Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Sonntag, 10. März 2024, 21:10:08
von Catch22
Gast hat geschrieben: ↑Sonntag, 10. März 2024, 19:51:41
Für die timeline … Eiskellerstempel … und … Fahrzeuge der Wasserrettung …
Der eigentliche Knaller:
Wenn für die Ermittler schon am 04.10.2022 um 0.56 Uhr (nicht mal eineinhalb Stunden nach Beginn der Obduktion um 23.40 Uhr!) eine Gewalttat feststand, wie konnte dann am 06.10.2022 Soko-Leiter Butz gegenüber der Presse erklärt haben, dass er „natürlich“ auch ein Unfallgeschehen berücksichtige!?
Bemerkenswert: Nach nur 76 Minuten sollen die Rechtsmediziner Fragen eindeutig beantwortet haben, die noch nicht einmal später im Sitzungssaal abschließend geklärt werden konnten? Wer oder was trieb diese hastige Meinungsbildung an!?
Oder hat die Wasserburger Stimme hier frei fabuliert? Zumindest die Darstellung, Hanna sei „auch an ihrer starken Alkoholisierung verstorben“, gehört wohl ins Reich der Zeitungsenten.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Sonntag, 10. März 2024, 22:00:51
von gastxyz..me
REGENSCHIRM
... knauf vom regenschirm ... könnte auch die tatwaffe gewesen sein..
Sodann nahm er in Verletzungsabsicht einen „kleinflächigen Gegenstand“ möglicherweise „einen Stein, Messerknauf oder sonstiges.“ und schlug ihr fünfmal auf den Kopf. Um sich der Bewusstlosen oder bewusstseinsgetrübten zu entledigen, entsorgte er sie in dem Bärbach wobei er gewollt hat, dass diese ertrinkt oder er es zumindest in Kauf nahm. https://www.allesMist/themen/km1687 ... id34771035
StA Plädoyer fassbinder1925
Wie @Fridolin31 sagt, ist er ja erstmal alleine raus. Er ist dann noch einige Zeit verweilt und saß beim Hotel Berge unter dem Regenschirm. Das dürfte insgesamt einige Zeit beansprucht haben. Denke deswegen auch eher an die Uhrzeit als an Begleiter. https://www.allesMist/themen/km1687 ... id34610299
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Sonntag, 10. März 2024, 23:11:05
von ben
Fiat iustitia e p m hat geschrieben: ↑Samstag, 09. März 2024, 01:07:13
Bravo, auf den Punkt gebracht, so sehe ich es auch! Sie fanden keinen anderen, dann muss er es sein, so einfach ist das, zumindest dort.
Er passt halt zu dem, was man erwartet. Das kann so sein, dass ein Verlierer durchgedreht ist oder er hatte eben Pech, dass er Joggen war und sein Verlierer-Leben ihn zum perfekten Verdächtigen machte. Sein 3. Anwalt sagt ja inzw. auch, dass der Ich wars-Spruch Spaß war und der Knastzeuge alles aus dem TV haben könnte. So sehe ich es ja auch die ganze Zeit.
Er wird m.E. verurteilt, weil die Frau Richterin ihn schon vorverurteilt hat. Frau als Richter und eine emanzipierter Staatsanwalt ist halt ein Problem.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Sonntag, 10. März 2024, 23:42:59
von andi55
Woher kommt eigentlich dieses Verlierer Image welches man ihm ständig andichtet? Völliger Unsinn ist das. Er hat einen Schulabschluss, er befand sich in einer Ausbildung, er hatte einen kleinen Freundeskreis, hatte Hobbies wie Sport und Schach. Man ist mit 20 Jahren kein Verlierer weil man noch keine Freundin hatte, Verlierer sind die welche mit 20 schon Alimente für nicht geplante Kids abdrücken müssen, dass einem selber nichts mehr bleibt. Verlierer sind die mit abgebrochener Schullaufbahn, die keine Ausbildung durchhalten, von Hartz 4 leben und den ganzen Tag daheim sitzen und datteln.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 11. März 2024, 00:03:34
von Gast
Es hiess ja, dass sie bewusstseinsgetrübt ins Wasser kam und sie wenig Versuche unternehmen konnte dass sie ans rettende Ufer kam, weil die Lunge nur mit wenig Wasser gefüllt war. Das lässt ja dann auf ein Gewaltverbrechen schliessen ausser sie wäre so unglücklich gestürzt, dass sie dabei auch eine Bewusstlosigkeit erlitt. Bei dem möglichen Sturz muss sie aber nicht die Kopf und Schulterverletzungen erlitten haben, denn in der Prien gibt es schon noch Möglichkeiten dafür.
