VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske

Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Siiieeeg.
Welch eine Genugtuung. Was für ein schönes nachträgliches Geburtstagsgeschenk.
Gesiebte Luft für mindestens 20 Jahre für die Betrüger und Mörder Dejan B. und Ugur T.
Rechtsanwalt Harald Straßner war im Prozess der Vertreter von Cosmin M., dem Bruder der ermordeten Alexandra R., der als Nebenkläger aufgetreten ist.
Möge das Urteil eine abschreckende Wirkung auf andere Halunken haben, die versuchen, sich auf Kosten anderer einen Lebensstil zu gönnen, der ihnen nicht zusteht.

Nun kann begonnen werden, die Drehbücher für die Verfilmungen des Falls zu schreiben.

Hat N.H. ihren Mörder-Verlobten eigentlich inzwischen geehelicht? Oder überhaupt einmal hinter Gittern besucht?

Was macht eigentlich der rumänische Beinah-hätte-ich-was-gesagt, der im Prozess versucht hat, die Mörder durch eine Falschaussage zu entlasten?
Fränkin
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Hier der Wortlaut des BGH-Beschlusses hinter dem
Spoiler
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Mordes an Hochschwangerer rechtskräftig

Ausgabejahr2025
Erscheinungsdatum22.07.2025

Nr. 140/2025

Beschluss vom 9. Juli 2025 - 6 StR 28/25

Der Bundesgerichtshof hat die Revision zweier Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth verworfen, mit dem die Angeklagten jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge, mit Nötigung und mit Schwangerschaftsabbruch sowie wegen Computerbetrugs zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Das Landgericht hat hinsichtlich beider Angeklagten das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht bejaht und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen erwirkten die Angeklagten einen Vollstreckungsbescheid über eine ihnen nicht zustehende Forderung in Höhe von etwa 780.000 Euro gegen die Geschädigte, ohne dass diese davon zunächst Kenntnis erhielt. Nachdem das Landgericht Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt hatte, entführten die Angeklagten die im achten Monat schwangere Geschädigte und töteten sie schließlich, um zu verhindern, wegen ihres betrügerischen Vorgehens strafrechtlich verfolgt zu werden. Den Leichnam versteckten die Angeklagten an einem unbekannten Ort.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Nürnberg-Fürth - Urteil vom 24. Juli 2024 - 19 Ks 113 Js 285255/22

Maßgebliche Vorschriften:

§ 211 Strafgesetzbuch (StGB) - Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

(…) um eine andere Straftat (…) zu verdecken,

einen Menschen tötet.

§ 57a StGB - Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

(1) 1Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,

2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet (…).

§ 239 StGB - Freiheitsberaubung

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(…)

(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (…)

§ 240 StGB - Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(…)

§ 263a StGB - Computerbetrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 263 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.

(…)

§ 263 Betrug

(…)

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. (…).

Karlsruhe, den 22. Juli 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Fränkin hat geschrieben: Dienstag, 22. Juli 2025, 14:16:22 Hier der Wortlaut des BGH-Urteils hinter dem
Spoiler
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Mordes an Hochschwangerer rechtskräftig

Ausgabejahr2025
Erscheinungsdatum22.07.2025

Nr. 140/2025

Beschluss vom 9. Juli 2025 - 6 StR 28/25

Der Bundesgerichtshof hat die Revision zweier Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth verworfen, mit dem die Angeklagten jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge, mit Nötigung und mit Schwangerschaftsabbruch sowie wegen Computerbetrugs zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Das Landgericht hat hinsichtlich beider Angeklagten das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht bejaht und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen erwirkten die Angeklagten einen Vollstreckungsbescheid über eine ihnen nicht zustehende Forderung in Höhe von etwa 780.000 Euro gegen die Geschädigte, ohne dass diese davon zunächst Kenntnis erhielt. Nachdem das Landgericht Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt hatte, entführten die Angeklagten die im achten Monat schwangere Geschädigte und töteten sie schließlich, um zu verhindern, wegen ihres betrügerischen Vorgehens strafrechtlich verfolgt zu werden. Den Leichnam versteckten die Angeklagten an einem unbekannten Ort.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Nürnberg-Fürth - Urteil vom 24. Juli 2024 - 19 Ks 113 Js 285255/22

Maßgebliche Vorschriften:

§ 211 Strafgesetzbuch (StGB) - Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

(…) um eine andere Straftat (…) zu verdecken,

einen Menschen tötet.

