VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Siiieeeg.
Welch eine Genugtuung. Was für ein schönes nachträgliches Geburtstagsgeschenk.
Gesiebte Luft für mindestens 20 Jahre für die Betrüger und Mörder Dejan B. und Ugur T.
Rechtsanwalt Harald Straßner war im Prozess der Vertreter von Cosmin M., dem Bruder der ermordeten Alexandra R., der als Nebenkläger aufgetreten ist.
Möge das Urteil eine abschreckende Wirkung auf andere Halunken haben, die versuchen, sich auf Kosten anderer einen Lebensstil zu gönnen, der ihnen nicht zusteht.
Nun kann begonnen werden, die Drehbücher für die Verfilmungen des Falls zu schreiben.
Hat N.H. ihren Mörder-Verlobten eigentlich inzwischen geehelicht? Oder überhaupt einmal hinter Gittern besucht?
Was macht eigentlich der rumänische Beinah-hätte-ich-was-gesagt, der im Prozess versucht hat, die Mörder durch eine Falschaussage zu entlasten?
Welch eine Genugtuung. Was für ein schönes nachträgliches Geburtstagsgeschenk.
Gesiebte Luft für mindestens 20 Jahre für die Betrüger und Mörder Dejan B. und Ugur T.
Rechtsanwalt Harald Straßner war im Prozess der Vertreter von Cosmin M., dem Bruder der ermordeten Alexandra R., der als Nebenkläger aufgetreten ist.
Möge das Urteil eine abschreckende Wirkung auf andere Halunken haben, die versuchen, sich auf Kosten anderer einen Lebensstil zu gönnen, der ihnen nicht zusteht.
Nun kann begonnen werden, die Drehbücher für die Verfilmungen des Falls zu schreiben.
Hat N.H. ihren Mörder-Verlobten eigentlich inzwischen geehelicht? Oder überhaupt einmal hinter Gittern besucht?
Was macht eigentlich der rumänische Beinah-hätte-ich-was-gesagt, der im Prozess versucht hat, die Mörder durch eine Falschaussage zu entlasten?
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Hier der Wortlaut des BGH-Beschlusses hinter dem
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Wieder mal schneller als ich, danke für die Einstellung der Pressemitteilung.Fränkin hat geschrieben: ↑Dienstag, 22. Juli 2025, 14:16:22 Hier der Wortlaut des BGH-Urteils hinter dem
BGH-Beschluss vom 9. Juli 2025 - 6 StR 28/25
Auch hier ist von einem Beschluss die Rede, wie normalerweise üblich, nicht von einem Urteil,
wie mancher Fachunkundige hier behaupten will.
Mir wurde mal von einer Betragsschreiberin hier im Forum gesagt:
erst informieren, dann denken, dann erst Beitrag schreiben. Kennst Du sie zufällig

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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Vor fast einem Jahr wurden die beiden Mörder der damals hochschwangeren Alexandra R. zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Nürnberg/Fürth bestätigt. Es ist somit rechtskräftig.
Es war ein Prozess, der viele Menschen in seinen Bann gezogen hat. Am Tag der Urteilsverkündung standen zahlreiche Zuschauer schon Stunden zuvor Schlange vor dem Gerichtssaal im Strafjustizzentrum Nürnberg. Dann das Urteil der 19. Strafkammer: Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Damit kommen die beiden Mörder von Alexandra R. auch nach 15 Jahren erstmal nicht frei. Das hatten auch die Angehörigen der damals hochschwangeren Frau gefordert.
Fast auf den Tag genau ein Jahr später bestätigt der Bundesgerichtshof nun den Schuldspruch: Das Urteil ist damit rechtskräftig. Das sagte Rechtsanwalt Harald Straßner, einer der Nebenklagevertreter, dem Bayrischen Rundfunk. Der Bundesgerichtshof selbst hat sich auf die Anfrage des Bayerischen Rundfunks noch nicht zu dem Fall geäußert. Zuerst hatten die "Nürnberger Nachrichten" darüber berichtet.
