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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Sonntag, 30. Juni 2024, 18:14:25
von Sronson
Dust hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. Juni 2024, 18:01:39
Ja, das ist der richtige, kann hier aus irgendwelchen Gründen keine Screenshots reinstellen. 2. Verfahren, 1. Seite, ab dem 9.4.2024, da ging der Prozess ja los.
In den Terminen stehen immer die "Starttermine" des jeweiligen Prozesses.
Der Text lautet:
Versuchte Nötigung in zwei Fällen davon in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung, gemeinschaftli-
cher Computerbetrug in einem besonders schweren Fall und gemeinschaftliche Geiselnahme und ge-
meinschaftlichem Mord, dieser in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Schwangerschaftsabbruch in ei-
nem besonders schweren Fall (Angeklagter B., 50 Jahre)
Gemeinschaftlicher Computerbetrug in einem besonders schweren Fall und gemeinschaftliche Geisel-
nahme und gemeinschaftlichem Mord, dieser in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Schwanger-
schaftsabbruch in einem besonders schweren Fall (Angeklagter T., 48 Jahre)
(Quelle:
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... ermine.pdf )
Oh, vielen Dank für deine Mühe. Da haben wir uns wohl missverstanden. Ich meinte mich zu erinnern, dass es für Alexandra einen Grund gab, zu flüchten, weil ihr selbst sonst ein Verfahren gedroht hätte inklusive potenzieller Gefängnisstrafe. Damit gäbe es außer einer möglicherweise unglücklichen Beziehung zu dem Vater des ungeborenen Kindes ja schon zwei Gründe sich aus dem Staub zu machen. Vorausgesetzt, ich bringe gerade keine zwei Fälle durcheinander.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Sonntag, 30. Juni 2024, 18:26:12
von Gast7
Ist es tatsächlich so, dass die Hauptverdächtigen bis anhin komplett geschwiegen haben? Also Aussagen nur über Verteidiger?
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Sonntag, 30. Juni 2024, 18:38:40
von Dust
Sronson hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. Juni 2024, 18:14:25
Oh, vielen Dank für deine Mühe. Da haben wir uns wohl missverstanden. Ich meinte mich zu erinnern, dass es für Alexandra einen Grund gab, zu flüchten, weil ihr selbst sonst ein Verfahren gedroht hätte inklusive potenzieller Gefängnisstrafe. Damit gäbe es außer einer möglicherweise unglücklichen Beziehung zu dem Vater des ungeborenen Kindes ja schon zwei Gründe sich aus dem Staub zu machen. Vorausgesetzt, ich bringe gerade keine zwei Fälle durcheinander.
Oh, ja, aneinander vorbei
Das war glaub Mundpropaganda, spontan kann ich nix schriftliches dazu finden.
Sie hatte sich zivilrechtlich gegen die Forderungen an sie gewehrt. Der Gerichtstermin dazu wäre ein paar Tage nach ihrem Verschwinden gewesen.
Ich denke, schon das Geflecht, die Ruinen, die sie da besessen hat und die finanziellen Sorgen hätten Grund genug sein können, sich unsichtbar zu machen, wenn man vor hat, sein Kind ohne diese finanzielle Last aufzuziehen.
Wir können denke ich alle nicht beurteilen, wie glücklich oder unglücklich die Beziehung zum Kindsvater war, offensichtlich hat sich Alexandra nie größer in die Karten schauen lassen. In die ihres Lebens im Allgemeinen, aber auch nicht, was emotionale Themen betrifft.
So richtige langjährige, enge und vertraute Freundschaften, gab es m.A.n. nie. Die Freundinnen und Bekannten wussten für teilweise jahrelangen Kontakt selbst recht wenig, es klang alles loser, als man sich enge Freundschaften vorstellt.
Auch die zur rumänischen Nachbarin war wohl eher eine Bekanntschaft, als eine Freundschaft. Sie berichtete ebenfalls, dass man sich über die Kinder unterhielt, emotionales hat sie auch hier nicht weiter preis gegeben.
Für mich persönlich sieht das alles, was die Kontakte angeht, sehr oberflächlich aus und solche Menschen gibt es vermutlich genauso oft, wie solche, die eben gerne plaudern und erzählen. Meistens aber hat es ja Gründe, wenn sich jemand derart verschließt
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Sonntag, 30. Juni 2024, 18:42:56
von Alex123
Sronson hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. Juni 2024, 14:34:26
So einfach ist das eben nicht. Es kommt nämlich ganz darauf an, was die biologischen Eltern vor der Geburt festgelegt haben. Bei einem gemeinschaftlichen Sorgerecht wäre ein Wegzug ins Ausland als Kindesentführung zu werten. Alexandra wäre, hätte es eine entsprechende vorgeburtliche elterliche Sorgeerklärung gegeben, für die nächsten 18 Jahre an den Nürnberger Raum gebunden. Es sei denn, Bastian R. hätte einem Umzug nach Rumänien ausdrücklich zugestimmt.