§ 57a StGB - Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

(1) 1Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,

2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet (…).

§ 239 StGB - Freiheitsberaubung

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(…)

(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (…)

§ 240 StGB - Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(…)

§ 263a StGB - Computerbetrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 263 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.

(…)

§ 263 Betrug

(…)

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. (…).

Karlsruhe, den 22. Juli 2025

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Wieder mal schneller als ich, danke für die Einstellung der Pressemitteilung.
BGH-Beschluss vom 9. Juli 2025 - 6 StR 28/25

Auch hier ist von einem Beschluss die Rede, wie normalerweise üblich, nicht von einem Urteil,
wie mancher Fachunkundige hier behaupten will.

Mir wurde mal von einer Betragsschreiberin hier im Forum gesagt: 
erst informieren, dann denken, dann erst Beitrag schreiben. Kennst Du sie zufällig ;)
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Vor fast einem Jahr wurden die beiden Mörder der damals hochschwangeren Alexandra R. zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Nürnberg/Fürth bestätigt. Es ist somit rechtskräftig.

Es war ein Prozess, der viele Menschen in seinen Bann gezogen hat. Am Tag der Urteilsverkündung standen zahlreiche Zuschauer schon Stunden zuvor Schlange vor dem Gerichtssaal im Strafjustizzentrum Nürnberg. Dann das Urteil der 19. Strafkammer: Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Damit kommen die beiden Mörder von Alexandra R. auch nach 15 Jahren erstmal nicht frei. Das hatten auch die Angehörigen der damals hochschwangeren Frau gefordert.

Fast auf den Tag genau ein Jahr später bestätigt der Bundesgerichtshof nun den Schuldspruch: Das Urteil ist damit rechtskräftig. Das sagte Rechtsanwalt Harald Straßner, einer der Nebenklagevertreter, dem Bayrischen Rundfunk. Der Bundesgerichtshof selbst hat sich auf die Anfrage des Bayerischen Rundfunks noch nicht zu dem Fall geäußert. Zuerst hatten die "Nürnberger Nachrichten" darüber berichtet.

Es war ein Mord ohne Leiche. Und das machte die Entscheidung für das Gericht so schwer – und den Fall so spektakulär. "Die Kammer konnte ja nur aus einer Kette von Indizien Rückschlüsse ziehen", erläuterte damals Justizsprecherin Tina Haase. Denn es hätte kein forensisches Beweismittel - wie beispielsweisen eine Leiche - vorgelegen. Auf mehr als 270 Seiten hat das Gericht in der Urteilsbegründung dargelegt, warum es von der Schuld der beiden Angeklagten überzeugt ist .....

Vllt. erfährt man heute Abend mehr in einem Beitrag von Frankenschau aktuell zu diesem Thema um 17:30 Uhr.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/to ... er,Urfu5O1

Der 6. Strafsenat am BGH hat das Urteil des LG. bereits bestätigt.
Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... 25140.html
Standort des Entscheidungsträgers als Foto hier unten:
Leipzig_bundesgerichtshof(1).jpg
Leipzig_bundesgerichtshof(1).jpg (347.15 KiB) 4747 mal betrachtet
Alexa90455

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alexa90455 »

Der Käse ist gegessen. Die fränkische Bratwurst gegrillt. Die Wege zum Ruhm sind versperrt.

