TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Arian Arnold, Jenny Böken, Kirsten Heisig, Unbek. Junge (Oelsa/Osterzgebirge), Isabelle Kellenberger, Malina Klaar, Yolanda Klug, Elisa Lam, Paula Maaßen, Christian Morgenstern, Theresa Stahl, Georgeta Tapu
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Das macht doch alles keinen Sinn..das Maedle geht aus dem Club .und zack..inerhalbvon wenifen Minuten soll sie tot sein??
Ob sie nicht doch in ein Auto verbracht wurde..und danach " entsorgt"..wie grausam..
Sunshine22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Samstag, 02. März 2024, 15:21:32 Ja genau und ihr Ring ist bergauf geschwommen
den kann man ganz easy dort ins Wasser werfen..ich halte es für denkbar,dass die bewußtlose Hanna in ein Auto geladen wurde und zur Prien gefahren wurde,um sie dort abzulegen.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Mal eine Frage an die Profis hier im Forum:
Sebastian ist wegen Mordes angeklagt soweit ich verstanden habe. Angenommen er wird tatsächlich freigesprochen, dann ist es doch so , dass man wegen einer Tat nicht zweimal angeklagt werden darf, oder? Nehmen wir an, es kämen im Laufe der nächsten Monate/Jahre neue Erkenntnisse hinzu oder er hat nach zu viel Alkohol oder einem schwachen Moment das Bedürfnis zu "reden", wäre es dann möglich ihn ein zweites mal anzuklagen wegen Totschlags? Es ist ja dann quasi ein anderes Delikt-nicht Mord sondern Totschlag? Oder ist im Falle eines Freispruchs dann die Angelegenheit ein für alle mal erledigt?
Heckengäu
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Heckengäu »

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 11:31:00 Mal eine Frage an die Profis hier im Forum:
Sebastian ist wegen Mordes angeklagt soweit ich verstanden habe. Angenommen er wird tatsächlich freigesprochen, dann ist es doch so , dass man wegen einer Tat nicht zweimal angeklagt werden darf, oder? Nehmen wir an, es kämen im Laufe der nächsten Monate/Jahre neue Erkenntnisse hinzu oder er hat nach zu viel Alkohol oder einem schwachen Moment das Bedürfnis zu "reden", wäre es dann möglich ihn ein zweites mal anzuklagen wegen Totschlags? Es ist ja dann quasi ein anderes Delikt-nicht Mord sondern Totschlag? Oder ist im Falle eines Freispruchs dann die Angelegenheit ein für alle mal erledigt?
Zu deiner letzten Frage: Ja, uneingeschränkt nach geltender Rechtslage.

Dazu gibt es jedoch eine längere Vorgeschichte auf höchsten Ebenen, um dieses Verbot einer 2. Anklage nach Freispruch bzw. den Paragraphen zu ändern. Konkreter Anlass dazu war die Ermordung des Mädchens Frederike von Möhlmann.

https://de.wikipedia.org/wiki/Frederike ... 3%B6hlmann

Der Täter wurde in einer 1. Verhandlung mangels Beweisen freigesprochen. Nach neuen Ermittlungen und besseren technischen Apparaturen und Möglichkeit konnte ihm die Tat später nachgewiesen werden. Weil eine 2. Anklage nach herrschender Gesetzeslage nicht möglich war, wurde ab 2021 versucht das Gesetz zu ändern, was dann auch letztendlich gelang und als grosser Erfolg gewertet wurde und folgedem naturalmente die weitesten Wellen in allen Kreisen der Justiz, Politik und Gesellschaft zog.

Letztendlich wurde dann aber - bedauerlicherweise - vom Bundesverfassungsgericht 2023 entschieden, dass ein freigesprochener Verdächtiger nicht noch einmal vor Gericht gestellt werden darf.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... ke174.html

Eine falsche Entscheidung. Wer soll das bitte verstehen? :shock:
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 11:31:00 … ist im Falle eines Freispruchs dann die Angelegenheit ein für alle mal erledigt?
Heckengäu hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 12:08:14 … Ja, uneingeschränkt nach geltender Rechtslage.
Nein! Uneingeschränkt ganz sicher nicht.

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 11:31:00 Sebastian ist wegen Mordes angeklagt … Angenommen er wird tatsächlich freigesprochen, dann ist es doch so , dass man wegen einer Tat nicht zweimal angeklagt werden darf, oder? …
Genau genommen: wegen derselben Tathandlung.

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 11:31:00 … Es ist ja dann quasi ein anderes Delikt-nicht Mord sondern Totschlag? …
Wie die Tathandlung ursprünglich gewertet und angeklagt war, spielt dabei keine Rolle – ob als Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung oder dergleichen. Das heißt, dieselbe Tathandlung unterliegt auch dann dem Verbot der Mehrfachverfolgung, wenn sie später rechtlich anders gewürdigt werden sollte.

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 11:31:00 … Nehmen wir an, es kämen … neue Erkenntnisse hinzu oder er hat … das Bedürfnis zu "reden", wäre es dann möglich ihn ein zweites mal anzuklagen …? …
Im ersten Fall (neue Ermittlungen): nein. Im zweiten Fall (Geständnis): vielleicht.

Die Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten des Freigesprochenen (also quasi eine „erneute Anklage“) ist nach § 362 StPO nur in folgenden Fällen zulässig:

1. falscher Urkundenbeweis,
2. Falschaussage eines Zeugen oder Sachverständigen,
3. strafbare Mitwirkung eines Richters oder Schöffen oder
4. glaubwürdiges Geständnis des Freigesprochenen.

