Lamietzi 77 hat geschrieben:
![]()
![]()
bitte alle lesen
Hab mir gerade nochmal die Sendung Fakt ist angeschaut. Da sagten sie wenn ein vermisster Erwachsener gefunden wird und er nicht wieder in sein altes Leben zurück will und nicht möchte, dass Abgehörige erfahren wo er jetzt lebt, dann muss sich die Polizei daran halten. Sie dürfen den Angehörigen mitteilen, dass er lebt, aber nicht wo er sich befindet. Nun leider haben sie nicht gesagt wie es im Fall einer Mutter (erwachsen) + Kind ( minderjährig) ist. Verhält sich das da genauso? Das heißt, wenn der Vater eh nicht mehr lebt ( denn der hätte das Recht zu wissen wo seine Tochter, da minderjährig, sich aufhält, was nach einer Woche bekannt war und auch in dieser Zeit seitens der Polizei und Presse intensiv gesucht wurde, müsste im Fall, dass die beiden leben, die Polizei den anderen Angehörigen, sofern sie selber eine Vermisstenanzeige aufgegeben haben, nur sagen, dass beide leben, aber nicht wo. Das wiederum könnte auch die sehr stark nachgelassene Suche der Polizei, der Presse und auch der Angehörigen, erklären. Wen Sylvia sich vielleicht trenen wollte, er ist deswegen ausgerickt, hat gedroht sie und sich umzubringen.... sie mit Miri weg, er nahm sich das Leben... und das Verhältnis zu..... war meiner Meinung nach in letzter Zeit nicht rosig, also auch kein Grund .... Bescheid zu geben. Ich hoffe ihr habt alles verstanden.
Das war die Frage, @Siri, und darauf gibt es nur 1 Antwort:
Ein Erwachsener darf verschwinden. Wenn er aufgefunden wird, darf der bestimmen, ob seine Angehörigen informiert werden, oder nicht.
Ein Kind nicht. Das wird gesucht und wenn gefunden, gibt es ein Verfahren, wonach bestimmt wird, was für das Kind das beste ist: Unter seiner Identität zu Verwandten, o.a. - oder doch bei der Mutter, aber dann nur mit Registrierung. Ich vermute, das Jugendamt würde von seinem Pflegschaftsauftrag Gebrauch machen und das Gericht würde bestimmen, wo das Kind bis zum 18. Lj verbleibt, da die Mutter mit ihrem Abtauchen ihr Sorgerecht womöglich missbraucht hätte.
Eine individuelle Fallbetrachtung wäre sicher gegeben.