Mörder bleibt Mörder und Möchtegern bleibt Möchtegern.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Nürnberg/Fürth bestätigt. Es ist somit rechtskräftig. Nun bleibt dem Fähnlein der Sieben Aufrechten noch das Wiederaufnahmeverfahren.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Alexa90455 hat geschrieben: Mittwoch, 23. Juli 2025, 17:52:57 ... Nun bleibt dem Fähnlein der Sieben Aufrechten noch das Wiederaufnahmeverfahren.
Die dafür notwendigen neuen Beweise könnten die lebende Alexandra sein oder Alexandras Leiche mit derartigen zusetzlichen Fakten, die belegen würden, dass die Verurteilten sie nicht getötet haben könnten.

Dass die Verurteilten aus Angst vor noch größeren Kriminellen nicht mit sie entlastenden Details zum 9. Dezember 2022 rausrücken und stattdessen die mindestens 20 Jahre Haft auf sich nehmen, halte ich persönlich für wenig plausibel.
papaya
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Ich bin weiterhin der Meinung, dass die beiden entweder auf Anraten der Anwälte nicht reden wollten, weil man ihnen ohnehin nicht geglaubt und das Wort im Mund herumgedreht hätte, oder weil es Personen hinter den beiden gibt, die das gar nicht gerne sähen.

Eigentlich kann nur letzteres erklären, warum sie ein erkleckliches Sümmchen in einen erfolglosen Revisionsanwalt gesteckt haben, als in Privatdetektive bzw Skip Tracer, die Alexandra aufgetrieben hätten.

Aber wer weiß, vielleicht taucht sie doch noch auf wie dieser Fußballer,
https://www.bild.de/sport/fussball/marc ... 24296e0b44

und auch ihre ersten Worte über den Medienrummel wären dann ebenfalls

„Et jeht mir uff’n Sack.“
Hellseher

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Hellseher »

papaya hat geschrieben: Donnerstag, 24. Juli 2025, 10:44:48 Ich bin weiterhin der Meinung, dass die beiden entweder auf Anraten der Anwälte nicht reden wollten, weil man ihnen ohnehin nicht geglaubt und das Wort im Mund herumgedreht hätte, oder weil es Personen hinter den beiden gibt, die das gar nicht gerne sähen.

Eigentlich kann nur letzteres erklären, warum sie ein erkleckliches Sümmchen in einen erfolglosen Revisionsanwalt gesteckt haben, als in Privatdetektive bzw Skip Tracer, die Alexandra aufgetrieben hätten.

Aber wer weiß, vielleicht taucht sie doch noch auf wie dieser Fußballer,
.....
Das klingt ja so, als ob das Verhalten der beiden Beschuldigten von Juristen empfohlen wurde, um keinen Fehler vor der großen Strafkammer zu verursachen. Natürlich auch, um etwaige andere Personen zu schützen, welche dann selbst in Verdacht geraten wären.

Es ist daher schwer nachvollziehbar, dass der BGH auch noch ein rechtsfehlerfreies Urteil der Vorinstanz bestätigt hat.
Ist sowas in einem Rechtsstaat überhaupt möglich?

Ein erfolgreicher Revisionsanwalt wird kaum Chancen gegen ein rechtsfehlerfreies Urteil haben, wie es der BGH-Beschluss in diesem Fall erklärt – egal, wie bekannt oder erfolgreich er ist, meiner Meinung nach.

Vielleicht taucht Alexandra R. tatsächlich einmal wieder auf und es gibt eine einfache Erklärung für ihr Verschwinden?
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Hellseher hat geschrieben: Montag, 28. Juli 2025, 18:25:03 Das klingt ja so, als ob das Verhalten der beiden Beschuldigten von Juristen empfohlen wurde, um keinen Fehler vor der großen Strafkammer zu verursachen. Natürlich auch, um etwaige andere Personen zu schützen, welche dann selbst in Verdacht geraten wären.

Es ist daher schwer nachvollziehbar, dass der BGH auch noch ein rechtsfehlerfreies Urteil der Vorinstanz bestätigt hat.
Ist sowas in einem Rechtsstaat überhaupt möglich?