Der Gesetzestext im Wortlaut (einschließlich der verfassungswidrigen Nummer 5 sowie des Links zum Urteil des BVerfG):

Spoiler – hier klicken!
§ 362 – Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,

1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;

2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;

3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;

4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird;

5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die allein oder in Verbindung mit früher erhobenen Beweisen dringende Gründe dafür bilden, dass der freigesprochene Angeklagte wegen Mordes (§ 211 des Strafgesetzbuches), Völkermordes …, des Verbrechens gegen die Menschlichkeit … oder Kriegsverbrechens gegen eine Person … verurteilt wird.

https://dejure.org/gesetze/StPO/362.html

Nr. 5 ist verfassungswidrig, BVerfG, Urteil vom 31.10.2023 (2 BvR 900/22)
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 90022.html

Im Falle eines ernsthaften und glaubwürdigen Geständnisses käme eine Wiederaufnahme nach einem Freispruch also sehr wohl in Betracht. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geständnis vor der StA oder z. B. im privaten Umfeld abgelegt wird. Ebenso unerheblich ist, ob die Wahrheit in einem schwachen Moment ans Licht drängt oder Alkohol zu Hilfe kommt (solange keine „Unzurechnungsfähigkeit“ vorliegt).


Heckengäu hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 12:08:14 … Letztendlich wurde dann aber - bedauerlicherweise - vom Bundesverfassungsgericht 2023 entschieden, dass ein freigesprochener Verdächtiger nicht noch einmal vor Gericht gestellt werden darf. … Eine falsche Entscheidung. Wer soll das bitte verstehen? …
Vielleicht sollte man einmal die Perspektive eines unschuldig Verfolgten einnehmen, um den Sinn des römischen Rechtsgrundsatzes „ne bis in idem“ (lat., „nicht zweimal in derselben Sache“) besser zu verstehen. Dass dabei auch einmal ein Schuldiger ungestraft davonkommen kann, ist der Preis, den die Gesellschaft für Freiheitsrechte des einzelnen bezahlt. Die Mehrfachverfolgung Unschuldiger hatte in finsterer Zeit noch vor weniger als 100 Jahren in unserem Land Konjunktur. Deshalb schoben die Eltern unseres Grundgesetzes mit Art. 103 Abs. 3 GG einen Riegel vor. Dem folgte das BVerfG.

Der Grundsatz „in dubio pro reo“ (lat., „im Zweifel für den Angeklagten“) entspringt übrigens demselben Rechtsgedanken. Ein Grundsatz, den beinahe schon jedes Kind kennt und der allgemein respektiert und akzeptiert ist. Auch dieser Grundsatz hat zur Folge, dass gelegentlich ein Schuldiger ungestraft davonkommen kann – allemal besser als einen Unschuldigen zu bestrafen für eine Tat, die er nicht begangen hat.

Bei einigen Populisten aber kommt diese Botschaft erst an, wenn sie selbst auf der Anklagebank sitzen – freilich unschuldig und als Opfer eines Justizirrtums, wie dann lautstark zu vernehmen ist. Dann plötzlich werden individuelle Freiheitsrechte von genau jenen reklamiert, die zuvor höchstselbst fùr deren Abschaffung oder Einschränkung eingetreten waren.


Was im Gegensatz zu Stammtischgepolter helfen könnte: Wenn die StA Anklage nur aufgrund einer wirklich fundierten Beweis- bzw. Indizienlage erheben würde, so dass ein Freispruch in nahezu unerreichbare Ferne rückt, sofern der richtige Täter ermittelt wurde. Dasselbe gilt gleichermaßen für Gerichte bei der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Zulassung der Anklage). Voraussetzung: gründliche Ermittlungen.

So hätten im vorliegenden Fall bereits im Vorfeld z. B. Widersprüche und terminliche Irrtümer einer Hauptbelastungszeugin aufgedeckt, Handys umfassend und frühzeitig ausgewertet und ein mögliches Unfallgeschehen genauer untersucht worden sein können. Leider Fehlanzeige. Vieles muss(te) unter rollendem Rad vor Gericht nachgeholt werden. Nicht einmal der von der StA ursprünglich angenommene Tathergang erscheint haltbar, wenn dieser nunmehr wohl in zwei Handlungsabschnitte aufgeteilt wird (erst Körperverletzung, dann Verdeckungsmord). Wer weiß, welche Überraschungen dieses (oder nach Revision ein neues) Verfahren noch bereithält.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Haropa hat geschrieben: Freitag, 01. März 2024, 18:54:20 … Einer der Gutachter sollte … zeigen, von welcher Position aus die [Schulterdach-] Brüche entstanden sein müssen. „Muss von oben oder hinten kommen“. Das hat er dann mit seinen Händen vorgemacht, …
Grafik:
Spoiler – hier klicken!
Haropa hat geschrieben: Freitag, 01. März 2024, 18:54:20 … den Bereich hab ich mal versucht einzuzeichnen. …

Bild
HP1 hat geschrieben: Samstag, 02. März 2024, 10:42:11 … bei einer Krafteinwirkung von oben wäre ein weiter vorn liegender Angriffspunkt nicht nur möglich, sondern wegen der Hebelwirkung nahe liegend …
Dieser Gedanke sticht bei der von @Haropa gezeigten Abbildung förmlich ins Auge. Von „oben“ bei einem stehenden Menschen bedeutet bei einem mit dem Kopf voraus im Wasser treibenden Körper: von „vorne“, also in Treibrichtung. Wurden nicht vielleicht doch Hindernisse im Wasser nicht adäquat eingeschätzt?