Es war ein Mord ohne Leiche. Und das machte die Entscheidung für das Gericht so schwer – und den Fall so spektakulär. "Die Kammer konnte ja nur aus einer Kette von Indizien Rückschlüsse ziehen", erläuterte damals Justizsprecherin Tina Haase. Denn es hätte kein forensisches Beweismittel - wie beispielsweisen eine Leiche - vorgelegen. Auf mehr als 270 Seiten hat das Gericht in der Urteilsbegründung dargelegt, warum es von der Schuld der beiden Angeklagten überzeugt ist .....
Vllt. erfährt man heute Abend mehr in einem Beitrag von Frankenschau aktuell zu diesem Thema um 17:30 Uhr.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/to ... er,Urfu5O1
Der 6. Strafsenat am BGH hat das Urteil des LG. bereits bestätigt.
Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... 25140.html
Standort des Entscheidungsträgers als Foto hier unten:
Es war ein Prozess, der viele Menschen in seinen Bann gezogen hat. Am Tag der Urteilsverkündung standen zahlreiche Zuschauer schon Stunden zuvor Schlange vor dem Gerichtssaal im Strafjustizzentrum Nürnberg. Dann das Urteil der 19. Strafkammer: Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Damit kommen die beiden Mörder von Alexandra R. auch nach 15 Jahren erstmal nicht frei. Das hatten auch die Angehörigen der damals hochschwangeren Frau gefordert.
Fast auf den Tag genau ein Jahr später bestätigt der Bundesgerichtshof nun den Schuldspruch: Das Urteil ist damit rechtskräftig. Das sagte Rechtsanwalt Harald Straßner, einer der Nebenklagevertreter, dem Bayrischen Rundfunk. Der Bundesgerichtshof selbst hat sich auf die Anfrage des Bayerischen Rundfunks noch nicht zu dem Fall geäußert. Zuerst hatten die "Nürnberger Nachrichten" darüber berichtet.
Es war ein Mord ohne Leiche. Und das machte die Entscheidung für das Gericht so schwer – und den Fall so spektakulär. "Die Kammer konnte ja nur aus einer Kette von Indizien Rückschlüsse ziehen", erläuterte damals Justizsprecherin Tina Haase. Denn es hätte kein forensisches Beweismittel - wie beispielsweisen eine Leiche - vorgelegen. Auf mehr als 270 Seiten hat das Gericht in der Urteilsbegründung dargelegt, warum es von der Schuld der beiden Angeklagten überzeugt ist .....
Vllt. erfährt man heute Abend mehr in einem Beitrag von Frankenschau aktuell zu diesem Thema um 17:30 Uhr.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/to ... er,Urfu5O1
Der 6. Strafsenat am BGH hat das Urteil des LG. bereits bestätigt.
Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... 25140.html
Standort des Entscheidungsträgers als Foto hier unten:
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Der Käse ist gegessen. Die fränkische Bratwurst gegrillt. Die Wege zum Ruhm sind versperrt.
Mörder bleibt Mörder und Möchtegern bleibt Möchtegern.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Nürnberg/Fürth bestätigt. Es ist somit rechtskräftig. Nun bleibt dem Fähnlein der Sieben Aufrechten noch das Wiederaufnahmeverfahren.
Mörder bleibt Mörder und Möchtegern bleibt Möchtegern.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Nürnberg/Fürth bestätigt. Es ist somit rechtskräftig. Nun bleibt dem Fähnlein der Sieben Aufrechten noch das Wiederaufnahmeverfahren.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Die dafür notwendigen neuen Beweise könnten die lebende Alexandra sein oder Alexandras Leiche mit derartigen zusetzlichen Fakten, die belegen würden, dass die Verurteilten sie nicht getötet haben könnten.Alexa90455 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 23. Juli 2025, 17:52:57 ... Nun bleibt dem Fähnlein der Sieben Aufrechten noch das Wiederaufnahmeverfahren.
Dass die Verurteilten aus Angst vor noch größeren Kriminellen nicht mit sie entlastenden Details zum 9. Dezember 2022 rausrücken und stattdessen die mindestens 20 Jahre Haft auf sich nehmen, halte ich persönlich für wenig plausibel.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Ich bin weiterhin der Meinung, dass die beiden entweder auf Anraten der Anwälte nicht reden wollten, weil man ihnen ohnehin nicht geglaubt und das Wort im Mund herumgedreht hätte, oder weil es Personen hinter den beiden gibt, die das gar nicht gerne sähen.