Ein erfolgreicher Revisionsanwalt wird kaum Chancen gegen ein rechtsfehlerfreies Urteil haben, wie es der BGH-Beschluss in diesem Fall erklärt – egal, wie bekannt oder erfolgreich er ist, meiner Meinung nach.

Vielleicht taucht Alexandra R. tatsächlich einmal wieder auf und es gibt eine einfache Erklärung für ihr Verschwinden?
Es war eine herausragende Leistung der 19. Schwurgerichtskammer des LG. Nbg./Fürth im Fall Alexandra R. muss man so sagen.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat ja keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben, so der BGH.

Bei ca. 270 Seiten Urteilsbegründung und über 30 Verhandlungstagen, nahezu 130 Zeugen, 15–17 Sachverständigen und ständig neuen Anträgen der Verteidigung sowie Verhandlungstagen stellenweise bis nach ca. 19.00 Uhr eine Leistung, die zu würdigen ist und ihresgleichen sucht.

Es gibt so gut wie keine Rechtsfehler in vergangenen Urteilen der Kammer, welche dem BGH aufgefallen sind oder welche zu beanstanden waren. Dass die Kammer sehr revisionssicher verhandelt, habe ich bereits bei Prozessbeginn hier im Forum erwähnt. Es war ja auch ein reiner Indizienprozess, zum Teil mit dubiosen Auftritten von Personen sowie Zeugen.

Das Verfahren ist nun abgeschlossen, nun besteht für die beiden Verurteilten
in einem nachfolgenden Verfahren ihre Unschuld zweifelsfrei nachzuweisen.
Anwendung/Regelung für Wideraufnahmeverfahren in §§ 359–373a StPO.

Für mich waren beide am 09.12.2022 aktiv hinsichtlich Alexandras Verschwindens :!:
papaya
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Turmfalke23 hat geschrieben: Montag, 28. Juli 2025, 21:05:44 Für mich waren beide am 09.12.2022 aktiv hinsichtlich Alexandras Verschwindens :!:
Da sind sich hier wohl alle einig.

Weniger Einigkeit besteht über Aktivität hinsichtlich eines Tötungsdelikts.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

papaya hat geschrieben: Montag, 28. Juli 2025, 22:05:23 Da sind sich hier wohl alle einig.

Weniger Einigkeit besteht über Aktivität hinsichtlich eines Tötungsdelikts.

Warum meinst Du, weshalb es in der Strafprozessordnung eine Anwendung/Regelung für Wiederaufnahmeverfahren
in §§ 359–373a gibt. Deshalb wurde das Wiederaufnahmeverfahren von mir auch erwähnt.

Die beiden Verurteilten haben es jetzt doch selbst in der Hand, von dieser Möglichkeit, die ihnen die StPO bietet, Geltung nach rechtsstaatlichem Prinzip zu verschaffen. Oder liege ich mit dieser Annahme daneben ?

Bei weniger Einigkeit oder keiner Aktivität bezüglich eines Tötungsdelikts wäre
ein Wiederaufnahmeverfahren mit seinen sehr hohen Anforderungen, eine akzeptable Lösung.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Hellseher hat geschrieben: Montag, 28. Juli 2025, 18:25:03 Das klingt ja so, als ob das Verhalten der beiden Beschuldigten von Juristen empfohlen wurde, um keinen Fehler vor der großen Strafkammer zu verursachen.
Alle Juristen empfehlen uneingeschränkt Beschuldigten, den Mund zu halten. Das wurde hier hundertmal belegt, siehe z.B.
viewtopic.php?p=253321#p253321
um keinen Fehler vor der großen Strafkammer zu verursachen.
Der Grund für das Schweigen wird oben erläutert. Ansonsten: wer sollte wodurch welchen Fehler vor dem Gericht verursachen?
Natürlich auch, um etwaige andere Personen zu schützen, welche dann selbst in Verdacht geraten wären.
Welche anderen Personen sollten unter welchen Verdacht geraten?
Es ist daher schwer nachvollziehbar, dass der BGH auch noch ein rechtsfehlerfreies Urteil der Vorinstanz bestätigt hat.
Ist sowas in einem Rechtsstaat überhaupt möglich?

