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Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

Verfasst: Samstag, 13. April 2019, 09:06:57
von AngRa
Ja, das kann ich nachvollziehen, dass IP anlässlich der Urteilsverkündung vielleicht ein leichtes Lächeln über das Gesicht gehuscht ist, denn er hat vielleicht damit gerechnet, dass SP mit ihren Geschichten durchkommt. Nun ist es anders gekommen.

Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

Verfasst: Sonntag, 14. April 2019, 15:11:19
von Melanie
AngRa
Ja, da hat sich beziehungsmäßig bzw. die Beziehung betreffend etwas im Kopf oder im Bauch bei IP abgespielt. Wie du schriebst, war die Situation vor dem Urteil offen bzw. ungewiss im Ausgang.

Es gibt ja Briefe zwischen den beiden, die in der Verhandlung eine Rolle spielten. In einem machte IP diesen Vorhalt, dass er sich von SP zum Mord bringen ließ. Das bedeutet, dass mit der Verhaftung die Entzweiung des Paares kam. Es waren wahrscheinlich keine Liebesbekundungen, sondern Schuldzuweisungen.

Nachdem SP als Persönlichkeit beschrieben wurde, die überall ihren Vorteil suchte, hat sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Karte gesetzt: "Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts."

Zwar schauten beide bei der Urteilsverkündung starr ins Leere. IP habe geschluckt. Die Gefühlsanzeichen kamen erst mit der längeren Urteilsbegründung. Da kam es bei SP nahe zu den Tränen, während bei IP ein leichtes Lächeln wahrgenommen werden konnte.

SP könnte sich Hoffnungen auf einen Freispruch gemacht haben. Sie hätte in diesem Fall vermutlich nicht mehr an der Ehe festgehalten. Das dürfte auch IP klar gewesen sein.

Nachdem jedoch beide Partner über wenig emotionales Einfühlungsvermögen verfügt haben sollen, scheint mir das Lächeln von IP mehr aus einem Genugtuungsgefühl heraus gekommen zu sein, dass die Linie seiner Frau, dass alles an ihm allein hängen bleibt und sie frei und unbeschwert davonkommt, nicht aufgegangen ist.

Womöglich hat SP nicht an das Einbeziehen der Briefe in die Beweisaufnahme gerechnet. Ob das revisionsrelevant ist?

Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

Verfasst: Dienstag, 16. April 2019, 17:26:39
von Melanie
https://www.gemeinsamtrauern.com/todesa ... er-placzek

Traueranzeige und Danksagung für Elfriede und Peter Placzek, wahrscheinlich von Elfriede P.s Bruder und von ihrer Mutter. .

Ich habe sie jetzt erst entdeckt. Sorry, falls die Todesanzeige schon mal hier eingegeben wurde.

Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

Verfasst: Donnerstag, 18. April 2019, 15:33:23
von talida
Urteil

Nürnberg – Rund 16 Monate nach dem gewaltsamen Tod des Ehepaares Elfriede (†66) und Peter P. (†70) sind der Sohn und dessen Ehefrau schuldig gesprochen worden.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte Ingo (26) und Stephanie (23) wegen Mord zu lebenslanger Haft.

Bei dem 26-Jährigen verzichtete das Gericht auf die von der Staatsanwaltschaft geforderte Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
https://www.bild.de/regional/nuernberg/ ... .bild.html

Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH, 2017

Verfasst: Freitag, 19. Juni 2020, 19:18:26
von AngRa
Pressemitteilung des OLG Nürnberg

Pressemitteilung 11 vom 22. April 2020
Mordfall Schnaittach: Neue Hauptverhandlung gegen Stephanie P. beginnt am 13. Juli 2020
Mit Verfügung vom 8. April 2020 hat der Vorsitzende der 19. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth den Beginn der erneut durchzuführenden Hauptverhandlung gegen Stephanie P. auf 13. Juli 2020 bestimmt.



Stephanie P. war am 11. April 2019 durch die 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Anstiftung zum zweifachen Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Auf ihre gegen das Urteil eingelegte Revision hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth lediglich im Strafausspruch auf und verwies die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zurück. Aus Sicht des Bundesgerichtshofs hätte auf einen möglichen Strafmilderungsgrund eingegangen werden müssen. Es geht bei dieser neuen Hauptverhandlung daher ausschließlich um den Strafausspruch. Der Schuldspruch ist hingegen bestandskräftig.


Der Ehemann der Angeklagten, Ingo P., war vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Seine Revision hatte keinen Erfolg, sodass das Urteil gegen ihn rechtskräftig ist.

