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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Donnerstag, 11. Juli 2024, 17:59:55
von papaya
BastianFuckel hat geschrieben: Mittwoch, 10. Juli 2024, 21:07:44 **Widerlegung des Textes: Ein Plädoyer für Rationalität und Gerechtigkeit**
Über all dem Enthusiasmus für Ausrufezeichen: was hat es denn hiermit auf sich?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Freitag, 12. Juli 2024, 17:22:19
von Fränkin
Der BR hat einen neuen Artikel online gestellt: https://www.br.de/nachrichten/bayern/mo ... zt,UIJmuBc
Mordprozess Alexandra R: Plädoyers für kommende Woche angesetzt
Der Indizienprozess um die verschwundene Alexandra R. aus Nürnberg neigt sich dem Ende entgegen. In der kommenden Woche werden die Plädoyers erwartet.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Freitag, 12. Juli 2024, 17:33:28
von Turmfalke23
Die 19. Schwurgerichtskammer am LG Nbg./Fürth scheint von den laufenden Anträgen der Verteidigung wenig begeistert zu sein und lehnte heute erneut drei Anträge ab. 

Ein erneutes Gutachten über die Erkenntnisse und Verhalten der eingesetzten Suchhunde. Die Hunde wurden u.a. sehr zeitnah am Wohnort in Katzwang und Schwabach eingesetzt.

Eine erneute Untersuchung der Haare von Alexandra R. welche im Fahrzeug Jaguar,
im Bereich des Fußraumes des Beifahrers gefunden wurden.

Ein Schriftvergleichsgutachten bezüglich der Unterschriften auf zwei Rechnungen vom Angeklagten U.T. v. 16.02.2020, welche man auf dem Rechner des Mitangeklagten D.B. gefunden wurden. Die Rechnungen sind auch Gegenstand im Mahnbescheid von fast 
800 000,00 EUR. Ablehnung gemäß § 244 StPO, quasi ohne Bedeutung für das Verfahren.

Nochmal ein Auftreten einer Biologin und Gutachterin von der LMU, einer Kollegin der Frau Prof. Anslinger zu Thema DNA u. Haare von Alex, allerdings passte das Vergleichsmaterial nicht zusammen.
Hat ja auch eine Aussagekraft, meiner Meinung nach.

Plädoyer der Oberstaatsanwältin und Hauptgruppenleiterin der Staatsanwaltschaft, evtl. schon am kommenden Montag. Folglich Anschluss der Nebenklage dann die Verteidigung am Mittwoch, allerdings ohne Gewähr z. Zt.

Zudem behält sich die Kammer Terminänderungen bis zur Urteilsfindung vor.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Freitag, 12. Juli 2024, 18:14:24
von Fränkin
Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 12. Juli 2024, 17:33:28 Eine erneute Untersuchung der Haare von Alexandra R. welche im Fahrzeug Jaguar,
im Bereich des Fußraumes des Beifahrers gefunden wurden.
Es wurde lediglich abgelehnt eine Wimper und ein 3cm langes Haarbruchstück aus dem gleichen "Asservatentopf" zu untersuchen, weil diese beiden Haaren keinerlei Beweiskraft haben.
Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 12. Juli 2024, 17:33:28 Nochmal ein Auftreten einer Biologin und Gutachterin von der LMU, einer Kollegin der Frau Prof. Anslinger zu Thema DNA u. Haare von Alex, allerdings passte das Vergleichsmaterial nicht zusammen.
Hat ja auch eine Aussagekraft, meiner Meinung nach.
Na freilich hat das Aussagekraft. Alle Haare aus dem heute vorgestellten Gutachten stammen aus dem gleichen Fahrzeug und wurden am 17.03.2023 in Rumänien asserviert. Da war keine Alexandra-DNA drunter. Auch wenn die Wimper oder das Haarbruchstück nun Alexandras DNA oder mt-DNA tragen würde, so wäre es egal. Schließlich nutze sie das Fahrzeug vor dem März 22 auch.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Freitag, 12. Juli 2024, 18:25:55
von Fränkin
Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 12. Juli 2024, 17:33:28 Die 19. Schwurgerichtskammer am LG Nbg./Fürth scheint von den laufenden Anträgen der Verteidigung wenig begeistert zu sein und lehnte heute erneut drei Anträge ab. 
Und wenn wir schon bei abgelehnten Anträgen sind - was wurde denn heute abgelehnt?