Eigentlich kann nur letzteres erklären, warum sie ein erkleckliches Sümmchen in einen erfolglosen Revisionsanwalt gesteckt haben, als in Privatdetektive bzw Skip Tracer, die Alexandra aufgetrieben hätten.
Aber wer weiß, vielleicht taucht sie doch noch auf wie dieser Fußballer,
https://www.bild.de/sport/fussball/marc ... 24296e0b44
und auch ihre ersten Worte über den Medienrummel wären dann ebenfalls
„Et jeht mir uff’n Sack.“
Eigentlich kann nur letzteres erklären, warum sie ein erkleckliches Sümmchen in einen erfolglosen Revisionsanwalt gesteckt haben, als in Privatdetektive bzw Skip Tracer, die Alexandra aufgetrieben hätten.
Aber wer weiß, vielleicht taucht sie doch noch auf wie dieser Fußballer,
https://www.bild.de/sport/fussball/marc ... 24296e0b44
und auch ihre ersten Worte über den Medienrummel wären dann ebenfalls
„Et jeht mir uff’n Sack.“
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Das klingt ja so, als ob das Verhalten der beiden Beschuldigten von Juristen empfohlen wurde, um keinen Fehler vor der großen Strafkammer zu verursachen. Natürlich auch, um etwaige andere Personen zu schützen, welche dann selbst in Verdacht geraten wären.papaya hat geschrieben: ↑Donnerstag, 24. Juli 2025, 10:44:48 Ich bin weiterhin der Meinung, dass die beiden entweder auf Anraten der Anwälte nicht reden wollten, weil man ihnen ohnehin nicht geglaubt und das Wort im Mund herumgedreht hätte, oder weil es Personen hinter den beiden gibt, die das gar nicht gerne sähen.
Eigentlich kann nur letzteres erklären, warum sie ein erkleckliches Sümmchen in einen erfolglosen Revisionsanwalt gesteckt haben, als in Privatdetektive bzw Skip Tracer, die Alexandra aufgetrieben hätten.
Aber wer weiß, vielleicht taucht sie doch noch auf wie dieser Fußballer,
.....
Es ist daher schwer nachvollziehbar, dass der BGH auch noch ein rechtsfehlerfreies Urteil der Vorinstanz bestätigt hat.
Ist sowas in einem Rechtsstaat überhaupt möglich?
Ein erfolgreicher Revisionsanwalt wird kaum Chancen gegen ein rechtsfehlerfreies Urteil haben, wie es der BGH-Beschluss in diesem Fall erklärt – egal, wie bekannt oder erfolgreich er ist, meiner Meinung nach.
Vielleicht taucht Alexandra R. tatsächlich einmal wieder auf und es gibt eine einfache Erklärung für ihr Verschwinden?
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Es war eine herausragende Leistung der 19. Schwurgerichtskammer des LG. Nbg./Fürth im Fall Alexandra R. muss man so sagen.Hellseher hat geschrieben: ↑Montag, 28. Juli 2025, 18:25:03 Das klingt ja so, als ob das Verhalten der beiden Beschuldigten von Juristen empfohlen wurde, um keinen Fehler vor der großen Strafkammer zu verursachen. Natürlich auch, um etwaige andere Personen zu schützen, welche dann selbst in Verdacht geraten wären.
Es ist daher schwer nachvollziehbar, dass der BGH auch noch ein rechtsfehlerfreies Urteil der Vorinstanz bestätigt hat.
Ist sowas in einem Rechtsstaat überhaupt möglich?
Ein erfolgreicher Revisionsanwalt wird kaum Chancen gegen ein rechtsfehlerfreies Urteil haben, wie es der BGH-Beschluss in diesem Fall erklärt – egal, wie bekannt oder erfolgreich er ist, meiner Meinung nach.
Vielleicht taucht Alexandra R. tatsächlich einmal wieder auf und es gibt eine einfache Erklärung für ihr Verschwinden?
Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat ja keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben, so der BGH.
