Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Mittwoch, 21. Mai 2025, 14:24:04
von Catch22
OVB: Gutachten zur Glaubwürdigkeit des JVA-Zeugen
Keinen Millimeter seines Terrains will das Oberbayerische Volksblatt (OVB) seiner Konkurrenz aus Passau (PNP) überlassen. Also wird stumpf nachgeplappert, gewürzt mit tendenziösen Anekdoten:
► Laut LG sei ein „aussagepsychologisches Sachverständigengutachten, auch zur Feststellung der Aussagetüchtigkeit“ beauftragt worden. (Im Artikel heißt es „beantragt“, was der PNP wie auch der Sinnhaftigkeit widerspricht.)
► Gutachter: Max Steller, Berlin
► Das OVB will Glauben machen, Adrian M. habe in seinem eigenen Strafverfahren nicht von seiner Aussage gegen Sebastian profitiert.
Anmerkung: Ab hier wurde in diesem Thread über das Verfahren gegen Adrian M. diskutiert.
► Als Retter der ersten Runde im Hanna-Prozess preist das OVB den Zeugen Adrian M.
Anmerkung: Die manipulative Tendenziösität dieser Krawall-Journaille empfinde ich als ekelerregend und abstoßend!
Die OVB-Medien schreiben auf Rosenheim24:
andi55 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 21. Mai 2025, 13:13:15
Warum ein teures Gutachten ? Der Knastzeuge hat sich doch bereits in seinem eigenen Prozess im letzten Jahr selber zerlegt ! …
Manche Stammtischbruderschaften, Fackel- und Mistgabelträger, Hassprediger und vor allem OVB-Konsumenten brauchen's mit dem Holzhammer. Hoffentlich werden sie alle dem Gutachter Steller im prall gefüllten Sitzungssaal lauschen.
Die Kosten trägt vorerst die Justizkasse (die sich z. B. aus Geldstrafen speist) – und im Falle eines Freispruchs bleibt es dabei. Sei es der Wahrheitsfindung gegönnt, oder?
Zur rechtlichen Seite: Das allgemein bekannte Aussageverhalten des Zeugen Adrian M. und insbesondere dessen eigenes Strafverfahren wird der Sachverständige Steller aller Voraussicht nach in sein Gutachten einbeziehen – vor allem wegen des unmittelbaren Bezugs zu der Aussage im Fall Hanna. Schließlich hatte der Zeuge Vorteile für sein eigenes Verfahren erhofft (in dem eigens ein OStA bezeugte, wie vorbildlich die Aussage des Adrian M. im Eiskeller-Prozess zur Verurteilung von Sebastian beigetragen habe).
Für den Fall, dass der JVA-Zeuge in der neuen Hauptverhandlung die Auskunft verweigern sollte (womit ich rechne), würde bzw. müsste die Kammer auf das Zeugnis der damaligen Vernehmungsbeamten von Polizei und StA zurückgreifen sowie auf die videografische Aufzeichnung der Vernehmung in der JVA. Dabei würde es sich also um die „alte“ Aussage des Adrian M. handeln.
In jedem Fall kommt die Kammer nicht umhin, sich eine eigene Überzeugung zur Glaubwürdigkeit des Zeugen und zur Glaubhaftigkeit seiner Aussage(n) bilden zu müssen. Genau deshalb beauftragte die Kammer diesen Gutachter.
Nicht „in so herausragenden Fällen“ wie diesem (wie die Gerichtssprecherin gegenüber der PNP Glauben machen will), sondern vielmehr bei derartig problematischen Zeugen ist es „üblich“, ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen. Auf RAin Rick aber wollte damals keiner hören.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Mittwoch, 21. Mai 2025, 15:20:25
von Der_Clown
Was würde passieren, wenn der JVA-Zeuge seine Aussage nun vor Gericht verweigern würde? Gewinnen (im Sinne eines Strafrabatts) kann er ja nichts mehr, sein Urteil hat er mittlerweile bekommen; er könnte sich schlimmstenfalls (wenn ihm eine Falschaussage nachgewiesen werden könnte) mit einer Aussage im Revisionsprozess neuen Ärger einhandeln.