Die nunmehr zuständige 19. Strafkammer wird an folgenden Tagen verhandeln:

Montag, 13. Juli 2020, 09:00 Uhr
Dienstag, 14. Juli 2020, 09:00 Uhr
Mittwoch, 22. Juli 2020, 09:00 Uhr
Montag, 27. Juli 2020, 09:00 Uhr

Die Verhandlungen finden jeweils im Strafjustizzentrum im Sitzungssaal E.006 statt.

Zeitnah vor Beginn der Hauptverhandlung wird die Justizpressestelle in einer gesonderten Pressemitteilung Details bekannt geben, welche die Abwicklung der Medienarbeit betreffen.



Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... mh7TO_dkTI


Stephanie P. kann wohl in diesem neuen Verfahren mit einer milderen Strafe rechnen.

Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH, 2017

Verfasst: Dienstag, 14. Juli 2020, 07:23:54
von AngRa
Die von den Neffen des Ehepaars Placzek erhobene Erbunwürdigkeitsklage hatte Erfolg. Ingo P. wird das Haus, dessen Wert auf 320.000 € geschätzt wurde, nicht erben.

https://n-land.de/lokales/ingo-p-erbt-mordhaus-nicht


Seit gestern wird das Urteil gegen Stephanie P. überprüft.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth beschäftigt sich erneut mit dem Doppelmord von Schnaittach. Die Richter überprüfen die lebenslange Freiheitsstrafe für Stephanie P. Im ersten Prozess wurden Strafmilderungsgründe nicht beachtet, sagt der BGH.
Für den neuen Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt.



https://www.br.de/nachrichten/bayern/sc ... ft,S4aoHyo

Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH, 2017

Verfasst: Montag, 27. Juli 2020, 18:12:19
von AngRa
Das Urteil auf lebenslange Haft wurde bestätigt.
Zweieinhalb Jahre nach dem grausamen Schnaittacher Doppelmord ist das Urteil über das Strafmaß der Anstifterin gefallen. Stephanie P. muss wegen Anstiftung zum Mord lebenslang ins Gefängnis, was in Bayern durchschnittlich 22 Jahre Haft bedeutet. Nach 15 Jahren kann sie zum ersten Mal einen Antrag auf Bewährung stellen
Die 19. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth unter Richter Markus Bader stützt ihr Urteil auf die Schwere der Schuld der Stephanie P. Ihre Aufklärungshilfe sei zwar wesentlich gewesen, aber angesichts der grausamen Tat und ihrer anhaltenden Beharrung auf ihre eigene Unschuld, sei keine Strafmilderung gerechtfertigt, so Richter Bader.

https://www.nordbayern.de/region/schnai ... 1.10296656

Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH, 2017

Verfasst: Dienstag, 28. Juli 2020, 03:40:13
von Widasedumi
An diese Nachricht bin ich nur durch das HET gestoßen, weil ich ja nicht dauernd nach allen möglichen Namen auf Neuigkeiten google.
Es ist eine erfreuliche Nachricht. Eine andere hätte ich nicht verstehen können.
Ich danke Iven für das HET.
Ich danke AngRa, die so viele interessante Neuigkeiten einstellt.

Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH, 2017

Verfasst: Freitag, 31. Juli 2020, 15:46:58
von Else
Ein anderes Urteil wäre ja auch wohl ein Witz gewesen!

Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH, 2017

Verfasst: Freitag, 13. Dezember 2024, 21:19:15
von Turmfalke23
Der Doppelmord in Schnaittach ist auch nach sieben Jahren noch nicht bei den Akten. 2017 erschlägt Ingo P. seine Eltern mit einem Zimmermannshammer. Angestiftet hat ihn seine damalige Verlobte Stephanie P..

Stephanie P. will ihre Unschuld nachweisen lassen.

Noch gibt es kein Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg, in diesem Fall.
Die Anforderungen sind hierfür hoch, wie bereits Dr. Tobias Kulhanek in Franken TV bestätigt.

Die Rechtskraft des Urteils der 19. Schwurgerichtskammer am LG. Nbg./Fürth bleibt somit weiterhin bestehen.

https://www.frankenfernsehen.tv/mediath ... nschuldig/

Gäbe es die damalige Partnerin von Ingo P. nicht, wäre es vermutlich nicht zu den brutalen Doppelmord gekommen.
Die meisten Prozessbeobachter im alten Schwurgerichtssaal waren dieser Meinung.