Und was ist eigentlich mit der erwartbaren Gefängnisstrafe wegen Steuerhinterziehung oder ähnlichem? Ist das vom Tisch?
Es gab KEINE Ermittlungen des Fiskus gegen Alexandra, folglich KEINE drohende Gefängnisstrafe.
Nach allem, was bekannt wurde, waren alle Immobilienkäufe durch Kredite bei verschiedenen Banken finanziert, besichert durch den jeweiligen Wert der Immobilie. Zurückgezahlt durch mit den höheren Verkaufserlösen im renovierten Zustand.
Ins finanzielle Minus ist Alexandra nur wegen der zu gierigen Provisionsforderungen von D.B. und U.T.
Von einer vorgeburtlich Sorgerechtsvereinbarung habe ich noch nie etwas gehört.
Da wir im Prozess von so ziemlich allem gehört haben und kein vorgeburtliche Sorgerechtsvereinbarung darunter war, nehme ich an, dass es eine solche nicht gab.
Wäre auch seltsam. Wohnen nicht zusammen, übernachten beim Geburtstag des Partners nicht bei ihm, aber hätten so eine seltene Vereinbarung.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Sonntag, 30. Juni 2024, 18:59:19
von Gast
Fränkin hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. Juni 2024, 16:24:34
Die Handys inklusive der SIM-Karten wurden im Juli 2022 bereits erworben. Fast ein halbes Jahr vor dem Verschwinden von Alexandra R. Sollten D.B. und U.T. tatsächlich da schon geplant haben Alexandra R. zu töten, haben sie aber echt lange bis zur Umsetzung gewartet.
Kann es ein, dass Alexandra schon lange wusste, dass es noch eine andere, ebenfalls schwangere Frau in Bastians Leben gab?
Die Frage danach, ob und wenn ja seit wann, sie von der anderen Frau und deren Schwangerschaft wusste, ist meiner Meinung nach ganz wichtig. Es könnte der Grund für ihr Untertauchen gewesen sein.
Hat der Richter den Bruder, den Ex-Mann oder die Eltern danach gefragt? Ihnen könnte sie sich anvertraut haben.
Ich kann mir gut vorstellen, dass die beiden Angeklagte von der Schwangerschaft der anderen Frau gewusst haben. Schließlich hatten sie ja dort in Windsheim (?) ein Büro. Wenn ja, dann wäre es ihnen doch ein Vergnügen gewesen, Alexandra zu quälen und ihr von der anderen Frau und deren Schwangerschaft zu erzählen.
Noch etwas ist mir aufgefallen.
Das Mädchen ist bei Bastian, bzw. seiner Schwester. Warum? Hat er sie aufgenommen, damit sie nichts ausplaudern kann? Oder ist die Mutter des Mädchens vielleicht auch eine Schwester oder Verwandte von Bastian?
Dass Hunde nach so langer Zeit noch die Spur einer Person aufnehmen können ist sehr unwahrscheinlich und ich würde sogar sagen, das es unmöglich ist. Entweder war Alexandra noch einmal lebend dort oder jemand anders hat Alexandras DNA absichtlich dort platziert. Letzteres würde aber bedeuten dass dieser Jemand von der geplanten Suchaktion gewusst hatte und auch den Platz kannte.
Wo könnte Alexandra untergetaucht sein? Wo würde sie niemand suchen? - Vielleicht in Serbien? Die Grenze zu Serbien ist ja nicht weit von Hateg weg. Würde zu der Italien-Spur passen. Von Ancona aus fahren täglich mehrere Schiffe rüber.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Sonntag, 30. Juni 2024, 19:04:38
von Alex123
Dust hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. Juni 2024, 17:51:28
Ganz so einfach wäre das nicht gewesen,...
Und wer will denn bitte nach 20 Jahren wieder zu den Eltern zurück? Das nur nebenbei, das ist meine persönliche Meinung - also ich nicht
...
Du hast ja auch keine Pflegetochter und keinen Partner, die wie hier einige mutmaßen Alexandra zu viel geworden und die Ursache für ihr Untertauchen seon sollen.
Ein Leben mit neuer Identität ohne finanzielle Mittel wäre äußerst beschwerlich zumal als junge Mutter.
Eine Rückkehr zu den Eltern in Rumänien, wenn auch nicht die Wunschvorstellung, wäre Gold dagegen gewesen.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass Alexandra nicht mehr lebt.
Die Ereignisse zwischen März und 08.09.2022 (D.B. und U.T. als die zwei von der Tankstelle, Alexandra hat sie ja wohl nicht bei Fluchthilfe versetzt und sie am Folgetag trotzdem bekommen) legen das nahe.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Sonntag, 30. Juni 2024, 19:27:14
von Sronson
Dust hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. Juni 2024, 18:38:40
So richtige langjährige, enge und vertraute Freundschaften, gab es m.A.n. nie. Die Freundinnen und Bekannten wussten für teilweise jahrelangen Kontakt selbst recht wenig, es klang alles loser, als man sich enge Freundschaften vorstellt.