Und an was ist jetzt mit Robert E. und sein Sturz am 23.09.23, aus Beweisantrag Nr 17, in den Bärbach nur einige 10 Meter oberhalb des vermuteten Tatorts, an dem er verstorben ist.
Ist er an schweren Sturzverletzungen verstorben ohne viel Wasser im Bach oder versuchte er sich vergebens aus dem Wasser zu retten und hatte viel Wasser in der Lunge?
Aber hier ein alter Artikel der fast vergessen wurde
Er zeichnete bei der Polizei seine Laufstrecke auf. Verwickelte er sich in Widersprüche, die nach Täterwissen aussahen, fand er sofort einleuchtende Erklärungen, wie eine Beamtin am Freitag betonte. Warum er über den Parkplatz der Kampenwandbahn , nicht über eine andere Strecke gerannt war – dazu meinte er: »Ich hätte am Eiskeller vorbei müssen. Die hätten mich für einen Deppen gehalten.« Er behauptete bei der Vernehmung, beim Laufen ein Mädchen gesehen und kurzen Blickkontakt gehabt zu haben. Außerdem sei ein Auto mit mehreren Männern in der Straße gestanden....
Nach Worten des Sachbearbeiters der Kripo Rosenheim am ersten Prozesstag änderte sich das am 17. November 2022. Zwischenzeitlich sei der genaue Tatort ermittelt worden. Eine Zeugin habe informiert, genau dort habe sie einen »Jogger mit Stirnlampe in schwarzer Kleidung« beobachtet. Als sich bei der Durchsuchung des Zimmers des Angeklagten schwarze Kleidung und mehrere Stirnlampen fanden, klickten die Handschellen.
Die Mutter meinte weiter, sie schließe einen Umweg ihrer Tochter auf dem Heimweg vom »Eiskeller« über den Bergbahnparkplatz aus. Sie habe immer den direkten Weg gewählt. Der Hintergrund: An dem Parkplatz hatte die Polizei den Gürtel des Opfers sichergestellt.
viewtopic.php?p=235089#p235089
Es gibt eigentlich nur 3 Wege für den Jogger vom Eiskellerparkplatz nach Hause: Über Seilbahnparkplatz, über Kampenwandstr. oder westlich um den Schlossberg und bei der Vernehmung hätte ich auch nicht gesagt dass ich über die Kampenwandstrasse am bekannten Tatort vorbei bin. Welche andere Strecke er dann in der 2. Vernehmung angeben hat weiss ich nicht.
Über den Gürtel habe ich zwar schon was gehört aber wenn die alte Meldung stimmt halte ich einen Unfall für sehr unwahrscheinlich, denn den Gürtel der Lederjacke verliert man am ehesten wenn das Opfer geschleift wird durch einen Täter der dann den losen Gürtel in den Bach wirft, wo sich dann die Schnalle schell am überschwemmten Ufergestrüb verfängt.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 11. März 2024, 00:11:13
von andi55
@gastxyz...me
Langsam! Komm mal aus deinem Tunnel raus. Wieso hast du dich denn gar so auf den Nachbarn eingeschossen? Ich kann dich durchaus verstehen, es soll vermutlich aufzeigen wie unfair es ist in alles etwas hineinzuinterpretieren. Und ja , es stimmt, wenn sogar eine alte Taschenuhr angeblich als Tatwaffe infrage kommt, dann kann es der Knauf eines Regenschirms erst recht. Und wenn man den Ermittlungen nicht vertraut, auch okay. Mir würde der Nachbar wahrscheinlich auch immer noch im Kopf rumspuken, aber ich vertrau jetzt einfach mal darauf, dass sich Frau Rick hier bei der allerkleinsten Unstimmigkeit darauf gestürzt hätte. Nur mal angenommen Sebastian wäre tatsächlich unschuldig, es ist der Sache nicht dienlich einen Unschuldigen gegen einen anderen Unschuldigen auszutauschen.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 11. März 2024, 07:29:40
von HP1
andi55 hat geschrieben: ↑Sonntag, 10. März 2024, 23:42:59
Woher kommt eigentlich dieses Verlierer Image welches man ihm ständig andichtet? Völliger Unsinn ist das. Er hat einen Schulabschluss, er befand sich in einer Ausbildung, er hatte einen kleinen Freundeskreis, hatte Hobbies wie Sport und Schach. Man ist mit 20 Jahren kein Verlierer weil man noch keine Freundin hatte, Verlierer sind die welche mit 20 schon Alimente für nicht geplante Kids abdrücken müssen, dass einem selber nichts mehr bleibt. Verlierer sind die mit abgebrochener Schullaufbahn, die keine Ausbildung durchhalten, von Hartz 4 leben und den ganzen Tag daheim sitzen und datteln.
