TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Arian Arnold, Jenny Böken, Kirsten Heisig, Unbek. Junge (Oelsa/Osterzgebirge), Isabelle Kellenberger, Malina Klaar, Yolanda Klug, Elisa Lam, Paula Maaßen, Christian Morgenstern, Theresa Stahl, Georgeta Tapu
Lento
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ich hätte es befürwortet, dass das Verfahren weiter geht und die Frage ob Unfall oder Tötungsdelikt noch geklärt wird. Aber man muss den Willen des Angeklagten respektieren, schließlich würden ihm bei der Fortsetzung des Verfahrens weitere Kosten entstehen, die im nicht erstattet werden.

Nur bedingt zum Thema passend: Inzwischen hat Assbichler (6. Strafkammer Traunstein) auch vom BVerfG Nachhilfe in Sachen gesetzlichem Richter erhalten. Sie hatte über eine Verfahrensfrage entschieden, obgleich sie nicht zuständig war. Für die sofortige Bechwerde der Anwältin wäre das OLG München zuständig geweswen. Sie behauptet, dass Überlastung der Grund gewesen sei.

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 55224.html
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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OVB: Urteil schon in dieser Woche?

Wie bereits die Passauer Neue Presse (siehe hier) berichtet nun auch – larmoyant aufgebläht – das Oberbayerische Volksblatt (OVB) über ein möglicherweise noch in dieser Woche bevorstehendes Ende des Prozesses:

Spoiler – hier klicken!
Plädoyers … am Dienstag?
Keine Zeugen, keine Beweise: Urteil … schon in dieser Woche?

Bild
… Richterin Heike Will hat den Vorsitz … Wann wird sie die Beweisaufnahme für beendet erklären? © Michael Weiser

…

… Zwei Wochen machte er Pause – am Dienstag (25. November) wird der Hanna-Prozess … fortgesetzt. Mit einem Abschluss weit früher als erwartet? Es deutet einiges darauf hin. Unter anderem das Schweigen der Prozessparteien. In den zwei Wochen seit dem Rechtsgespräch zwischen Kammer, Verteidigung und Staatsanwaltschaft habe das Landgericht keinerlei schriftliche Äußerung mehr erreicht, sagte Gerichtssprecherin Cornelia Sattelberger.

… Zeugen hielten nicht stand

Weder die Staatsanwälte … äußerten sich also zu dem Gespräch, noch die Verteidiger … Neue Beweisanträge seien nicht mehr gestellt worden, teilte Sattelberger mit. Es wirkt, als hätten sich beide Seiten mit einem Vorschlag von Heike Will arrangiert. Weder sollen am Dienstag Beweise ins Verfahren eingeführt werden. Noch sind Zeugen oder Sachverständige geladen. Am Dienstag, viel früher als erwartet, könnten bereits die Plädoyers gehalten werden.

Was kann Richterin Will vor zwei Wochen unterbreitet haben? Der Inhalt des Gesprächs ist vertraulich. Doch für den Gegenstand der Beratung hinter verschlossenen Türen gibt es Indizien. Schon mit der Aufhebung der Untersuchungshaft … gab die Erste Jugendkammer … eine Tendenz in Richtung Freispruch zu erkennen, zumindest waren viele Prozessbeobachter dieser Meinung. Die bisherigen zwölf Verhandlungstage ergaben offenbar keinerlei weitere Anhaltspunkte für die Schuld von Sebastian T. Im Gegenteil: Die beiden wichtigsten Belastungszeugen hielten nicht stand.

Widersprüche und Borderline-Störung

Da wäre Verena R., Bekannte von Sebastian T. noch aus Schulzeiten. … Doch Verena R. widersprach sich häufig. Und sie widerrief ihre Aussage auch in mehreren Sprachnachrichten an Freunde und Eltern.

Urteil schon in den nächsten Tagen?

Und da wäre Adrian M., Mitgefangener in der JVA Traunstein. … Doch … Gutachter … Steller betonte das Fehlen an Glaubhaftigkeit der Aussage. … Damit steht die Anklage auf tönernen Füßen. Die Kammer könnte genau das im Rechtsgespräch vor zwei Wochen kommuniziert haben. Dann wäre es nicht ausgeschlossen, dass ein Urteil schon in den nächsten Tagen fällt.