Nachdem nicht klar war, wie die Kammer die Ausführungen des Hundesachverständigen bewertet, kam von der Verteidigung der Antrag, die Videos mit den Reaktionen der Hunde auf eventuelle Spuren in Oberhasling erneut zu bewerten. Nun hat aber der vorsitzende Richter heute eben diesen Antrag abgelehnt, weil er sich der Meinung des Sachverständigen anschließt und davon ausgeht, dass Hunde nach 72 Stunden eine Spur nicht mehr sicher finden können.
Von daher sind die Hundespuren, die älter als 72 Stunden waren, einfach raus.
Da braucht es kein weiteres Gutachten.

Die zwei weiteren Haare aus dem Jaguar brauchen nicht untersucht werden, weil ihnen keinerlei Beweiskraft zukommt. Außerdem konnte man auf dem "Blitzerfoto" einen leeren Beifahrersitz erkennen.

Die Unterschriften brauchen nicht verglichen werden, weil sie im laufenden Verfahren keinerlei Aussagekraft haben.

Der Antrag auf erweiterte Auswertung der Geruchsträger wurde abgelehnt, weil bekanntlich erst nach mehr als 72 Stunden mit Hunden in Oberhasling, in Sindersdorf und in den Fahrzeugen gesucht wurde.

Damit war die Ablehnungen der Anträge reichlich vernünftig. Hätte nur noch weitere Kosten verursacht.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Freitag, 12. Juli 2024, 18:55:26
von papaya
Vielleicht können ja die Anhänger der "Schuldig"-Theorie im Vorgriff auf das Plädoyer der Staatsanwaltschaft schon mal testweise erläutern, was aufgrund der aktuellen Indizienlage als erwiesen angesehen und wie die Schuld bewiesen werden kann.

Die Pressemitteilung zur Anklageschrift lautete bekanntlich folgendermaßen:
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen den ehemaligen Lebensgefährten von Alexandra R., den 50-jährigen Dejan B., und seinen Geschäftspartner, den 48-jährigen Ugur T., Anklage wegen des Verdachts der Geiselnahme und des Mordes sowie weiterer Delikte erhoben.

Die Anklage geht dabei von folgendem Sachverhalt aus:

Am Vormittag des 09.12.2022 folgten die Angeschuldigten Alexandra R. in einem geliehenen PKW zu einem leerstehenden Anwesen in Schwabach, das der im achten Monat Schwangeren gehörte. Dort überwältigten sie Alexandra R. und brachten sie anschließend in eine Lagerhalle in Hilpoltstein. Spätestens dort veranlassten sie Alexandra R., ihre Strafanzeigen in zwei laufenden Ermittlungsverfahren gegen die beiden Angeschuldigten durch einen handschriftlichen Brief zurückzunehmen. Anschließend töteten sie Alexandra R. und versteckten die Leiche an einem bisher unbekannten Ort.

Wie geplant täuschten die Angeschuldigten vor, dass Alexandra R. sich freiwillig ins Ausland abgesetzt habe. Einer der Angeschuldigten versandte zu diesem Zweck Abschiedsnachrichten von ihrem Handy an ihr nahestehende Personen, bevor er das Telefon nach Italien verbrachte, um eine falsche Spur zu legen.