Anders herum: Wie hätte eine solche (sehr effektive!) Hebelwirkung bei einer Gewalttat von einem Täter erzielt worden sein können!?

HP1 hat geschrieben: Samstag, 02. März 2024, 10:42:11 … Ansonsten müsste es auch ein Trümmerbruch sein …
Woraus schließt Du das?

HP1 hat geschrieben: Samstag, 02. März 2024, 10:42:11 … Gibts zur Art und Geometrie des Bruches genauere Informationen?
Nicht, dass ich wüsste.

Haropa hat geschrieben: Freitag, 01. März 2024, 18:54:20 … Zu den Kopfwunden: mind. eine … war … seitlich am Hinterkopf, weitere am Vorderkopf. Der Gutachter wurde auch gefragt, ob ein auf dem Rücken des Opfers kniender Täter den Vorderkopf mit einem Stein o.ä. treffen könnte. Dann meinte er, dass die Arme extrem beweglich sind und man eigentlich von allen Seiten zuschlagen kann, das hat er dann auch vorgemacht. …
Meinst Du Adamec oder Malcherek?

Wurde der Gutachter auch gefragt, ob er wisse, wie vielfältig das Vorkommen von Gestein in der Prien ist – von Flusskieseln bis hin zu größeren, emporragenden Felsbrocken? Letztere dürften auch bei Hochwasser einem treibenden Körper im Wege sein. Ist denn immer und ausnahmslos davon auszugehen, dass ein Kôrper von der Strömung um Hindernisse herumgespült wird?

Haropa hat geschrieben: Freitag, 01. März 2024, 18:54:20 Dann wissen wir noch, dass … die 5 Kopfverletzungen im 90grad Winkel entstanden sind.
Zog er sich darauf zurück, dass Steine und Felsen nicht im 90-Grad-Winkel hätten auftreffen können? Hat er das näher begründet?

Haropa hat geschrieben: Freitag, 01. März 2024, 18:54:20 … Der Gutachter meinte, dass es bei einem Aufprall gegen Steine o.ä. Blutungen gegeben hätte. …
Waren denn die fünf Riss-Quetsch-Wunden etwa nicht blutig!?


Dank und Lob an @Haropa für die substanzhaltigen Infos! Vieles erscheint dadurch noch weniger nachvollziehbar.
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

überlegung zu den gebrochenen schulterdächern

- es wird aktuell von einer art "schlagender" gewalt (der sprung), recht "punktgenau" auf den schulterblattbereich ausgegangen.
- vielleicht erfordert die verletzung NICHT einen solchen "schlag" auf den schulterbereich :?:
- die verletzung soll lt tatablauf zu lebzeiten entstanden sein (sprung)
- besondere oder klare hämatome in dem schulterbereich gab es wohl nicht
- lediglich an den oberarmen waren stärkere hämatome, die auf eine fixierung schließen lassen (oder?)

könnte... starkes "gegensätzliches ziehen" am körper die schulterdachbrüche auslösen?
also schulterbereich und füße werden in unterschiedliche richtungen gezerrt.
dafür würden auch die fehlenden hämatome sprechen?

allerdings:
da die sache so symmetrisch war, käme lediglich die sehr stabile lederjacke in den sinn.
die etwa wo hängenblieb, und vielleicht die arme unnatürlich nach hinten biegt.

...aber was sollte dann den körper im beinbereich gezogen haben?
dort war die defekte hose, die irgendwann verloren ging, aber letztlich waren die schuhe noch am opfer.
(übrigens wo gelesen: laut gutachter kann die hose NICHT in der prien verloren gegangen sein)

also wenn "ziehkräfte" so einen bruch auslösen können, dann
käme vielleicht eher ein verbringen durch den täter in frage...?

idee weil:
- schulterdachbrüche häufiger bei motorradunfällen
- warum das ? beim sturz auf den rücken? nicht gut vorstellbar, mMn
- evtl. selber einen gehabt - wie ganz am anfang mal beschrieben: rucksack klebt am boden (sozusagen), während der roller den fuß in fahrtrichtung zieht. etwas bricht in der schulter. der große knochen nicht.
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 16:04:39
Vielleicht sollte man einmal die Perspektive eines unschuldig Verfolgten einnehmen, um den Sinn des römischen Rechtsgrundsatzes „ne bis in idem“ (lat., „nicht zweimal in derselben Sache“) besser zu verstehen. Dass dabei auch einmal ein Schuldiger ungestraft davonkommen kann, ist der Preis, den die Gesellschaft für Freiheitsrechte des einzelnen bezahlt.
wenn die "römer" (lol) unsere forensischen möglichkeiten gehabt hätten, hätten sie vielleicht auch einen anderen rechtsgrundsatz definiert :?:

die technischen möglichkeiten zur "analyse" von tatort, opfer, spuren, tatorten usw. sind doch echte und tolle errungenschaften unserer zeit.
dabei wird ständig geforscht, um künftig noch besser und sicherer zu werden.

warum sollten wir diese möglichkeiten nicht nutzen dürfen, wenn wir einen täter irgendwann doch noch überführen können - aufgrund verbesserter technischer analysen :?:

es geht schließlich nicht um befindlichkeiten des täters, sondern darum, dass ein verbrechen geklärt wird.
und der täter für das, was er dem opfer (plus umfeld) angetan hat, bestraft wird.