Seine Aussage im ersten Prozess war aber von großer Bedeutung und die Staatsanwaltschaft scheint nicht auf ihn verzichten zu können. Könnte seine Aussage dann über Umwege in den neuen Prozess eingeführt werden, wenn z.B die Polizeibeamten, die die Vernehmung von M. damals durchgeführt hatten, als Zeugen geladen werden?
Ich bin gespannt, was bei dem Gutachten rauskommt.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Mittwoch, 21. Mai 2025, 17:20:50
von andi55
Auch kurios: Im Eiskellerprozess ( also nicht in seinem eigenen Prozess) sagt Adrian M. auf Nachfrage des Gerichts warum er erst jetzt mit der Sprache rausrückt, er hätte das Mordgeständnis VERGESSEN, weil er zu sehr mit seinen eigenen Angelegenheiten beschäftigt war. VERGESSEN, wie kann man denn ein Mordgeständnis vergessen ? Klar, bei dem ganzen Streß im Knast , stundenlang alleine in der Zelle, kommt man ja kaum zum nachdenken, da kann man so eine Lappalie schon mal vergessen. Um es mit den Worten von Frau Aßbichler zu sagen: "wer das glaubt, dem kann man alles erzählen".
Bei billigen Instant-Cappuccino in lauwarmen Wasser und staubigen Spekulatius hat der Mörder dann gestanden und es kam endlich Licht ins Dunkel mit Details, die zuvor keiner wusste. Nein, eben nicht, Adrian M. hat lediglich bewiesen, dass er Zeitung lesen kann.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Mittwoch, 21. Mai 2025, 18:31:25
von Catch22
OVB: Neuer Austragungsort
Von einer Verlegung des Sitzungsorts für die bevorstehende Hauptverhandlung berichtet das Oberbayerische Volksblatt (OVB):
► Terminprobleme bei der Saalbelegung beim LG Traunstein
Für die interessierte Öffentlichkeit aus Aschau, Rosenheim, Traunstein und Umgebung könnte die Verlegung zu einer Herausforderung werden, vor allem ohne eigenes Fahrzeug. Vorteil für RA Georg: die Nähe zum Flughafen Salzburg.
Ob's dann wohl klappt mit der Berichterstattung von @Haropa und @fassbinder?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Mittwoch, 21. Mai 2025, 20:42:09
von fassbinder
Catch22 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 21. Mai 2025, 18:31:25
Ob's dann wohl klappt mit der Berichterstattung von @Haropa und @fassbinder?
Es ist so, dass ich es dieses Mal ohnehin wahrscheinlich nicht ganz so regelmäßig machen kann. Laufen ist tatsächlich eine zusätzliche Herausforderung. Für die ganz wichtigen Tage, wo es mir terminlich möglich ist, hätte ich ohnehin wieder ein Zimmer genommen. Ansonsten hängt es ein bisschen von Arbeitszeiten von Personen ab.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Mittwoch, 21. Mai 2025, 21:08:49
von MB77
Wieviel Entschädigung bekommt man für 2 1/2 Jahre U Haft?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Mittwoch, 21. Mai 2025, 23:56:17
von Catch22
MB77 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 21. Mai 2025, 21:08:49
Wieviel Entschädigung bekommt man für 2 1/2 Jahre U Haft?
Die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft bestimmt sich nach dem StrEG:
► Ersatz immateriellen Schadens, quasi „Schmerzensgeld“: 75 Euro pro Hafttag (§ 7 Abs. 3 StrEG) → für 2½ Jahre rund 68.000 Euro
► zzgl. Ersatz des materiellen Schadens (z. B. Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, Verdienstausfall, Nachversicherung in der Rentenversicherung)
► Abgezogen werden darf die Ersparnis für Unterkunft und Verpflegung während der Haft (falls die Justizverwaltung des betreffenden Bundeslandes von diesem Recht Gebrauch macht, wie es zunächst im Badewannen-Fall geschehen war).
