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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 12:40:35
von Gast7
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 13:24:34
von Heckengäu
https://www.br.de/nachrichten/bayern/mo ... gt,UIsH3VL
Im Mordprozess um die verschwundene Schwangere, Alexandra R., hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die beiden Angeklagten zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Außerdem stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest.vor 3 Minuten
Wie nicht anders zu erwarten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 13:48:36
von Sronson
Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juli 2024, 13:24:34 https://www.br.de/nachrichten/bayern/mo ... gt,UIsH3VL

Wie nicht anders zu erwarten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Wow! Auch, wenn es vielleicht erwartbar war, so ist es doch gleichermaßen erschreckend. Das Gericht konnte sich trotz allem sogar Ugur T. als Mörder vorstellen…

@Fränkin @Dust @Papaya
Es tut mir aufrichtig leid für euch! Ihr habt euch so doll reingekniet, um immer wieder mit Fehlinformationen und Vorurteilen zu den Angeklagten aufzuräumen.

Wo Alexandra bzw. ihre Leiche ist, bleibt weiterhin ungeklärt.

PS: Kann man das Urteil demnächst irgendwo einsehen?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 13:51:23
von König Salomon
Wenn nun Alexandra nicht direkt sofort wieder auftaucht, dürfte sich die ganz „besondere“ Theorie der Fluchthilfe durch die verurteilten Mörder als Unsinn erwiesen haben. Ein jahrelanger Kampf Einiger, gegen das Offensichtliche endet hier und heute mit der Verurteilung zweier Mörder.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 14:15:47
von Klugscheißer
Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juli 2024, 13:48:36
PS: Kann man das Urteil demnächst irgendwo einsehen?
Dazu muss es erst mal rechtskräftig sein.
So wie anzunehmen ist, werden die Verteidiger in Revision gehen. Dieses Ergebnis gilt es erst mal abzuwarten.
Ob sich dann das Gericht die Mühe macht, das Urteil anonymisiert und womöglich ins Netz stellt, muss man abwarten.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 15:19:00
von Sronson
König Salomon hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juli 2024, 13:51:23 Ein jahrelanger Kampf Einiger, gegen das Offensichtliche endet hier und heute mit der Verurteilung zweier Mörder.
So offensichtlich und eindeutig ist es eben nicht. Das ist ja das Besondere und Schwierige an diesem Fall. Und nur, weil jemand als Täter verurteilt wurde, heißt das noch lange nicht, dass der Verurteilte tatsächlich der Täter ist. Das wurde hier schon mehrfach und hinreichend mit Quellen belegt. Hoffentlich hat es sich das Gericht im vorliegenden Fall nicht zu einfach gemacht.
König Salomon hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juli 2024, 13:51:23 Wenn nun Alexandra nicht direkt sofort wieder auftaucht, dürfte sich die ganz „besondere“ Theorie der Fluchthilfe durch die verurteilten Mörder als Unsinn erwiesen haben.
Ein Nichtauftauchen der lebenden Alexandra beweist gar nichts. Sie könnte triftige Gründe haben, trotzdem fernzubleiben. Aber ja, es würde den Verurteilten ungemein helfen, käme sie alsbald putzmunter wieder.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 16:09:49
von Alex123
Eine Etappe.
Mal schauen, was bei der Überprüfung des Urteils auf formale Fehler (Revision) rauskommt.
D.B. und U.T. schmoren jedenfalls weiterhin bei freier staatlicher Kost und Logis.
Was sind denn Erfahrungswerte für die Dauer einer solchen Revision?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 16:28:57
von Alex123
https://www.fraenkischertag.de/lokales/ ... art-372745

"Es deute nichts darauf hin, dass Alexandra R. aus eigenem Antrieb verschwunden sei, auch eine spontane Übersprungshandlung sei „persönlichkeitsfremd“. In den Stunden vor ihrem Verschwinden habe sie sich im Internet über Geburtsvorbereitungskurse informiert und Möbel für das neue Haus angeschaut, in das sie mit ihrem Lebensgefährten und dem gemeinsamen Kind ziehen wollte."

