Ich habe das folgendermaßen verstanden - es wurden folgende Datenquellen verwendet:
- Handy loggt sich in eine Funkzelle/Funkmast ein.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vpo ... start.html
https://www.senderkataster.at/
- Google bezieht ständig Positionsdaten eines Handys
(kennt jeder von der Navigation mit Google Maps oder deren Verkehrslage)
- Informationen vom Passieren von Mautstellen
- Informationen aus den Handys direkt
Auf Alexandras Handy wurden WhatsApp geschrieben, Anrufe weggedrückt, Bildergalerie angeschaut, weitere Apps geöffnet etc, während Ugur über die Autobahn bretterte.
Der Begriff Emergency Request wurde mE missverständlich verwendet.
Einerseits kann damit ein Handy geortet werden. Das kann jeder selber machen, wenn er seins verloren hat. Das kann halt auch die Polizei machen lassen, wenn eine Bedrohungslage vorhanden ist. Eventuell haben sie das auch irgendwann gemacht, aber daraus bekommt man keine historischen Bewegungsdaten, sondern den aktuellen Standort.
Andererseits kann eine Behörde auch aus gutem Grund (Straftat) die historischen Bewegungsdaten anfragen. Das ist hier offensichtlich passiert. Wie Google diese Daten genau verwendet, ist dokumentiert aber ziemlich kompliziert. Es ist eine Mischung aus Standortdaten des Handy-eigenen GPS, der Funkzelle, Signalstärke der Funkzelle am Handy und den WLANs, die Google ja auch kennt und die vom Handy wahrgenommen werden (es muss nicht eingeloggt sein, jeder kennt in seinem Handy die Liste verfügbarer WLANs, auch wenn man dafür kein Passwort hat).
Was dort technisch ganz genau an Protokollen und Handshakes abläuft und was genau an Google übertragen und dort wie lange gespeichert wird, kann ich nicht erklären. Aber daraus resultiert zB die Information über das WLAN in Oberhasling. Allerdings war es dort wohl nur acht Minuten.
Und damit kommen wir zum eigentlichen Problem. Niemand von uns kennt die Ermittlungsakte. Was ich erwarten würde ist, dass sämtliche oben erwähnten Quellen akribisch für die Fahrzeuge und alle fünf Handys vorliegen und im Gerichtssaal präsentiert worden sind. Und das ist offensichtlich nicht der Fall.
Stattdessen wurden an verschiedenen Tagen verschiedene Teilinformationen präsentiert, wie etwa, Alexandras Handy sei von 12:46 bis 13:21 in Oberhasling gewesen, dann aber von 12:13 bis 12:21 dort im WLAN. Es wurde behauptet, man sei 80 Minuten in Sindersdorf gewesen, dann aber Funkmast-Informationen vorgelegt, wonach es von Katzwang über den Hafen direkt nach Süden ging, Greding und Gelbelsee - ohne irgendeinen Mast in Hilpoltstein und Umgebung. Die Strecke von Lenting nach Irschenberg wurde schneller befahren, als es menschenmöglich ist und auch seitens der Polizei auf diesen Widerspruch hingewiesen. Es liegen der Öffentlichkeit auch keine Daten für alle Handys vor. Was in der Presse berichtet wurde, ist unvollständig und teilweise falsch - weil die nicht richtig zugehört haben, es auch nicht wirklich verstanden haben, weil sich lange Tabellen und Zahlenkolonnen nicht für die Tageszeitung eignen.
Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Samstag, 29. Juni 2024, 10:49:02
Naja, wenn die Google-Daten so ungenau sind, möchte ich sie nicht mehr verwenden für z.B. Synchronisierung von Straßenkartenaktualisierung, Autonomes Fahren, Aufgrund Nachsuchen von Vermissten, Google Maps, Street view, usw.
Aber dass Alexandras Smartphone in Oberhasling geortet wurde, ist unstrittig. Oder doch ?
Im Zentrum dieser Ortung stand eben ein Haus mit der Nr: X .
Weißt du, wo Google die eigenen messtechnischen Einrichtungen stehen hat oder sind die Standort bekannt ?
Zur Handyortung in Oberhasling wurde auch nicht die übliche Triangulation verwendet.
Selbst mit 104 m Radius müssten die Ermittler eigentlich etwas anfangen können, meiner Meinung nach
Insofern sind die meisten dieser Fragen von Turmfalke23 zwar berechtigt, aber er ist wahrscheinlich häufiger im Gerichtssaal als alle anderen. Dass er diese Fragen stellt anstatt sie zu beantworten zeigt: offensichtlich hat es außer (vielleicht) einer Handvoll Technikern der Polizei niemand verstanden, und niemand konnte es im Saal so erklären, dass Zuschauer, Anwälte und Gericht es verstanden haben.
Einzige Schlussfolgerung: das Handy ist irgendwie und ungefähr auf diesem Wege nach Italien gelangt. Ob Alexandra dabei war oder nicht, mit wievielen Autos man unterwegs war und wer in welchem Auto saß, weiß man nicht. Manche der Informationen können zudem offensichtlich nicht stimmen (ohne Hubschrauber), also kann man den anderen Informationen oder demjenigen der sie aufbereitet hat auch nicht trauen.
Und damit sind die Informationen zur Beweisführung in einem Mordprozess unbrauchbar.
Das hat nichts damit zu tun, dass fachkundige Ingenieure natürlich sehr wohl in der Lage sind, mit dieser Technologie einen Tesla autonom von Nürnberg nach Italien fahren zu lassen.
Und das scheint mir hier das größte Problem.