Auch die zur rumänischen Nachbarin war wohl eher eine Bekanntschaft, als eine Freundschaft. Sie berichtete ebenfalls, dass man sich über die Kinder unterhielt, emotionales hat sie auch hier nicht weiter preis gegeben.
Für mich persönlich sieht das alles, was die Kontakte angeht, sehr oberflächlich aus und solche Menschen gibt es vermutlich genauso oft, wie solche, die eben gerne plaudern und erzählen. Meistens aber hat es ja Gründe, wenn sich jemand derart verschließt
Bei überwiegend oder ausschließlich losen Kontakten fällt es definitiv leicht(er) sich für alle Zeiten aus dem sozialen Umfeld zu entfernen. Das einzige “Hindernis” wäre hier das Pflegekind gewesen, denn man müsste schon eiskalt oder
extrem verzweifelt sein, um so ein kleines Kind zu verlassen. Ich glaube den Aussagen des Bastian R., dass das Mädchen nachts nach seiner Mutter schreit und das war eben abzusehen. Aber wer weiß, in welcher seelischen Not sich Alexandra befand, sollte sie denn überhaupt freiwillig untergetaucht sein.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Sonntag, 30. Juni 2024, 19:48:45
von Turmfalke23
Auffindesituation von Alexandras Smartphone in Italien
Der Fahrer des Lkw war ja auch als Zeuge da und war für mich durchaus glaubwürdig.
In technischer Hinsicht ein nicht unbegabter Fahrer, der leider nur Russisch sprach.
Der Vorsitzende Richter wollte ihn unbedingt hören und setzte sich für sein erscheinen bei Gericht auch ein. Ein Fahrdienst hat ihn dann, als er am Hafen Nbg. war, abgeholt
und zur Vernehmung gebracht, einen Übersetzer hat der Richter organisiert.
Er habe am Tag des Verschwindens von Alex Ladung aufgenommen, in der Nähe von
Ingolstadt. Paletten oder deren Teile sollte er nach Italien bringen. Die Fahrt dorthin war
von vielen Staus geprägt, was anhand der Fahrtenschreiberdaten des Lkw leicht erkennbar ist, wenn man ihn auswertet. Kurz nach der Ital. Grenze steuert er einen Rastplatz an, um die gesetzliche Ruhezeit vorzunehmen.
Beschrieb die Lkws die neben ihm parkten und die Parkplatzsituation, sowie seinen üblichen Kontrollgang um den Lkw.
Von einem Smartphone weit und breit nichts zusehen.
Am nächsten Morgen gegen ca. 5.00 Uhr wollte er seine Fahrt gegen Süden fortsetzen.
Er führte die übliche Abfahrtskontrolle durch und entdeckte ein blaues Display
eines Smartphones hinter dem Fahrerhaus auf einem Auftritt liegend. Das Gespräch
konnte er nicht gleich annehmen, wegen der engen Auffindesituation hinter der
Kabine. Er nahm das Gerät mit in sein Fahrzeug, hat den Akku über ein Adapterkabel
seines Lkw geladen und die schmiermittelhaltigen Verschmutzungen am Gerät beseitigt. Zwischenzeitlich kamen 2 weitere Anrufe, die er nicht annehmen konnte, weil er seinen Lkw für die Weiterfahrt vorbereitet. Beim 4. Anruf erkannte er die 0911......
das war die Polizei aus Nürnberg. Der russisch sprechende Beamte erklärte ihn,
wenn er wieder in Deutschland ist, am besten bei der Soko Hammer, möge er eine Aussage machen, den Fahrtenschreiber des Lkw auslesen lassen und sich einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen. Das hat er auch getan, beim 2. Chef der Soko Hammer.
Also nicht ein angeklebtes Handy an der Fahrzeugkabine ?
An einen Anruf von der Nachbarin kann er sich nicht 100% erinnern.
In welcher Sprache hätte er denn erfolgt sein sollen ?
Handystandort per stillen SMS im Ausland ermitteln, nicht so ohne Weiteres, meiner Meinung nach.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Sonntag, 30. Juni 2024, 19:51:05
von Dust
Sronson hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. Juni 2024, 19:27:14
Bei überwiegend oder ausschließlich losen Kontakten fällt es definitiv leicht(er) sich für alle Zeiten aus dem sozialen Umfeld zu entfernen. Das einzige “Hindernis” wäre hier das Pflegekind gewesen, denn man müsste schon eiskalt oder
extrem verzweifelt sein, um so ein kleines Kind zu verlassen. Ich glaube den Aussagen des Bastian R., dass das Mädchen nachts nach seiner Mutter schreit und das war eben abzusehen. Aber wer weiß, in welcher seelischen Not sich Alexandra befand, sollte sie denn überhaupt freiwillig untergetaucht sein.