Interessante Informationen, die mir so bisher nicht bekannt waren. Alexandra wollte also mit ihrer Pflegetochter und ihrem Anfang Februar 2023 erwarteten eigenen Kind das Haus ziehen, das Dr.B.R. für sie gekauft hatte, und hat dafür kurz vor ihrem Verschwinden (d.h. wohl am Abend des 8.12.2022) im Internet nach Möbeln für dieses Haus geschaut.
Das passt absolut nicht zu der hier von einigen fabrizierten Geschichte, dass sie Pflegetochter und Beziehung zu Dr.B.R. nicht mehr wollte.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 16:36:07
von Alex123
Das Statistische Bundesamt definiert, dass eine Person, die in Deutschland lebt, einen Migratiomshintergrund hat, wenn mindestens ein Elternteil bei dessem Geburt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hatte.
D.B. und U.T. haben also einem Migrationshintergrund.
Alexandra hatte also einen Migrationshintergrund.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 16:59:07
von Turmfalke23
Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juli 2024, 13:24:34 https://www.br.de/nachrichten/bayern/mo ... gt,UIsH3VL

Wie nicht anders zu erwarten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Dann warten wir nochmal eine Woche eben ab, was die Verteidigung bez. Verurteilung unternehmen wird. Eine deutliche Ansage der Schwurgerichtskammer ist es allemal.
Ein knallhartes Urteil :!:

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 17:18:52
von Gerda 21
Kann jemand was dazu sagen, wie die beiden Angeklagten im Moment der Urteilsverkündung reagiert haben?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 17:20:45
von Sronson
Klugscheißer hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juli 2024, 14:15:47 So wie anzunehmen ist, werden die Verteidiger in Revision gehen. Dieses Ergebnis gilt es erst mal abzuwarten.
Meinst du Berufung oder Revision? Hab nochmal nachgeschaut: In einem Berufungsverfahren findet nochmals eine Beweisaufnahme statt, es werden z.B. Zeugen vernommen. Bei einer Revision wird das Urteil auf Rechtsfehler geprüft.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 17:29:24
von Turmfalke23
Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juli 2024, 17:20:45 Meinst du Berufung oder Revision? Hab nochmal nachgeschaut: In einem Berufungsverfahren findet nochmals eine Beweisaufnahme statt, es werden z.B. Zeugen vernommen. Bei einer Revision wird das Urteil auf Rechtsfehler geprüft.

Revision wäre der nächste Rechtsschritt zum BGH.

Einlegen der Revision nur 7 Tage nach Urteilsbekanntgabe.
Die Revisionsbegründungsfrist beträgt einen Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe. 

Ein wirklich knallhartes Urteil der Schwurgerichtskammer.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 17:36:33
von Sronson
Turmfalke23 hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juli 2024, 17:29:24 Revision wäre der nächste Rechtsschritt zum BGH.
Danke dir.
Turmfalke23 hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juli 2024, 17:29:24 Ein wirklich knallhartes Urteil der Schwurgerichtskammer.
Ja, so sehe ich das auch. Es wurde die
besondere Schwere der Schuld
festgestellt, bei beiden. Und wegen der fortgeschrittenen Schwangerschaft sprach das Gericht von
Nähe zum Doppelmord
https://www.nordbayern.de/franken/nuern ... 1.14359166

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 17:38:51
von Alex123
Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juli 2024, 17:20:45 Meinst du Berufung oder Revision? Hab nochmal nachgeschaut: In einem Berufungsverfahren findet nochmals eine Beweisaufnahme statt, es werden z.B. Zeugen vernommen. Bei einer Revision wird das Urteil auf Rechtsfehler geprüft.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/nuer ... rMqF84iH2z

Die SZ hat sich von Berufung auf Revision korrigiert.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 18:16:18
von Turmfalke23
Ein Bericht von Franken TV
Auch eine alleine Stellungnahme der Gerichtssprecherin T. Haase zum Urteil.

https://www.frankenfernsehen.tv/mediath ... as-urteil/

Ein weiterer Alternativbericht zum Fall Alexandra R.:

https://www.bild.de/regional/bayern/nue ... 5595d7bb9b

Viele Besucher konnten im Gerichtssaal nicht Platz nehmen. Der Andrang war enorm,
dass Gericht war keinesfalls darauf vorbereitet. Sehr viele Besucher mussten wieder verärgert abreisen.
Die Organisation der Verantwortlichen war alles andere als große Klasse, ohne Zweifel!

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 18:35:35
von Sronson
Alex123 hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juli 2024, 16:09:49 Was sind denn Erfahrungswerte für die Dauer einer solchen Revision?
Hier ist von einer durchschnittlichen Dauer von etwa sechs Monaten bis zwei Jahren die Rede.
Zunächst muss die Revision innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden. Die Frist zur Begründung beträgt einen Monat nach Zustellung des Urteils.
https://sittig.law/wie-lange-kann-eine- ... %20Urteils.
Alex123 hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juli 2024, 16:36:07 Das Statistische Bundesamt definiert, dass eine Person, die in Deutschland lebt, einen Migratiomshintergrund hat, wenn mindestens ein Elternteil bei dessem Geburt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hatte.
D.B. und U.T. haben also einem Migrationshintergrund.
Alexandra hatte also einen Migrationshintergrund.
Das ist richtig. Richtig ist auch, dass Migrationshintergrund ungleich Migrant ist, da ein Migrant ausschließlich ein Mensch ist, der von einem Land ins andere (aus-)gewandert ist. Auf in Deutschland Geborene trifft dies nicht zu.
Alex123 hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juli 2024, 16:28:57 https://www.fraenkischertag.de/lokales/ ... art-372745