Die Motive für die Tat sieht die Anklage im persönlichen und wirtschaftlichen Bereich. Dejan B. hatte die soliden finanziellen Verhältnisse der leitenden Bankangestellten Alexandra R. während der langjährigen Beziehung für seine Immobiliengeschäfte genutzt. Deren Abwicklung erfolgte zuletzt ausschließlich über die GmbH des Ugur T., bei der auch Dejan B. angestellt war. Alexandra R. erwarb mit Hilfe von Dejan B. über mehrere Jahre insgesamt 27 Immobilien auf Kredit. Diese wurden über Ugur T.s GmbH saniert, vermietet und veräußert.

Nach der Trennung von Dejan B. im März 2022 beendete Alexandra R. die Zusammenarbeit und entzog ihm den Zugriff auf ihre Konten, über die er eigenmächtig seine Geschäfte abgewickelt hatte. Es kam zu persönlichen und finanziellen Streitigkeiten, die zu den genannten Anzeigen durch Alexandra R. und einem gerichtlichen Kontaktverbot für Dejan B. führten.

Um sich dennoch am Vermögen von Alexandra R. zu bereichern, erwirkten die Angeschuldigten durch falsche Angaben einen Vollstreckungstitel für die von ihnen betriebene GmbH gegen Alexandra R. in Höhe von 784.660.82 Euro. Alexandra R. ging zivilrechtlich hiergegen vor und wurde nach Überzeugung der Anklagebehörde deshalb eine Woche vor der entscheidenden Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth von den Angeschuldigten entführt und getötet.

Die Anklage sieht die Mordmerkmale der Habgier, niedrige Beweggründe und die Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen und zu verdecken, als erfüllt an.

Die Angeschuldigten, die sich in diesem Verfahren seit 06.09.2023 in Untersuchungshaft befinden, haben sich zu den Tatvorwürfen bisher nicht geäußert.

Die Staatsanwaltschaft hat für den Tatnachweis unter anderem mehr als 100 Zeugen und 10 Sachverständige benannt.

Die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Angeschuldigten bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... 2024/1.php

Nach dem bisherigen Ablauf des Verfahrens gab es nach meinem Verständnis folgende Erkenntnisse:
Am Vormittag des 09.12.2022 folgten die Angeschuldigten Alexandra R. in einem geliehenen PKW zu einem leerstehenden Anwesen in Schwabach, das der im achten Monat Schwangeren gehörte.
Der geliehene PKW, ein Mitsubishi, kreiste von Überwachungskameras aufgezeichnet viermal durch das Wohngebiet. Die Qualität der Bilder war so schlecht, dass kein Fahrer identifiziert werden konnte. Niemand hat den Outlander in der Nähe des Anwesens parken sehen.
Dort überwältigten sie Alexandra R.
Fußspuren von Alexandra wurden im Haus nicht gefunden. Bekanntlich wurden ein Panzertape mit einem Fingerabdruck von Ugur und Speichel von Alexandra sowie ein Ohrstecker von Alexandra gefunden. Beide Teile wurden von keinem einzigen des Dutzend Zeugen gesehen, die als Mietinteressenten am Nachmittag das Haus besichtigten. Da die Vordertür nicht richtig versiegelt war und die Kellertür nicht verschlossen war, war das Haus wochenlang frei begehbar.
und brachten sie anschließend in eine Lagerhalle in Hilpoltstein.
Es gab weder DNA (außer uralte, noch blond gefärbte Haare in einem Besen) noch ein im Funkmast von Hilpoltstein oder dessen Nachbarmasten eingeloggtes Handy.
Spätestens dort veranlassten sie Alexandra R., ihre Strafanzeigen in zwei laufenden Ermittlungsverfahren gegen die beiden Angeschuldigten durch einen handschriftlichen Brief zurückzunehmen.
Laut Gutachter hätte dieser Brief auch in angespannter unbequemer Haltung auf einem Rücksitz geschrieben worden sein können. Zum Beispiel am Europakai, wo der Range Rover parkte und auch Alexandras Handy geortet wurde. Ein Durchschlag dieses Briefes wurde denn auch im Range Rover gefunden.
Anschließend töteten sie Alexandra R. und versteckten die Leiche an einem bisher unbekannten Ort.
Nicht die Spur eines Beweises erkennbar.
Wie geplant täuschten die Angeschuldigten vor, dass Alexandra R. sich freiwillig ins Ausland abgesetzt habe. Einer der Angeschuldigten versandte zu diesem Zweck Abschiedsnachrichten von ihrem Handy an ihr nahestehende Personen, bevor er das Telefon nach Italien verbrachte, um eine falsche Spur zu legen.
Während der gesamten Fahrt bis Italien gab es zahlreiche Aktivitäten auf diesem Handy. WhatsApp, weggedrückte Anrufe, Betrachten einer Bildergalerie. Sollte dies alles Ugur T gemacht haben, während er seinen Twingo mit hoher Geschwindigkeit über die Autobahn trat, um die vorgegebenen Zeiten einhalten zu können? Es gibt keinen Beweis dafür, dass Alexandra nicht bis zur Ablage des Handys auf einem LKW in Italien selbst über das Handy verfügte.

