Re: MORDFALL IRINA A. -- Presseberichte
Verfasst: Montag, 16. Dezember 2019, 18:33:40
Von Bargeld und Blutspuren in Frankfurt
von Oliver Teutsch
Im Prozess um den Mord im Frankfurter Niddapark macht Jan M. Angaben zu seiner Finanzsituation. Widersprüchliche Angaben zu Blutspuren am Tatort.
Knapp vier Monate nach Beginn des Prozesses wegen des Mordes im Niddapark hat der Angeklagte sich erstmals zu seinen finanziellen Verhältnissen geäußert. Eine Verteidigerin verlas am Montag eine Erklärung für Jan M. Darin gibt er an, seine finanziellen Verhältnisse seien „so stabil“ gewesen, dass er einem Bekannten 50 000 Euro habe leihen können. Er habe auch deutlich mehr Geld flüssig gehabt, als eine Wirtschaftsprüferin Anfang des Monats referierte. Die Expertin der Staatsanwaltschaft hatte am vorigen Verhandlungstag ausgesagt. M. habe monatlich etwa 15 000 Euro mehr ausgegeben als er hatte. Dem hielt M. entgegen, er habe mit seiner Kreditkarte sehr oft für andere mitbezahlt und von diesen dann Bargeld bekommen.
Die Einlassung des Angeklagten in der es immer wieder um Darlehen, Geschäftsanteile und Ratenzahlungen ging, war für nicht Eingeweihte kaum nachzuvollziehen. Die Wirtschaftsprüferin hörte sich die Einlassung an und räumte ein, was M. an Bargeld gehabt habe, könne sie nicht überprüfen. Einige Sachverhalte seien ihr aber völlig neu, und für diese fehlten auch Buchungsbelege. Daraufhin musste M. einräumen, etwa keinen Beleg dafür zu haben, dass ein Gläubiger für ihn die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 475 000 Euro über Jahre ausgesetzt habe.
Das Gericht hingegen monierte, dass der Angeklagte seine Einlassung erst machte, nachdem einer seiner Gläubiger bereits als Zeuge gehört worden war. Dieser müsse nun erneut in den Zeugenstand gerufen werden, um die Angaben des Angeklagten zu überprüfen.
Jan M. wird vorgeworfen, seine Geschäftspartnerin Irina A. im Mai 2018 im Niddapark brutal ermordet zu haben. Eines der Mordmotive soll Habgier gewesen sein. Daher geht es in der seit August andauernden Verhandlung häufig um finanzielle Aspekte.
Zu Beginn des 19. Verhandlungstags war es allerdings um Blutspuren am Tatort gegangen. Dazu wurde auf Antrag der Verteidigung erneut ein Polizeibeamter vernommen, der am Morgen des 9. Mai am Tatort war. Unweit davon fanden sich Blutspuren von M. Der hatte dazu in seiner polizeilichen Vernehmung zunächst ausgesagt, er sei an dieser Stelle eine Woche vor dem Mord bei einer Radtour gestürzt. Dem hielt der Beamte entgegen, die Blutspuren seien frisch gewesen. Im Prozess hatte M. dann erzählt, er sei Stunden nach dem Mord am Tatort gewesen, weil er nach A. gesucht habe. Die Verletzung habe er sich zuvor beim Renovieren in der Wohnung zugezogen.
Weder der Polizeibeamte noch ein eigens als Sachverständiger bestellter Rechtsmediziner, der ein ausschweifendes Referat hielt, konnten am Montag Angaben machen, wie alt die von M. nahe dem Tatort gefunden Blutspuren genau waren. Die Verteidigung kündigte für den nächsten Prozesstag am Freitag eine weitere Einlassung zu den Mordvorwürfen an.
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