Große Sprünge sind damit nicht möglich.
Zu bedenken gilt zudem, dass ein freigesprochener Angeklagter oftmals auch noch erhebliche Verteidigerhonorare zu begleichen hat. Denn die Justizkasse trägt im Falle eines Freispruchs nur die „notwendigen“ Kosten der Verteidigung, nämlich die, die dem gesetzlichen Rahmen des RVG entsprechen. Eine wirklich effiziente Verteidigung ist damit jedoch in einem komplexen und schwierigen Strafverfahren kaum zu bewältigen. Deswegen werden häufig Vergütungsvereinbarungen über bis zu 250 Euro pro Stunde getroffen. Auf dem die gesetzlichen Gebühren des RVG übersteigenden Teil der Anwaltshonorare bleibt der Freigesprochene sitzen. Inwieweit dieser materielle Schaden nach dem StrEG ersetzt verlangt werden kann, ist problematisch und hängt vom Einzelfall ab.
Schnell ist damit unter Umständen das erlangte „Schmerzensgeld“ von 75 Euro pro Tag aufgezehrt, falls es überhaupt reicht.
Gemessen am Wohlstand unserer Gesellschaft ist die hierzulande gewährte Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft eine Schande und im internationalen Vergleich eine Blamage. Signifikante Besserung ist vorerst nicht zu erwarten.
Die historische Entwicklung der Tagessätze für immateriellen Schadenersatz nach dem StrEG:
1971–1988: 10 Mark
1988–2001: 20 Mark
2002–2009: 11 Euro
2009–2020: 25 Euro
seit 2020: 75 Euro
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Mittwoch, 21. Mai 2025, 23:56:52
von Catch22
Der_Clown hat geschrieben: ↑Mittwoch, 21. Mai 2025, 15:20:25
Was würde passieren, wenn der JVA-Zeuge seine Aussage nun vor Gericht verweigern würde? Gewinnen (im Sinne eines Strafrabatts) kann er ja nichts mehr, sein Urteil hat er mittlerweile bekommen; er könnte sich schlimmstenfalls (wenn ihm eine Falschaussage nachgewiesen werden könnte) mit einer Aussage im Revisionsprozess neuen Ärger einhandeln. …
Genauso ist es. Er hat nichts mehr zu gewinnen, aber allerhand zu verlieren. Es drohen strafrechtliche Folgen einer etwaigen Falschaussage und (viel schlimmer!) zivilrechtlche Schadenersatzansprüche.
Deshalb wird ihm ein RA dazu raten, künftig soweit wie möglich die Auskunft zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten (§ 55 StPO).
Der_Clown hat geschrieben: ↑Mittwoch, 21. Mai 2025, 15:20:25
… Seine Aussage im ersten Prozess war aber von großer Bedeutung und die Staatsanwaltschaft scheint nicht auf ihn verzichten zu können. Könnte seine Aussage dann über Umwege in den neuen Prozess eingeführt werden, wenn z.B die Polizeibeamten, die die Vernehmung von M. damals durchgeführt hatten, als Zeugen geladen werden? …
Ja, siehe hier:
Auch hinsichtlich seiner „alten“ Aussage ist der JVA-Zeuge nicht davor gefeit, noch der Falschaussage überführt und mit Schadenersatzansprüchen überzogen zu werden. Adrian M. steht auf hauchdünnem Eis und kann weder vor noch zurück.
Der_Clown hat geschrieben: ↑Mittwoch, 21. Mai 2025, 15:20:25
… Ich bin gespannt, was bei dem Gutachten rauskommt.
