Vielleicht können ja die Anhänger der "Schuldig"-Theorie im Vorgriff auf das Plädoyer der Staatsanwaltschaft schon mal testweise erläutern, was aufgrund der aktuellen Indizienlage als erwiesen angesehen und wie die Schuld bewiesen werden kann.
Die Pressemitteilung zur Anklageschrift lautete bekanntlich folgendermaßen:
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen den ehemaligen Lebensgefährten von Alexandra R., den 50-jährigen Dejan B., und seinen Geschäftspartner, den 48-jährigen Ugur T., Anklage wegen des Verdachts der Geiselnahme und des Mordes sowie weiterer Delikte erhoben.
Die Anklage geht dabei von folgendem Sachverhalt aus:
Am Vormittag des 09.12.2022 folgten die Angeschuldigten Alexandra R. in einem geliehenen PKW zu einem leerstehenden Anwesen in Schwabach, das der im achten Monat Schwangeren gehörte. Dort überwältigten sie Alexandra R. und brachten sie anschließend in eine Lagerhalle in Hilpoltstein. Spätestens dort veranlassten sie Alexandra R., ihre Strafanzeigen in zwei laufenden Ermittlungsverfahren gegen die beiden Angeschuldigten durch einen handschriftlichen Brief zurückzunehmen. Anschließend töteten sie Alexandra R. und versteckten die Leiche an einem bisher unbekannten Ort.
Wie geplant täuschten die Angeschuldigten vor, dass Alexandra R. sich freiwillig ins Ausland abgesetzt habe. Einer der Angeschuldigten versandte zu diesem Zweck Abschiedsnachrichten von ihrem Handy an ihr nahestehende Personen, bevor er das Telefon nach Italien verbrachte, um eine falsche Spur zu legen.
Die Motive für die Tat sieht die Anklage im persönlichen und wirtschaftlichen Bereich. Dejan B. hatte die soliden finanziellen Verhältnisse der leitenden Bankangestellten Alexandra R. während der langjährigen Beziehung für seine Immobiliengeschäfte genutzt. Deren Abwicklung erfolgte zuletzt ausschließlich über die GmbH des Ugur T., bei der auch Dejan B. angestellt war. Alexandra R. erwarb mit Hilfe von Dejan B. über mehrere Jahre insgesamt 27 Immobilien auf Kredit. Diese wurden über Ugur T.s GmbH saniert, vermietet und veräußert.
Nach der Trennung von Dejan B. im März 2022 beendete Alexandra R. die Zusammenarbeit und entzog ihm den Zugriff auf ihre Konten, über die er eigenmächtig seine Geschäfte abgewickelt hatte. Es kam zu persönlichen und finanziellen Streitigkeiten, die zu den genannten Anzeigen durch Alexandra R. und einem gerichtlichen Kontaktverbot für Dejan B. führten.
Um sich dennoch am Vermögen von Alexandra R. zu bereichern, erwirkten die Angeschuldigten durch falsche Angaben einen Vollstreckungstitel für die von ihnen betriebene GmbH gegen Alexandra R. in Höhe von 784.660.82 Euro. Alexandra R. ging zivilrechtlich hiergegen vor und wurde nach Überzeugung der Anklagebehörde deshalb eine Woche vor der entscheidenden Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth von den Angeschuldigten entführt und getötet.
Die Anklage sieht die Mordmerkmale der Habgier, niedrige Beweggründe und die Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen und zu verdecken, als erfüllt an.
Die Angeschuldigten, die sich in diesem Verfahren seit 06.09.2023 in Untersuchungshaft befinden, haben sich zu den Tatvorwürfen bisher nicht geäußert.
Die Staatsanwaltschaft hat für den Tatnachweis unter anderem mehr als 100 Zeugen und 10 Sachverständige benannt.
Die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angeschuldigten bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... 2024/1.php
Nach dem bisherigen Ablauf des Verfahrens gab es nach meinem Verständnis folgende Erkenntnisse:
Am Vormittag des 09.12.2022 folgten die Angeschuldigten Alexandra R. in einem geliehenen PKW zu einem leerstehenden Anwesen in Schwabach, das der im achten Monat Schwangeren gehörte.
Der geliehene PKW, ein Mitsubishi, kreiste von Überwachungskameras aufgezeichnet viermal durch das Wohngebiet. Die Qualität der Bilder war so schlecht, dass kein Fahrer identifiziert werden konnte. Niemand hat den Outlander in der Nähe des Anwesens parken sehen.
Dort überwältigten sie Alexandra R.
Fußspuren von Alexandra wurden im Haus nicht gefunden. Bekanntlich wurden ein Panzertape mit einem Fingerabdruck von Ugur und Speichel von Alexandra sowie ein Ohrstecker von Alexandra gefunden. Beide Teile wurden von keinem einzigen des Dutzend Zeugen gesehen, die als Mietinteressenten am Nachmittag das Haus besichtigten. Da die Vordertür nicht richtig versiegelt war und die Kellertür nicht verschlossen war, war das Haus wochenlang frei begehbar.
und brachten sie anschließend in eine Lagerhalle in Hilpoltstein.
Es gab weder DNA (außer uralte, noch blond gefärbte Haare in einem Besen) noch ein im Funkmast von Hilpoltstein oder dessen Nachbarmasten eingeloggtes Handy.
Spätestens dort veranlassten sie Alexandra R., ihre Strafanzeigen in zwei laufenden Ermittlungsverfahren gegen die beiden Angeschuldigten durch einen handschriftlichen Brief zurückzunehmen.
Laut Gutachter hätte dieser Brief auch in angespannter unbequemer Haltung auf einem Rücksitz geschrieben worden sein können. Zum Beispiel am Europakai, wo der Range Rover parkte und auch Alexandras Handy geortet wurde. Ein Durchschlag dieses Briefes wurde denn auch im Range Rover gefunden.
Anschließend töteten sie Alexandra R. und versteckten die Leiche an einem bisher unbekannten Ort.
Nicht die Spur eines Beweises erkennbar.
Wie geplant täuschten die Angeschuldigten vor, dass Alexandra R. sich freiwillig ins Ausland abgesetzt habe. Einer der Angeschuldigten versandte zu diesem Zweck Abschiedsnachrichten von ihrem Handy an ihr nahestehende Personen, bevor er das Telefon nach Italien verbrachte, um eine falsche Spur zu legen.
Während der gesamten Fahrt bis Italien gab es zahlreiche Aktivitäten auf diesem Handy. WhatsApp, weggedrückte Anrufe, Betrachten einer Bildergalerie. Sollte dies alles Ugur T gemacht haben, während er seinen Twingo mit hoher Geschwindigkeit über die Autobahn trat, um die vorgegebenen Zeiten einhalten zu können? Es gibt keinen Beweis dafür, dass Alexandra nicht bis zur Ablage des Handys auf einem LKW in Italien selbst über das Handy verfügte.
Die weiteren Ausführungen sollen eine Motivlage für den nicht beweisbaren Mord konstruieren und sind daher für die Schuldfrage im unterstellten Mordfall irrelevant.