Völlige Zustimmung
Entscheidend ist hier allerdings die Perspektive der Person selbst. Wenn man von außen wahrnehmbare Persönlichkeitsmerkmale hat, wegen der man wiederholt nicht für voll genommen und stellenweise wohl auch abgelehnt wird und sich deswegen (zutreffend oder nicht) in einer Außenseiterrolle wähnt, dann ist das idR sehr belastend, gerade für junge Menschen. Der latente Wunsch nach sozialer Akzeptanz und "Reputation" kann sich da in einer Fixierung auf sexuellen Erfolg manifestieren - das Vorhandensein einer Person, die sich auf ihn sexuell einlässt, sozusagen mit hohem Symbolwert bzgl. Akzeptanz und Wertschätzung, ob nun fürs Ego oder in der Außenwirkung. Interessant dabei: Das Interesse richtet sich dabei gern ganz auf Einzelne, derjenige ist schnell "unsterblich verliebt" (heißt nichts anderes, als dass er sich bei der Person ernsthafte Hoffnungen auf Erfolg macht). Nach einem Scheitern ist dann ebenso schnell eine andere "Zielperson" ausgemacht. Wenn dann trotz deutlicher Bemühungen der Erfolg beim anderen Geschlecht wiederholt ausbleibt, ist der Frust natürlich groß.
Ich will dem Angeklagten keinesfalls unterstellen, dass dies auf ihn 1:1 so zuträfe. Aber der Zusammenhang zwischen sozialer Randlage/Unsicherheit/geringem Selbstwertempfinden und übersteigertem und in Teilen inadäquat konzipiertem und zum Ausdruck gebrachtem sexuellem Interesse ist nicht aus der Luft gegriffen. Wird halt nur ungern direkt angesprochen, nicht dass einem da dann verkürzte und so nicht zutreffende pauschale Schlussfolgerungen in den Mund gelegt werden.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 11. März 2024, 08:27:42
von Gast0815
HP1 hat geschrieben: ↑Montag, 11. März 2024, 07:29:40Ich will dem Angeklagten keinesfalls unterstellen, dass dies auf ihn 1:1 so zuträfe. Aber der Zusammenhang zwischen sozialer Randlage/Unsicherheit/geringem Selbstwertempfinden und übersteigertem und in Teilen inadäquat konzipiertem und zum Ausdruck gebrachtem sexuellem Interesse ist nicht aus der Luft gegriffen. Wird halt nur ungern direkt angesprochen, nicht dass einem da dann verkürzte und so nicht zutreffende pauschale Schlussfolgerungen in den Mund gelegt werden.
Ob man als Außenseiter häufiger zu Sexualdelikten neigt, mag dahingestellt sein, das dürfte hier auch nicht das Thema sein.
Denn so wie es aussieht war er weder ein Looser noch ein Außenseiter. Er war in seiner Gruppe voll integriert, er spielte mit ihnen aktiv Tischtennis traf sich auch unabhängig davon mit ihnen und – wenn mich nicht alles täuscht – hatte er einen sich anbahnende Beziehung mit Verena. Auch sie zeigte offenbar Interesse an ihm, denn der Zeitplan, den wir von den Zusammenkünften im zeitlichen Rahmen des Todes von dem Opfer kennen, zeigt das zumindest konnte er fast davon ausgehen.