dass jemand nur aufgrund klarer handfester nachvollziehbarer belastbarer beweise verurteilt wird, ist immer voraussetzung - egal in der wievielten verhandlung zur gleichen sache

- wenn es neue forensische daten gibt, die klar den täter in der tat implizieren, dann muss er zurück auf die anklagebank
- wenn ein "zeuge" blöd rumlabert, dann nicht. zu spät. so gehts halt eben nicht. in solchen fällen könnte auch erhebliche erpressung im spiel sein ("ich sag doch noch aus, wenn du nicht weiterbezahlst...")
mMn
Haropa
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Haropa »

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 17:24:38
Von „oben“ bei einem stehenden Menschen bedeutet bei einem mit dem Kopf voraus im Wasser treibenden Körper: von „vorne“, also in Treibrichtung. Wurden nicht vielleicht doch Hindernisse im Wasser nicht adäquat eingeschätzt?

Meinst Du Adamec oder Malcherek?

Wurde der Gutachter auch gefragt, ob er wisse, wie vielfältig das Vorkommen von Gestein in der Prien ist – von Flusskieseln bis hin zu größeren, emporragenden Felsbrocken? Letztere dürften auch bei Hochwasser einem treibenden Körper im Wege sein. Ist denn immer und ausnahmslos davon auszugehen, dass ein Kôrper von der Strömung um Hindernisse herumgespült wird?

Zog er sich darauf zurück, dass Steine und Felsen nicht im 90-Grad-Winkel hätten auftreffen können? Hat er das näher begründet?
HP1 hat geschrieben: Samstag, 02. März 2024, 10:42:11 Insbesondere bei einer Krafteinwirkung von oben wäre ein weiter vorn liegender Angriffspunkt nicht nur möglich, sondern wegen der Hebelwirkung nahe liegend - ein Bruch ließe sich so mit deutlich weniger Einwirkung erreichen als bei einem Angriffspunkt direkt über dem Bruch. Ansonsten müsste es auch ein Trümmerbruch sein, bei der Autopsie eindeutig als solcher erkennbar.
Gibts zur Art und Geometrie des Bruches genauere Informationen?
Genau, wollte bei der Zeichnung auch eigentlich nur den Winkel andeuten, nicht den Punkt auf den die Kraft eingewirkt haben muss. Es wurde sonst nur noch gesagt, dass die Schulterdächer nach VORNE geklappt sind.

Bis vor der Verhandlung hab ich’s mir bildlich immer so vorgestellt, dass H auf dem Bauch aufm Boden lag und der Täter von hinten auf sie drauf gesprungen ist, aber des ergibt ja seit der Verhandlung keinen Sinn mehr.
Also 1. Entweder H lag mit dem Bauch auf dem Boden und der Täter hat sie von vorne angesprungen (Verletzungsgefahr Knie?!), hat sich evtl. am Geländer festgehalten? oder es war irgendeine andere Position, die ich mir bildlich nicht vorstellen kann. Oder die Kraft reicht schon durch ein Knien auf die Schultern aus. Man weiß es leider immer noch nicht.
2. Treibverletzungen: die Gutachter haben es nicht ausgeschlossen, einer meinte sogar es ist gut möglich dass das bei einer Schulter passiert sein könnte bei schnellem Gewässer, aber beide Schultern ist nicht möglich, da erstens der zweite Aufprall abgefedert wird durch den ersten und zweitens weil die Geschwindigkeit eh nicht hoch genug war. Durch ein Wehr oder Strudel entstehen außerdem sicher keine Brüche. Fr. Rick hat da auch wirklich einiges nachgefragt und hat sämtliche Szenarien aufgezählt, zb auch wie es gewesen wäre wenn da ein großer Baumstamm gewesen wäre, der an den Rechen hängen geblieben ist und H dagegen geknallt ist. Auch das hat der Gutachter verneint. Dann wäre H wohl auch hängen geblieben und nicht erst so weit weg in der Prien gefunden worden. Außerdem ist es wegen dem Hochwasser eh unwahrscheinlich, dass H mit den Rechen überhaupt in Kontakt gekommen ist.

Hier auch kurz zu den Kopfverletzungen: es ist unwahrscheinlich, dass des Treibverletzungen sind wegen der Gleichartigkeit der Wunden. Hätte also bei jedem Stoß der gleiche oder ein ähnlicher Stein gewesen sein müssen. Außerdem hätte des am Rand passieren müssen und da war die Geschwindigkeit nicht groß genug. Durch „Stürze“ im Wasser bei zb der Treppe bei der Mühle kann des auch nicht passiert sein, da muss H eher sanft drüber „geglitten“ sein wegen dem Hochwasser. Auch die 90grad Winkel passen nicht zu Treibverletzungen, hab mir da irgendwas mit „Scherkräften“ notiert, aber eigentlich 0 verstanden, korrigiert mich da gerne, wenn das nicht dazu passt.
3. Sturz: reicht bei einem Fallen vorwärts übers Geländer die Kraft aus, dass die Schulterdächer brechen? Des Geländer dürfte höchstens hüfthoch sein wie es auf Street View aussieht. Oder es war doch ein Sturz rückwärts. Auch da haben wir keine nähren Informationen, ob das möglich ist.

