TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Arian Arnold, Jenny Böken, Kirsten Heisig, Unbek. Junge (Oelsa/Osterzgebirge), Isabelle Kellenberger, Malina Klaar, Yolanda Klug, Elisa Lam, Paula Maaßen, Christian Morgenstern, Theresa Stahl, Georgeta Tapu
fassbinder
Beiträge: 95
Registriert: Dienstag, 05. März 2024, 20:39:40
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

Bericht vom 30.09.2025-Teil 1

Am zweiten Verhandlungstag, lichteten sich die Ränge nochmal deutlich.

Zu den wenigen Fotografen meinte Verteidigerin Rick, dass sie warten sollen, bis Sebastian seine Jacke fertig ausgezogen hat.

Die Vorsitzende, fragt bei den Staatsanwälten nach, ob das eigentlich mal getestet wurde, dass man die Hose über beide Füße bekommt.

Die Staatsanwaltschaft meint, das ist angedacht. Regina Rick wendet ein, dass man das nicht einfach so machen könne, sondern schon unter den genau gleichen Bedingungen.

Die Richterin stimmt zu.


Der Hauptsachbearbeiter fuhr mit seinem Vortrag fort.

Er referiert über die Hinweise die zu Sebastian T. geführt haben. Das ist die „Spur 38“.

Am 19.10 erging eine Pressemitteilung der Polizei, die nach einem Jogger sucht.

Am 20.10 um 6:52 Uhr meldet sich die Sebastians Mutter, die berichtet, dass ihr Sohn an dem Tag in diesem Bereich gejoggt ist.

Auf den Jogger ist man durch Zeugenaussagen gekommen.

Der Zeuge Paul K. sah den Jogger als er in die Kampenwandstraße einbog. Der Jogger soll eine Stirnlampe, eine Fleecejacke und eine kurze Hose getragen haben. Über diese wunderte sich der Zeuge aufgrund der kalten Temperatur.

Auch gibt es eine Zeugensichtung vom Festhallenparkplatz aus einem Auto heraus, die einen Jogger mit kurzer Hose beschreibt.

Ein dritter Zeuge beschreibt den Läufer in langer Hose.

Seine Kollegin Michaela S. habe die Erste Vernehmung am 21.10. durchgeführt, er war erst in der Zweiten am 10.11.2022 mit dabei.

Das sei deswegen der Fall gewesen, weil sich noch Fragen ergeben haben und ST sehr nervös gewirkt habe.

In der Vernehmung

Die Verteidigung zitiert Stellen aus der Vernehmung. „Haben sie zurzeit eine feste Freundin?“, „Haben Sie einen bestimmten Typ Frau, der ihnen gefällt?“ Warum man solche Fragen einem Zeugen in einem Mordfall stellt?

Der Ermittler sagt, dass seine Kollegin hauptsächlich die Fragen gestellt hat.

Ob es grundsätzlich üblich ist, solche Fragen einem Zeugen zu stellen, der seine Wahrnehmung schildern soll? -„Ich denke das wird sich aus dem Verlauf der Vernehmung ergeben haben.“, sagt der Zeuge.

Man bespricht doch sowas logischerweise, wenn die Kollegin plötzlich solche Fragen stellt?- „Ja, aber ich kann mich nicht mehr erinnern.“

Es folgt ein virtueller Rundgang im Bereich des von der Polizei vermuteten Tatorts.

Gezeigt wird der Balkon der Ferienwohnung der Zeugin K.

Die Verteidigung fragt, ob man es getestet hat, ob man den Schrei vom vermuteten Tatort in der Wohnung hört. Der Zeuge meint, dass er es zwar aus dem Stand nicht sagen könne, aber er vermutet nicht.

Ob man den Lärmpegel bei Hochwasser kennt? Auch das wird verneint.

Nach einer Unterbrechung, fragt Dr. Yves Georg den Sachbearbeiter worüber er sich in der Pause mit dem Staatsanwalt und der Nebenklage unterhalten hat.


Der Zeuge schilderte, dass er gefragt wurde, ob er das Video des Joggers zur Verfügung stellen kann, damit an der Qualität gearbeitet werden kann. Was er dann dazu gesagt hat? -„Ja“
Der Anwalt fragt ungläubig „Und das hat vier Minuten gedauert?!“ Nebenklagevertreter Holderle geht dazwischen und lacht „Wenn wir mauscheln wollen, müssten wir das nicht vor ihren Augen machen.“

Richterin Will sagt, dass in der Pressestelle angerufen wurde, dass der Zeuge schlecht zu verstehen ist. Sie zeigt sich verwundert, dass man sich nicht Praktischerweise an sie wendet. So wurde an der Akustik gearbeitet.

Nun erklärt die Vorsitzende, dass sie nachfassen muss.

Sie sagt, dass man sich schon trägt, warum man einen Zeugen Sachen fragt, wie ob er in einer Beziehung ist, ob er einen bestimmten Typ Mädchen hat oder ob ihm eine gute Freundin gefallen könnte. Während man das bei den anderen hunderten Zeugen nicht auftaucht.-„Ich kann dazu nichts sagen.“


Auf den Bildschirmen taucht noch das Indiz „Ja ich wars. Ich habe sie umgebracht!“ auf.

Der Sachbearbeiter schildert, dass mehrere Zeugen geschildert haben, dass Sebastian T. am 17.11.2022 den bekannten Ausspruch getätigt hat.

Näher befasst wurde sich hierbei mit der Aussage der Mutter Angela R. Die Beisitzerin fragt, ob sie das schon bei ihrer ersten Vernehmung ausgesagt hat. -Nein, bei ihrer zweiten Vernehmung.

Es wird vorgehalten. In ihrer Vernehmung spricht Angela R. davon, dass „die Jungen“ sich kurz über den Fall unterhalten hätten. Sie schildert auch, dass sie dabei öfter auf den Balkon zum Rauchen gegangen ist.