Die häufigen Treffen mit Verena, die zusätzlichen Fahrten von Verena, der 1,5h Spaziergang etc. Vieles deutet da schon auf mehr zwischen ihm und Verena, einer Außenseiterrolle und ein Problem mit dem weiblichen Geschlecht deutet zumindest im betrachten Zeitraum auf nichts hin. Auch als er sehr deutlich die Beschützerfunktion zeigte, als man von dem Tod des Opfers erfuhr, bestätigt das zusätzlich. Das Verena später anderes behauptete, muss nicht mal zutreffen, ist möglicherweise der anschließenden Situation geschuldet. Aber für ihn subjektiv dürfte es genug Zeichen gegeben haben, das anzunehmen und nur darauf kommt es an.
Also ich würde sagen, er war weder Looser sondern hatte viel erreicht und ein Außenseiter scheint er auch nicht zu sein und er konnte subjektiv durchaus davon ausgehen nun jemanden des anderen Geschlechts gefunden zu haben.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 11. März 2024, 09:09:43
von Fiat iustitia e p m
andi55 hat geschrieben: ↑Sonntag, 10. März 2024, 23:42:59
Woher kommt eigentlich dieses Verlierer Image welches man ihm ständig andichtet? Völliger Unsinn ist das. Er hat einen Schulabschluss, er befand sich in einer Ausbildung, er hatte einen kleinen Freundeskreis, hatte Hobbies wie Sport und Schach. Man ist mit 20 Jahren kein Verlierer weil man noch keine Freundin hatte, Verlierer sind die welche mit 20 schon Alimente für nicht geplante Kids abdrücken müssen, dass einem selber nichts mehr bleibt. Verlierer sind die mit abgebrochener Schullaufbahn, die keine Ausbildung durchhalten, von Hartz 4 leben und den ganzen Tag daheim sitzen und datteln.
Das Looser-Image des Angeklagten ist für den Presseabsatzmarkt besser, mit der Opfer-Familie macht man sich gemein und dazu passt kein "Bruce Willis" als Angeklagter, will sagen: unser aller Bild wurde primär von der Presse geformt und von den Presseleuten wissen wir, dass sie alle nicht die Intelligenz "mit Löffeln gefressen" haben.
Dazu kam noch die Inszenierung der Justiz, den Angeklagten jeden Verhandlungstag wie im Mittelalter mit Fußfesseln vorzuführen sowie die offenbar karrieregeile Vorsitzende, die vor der Zeit von Regina Rick unsantioniert wiederholt völlig befangen mit dem Angeklagten umsprang, er möge jetzt mal gestehen (was ja erkennen ließ, dass sie sich regelwidrig sehr früh festlegte und das noch mit Anschauungsmaterial im Verhandlungssaal festigte. Dann hatte der Angeklagte auch noch die Frechheit, von seinem ihm zustehenden Schweigerecht Gebrauch zu machen.
Da alles reicht für das erwünschte Image, so anspruchsvoll ist die Bevölkerung dann doch nicht.
Und im Leben danach lebt es sich in Aschau sicherlich komfortabler und anerkannter, wenn man stets betonte, vor allem mitzufühlen mit der Familie Wörndl.
Ergo ergibt sich, dass Unschuldsvermutung und Schweigerecht zwar Grundsäulen des Angeklagten sind, dass dies aber im Volk nicht geteilt wird. Dann ist er womöglich nicht der Hellste
Daher das Verlierer-Image, welches dringend benötigt wird, um den Angeklagten damit mehr in die Nähe des überführten Täters zu rücken und sich selbst als Wörndl-Versteher auf den Marktplatz zu stellen und beachten zu lassen.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 11. März 2024, 09:59:45
von gastxyz..me
Gast0815 hat geschrieben: ↑Montag, 11. März 2024, 08:27:42Er war in seiner Gruppe voll integriert, er spielte mit ihnen aktiv Tischtennis traf sich auch unabhängig davon mit ihnen und – wenn mich nicht alles täuscht – hatte er einen sich anbahnende Beziehung mit Verena. Auch sie zeigte offenbar Interesse an ihm, denn der Zeitplan, den wir von den Zusammenkünften im zeitlichen Rahmen des Todes von dem Opfer kennen, zeigt das zumindest konnte er fast davon ausgehen.
den ultimativen hinweis erzählt verena selbst: "auf welche frauen stehst du denn so?" sowas fragt frau typen, die sie interessieren und die ggf. zuwenig interesse an ihnen zeigen. den bestesten freund weniger.
dieser immer um eine antwort bemühte und nicht immer sofort den hintergrund kapierende jogger sagt dann natürlich: "auf krankenschwestern"
na, die hat gesessen
dass das DIE gelegenheit gewesen wäre zu sagen: "eigentlich auf so frauen wie dich, aber du willst ja absolut nicht"
... ist für den (durchschnitts)typen in dem alter sowas wie rocketscience...