Die weiteren Ausführungen sollen eine Motivlage für den nicht beweisbaren Mord konstruieren und sind daher für die Schuldfrage im unterstellten Mordfall irrelevant.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Freitag, 12. Juli 2024, 19:50:19
von Turmfalke23
Fränkin hat geschrieben: Freitag, 12. Juli 2024, 18:25:55 Und wenn wir schon bei abgelehnten Anträgen sind - was wurde denn heute abgelehnt?

Nachdem nicht klar war, wie die Kammer die Ausführungen des Hundesachverständigen bewertet, kam von der Verteidigung der Antrag, die Videos mit den Reaktionen der Hunde auf eventuelle Spuren in Oberhasling erneut zu bewerten. Nun hat aber der vorsitzende Richter heute eben diesen Antrag abgelehnt, weil er sich der Meinung des Sachverständigen anschließt und davon ausgeht, dass Hunde nach 72 Stunden eine Spur nicht mehr sicher finden können.
Von daher sind die Hundespuren, die älter als 72 Stunden waren, einfach raus.
Da braucht es kein weiteres Gutachten.

Die zwei weiteren Haare aus dem Jaguar brauchen nicht untersucht werden, weil ihnen keinerlei Beweiskraft zukommt. Außerdem konnte man auf dem "Blitzerfoto" einen leeren Beifahrersitz erkennen.

Die Unterschriften brauchen nicht verglichen werden, weil sie im laufenden Verfahren keinerlei Aussagekraft haben.

Der Antrag auf erweiterte Auswertung der Geruchsträger wurde abgelehnt, weil bekanntlich erst nach mehr als 72 Stunden mit Hunden in Oberhasling, in Sindersdorf und in den Fahrzeugen gesucht wurde.

Damit war die Ablehnungen der Anträge reichlich vernünftig. Hätte nur noch weitere Kosten verursacht.

Ein leerer Beifahrersitz im Jaguar auf dem Blitzerfoto hat mit der Auffindesituation der Haare im Fußraum nichts zu tun. Sie soll laut Zeugenaussagen öfters in diesem Fahrzeug gesessen sein. Wo wurde der Haarfund überhaupt dokumentiert, in Rumänien oder hier bei der Spurensicherung ?

Aber nach wie vor sind die Hundespuren, welche in Schwabach und Katzwang innerhalb 72 Std. nach ihrem Verschwinden festgestellt wurden, relevant und somit Beweismittel.

Was Oberhasling anbelangt, ist zur Zeit nichts vollständig abgeklärt. Warum soll man nochmal eine Luftnummer mit den Hunden in den Raum stellen :?:

Dass die Unterschriften auf den Rechnungen angeblich nicht von U.T. sein sollen, ist nach § 244 StPO nicht relevant, weil sie nicht von Bedeutung sind. Oder ? Habe ich was anderes behauptet ?