Auch um das Indiz Verena, die zum dringenden Tatverdacht geführt hat.

Der Komissar schildert, dass diese erklärt hat, dass Verena sich mit dem Angeklagten am 3. 10 getroffen hat und er hierbei von einer toten Frau in der Prien erzählt hat. Das wurde als eindeutiges Täterwissen gewertet.

Er erklärt, dass sie sagte, dass man sich am 3. und am 4. 10 am Festhallenparkplatz getroffen hat. Wobei es leider für den 3.10 keine Aufnahmen von der Webcam gibt, da sie ihr Auto direkt hinter einem Baum parkte.

Die Verteidigung hält die Sprachnachrichten vom 17.11.2023 an Mutter und Vater vor. Diese bitte ich dem Wiki zu entnehmen.

Verteidiger Dr. Georg fragt, wie die Zeugin darauf komme 2-3 Tage in U-Haft zu müssen und dass sie einen Anwalt braucht. Der Zeige sagt, dass sie das so sicher nicht gesagt haben und es normal ist zu belehren, dass sie einen Anwalt hinzuziehen darf. Der Anwalt meint, dass die Zeugin es aber wohl so verstanden hat.

Die Richterin hält sich ihre Hand vors Gesicht und spricht zu Dr. Georg. „Wie Bitte, wenn es um die intellektuellen Fähigkeiten der Zeugin geht, ist das ein zentraler Punkt.“ Die Richterin sagt, man wolle freundlich bleiben und dass es wenn es so weit ist, sich natürlich damit auseinander gesetzt wird. „Sagen wir so, die Zeugin kann wahrscheinlich wirklich nicht den Konjunktiv unterscheiden.“, sagt die Beisitzerin schmunzelnd.

Die andere Beisitzerin fragt nun den Zeugen, was es damit auf sich hat, dass Verena zu ihrer Mutter sagte, dass sie einen „Schmarrn“ erzählt hat und es nicht der 3. war.

„Die Diskrepanz ist uns natürlich schon aufgefallen“,erwidert der Beamte. Aber das habe sich dadurch wieder ins Lot gebracht, dass sich die Beiden am 3. und 4. getroffen hätten.

Die Beisitzerin sagt, dass sich ihr die Logik nicht erschließt, da es keinen objektiven Beweis gibt, dass es am 3. gesagt wurde.

Der Zeuge schildert die Hausdurchsuchungen, es werden Fotos des Zimmers und dem Haus gezeigt. Eine Jacke mit Leuchtschrift die in der Nacht zum 3. getragen wurde, ist mitgenommen worden und man rieb sie ab. Es konnte aber nichts näheres bestimmt werden.

Er sagt, dass die Mutter des Angeklagten am 18.11. morgens bei der Kripo angerufen hat, da sie die Vermutung hat, ihr Sohn sei in den Fokus der Ermittler geraten.

Es erging der Haftbefehl gegen ST und man machte eine Videobelehrung insgesamt dauerte das eine Stunde. Den Zeuge zeigt sich verwundert über die mangelnde Gefühlsregung des Angeklagten.

Dr. Georg fragt, was der Zeuge den für eine erwartet hätte. Er meint, eine Unschuldsbeteuerung oder andere Regungen.

Der Verteidiger sagt ärgerlich, wie er denn reagieren würde, wenn man mit einem Haftbefehl wegen einem Mord einläuft, den man nicht begangen hat. -„Ich würde sagen, damit ich nichts zu tun habe.“ Den Anwalt macht einen Satz nach vorne. „Sie würden sich also einlassen?!“ Der Komissar sagt, er geht davon aus.

Zwischendurch, bemängelt Sabine Rückert, dass man den Zeugen nicht versteht. Die Richterin fragt, ob das Mikro wieder aus ist. „Also an ist es auch nicht.“, sagt die Journalistin trocken. Regina Rick kann sich kaum mehr halten und auch im Publikum schmunzeln einige Leute. Von der Zuhörerbank sieht es so aus, als würde Herr Holderle Rückert verwundert und relativ frostig anschauen.

Sowohl bei ihr als auch Dr. Georg hat anscheinend die Wahlheimat abgefärbt, bei beiden vergisst man, dass die ursprünglich woanders herkommen.


Auch um das Indiz Lea geht es.

Der Ermittler erzählt, von den Schilderungen der Zeugin, dass diese sich am 3.10 mit dem Raffi W, ihrer Schwester und dem Angeklagten zum Tischtennis im Strandbad Übersee verabredet hat. Laut Raffi soll auch noch der Zeuge Sebastian W. anwesend gewesen sein. Dort soll ST in die Runde gefragt haben, ob sie schon von der ermordeten Frau in Aschau gehört haben.

Er führt aus, dass die Zeugin sich mit den Anderen darüber unterhalten haben will. Diese geben an, nichts davon gehört zu haben.

Auch dass der Zeuge Raffi gemeint hat, dass der Zeuge Sebastian W. dabei war.


Weiter schildert der Zeuge, dass sich die Mitarbeiterin eines Pfaarheims ausgesagt hat, dass sie im Rahmen von Arbeiten Kratzer bei dem Beschuldigten wahrgenommen hat.

Die Verteidigung fragt, ob ihm bekannt ist, was die Rechtsmedizin dazu gesagt hat, dass hat er aber aktuell nicht parat.



Der Sachbearbeiter schildert, dass sich im Rahmen der Verhandlung der Zeuge Adrian M. gemeldet hat. Dieser wurde in der JVA Bernau vernommen, da ST ihm gegenüber ein Geständnis abgelegt haben soll.

Es sei festgestellt worden, dass er Wissen über die Tat hatte, dass zum damaligen Zeitpunkt nicht aus der Zeitung haben konnte.

Die Vorsitzende wendet ein, dass es wohl so ist, dass er Sachen aus der Zeitung nicht gesagt hat und ansonsten es wissen über die Person des Angeklagten gab, wie dass es nicht zufrieden stellend mit dem weiblichen Geschlecht lief.