…

Rosenheim24.de am 24.11.2025
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 52311.html
ohne Paywall:
https://www.removepaywall.com/search?ur ... 52311.html

Die Leserkommentare dazu:
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... d-Comments
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Lento hat geschrieben: ↑Montag, 24. November 2025, 16:50:22 … Aber man muss den Willen des Angeklagten respektieren …
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dem Willen Sebastians entspricht, auf weitere Sachaufklärung und damit auf den möglichen Beweis eines Unfallgeschehens zu verzichten. Nur wie sollte die Verteidigung diese Sachaufklärung erzwingen? Es geht nicht:

Spoiler – hier klicken!
Catch22 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 20. November 2025, 17:22:07 …
Die Kammer signalisiert(e) einen Freispruch. Die StA lenkt nach Rücksprache innerhalb der Hierarchien ein, verzichtet auf weitere Beweiserhebung und kündigt an, Freispruch zu beantragen. Das Gericht schließt die von Amts wegen vorgesehene Beweisaufnahme und setzt eine Frist für letzte Beweisanträge. Beweisanträge der Verteidigung könnten (ohne Rechtsfolgen) vom Gericht abgelehnt werden. Dann die Plädoyers und das Urteil: Freispruch. Die StA verzichtet auf Rechtsmittel. Dem freigesprochenen Angeklagten steht kein Rechtsmittel zu, weil er durch einen Freispruch nicht beschwert ist. Damit wäre das Urteil sofort rechtskräftig. Nach § 267 Abs. 5 Satz 2 StPO muss in den Urteilsgründen dann nur angegeben werden, dass der Tatvorwurf „aus tatsächlichen Gründen“ nicht festgestellt worden sei. Basta.

…

Ein noch geräuschärmeres Unter-den-Teppich-kehren staatlichen Versagens ginge nicht. Zum Wohlgefallen der StA. Zur Wehr setzen könnte sich die Verteidigung dagegen nicht – denn abgelehnte Beweisanträge können nur mit dem Rechtsmittel der Revision gerügt werden, das dem Angeklagten bei Freispruch aber nicht zusteht.
…

Lento hat geschrieben: ↑Montag, 24. November 2025, 16:50:22 … schließlich würden ihm bei der Fortsetzung des Verfahrens weitere Kosten entstehen, die im nicht erstattet werden. …
Was hilft alles Geld der Welt, wenn man in der Hölle dummer und bornierter Hexenverbrenner leben muss?

Lento hat geschrieben: ↑Montag, 24. November 2025, 16:50:22 Ich hätte es befürwortet, dass das Verfahren weiter geht und die Frage ob Unfall oder Tötungsdelikt noch geklärt wird. …
Die Klärung dieser Frage bleibt virulent. Nur fällt sie dann zurück in die Zuständigkeit der StA und der Rosenheim Cops – und gerät weitestgehend aus dem Fokus der Öffentlichkeit.

Die Nebenklage hat den Schwanz eingezogen. Genau hier hätten die Nebenkläger eine entscheidende Rolle einnehmen können: Blockade der Einvernehmlichkeit zwischen Gericht und StA, weitere Beweisanträge, Befangenheitsantrag, Ankündigung der Revision anstatt Rechtsmittelverzicht – und bei Freispruch Revision (die erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils begründet werden müsste und dann zur Vermeidung sinnloser Kosten zurückgenommen werden könnte).