Auch schon gemerkt, dass die Kostensituation des Verfahrens auch eine Rolle spielen kann ?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Freitag, 12. Juli 2024, 20:23:40
von papaya
Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 12. Juli 2024, 19:50:19 Auch schon gemerkt, dass die Kostensituation des Verfahrens auch eine Rolle spielen kann ?
Fände ich natürlich schon bedenklich, wenn eine Kostenfrage über lebenslänglich entscheidet.
Aber ich bin nicht so naiv, dass ich es anzweifeln würde.

Andererseits werden Pflichtverteidiger anscheinend nicht nach Stunden vergütet, sondern pauschal. Was auch nicht ganz ohne ist.
Man könnte bei einer Zahlung eines derart geringen Betrages den Eindruck gewinnen, dass dem Staat nicht daran gelegen ist, dass Angeklagte in Großverfahren gut verteidigt werden. Die Folge einer derartigen Rechtsprechung ist nämlich, dass sich Anwälte fortan nicht mehr in umfangreichen Strafprozessen als Pflichtverteidiger engagieren werden, weil es finanziell für sie nicht vertretbar ist.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... verteidige

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Freitag, 12. Juli 2024, 21:48:33
von Turmfalke23
papaya hat geschrieben: Freitag, 12. Juli 2024, 20:23:40 Fände ich natürlich schon bedenklich, wenn eine Kostenfrage über lebenslänglich entscheidet.
Aber ich bin nicht so naiv, dass ich es anzweifeln würde.

Andererseits werden Pflichtverteidiger anscheinend nicht nach Stunden vergütet, sondern pauschal. Was auch nicht ganz ohne ist.



https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... verteidige

Wenn die beiden Tatverdächtigen angeblich mit dem Fall Alexandra R. nichts zu tun haben, stellt sich doch gar nicht die Frage von lebenslänglich. Oder ? Die Kosten währen somit reine Nebensache bzw. fallen dem Staat zur Last, quasi dem Steuerzahler.

Die Pflichtverteidigung macht bekanntlich nur einen Bruchteil der Gesamtkosten eines Verfahrens aus.

Bei einem mutmaßlichen Tötungsdelikt einer Frau und ihres ungeborenen Kindes gibt es kein Limit, wurde Prozessbeobachter zur Kostenfrage von einer Sprecherin erklärt.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 13. Juli 2024, 09:10:39
von Turmfalke23
Weshalb bei der 19. Schwurgerichtskammer am Landgericht Nbg./Fürth 3 weitere  Fortsetzungstermine bis einschließlich 23.09.2024 aufgetaucht sind, ist für Besucher zur Zeit eigentlich nicht erklärbar.
Evtl. auch ein Versehen oder Fehler ?
 
Eigentlich sollte mit der Urteilsfindung am 31.07.2024 das Verfahren beendet werden.

https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... ermine.pdf

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Sonntag, 14. Juli 2024, 21:36:01
von Sronson
Turmfalke23 hat geschrieben: Samstag, 13. Juli 2024, 09:10:39 Weshalb bei der 19. Schwurgerichtskammer am Landgericht Nbg./Fürth 3 weitere  Fortsetzungstermine bis einschließlich 23.09.2024 aufgetaucht sind, ist für Besucher zur Zeit eigentlich nicht erklärbar.
Evtl. auch ein Versehen oder Fehler ?
 
Eigentlich sollte mit der Urteilsfindung am 31.07.2024 das Verfahren beendet werden.

https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... ermine.pdf
Ganz bestimmt ein Fehler, denn laut Amtsgericht wurde die Beweisaufnahme am Freitag geschlossen. Ab morgen werden die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage vorgetragen. Die der Verteidigung sollen dann am Mittwoch folgen.