Ich hab das früher schonmal geschrieben und bin immernoch derselben Meinung: wenn ich mich entscheiden muss für ein Leben mit meinem leiblichen, erstgeborenen und offensichtlich sehr gewünschten Kind, es da noch ein anderes Kind gibt, das ich vllt sehr liebe, dessen leibliche Mutter ich aber nicht bin - dann ist das sicher keine leichte Entscheidung.
Aber mit dem Wissen, dass dieses nicht-leibliche Kind Versorgung finden wird und in der Vorfreude auf das ersehnte leibliche Kind, könnte ich mir vorstellen, dass ein rationales Denken möglich ist.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Sonntag, 30. Juni 2024, 20:01:10
von Dust
Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. Juni 2024, 19:48:45
Auffindesituation von Alexandras Smartphone in Italien
Der Fahrer des Lkw war ja auch als Zeuge da und war für mich durchaus glaubwürdig.
In technischer Hinsicht ein nicht unbegabter Fahrer, der leider nur Russisch sprach.
Der Vorsitzende Richter wollte ihn unbedingt hören und setzte sich für sein erscheinen bei Gericht auch ein. Ein Fahrdienst hat ihn dann, als er am Hafen Nbg. war, abgeholt
und zur Vernehmung gebracht, einen Übersetzer hat der Richter organisiert.
Er habe am Tag des Verschwindens von Alex Ladung aufgenommen, in der Nähe von
Ingolstadt. Paletten oder deren Teile sollte er nach Italien bringen. Die Fahrt dorthin war
von vielen Staus geprägt, was anhand der Fahrtenschreiberdaten des Lkw leicht erkennbar ist, wenn man ihn auswertet. Kurz nach der Ital. Grenze steuert er einen Rastplatz an, um die gesetzliche Ruhezeit vorzunehmen.
Beschrieb die Lkws die neben ihm parkten und die Parkplatzsituation, sowie seinen üblichen Kontrollgang um den Lkw.
Von einem Smartphone weit und breit nichts zusehen.
Am nächsten Morgen gegen ca. 5.00 Uhr wollte er seine Fahrt gegen Süden fortsetzen.
Er führte die übliche Abfahrtskontrolle durch und entdeckte ein blaues Display
eines Smartphones hinter dem Fahrerhaus auf einem Auftritt liegend. Das Gespräch
konnte er nicht gleich annehmen, wegen der engen Auffindesituation hinter der
Kabine. Er nahm das Gerät mit in sein Fahrzeug, hat den Akku über ein Adapterkabel
seines Lkw geladen und die schmiermittelhaltigen Verschmutzungen am Gerät beseitigt. Zwischenzeitlich kamen 2 weitere Anrufe, die er nicht annehmen konnte, weil er seinen Lkw für die Weiterfahrt vorbereitet. Beim 4. Anruf erkannte er die 0911......
das war die Polizei aus Nürnberg. Der russisch sprechende Beamte erklärte ihn,
wenn er wieder in Deutschland ist, am besten bei der Soko Hammer, möge er eine Aussage machen, den Fahrtenschreiber des Lkw auslesen lassen und sich einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen. Das hat er auch getan, beim 2. Chef der Soko Hammer.
Also nicht ein angeklebtes Handy an der Fahrzeugkabine ?
An einen Anruf von der Nachbarin kann er sich nicht 100% erinnern.
In welcher Sprache hätte er denn erfolgt sein sollen ?
Handystandort per stillen SMS im Ausland ermitteln, nicht so ohne Weiteres, meiner Meinung nach.
Dass das Handy nicht angeklebt war, ist ja jetzt nicht neu. Er hat detailliert anhand Fotos eines anderen LKW erklärt, wo exakt er das Handy fand, als er seinen Schuh zu binden wollte und den Fuß deshalb auf die Stufen zum Auftritt stellte, seine Zigarettenschachtel deshalb dort ablegte.
Das Handy ist ihm lt Aussage nicht aufgefallen, weil es klingelte, sondern weil er nach seiner Zigarettenschachtel griff, die daneben lag. Es lag auch nicht direkt auf dem Blech, sondern in einer Art Rille, die ein kleines Stück unter das Führerhaus reicht.
Seiner Auasage nach "könne man dort einen Topf mit gekochtem Essen drauf stellen und nach hunderten von gefahrenen Kilometern stünde der Topf noch exakt dort, wo man ihn abgestellt hat".
Die Frau, die die Pflegetochter oft gesittet hat, hatte ausgesagt, dass jemand abgenommen hatte, der russisch sprach, als sie anrief. Wird vermutlich der Fahrer gewesen sein.