Meine übrigens immer Adamec (schreibt man ihn so?) wenn es um die Verletzungen geht, der Hydrologe konnte medizinisches nicht einschätzen - und Malcharek, wenn es um die Einflüsse im Gewässer geht. Hoffentlich erfahren wir von Mützel noch näheres.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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gastxyz..me hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 18:26:08 wenn die "römer" (lol) unsere forensischen möglichkeiten gehabt hätten, hätten sie vielleicht auch einen anderen rechtsgrundsatz definiert? …
Nein. Es geht um das dahinterstehende Prinzip:

Während der Staat mit seinen nahezu unerschöpflichen finanziellen Ressourcen einen Bürger in ein und derselben Sache immer wieder aufs neue vor Gericht stellen könnte, wären die pekuniären Mittel des Bürgers, um sich dagegen zu verteidigen, mehr oder weniger schnell erschöpft. Und auch die psychiche Kraft eines Menschen zur Verteidung ist endlich. Deshalb muss an einem bestimmten Punkt Schluss sein mit der Anklagerei.

Der Terminus lautet: Rechtssicherheit. Der Bürger muss und darf sich darauf verlassen können, dass eine Sache endgültig, weil rechtskräftig entschieden, abgeschlossen ist. Dass dabei Fehler vorkommen können, wird in Kauf genommen. Die Durchbrechung der Rechtskraft eines Urteils ist in sehr engen Grenzen möglich und gesetzlich geregelt. Dazu zählt die Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten eines Freigesprochenen. Diese Grenzen nach Belieben aufzuweiten, bedeutet eine Beschneidung der Freiheitsrechte des Bürgers – auch Deiner.

Wenn dem Staat ein immerwährendes und unbegrenztes Recht zur Anklage in ein und derselben Sache zustünde, könnte er davon unbegrenzt Gebrauch machen – auch missbräuchlich, um einen unschuldigen Bürger willkürlich zwischen den Mühlsteinen der Justiz zu zermahlen. Nicht erst unsere finstere Geschichte zeigte diese reale Gefahr, auch schon die alten Römer wussten davon.

Das Argument des technischen Fortschritts zieht nicht. Den nämlich wird es immer geben, den kannten auch schon die alten Römer. Der Grundsatz „ne bis in idem“ hätte sich mit diesem Argument schon im Römischen Reich beseitigen lassen. So dumm aber waren die Römer nicht, die die individuellen Freiheitsrechte ihrer Bürger hochhielten.

Deshalb schrieb ich:
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 16:04:39 … Vielleicht sollte man einmal die Perspektive eines unschuldig Verfolgten einnehmen, um den Sinn des römischen Rechtsgrundsatzes „ne bis in idem“ (lat., „nicht zweimal in derselben Sache“) besser zu verstehen. …

gastxyz..me hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 18:26:08 wenn die "römer" (lol) …
Kämest Du selbst in solch eine Lage, würde Dir das Lachen schnell vergehen.

gastxyz..me hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 18:26:08 … es geht schließlich nicht um befindlichkeiten des täters, sondern darum, dass ein verbrechen geklärt wird. und der täter … bestraft wird. …
Der Strafanspruch des Staates hat keinesfalls immer Vorrang vor den Grundrechten des Menschen. Ein freiheitlicher Rechtsstaat muss (und kann) das aushalten.

Daher:
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 16:04:39 … Was … helfen könnte: Wenn die StA Anklage nur aufgrund einer wirklich fundierten Beweis- bzw. Indizienlage erheben würde, so dass ein Freispruch in nahezu unerreichbare Ferne rückt, sofern der richtige Täter ermittelt wurde. … Voraussetzung: gründliche Ermittlungen. …
Wer nicht voreilig anklagt, gerät weniger in die Verlegenheit eines Freispruchs.
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 23:33:13 Während der Staat mit seinen nahezu unerschöpflichen finanziellen Ressourcen einen Bürger in ein und derselben Sache immer wieder aufs neue vor Gericht stellen könnte, wären die pekuniären Mittel des Bürgers, um sich dagegen zu verteidigen, mehr oder weniger schnell erschöpft. Und auch die psychiche Kraft eines Menschen zur Verteidung ist endlich. Deshalb muss an einem bestimmten Punkt Schluss sein mit der Anklagerei.
demnach sollte erst gar nicht angefangen werden mit der anklagerei, wenn es nicht handfeste, schwerwiegende beweise gegen den angeklagten gibt.
die gab es hier nicht. gibt es immer noch nicht. anklage wurde erhoben.

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 23:33:13 Wenn dem Staat ein immerwährendes und unbegrenztes Recht zur Anklage [edit: in ein und derselben Sache] zustünde, könnte er davon unbegrenzt Gebrauch machen – auch missbräuchlich, um einen unschuldigen Bürger willkürlich zwischen den Mühlsteinen der Justiz zu zermahlen.
genau das wird in diesem fall getan !

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 23:33:13 So dumm aber waren die Römer nicht, die die individuellen Freiheitsrechte ihrer Bürger hochhielten.
tja...
wirste mal sehen: bei uns kriegt ein jogger lebenslänglich aufgebrummt, schieb dir die beweise...


hatte staatsanwalt wolfgang fiedler etwa genau diese problematik im sinn,
als er zu rick gerufen hat: "zeigen sie mich doch an, zeigen sie mich doch an"

könnte man den staatsanwalt tatsächlich verklagen :?:
dann eigentlich die bundesrepublik deutschland, weil er deren vertreter ist ?
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Haropa hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 20:01:12 … Es wurde sonst nur noch gesagt, dass die Schulterdächer nach VORNE geklappt sind. …
Deiner Grafik zufolge würde ich die Richtung der Fraktur nicht als „nach vorne geklappt“ beschreiben, sondern vielmehr als nach unten abgeknickt.