So hätte ein strategisch gewandter Nebenklagevertreter Druck aufbauen können, um vor den Augen der Öffentlichkeit eine Sachaufklärung voranzutreiben. Mit einem Dampfplauderer aber geht das nicht.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Catch22
Ich glaube der PNP Artikel wurde nochmal überarbeitet. Ich hoffe ich bringe nichts durcheinander.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: ↑Montag, 24. November 2025, 14:32:25PNP: Schneller Freispruch zeichnet sich ab
Wow, das wird ein historischer Tag. Der Tag als die Gerechtigkeit bis nach Oberbayern vordrang.
Hoffentlich wird es wahr...
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: ↑Montag, 24. November 2025, 19:00:41 Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dem Willen Sebastians entspricht, auf weitere Sachaufklärung und damit auf den möglichen Beweis eines Unfallgeschehens zu verzichten. Nur wie sollte die Verteidigung diese Sachaufklärung erzwingen? Es geht nicht:
Das kann ich mir das auch nicht vorstellen. Aber sollte die Verteidigung keine weiteren Anträge stellen, wird es wohl frühzeitig beendet werden.
Catch22 hat geschrieben: ↑Montag, 24. November 2025, 19:00:41Die Klärung dieser Frage bleibt virulent. Nur fällt sie dann zurück in die Zuständigkeit der StA und der Rosenheim Cops – und gerät weitestgehend aus dem Fokus der Öffentlichkeit.
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass das dann alles im Sande verlaufen wird, weil ein Unfall noch blamabler für die Traunsteiner Justiz/StA/Ermittler und Gutachter wäre.

Ein rasches Ende würde auch verhindern, dass die Sachbearbeiter nicht mehr befragt werden, welche wichtige Beweismittel weder an die StA noch an das Gericht weiter gegeben hatte.

Insofern kann es natürlich auch reines Wunschdenken der Gerichts/Pressesprechers sein, dass die Verteidigung keine Beweisanträge morgen stellen wird. Ist ist auch alles auch nur im Konjunktiv gehalten, außerdem was die Presse daraus gemacht hat, weiß man nicht. Dass das LG nicht selbst die Presseveröffentlichung macht und offenbar nur ausgewählte Presseleute informiert, zeigt wieder mal den Traunsteiner Sumpf.

Morgen wissen wir mehr.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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PNP: Mögliche Gründe für Freispruch

In einem weiteren Artikel auguriert die Passauer Neue Presse (PNP) über den morgigen Fortgang, gespickt mit tendenziösen Unschärfen (siehe meine Anmerkungen dazu in eckigen Klammern):

Spoiler – hier klicken!
Tod bleibt wohl ungeklärt
… Aus diesen Gründen kann es zum Freispruch kommen

Bild
Nach dem Besuch des Lokals Eiskeller … wurde Hanna … [W.] … tot in der Prien aufgefunden. Wie und warum sie gestorben ist, bleibt vorerst ungeklärt. – Foto: Herbert Reichgruber

Der zweite Mordprozess gegen Sebastian T. … wird voraussichtlich am Dienstag für den jungen Mann ein frühes Ende finden.

Nachdem am letzten Prozesstag hinter verschlossenen Türen … ein Gespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung stattgefunden hatte, erwarten Prozessbeobachter am Dienstag eine finale Entscheidung, die wohl einen Freispruch … bedeutet. Und: Es soll um eine mögliche Entschädigung für Sebastian T. gehen, die mindestens fünfstellig sein würde.

Es wurde Stillschweigen vereinbart

Öffentlich bekannt ist der Inhalt des Gesprächs zwischen den Prozessbeteiligten nicht, es wurde Stillschweigen vereinbart, an das sich bis zum Montag wohl auch alle gehalten haben. Nachdem keine Zeugen geladen und keine neuen Beweise beantragt worden sind, wird es am Dienstag ab 9.30 Uhr … um die Ergebnisse der Beratungen der Staatsanwälte mit ihrer Behördenleitung sowie der Verteidiger mit ihrem Mandanten und seinen Angehörigen gehen.

Denn beim nichtöffentlichen Rechtsgespräch … wurde nicht darüber entschieden, ob der Prozess mit einem sogenannten „Deal“ endet. Wäre es zu einer Übereinkunft gekommen, hätte diese anschließend sofort öffentlich gemacht werden müssen.

Freispruch mangels Beweisen?

Wahrscheinlicher ist, dass die Parteien beraten, ob der Angeklagte mangels Beweisen freigesprochen werden kann. Bisher gehen Polizei und Staatsanwaltschaft ja davon aus, dass Sebastian T. Hanna … [W.] … bewusstlos geschlagen und in … den Bärbach geworfen hat, wo sie dann ertrunken ist.