Bei ca. 270 Seiten Urteilsbegründung und über 30 Verhandlungstagen, nahezu 130 Zeugen, 15–17 Sachverständigen und ständig neuen Anträgen der Verteidigung sowie Verhandlungstagen stellenweise bis nach ca. 19.00 Uhr eine Leistung, die zu würdigen ist und ihresgleichen sucht.
Es gibt so gut wie keine Rechtsfehler in vergangenen Urteilen der Kammer, welche dem BGH aufgefallen sind oder welche zu beanstanden waren. Dass die Kammer sehr revisionssicher verhandelt, habe ich bereits bei Prozessbeginn hier im Forum erwähnt. Es war ja auch ein reiner Indizienprozess, zum Teil mit dubiosen Auftritten von Personen sowie Zeugen.
Das Verfahren ist nun abgeschlossen, nun besteht für die beiden Verurteilten
in einem nachfolgenden Verfahren ihre Unschuld zweifelsfrei nachzuweisen.
Anwendung/Regelung für Wideraufnahmeverfahren in §§ 359–373a StPO.
Für mich waren beide am 09.12.2022 aktiv hinsichtlich Alexandras Verschwindens

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Da sind sich hier wohl alle einig.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Montag, 28. Juli 2025, 21:05:44 Für mich waren beide am 09.12.2022 aktiv hinsichtlich Alexandras Verschwindens![]()
Weniger Einigkeit besteht über Aktivität hinsichtlich eines Tötungsdelikts.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Warum meinst Du, weshalb es in der Strafprozessordnung eine Anwendung/Regelung für Wiederaufnahmeverfahren
in §§ 359–373a gibt. Deshalb wurde das Wiederaufnahmeverfahren von mir auch erwähnt.
Die beiden Verurteilten haben es jetzt doch selbst in der Hand, von dieser Möglichkeit, die ihnen die StPO bietet, Geltung nach rechtsstaatlichem Prinzip zu verschaffen. Oder liege ich mit dieser Annahme daneben ?
Bei weniger Einigkeit oder keiner Aktivität bezüglich eines Tötungsdelikts wäre
ein Wiederaufnahmeverfahren mit seinen sehr hohen Anforderungen, eine akzeptable Lösung.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Alle Juristen empfehlen uneingeschränkt Beschuldigten, den Mund zu halten. Das wurde hier hundertmal belegt, siehe z.B.Hellseher hat geschrieben: ↑Montag, 28. Juli 2025, 18:25:03 Das klingt ja so, als ob das Verhalten der beiden Beschuldigten von Juristen empfohlen wurde, um keinen Fehler vor der großen Strafkammer zu verursachen.
viewtopic.php?p=253321#p253321
Der Grund für das Schweigen wird oben erläutert. Ansonsten: wer sollte wodurch welchen Fehler vor dem Gericht verursachen?um keinen Fehler vor der großen Strafkammer zu verursachen.
Welche anderen Personen sollten unter welchen Verdacht geraten?Natürlich auch, um etwaige andere Personen zu schützen, welche dann selbst in Verdacht geraten wären.
Was meinst Du mit daher?Es ist daher schwer nachvollziehbar, dass der BGH auch noch ein rechtsfehlerfreies Urteil der Vorinstanz bestätigt hat.
Ist sowas in einem Rechtsstaat überhaupt möglich?
Ein erfolgreicher Revisionsanwalt wird kaum Chancen gegen ein rechtsfehlerfreies Urteil haben, wie es der BGH-Beschluss in diesem Fall erklärt – egal, wie bekannt oder erfolgreich er ist, meiner Meinung nach.
Der BGH reagiert auf die Revisionsschrift des Revisionsanwalts, der in der Schrift seine Revisionsgründe darlegt und begründet.
Mögliche Revisionsgründe findet man beispielsweise hier:
https://www.revision-strafrecht.de/
Wenn der Revisionsanwalt nun beispielsweise lediglich geltend macht, das Gericht habe einen Beweisantrag der Verteidigung unrichtig behandelt, (Verstoß gegen §§ 244, 245 StPO) dann prüft der BGH das und nur das.