Der Staatsanwalt warf ein, dass er auch wusste, dass es keine DNA-Spuren gab. Die Vorsitzende meinte, dass es da aber wohl schon Akteneinsicht gab. Der Staatsanwalt stimmt zu, er wollte es nur gesagt haben.

Weiter erklärt die Vorsitzende, dass es wohl noch Diskrepanz in der Aussage zwischen AM und der eines Justizbeamten gibt.

Adrian erklärte, dass er sich einem Beamten anvertraute und meinte, er wisse was über den Eiskellerfall, der Beamte soll ihn daraufhin an Adrians Anwalt verwiesen haben.

Der Beamte meinte aber, dass Adrian bei ihm nach seinem Anwalt verlangt hat, weil es um sein eigens Verfahren ging.


Der Beamte wird vorerst entlassen. Teil 2 folgt.
fassbinder
Beiträge: 95
Registriert: Dienstag, 05. März 2024, 20:39:40
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

Bericht 30.09.2025-Teil 2

Nach einer weiteren Unterbrechung, bat Regina Rick die Vorsitzende sich zu erkundigen, ob Zeugen im Sitzungssaal sitzen. Sie meint, dass sie den Stiefvater von Hannas Nachbarn im Zuschauerraum ausgemacht hat. Dieser gab sich zu erkennen. Rick fragte ihn, ob er in seiner Funktion als Polizist hier ist. Er entgegnet, er sei lediglich Zuhörer. Sie wendet sich wieder der Vorsitzenden zu und fragt, ob Handys nicht im Gerichtssaal verboten sind. Diese sagt, dass es natürlich der Fall ist, es steht auch in der Sicherheitsverfügung. Aber sie könne so etwas von vorne nicht sehen. Die Frage war an der Stelle nicht ganz zufällig gestellt, da der Zuhörer die meiste Zeit am Handy beschäftigt war. Richterin Will bat ihn zu gehen, da potentielle Zeugen nicht vor ihrer Aussage im Saal sitzen dürfen.

Auch die Vernehmungsbeamtin Michaela S. wurde noch an diesem Tag gehört.

Sie erklärt, dass sie nicht mehr viel wisse, da es schon so lange her ist.

Sie beginnt damit, dass sie einen Termin zur Zeugenvernehmung ausgemacht hat und gebeten hat, dass die Bekleidung aus der Nacht mitgebracht wird. Ob mit der Mutter oder mit Sebastian, weiß sie nicht mehr ganz genau.

Am 21.10.2022 erschien dann ST beim Pförtner im Präsidium in Rosenheim.

Er hatte eine Jacke der Bergwacht Aschau dabei und eine Stirnlampe eine Hose hatte er nicht dabei.

Er erklärte der Polizistin, dass er in der Nacht Joggen war, weil er für einen Halbmarathon trainieren wollte und er nicht schlafen konnte, normalerweise läuft er um 20 Uhr.

Eine Fitnessuhr hat er nicht mitgenommen, da er auf die Küchenuhr die Zeit prüft.

Er gab an nach Aschau gejoggt zu sein und dann über den Festhallenparkplatz zurück über einen „Mäuserlweg“ nach Hause und hat sich ins Bett gelegt.

Die Beisitzerin fragt, ob er durch den kleinen Torbogen den Parkplatz betreten hat oder durch den wo auch die Autos fahren. Die Beamtin erklärt, dass er gesagt hat er sei da rein, wo auch die Autos fahren. Die Beisitzerin hält aus der Vernehmung vor, wo ST damit zitiert wird, dass er durch den kleinen Eingang rein ist bzw. beides zusammen. Michaela S. erklärt, dass sie das damals vllt falsch aufgeschrieben hat, weil sie nicht so ortskundig war.

Er wollte nicht am Eiskeller vorbei, da man ihn sonst für „blöd“ halten könnte, wenn er um die Uhrzeit dort Joggt.

Die Beamtin erzählt weiter, dass ST erklärte, dass er Hanna nicht kannte, auch nicht vom Sehen. Auf dem Parkplatz hat er ein Auto mit Licht gesehen, die Anzahl und das Geschlecht der Insassen konnte er aber nicht erkennen.

Dr. Yves Georg fragt, ob sie ein Wortprotokoll geführt hat. Sie verneint, aber sie hat darauf geachtet, dass der Wortlaut erhalten bleibt.

„Aber das würde sich doch in so einem Fall anbieten?“, sagt Dr. Georg.

Die Zeugin stimmt zu. Mit einem Anflug von Stolz in der Stimme sagt sie, dass sie das seit 6 Monaten macht.

Warum damals nicht?

Sie erklärt, dass sie gemerkt hat, dass seit einem halben Jahr die Zeugen mehr von sich aus reden. Der Verteidiger hakt nach, ob die Leute 2022 völlig andere Zeugen waren.

Sie meint, dass ihr aufgefallen ist, dass die Leute damals noch nicht so viel erzählt haben. Ob das genau vor einem halben Jahr los gegangen ist. Die Zeugin bejaht. Der Anwalt und die Zuhörer lachen.

Da sich noch Fragen für sie ergeben haben, zog sie den Hauptsachbearbeiter hinzu und bestellte Sebastian nochmal ein.

Hierbei hat er auch eine „Berghose“ mitgebracht.

Die Vorsitzende fragt, warum man ihm Fragen nach seinem Frauengeschmack gestellt hat. Die Beamtin sagt, dass sie sich an diese Fragen nicht mehr erinnern kann und sie vermutet, dass sie vielleicht der Erste Sachbearbeiter gestellt hat. Wahrscheinlich sei man auf die Frage über den Freundeskreis gekommen.