Allerdings zeigte sich im Laufe des jetzigen Prozesses, dass die Beweislage dazu dürftig ist. Trotz Nachermittlungen wurden keine Spuren gefunden, die eindeutig belegen, dass Sebastian T. der Studentin damals beim Joggen begegnet ist. Es bestehen zwar Zweifel, ob er die von ihm der Polizei vorgelegten Kleidungsstücke, die er in der mutmaßlichen Tatnacht getragen haben soll, auch tatsächlich trug. Aber das Gegenteil wurde bisher nicht nachgewiesen.

Bei Durchsuchungen der Wohnung des Angeklagten gefundene weitere Kleidungsstücke sollen zwar Spuren ergeben haben, diese seien aber für einen Kontaktnachweis ungeeignet gewesen.

Belastungszeuge gilt als unglaubwürdig

Der größte Belastungszeuge Adrian M., der … nochmals versichert hatte, dass ihm Sebastian T. den Überfall auf Hanna … [W.] … gestanden habe, wurde von dem gerichtlich beauftragten Gutachter als unglaubwürdig bezeichnet.

Keine Rolle spielt es dabei, dass ein zweiter Gutachter [ein Psychiater, kein Aussagepsychologe!], der Adrian M. deutlich länger kennt, dessen Aussage glaubt, wie der Gutachter gegenüber der Mediengruppe Bayern bestätigt hatte. Im Prozess selbst hatte er nur darüber zu berichten, ob Adrian M. grundsätzlich die „Tüchtigkeit“ für eine Aussage besitzt, also verstehen kann, was seine Angaben bedeuten. Diese Aussagetüchtigkeit hatte der Gutachter bestätigt.

Weitere Zeugin verstrickte sich in Widersprüche

Eine weitere Belastungszeugin [Verena R.] …, die angegeben hatte, Sebastian T. habe ihr noch am 3. Oktober 2022 von dem Mord an Hanna … [W.] berichtet, was zu dieser Zeit Täterwissen gewesen wäre, verstrickte sich so in Widersprüche, dass ihr nicht mehr gelaubt wird.

Für die Verteidigung hat ihr Mandant, der nie ein Geständnis abgelegt hat, mit dem Tod von Hanna … [W.] gar nichts zu tun. Regina Rick und Yves Georg verfolgen die Theorie, dass die Studentin durch einen Unfall ums Leben gekommen ist.

Sie wollten dies mit zahlreichen Gutachtern beweisen, die sie selbst beauftragt hatten. Die vom Gericht [des ersten Rechtsgangs, dessen Urteil vom BGH aufgehoben wurde!] bestellten Gutachter vertraten allerdings eine gegenteilige Ansicht. Eine Entscheidung in dieser Frage wäre mit einem Freispruch vom Tisch.

Bekommt Sebastian T. eine Entschädigung?

Letztlich wird es in diesem Verfahren auch noch darum gehen, ob und welche Entschädigung Sebastian T. bekommt. Alleine für seine 945 Tage im Gefängnis stünden ihm rund 71.000 Euro zu. Hinzu könnte auch noch ein Verdienstausfall kommen. Und es wird auch um die Frage gehen, wer für die von der Verteidigung beauftragten Gutachten bezahlt, die nun gar nicht mehr im Verfahren benötigt werden.

Klar ist: Mit einem Freispruch müssten die Kosten beider Verfahren von der Staatskasse getragen werden. Alleine für den ersten Prozess geht es dabei laut Gerichtssprecherin Cornelia Sattelberger um eine hohe fünfstellige Summe.

PNP.de am 24.11.2025
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-20004781
ohne Paywall:
https://archive.ph/20251124181748/https ... n-20004781
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Lento hat geschrieben: ↑Montag, 24. November 2025, 20:20:47 … Aber sollte die Verteidigung keine weiteren Anträge stellen, wird es wohl frühzeitig beendet werden. …
Hast Du nicht verstanden, dass die Verteidigung in der Zwickmühle sitzt? Jedwede weitere Anträge wären vergebens. In dieser Lage ist die Verteidigung handlungsunfähig.