@Turmfalke @Fränkin @Dust
Wird jemand von euch in den nächsten Tagen bei Gericht dabei sein?

https://www.nordbayern.de/franken/nuern ... 1.14343359

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Montag, 15. Juli 2024, 12:47:55
von Fränkin
Sronson hat geschrieben: Sonntag, 14. Juli 2024, 21:36:01 @Turmfalke @Fränkin @Dust
Wird jemand von euch in den nächsten Tagen bei Gericht dabei sein?
Dem halben Plädoyer der Staatsanwaltschaft durfte ich heute beiwohnen. Im Prinzip ist es die Anklage. Ausgeschmückt mit zahlreichen Indizien, die sich im Prozess bereits als nicht richtig herausgestellt hatten.
Zum Beispiel:
Das Haar im Besen in Sindersdorf - die Staatsanwältin geht davon aus, dass es nur vom 09.12.22 stammen kann
Die Person auf der Überwachungskamera in Limbach, dazu hat eine Gutachterin bereits ausgesagt, dass man da wirklich keine Merkmale sieht - die Staatsanwältin geht davon aus, dass das einer der Angeklagten war
Das Panzertape mit dem einen Fingerabdruck eines Verdächtigen und ansonsten nur DNA von Alexandra - die Staatsanwältin geht davon aus, dass der Fingerabdruck nur am 09.12.22 bei der Knebelung Alexandras auf das Tape gekommen sein kann. Immer wieder hat sie auch (es waren 2 Haare von Alexandra zwischen den Tape-Streifen und 8 Haare an der Klebeseite) davon gesprochen, wie enorm gewalttätig diese insgesamt 10 Haare herausgerissen worden sein müssen.
Auch der gefundene Ohrstecker und 3m davon entfernt der Verschluss - die Staatsanwältin geht davon aus, dass beide Teile nur am 09.12.22 in Zusammenhang mit der Knebelung Alexandras durch einen Verdächtigen in das Haus in Limbach gekommen sein können. Sie führte aus, dass sie wohl Kenntnis von den kaputten Türen (Keller und Hauseingang) hat, aber laut Staatsanwältin kann sich das alles nur am 09.12.22 genau so zugetragen haben.
Die ganzen Hundespuren: Auch hier wurde ein renommierter Gutachter vor Gericht gehört. Der hat in Studien bewiesen, dass Hunde nach 72 Stunden kaum noch einem Geruch im Freien sicher folgen können. Trotzdem geht die Staatsanwältin davon aus, dass sich im Vermisstenfall Alexandra kein Hund, auch nicht nach über 7 Monaten, geirrt hat. Sie hatte selber die Videos mit den Reaktionen der Hunde gesehen und diese waren für sie eindeutig.
Über eine halbe Stunde führte die Staatsanwältin die Auseinandersetzung über gegenseitige Mahnungen und den Titel der Firma eines Verdächtigen aus. Hier stellte sie auch den besonders schweren Computerbetrug fest. Also nicht einfach nur Computerbetrug, sondern eben besonders schwer. Die Mahnung bezog sich auf eine Vereinbarung aus 2021 zwischen der Firma der Angeklagten und Alexandra, worin steht, dass eben die Firma einen erheblichen Provisionsanteil an den verkauften Immobilien bekommt. Weil in der Mahnung aber auch vor dem Vertragsabschlusstag veräußerte Immobilien aufgeführt waren und zudem auch Provision für noch nicht verkaufte Immobilien eingefordert wurde, ist dieser Betrug besonders schwer. War Alexandra doch nach Sperrung ihrer Konten existenzgefährdet.
Weiter sieht die Staatsanwaltschaft, obwohl es keinerlei Handybewegungsdaten dafür gibt, dass Alexandra am 09.12.22 in der Hilpoltsteiner Lagerhalle am 09.12.22 die Anzeigenrücknahme diktiert bekam. Und zwar saß sie dabei auf einem Stuhl und schrieb diesen Brief an einem Tisch (der nicht in der Halle war, aber vielleicht hat man am 09.12.22 einen Tisch hineingestellt). Damit erklärt sich, dass der Brief unter Druck geschrieben wurde und eben nicht, wie es der Gutachter auch aussagte, eventuell in unbequemer Haltung.
Weiter soll einer der Verdächtigen am 09.12.22 um 9:04 Uhr den BMW von Alexandra an ihrer Wohnadresse abgestellt haben, den Schlüssel des Fahrzeugs dann in ihre Wohnung gelegt haben und um 9:38 Uhr im Hof des Anwesens gesehen worden sein. Dass der Angeklagte den BMW gefahren hat, sieht die Staatsanwaltschaft in der Tatsache, dass sich an der Innenseite der Fahrertür DNA des Angeklagten befindet. Sonst nirgendwo im Auto. (Also ist er in den BMW gestiegen, hat die Fahrertüre zugemacht, dann hat er sich Handschuhe angezogen und ist mit dem Auto zu Alexandras Wohnanschrift gefahren - zumindest impliziert die Schilderung der Staatsanwältin dieses Vorgehen).
Weiter müsste dann jemand anderes berichten.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Montag, 15. Juli 2024, 13:31:26
von Dust
Sronson hat geschrieben: Sonntag, 14. Juli 2024, 21:36:01 Ganz bestimmt ein Fehler, denn laut Amtsgericht wurde die Beweisaufnahme am Freitag geschlossen. Ab morgen werden die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage vorgetragen. Die der Verteidigung sollen dann am Mittwoch folgen.