Eine Überraschung erwarte ich hier nicht. Schon während der ersten Hauptverhandlung, als Aßbichler die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens ablehnte, hatte ich angenommen, ein solches Gutachten werde für entbehrlich gehalten, weil die Kammer diese Aussage mangels Glaubwürdigkeit ohnehin nicht verwerten werde. Ich hatte mich geirrt.
Bei einem erneuten, rechtsstaatlichen Anlauf erscheint mir kein anderes Ergebnis naheliegender, als dass die Aussage des JVA-Zeugen ohne jeden Beweiswert bleibt.
Vielmehr gewinne ich den Eindruck, dass uns viele Momente aus der ersten Hauptverhandlung als Déjà-vu erscheinen werden. Jene vielen Momente, in denen RAin Rick eben doch recht hatte – und ihr fatalerweise nur Häme und Verachtung entgegenschlugen.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Freitag, 23. Mai 2025, 18:07:35
von Catch22
OVB: Interview mit RA Dürr
Einmal mehr soll der Rosenheimer RA Peter Dürr die Leser des Oberbayerischen Volksblatts (OVB) aufklären.
► Haftprüfung: Zeitpunkt, Ablauf
► Verhältnismäßigkeit der langen U-Haft?
► dringender Tatverdacht?
► Gutachten: Erschütterung der Aussage des JVA-Zeugen?
Anmerkung: Alles in allem eine Aneinanderreihung altbekannter Allgemeinplätze und Binsenweisheiten, ohne jemandem auf die Füße treten zu wollen. Ganz nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.
Die OVB-Medien schreiben auf Rosenheim24:
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Freitag, 30. Mai 2025, 17:40:37
von Catch22
SZ: Kopfverletzungen durch Stauklappe vor der Oberprienmühle?
Überraschendes berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ):
► Verteidigung legt 3 Gutachten vor
→ alle Verletzungen wohl im Wasser entstanden
► 5 Riss-Quetsch-Wunden am Kopf:
4 davon 24 mm lang, in der Mitte Cut in Dreiecksform
► Schütz (Stauklappe) vor der Oberprienmühle:
mehrere 24 mm große Sechskantmuttern
→ Kopfverletzungen hier naheliegend
► Theorie: Dort könnte die Leiche mehrmals angeprallt und über das Seitenwehr zurück in die Prien getrieben sein.
Anmerkung: Überraschend präzise berichtet die SZ über die Riss-Quetsch-Wunden – ganz anders, als es das Oberbayerische Volksblatt je tat. Starker Tobak für Verurteilungs-Hysteriker. Erkenntnisse zur Verursachung der übrigen Verletzungen werden leider (noch) nicht genannt.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Freitag, 30. Mai 2025, 19:16:26
von Catch22
OVB: Hannas Tod doch ein Unfall?
Ohne journalistische Eigenleistung plappert das Oberbayerische Volksblatt (OVB) der Süddeutschen nach, verzichtet jedoch auf eine präzise Beschreibung der Riss-Quetsch-Wunden und der frappierend dazu passenden Verletzungsquelle. Nur schwammig und wie ein zufällig gewähltes Beispiel wird ganz nebenbei der Schieber der Oberprienmühle erwähnt.
Mit Glacéhandschuhen und in kleinen Tippelschritten wird die OVB-Klientel allerdings darauf vorbereitet, dass Sebastian „zumindest vorläufig auf freien Fuß“ kommen könnte. Dass dies aller Wahrscheinlichkeit nach nicht nur vorläufig sein wird, darf den schockierten Stammtischbrüdern aber wohl noch nicht zugemutet werden – es drohen Bluthochdruck, Schnappatmung, Kammerflimmern … Unterstützt werden soll die Therapie durch unerträglich redundantes Wiederkäuen altbekannter Sachverhalte.