Aber alldas hilft auch nicht weiter. Ob Alexandra mit diesem Handy unterwegs war und vor allem, seit wann sie das nicht mehr war, weiß niemand.
U.T. scheint es dorthin befördert zu haben. Mehr wissen wir nicht.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Sonntag, 30. Juni 2024, 21:15:18
von Turmfalke23
Dust hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. Juni 2024, 20:01:10
Dass das Handy nicht angeklebt war, ist ja jetzt nicht neu. Er hat detailliert anhand Fotos eines anderen LKW erklärt, wo exakt er das Handy fand, als er seinen Schuh zu binden wollte und den Fuß deshalb auf die Stufen zum Auftritt stellte, seine Zigarettenschachtel deshalb dort ablegte.
Das Handy ist ihm lt Aussage nicht aufgefallen, weil es klingelte, sondern weil er nach seiner Zigarettenschachtel griff, die daneben lag. Es lag auch nicht direkt auf dem Blech, sondern in einer Art Rille, die ein kleines Stück unter das Führerhaus reicht.
Seiner Auasage nach "könne man dort einen Topf mit gekochtem Essen drauf stellen und nach hunderten von gefahrenen Kilometern stünde der Topf noch exakt dort, wo man ihn abgestellt hat".
Die auf den Bildern abgebildete Zigarettenschachtel markiert in etwa den Fundort des Handys. Wer macht denn ein Foto von seiner Zigarettenschachtel, weil er sie dort hingelegt hat ?
Der Fahrer muss aber gute Augen haben bei dem Versorgungsleitungengewirr und der
Dunkelheit hinter dem Fahrerhaus, ein Smartphone zu erkennen, ohne dass es aktiv ist ?
Ein Topf Essen könnte man schon auf den Tritt hinter der Fahrerhaustraverse stellen und aufheizen bei den Umgebungstemperaturen des Antriebes. Wie lange es ein Smartphone aushält, ist fraglich ?
Sorry, ich kenne mich nicht so gut aus bei Lkws

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Sonntag, 30. Juni 2024, 21:42:05
von Fränkin
Der LKW-Fahrer hat das Handy nicht unmittelbar gefunden als er nach seiner Nachtruhe losfuhr, sondern als er später am Vormittag einen kurzen "Austrete-Stop" auf seinem Weg nach Florenz an einer Nothaltebucht auf der Autobahn einlegte.
Weil er zur Markierung der Stelle, an der das Handy lag, kein weiteres Handy bei der Hand hatte, fotografierte der die Aussage des LKW-Fahrers aufnehmende Beamte, eine Zigarettenschachtel an genau der Stelle, an der das Handy lag.
Viel mehr Fachsimpelei rund um den LKW braucht es eigentlich nicht. Das Handy war nicht festgeklebt, es war in keinem Behältnis. Es lag einfach da und war schmutzig.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Sonntag, 30. Juni 2024, 21:52:12
von Fränkin
Gast hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. Juni 2024, 18:59:19
Kann es ein, dass Alexandra schon lange wusste, dass es noch eine andere, ebenfalls schwangere Frau in Bastians Leben gab?
Das ist sogar so. Dr. R. hat das selber so ausgesagt. Als Alexandra ihm von ihrer Schwangerschaft erzählte, hat Dr. R. ihr im gleichen Gespräch gesagt, dass eine weitere Frau von ihm schwanger ist. Alexandra hat das aber gut aufgenommen und Dr. R. auch bereits in diesem Gespräch gebeten, dass er sich auch um das Kind der anderen Frau kümmern möge.
So hat es Dr. R. im Gericht ausgesagt.
Gast hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. Juni 2024, 18:59:19
Die Frage danach, ob und wenn ja seit wann, sie von der anderen Frau und deren Schwangerschaft wusste, ist meiner Meinung nach ganz wichtig. Es könnte der Grund für ihr Untertauchen gewesen sein.
So wurde es nicht dargestellt. Dennoch können wir alle nicht hinter die Fassaden blicken.
Gast hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. Juni 2024, 18:59:19
Hat der Richter den Bruder, den Ex-Mann oder die Eltern danach gefragt? Ihnen könnte sie sich anvertraut haben.
Danach nicht, nein.
Gast hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. Juni 2024, 18:59:19
Ich kann mir gut vorstellen, dass die beiden Angeklagte von der Schwangerschaft der anderen Frau gewusst haben. Schließlich hatten sie ja dort in Windsheim (?) ein Büro. Wenn ja, dann wäre es ihnen doch ein Vergnügen gewesen, Alexandra zu quälen und ihr von der anderen Frau und deren Schwangerschaft zu erzählen.
Nein, sie hatten kein Büro in Bad Windsheim. Es bestand übrigens für D.B. ein Kontaktverbot zu Alexandra bis September/Oktober 22.
Gast hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. Juni 2024, 18:59:19
Noch etwas ist mir aufgefallen.