Warum man ihn über die Tat spekulieren hat lassen und sonst niemanden. Auch daran kann sie sich nicht mehr erinnern und im Zuschauerraum geht das Murmeln und lachen los. Als noch ein drittes Mal Erinnerungslücken geltend gemacht werden, fühlen sich manche so strapaziert, dass sie gegen die Stuhllehne treten. Die Zeugin presste daraufhin ein „Jaa!“ nach.

Dr. Georg ist wütend. Er sagt, dass man der Zeugin nicht glauben kann. Im Ersten Verfahren hat sie noch alles gewusst und jetzt weiß sie nichts mehr.




Sie bleibt dabei. Erst als es die Aussage von Verena R. über den 3. gab, war ST für sie Tatverdächtig. Wenn es davor mal etwas verdächtiges gab, wie als er selbst den 3. angab, woher von der Toten erfahren haben will, hat er sich durch andere Aussagen wieder glaubwürdig gemacht.

Nun werden zwei Karten aufgelegt, an denen Sebastian seine Laufroute eingezeichnet hat. Es sieht nicht so aus, wie bei Google-Maps, sondern wie eine Skizze auf weißem Hintergrund. Es sind verschiede Namen von Orten eingetragen, die ich leider nicht alle erkennen konnte. Für den Zuschauerraum gibt es sogar einen eigenen Bildschirm, aber man kann sich natürlich trotzdem nicht Brettlbreit davor stellen.

Erkennen konnte ich die Adresse von ST. Er zeichnet wie er dort losläuft in die östliche Richtung. Von da aus Richtung Norden ins Ortszentrum. Das Fett mit „Aschau i. Chiemgau“ beschrieben ist. Er macht einen Bogen und läuft wieder nach Hohenaschau und über den „Mäuserlweg“ heim.

In der zweiten Karte gibt es auf Höhe des Edekas eine sichtbare Abweichung. Nach dieser wird auch die Komissarin gefragt. Sie erklärt, dass ST meinte, dass es dort eine Straßensperre gab und er deswegen einen Umweg genommen hat.

Die Richterin fragt, ob das jemals überprüft wurde. Die Zeugin verneint.

Eine Beisitzerin fragt, ob man davon sprechen könnte, dass es nur am Anfang der Route minimale Abweichungen gibt. -„Ja.“

Die Verteidigung hält nun weiter aus der Vernehmung vor. So fragen die Ermittler ST dreimal, ob er nachdem er zuhause war nochmal wohin gelaufen ist. Das verneint Sebastian mehrmals.

Als nächstes fragt ihn die Polizei „Herr T., warum sind sie denn so nachdenklich?“ Er antwortet „Ich überlege die ganze Zeit, ob mir noch irgendwas einfällt.“

Das Gericht fragt, ob man den Zeugen vllt erhoffte, dass er im Bereich des vermuteten Tatortes war. -„Ja, denn wenn er in der Nähe gewesen wäre, hätte er vielleicht Beobachtungen über die Tat gemacht.“ Man hätte sich zu der Zeit an jeden Strohhalm geklammert. Und er hatte ja auch erwähnt, dass er im Bereich der Kampenwandstraße den Zeugen Paul H. treffen wollte.

Die Richterin sagt, sie meint es nicht böse, aber ob es vllt irgendwie gepasst hat, weil eine junge Frau tot ist und er im gleichen Alter ist. Das verneint die Zeugin.




Der Staatsanwalt erklärt, dass er vorausschicken will, dass er erst mit ein paar Worten zu seiner Frage einleiten will, da dies ansonsten von der Verteidigung beanstandet werden würde.

„Sie wissen ja als Beamtin, dass wir bei der Staatsanwaltschaft oft Verfahren einstellen müssen, da es nicht für einen Anfangsverdacht reicht…“ -„Halt! So geht das nicht“, ruft Dr. Georg. Der Staatsanwalt stellt eine Suggestivfrage.

Rechtsanwalt Holderle ist an der Reihe. Er bittet die Vorsitzende, dass sie darauf achtet, dass er seine Frage stellen kann. Eine Seite kommt in diesem Verfahren gar nicht mehr zu Wort. Die Verteidigung stellt Zwischenfragen ununterbrochen und ruft dazwischen, wie es ihr passt.

Die Vorsitzende meint, dass das auf die Frage ankommen wird.

„Hat ihnen der Angeklagte, jemals von einem Computerspiel berichtet?“ -„Nein.“

Anwältin Rick fragt „Hat er Ihnen gesagt, was er im Bett gemacht hat?“-„Nein.“

Die Zeugin ist vorerst entlassen, kommt aber auch wieder.


Die Verteidigung gibt eine Erklärung ab. Man kann es drehen und wenden wie man will, die Ermittler haben ihren Mandanten den Beschuldigtenstatus vorenthalten, die Vernehmung unterliegt deshalb einen Beweisverwertungsverbot.

Die Staatsanwaltschaft erklärt, dass die Beamten wahrscheinlich ein Bauchgefühl hatten. Aber die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Ermittlungsverfahrens und sie hätte keinen Anfangsverdacht gesehen.

Für den nächsten Verhandlungstag ist geplant, zuerst das Vernehmungsvideo von AM anzuschauen. Danach soll Beisitzer Salzinger aus dem Ersten Verfahren referieren. Für den frühen Nachmittag ist Adrian M. geladen. Und am Nachmittag sein (ehemaliger?) Anwalt Vogel. Dieser wurde jedoch nicht von Adrian von der Schweigepflicht entbunden.
ben
Beiträge: 317
Registriert: Donnerstag, 24. November 2022, 07:41:37
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 14:33:45 Antwort auf diese Frage findet sich in einigen älteren Posts, auf die ich hier verweise:



und gerne (noch einmal?) dieses Posting dazu lesen.

Daraus ergibt sich medizinisch logisch und schlüssig, dass Hanna höchstwahrscheinlich eine Harnblasenentzündung hatte.