Grafik:
Spoiler – hier klicken!
Bild

Wie Gutachter hier auf eine Krafteinwirkung von hinten kommen, verstehe ich nicht. Plausibel erschiene mir eine Einwirkung von oben (immer ausgehend von einem aufrecht stehenden Menschen).

Haropa hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 20:01:12 … Bis vor der Verhandlung hab ich’s mir … so vorgestellt, dass H auf dem Bauch … lag und der Täter von hinten auf sie drauf gesprungen ist, …
So hatte ich das auch verstanden. Der Täter wäre mit seinen Unterschenkeln neben dem Oberkörper seines Opfers gelandet.
Haropa hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 20:01:12 … aber des ergibt ja seit der Verhandlung keinen Sinn mehr. …
Nach Deiner Schilderung erscheint die bisherige Vorstellung bei der aufgezeigten Richtung der Krafteinwirkung höchst unplausibel.

Haropa hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 20:01:12 … Entweder H lag mit dem Bauch auf dem Boden und der Täter hat sie von vorne angesprungen …? …
Das Opfer lag mit dem Kopf in Richtung des Täters? Dann wäre ein Sprung mit den Knien voraus aber noch viel artistischer und auch noch gefährlicher für einen Täter. Und welchen Zweck sollte ein Täter mit einem solchen Sprung aus dieser Richtung verfolgt haben? Schwer vorstellbar.

Haropa hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 20:01:12 … Oder die Kraft reicht schon durch ein Knien auf die Schultern aus. …
Hieß es nicht auch, ein bloßes „Draufknien“ reiche nicht aus?


Haropa hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 20:01:12 … Treibverletzungen: die Gutachter haben es nicht ausgeschlossen, einer meinte sogar es ist gut möglich dass das bei einer Schulter passiert sein könnte …, aber beide Schultern ist nicht möglich, da erstens der zweite Aufprall abgefedert wird durch den ersten und zweitens weil die Geschwindigkeit eh nicht hoch genug war. …
Dass die Geschwindigkeit (also die Kraft) nahe des Ufers nicht hoch genug sein soll, ergibt keinen Sinn, wenn Adamec nicht einmal klären konnte, welche Kraft für die Frakturen erforderlich ist!

Im Übrigen klingt das so, als seien die Gutachter bei den Schulterdachfrakturen stets von einem zeitgleichen oder zumindest sehr zeitnahen, einheitlichen Ereignis ausgegangen. Gibt es Anhaltspunkte, die zu dieser Annahme zwingen? Falls nicht:

Was spricht dagegen, dass die Schulterdachfrakturen jeweils an völlig unterschiedlichen Orten an unterschiedlichen Hindernissen und zu ganz verschiedenen Zeiten in Bärbach oder Prien entstanden sein könnten? Könnte das symmetrische Frakturbild nicht auch purer Zufall sein?


Haropa hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 20:01:12 … Kopfverletzungen: es ist unwahrscheinlich, dass des Treibverletzungen sind wegen der Gleichartigkeit der Wunden. Hätte also bei jedem Stoß der gleiche oder ein ähnlicher Stein gewesen sein müssen. Außerdem hätte des am Rand passieren müssen und da war die Geschwindigkeit nicht groß genug. …
Wurde denn der Aussage, die Geschwindigkeit (also die Kraft) am Ufer sei nicht hoch genug, eine Aussage gegenübergestellt, welche Kraft erforderlich war, um die Riss-Quetsch-Wunden verursachen zu können?

Haropa hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 20:01:12 … Auch die 90grad Winkel passen nicht zu Treibverletzungen, hab mir da irgendwas mit „Scherkräften“ notiert, aber eigentlich 0 verstanden …
Vielleicht können unsere Physikspezialisten hier zum Verstehen beitragen: 90-Grad-Winkel versus Scherkräfte?


Haropa hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 20:01:12 … Sturz: reicht bei einem Fallen … übers Geländer die Kraft aus, dass die Schulterdächer brechen? Des Geländer dürfte höchstens hüfthoch sein … Auch da haben wir keine nähren Informationen, ob das möglich ist. …
Hat denn die Verteidigung nicht in diese Richtung nachgefragt?


Haropa hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 20:01:12 … Meine übrigens immer Adamec … wenn es um die Verletzungen geht … - und Malcharek, wenn es um die Einflüsse im Gewässer geht. …
Adamec ist übrigens auch kein Mediziner, sondern Traumatomechaniker („Verletzungs-Kräfte- und Bewegungsfachmann“). Er kommt offenbar aus der Ecke der Physik oder Ingenieurwissenschaften. Malcherek ist Hydromechaniker („Wasserkräftefachmann“) und Ingenieur für Bauten im Wasser. Ergo: Hier waren zwei Techniker unter sich.

Haropa hat geschrieben: Sonntag, 03. März 2024, 20:01:12 … Hoffentlich erfahren wir von Mützel noch näheres. …
Bei der Befragung Malchereks und Adamecs glänzte Mützel, die einzige Medizinerin im Bunde, mit Abwesenheit. Eigentlich müsste sie m. E. noch einmal in Erscheinung treten, bevor das Gericht den Beweisantrag hinsichtlich Püschel ablehnen könnte. Siehe hier:

viewtopic.php?p=244591#p244591 (letzte drei Absätze)
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Mensch muss das eine Arbeit gewesen sein von den Sachverständigen, auf 10 Km alle Felsbrocken zu vermessen, gerade die in Flussmitte mit ca 40 cm Abstand und das fast 1,5 Jahre lang.