Ein erfolgreicher Revisionsanwalt wird kaum Chancen gegen ein rechtsfehlerfreies Urteil haben, wie es der BGH-Beschluss in diesem Fall erklärt – egal, wie bekannt oder erfolgreich er ist, meiner Meinung nach.
Was meinst Du mit daher?

Der BGH reagiert auf die Revisionsschrift des Revisionsanwalts, der in der Schrift seine Revisionsgründe darlegt und begründet.

Mögliche Revisionsgründe findet man beispielsweise hier:

https://www.revision-strafrecht.de/

Wenn der Revisionsanwalt nun beispielsweise lediglich geltend macht, das Gericht habe einen Beweisantrag der Verteidigung unrichtig behandelt, (Verstoß gegen §§ 244, 245 StPO) dann prüft der BGH das und nur das.

Der BGH bestätigt damit kein rechtsfehlerfreies Urteil, diesen Begriff gibt es gar nicht. Der BGH weist bestenfalls die vom Revisionsanwalt konkret benannten mutmaßlichen Rechtsfehler ab. Je weniger Mühe sich der Revisionsanwalt macht, desto weniger prüft der BGH. Ob das Urteil Rechtsfehler enthält, die dem Revisionsanwalt entgangen sind, prüft kein Mensch.

Wir wissen, dass die erfolgreiche Revision im Fall Hanna in Aschau von RA Rick und Dr. Georg auf 1.732 Seiten begründet wurde.
viewtopic.php?p=284726#p284726

Wer sich im hiesigen Fall wieviel Mühe gegeben hat, ist vollkommen unbekannt. Die auch hier im Thread immer wieder zitierten schlechten Erfolgsquoten von Revisionen gehen primär darauf zurück, dass Revision eingelegt und dann entweder gar nicht weiterverfolgt wird oder aber die Begründung sehr dürftig ausfällt.
Vielleicht taucht Alexandra R. tatsächlich einmal wieder auf und es gibt eine einfache Erklärung für ihr Verschwinden?
Das wird sich vielleicht irgendwann zeigen.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Wer kann skizzieren, wie es jetzt weitergeht. Laut Gerichtsurteil wurde Alexandra getötet.

Welchen aktuellen Stand an Eigentum und Verbindlichkeiten hat der für sie eingesetzte Abwesenheitspfleger?

Kann sie aufgrund des strafrechtlichen Urteils zivilrechtlich für tot erklärt werden?

Unter der Annahme, dass sie kein Testament gemacht hat wäre ihre Eltern in Rumänien Erben, richtig?
Die würden das Erbe ausschlagen, wenn, wie es wahrscheinlich der Fall ist, eine Überschuldung vorliegt, d.h. die Nachlassverbindlichkeiten das Nachlasseigentum übersteigt, richtig?
Sind die noch im Eigentum verbliebenen Immobilien als Sicherheiten für Bankkredite hinterlegt, sodass sie an die zur teilweisen Rückzahlung der Verbindlichkeiten zur Verwertung an die Banken fallen (oder sogar schon gefallen sind)?

Wie kann die RB ... GmbH noch existieren, wo ihr alleiniger Eigentümer und Geschäftsführer seit fast zwei Jahren gesiebte Luft atmet?
Hellgesehen

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Hellgesehen »

Alex123 hat geschrieben: Donnerstag, 31. Juli 2025, 09:44:14 Wer kann skizzieren, wie es jetzt weitergeht. Laut Gerichtsurteil wurde Alexandra getötet.

Welchen aktuellen Stand an Eigentum und Verbindlichkeiten hat der für sie eingesetzte Abwesenheitspfleger?