Lento hat geschrieben: ↑Montag, 24. November 2025, 20:20:47 … Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass das dann alles im Sande verlaufen wird …
So sehe ich das auch. Ein geschickter Zug zur Rettung von Justiz, StA, Cops und geirrt habenden Gutachtern.


z3001x hat geschrieben: ↑Montag, 24. November 2025, 20:05:51 Wow, das wird ein historischer Tag. Der Tag als die Gerechtigkeit bis nach Oberbayern vordrang.
Hoffentlich wird es wahr…
Wie bitte? Liest Du nur die Überschriften? In puncto Gerechtigkeit und Sachaufklärung könnte morgen ein rabenschwarzer Tag werden!

andi55 hat geschrieben: ↑Montag, 24. November 2025, 19:33:56 Ich glaube der PNP Artikel wurde nochmal überarbeitet. …
Überarbeitet nicht, aber um einen weiteren Artikel gemehrt (siehe oben). Danke für den Hinweis!
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Catch22
Letztlich wird es in diesem Verfahren auch noch darum gehen, ob und welche Entschädigung Sebastian T. bekommt. Alleine für seine 945 Tage im Gefängnis stünden ihm rund 71.000 Euro zu. Hinzu könnte auch noch ein Verdienstausfall kommen. Und es wird auch um die Frage gehen, wer für die von der Verteidigung beauftragten Gutachten bezahlt, die nun gar nicht mehr im Verfahren benötigt werden.
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-20004781

Aus meiner Sicht müssten die Gutachten ersetzt werden. Da die Frage ob Tötungsdelikt oder Unfall im ersten Verfahren essentiell war, obgleich das vom Gericht noch deutlich weniger als halbherzig verfolgt wurde (siehe EMail zwischen Hydromechaniker und Assbichler), gehe ich davon aus, dass die Gutachten zu den notwendigen Kosten zählen. Die Verteidigung konnte zu diesem Zeitpunkt weder nicht wissen, ob das aktuelle Gericht einen Glaubwürdigkeitsgutachten beauftragt, noch konnte sie den Verlauf der Zeugenbefragung vorhersehen.

Aus Zeitgründen war es natürlich opportun die Erstellung der Gutachten in die Pause zwischen dem Ende des ersten Verfahrens und dem Anfang des zweiten zu legen. Während des Verfahrens wäre es kontraproduktiv gewesen, denn man weiß nicht, ob ein Gutachter in diesem Zeitraum überhaupt sich Zeit nehmen kann und wie lange er dafür benötigt. MAn sieht es ja aktuell schon bzgl. der Gerichtsmediziner-Gutachtens, der erste hat aus Zeitgründen abgelehnt.


Ich befürchte, dass sich die Traunsteiner Justiz/StA mit Händen und Füßen dagegen wehren wird.

Wie ist dazu Deine Einschätzung?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: ↑Montag, 24. November 2025, 20:48:46Wie bitte? Liest Du nur die Überschriften? In puncto Gerechtigkeit und Sachaufklärung könnte morgen ein rabenschwarzer Tag werden!
Ja. Nur Überschriften. Weißt du, so vielbeschätftigt. Keine Zeit. Freispruch ist doch gut, weil sieht so aus, dass er die Hanna wirklich nicht umgebracht hat, sondern es der Alkohol und das Hochwasser war. Das hab ich vom Überschriftenlesen mitbekommen.
Aber vermutlich kann die Bayernjustizmafia das in der Begründung nicht zugeben.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Lento hat geschrieben: ↑Montag, 24. November 2025, 20:51:58 Aus meiner Sicht müssten die [Kosten der] Gutachten ersetzt werden. … Wie ist dazu Deine Einschätzung?
Ich sehe das genauso wie Du. Aber man kann es auch anders sehen – und sich darüber streiten wie die Kesselflicker. Über mehrere Instanzen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: ↑Montag, 24. November 2025, 20:48:46 Hast Du nicht verstanden, dass die Verteidigung in der Zwickmühle sitzt? Jedwede weitere Anträge wären vergebens. In dieser Lage ist die Verteidigung handlungsunfähig.
Wenn das Gericht wirklich das Verfahren jetzt schon beenden will, wären weitere Anträge natürlich ohne Wirkung. Das ist mir schon klar. Eigentlich hat die Verteidigung auch schon genug Anträge gestellt.