"Es deute nichts darauf hin, dass Alexandra R. aus eigenem Antrieb verschwunden sei, auch eine spontane Übersprungshandlung sei „persönlichkeitsfremd“. In den Stunden vor ihrem Verschwinden habe sie sich im Internet über Geburtsvorbereitungskurse informiert und Möbel für das neue Haus angeschaut, in das sie mit ihrem Lebensgefährten und dem gemeinsamen Kind ziehen wollte."
Hier könnte man als Verteidigung argumentieren, dass dies Teil ihres Plans gewesen sein könnte. Grundsätzlich sind solche Aktionen wenig aussagekräftig, gibt es doch zahlreiche Beispiele, in denen Menschen vor ihrem Freitod/freiwilligen Verschwinden noch schöne Dinge eingekauft oder konkrete Zukunftspläne geschmiedet haben. Walter Sch. hat seine Sachen für den bevorstehenden Sommerurlaub gepackt und sich und seinen Hund dann im Wald erschossen.

Nachtrag: Geburtsvorbereitungskurse sollen ab der 25. und spätestens mit der 29. Schwangerschaftswoche begonnen werden; so empfehlen es Gynäkologen und Hebammen. Sich erst im achten Monat (29. bis 32. SSW) über solche Kurse zu informieren, ist reichlich spät. Wenn man Pech hat, kommt das Kind, bevor der Kurs überhaupt angefangen hat.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 21:35:37
von Dust
Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juli 2024, 13:48:36 Wow! Auch, wenn es vielleicht erwartbar war, so ist es doch gleichermaßen erschreckend. Das Gericht konnte sich trotz allem sogar Ugur T. als Mörder vorstellen…

@Fränkin @Dust @Papaya
Es tut mir aufrichtig leid für euch! Ihr habt euch so doll reingekniet, um immer wieder mit Fehlinformationen und Vorurteilen zu den Angeklagten aufzuräumen.

Wo Alexandra bzw. ihre Leiche ist, bleibt weiterhin ungeklärt.

PS: Kann man das Urteil demnächst irgendwo einsehen?
Ich persönlich war nicht überrascht und hab das fast so erwartet.
Ob das Urteil einsehbar sein wird, kann ich dir nicht beantworten, tut mir leid.
Die Urteilsbegründung war im Grunde von vorn bis hinten nur eine Wiederholung der ursprünglichen Anklage. Das war tatsächlich etwas erschreckend und so monoton und mit den vielen "ähs" in jedem zweiten oder dritten Wort (ja, Wort, nicht Satz) sehr anstrengend anzuhören.

Es gab keine emotionale Reaktion seitens der Beteiligten vor der Grenze zum Zuschauerraum und auch dort gab es keine merklichen Reaktionen unbeteiligter Prozessbeobachter, wie in einem Artikel behauptet.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 21:37:47
von Dust
Gerda 21 hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juli 2024, 17:18:52 Kann jemand was dazu sagen, wie die beiden Angeklagten im Moment der Urteilsverkündung reagiert haben?
Kein Unterschied zur sonstigen Reaktion während des Prozesses wahrnehmbar. Das war aber bereits die ganze Zeit der Fall, sie haben sich sehr zurückhaltend und unauffällig verhalten, nur meine Meinung und Beobachtung.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 24. Juli 2024, 22:34:25
von Sronson
Dust hat geschrieben: Mittwoch, 24. Juli 2024, 21:35:37 Ich persönlich war nicht überrascht und hab das fast so erwartet.
Ob das Urteil einsehbar sein wird, kann ich dir nicht beantworten, tut mir leid.
Die Urteilsbegründung war im Grunde von vorn bis hinten nur eine Wiederholung der ursprünglichen Anklage. Das war tatsächlich etwas erschreckend und so monoton und mit den vielen "ähs" in jedem zweiten oder dritten Wort (ja, Wort, nicht Satz) sehr anstrengend anzuhören.
Wurden auch diejenigen Beweise und Indizien in der Urteilsbegründung aufgeführt, die zuvor längst entkräftet wurden (Hundespur; Haar im Färbezustand, der darauf hinweist, dass es viele Monate alt sein musste; die Zeugin Ludmilla, die einen Anruf vom Prepaidhandy bekam, und doch Dejan B. gar nicht kennt etc.)?