Der BGH bestätigt damit kein rechtsfehlerfreies Urteil, diesen Begriff gibt es gar nicht. Der BGH weist bestenfalls die vom Revisionsanwalt konkret benannten mutmaßlichen Rechtsfehler ab. Je weniger Mühe sich der Revisionsanwalt macht, desto weniger prüft der BGH. Ob das Urteil Rechtsfehler enthält, die dem Revisionsanwalt entgangen sind, prüft kein Mensch.
Wir wissen, dass die erfolgreiche Revision im Fall Hanna in Aschau von RA Rick und Dr. Georg auf 1.732 Seiten begründet wurde.
viewtopic.php?p=284726#p284726
Wer sich im hiesigen Fall wieviel Mühe gegeben hat, ist vollkommen unbekannt. Die auch hier im Thread immer wieder zitierten schlechten Erfolgsquoten von Revisionen gehen primär darauf zurück, dass Revision eingelegt und dann entweder gar nicht weiterverfolgt wird oder aber die Begründung sehr dürftig ausfällt.
Das wird sich vielleicht irgendwann zeigen.Vielleicht taucht Alexandra R. tatsächlich einmal wieder auf und es gibt eine einfache Erklärung für ihr Verschwinden?
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Wer kann skizzieren, wie es jetzt weitergeht. Laut Gerichtsurteil wurde Alexandra getötet.
Welchen aktuellen Stand an Eigentum und Verbindlichkeiten hat der für sie eingesetzte Abwesenheitspfleger?
Kann sie aufgrund des strafrechtlichen Urteils zivilrechtlich für tot erklärt werden?
Unter der Annahme, dass sie kein Testament gemacht hat wäre ihre Eltern in Rumänien Erben, richtig?
Die würden das Erbe ausschlagen, wenn, wie es wahrscheinlich der Fall ist, eine Überschuldung vorliegt, d.h. die Nachlassverbindlichkeiten das Nachlasseigentum übersteigt, richtig?
Sind die noch im Eigentum verbliebenen Immobilien als Sicherheiten für Bankkredite hinterlegt, sodass sie an die zur teilweisen Rückzahlung der Verbindlichkeiten zur Verwertung an die Banken fallen (oder sogar schon gefallen sind)?
Wie kann die RB ... GmbH noch existieren, wo ihr alleiniger Eigentümer und Geschäftsführer seit fast zwei Jahren gesiebte Luft atmet?
Welchen aktuellen Stand an Eigentum und Verbindlichkeiten hat der für sie eingesetzte Abwesenheitspfleger?
Kann sie aufgrund des strafrechtlichen Urteils zivilrechtlich für tot erklärt werden?
Unter der Annahme, dass sie kein Testament gemacht hat wäre ihre Eltern in Rumänien Erben, richtig?
Die würden das Erbe ausschlagen, wenn, wie es wahrscheinlich der Fall ist, eine Überschuldung vorliegt, d.h. die Nachlassverbindlichkeiten das Nachlasseigentum übersteigt, richtig?
Sind die noch im Eigentum verbliebenen Immobilien als Sicherheiten für Bankkredite hinterlegt, sodass sie an die zur teilweisen Rückzahlung der Verbindlichkeiten zur Verwertung an die Banken fallen (oder sogar schon gefallen sind)?
Wie kann die RB ... GmbH noch existieren, wo ihr alleiniger Eigentümer und Geschäftsführer seit fast zwei Jahren gesiebte Luft atmet?
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Nein.Alex123 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 31. Juli 2025, 09:44:14 Wer kann skizzieren, wie es jetzt weitergeht. Laut Gerichtsurteil wurde Alexandra getötet.
Welchen aktuellen Stand an Eigentum und Verbindlichkeiten hat der für sie eingesetzte Abwesenheitspfleger?
Kann sie aufgrund des strafrechtlichen Urteils zivilrechtlich für tot erklärt werden?
Zu 50%. Der Erbfall tritt aber erst mit dem Todeserklärung ein, die erst nach Jahren erfolgen kann.Alex123 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 31. Juli 2025, 09:44:14 Unter der Annahme, dass sie kein Testament gemacht hat wäre ihre Eltern in Rumänien Erben, richtig?
