Tod bleibt wohl ungeklärt
… Aus diesen Gründen kann es zum Freispruch kommen
Nach dem Besuch des Lokals Eiskeller … wurde Hanna … [W.] … tot in der Prien aufgefunden. Wie und warum sie gestorben ist, bleibt vorerst ungeklärt. – Foto: Herbert Reichgruber
Der zweite Mordprozess gegen Sebastian T. … wird voraussichtlich am Dienstag für den jungen Mann ein frühes Ende finden.
Nachdem am letzten Prozesstag hinter verschlossenen Türen … ein Gespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung stattgefunden hatte, erwarten Prozessbeobachter am Dienstag eine finale Entscheidung, die wohl einen Freispruch … bedeutet. Und: Es soll um eine mögliche Entschädigung für Sebastian T. gehen, die mindestens fünfstellig sein würde.
Es wurde Stillschweigen vereinbart
Öffentlich bekannt ist der Inhalt des Gesprächs zwischen den Prozessbeteiligten nicht, es wurde Stillschweigen vereinbart, an das sich bis zum Montag wohl auch alle gehalten haben. Nachdem keine Zeugen geladen und keine neuen Beweise beantragt worden sind, wird es am Dienstag ab 9.30 Uhr … um die Ergebnisse der Beratungen der Staatsanwälte mit ihrer Behördenleitung sowie der Verteidiger mit ihrem Mandanten und seinen Angehörigen gehen.
Denn beim nichtöffentlichen Rechtsgespräch … wurde nicht darüber entschieden, ob der Prozess mit einem sogenannten „Deal“ endet. Wäre es zu einer Übereinkunft gekommen, hätte diese anschließend sofort öffentlich gemacht werden müssen.
Freispruch mangels Beweisen?
Wahrscheinlicher ist, dass die Parteien beraten, ob der Angeklagte mangels Beweisen freigesprochen werden kann. Bisher gehen Polizei und Staatsanwaltschaft ja davon aus, dass Sebastian T. Hanna … [W.] … bewusstlos geschlagen und in … den Bärbach geworfen hat, wo sie dann ertrunken ist.
Allerdings zeigte sich im Laufe des jetzigen Prozesses, dass die Beweislage dazu dürftig ist. Trotz Nachermittlungen wurden keine Spuren gefunden, die eindeutig belegen, dass Sebastian T. der Studentin damals beim Joggen begegnet ist. Es bestehen zwar Zweifel, ob er die von ihm der Polizei vorgelegten Kleidungsstücke, die er in der mutmaßlichen Tatnacht getragen haben soll, auch tatsächlich trug. Aber das Gegenteil wurde bisher nicht nachgewiesen.
Bei Durchsuchungen der Wohnung des Angeklagten gefundene weitere Kleidungsstücke sollen zwar Spuren ergeben haben, diese seien aber für einen Kontaktnachweis ungeeignet gewesen.
Belastungszeuge gilt als unglaubwürdig
Der größte Belastungszeuge Adrian M., der … nochmals versichert hatte, dass ihm Sebastian T. den Überfall auf Hanna … [W.] … gestanden habe, wurde von dem gerichtlich beauftragten Gutachter als unglaubwürdig bezeichnet.
Keine Rolle spielt es dabei, dass ein zweiter Gutachter [ein Psychiater, kein Aussagepsychologe!], der Adrian M. deutlich länger kennt, dessen Aussage glaubt, wie der Gutachter gegenüber der Mediengruppe Bayern bestätigt hatte. Im Prozess selbst hatte er nur darüber zu berichten, ob Adrian M. grundsätzlich die „Tüchtigkeit“ für eine Aussage besitzt, also verstehen kann, was seine Angaben bedeuten. Diese Aussagetüchtigkeit hatte der Gutachter bestätigt.
Weitere Zeugin verstrickte sich in Widersprüche
Eine weitere Belastungszeugin [Verena R.] …, die angegeben hatte, Sebastian T. habe ihr noch am 3. Oktober 2022 von dem Mord an Hanna … [W.] berichtet, was zu dieser Zeit Täterwissen gewesen wäre, verstrickte sich so in Widersprüche, dass ihr nicht mehr gelaubt wird.
Für die Verteidigung hat ihr Mandant, der nie ein Geständnis abgelegt hat, mit dem Tod von Hanna … [W.] gar nichts zu tun. Regina Rick und Yves Georg verfolgen die Theorie, dass die Studentin durch einen Unfall ums Leben gekommen ist.
Sie wollten dies mit zahlreichen Gutachtern beweisen, die sie selbst beauftragt hatten. Die vom Gericht [des ersten Rechtsgangs, dessen Urteil vom BGH aufgehoben wurde!] bestellten Gutachter vertraten allerdings eine gegenteilige Ansicht. Eine Entscheidung in dieser Frage wäre mit einem Freispruch vom Tisch.
Bekommt Sebastian T. eine Entschädigung?
Letztlich wird es in diesem Verfahren auch noch darum gehen, ob und welche Entschädigung Sebastian T. bekommt. Alleine für seine 945 Tage im Gefängnis stünden ihm rund 71.000 Euro zu. Hinzu könnte auch noch ein Verdienstausfall kommen. Und es wird auch um die Frage gehen, wer für die von der Verteidigung beauftragten Gutachten bezahlt, die nun gar nicht mehr im Verfahren benötigt werden.
Klar ist: Mit einem Freispruch müssten die Kosten beider Verfahren von der Staatskasse getragen werden. Alleine für den ersten Prozess geht es dabei laut Gerichtssprecherin Cornelia Sattelberger um eine hohe fünfstellige Summe.
PNP.de am 24.11.2025
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