Siehe hier und folgende
https://www.het-forum.de/viewtopic.php?p=246313#p246313
Wenn ich sehe wie das Wasser schnell zwischen 2 Felsen durchrauscht.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Catch22
Danke für die Ausführungen bezüglich Mord/Totschlag und erneuter Anklage
@gastxyz...me
Wenn die Ausführungen des Prozessbeobachters von drüben keine Fake News sind und der Staatsanwalt hat das wirklich so gesagt zu Frau Rick
".....dann zeigen Sie mich halt an" ist das kein rhetorisches Glanzstück, milde ausgedrückt. Und das hat nun nichts damit zu tun ob ich den Angeklagten für unschuldig oder schuldig halte. Im Gegenteil, es wäre schlimm wenn ein Täter ohne Strafe davon kommt weil die Anklage keine Argumente hat. Wutausbrüche sind keine Argumente, da muss mehr her.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Wie alles wohl weitergeht?
Haropa
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Montag, 04. März 2024, 02:20:14 Deiner Grafik zufolge würde ich die Richtung der Fraktur nicht als „nach vorne geklappt“ beschreiben, sondern vielmehr als nach unten abgeknickt.
Ich glaub das versteh ich etwas anders als du. Nach vorne ist für mich quasi dein nach unten.
Catch22 hat geschrieben: Montag, 04. März 2024, 02:20:14 Wie Gutachter hier auf eine Krafteinwirkung von hinten kommen, verstehe ich nicht. Plausibel erschiene mir eine Einwirkung von oben (immer ausgehend von einem aufrecht stehenden Menschen).
Genau, „von hinten“ bedeutet glaub ich auch eher, dass es halt vielleicht kein 90grad Winkel war, sondern vllt ein 45grad Winkel oder was dazwischen (bei einer stehenden Person). Das wäre dann sozusagen von „hinten oben kommend“.
Catch22 hat geschrieben: Montag, 04. März 2024, 02:20:14 Das Opfer lag mit dem Kopf in Richtung des Täters? Dann wäre ein Sprung mit den Knien voraus aber noch viel artistischer und auch noch gefährlicher für einen Täter. Und welchen Zweck sollte ein Täter mit einem solchen Sprung aus dieser Richtung verfolgt haben? Schwer vorstellbar.
Tja, finde ich auch schwer vorstellbar.
An der Stelle mal vielen Dank an Kalle!!
Kalle hat geschrieben: Montag, 27. November 2023, 12:25:41 jump.gif

Biomech. Modell Teil 1
Vielleicht ist der Täter doch von hinten auf sie gesprungen, vielleicht mehr nach vorne lehnend und mit den Knien so weit vorne an den Schultern aufgekommen, dass er sich mit den Händen vorne auf den Boden stützen konnte, dann wäre der Aufprall Winkel evtl. im 60 Winkel (so wie die Hände des Gutachters ca.).
Oder er saß schon auf den Schultern/Rücken und hat vor sich einen Stein gesehen und sich so nach vorne gebeugt, dass sich seine Knie in Hs Schultern gebohrt haben. Ob die Kraft beim einfachen draufknien ausreicht: hab grad auf die Schnelle nur die Quelle hier gefunden. Hast du zufällig die, wo Adamec meinte, dass ein Draufknien nicht ausreicht?

"Das sind keine typischen Treibverletzungen. Dazu bedarf es einer stumpfen Gewalteinwirkung. Vorstellbar ist ein Knien oder Springen auf die in Bauchlage befindliche Frau." https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-942371
Catch22 hat geschrieben: Montag, 04. März 2024, 02:20:14 Was spricht dagegen, dass die Schulterdachfrakturen jeweils an völlig unterschiedlichen Orten an unterschiedlichen Hindernissen und zu ganz verschiedenen Zeiten in Bärbach oder Prien entstanden sein könnten? Könnte das symmetrische Frakturbild nicht auch purer Zufall sein?
Die Frage find ich sehr interessant. hab eigentlich gedacht, dass die symmetrischen Brüche gleichzeitig entstanden sein müssen. Aber als die Rechen genauer angeschaut wurden meinte der Gutachter, dass die Abstände zu groß sind und H wenn dann erst mit einer Schulter angestoßen sein muss und dass aber die Kraft beim Aufprall der zweiten Schulter nicht mehr gereicht hat für einen Bruch. Aus der Aussage ergibt sich für mich aber auch, dass Adamec es für möglich hielt, dass die zweite Schulter NACH der ersten brach, wäre halt genug Kraft da gewesen, sonst hätte er ja als Begründung genommen „nein das muss gleichzeitig passiert sein“, wenn du weißt was ich meine.
Catch22 hat geschrieben: Montag, 04. März 2024, 02:20:14 Wurde denn der Aussage, die Geschwindigkeit (also die Kraft) am Ufer sei nicht hoch genug, eine Aussage gegenübergestellt, welche Kraft erforderlich war, um die Riss-Quetsch-Wunden verursachen zu können?
Nein, explizit darüber wurde nicht gesprochen. Vielleicht steht das aber im Gutachten, wer weiß…
Catch22 hat geschrieben: Montag, 04. März 2024, 02:20:14 Hat denn die Verteidigung nicht in diese Richtung nachgefragt? [Sturz übers Geländer]
Nein, nicht einmal. Möglich, dass die Verteidigung das noch als Frage parat hält für Mützel, aber bisher hat sie sowas nie gefragt..
Gast hat geschrieben: Montag, 04. März 2024, 11:42:22 Mensch muss das eine Arbeit gewesen sein von den Sachverständigen, auf 10 Km alle Felsbrocken zu vermessen, gerade die in Flussmitte mit ca 40 cm Abstand und das fast 1,5 Jahre lang.
Der Gutachter meinte halt ihm fehlt die Vorstellungskraft wie das im Wasser passiert sein könnte, aber ganz ausschließen kann mans am Ende nicht. Aber glaub schon, dass die auf herausragende Felsbrocken etc. eingegangen wären.