*die genaue wortwahl kann leicht abweichen
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 11. März 2024, 10:45:28
von Gast
Fußfesseln gibts in Bayern vermehrt weil letztes Jahr 2 Ganoven in Gerichtsgebäuden entwischt sind.
Beim Hotel Berge waren es wohl Sonnenschirme für die Hotelgäste unter denen der Nachbar sich von seiner Kotzorgie erst mal erholte und nicht tragbare Schirme
und um 2.36 Uhr und 2.37 Uhr zwei erfolglose Anrufversuche durch den Bekannten Hannas an ihrem Handy eingingen
Der Täter hat wohl ihren Anrufversuch weggedrückt und das Handy ins Wasser geworfen, da muss er keinen Kontrollanruf mehr machen
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 11. März 2024, 12:47:58
von Fiat iustitia e p m
Catch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 10. März 2024, 21:10:08
Der eigentliche Knaller:
Wenn für die Ermittler schon am 04.10.2022 um 0.56 Uhr (nicht mal eineinhalb Stunden nach Beginn der Obduktion um 23.40 Uhr!) eine Gewalttat feststand, wie konnte dann am 06.10.2022 Soko-Leiter Butz gegenüber der Presse erklärt haben, dass er „natürlich“ auch ein Unfallgeschehen berücksichtige!?
Bemerkenswert: Nach nur 76 Minuten sollen die Rechtsmediziner Fragen eindeutig beantwortet haben, die noch nicht einmal später im Sitzungssaal abschließend geklärt werden konnten? Wer oder was trieb diese hastige Meinungsbildung an!?
Oder hat die Wasserburger Stimme hier frei fabuliert? Zumindest die Darstellung, Hanna sei „auch an ihrer starken Alkoholisierung verstorben“, gehört wohl ins Reich der Zeitungsenten.
Meine heutige Frage an den Rechtsexperten:
Wie bewertest Du die Zeugenaussage des Mithäftlings im Lichte des 136a StPO nach dem "Wahrsagerin-Urteil" in BGHSt 44, 129, in JuS 860, 488 besprochen durch RA Dr. Jahn?
Ungeachtet seiner Glaubwürdigkeit, käme hier ein Beweisverwertungsverbot in Betracht? Ich glaube, aus den dort näher angeführten Analogiegründen schon.
Was ist Deine Meinung dazu?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 11. März 2024, 15:59:54
von Catch22
Fiat iustitia e p m hat geschrieben: ↑Montag, 11. März 2024, 12:47:58
… Wie bewertest Du die Zeugenaussage des Mithäftlings im Lichte des 136a StPO nach dem "Wahrsagerin-Urteil" …? …
Das Versprechen eines Vorteils im Sinne von § 136a Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 StPO hat es im Verfahren des Adrian M. ganz offenkundig nicht gegeben. (Wenn der Zeuge sich selbst einen Vorteil verspricht, ist das nicht tatbestandlich und führt zu keinem Verwertungsverbot.) Auch sind keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass StA oder Polizei Adrian M. dazu veranlasst haben könnten, mit Sebastian ein Gespräch ohne Offenlegung der Ermittlungsabsicht zu führen, um Angaben zum Tatgeschehen zu erlangen.
Damit fehlt es bereits an den grundlegenden Voraussetzungen. Deswegen erübrigt sich eine Erörterung eines daraus resultierenden Beweisverwertungsverbots.
Fiat iustitia e p m hat geschrieben: ↑Montag, 11. März 2024, 12:47:58
… Ungeachtet seiner Glaubwürdigkeit, käme hier ein Beweisverwertungsverbot in Betracht? Ich glaube, aus den dort näher angeführten Analogiegründen schon. …
Du müsstest schon konkret darlegen, auf was genau Du Dich beziehst und weshalb Du annimmst, dass die Voraussetzungen dafür in Bezug auf den JVA-Zeugen erfüllt seien.