Das ist Spekulation.Alex123 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 31. Juli 2025, 09:44:14Die würden das Erbe ausschlagen, wenn, wie es wahrscheinlich der Fall ist, eine Überschuldung vorliegt, d.h. die Nachlassverbindlichkeiten das Nachlasseigentum übersteigt, richtig?
Laut den Medien war sie eine leitende Bankangestellte mit hohem Einkommen und millionenschwerem Immobilienbesitz.
Die Tilgung ihrer Kredite war problemlos aus ihrem Einkommen und hohen Veräußerungsgewinnen möglich.
Die Kredite sind durch die Immobilien besichert. Sie fallen aber nicht an die Banken. Es ist Aufgabe des Abwesenheitspflegers, durch Verwaltung ihrer laut Medien erheblichen liquiden Mittel und notfalls Veräußerung einer der Immobilien die Kredite zu bedienen.Alex123 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 31. Juli 2025, 09:44:14 Sind die noch im Eigentum verbliebenen Immobilien als Sicherheiten für Bankkredite hinterlegt, sodass sie an die zur teilweisen Rückzahlung der Verbindlichkeiten zur Verwertung an die Banken fallen (oder sogar schon gefallen sind)?
Weil sie nicht liquidiert wurde und mangels Geschäftstätigkeit auch nicht insolvent ist.Alex123 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 31. Juli 2025, 09:44:14 Wie kann die RB ... GmbH noch existieren, wo ihr alleiniger Eigentümer und Geschäftsführer seit fast zwei Jahren gesiebte Luft atmet?
Abgesehen davon ist einem Häftling nicht verboten, eine Geschäftsführung aus dem Gefängnis heraus wahrzunehmen.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Eine GmbH kann nach Rechtskraft eines Urteils liquidiert werden, insbesondere bei schweren Straftaten, z. B. Mord, Betrug, etc.Abgesehen davon ist einem Häftling nicht verboten, eine Geschäftsführung aus dem Gefängnis heraus
Folglich ist der Geschäftsführer U.T. der RB-Management auch deshalb ungeeignet, nach § 6 GmbHG Abs. 2 Satz 2 eine solche Firma zu führen, und kann sie nicht weiterbetreiben

Des Weiteren hat ein Gerichtsvollzieher die Vermögenslosigkeit des GF der GmbH vor der Kammer bestätigt.
Die Abnahme erfolgte damals in der JVA-Nürnberg während der Untersuchungshaft.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Das stimmt so nicht. "Wäre möglich gewesen" war durchgehend der genaue Wortlaut. Der Immobilienbesitz ist auch nicht "millionenschwer", bei den meisten Immobilien handelt es sich um kaum bewohnbare Schrottimmobilien.Hellgesehen hat geschrieben: ↑Donnerstag, 31. Juli 2025, 13:14:31
Laut den Medien war sie eine leitende Bankangestellte mit hohem Einkommen und millionenschwerem Immobilienbesitz.
Die Tilgung ihrer Kredite war problemlos aus ihrem Einkommen und hohen Veräußerungsgewinnen möglich.
Und wenn man dann noch die Zahlen der Aktiva und Passiva vor Gericht hörte und aufpasste, statt einzuschlafen (ja, genau das geschah im Zuhörerraum), war einem schnell klar, dass sie trotz ihres guten Einkommens einfach nur hochverschuldet war (und vermutlich immernoch ist), wenn es da nicht irgendwo noch sehr hohe Summen an Bargeld gegeben hat.
Auch hier ist es sehr schade, dass die Presse, wie es so oft der Fall war, auch über diesen Umstand im Zuge der Vorverurteilung berichtet hat und nicht den Tatsachen entsprechend.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Das wird hier halt immer wieder ohne Quelle und ohne nachvollziehbare Belege behauptet, weil es "so vor Gericht gesagt wurde".Dust hat geschrieben: ↑Freitag, 01. August 2025, 11:36:31 Das stimmt so nicht. "Wäre möglich gewesen" war durchgehend der genaue Wortlaut. Der Immobilienbesitz ist auch nicht "millionenschwer", bei den meisten Immobilien handelt es sich um kaum bewohnbare Schrottimmobilien.