Die OVB-Medien texten auf Rosenheim24 – hier auf ein erträgliches Maß gekürzt:
Wie es wohl dem Postillon empörter Entrüstung ergeht? Betreten schweigt Nebenklagevertreter Holderle.
Kurzbericht SAT.1 Bayern, 30.05.2025, „17:30“, War es doch ein Unfall und kein Mord? https://youtu.be/SE1f4GW_NRA
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Samstag, 31. Mai 2025, 00:08:55
von Catch22
Strafrabatt für Adrian M.: PNP versus OVB
Dreist will der Märchenonkel vom Oberbayerischen Volksblatt (OVB) weismachen, Adrian M. habe in seinem eigenen Strafverfahren nicht von seiner Aussage gegen Sebastian im ersten Hanna-Prozess profitiert:
Derselbe OVB-Texter verlautbarte noch ein Jahr zuvor das Gegenteil:
Ausführlicher und etwas klarer berichtete seinerzeit die Passauer Neue Presse (PNP):
Zur psychiatrischen Begutachtung des Adrian M. hieß es in der PNP:
Der ganze, leicht gekürzte Bericht der PNP über die Hauptverhandlung vom 18.04.2024 gegen Adrian M.:
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Samstag, 31. Mai 2025, 18:31:29
von Fkat
Ole Pinelle hat geschrieben: ↑Mittwoch, 28. Juni 2023, 16:37:33
Danke, das bedeutet natürlich auch, dass man bei solchen Spruchkörpern im Falle eines Indizienprozesses, wie hier erwartet, eher davon ausgehen muss, dass man sich - Tür an Tür - eine Indizienkette zusammenzimmert, wo entsprechende Spruchkörper bei derselben Sachlage erhöhte Zweifel hätten, einen entsprechenden Nachweis zu führen.
Worst case - siehe Fall: Manfred Genditzki, über den nun zum 3. Mal! vor dem LG München über dieselbe Sache verhandelt wird. Und das auch nur deshalb, weil eine engagierte Rechtsanwältin bei Studium der Akten massive polizeiliche Ermittlungsfehler (die den Richtern natürlich auch hätten auffallen können und müssen) fand sowie neue Beweismittel, um den rechtskräftig Verurteilten nach ca 13 Jahren JVA in einem sehr schwierig zu begründenden Wiederaufnahmeverfahren zu einem erneuten Erkenntnisverfahren vor dem LG München zu bekommen bei gleichzeitiger Aufhebung des Haftbefehls.
Man kann jetzt schon relativ sicher davon ausgehen, dass dieser Mann 13 Jahre unberechtigt hinter Gittern saß.
Man darf nicht zu sehr hinter den Vorhang blicken, dann wird einem schlecht um das, was da so - im Namen des Volkes - geschieht.
Ich wollte nur mal sagen... es ist als hättest du's gleich gewusst. Fast 1 zu 1 beschrieben, was tatsächlich los ging.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Sonntag, 01. Juni 2025, 03:42:56
von Catch22
Ole Pinelle hat geschrieben: ↑Mittwoch, 28. Juni 2023, 16:37:33
… das bedeutet natürlich auch …, dass man sich … eine Indizienkette zusammenzimmert …
Worst case …: Manfred … [G.] …
Fkat hat geschrieben: ↑Samstag, 31. Mai 2025, 18:31:29
Ich wollte nur mal sagen… es ist als hättest du's gleich gewusst. Fast 1 zu 1 beschrieben, was tatsächlich los ging.
Mit dem Rasenmäher über die (bevorzugt bayerische) Justiz herzuziehen ohne fallbezogene und faktenbasierte Argumentation zum Fall Hanna, bleibt ohne Substanz. Womit @Ole Pinelle „fast eins zu eins beschrieben“ haben soll, „was tatsächlich losging“, bleibt daher ein Rätsel.