Im Übrigen geht es um eine mehrstufige Prüfung, in deren Verlauf viele Hürden lauern, u. a.:
1. Gaubhaftigkeit des Zeugen,
2. Glaubwürdigkeit seiner Aussage,
3. Belastungsgehalt der Aussage,
4. Glaubwürdigkeit der behaupteten Aussage Sebastians.
Obendrein verstehe ich nicht, weshalb Du in diesem Zusammenhang meinen Beitrag zu einem Artikel der Wasserburger Stimme zitiert hast, ohne darauf einzugehen. Findest Du die eilige Festlegung auf ein Gewaltdelikt nach nur 76 Minuten, noch während die Obduktion lief, nicht auch sehr merkwürdig? Zumal zwei Tage später ein Unfall nicht ausgeschlossen wurde. Wer war als Vertreter der StA bei der Obduktion anwesend?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 11. März 2024, 18:45:15
von Fiat iustitia e p m
Catch22 hat geschrieben: ↑Montag, 11. März 2024, 15:59:54
Das Versprechen eines Vorteils im Sinne von § 136a Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 StPO hat es im Verfahren des Adrian M. ganz offenkundig nicht gegeben. (Wenn der Zeuge sich selbst einen Vorteil verspricht, ist das nicht tatbestandlich und führt zu keinem Verwertungsverbot.) Auch sind keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass StA oder Polizei Adrian M. dazu veranlasst haben könnten, mit Sebastian ein Gespräch ohne Offenlegung der Ermittlungsabsicht zu führen, um Angaben zum Tatgeschehen zu erlangen.
Damit fehlt es bereits an den grundlegenden Voraussetzungen. Deswegen erübrigt sich eine Erörterung eines daraus resultierenden Beweisverwertungsverbots.
Du müsstest schon konkret darlegen, auf was genau Du Dich beziehst und weshalb Du annimmst, dass die Voraussetzungen dafür in Bezug auf den JVA-Zeugen erfüllt seien.
Im Übrigen geht es um eine mehrstufige Prüfung, in deren Verlauf viele Hürden lauern, u. a.:
1. Gaubhaftigkeit des Zeugen,
2. Glaubwürdigkeit seiner Aussage,
3. Belastungsgehalt der Aussage,
4. Glaubwürdigkeit der behaupteten Aussage Sebastians.
Obendrein verstehe ich nicht, weshalb Du in diesem Zusammenhang meinen Beitrag zu einem Artikel der Wasserburger Stimme zitiert hast, ohne darauf einzugehen. Findest Du die eilige Festlegung auf ein Gewaltdelikt nach nur 76 Minuten, noch während die Obduktion lief, nicht auch sehr merkwürdig? Zumal zwei Tage später ein Unfall nicht ausgeschlossen wurde. Wer war als Vertreter der StA bei der Obduktion anwesend?
Zu 136a StPO schreibe jetzt eher aus dem Stehgreif: Täuschung durch Adrian M., sich in der Gefangenschaft zu Weihnachten "einzuschleimen", ähnlich der Wahrsagerin, um dann quasi eine "Dissertation" beim LG dann vorzulegen, die offenbar bei Aßbichler mit milderen Umständen aus seiner eigenen Sache rauszukommen.
Der Knaller dieser Rechtszuges ist ja, dass er eine 14jährige rumkriegen wollte mit der Begründung, es müsse unbedingt sofort sein, weil er sich im Endstadium einer Krebserkrankung befände, (selten so gelacht über so viel Dreistigkeit und Doofheit zugleich).
Und diese Ausnahmetalent der Ehrlichkeit - niemand weiß, ob der einen Satz zu Papier bringen kann - liefert dann einen geordneten Bericht über 70 Seiten? ab, substantiell dann so ganz vortrefflich geordnet? Und da soll nimand dahinterstecken, RA, StA? Kaum vorstellbar.
Jedenfalls gehe ich davon aus, dass Adrian M. sich absichtsvoll dem Sebastian näherte, um ihn so ganz zufällig zwischen Spekulstius "zu öffnen", rein aus weihnachtlicher Nächstenliebe von Zelle zu Zelle. Aber vielleicht ist die Verteidigung in diese zusammenhänge auch zu wenig eingestiegen.
Auf einem anderen Blatt Papier stehen dann die von Dir aufgelisteten Glaubwürdigkeitskriterien für sich.
