Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 12:40:35
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Wie nicht anders zu erwarten.Im Mordprozess um die verschwundene Schwangere, Alexandra R., hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die beiden Angeklagten zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Außerdem stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest.vor 3 Minuten
Wow! Auch, wenn es vielleicht erwartbar war, so ist es doch gleichermaßen erschreckend. Das Gericht konnte sich trotz allem sogar Ugur T. als Mörder vorstellen…Heckengäu hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. Juli 2024, 13:24:34 https://www.br.de/nachrichten/bayern/mo ... gt,UIsH3VL
Wie nicht anders zu erwarten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Dazu muss es erst mal rechtskräftig sein.
So offensichtlich und eindeutig ist es eben nicht. Das ist ja das Besondere und Schwierige an diesem Fall. Und nur, weil jemand als Täter verurteilt wurde, heißt das noch lange nicht, dass der Verurteilte tatsächlich der Täter ist. Das wurde hier schon mehrfach und hinreichend mit Quellen belegt. Hoffentlich hat es sich das Gericht im vorliegenden Fall nicht zu einfach gemacht.König Salomon hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. Juli 2024, 13:51:23 Ein jahrelanger Kampf Einiger, gegen das Offensichtliche endet hier und heute mit der Verurteilung zweier Mörder.
Ein Nichtauftauchen der lebenden Alexandra beweist gar nichts. Sie könnte triftige Gründe haben, trotzdem fernzubleiben. Aber ja, es würde den Verurteilten ungemein helfen, käme sie alsbald putzmunter wieder.König Salomon hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. Juli 2024, 13:51:23 Wenn nun Alexandra nicht direkt sofort wieder auftaucht, dürfte sich die ganz „besondere“ Theorie der Fluchthilfe durch die verurteilten Mörder als Unsinn erwiesen haben.
Dann warten wir nochmal eine Woche eben ab, was die Verteidigung bez. Verurteilung unternehmen wird. Eine deutliche Ansage der Schwurgerichtskammer ist es allemal.Heckengäu hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. Juli 2024, 13:24:34 https://www.br.de/nachrichten/bayern/mo ... gt,UIsH3VL
Wie nicht anders zu erwarten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Meinst du Berufung oder Revision? Hab nochmal nachgeschaut: In einem Berufungsverfahren findet nochmals eine Beweisaufnahme statt, es werden z.B. Zeugen vernommen. Bei einer Revision wird das Urteil auf Rechtsfehler geprüft.Klugscheißer hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. Juli 2024, 14:15:47 So wie anzunehmen ist, werden die Verteidiger in Revision gehen. Dieses Ergebnis gilt es erst mal abzuwarten.
Danke dir.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. Juli 2024, 17:29:24 Revision wäre der nächste Rechtsschritt zum BGH.
Ja, so sehe ich das auch. Es wurde dieTurmfalke23 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. Juli 2024, 17:29:24 Ein wirklich knallhartes Urteil der Schwurgerichtskammer.
festgestellt, bei beiden. Und wegen der fortgeschrittenen Schwangerschaft sprach das Gericht vonbesondere Schwere der Schuld
https://www.nordbayern.de/franken/nuern ... 1.14359166Nähe zum Doppelmord
https://www.sueddeutsche.de/bayern/nuer ... rMqF84iH2z
Hier ist von einer durchschnittlichen Dauer von etwa sechs Monaten bis zwei Jahren die Rede.Alex123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. Juli 2024, 16:09:49 Was sind denn Erfahrungswerte für die Dauer einer solchen Revision?
https://sittig.law/wie-lange-kann-eine- ... %20Urteils.Zunächst muss die Revision innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden. Die Frist zur Begründung beträgt einen Monat nach Zustellung des Urteils.
Das ist richtig. Richtig ist auch, dass Migrationshintergrund ungleich Migrant ist, da ein Migrant ausschließlich ein Mensch ist, der von einem Land ins andere (aus-)gewandert ist. Auf in Deutschland Geborene trifft dies nicht zu.Alex123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. Juli 2024, 16:36:07 Das Statistische Bundesamt definiert, dass eine Person, die in Deutschland lebt, einen Migratiomshintergrund hat, wenn mindestens ein Elternteil bei dessem Geburt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hatte.
D.B. und U.T. haben also einem Migrationshintergrund.
Alexandra hatte also einen Migrationshintergrund.
Hier könnte man als Verteidigung argumentieren, dass dies Teil ihres Plans gewesen sein könnte. Grundsätzlich sind solche Aktionen wenig aussagekräftig, gibt es doch zahlreiche Beispiele, in denen Menschen vor ihrem Freitod/freiwilligen Verschwinden noch schöne Dinge eingekauft oder konkrete Zukunftspläne geschmiedet haben. Walter Sch. hat seine Sachen für den bevorstehenden Sommerurlaub gepackt und sich und seinen Hund dann im Wald erschossen.Alex123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. Juli 2024, 16:28:57 https://www.fraenkischertag.de/lokales/ ... art-372745
"Es deute nichts darauf hin, dass Alexandra R. aus eigenem Antrieb verschwunden sei, auch eine spontane Übersprungshandlung sei „persönlichkeitsfremd“. In den Stunden vor ihrem Verschwinden habe sie sich im Internet über Geburtsvorbereitungskurse informiert und Möbel für das neue Haus angeschaut, in das sie mit ihrem Lebensgefährten und dem gemeinsamen Kind ziehen wollte."
Ich persönlich war nicht überrascht und hab das fast so erwartet.Sronson hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. Juli 2024, 13:48:36 Wow! Auch, wenn es vielleicht erwartbar war, so ist es doch gleichermaßen erschreckend. Das Gericht konnte sich trotz allem sogar Ugur T. als Mörder vorstellen…
@Fränkin @Dust @Papaya
Es tut mir aufrichtig leid für euch! Ihr habt euch so doll reingekniet, um immer wieder mit Fehlinformationen und Vorurteilen zu den Angeklagten aufzuräumen.
Wo Alexandra bzw. ihre Leiche ist, bleibt weiterhin ungeklärt.
PS: Kann man das Urteil demnächst irgendwo einsehen?
Kein Unterschied zur sonstigen Reaktion während des Prozesses wahrnehmbar. Das war aber bereits die ganze Zeit der Fall, sie haben sich sehr zurückhaltend und unauffällig verhalten, nur meine Meinung und Beobachtung.Gerda 21 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. Juli 2024, 17:18:52 Kann jemand was dazu sagen, wie die beiden Angeklagten im Moment der Urteilsverkündung reagiert haben?
Wurden auch diejenigen Beweise und Indizien in der Urteilsbegründung aufgeführt, die zuvor längst entkräftet wurden (Hundespur; Haar im Färbezustand, der darauf hinweist, dass es viele Monate alt sein musste; die Zeugin Ludmilla, die einen Anruf vom Prepaidhandy bekam, und doch Dejan B. gar nicht kennt etc.)?Dust hat geschrieben: ↑Mittwoch, 24. Juli 2024, 21:35:37 Ich persönlich war nicht überrascht und hab das fast so erwartet.
Ob das Urteil einsehbar sein wird, kann ich dir nicht beantworten, tut mir leid.
Die Urteilsbegründung war im Grunde von vorn bis hinten nur eine Wiederholung der ursprünglichen Anklage. Das war tatsächlich etwas erschreckend und so monoton und mit den vielen "ähs" in jedem zweiten oder dritten Wort (ja, Wort, nicht Satz) sehr anstrengend anzuhören.