Die Pressemitteilung versucht jedoch den Eindruck zu erzeugen, dass die Verteidigung erst weitere Anträge stellen müsste, um das Verfahren fortzusetzen. Meiner Ansicht nach müssten doch die Verteidiger auf die bisherigen Anträge verzichten, sie sind in diesem und dem vorherigen Verfahren gestellt worden und das kann das Gericht doch nicht einfach ignorieren. Natürlich muss es die nicht erheben, aber dass die Verteidigung die morgen nochmal stellen muss, das sehe ich nicht.

Im Peggy-Knobloch-Fall gab es auch so einen Punkt im Verfahren, wo das Gericht das Verfahren abschließen wollte und hat um die Anträge gebeten, welche Anträge noch verfolgt werden sollten. Der Anwalt hatte da noch einen oder mehrere Anträge verwiesen, die dann auch noch abgehandelt wurden.

Wenn aber in diesem Verfahren die Verteidiggung auf keinen der bisherigen Anträge verzichtet (auch die des 1. Verfahrens), dann wird es interessant.

Morgen könnte es im Anbetracht dieser Pressemitteilung im Gerichtsaal turbulent zugehen, vielleicht mit einem Befangenheitsantrag? Als zusätzlichen Grund könnte die Verteidigung natürlich die damalige Ablehnung des Befangenheitsantrages heranziehen (auch wenn sie das bisher in Kauf genommen hat).
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Lento hat geschrieben: ↑Montag, 24. November 2025, 21:17:26 … Die Pressemitteilung versucht jedoch den Eindruck zu erzeugen, dass die Verteidigung erst weitere Anträge stellen müsste, um das Verfahren fortzusetzen. …
Dies mag zur Kommunikationsstrategie des LG Traunstein gehören. Rein formal muss das Gericht eine Frist setzen, bis zu der letzte Beweisanträge gestellt werden können. Wenn aber StA und Verteidigung erklären, auf weitere Beweisanträge zu verzichten, ist die Beweisaufnahne schnell erledigt und das Verfahren abgekürzt.

Lento hat geschrieben: ↑Montag, 24. November 2025, 21:17:26 … Meiner Ansicht nach müssten doch die Verteidiger auf die bisherigen Anträge verzichten, sie sind in diesem und dem vorherigen Verfahren gestellt worden und das kann das Gericht doch nicht einfach ignorieren. …
Beweisanträge aus dem ersten Rechtsgang entfalten im zweiten Rechtsgang keine Wirkung mehr. Sie sind irrelevant.

Über bisher von der Verteidigung im zweiten Rechtsgang gestellte Beweisanträge muss die Kammer förmlich entscheiden. Also: Ablehnung. Begründung nahezu beliebig, weil bei Freispruch durch die Verteidigung nicht angreifbar.

Lento hat geschrieben: ↑Montag, 24. November 2025, 21:17:26 … Meiner Ansicht nach müssten doch die Verteidiger auf die bisherigen Anträge verzichten, sie sind … gestellt worden und das kann das Gericht doch nicht einfach ignorieren. Natürlich muss es die nicht erheben, aber dass die Verteidigung die morgen nochmal stellen muss, das sehe ich nicht. …
Ignorieren wird das Gericht die Beweisanträge der Verteidigung nicht. Wohl aber ablehnen. Und weitere Beweisanträge der Verteidigung würden dasselbe Schicksal erleiden. Sinnlos, neue Beweisanträge zu stellen, weil Ablehnung bei Freispruch durch die Verteidigung nicht angreifbar. Die Option, Beweisanträge zurückzunehmen, ergibt deshalb keinen Sinn.

Lento hat geschrieben: ↑Montag, 24. November 2025, 21:17:26 … Morgen könnte es … turbulent zugehen, vielleicht mit einem Befangenheitsantrag? …
Wer sollte einen Befangenheitsantrag stellen? Die StA wird sich hüten angesichts eines geschmeidig angebahnten Ausstiegs. Holderle ist raus. Und für die Verteidigung wäre ein Befangenheitsantrag sinnlos, weil dessen Ablehnung (wie auch ein abgelehnter Beweisantrag) nur mit der Revision angegriffen werden kann – die dem Angeklagten bei Freispruch aber nicht zusteht.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Dubio hat geschrieben: ↑Dienstag, 18. November 2025, 18:53:14 Natürlich ist Freispruch 1. Klasse speziell für Sebastian im dörflichen Umfeld wichtig und anzustreben. Und natürlich hat auch die Verteidigung ein Interesse an dieser Art von Triumph.