Das habe ich jetzt mehr aus dem Jus-Gefühl geschrieben, man könnte natürlich noch mehr einsteigen. Immerhin ist die Rechtsprechung in der Rechtsfortbildung zu 136a StPO schon so weit, dass der Personenkreis auch auch Privatpersonen erweitert wurde,
Wenn aber der Angeklagte ggü den Strafbehörden zum Vorwurf nichts aussagte, egal ob empfohlen oder nicht, und damit schon vor Eröffnung der Hauptverhandlung sein Schweigerecht vollzieht, ist dies genauso zu respektieren, wie wenn er dies zu Beginn der Hauptverhandlung wiederholt. Damit ist dann der Wille des Beschuldigten klar, zu achten, und kann nicht durch Einsatz eines JVA-Einsitzenden im Ergebnis umgangen werden, der sich ja ganz offenkundig daraus eigene Vorteile versprach.
Im Hinblick auf Deinen letzten Absatz gibt es eigentlich nichts zu verstehen. Gab es denn im Rahmen der Beweisaufnahme überhaupt EINEN Sachverständigen, der sich überzeugend klar für ein klares Ergebnis entschied?
Das wurde doch alles mehr oder minder auf der - könnte, hätte, sollte - Wahrscheinlighkeitsebene abgehandelt. Jedenfalls nichts, was den Angeklagten eindeutig und unausweichlich belastete. Weil das da alles so lief, verwundert es nicht, dass sich die Leute der Obduktion zunächst klar gegen Unfall aussprschen, dann aber wiederum nicht so eindeutig.
Was immer passieren mag, Strate und Rick hatten in einer Revision sicher schon größere Nüsse zu knacken.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 11. März 2024, 20:58:53
von Catch22
Fiat iustitia e p m hat geschrieben: ↑Montag, 11. März 2024, 18:45:15
Zu 136a StPO schreibe jetzt eher aus dem Stehgreif: Täuschung durch Adrian M., sich … zu Weihnachten "einzuschleimen" …
Wenn die Täuschung nicht auf eine unmittelbare Initiative von StA oder Polizei zurückzuführen ist, sind die Voraussetzungen für ein Beweisverwertungsverbot nicht erfüllt. Eine persönliche Absicht des Zeugen spielt hier keine Rolle.
Das hatte ich oben schon dargelegt. Nun abseits jeglicher Tatbestandsmäßigkeit „aus dem Stehgreif“ zu argumentieren, führt nicht weiter.
Fiat iustitia e p m hat geschrieben: ↑Montag, 11. März 2024, 18:45:15
… Auf einem anderen Blatt Papier stehen dann die von Dir aufgelisteten Glaubwürdigkeitskriterien …
Richtig. Die sind (abseits von § 136a StPO!) eine ganz andere Baustelle und bieten Bewertungsspielraum für das Gericht. Hier ist auch eine persönliche Absicht aus eigener Motivation des Zeugen in Erwägung zu ziehen. Mit einem Beweisverwertungsverbot aber hat all dies nichts zu tun, wenn ein Gericht zu der Überzeugung gelangt, ein Zeuge bzw. dessen Aussage sei glaubwürdig oder nicht.
Fiat iustitia e p m hat geschrieben: ↑Montag, 11. März 2024, 18:45:15
… Im Hinblick auf Deinen letzten Absatz gibt es eigentlich nichts zu verstehen. …
Traurig.
Fiat iustitia e p m hat geschrieben: ↑Montag, 11. März 2024, 18:45:15
… dass sich die Leute der Obduktion zunächst klar gegen Unfall aussprschen, dann aber wiederum nicht so eindeutig. …
Es geht nicht um die Obduzenten. Vielmehr die (offenbar bei der Obduktion anwesenden) Ermittler waren sich sicher, dass ein Gewaltdelikt vorliegen müsse. Die Rechtsmediziner werden nur 76 Minuten nach Beginn der Obduktion kaum ein derart klares (Zwischen-) Ergebnis verlautbart haben! Zumal es eine 100-prozentig sichere Aussage von deren Seite bis heute nicht gibt.
Wer also begleitete von Seiten der Ermittlungsbehörden die Obduktion? Und trieb den Fall womöglich überhastet in Richtung Gewaltdelikt? Chefin Diana U.? StA Fiedler? StA Jeserer? Eigentlich sollte dies in der Sitzung vom 23.11.2023 zur Sprache gekommen sein.