Leitsymptom einer Harnblasenentzündung:


Auch wenn die Femizid-Verfechter jetzt wieder aufschreien, aber mit über 2 Promille weißt Du nicht mehr, wann Du das letzte Mal austreten warst.

Du hast den ständigen Harndrang durch Deine Harnblasenentzündung und dann gehst Du einfach austreten.
Selbst wenn Du 20 Minuten vorher erst 10 Minuten lang auf der Toilette warst.
Im Endeffekt bastelt man sich eben seine Geschichte zusammen. Blasenentzündung. Pinkeln an der einzigen falschen Stelle. Reinfallen und nicht mehr rauskommen. Handy geht auch noch irgendwie an. Und 2,4 cm-Muttern wurden auf 10 km auch noch entdeckt.

Umgekehrt wurde Hannas Killer innerhalb von wenigen Tagen zum Opfer. Vor Gericht sagt er nichts. Gibt aber Interviews für die Presse.

Die Geschichte kann keiner mehr aufklären. Fertig.
StaffBro

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von StaffBro »

Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 16:32:36 Danke! Diesen wichtigen Artikel der „Welt“ hatte ich im Juni leider übersehen. Das Wesentliche daraus zu dem hydrologischen und dem rechtsmedizinischen Gutachten der Verteidigung fasse ich hier zusammen.

Zum ersten Mal höre ich, dass in derselben Nacht ein vorübergehend verdächtiger Mann (Nachbar P.?) in den Bärbach gestürzt sei und sich nur mit Mühe habe retten können. Kam das im ersten Rechtsgang nicht zur Sprache?
Ja den Artikel der WELT, der hier von einem Gast geteilt wurde:

WELT Titel:
Ein Jahr nach dem Mordurteil erhärten neue Gutachten Zweifel am Richterspruch
Von Christoph Lemmer / Veröffentlicht am 06.06.2025

Direktlink hinter PayWall:
https://www.welt.de/politik/deutschland ... pruch.html
Gast hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 14:00:00
https://archive.ph/74LgJ

Hääh, Schmale Brücke, auch Mann hat sich raus gekämft.
Wo stammt denn der Mist her
kannte ich (aufgrund PayWall) bisher auch noch nicht.. Allerbesten Dank! ;)
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 16:32:36 Danke! Diesen wichtigen Artikel der „Welt“ hatte ich im Juni leider übersehen. Das Wesentliche daraus zu dem hydrologischen und dem rechtsmedizinischen Gutachten der Verteidigung fasse ich hier zusammen.

Zum ersten Mal höre ich, dass in derselben Nacht ein vorübergehend verdächtiger Mann (Nachbar P.?) in den Bärbach gestürzt sei und sich nur mit Mühe habe retten können. Kam das im ersten Rechtsgang nicht zur Sprache?
Hatte bisher ebenfalls noch nichts davon gehört, dass am selben Abend (!) noch eine weitere (eine männliche) Person in den Bärbach gestürzt sei und vorübergehend sogar als Tatverdächtig galt.

Warum ist so ein äußerst ungewöhnliches Detail nicht breiter in den einschlägigen Medien erwähnt worden, Fake? Scheinbar noch nicht einmal im Prozess selbst, ansonsten hätte sich Frau RA Rick doch auf diesen Unfall bezogen und hätte nicht andere und länger zurückliegende Fall-Beispiele für Ihre Unfallthese ins Feld geführt! Ich bin gerade mehr als nur sprachlos.. :shock:

Sollte es sich nun um keine Fake-News handeln und es sich tatsächlich bei dieser Person um den Nachbarsjungen Phillip S. handeln, der Hanna nur wenige Minuten später nachfolgte und just am selben Abend, "zufällig" ebenfalls noch in den Bärbach gestürzt ist. Und diese Information RA Rick nebst den beiden anderen Pflichtverteidiger von Sebastian T., vorenthalten wurde. Dann muss man sich, neben der Tatsache, dass dies ein weiterer unglaublicher Skandal wäre, aber auch noch einmal dringend fragen, was zum Teufel hat Sebastian T schuldiger erscheinen lassen, als den Nachbarsjungen Philipp S. und durch was für einen überaus triftigen Grund & Umstand wurde Philipp S. am Ende -um Himmels Willen- aus dem Fokus der Ermittlungen genommen?!

Ich kann nur hoffen, dass explizit dieser Sachverhalt im neuem Prozess -von allen Seiten!- ebenfalls noch einmal gründlichst und absolut penibel beäugt, klargestellt und entsprechend entflochten wird.

Wenn hinter dieser Umschreibung -der Person, die am selben Abend wie Hanna in den Bärbach stürtze- tatsächlich Philipp S. steckt, dann wäre das mMn. ein Justizskandal und Behördenversagen sondergleichen und wäre aufgrund der extrem eklatanten Gesamt-Geschehnissen, die den ersten Prozess so widerlich erscheinen lassen, mMn. auch nicht mehr mit nur einem lapidaren Justiz.- und Behördenversagen erklärbar. Und würde dementsprechend auch eine Masse an weiteren unangenehmen Fragen aufwerfen!

Allein der Gedanke, es könnte sich tatsächlich um Phillip S. handeln, der da noch am selben Abend, ebenfalls wie Hanna in den Bärbach stürzte, lässt mich gerade absolut fassungslos zurück..

Und das es gar nicht abwegig erscheint, dass Philip S. tatsächlich die Person sein könnte, ist schon alleine der Tatsache geschuldet, dass diese Person ja -wie auch Philip S.- vorübergehend als Verdächtig galt.
(Jemand der -früher als Hanna den Eiskeller überhaupt verlassen hatte- in den Bärbach gestürzt ist, wird wohl allein des Sturzes wegen, sicherlich nicht als tatverdächtig im Fall Hanna ins Fadenkreuz der Ermittlungen geraten sein.)