Kann sie aufgrund des strafrechtlichen Urteils zivilrechtlich für tot erklärt werden?
Nein.
Alex123 hat geschrieben: Donnerstag, 31. Juli 2025, 09:44:14 Unter der Annahme, dass sie kein Testament gemacht hat wäre ihre Eltern in Rumänien Erben, richtig?
Zu 50%. Der Erbfall tritt aber erst mit dem Todeserklärung ein, die erst nach Jahren erfolgen kann.
Alex123 hat geschrieben: Donnerstag, 31. Juli 2025, 09:44:14Die würden das Erbe ausschlagen, wenn, wie es wahrscheinlich der Fall ist, eine Überschuldung vorliegt, d.h. die Nachlassverbindlichkeiten das Nachlasseigentum übersteigt, richtig?
Das ist Spekulation.

Laut den Medien war sie eine leitende Bankangestellte mit hohem Einkommen und millionenschwerem Immobilienbesitz.
Die Tilgung ihrer Kredite war problemlos aus ihrem Einkommen und hohen Veräußerungsgewinnen möglich.
Alex123 hat geschrieben: Donnerstag, 31. Juli 2025, 09:44:14 Sind die noch im Eigentum verbliebenen Immobilien als Sicherheiten für Bankkredite hinterlegt, sodass sie an die zur teilweisen Rückzahlung der Verbindlichkeiten zur Verwertung an die Banken fallen (oder sogar schon gefallen sind)?
Die Kredite sind durch die Immobilien besichert. Sie fallen aber nicht an die Banken. Es ist Aufgabe des Abwesenheitspflegers, durch Verwaltung ihrer laut Medien erheblichen liquiden Mittel und notfalls Veräußerung einer der Immobilien die Kredite zu bedienen.
Alex123 hat geschrieben: Donnerstag, 31. Juli 2025, 09:44:14 Wie kann die RB ... GmbH noch existieren, wo ihr alleiniger Eigentümer und Geschäftsführer seit fast zwei Jahren gesiebte Luft atmet?
Weil sie nicht liquidiert wurde und mangels Geschäftstätigkeit auch nicht insolvent ist.

Abgesehen davon ist einem Häftling nicht verboten, eine Geschäftsführung aus dem Gefängnis heraus wahrzunehmen.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Abgesehen davon ist einem Häftling nicht verboten, eine Geschäftsführung aus dem Gefängnis heraus
Eine GmbH kann nach Rechtskraft eines Urteils liquidiert werden, insbesondere bei schweren Straftaten, z. B. Mord, Betrug, etc.

Folglich ist der Geschäftsführer U.T. der RB-Management auch deshalb ungeeignet, nach § 6 GmbHG Abs. 2 Satz 2 eine solche Firma zu führen, und kann sie nicht weiterbetreiben :!:

Des Weiteren hat ein Gerichtsvollzieher die Vermögenslosigkeit des GF der GmbH vor der Kammer bestätigt.
Die Abnahme erfolgte damals in der JVA-Nürnberg während der Untersuchungshaft.
Dust
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Dust »

Hellgesehen hat geschrieben: Donnerstag, 31. Juli 2025, 13:14:31

Laut den Medien war sie eine leitende Bankangestellte mit hohem Einkommen und millionenschwerem Immobilienbesitz.
Die Tilgung ihrer Kredite war problemlos aus ihrem Einkommen und hohen Veräußerungsgewinnen möglich.
Das stimmt so nicht. "Wäre möglich gewesen" war durchgehend der genaue Wortlaut. Der Immobilienbesitz ist auch nicht "millionenschwer", bei den meisten Immobilien handelt es sich um kaum bewohnbare Schrottimmobilien.

Und wenn man dann noch die Zahlen der Aktiva und Passiva vor Gericht hörte und aufpasste, statt einzuschlafen (ja, genau das geschah im Zuhörerraum), war einem schnell klar, dass sie trotz ihres guten Einkommens einfach nur hochverschuldet war (und vermutlich immernoch ist), wenn es da nicht irgendwo noch sehr hohe Summen an Bargeld gegeben hat.