Das Mädchen ist bei Bastian, bzw. seiner Schwester. Warum? Hat er sie aufgenommen, damit sie nichts ausplaudern kann? Oder ist die Mutter des Mädchens vielleicht auch eine Schwester oder Verwandte von Bastian?
Das Kind ist zu klein zum Plaudern. Er hat es aufgenommen, weil es - laut seiner Aussage - das Letzte ist, was er für Alexandra tun konnte.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Sonntag, 30. Juni 2024, 21:58:57
von Fränkin
Gast7 hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. Juni 2024, 18:26:12
Ist es tatsächlich so, dass die Hauptverdächtigen bis anhin komplett geschwiegen haben? Also Aussagen nur über Verteidiger?
Bisher hat nur U.T. auf eine Frage des vorsitzenden Richters geantwortet. Da ging es aber nicht um den Vermisstenfall sondern um das Selbstlesestudium der Akte. Ansonsten hat bisher keiner der beiden auch nur ein Wort während der Verhandlungstermine laut (für alle) gesprochen. Es reden nur die Verteidiger.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Sonntag, 30. Juni 2024, 22:26:25
von Gast7
Speziell!
Danke herzlich, Fränkin!
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Sonntag, 30. Juni 2024, 22:48:00
von Turmfalke23
Fränkin hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. Juni 2024, 21:42:05
Der LKW-Fahrer hat das Handy nicht unmittelbar gefunden als er nach seiner Nachtruhe losfuhr, sondern als er später am Vormittag einen kurzen "Austrete-Stop" auf seinem Weg nach Florenz an einer Nothaltebucht auf der Autobahn einlegte.
Nach einem kurzen Austrete-Stop am Vormittag soll er dann das Handy gefunden haben ?
Hat er nach seinem Austrete-Stop nochmals eine Abfahrtskontrolle durchgeführt oder den Sattelzug durchgeschaut und ihm ist dann erst tatsächlich das Handy an der bekannten Fundstelle, welches ja
angeblich nicht aktiv gewesen sein soll, aufgefallen ?
Eine weiterführende Diskussion hierüber halte ich als reine Zeitverschwendung, meiner Meinung nach.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Montag, 01. Juli 2024, 00:18:32
von Fränkin
Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. Juni 2024, 22:48:00
Nach einem kurzen Austrete-Stop am Vormittag soll er dann das Handy gefunden haben ?
Hat er nach seinem Austrete-Stop nochmals eine Abfahrtskontrolle durchgeführt oder den Sattelzug durchgeschaut und ihm ist dann erst tatsächlich das Handy an der bekannten Fundstelle, welches ja angeblich nicht aktiv gewesen sein soll, aufgefallen ?
Eine weiterführende Diskussion hierüber halte ich als reine Zeitverschwendung, meiner Meinung nach.
Vom 11.04.24 gibt es einen Artikel in den Nürnberger Nachrichten
https://www.nn.de/nuernberg/mordprozess ... 1.14212982 (wieder Paywall).
Ein Ausschnitt daraus:
Der Lkw-Fahrer habe die Vermisste gar nicht gekannt, zudem habe er keinen Bezug zu Nürnberg, wie sich in späteren Befragungen herausgestellt habe. Gefunden habe er das Smartphone auf einem Parkplatz in Italien auf dem Weg nach Rom, teilt ein weiterer Ermittler des Kommissariats 11 mit.
Was der Ermittler vor Gericht noch gesagt hat (natürlich nicht wortwörtlich, aber so ähnlich):
Der LKW-Fahrer hatte sich seinen Wecker auf 5:00 Uhr gestellt, er ist aufgestanden, hat sich einen Kaffee gemacht, ist einmal den LKW abgelaufen, hat dabei allerdings nicht konkret auf die Ablagestelle, wo das Handy später gefunden wurde, gesehen und ist anschließend wieder in seine Fahrerkabine gestiegen und später dann losgefahren.
Der vorsitzende Richter fragte dann weiter zu der Auffindesituation des Handys nach, darauf antwortete der Ermittler (natürlich wieder nicht wortwörtlich, aber so ähnlich):
Der LKW-Fahrer hat in einer Parkbucht angehalten entlang der Autobahn Richtung Rom, um eine kurze Pause zu machen. Dabei ist er an der Sattelbrücke vorbeigelaufen und hat quasi aus dem Augenwinkel einen blauen Gegenstand wahrgenommen und ihn an sich genommen. Dabei hat er festgestellt, dass es ein Handy ist. Er hat es aufgeklappt und eine Frau mit einem Mädchen darauf abgebildet gesehen.
Er hat das Handy mit in die Fahrerkabine genommen, dort den Ölfleck im Bereich der Kamera weggewischt und das ansonsten leicht verdreckte Handy saubergemacht.