Wenn sich das alles tatsächlich als die Wahrheit herausstellt, dann stinkt der gesamte Fall noch sehr viel gewaltiger, als dass er eh schon zum Himmel gestunken hat! Das wäre jedenfalls der absolute SuperGau und würde die Sicht eines selbstverschuldeten Unfallgeschehens, mMn. weit in den Hintergrund drängen!

Eine Frage:
Entspricht es den Tatsachen, dass bei der ersten polizeilichen Befragung des Nachbarjungen Philipp S. (im Elternhaus) , diese durch einen der Familie nahestehenden oder zu mindestens mit ihr befreundeten Polizisten, stattfand ?

Ich meine das dies damals in irgendeinem Artikel beiläufig erwähnt wurde, bin mir aber gerade leider nicht mehr sicher ob dies im Bezug auf Hannas Familie oder der Familie des Nachbarjungen Philip S. bezogen war?
Gast123

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast123 »

Ich gehe davon aus, es ist der Holzkernuhr-Besitzer gemeint. Die WELT ist an manchen Stellen leider etwas ungenau, man kann das sicher nicht mit der SZ vergleichen. Aber die Schwimmkörperversuche werden sie sich nicht ausgedacht haben.
andi55
Beiträge: 650
Registriert: Sonntag, 14. Mai 2023, 23:50:34
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Nachbar P.'s Stiefvater ist Polizist ? Und seine Mutter hat im ersten Prozess als Zeugin ausgesagt, dass Sebastian im Kindergarten die anderen Kinder geärgert hat ? Das war doch die Mutter von P. , oder ?
fassbinder
Beiträge: 95
Registriert: Dienstag, 05. März 2024, 20:39:40
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

andi55 hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 19:15:12 Nachbar P.'s Stiefvater ist Polizist ?
Anscheinend.
andi55 hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 19:15:12 Und seine Mutter hat im ersten Prozess als Zeugin ausgesagt, dass Sebastian im Kindergarten die anderen Kinder geärgert hat ? Das war doch die Mutter von P. , oder ?
Es war so, dass Aßbichler verkündet hat, dass sich die Mutter von P. als Zeuge zur Verfügung stellen wollte und es sich so anhörte, als würde das auch geplant sein.

Daraufhin, hat Baumgärtl verwundert gefragt, warum diese was beitragen kann. Die Richterin meinte, sie kenne Sebastian aus der Kindergartenzeit und könne was zu Verhaltensauffälligkeiten sagen.

Meines Wissens, kam es aber dann nie dazu.

Weder hätte ich es mitbekommen, noch habe ich was davon in der Presse gelesen.
StaffBro

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von StaffBro »

fassbinder hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 17:17:19 Bericht 30.09.2025-Teil 2

Nach einer weiteren Unterbrechung, bat Regina Rick die Vorsitzende sich zu erkundigen, ob Zeugen im Sitzungssaal sitzen. Sie meint, dass sie den Stiefvater von Hannas Nachbarn im Zuschauerraum ausgemacht hat. Dieser gab sich zu erkennen. Rick fragte ihn, ob er in seiner Funktion als Polizist hier ist. Er entgegnet, er sei lediglich Zuhörer. Sie wendet sich wieder der Vorsitzenden zu und fragt, ob Handys nicht im Gerichtssaal verboten sind. Diese sagt, dass es natürlich der Fall ist, es steht auch in der Sicherheitsverfügung. Aber sie könne so etwas von vorne nicht sehen. Die Frage war an der Stelle nicht ganz zufällig gestellt, da der Zuhörer die meiste Zeit am Handy beschäftigt war. Richterin Will bat ihn zu gehen, da potentielle Zeugen nicht vor ihrer Aussage im Saal sitzen dürfen.

.....
Erst einmal vielen lieben Dank an dieser stelle an @fassbinder für die (sicherlich nicht einfache -weil im Sitzungssaal kein Aufnahmegerät erlaubt ist) Berichterstattung des Prozess. Klasse ;)


Somit ist der Stiefvater von Philipp S. also tatsächlich -wie schon vermutet Polizist- , OK...

Und obwohl er Polizist ist, ihm die gesetzlichen Vorschriften somit also sicherlich geläufig sind und ihm ebenso auch bewusst sein dürfte uU. in diesem Prozess evtl. doch noch als Zeuge geladen zu werden, (immerhin ist er ja der Stiefvater des ehemals Verdächtigen, jetzt Zeugen, dem Nachbarjungen der Familie W. und guten Freund von Hanna W. = --> Philip S.) nimmt er sich unverhohlen und geradezu kacken dreist das -in diesem Moment nicht auf seiner Seite stehende- Recht heraus, die gesetzlich geltenden Vorschriften zu mißachten und dem Prozess einfach mal als Zuhörer beizuwohnen und darüber hinaus sich auch noch fleißig und verbotener Weise mit seinem Handy zu beschäftigen .. (doch nicht etwa um wohlmöglich Infos mit seinem "auf heißen kohlen sitzenden" Stiefsohn Philip S.zu teilen? Wäre doch schon zu krass wenn es tatsächlich so wäre und Philipp S. es gar nicht erwarten könnte, bis sein Stiefvater wieder Zuhause ist und ihm dann einfach später alles haarklein berichtet würde.. )


Gut zu Wissen, dass RA Regina Rick offensichtlich auch diese Gedankenspiele auf dem Schirm zu haben scheint.. und sich somit offenbar auch in diese Richtung zwischenzeitlich nochmal ein Paar mehr Gedanken gemacht hat.. Gut so!
andi55
Beiträge: 650
Registriert: Sonntag, 14. Mai 2023, 23:50:34
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@fassbinder
Zuerst mal vielen Dank für deine ausführlichen Berichte und dass Du uns damit in den Gerichtssaal mitnimmst !
Also ich bin mir ziemlich sicher, das mit der Mutter von P. gelesen zu haben, aber jetzt verunsicherst Du mich .
Ich meine sogar, es in Deinen Berichten gelesen zu haben. Hoffentlich spielt mir meine Erinnerung keinen Streich.
Werde mal in Deinen Berichten von 2023 stöbern. Hm...
Gast123