Aber es ist auch eine Kostenfrage. Wenn die Option im Raum steht, den Prozess jetzt mit einem Freispruch (2. Klasse) zu beenden und alternativ noch wochen- oder monatelang mit weiteren Gutachten und Sitzungen den Freispruch 1. Klasse (also die Feststellung des Gerichts, dass es den Angeklagten auf Basis der vorliegenden Fakten für tatsächlich unschuldig hält) anzustreben - wer will, soll und muss das bezahlen?

Ich gehe davon aus, dass bei einem Freispruch die Kosten des Verfahrens von der Staatskasse getragen werden. Das Strafrecht kennt aber die Unterscheidung zwischen erster und zweiter Klasse nicht. Ich glaube daher nicht, dass der Staat verpflichtet wäre, die Kosten dafür zu übernehmen, den Prozess noch fortzuführen, wenn das Gericht bereits einen Freispruch avisieren würde. Wenn die Verteidigung darauf drängt, müssten wahrscheinlich der Angeklagte oder Eltern die Mehrkosten tragen. Ob sie diese Mittel aufbringen können oder wollen, ist meiner Meinung nach eine schwierige Entscheidung.
Ob nun larmojant oder nicht, genau so wird es kommen. Ratzfatz Schluss. Sebastian ist raus. Wünschen wir ihm, dass er in Österreich oder Schleswig Holstein ein neues Leben anfangen kann. Aber dafür muss man auch der Typ sein.

Stuff wird leider Recht haben - in der bajuwarischen Lynchjustiz bleibt immer was hängen.

Was zählt ist, dass er hoffentlich bald wieder wirklich frei ist. Dank Regina Rick.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Lento

Ein formaler Kunstgriff könnte der Verteidigung dazu verhelfen, die von ihr bereits eingeholten Privatgutachten (etwa zu den Beweisthemen Rechtsmedizin, Hydrologie, Thermodynamik und Geodäsie) vor Schließung der Beweisaufnahme und vor den Plädoyers noch schnell in die Hauptverhandlung einzuführen:

Ein Privatgutachten ist kein Sachverständigenbeweis, sondern zunächst „nur“ ein Vorbringen der Verteidigung. Gleichwohl verkörpern die schriftlichen Ausführungen eines Privatgutachters ein Beweismittel: einen Urkundenbeweis. Deshalb könnte es gelingen, die Privatgutachten jeweils als Urkundenbeweis im Selbstleseverfahren (§ 249 Abs. 2 StPO) blitzschnell in die Hauptverhandlung einzuführen – ohne dass auch nur ein einziger der Privatgutachter als sogenannter sachverständiger Zeuge einvernommen worden wäre.

Dem Gericht und damit auch der StA dürften diese schriftlichen Gutachten bereits seit der Haftprüfung im Juni 2025 vorliegen. Sie haben also längst Kenntnis davon erlangt (Voraussetzung des § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO).

Damit würden wenigstens die schriftlichen Ausführungen der Privatgutachter zum „Inbegriff der Hauptverhandlung“ gehören, auf dessen Grundlage anschließend die Plädoyers gehalten werden und die Kammer zu einer Überzeugungsbildung und zu einem Urteil gelangen muss. So bestünde immerhin eine gewisse Chance für einen Freispruch aus erwiesener Unschuld, wenn nicht die StA widerspricht.