Im weiteren Verlauf der Aussage gab der Ermittler an, dass er sich nur durch die Schilderung des LKW-Fahrers, wo genau er das Handy gefunden hat, wenig vorstellen kann und bat den Fahrer, ihm an seinem LKW die Stelle zu zeigen. Der LKW-Fahrer legte also eine Zigarettenschachtel an die Stelle und der Ermittler machte ein Foto.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Montag, 01. Juli 2024, 12:42:02
von Dust
Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Sonntag, 30. Juni 2024, 22:48:00
Nach einem kurzen Austrete-Stop am Vormittag soll er dann das Handy gefunden haben ?
Hat er nach seinem Austrete-Stop nochmals eine Abfahrtskontrolle durchgeführt oder den Sattelzug durchgeschaut und ihm ist dann erst tatsächlich das Handy an der bekannten Fundstelle, welches ja
angeblich nicht aktiv gewesen sein soll, aufgefallen ?
Eine weiterführende Diskussion hierüber halte ich als reine Zeitverschwendung, meiner Meinung nach.
Ich geb jetzt hier mal den O-Ton des LKW-Fahrers vor Gericht wider und die angegebenen Zeiten und Daten, das ist, was er gesagt hat, ich denke, er wird als Berufskraftfahrer, der kurzzeitig im Besitz von Alexandras Handy war, schon Ahnung haben:
Am 09.12.2022 hielt der LKW-Fahrer zw. 15 und 16 Uhr an besagter Esso, um seine Ruhezeit einzuhalten. Dort stellte er sich nicht in eine für LKW vorgesehene Bucht, sondern hinter andere LKWs am Rand, sonst gab es keinen Platz. Er begutachtete den LKW, wie er es immer vor und nach längeren Pausen tat.
Am 10.12.2022 ist er dann gegen 05:00 Uhr morgens weitergefahren in Richtung Zielort. Nach 4 Stunden und 20 Minuten machte er einen Stopp, kontrollierte den LKW, stellte seinen Fuß links auf das Aufgangstreppchen zum Blech und legte, um seinen offenen Schuh zu binden, seine Zigarettenschachtel dort ab.
Als er sie wieder aufnehmen wollte, sah er einen Gegenstand, den er erst für einen Geldbeutel hielt. Er nahm ihn in die Hand, erkannte, dass es ein Handy ist, auf dem Display eine Frau mit Kind. Das Handy war angeschaltet und schmutzig, es hatte geregnet.
Er hatte auf einen Anruf des Besitzers oder Fahrers gehofft, dachte erst, ein anderer LKW-Fahrer hätte es dort kurz abgelegt und vergessen. Er nahm es mit in die Fahrerkabine, schloss es an ein Netzteil an, wischte es sauber.
Er wartete dann auf einen Anruf, es kam auch einer: eine männliche Person rief über Whatsapp an, allerdings gab es Sprachprobleme. Dann rief eine Frau an, wieder Sprachprobleme. Der dritte Anruf kam dann von +49911....., das war dann die Polizei, die es mehrfach versuchte, es war dann beim 3. Anruf ein Polizeibeamter dran, der russisch sprach, somit konnten sie sich verständigen.
Zwischendrin sei dann noch ein Anruf von Alexandras Bruder rein gekommen, dem konnte er dann bereits erklären, dass die Polizei schon angerufen hatte. Weil er an diesem Tag sonst über seine vorgeschriebene Fahrtzeit gekommen wäre, konnte er das Handy nicht selbst zur italienischen Polizei bringen, weswegen ihn ein Carabinieri abholte und mit zur Wache nahm, wo er dann dasselbe erzählte, wie hier beschrieben (seine Worte).
Auch sagte er, dass er das Handy sehr sicher bemerkt hätte, wäre es bereits bei der Kontrolle vor seiner Nachtruhe am 09.12.2022 dort gelegen.
Das Material des Blechs ist geriffeltes Aluminium, auf keinen Fall rutschig, wenn da etwas verrutsche, dann nur minimal. Man könne einen Topf mit Essen drauf stellen und nach 700 km Fahrt stünde der noch genau dort. Das Handy lag auch nicht mitten auf dem Blech, es wurden Bilder gezeigt und er ließ den Mauszeiger auf die Stelle richten, wo er es gefunden hatte.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Montag, 01. Juli 2024, 16:47:14
von Indubioproreo
Man beginnt sich nun langsam im Schwurgerichtssaal und in der Presse mit den Alternativen zum Narrativ der Staatsanwaltschaft zu beschäftigen - Alexandras freiwilligem Verschwinden.
Ist Alexandra R. aus Katzwang untergetaucht? Verteidiger deuten ihr freiwilliges Verschwinden an
NÜRNBERG Hat sich Alexandra R. aus freien Stücken abgesetzt? Ist sie in Rumänien untergetaucht? Im Mordprozess rüttelt die Verteidigung an der Anklage - und bringt mögliche unbekannte Täter ins Spiel.