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast123 »

Einen hab ich noch 😁:
https://archive.ph/T9Vnp
Da weiß ich nicht, ob der hier schon genannt wurde.
Interessant ist hier, dass der Anwältin Unterlagen zur Diagnose von AM vorenthalten wurden.
Catch22
Beiträge: 1241
Registriert: Sonntag, 10. Juli 2022, 21:33:56
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

PNP: Adrian M. und Steller im Anmarsch

Einen Ausblick auf die kommenden beiden Sitzungstage gibt die Passauer Neue Presse (PNP):

► Zeuge Adrian M.: Mittwoch, 08.10.2025, 13.30 Uhr

► Sachverständiger Steller: Donnerstag, 09.10.2025

► Kontroverse: Berichtete Adrian M. über Täterwissen?

► Verteidigung:
• alle Infos zuvor in Medien
• bzw. Angaben ohne Qualität von Täterwissen
• Geständnis gar nicht erfolgt

► StA Merkel:
• über persönliche Details Sebastians berichtet
• keine DNA-Spuren eines Täters
• beides zuvor nicht in Medien

► Vorsitzende Will:
• Großteil der Details zu Verletzungen und Tatvorwurf zuvor medial bekannt
• aber: keine Falschinfos aus Medien wiedergegeben

► kontroverse persönliche Details:
• keine Chancen bei Frauen
• noch keine sexuelle Beziehung
• Erniedrigung durch Ablehnung, „Körbe“

► kontroverse sachliche Details:
• keine DNA-Spuren Sebastians an Leiche, weil im Wasser
• vor Weihnachten 2022 Kenntnis durch RA Baumgärtl (Akteneinsicht), dass keine DNA-Spuren

Spoiler – hier klicken!
… Hauptbelastungszeuge soll aussagen

Bild
Im Gedenken an Hanna … [W.] treffen sich ihre Eltern zum Jahrestag am 3. Oktober mit Freunden ihrer Tochter auf einer Alm in den heimischen Bergen. – Foto: privat



Kommende Woche werden … zwei entscheidende Prozesstage sein: Der bisherige Hauptbelastungszeuge Adrian M. soll erneut aussagen, wie und ob ihm Sebastian T. die Tat gestanden hat. Und es soll der Gutachter auftreten, der Adrian M. eine hohe Lügenkompetenz bescheinigt haben soll …

Zeuge kann erneute Aussage auch verweigern

Nach bisherigen Informationen wird Adrian M. erneut aussagen, er ist … am kommenden Mittwoch, 8. Oktober, geladen. Seine Aussage ist ab 13.30 Uhr eingeplant. Wie Gerichtssprecherin Cornelia Sattelberger versichert, muss er grundsätzlich vor Gericht erscheinen: „Er kann seine Aussage aber verweigern, wenn er sich damit selbst belasten würde.“ Sollte ihm das Gericht eine Falschaussage nachweisen können, könnte er sich für die Verurteilung von Sebastian T. verantworten müssen.

Gutachter sagt zu Lügenkompetenz aus

Dass [die] Vorsitzende … Will … [Sebastian] T. aufgrund eines Glaubwürdigkeitsgutachtens des Berliner Professors … Steller über den Belastungszeugen freigelassen hat …, sehen viele als Beleg, dass Adrian M. auch in den Augen des Gerichts nicht mehr geglaubt wird. Allerdings: Welche Feststellungen … Steller in seinem Gutachten genau getroffen hat, wurde nie öffentlich bekannt. Das … Gutachten wird erst in der Verhandlung vorgestellt, beziehungsweise der Sachverständige soll sich dazu voraussichtlich am 9. Oktober äußern.

… Im Gutachten soll Steller … auch geschrieben haben, dass die belastende Aussage von Adrian M. trotzdem stimmen könnte, wenn er über Täterwissen berichtet habe. Und genau dabei gehen die Meinungen auseinander …

Verteidiger und Staatsanwalt unterschiedlicher Ansicht

Die Verteidiger sehen die Aussagen von Adrian M. im ersten Prozess nicht als Angaben, die nur der Mörder … hätte machen können. Alle Informationen, die Sebastian T. über die Ereignisse am 3. Oktober 2022 im Bereich des Bärbachs … ihm gegenüber gemacht haben solle, seien bereits vor der Aussage von M. in den Medien berichtet worden. Oder es seien Angaben, die nicht als Täterwissen gesehen werden könnten. Die Verteidigung vertritt letztlich die Ansicht, ein Geständnis der Tat von Sebastian T. gegenüber Adrian M. um die Weihnachtszeit 2022 in einer Zelle im … Gefängnis habe es nie gegeben.

Details genannt, die nur Angeklagter wissen konnte

Die Staatsanwaltschaft hingegen ist … ganz anderer Meinung, wie Staatsanwalt … Merkel am Dienstag deutlich machte: „Er hatte über persönliche Details des Angeklagten berichtet und dass es keine DNA-Spuren eines Täters gibt, beides stand bis dahin nicht in der Presse.“ Richterin Will erklärte dazu, dass auch ihrer Ansicht nach ein Großteil der Details zu Verletzungen von Hanna und der von der Staatsanwaltschaft angeklagten Tat von Sebastian T. bereits in den Medien zu lesen waren, als sich Adrian M. … als Zeuge gemeldet habe. Aber: „Er hat aber auch nicht Informationen, die falsch in der Presse zu lesen waren, also etwa über eine Strangulation des Opfers, wiedergegeben.“

Adrian M. über Aussagen von Sebastian T.