Und wenn man dann noch die Zahlen der Aktiva und Passiva vor Gericht hörte und aufpasste, statt einzuschlafen (ja, genau das geschah im Zuhörerraum), war einem schnell klar, dass sie trotz ihres guten Einkommens einfach nur hochverschuldet war (und vermutlich immernoch ist), wenn es da nicht irgendwo noch sehr hohe Summen an Bargeld gegeben hat.
Auch hier ist es sehr schade, dass die Presse, wie es so oft der Fall war, auch über diesen Umstand im Zuge der Vorverurteilung berichtet hat und nicht den Tatsachen entsprechend.
Aber Turmfalke23 und die ganzen Zeitungen waren eben bei Gericht, und da wurde genau das geschrieben - Alexandra war leitende Angestellte und hatte über 20 Immobilien. Leitende Angestellte bei der Postbank (Deutsche Bank Konzern) verdienen mindestens sechsstellig. Und dann noch Millionen in Immobilien! Kann sein, dass die zum Schluss sich schlechter verkaufen lassen, aber dann hatte sie halt schon Millionen verdient und die Kredite auf die verkauften Immobilien längst getilgt.
Nein nein, das war schon ein fleißiges und bestens betuchtes Mädel, das der ehrenwerte Dr. R da geschwängert hat. Kein Wunder, dass die beiden Lebemänner in ihren Luxuskarossen da ein Scheibchen abschneiden wollten und jetzt rechtskräftig einsitzen. Unrecht Gut gedeihet nicht.
Haksız kazanç bereket getirmez.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Hier ist so eine Immobilie abgebildet, die seit dem 09.12.2022 sich selbst überlassen wurde.Aber Turmfalke23 und die ganzen Zeitungen waren eben bei Gericht, und da wurde genau das geschrieben - Alexandra war leitende Angestellte und hatte über 20 Immobilien. Leitende Angestellte bei der Postbank (Deutsche Bank Konzern) verdienen mindestens sechsstellig. Und dann noch Millionen in Immobilien! Kann sein, dass die zum Schluss sich schlechter verkaufen lassen, aber dann hatte sie halt schon Millionen verdient und die Kredite auf die verkauften Immobilien längst getilgt.
In der Fachsprache wird dies u. a. als Sachwertvernichtung bezeichnet.
Welche nötige Pflege oder Betreuung wurde denn hier durchgeführt und von wem ?
Offensichtlich ist noch immer nicht genau bekannt, wem Rechte aus diesem Grundbesitz zustehen.
Ein trauriges Bild, aber selbsterklärend !
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Alexandra soll Leiterin mehrerer Filialen der Postbank in Nürnberg und Schwabach gewesen sein.
Im Zuge der Berichterstattung über das nun rechtskräftige Urteil nannte die Presse ein Jahresgehalt von 70.000 Euro, was realistisch scheint.
Eine Leitende Angestellte im Sinne der Definition war Alexandra als Filialleiterin nicht.
Da die Silbe leit in beidem vorkommt, hat sich die Presse, zwanghaft versucht, denselben Sachverhalt in zwei Sätzen nie mit denselben Wörtern zu beschreiben, verleiten lassen (huch, ungwolltes Wortspiel).
Die 20 oder 27 Immobilien waren nur in der Spitze in Alexandras Bestand. Nach der privaten und wirtschaftlichen Trennung von Dejan B. im März 2022 hat sie eine bedeutende Anzahl mit Hilfe von Dr.B.R. veräußert.
Daher die Frage, wie viele Immobilien hatte sie außer dem Häuschen in Schwabach Limbach im Dezember 2022 noch im Bestand.
Wie viele davon wurden seitdem durch den Abwesenheitspfleger veräußert?
Kann vielleicht ein Jurist genauer erläutern, warum es nicht möglich sein soll, eine strafrechtlich als ermordet erklärte Person auch zivilrechtlich für tot erklären zu lassen?
Dass das nicht über das Verschollenengesetz geht, dass allein auf den Zeitraum seit dem Verschwinden abstellt, ist einleuchtend. Aber es sollte doch mindestens eine andere Möglichkeit geben.