@Turmfalke @Fränkin @Dust
Wird jemand von euch in den nächsten Tagen bei Gericht dabei sein?

https://www.nordbayern.de/franken/nuern ... 1.14343359
Ich werd übermorgen und Freitag da sein, wenn möglich.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Montag, 15. Juli 2024, 13:58:40
von Fränkin
Hier ein aktueller Bericht aus der NN:
https://www.nn.de/region/mordprozess-um ... 1.14197926
Mordprozess um Alexandra R. aus Katzwang: Oberstaatsanwältin fordert lebenslange Haft

Die Anklage ist von der Schuld von Dejan B. und Ugur T. überzeugt. In ihrem Plädoyer forderte Oberstaatsanwältin Alexandra Hussennether am Montagmorgen lebenslange Haft für die beiden Angeklagten, denen vorgeworfen wird, die damals 39 Jahre alte und hochschwangere Alexandra R. aus Nürnberg-Katzwang im Dezember 2022 getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden die Leiche an einem bisher unbekannten Ort versteckten - bis heute gibt es kein Lebenszeichen von der Frau. Folglich seien die Angeklagten wegen des Mordes mit besonderer Schwere der Schuld zu verurteilen. Zudem wirft Hussennether B. und T. gemeinschaftliche Geiselnahme, illegalen Schwangerschaftsabbruch mit Todesfolge in besonders schwerem Fall und Computerbetrug vor.

Die Anklage sieht weiterhin "keinerlei Hinweise", dass Alexandra R. "eine Flucht oder ein Untertauchen" plante. Stattdessen sollen Dejan B. und Ugur T. falsche Spuren gelegt haben, die ein freiwilliges Verschwinden suggerierten. Hussennether gibt aber auch zu, dass auch die umfangreichen Ermittlungen einer Polizei-Sonderkommission und der Prozess nicht aufklären konnten, wie und wo Alexandra R. getötet wurde. "Aufgrund einer Gesamtbetrachtung aller Indizien" sei der Mord an der Nürnbergerin für die Anklage allerdings bewiesen.
Und gleich noch den von nordbayern.de hinterher:
https://www.nordbayern.de/franken/nuern ... 1.14344581
... Am Montag galt es für die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage ihre Plädoyers vorzutragen. Die Verteidiger rütteln währenddessen an der Mordthese. Ihre Plädoyers werden voraussichtlich am Mittwoch, 17. Juli, stattfinden. Läuft alles nach Plan, könnte die Woche darauf, am 26. Juli, das Urteil fallen. ...

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Montag, 15. Juli 2024, 16:53:20
von Turmfalke23
Die Nebenklage hat ebenfalls für die beiden Angeklagten folgendes beantragt:

§ 57a StGB besagt, dass Personen, die zu lebenslanger Haft verurteilt sind, nach 15 Jahren Haft auf eine vorzeitige Entlassung hoffen können. Nach § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB ist dies jedoch nicht möglich, wenn die besondere Schwere der Schuld weiteren Freiheitsentzug verlangt.