Bei den persönlichen Details geht es … [um] Aussagen von Adrian M., dass ihm Sebastian T. berichtet hatte, dass er „nie wirklich Chancen bei Frauen, noch [k]eine sexuelle Beziehung gehabt habe, dass er sich erniedrigt gefühlt habe, weil er irgendwie immer Ablehnung erhalten, Körbe bekommen habe“. Sebastian T. habe ihm auch versichert, dass keine DNA-Spuren von ihm an der Leiche von Hanna Wörndl gefunden worden seien: „Da sie im Wasser lag.“ Der Aschauer wusste durch seinen damaligen Verteidiger … Baumgärtl allerdings, dass die Polizei keine DNA-Spuren gefunden habe. Der Rechtsanwalt hatte dies durch Einsicht in die Ermittlungsakten bereits vor Weihnachten 2022 erfahren.

PNP.de am 02.10.2025
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-19623425
ohne Paywall:
https://archive.ph/20251002154254/https ... n-19623425


Nachtrag:

Überraschung! Der Artikel der PNP wurde offenbar zurückgezogen und gelöscht. Es existiert nur noch die Archivseite:
https://archive.ph/20251002154254/https ... n-19623425

2. Nachtrag:
Seit dem frühen Freitagmorgen steht der Artikel wieder online.
ben
Beiträge: 317
Registriert: Donnerstag, 24. November 2022, 07:41:37
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 19:46:35 Nachtrag:

Überraschung! Der Artikel der PNP wurde offenbar zurückgezogen und gelöscht. Es existiert nur noch die Archivseite:
https://archive.ph/20251002154254/https ... n-19623425
PNP ist offensichtlich das PR-Organ von Hannas Familie.

Bis zum ersten Prozess gab es kaum Bilder. Jetzt kommt bei jedem Artikel ein neues hinzu.

Wenn ich mir dieses Foto anschaue, dann sehe ich keine Frau, die 500m von zuhause entfernt, mitten im Ort an einer Straße die Hose runterlässt und in den Bach pinkelt. Einer Frau, die regelmäßig 2 Promille hat und bei einer kaputten Hose nicht kurz nachhause geht, traue ich das aber durchaus zu.
Catch22
Beiträge: 1241
Registriert: Sonntag, 10. Juli 2022, 21:33:56
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

ben hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 20:26:17 PNP ist offensichtlich das PR-Organ von Hannas Familie. …
Seltsam, dass Holderle diesmal gar nicht zu Wort kam.
ben
Beiträge: 317
Registriert: Donnerstag, 24. November 2022, 07:41:37
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 21:20:15 Seltsam, dass Holderle diesmal gar nicht zu Wort kam.
Ist doch völlig legitim was sie machen. Sie müssen ein Gegengewicht zu Rick aufbauen. Deren recht unwahrscheinliche These kann sie ja in fast jeder Zeitung als wahrscheinlich hinstellen. Ich vermute mal, dass es in dem Prozess v.a. darum geht, ob die Bevölkerung danach an einen Mord ohne gefassten Mörder oder an die Unfallthese glaubt. Ein Mord, der als alkoholbedingter Unfall hängen bleibt, wäre natürlich unschön für die Eltern.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Nachbar P war ja nach seiner Kotzorgie lange beim Hotel Berge auf einer Bank gesessen und Diskussionbeiträge von damals findet man hier so ab 09. November 2023 wenn man nach "Berge" in der Suchfunktion des Hanna-Threads sucht.
https://www.het-forum.de/search.php?st= ... 0&start=40
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

ben hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 21:31:47 Ich vermute mal, dass es in dem Prozess v.a. darum geht, ob die Bevölkerung danach an einen Mord ohne gefassten Mörder oder an die Unfallthese glaubt.
Uhh! gruselig, nicht dass der heute nacht schon wieder um den Eiskeller rum schleicht.
andi55
Beiträge: 650
Registriert: Sonntag, 14. Mai 2023, 23:50:34
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@StaffBro
Das würde mich nun tatsächlich auch brennend interessieren, ob P. bei seiner Befragung jemanden an seiner Seite hatte "der sich auskennt" , muss ja nicht unbedingt für's erste ein Jurist sein. Hat man ihm auch Fragen in die Richtung gestellt, von wegen seinem Frauentyp ? Okay, der hatte eine Partnerin , aber wer weiß wie es zwischen den beiden lief und wie oft ? Bei Sebastian war man ja auch nicht zimperlich mit der Diskretion, ihn zu fragen, ob er überhaupt schon sexuelle Erfahrung hat, was nun wirklich niemanden etwas angeht und die Polizei schon mal gar nicht !!!
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Bin sehr traurig...kannte Hanna Woerndl nicht...verfolgte hier nur diesen tragischen Fall...vor 3 Jahren feierte sie zu dieser Zeit noch im Club...ohne zu wissen in wenigen Stunden grosses Leid zu erfahren und das Ende ihres jungen unbeschwerten Daseins eingelaeutet wird...egal ob Mord oder Unfall...es ist einfach erschuetternd.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

@Catch22 & fassbinder, ihr seid das beste was dieses kleine Forum zu bieten hat!
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

andi55 hat geschrieben: Donnerstag, 02. Oktober 2025, 23:53:50 @StaffBro
Bei Sebastian war man ja auch nicht zimperlich mit der Diskretion, ihn zu fragen, ob er überhaupt schon sexuelle Erfahrung hat, was nun wirklich niemanden etwas angeht und die Polizei schon mal gar nicht !!!
Die Polizei geht das schon was an, den schliesslich wollte ja der Täter auf der Hohenaschauer Hauptstrasse, als der Eiskeller noch wummerte, über sein Opfer herfallen, kam aber nicht zum Zug, wegen Anfängerfehler und genau so einen suchten sie.
Der dem Opfer erst die Knochen bricht und dann sich nicht traut den Slip runter zu ziehen.

Und wenn sie eine Jeans mit festen Gürtel angehabt hätte, wäre so oder so keiner auf die Idee gekommen einen Sexualtäter zu suchen.
Antworten