Im Zuge der Berichterstattung über das nun rechtskräftige Urteil nannte die Presse ein Jahresgehalt von 70.000 Euro, was realistisch scheint.
Eine Leitende Angestellte im Sinne der Definition war Alexandra als Filialleiterin nicht.
Da die Silbe leit in beidem vorkommt, hat sich die Presse, zwanghaft versucht, denselben Sachverhalt in zwei Sätzen nie mit denselben Wörtern zu beschreiben, verleiten lassen (huch, ungwolltes Wortspiel).
Die 20 oder 27 Immobilien waren nur in der Spitze in Alexandras Bestand. Nach der privaten und wirtschaftlichen Trennung von Dejan B. im März 2022 hat sie eine bedeutende Anzahl mit Hilfe von Dr.B.R. veräußert.
Daher die Frage, wie viele Immobilien hatte sie außer dem Häuschen in Schwabach Limbach im Dezember 2022 noch im Bestand.
Wie viele davon wurden seitdem durch den Abwesenheitspfleger veräußert?
Kann vielleicht ein Jurist genauer erläutern, warum es nicht möglich sein soll, eine strafrechtlich als ermordet erklärte Person auch zivilrechtlich für tot erklären zu lassen?
Dass das nicht über das Verschollenengesetz geht, dass allein auf den Zeitraum seit dem Verschwinden abstellt, ist einleuchtend. Aber es sollte doch mindestens eine andere Möglichkeit geben.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Also ich (und andere Personen) waren auch an vielen Tagen anwesend und hab da ganz andere Sachen gehört. Vielleicht liegts am aufmerksamen Zuhören und dass ich nicht nebenbei mit Kollegen auf Teams gechattet, Candy Crush gezockt hab oder eingeschlafen binHellgesehen hat geschrieben: ↑Freitag, 01. August 2025, 13:39:35 Das wird hier halt immer wieder ohne Quelle und ohne nachvollziehbare Belege behauptet, weil es "so vor Gericht gesagt wurde".
Aber Turmfalke23 und die ganzen Zeitungen waren eben bei Gericht, und da wurde genau das geschrieben - Alexandra war leitende Angestellte und hatte über 20 Immobilien. Leitende Angestellte bei der Postbank (Deutsche Bank Konzern) verdienen mindestens sechsstellig. Und dann noch Millionen in Immobilien! Kann sein, dass die zum Schluss sich schlechter verkaufen lassen, aber dann hatte sie halt schon Millionen verdient und die Kredite auf die verkauften Immobilien längst getilgt.
Nein nein, das war schon ein fleißiges und bestens betuchtes Mädel, das der ehrenwerte Dr. R da geschwängert hat. Kein Wunder, dass die beiden Lebemänner in ihren Luxuskarossen da ein Scheibchen abschneiden wollten und jetzt rechtskräftig einsitzen. Unrecht Gut gedeihet nicht.
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An dem Tag, an dem sämtliche Finanzen über 7 oder 8 Stunden heruntergerattert wurden, flatterten einem die Ohren. Alexandra hat nie "sechsstellig" verdient, ihr Gehalt lag unter 80.000€ brutto p.a..
Zudem hatte sie niemals (!!!) 20 Immobilien gleichzeitig. Immobilien, die man überwiegend als Schrottimmobilien bezeichnen kann, auch hierzu wurde ausführlich und detailliert bei Gericht berichtet, jeder Mangel, der Zustand der Immobilien und deren Wert. Von "Millionen" zu sprechen, ist nicht nur abwegig, sondern völlig absurd.
Die Kredite hätte sie schon allein deshalb nicht tilgen können, da meist die Mieteinnahmen fehlten - die Mieter zahlten nicht, weil die Wohnungen solche Mängel hatten, dass sie schon als "unbewohnbar" galten. Deshalb wurde auch gesagt, es hätte funktionieren können - tat es aber halt nicht.
Dass Leute, die im selben Saal saßen, völlig unterschiedliche Dinge verstanden haben wollen, ist mir ein völliges Rätsel. Wie einige andere Dinge in diesem ganzen Fall auch. Klar ist hier nichts, was für ein Leben sie führte z.B.