Das, „was tatsächlich losging“, also die Wurzel der Justizkatastrophe im Fall Hanna, dürfte in den ersten Stunden nach dem Leichenfund zu suchen sein:
Die Obduktion begann um 23.40 Uhr (und musste in Anwesenheit eines Vertreters der StA erfolgt sein). Bereits um 0.56 Uhr wurde der Polizei aus dem Obduktionssaal mitgeteilt, es sei von einem Tötungsdelikt auszugehen. Ansprechpartnerin der Obduzenten war EKHK Diana U. Selbigen Tags hieß es in einer Pressemitteilung der Polizei, „eindeutige Spuren“ äußerer Gewalteinwirkung würden ein Tötungsdelikt „belegen“.
Die zeitliche Abfolge von 23.40 bis 0.56 Uhr erscheint angesichts der Komplexität der Verletzungen und der Vielfalt der zu erhebenden Befunde (einschließlich einer Computertomographie) doch ausgesprochen flott, wenn nicht gar überhastet, um zu der Festlegung auf ein Tötungsdelikt gelangt sein zu können. Frappierend: die Mitwirkung von EKHK Diana U., die bereits im Badewannen-Fall die Weichen falsch gestellt hatte (siehe hier).
Deshalb machte ich mir Anfang März die Mühe, die Ereignisse der ersten Stunden chronologisch zusammenzutragen. Daraus drängen sich Schlussfolgerungen auf, die auf einen sich bis in das schriftliche Urteil des LG Traunstein fortpflanzenden Bestätigungsfehler (Confirmation Bias) und auf kognitive Dissonanz hinweisen. Wen wirklich interessiert, „was tatsächlich losging“, dem sei dieser Beitrag zur Lektüre empfohlen:
Bemerkenswert sind zudem die jüngst in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Erkenntnisse zu den Kopfverletzungen (siehe hier). Denn die detailgenaue Beschreibung der Riss-Quetsch-Wunden als „exakt 24 Millimeter lang“ und mit einem mittigen „Cut in Dreiecksform“ hatte den Weg aus dem Obduktionsgutachten in das schriftliche Urteil nicht gefunden – weder in den festgestellten Sachverhalt noch in die Beweiswürdigung. Weglassen als Mittel der Wahl, um unbequemer Argumentationsschwäche aus dem Weg zu gehen?
Wie konnten Malcherek und Adamec die 24 Millimeter großen Sechskantmuttern am Schütz vor der Oberprienmühle durch die Lappen gegangen sein? Schließlich wurde von beiden entlang der Prien und des Bärbachs „Ausschau gehalten“. Verletzungen mit einem mittigen „Cut in Dreiecksform“ sollten m. E. viel eher auf eine Einwirkung durch einen scharfkantigen, vielleicht metallenen Gegenstand hinweisen als auf zumeist rundgeschliffene Flusskiesel.
Auch hier findet sich wohl die Fortpflanzung fataler Bestätigungsfehler. Laut Aktenlage habe Malcherek „auffällig oft“ mit Adamec telefoniert, stellte RAin Rick fest. Der Physiker Adamec gehört zur Rechtsmedizin der LMU, die die Tote obduziert hatte, während man mit EKHK Diana U. in Kontakt stand.
Durchbrochen wurde die Kaskade zahlloser Bestätigungsfehler erst durch eine neu von außen hinzugetretene Verteidigerin mit eigenenständiger Denkleistung – Regina Rick. Genau deshalb wurde sie von allen Seiten erbittert bekämpft und diffamiert. Die bislang gefällige, scheinbar passgenaue „Idylle“ beim Tribunal zu Traunstein wollte sich niemand zunichte machen lassen. Auch die Krawall-Journaille nicht.