Morgen wissen wir mehr.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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RA Grubwinkler: „Freispruch im Eiskeller-Prozess“

Aus Anlass des bevorstehenden Freispruchs im Eiskeller-Prozess plaudert der Münchener Strafverteidiger Konstantin Grubwinkler über diesen und andere Fälle auf seinem YouTube-Kanal. Ganz faktensicher zeigt er sich leider nicht.

https://youtu.be/dBoJYzDfJ_c
https://youtu.be/dBoJYzDfJ_c&t=2m28s (mit Sprungmarke)
(Eiskeller-Fall von Min. 2:28 bis 29:40)
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@Catch22

Sogar die Plädoyers sollen nicht öffentlich erfolgen. Ist das nicht ebenfalls ungewöhnlich? Erfolgen generell Plädoyers nicht öffentlich, wenn ein Teilaspekt des Verfahrens nicht öffentlich verhandelt wurde? Das ist bei Kindsmissbrauchsfällen doch nicht ganz selten und da ist die Zeugenaussage des Kindes u.U. nicht nur ein Randthema, sondern ein ganz zentraler Aspekt. Mir ist das bei solchen Verfahren bisher nie aufgefallen, aber ich verfolge solche Verfahren auch recht ungern, auch wenn sie schon häufiger zu Justizskandalen geführt haben.

Da hier einzig und allein Rechte des Angeklagten davon betroffen wären, müsste er doch auf die Öffentlichkeit der Plädoyers bestehen können. Wie siehst Du das?

Mit ist klar, solche Rechtsfehler werden bei einem Freispruch eine Revision wahrscheinlich nicht begründen können.

Wie ich schonmal sagte, man erkennt aus meiner Sicht deutlich, wie perfide doch unser Staat ist, wenn es um das Eingeständnis und die Kompensation schwerer Fehler geht.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Im heutigen Lifeticker ist zu lesen:
Erste Hinweise auf Freispruch
Schon nach wenigen Minuten ist die Verhandlung unterbrochen, um einen Blick in die Auswertung einiger Mobiltelefone zu werfen. Doch schon die ersten Worte der Vorsitzenden Richterin Heike Will lassen durchblicken, dass Sebastian T. einem Freispruch nahe ist. Vor der Unterbrechung hatte erklärt, dass ein früherer Beweisantrag der Nebenklage abgelehnt wird. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass die beantragte Begutachtung, dass Hannas Verletzung nicht durch den treibenden Fluss entstanden sein können, zum jetzigen Stand des Verfahrens ohne Bedeutung sind, weil der Tatnachweis gegen den Angeklagten nicht geführt werden kann. Damit lieferte die Vorsitzende Richterin bereits die Begründung, warum es mutmaßlich zu einem Freispruch kommen wird.
Die Nebenklage um Hannas Eltern hatte sich im Prozessverlauf ohnehin zurückgezogen.
Aber natürlich hat es sich der Donaukurier nicht nehmen lassen und hat kurz vorher in seinem Ticker nochmal die "Chronik: Das tödliche Verbrechen an Studentin Hanna aus Aschau" aus der Mottenkiste hervorgekramt.
Haropa
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Haropa »

Heute mal angesichts der Brisanz live aus dem Gerichtssaal:

- Richterin Will: es gibt noch einige Anträge, wie zB 2 Befangenheitsanträge (gegen Malcharek u.a.) oder ein weiteres rechtsmedizinisches Gutachten zu den Verletzungen von Hanna. Diese werden abgelehnt, weil sie für den weiteren Verlauf „ohne Bedeutung“, „unerheblich“ sind. Tatnachweis kann nicht geführt werden, daher ist es nicht von Bedeutung, ob es ein Unfall oder ein Angriff war.
- Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf alle weiteren Feststellungen und Beweiserhebungen

Jetzt ist 15 Minuten Pause, um die Handydaten von der Familie R. anzuschauen, die neu ausgewertet wurden.
Fränkin
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Fränkin hat geschrieben: ↑Dienstag, 25. November 2025, 09:48:20 Aber natürlich hat es sich der Donaukurier nicht nehmen lassen und hat kurz vorher in seinem Ticker nochmal die "Chronik: Das tödliche Verbrechen an Studentin Hanna aus Aschau" aus der Mottenkiste hervorgekramt.
Scheinbar hat es jetzt wirklich auch der Donaukurier begriffen und hat tatsächlich seine Zusammenfassung neu betitelt:
Chronik: Der Fall Hanna – Tod einer jungen Frau aus Aschau
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