Erinnert sich jemand daran, der im Saal dabei war?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 11. März 2024, 21:31:55
von gastxyz..me
direkt zum gewaltverbrechen ?
leiche
- hatte keine hose an
- keine jacke im oktober, nur sehr leichtes top
- hämatome an den oberarmen
- missgedeutete "würgemale"
- und das wenige wasser in der lunge
zum dem zeitpunkt konnten die ermittler das mit der defekten hose ja noch nicht wissen.
war nicht der ganze körper inkl gesicht von hämatomen übersät ?
vielleicht trauten die das dem fluss spontan nicht zu ?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 11. März 2024, 21:45:36
von fassbinder
Wer also begleitete von Seiten der Ermittlungsbehörden die Obduktion? Und trieb den Fall womöglich überhastet in Richtung Gewaltdelikt? Chefin Diana U.? StA Fiedler? StA Jeserer? Eigentlich sollte dies in der Sitzung vom 23.11.2023 zur Sprache gekommen sein.
Erinnert sich jemand daran, der im Saal dabei war?
Chefin ist die ja in diesem Fall nicht gewesen, aber vllt war das auch sarkastisch gemeint.
Also ich kann mich erinnern, dass auf Nachfrage von Rick ein Ermittler gesagt hat, dass es von den Ermittlern Diana U. war, die während der Obduktion bzw. kurz davor oder danach zumindest Ansprechpartnerin der Rechtsmedizin war.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 11. März 2024, 21:51:57
von Fiat iustitia e p m
Catch22 hat geschrieben: ↑Montag, 11. März 2024, 20:58:53
Wenn die Täuschung nicht auf eine unmittelbare Initiative von StA oder Polizei zurückzuführen ist, sind die Voraussetzungen für ein Beweisverwertungsverbot nicht erfüllt. Eine persönliche Absicht des Zeugen spielt hier keine Rolle.
Erinnert sich jemand daran, der im Saal dabei war?
(...)
Schade, aber Dein unfruchtbares Argumentationsniveau wird langweilig. Kleiner Größenwahn?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 11. März 2024, 22:40:54
von Catch22
fassbinder hat geschrieben: ↑Montag, 11. März 2024, 21:45:36
Chefin ist die ja in diesem Fall nicht gewesen, aber vllt war das auch sarkastisch gemeint. …
Am 04.10.2022 um 0.56 Uhr gab es noch keine Soko. Zuständig war das K1 der Kripo Rosenheim. Chefin: Diana U. Oder hast Du andere Infos?
fassbinder hat geschrieben: ↑Montag, 11. März 2024, 21:45:36
… ich kann mich erinnern, dass … ein Ermittler gesagt hat, dass es von den Ermittlern Diana U. war, die während der Obduktion bzw. kurz davor oder danach zumindest Ansprechpartnerin der Rechtsmedizin war.
Danke. Also war es Diana U., die um 0.56 Uhr als Ermittlerin für sich die Feststellung traf, ein Gewaltdelikt sei erwiesen? („Während“, „davor“ und „danach“ sind sehr weit auseinanderliegende Begriffe. Und „Ansprechpartner“ kann man auch telefonisch sein. War sie als Vertreterin der EB im Obduktionssaal?)
Wenn es tatsächlich Diana U. gewesen sein sollte, wäre der unverkennbare Argwohn von RAin Rick gegenüber dieser Ermittlerin nicht nur verständlich, sondern auch begründet.
Dies wäre ungeheuerlich, weshalb ich mich zunächst noch zurückhaltend ausgedrückt hatte. Leider wurde dies nicht verstanden.
Fiat iustitia e p m hat geschrieben: ↑Montag, 11. März 2024, 21:51:57
Schade, aber Dein unfruchtbares Argumentationsniveau wird langweilig. Kleiner Größenwahn?
Fruchtlosem Geschwurbel und Verschwörungsphantasien folge ich nicht. Wenn Du nicht auf rechtlicher (und logischer) Basis argumentieren kannst, dann verlange nicht danach. Und verkneife Dir bitte Beleidigungen und Unverschämtheiten.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Verfasst: Montag, 11. März 2024, 22:55:18
von Gast
Hotel Berge .was war da eigentlich los?
Und warum ging Hanna nicht schon viel viel frueher heim..sind ja nur paar Meter um sich andere Hose zu schnappen ..mich haette das so genervt mit kaputter Hose..Reissverschluss ging wohl schon .nicht mehr ganz nuechtern vorher schon floeten