Danke, ich hab es vermulich verstanden!z3001x hat geschrieben: ↑Dienstag, 25. August 2026, 12:33:26 Dann wäre eine mTAN-SMS auf ihrem Handy - bzw. auf dem Wegwerfhandy in welchem ihre SIM-Karte in dem Moment eingesteckt gewesen wäre - eingegangen und das nachweisbar/geloggt in ihren Verbindungsdaten. Außerdem gäb es eine Transaktion von ihrem Konto auf eines, auf das der Täter zugreifen kann. Was der erste identifikations-ermöglichende Fingerabdruck des Täters überhaupt wäre.
Zudem müsste der Täter parallel online gewesen sein, was damals mit Handys nicht ging, bzw. nur mit wenigen Handys eingeschränkt und nur auf speziellen Webseiten mit WAP/WML-Support.
Und er müsste Fraukes Online-Banking-Logindaten bekommen haben.
Daher kann man nicht so extrem annehmen, dass das so war.
Also brauchte man damals zur eindeutigen Identifikation zwei registrierte Geräte, dass Handy und einen Computer bzw. Notebook.
Ein zwei Geräte Verfahren (?)
Uber einen Computer wird eine Bankanweisung getätigt, die mTan zur legitimierung kommt per SMS aufs Handy. Die Tan muss wiederum auf der Bankingseite eingefügt werden.
Über ein Handy alleine hätte sie wohl nur über das Telefonbanking Bankgeschäfte erledigen können.
Danke!
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