Auch hier ist es sehr schade, dass die Presse, wie es so oft der Fall war, auch über diesen Umstand im Zuge der Vorverurteilung berichtet hat und nicht den Tatsachen entsprechend.
Hellgesehen

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Hellgesehen »

Dust hat geschrieben: Freitag, 01. August 2025, 11:36:31 Das stimmt so nicht. "Wäre möglich gewesen" war durchgehend der genaue Wortlaut. Der Immobilienbesitz ist auch nicht "millionenschwer", bei den meisten Immobilien handelt es sich um kaum bewohnbare Schrottimmobilien.

Und wenn man dann noch die Zahlen der Aktiva und Passiva vor Gericht hörte und aufpasste, statt einzuschlafen (ja, genau das geschah im Zuhörerraum), war einem schnell klar, dass sie trotz ihres guten Einkommens einfach nur hochverschuldet war (und vermutlich immernoch ist), wenn es da nicht irgendwo noch sehr hohe Summen an Bargeld gegeben hat.

Auch hier ist es sehr schade, dass die Presse, wie es so oft der Fall war, auch über diesen Umstand im Zuge der Vorverurteilung berichtet hat und nicht den Tatsachen entsprechend.
Das wird hier halt immer wieder ohne Quelle und ohne nachvollziehbare Belege behauptet, weil es "so vor Gericht gesagt wurde".

Aber Turmfalke23 und die ganzen Zeitungen waren eben bei Gericht, und da wurde genau das geschrieben - Alexandra war leitende Angestellte und hatte über 20 Immobilien. Leitende Angestellte bei der Postbank (Deutsche Bank Konzern) verdienen mindestens sechsstellig. Und dann noch Millionen in Immobilien! Kann sein, dass die zum Schluss sich schlechter verkaufen lassen, aber dann hatte sie halt schon Millionen verdient und die Kredite auf die verkauften Immobilien längst getilgt.

Nein nein, das war schon ein fleißiges und bestens betuchtes Mädel, das der ehrenwerte Dr. R da geschwängert hat. Kein Wunder, dass die beiden Lebemänner in ihren Luxuskarossen da ein Scheibchen abschneiden wollten und jetzt rechtskräftig einsitzen. Unrecht Gut gedeihet nicht.

Haksız kazanç bereket getirmez.
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Aber Turmfalke23 und die ganzen Zeitungen waren eben bei Gericht, und da wurde genau das geschrieben - Alexandra war leitende Angestellte und hatte über 20 Immobilien. Leitende Angestellte bei der Postbank (Deutsche Bank Konzern) verdienen mindestens sechsstellig. Und dann noch Millionen in Immobilien! Kann sein, dass die zum Schluss sich schlechter verkaufen lassen, aber dann hatte sie halt schon Millionen verdient und die Kredite auf die verkauften Immobilien längst getilgt.
Hier ist so eine Immobilie abgebildet, die seit dem 09.12.2022 sich selbst überlassen wurde.
In der Fachsprache wird dies u. a. als Sachwertvernichtung bezeichnet.
Welche nötige Pflege oder Betreuung wurde denn hier durchgeführt und von wem ?
Offensichtlich ist noch immer nicht genau bekannt, wem Rechte aus diesem Grundbesitz zustehen.

Ein trauriges Bild, aber selbsterklärend !
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Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Alexandra soll Leiterin mehrerer Filialen der Postbank in Nürnberg und Schwabach gewesen sein.
Im Zuge der Berichterstattung über das nun rechtskräftige Urteil nannte die Presse ein Jahresgehalt von 70.000 Euro, was realistisch scheint.
Eine Leitende Angestellte im Sinne der Definition war Alexandra als Filialleiterin nicht.
Da die Silbe leit in beidem vorkommt, hat sich die Presse, zwanghaft versucht, denselben Sachverhalt in zwei Sätzen nie mit denselben Wörtern zu beschreiben, verleiten lassen (huch, ungwolltes Wortspiel).