Erst wenn die einzelnen Schritte und die konkrete Wirkweise von Bestätigungsfehlern und kognitiver Dissonanz erkannt sind, ergibt es Sinn, über eine Fortentwicklung der (in der Justiz kaum vorhandenen) Fehlerkultur zu debattieren. Dem entgegen steht allerdings eine Phalanx aus eingefahrenen Traditionen – ein Bollwerk, das RA Gerhard Strate aus Anlass des Badewannen-Falls in einer Kolumne auf „Beck aktuell“ treffend charakterisiert, verbunden mit einem vielleicht etwas zu optimistischen Appell an die Kollegen in der Justiz:
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Sonntag, 01. Juni 2025, 16:50:37
von intenso
Catch 22, schade um Dich, Du kannst bis heute nicht ertragen, dass andere eine Meinung haben bzw hatten, die sich weitgehend als zutreffend erwiesen hat.
Und damit verlieren Deine Beiträge leider an Wert.
Mit Deinem Begriff: Substanz scheinst Du überfordert zu sein und solltest daher ein bisschen durchdachter umgehen oder bewirbst Du Dich gerade beim LG Traunstein?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Sonntag, 01. Juni 2025, 17:37:41
von Ole Pinelle
Zumindest aber ist festzustellen, dass dieses Forum letztlich nur der alleingültigen Meinung des schwächelnden Geltungsfetischisten catch 22 dient, der zudem in der Sache nicht in der Lage ist, Zusammenhänge wie geboten zu differenzieren.
Ist dass der Grund, warum hier kaum noch ein anderer Forist als catch22 anzutreffen ist oder ist catch 22 gar der Administrator selbst?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Sonntag, 01. Juni 2025, 18:14:55
von z3001x
Ole Pinelle hat geschrieben: ↑Sonntag, 01. Juni 2025, 17:37:41Ist dass der Grund, warum hier kaum noch ein anderer Forist als catch22 anzutreffen ist oder ist catch 22 gar der Administrator selbst?
Ne aber @intenso und @Ole Pinelli sind derselbe. Wenn man nicht einmal VPN benutzt
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Sonntag, 01. Juni 2025, 19:14:47
von Catch22
@intenso
@Ole Pinelle
Einer „Meinung“, die sich allein aus pauschalen respektive polemischen Anwürfen speist, fehlt es schlicht an durch Tatsachen begründeter Substanz, um sich jemals ernsthaft als zutreffend erweisen zu können. Der oben von @Fkat zitierte Beitrag von @Ole Pinelle streift den Badewannen-Fall, er geht nicht auf den Fall Hanna ein. Darin „fast eins zu eins“ erkannt haben zu wollen, was im Fall Hanna „tatsächlich losging“, ist absurd.
Oder wie definierst Du „Substanz“?
Anscheinend bin ich zu blöde, um Deine Kritik zu verstehen. Dass Du Dich von meinen wertlosen Beiträgen belästigt fühlst, bitte ich zu entschuldigen. Einem „schwächelnden Geltungsfetischisten“ ohne die Kompetenz, „Zusammenhänge zu differenzieren“, wirst Du doch gewiss mit Nachsicht und Milde begegnen.
z3001x hat geschrieben: ↑Sonntag, 01. Juni 2025, 18:14:55
Ne aber @intenso und @Ole Pinelli sind derselbe. …
Danke für die Aufklärung! Gehört @Fkat auch dazu?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Sonntag, 01. Juni 2025, 21:47:31
von intenso
Immerhin liegst Du schon auf der richtigen Spur! Großes Lob! Du bist wirklich zu blöde, weil Du hier mit Deinem partiellen Fachwissen so tust, als wenn alle anderen per se doof sind, Wie soll man das anders bezeichnen als blöd.
Zudem ergibt sich schon auf dem geistigen Niveau eines Erstklässlers, dass nicht jeder hier geschriebene Beitrag im Detail einem juristischen Gutachten gleichstehen muss; auch diktierst Du hier nicht die Regeln, ab wann etwas substantiiert ist oder nicht. Hier nimmt jedermann teil und bei weitem sind nicht alle juristisch vorgebildet.