"In dubio pro reo" gehört zu den wichtigsten Prinzipien des Strafrechts. Selbstverständlich darf jemand, der kein Dieb ist, nicht wegen Diebstahls bestraft werden .
Eben diese Zweifel säen die Verteidiger der Angeklagten Dejan B. (51) und Ugur T. (49) am 25. Prozesstag mit weiteren Beweisanträgen. Sie deuten an: Alexandra R. könnte freiwillig untergetaucht sein und sich nach Rumänien abgesetzt haben, gar mithilfe eines unbekannten Dritten?
Da ist der Jugendfreund aus Rumänien. Alexandra R. kannte ihn aus ihrer Schulzeit, in Nürnberg wurde er zu Dejan B.s Geschäftspartner. Am 9. Dezember 2022 ist er von Nürnberg nach Rumänien gereist, an eben jenem Datum, das auch Alexandra R.s (39) Verschwinden markiert. Zufall? Vor wenigen Wochen sorgte er für Aufregung, als er als Zeuge behauptet hatte, die Frau in ihrer rumänischen Heimatstadt Hateg gesehen zu haben - als sie bereits vermisst wurde. Sie habe in einem dunklen Jaguar gesessen. Auf Facebook postete er, dass Alexandra mit zwei Millionen Euro verschwunden sei, ein Teil davon gehöre ihm.
Anwältin Martina Schultzky erinnert an ihn und verweist darauf, dass die Behörden in diesem Jaguar zwar Haare von Alexandra R. sichergestellt und asserviert haben, doch nie sachkundig analysierten. Num will sie ein Gutachten. Könnte die Prüfung des Färbezustands besagter Haare beantworten, wann sie ausgefallen sind? Hängen gar die Reise des Zeugen und Alexandra R.s Verschwinden zusammen?
Der Bundesgerichtshof fordert, dass auch Alternativszenarien geprüft werden - und hier, so Schultzky, fehle nicht nur die Leiche, es mangle auch an Beweisen "für das Kerngeschehen". Kann ihr Antrag die Architektur der Anklage zum Einsturz bringen?
Im Naturschutzgebiet "Sandgruben am Föhrenbuck" schlug kein Leichensuchhund an, auch an der Autobahnraststätte Feucht-West, dort hatte sich Dejan B. zu verdächtiger Zeit aufgehalten, verlief die Suche mit den Tieren negativ - "all die stundenlangen Suchen" belegen aus Sicht von Anwalt Jahn-Rüdiger Albert nicht, dass Alexandra R. umgebracht wurde, vielmehr zeige das Verhalten der Hunde, dass die Frau an diesen Orten nicht getötet worden sei.
Neben der Frage, ob überhaupt ein Tötungsdelikt stattgefunden hat, drängt sich aus Sicht der Verteidigung die Frage auf, ob andere Täter an anderen Tatorten denkbar seien. Und: Könnte ein Indiz, das schwer auf Ugur T. lastet, nicht ganz anders zu erklären sein? Ein Stück Panzer-Tape wurde im Einfamilienhaus in Schwabach-Limbach gefunden, sein Fingerabdruck befand sich darauf. Es ist nur ein einziger Fingerdruck - die Verteidigung erklärt, dass T. besagtes Tape schon früher benutzt habe und an der Abrisskante eben sein Fingerabdruck zurückblieb.
Schließlich hörte das Gericht mit Dr. Stephanie Holley eine Expertin zum Thema "Morphologische Begutachtung": Die Polizei hatte die Aufnahmen der Videokameras der Nachbarschaft ausgewertet, nachdem Alexandra R. am 9. Dezember ihre Pflegetochter in die Kita gebracht hatte und am Morgen in Schwabach-Limbach unterwegs war. Die Bilder sollten die Entführung der Frau durch die Angeklagten belegen. Ein erster Gutachter nannte die Bildqualität bereits "lausig". Holley geht noch weiter: Die Bildqualität sei schlicht nicht geeignet, um überhaupt ein Gutachten zu wagen.
Doch nicht jeder Nachbar hat Videokameras. Alexandra R. hätte, so die einfache Logik, von Kameras gänzlich unbemerkt einfach davon fahren können.
Fortsetzung folgt - weitere Termine im August und September werden anvisiert.
https://www.nn.de/nuernberg/ist-alexand ... 1.14324645
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Verfasst: Montag, 01. Juli 2024, 17:31:25
von Fränkin
Der BR hat sich zum heutigen Verhandlungstag geäußert:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/mo ... ge,UHGyVEW
Mordfall Alexandra R.: Rückschlag für die Anklage
Es sind verschwommene Bilder eine Überwachungskamera. Ein Gutachter will auf ihnen die Angeklagte erkannt haben. Jetzt ein Rückschlag für die Anklage: die Bilder taugen nichts. Zuvor war bereits der erste Gutachter als befangen abgelehnt worden.