Die 20 oder 27 Immobilien waren nur in der Spitze in Alexandras Bestand. Nach der privaten und wirtschaftlichen Trennung von Dejan B. im März 2022 hat sie eine bedeutende Anzahl mit Hilfe von Dr.B.R. veräußert.
Daher die Frage, wie viele Immobilien hatte sie außer dem Häuschen in Schwabach Limbach im Dezember 2022 noch im Bestand.
Wie viele davon wurden seitdem durch den Abwesenheitspfleger veräußert?

Kann vielleicht ein Jurist genauer erläutern, warum es nicht möglich sein soll, eine strafrechtlich als ermordet erklärte Person auch zivilrechtlich für tot erklären zu lassen?
Dass das nicht über das Verschollenengesetz geht, dass allein auf den Zeitraum seit dem Verschwinden abstellt, ist einleuchtend. Aber es sollte doch mindestens eine andere Möglichkeit geben.
Dust
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Dust »

Hellgesehen hat geschrieben: Freitag, 01. August 2025, 13:39:35 Das wird hier halt immer wieder ohne Quelle und ohne nachvollziehbare Belege behauptet, weil es "so vor Gericht gesagt wurde".

Aber Turmfalke23 und die ganzen Zeitungen waren eben bei Gericht, und da wurde genau das geschrieben - Alexandra war leitende Angestellte und hatte über 20 Immobilien. Leitende Angestellte bei der Postbank (Deutsche Bank Konzern) verdienen mindestens sechsstellig. Und dann noch Millionen in Immobilien! Kann sein, dass die zum Schluss sich schlechter verkaufen lassen, aber dann hatte sie halt schon Millionen verdient und die Kredite auf die verkauften Immobilien längst getilgt.

Nein nein, das war schon ein fleißiges und bestens betuchtes Mädel, das der ehrenwerte Dr. R da geschwängert hat. Kein Wunder, dass die beiden Lebemänner in ihren Luxuskarossen da ein Scheibchen abschneiden wollten und jetzt rechtskräftig einsitzen. Unrecht Gut gedeihet nicht.

Haksız kazanç bereket getirmez.
Also ich (und andere Personen) waren auch an vielen Tagen anwesend und hab da ganz andere Sachen gehört. Vielleicht liegts am aufmerksamen Zuhören und dass ich nicht nebenbei mit Kollegen auf Teams gechattet, Candy Crush gezockt hab oder eingeschlafen bin ;)

An dem Tag, an dem sämtliche Finanzen über 7 oder 8 Stunden heruntergerattert wurden, flatterten einem die Ohren. Alexandra hat nie "sechsstellig" verdient, ihr Gehalt lag unter 80.000€ brutto p.a..

Zudem hatte sie niemals (!!!) 20 Immobilien gleichzeitig. Immobilien, die man überwiegend als Schrottimmobilien bezeichnen kann, auch hierzu wurde ausführlich und detailliert bei Gericht berichtet, jeder Mangel, der Zustand der Immobilien und deren Wert. Von "Millionen" zu sprechen, ist nicht nur abwegig, sondern völlig absurd.

Die Kredite hätte sie schon allein deshalb nicht tilgen können, da meist die Mieteinnahmen fehlten - die Mieter zahlten nicht, weil die Wohnungen solche Mängel hatten, dass sie schon als "unbewohnbar" galten. Deshalb wurde auch gesagt, es hätte funktionieren können - tat es aber halt nicht.

Dass Leute, die im selben Saal saßen, völlig unterschiedliche Dinge verstanden haben wollen, ist mir ein völliges Rätsel. Wie einige andere Dinge in diesem ganzen Fall auch. Klar ist hier nichts, was für ein Leben sie führte z.B.
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