Genau das will die Nebenklage/Staatsanwaltschaft verhindern, vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren Haft der beiden Angeklagten und nichts anderes :!:
Ob die Kammer den Anträgen folgt ist ihre Angelegenheit :?:

Für mich eine erkennbare Duftmarke der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage.

Es ist ein Wunschdenken von U.T., mit den Beamten im August 2024 ein Bier zu trinken, wenn er wieder aus dem Gefängnis kommt.
Alleine für den Computerbetrug fordert die StA 4,5 Jahre für U.T. für D.B. sogar 5,0 Jahre Haft.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Montag, 15. Juli 2024, 17:25:15
von Turmfalke23
Auch ohne Leiche ist die Staatsanwaltschaft überzeugt: Eine verschwundene Schwangere aus Nürnberg wurde ermordet.

Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Forderung nach einer lebenslangen Haftstrafe für beide Angeklagten ausgesprochen hat, sind nun die Anwälte der Nebenklage am Zug. Sie vertreten die Familie des Opfers und sollen am Montag ihr Plädoyer abhalten. Im weiteren Verlauf der Verhandlung werden für Mittwoch dann auch die Plädoyers der vier Verteidiger erwartet

https://www.t-online.de/region/nuernber ... mord-.html

Über das geforderte Strafmaß der Nebenklage habe ich bereits zuvor berichtet.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Montag, 15. Juli 2024, 20:53:29
von Turmfalke23
Hier wird der emotionale Vortrag des Nebenklagevertreters Rea. Harald S. in dem Bericht von BR 24 dargestellt. Das Plädoyer des Anwalts im Saal erstreckte sich ungefähr 2,0 Stunden lang.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/fa ... rt,UIbzbSu

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Dienstag, 16. Juli 2024, 19:13:30
von Turmfalke23
Morgen, dem 17.07.2024, ab 9,00 Uhr folgen die Plädoyers der 4 Verteidiger im Fall Alexandra R.

Vermutlich beginnend mit Rechtsanwalt Jochen H., Verteidiger von Dejan B.

Das Recht des letzten Wortes haben allerdings die beiden Angeklagten bzw. einen Anspruch darauf.
Ob sie sich dann zum Tatvorwurf äußern, steht vermutlich in den Sternen :roll:

Danach Gerichtsurteil an einem anderen Termin vermutlich, am 24.07.2024 ab 13.00 Uhr.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 17. Juli 2024, 17:18:57
von Turmfalke23
Im Vermisstenfall Alexandra R.

Alle 4 Verteidiger der Angeklagten fordern Freisprüche !
Alle 4 Verteidiger sprachen auch von keiner herausragenden Ermittlungsarbeit der Behörden.
Viel könnte, evtl, vielleicht, müsste so gewesen sein, ob das ausreicht für eine Verurteilung wegen Mordes :?:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/mo ... he,UImj70U

Im Bericht von BR24 steht auch Urteil am 24.07.2024 ab 13.00 Uhr.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Mittwoch, 17. Juli 2024, 17:27:33
von papaya
Turmfalke23 hat geschrieben: Mittwoch, 17. Juli 2024, 17:18:57 Mordfall Alexandra R.: Alle 4. Verteidigung fordern Freisprüche !
Das wundert uns sicherlich nicht besonders, aber was sagen nun dein Bauchgefühl und dein gesunder Menschenverstand zur Argumentation der Verteidigung und zur Stimmung im Saal?

Wurden zahllose Indizien pulverisiert, bis keine Kette mehr übrigbleibt? Oder wurden eher einzelne Details entkräftet, aber das Entführungs- und Mordszenario steht weiter unumstößlich im Raum, auch wenn dann eben Hundespuren und Prepaid-Handys angezweifelt werden müssen?