Bin grad auf den Artikel hier gestoßen, da heißt es „Riss-Quetsch-Wunden (RQW) zählen zu den häufigsten Verletzungen, die in einer chirurgischen Notfallambulanz behandelt werden. Betroffen sind alle Altersklassen - vom Kind, das sich im Schwimmbad unter Wasser den Kopf anschlägt, über den Arbeitsunfall bis hin zu (vielleicht aus noch ungeklärten Gründen) gestürzten hochbetagten Patienten.“

Weiter geht’s darum, wie verschiedene Wund-Arten entstehen:
* „scharfe Gewalt (Schnittwunden, » Abb. 1, beachte die glatten Wundränder),
* Schürfungen (Schürfwunden) oder
* eine Kombination aus reißenden und quetschenden Kräften - sie werden daher als RQW bezeichnet.“

https://www.thieme-connect.com/products ... tWidth=980

Anscheinend passieren solche RQW auch schon mal, wenn man sich den Kopf am Schwimmbecken anschlägt. Die Frage ist halt auch, ob ein Täter unter Adrenalin 5x gleichmäßig im 90grad Winkel auf verschiedene Kopfpartien einschlägt.
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Mord-propagierende Beamtin auch im Hanna-Fall

- die hat im genditzki-fall die ermittlungen erst in richtung MORD gelenkt
- nun auch ermittlerin im hanna-fall
- stellt rick fest mitte november (kurz nach ihrem eintritt)
[chef vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd, manfred] Hauser hatte daraufhin wohl intern informiert, dass er rechtliche Schritte gegen Rick erwäge.

Im Fall Genditzkis, der wegen des angeblichen Mordes an einer alten Frau unschuldig 13 Jahre im Gefängnis saß, habe die besagte Beamtin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd die Ermittlungen überhaupt erst in Richtung Mord gelenkt, sagte Rick. Dass sie auch im Fall Hanna habe ermitteln dürfen, sei „unfassbar“.
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 69113.html
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Falls ich den neuesten Artikel auf ippen media richtig verstanden habe, rechnet die Verteidigung nicht mehr damit, dass weitere Beweisanträge zugelassen werden. Was ist denn nun mit dem Hamburger Institut des Prof. Püschel ? Ich ging fest davon aus, dass da noch was kommt.
Der eine Gutachter sagt aus, die Sturzfluten Bärbach/Prien waren so heftig, dass nicht mal ein Michael Phelps hätte gegenhalten können, der nächste meint der Verlust der kaputten Hose, die zuvor schon nicht mehr am Körper gehalten hat, kann unmöglich im Fluss passiert sein. Wir Laien haben natürlich keinen Anspruch darauf, dass solche Widersprüche verständlich erklärt werden, muss man so akzeptieren.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Im Fall Genditzkis, der wegen des angeblichen Mordes an einer alten Frau unschuldig 13 Jahre im Gefängnis saß, habe die besagte Beamtin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd die Ermittlungen überhaupt erst in Richtung Mord gelenkt, sagte Rick. Dass sie auch im Fall Hanna habe ermitteln dürfen, sei „unfassbar“.
Hauser hatte daraufhin wohl intern informiert, dass er rechtliche Schritte gegen Rick erwäge. Das hat Stefan Sonntag als Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd dem OVB bestätigt. „Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, dass ein Polizeipräsident während eines laufenden Verfahrens einem Organ der Rechtspflege rechtliche Schritte androht“, sagte Rick gegenüber dem OVB....

Verteidigung hat offenbar keine Anträge mehr auf Lager
Über sieben Beweisanträge der Verteidigung dürfte am Dienstag, 5. März, die Entscheidung verkündet werden. Offenbar glaubt die Verteidigung nicht, dass dabei noch etwas für sie herauskommt. Auch der Beweisantrag auf Versuche mit Mobiltelefonen, die in Wasser geworfen werden, um festzustellen, wie schnell da die Temperatur des Handys absinkt, war schließlich abgelehnt worden. „Wenn die den Thermodynamiker nicht anhören wollen, dann hören die doch gar keinen Gutachter mehr“, schimpfte Regina Rick über das Gericht.....



Hanna-Prozess: Verteidigung peilt Revision an
Klingt fast so, als setzte die Verteidigung ohnehin gleich auf die nächste Instanz – die Revision vorm Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dass das Gericht das Befangenheitsgesuch abgelehnt habe, sei zu akzeptieren, sagte Rick. „Aber ich bin felsenfest davon überzeugt, dass der BGH diese Traunsteiner Rechtsauffassung nicht teilen wird.“
https://www.ippen.media/netzwerk/lokale ... 69113.html
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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33. Sitzungstag – 05.03.2024

Zum Ticker der OVB-/Ippen-Medien auf Chiemgau24.de:
http://hrg.chiemgau24.de/chiemgau/traun ... 6.amp.html

Einen Ticker von Focus online gibt es anscheinend auch heute nicht.
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