DAS müsste Dir doch auch - zumindest partiell - einleuchten in Deinem geliebten Bayern mit den vielen strafrechtlichen Fehlurteilen; offenbar sitzen dort mehrere Deiner Coleur, blind vor Selbstverliebtheit.
Als ich in 2023 diesen Beitrag schrieb, konnte ich nach dem damaligen Stand des Verfahrens nicht das wissen. was dann geschah oder bis dahin bekannt geworden ist; auch eine Sache der Grundlagen der Logik.
Also vermutete ich das, was kürzlich ein anderer Forist Dir ggü wagte, WAGTE, als zutreffend vermutet darzustellen; ohne Chip22 vorher um Erlaubnis gebeten zu haben.
Wenn Wissen dazu führt, dass es einem wie Dir den Verstand raubt, sollte man doch besser weniger anspruchsvollen Beschäftigungen nachgehen.
Und in der Sache lag ich damals ja nur ansatzweise richtig, wenn man sich den BGH-Beschluss vom 01.04.2025 durchliest. Aßbichler hat sich ihre erforderliche Indizienkette in Absprache mit dem Staasanwalt "zusammengezimmert", was sonst. Und weil sie selbst - man könnte meinen, fast fanatisch sicher - ihrer irrigen Auffassung einer leichtfertigen Überzeugung Nachdruck verleihen "musste", hat sie als erstinstanzliche Vorsitzende
den BGH noch angeschrieben, um ihrer Auffassung erneuten Nachdruck zu verschaffen. Bayern lebt.
Und das "Zusammenzimmern" scheint ja in eine neue Runde zu gehen: jene Vorsitzende der 1. Jugendabteilung des LG Traunstein, die rechtsfehlerhaft
den Befangenheitsantrag gg Aßbichler ablehnte, wird nun der Wiederholung der 1. Instanz gg Sebastian T. leiten, Bayern lebt.
Chip22, das beste ist wirklich, wenn Du von Deinem Größenwahn runterkommst. Wärest Du so groß, wie Du Dich offenbar einordnest, säßest Du
nicht mitten in der Nacht hier mit Deinem typischen Kikeriki.
Viel interessanter ist doch, dass die wirklich höchsrt anerkennenswerte Verteidigern Regina Rick - zusammen mit Familienangehörigen der Familie T. -
keine Mühe scheute, um auf dem vermuteteten Wasserweg von Hanna für ihre auffällig gleichen Kopfverletzungen eine Entsprechung gefunden hat,
die die gesamte Überzeugungsgrundlage der Aßbichler, neben ihrem neurotisch entfachten Verhältnis zu dem Boderliner der JVA, im Kern erschüttert, so dass man nun noch unsicherer sein muss, ob Hanna mit ihren 2,06 Promille nicht gleich wahrscheinlich ein Opfer ihres Suffs geworden sein kann.
Immerhin reichen ja die weiteren Erkenntnisse, zu denen die Ermittlungsbehörden sowie die Justiz natürlich ebenfalls hätten kommen können, so weit, dass die Verteidiger Georg und Rick guter Zuversicht sind, Sebastian T. auf freien Fuß zu bekommen.
Denn eine Gewalteinwirkung von Sebastian T. auf Hanna wird immer fraglicher, zumal bis heute unbekannt ist, ob sie sich in jener Nacht überhaupt begegneten.
Also höre mit Deiner notorischen "Klugscheißerei" auf, Chip22 (ich hoffe wenigstens, Du kennst das Buch).
Deine Recherchen sind interessant, weil nicht jeder so viel Zeit dafür hat, sie zu beschaffen.
@intenso
@Ole Pinelle
oder wen Du sonst noch findest.
Herzlichst
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Sonntag, 01. Juni 2025, 21:49:54
von intenso
Cetch22, entschuldige etwaige Rechtsschreibefehler. Ich weiß ja, dass solche Leute wie Du sich daran auch gern aufhängen, auf der Suche, sie als doof hinzustellen.