem wichtigen Datum getäuscht hat !! Wäre diese Info nicht einfach ignoriert worden, hätte es kein Täterwissen gegeben und die U-Haft wäre für Sebastian beendet gewesen und somit alles was danach kam.
Ist das zu einfach gedacht ? Was um alles in der Welt hat die allesamt nur geritten ?

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 15. Januar 2026, 09:50:34
von Catch22
andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 14. Januar 2026, 23:30:35 … auch Hanna's Eltern bleiben auf den Kosten für den Nebenklagevertreter sitzen, welcher so große Töne von sich gegeben hat! …
Auch die Nebenkläger können Schadenersatzansprüche geltend machen, etwa gegen den Freistaat im Wege der Amtshaftung.

Alternativer Kausalverlauf: Hätte die Polizei fehlerfrei ermittelt, wäre es gar nicht zu einer Anklage und zu einem Hauptverfahren gegen Sebastian gekommen …

Nicht bekannt ist, ab welchem Zeitpunkt die Hinterbliebenen anwaltlichen Beistand in Anspruch genommen hatten. Denkbar wäre dies bereits im Anfangsstadium der Ermittlungen; in der frühen Phase aber wäre daraus noch kein Schaden erwachsen. Und soweit der RA der Nebenklage fehlerhafte Ermittlungen selbst schuldhaft befeuert haben sollte, müssten sich seine Mandanten dies zurechnen lassen, was aufgrund sogenannten Mitverschuldens zu einer Minderung des Schadenersatzanspruchs gegen den Freistaat führen würde.

Daneben kommen auch Schadenersatzansprüche gegen den Nebenklagevertreter in Betracht aufgrund schuldhaft falscher Beratung und Vertretung. Jeder RA verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung.

Hannas Eltern sollten sich anwaltlich beraten lassen – von einem RA außerhalb des Chiemgaus! Kaum ein ortsansässiger RA würde in puncto Anwaltshaftung einem Rosenheimer Kollegen unbefangen gegenübertreten. Gleiches gilt in puncto Amtshaftung der örtlichen Polizei.

Für den Fall, dass die Kosten der Nebenklage von einer Rechtsschutzversicherung getragen worden sein sollten, wird der Versicherer alles tun, um die o. a. Anspruchsgegner in Regress zu nehmen. Denn welcher Versicherer will sich dem Vorwurf der Veruntreuung der Beiträge seiner Versicherungsnehmer aussetzen?

Am Ende haftet der Steuerzahler für den Bockmist von Staatsbediensteten, für die eine Regierung die Verantwortung trägt, die von einem Parlament eingesetzt wurde, das der Steuerzahler selbst gewählt hatte. ;-)

Re: TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Verfasst: Donnerstag, 15. Januar 2026, 14:30:03
von Catch22
In meinem gestrigen Beitrag habe ich die Auswahl aktueller Berichterstattung zur Entschädigung im Badewannen-Fall um weitere Links ergänzt (siehe hier).