ÖFFENTLICHE DISKUSSION Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Felix Heger, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske
Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Emberley hat geschrieben: ↑Montag, 10. Juni 2024, 01:37:33
Bin fündig geworden. Ein Artikel des Bayrischen Rundfunks gibt folgende Details zum Ohrstecker bekannt:
Zur Veranschaulichung jeweils ein Foto mit Reißnägeln und eins mit Patronenboden:
Bei einer Pistolenpatrone 9,0 mm hat der Patronenhülsenboden max. ca. 10,00 mm Durchmesser, welche die Polizei verwendet.
Die abgebildete Patrone zeigt leider den Hülsenboden einer Schrotpatrone von Cal. 12.
Entspricht ca. 18,5 mm und der Hülsenbodendurchmesser wäre demnach ca. 22,4 mm
und müsste am Boden liegend schon auffallen. Als Ohrschmuck von Alexandra R. allemal.
papaya hat geschrieben: ↑Freitag, 21. Juni 2024, 20:29:29
Genau so hat man das auch im Mittelalter mit den Hexen gemacht. Gefesselt ins Wasser geworfen.
Wenn sie wieder auftaucht, ist sie eine Hexe.
Wenn sie nicht mehr auftaucht, war alles richtig.
Normal wäre das nicht ok, aber in diesem Fall wiederum schon. Da Alexandra sofort wieder auftauchen würde, oder etwa nicht? Die Angeklagten wären auch gleich wieder frei und verbrannt wird auch niemand mehr. (außer in Gebieten, woher die Fachkräfte kommen, welche von Grünen und Linken an deutschen Bahnhöfen mit Teddybären beworfen werden)
Kalle hat geschrieben: ↑Freitag, 21. Juni 2024, 13:40:01
Also dann ist es aber FALSCH berichtet, und nicht nur verkürzt. Explizit schreibt der BR:
"Ansonsten sei der Haftbefehl in Ordnung, habe Ugur T. GESAGT, so der Polizeibeamte in seiner Aussage."
Wenn das genau so war, dann ist es befremdlich. Niemand würde zu seiner Frau SAGEN: "Ansonsten ist der Haftbefehl in Ordnung".
... "Und zwar stand darin, dass der Mord professionell vorbereitet und geplant gewesen sei." Das entspreche nicht den Tatsachen, soll der Angeklagte gesagt haben. "Er hat sich offenbar nur an dem Wort professionell gestört - aber nicht an dem Rest, der in dem Haftbefehl stand."
Hat sich T. damit als Mörder verraten? Ob der Angeklagte den Haftbefehl inhaltlich oder formal bewertete, das könne er natürlich nicht sagen, erklärt der Soko-Polizist. Es ist durchaus denkbar, dass der 48-Jährige sich damit nicht als Täter outete, sondern lediglich darauf anspielte, inwieweit der Haftbefehl juristisch sauber formuliert war.
RockyBalboa hat geschrieben: ↑Freitag, 21. Juni 2024, 20:21:34
Mit einem Schuldspruch kann man also nichts falsch machen.
Werden die beiden schuldig gesprochen und Alexandra muss daraufhin wieder auftauchen, wird das Urteil sofort aufgehoben.
Wenn sie nicht mehr auftaucht, war alles richtig.
Vielleicht willst du nochmal die Grundsätze des deutschen Rechtsstaates nachlesen?
RockyBalboa hat geschrieben: ↑Freitag, 21. Juni 2024, 23:18:53[…] verbrannt wird auch niemand mehr. (außer in Gebieten, woher die Fachkräfte kommen, welche von Grünen und Linken an deutschen Bahnhöfen mit Teddybären beworfen werden)
Deine wiederholten Breitseiten gegen die deutsche Flüchtlingspolitik, die LGBTQ+-Community, die Grünen etc. und überhaupt alle alternativen Lebensentwürfe, von denen deine bornierte und zutiefst frustrierte Boomer-Generation heillos überfordert ist, sind nicht nur wahnsinnig langweilig, sie tun auch nichts zur Sache.
Fränkin hat geschrieben: ↑Freitag, 21. Juni 2024, 23:25:57
Die Nürnberger Nachrichten schrieb dazu […]- hier ein Auszug:
Hat sich T. damit als Mörder verraten? Ob der Angeklagte den Haftbefehl inhaltlich oder formal bewertete, das könne er natürlich nicht sagen, erklärt der Soko-Polizist. Es ist durchaus denkbar, dass der 48-Jährige sich damit nicht als Täter outete, sondern lediglich darauf anspielte, inwieweit der Haftbefehl juristisch sauber formuliert war.
Danke @Fränkin für den Nachtrag.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Äußerung von Ugur T. überhaupt nichts beweist.
Sronson hat geschrieben: ↑Mittwoch, 19. Juni 2024, 22:54:44
Ja, das hab ich schon bei AllesMist gelesen. Danke, dass du es auch hier teilst. Weißt du vielleicht, ob ein IQ-Test durchgeführt wurde? Mich würde das Ergebnis von Ugur T. interessieren. Wir können ja nur beurteilen, was wir durch die Medien und durch euch bei Gericht Anwesende wissen. Der letzte Artikel zu Ugur T. lässt ihn ziemlich doof wirken.
Ich habe auch nur das, was ich stellenweise mitgeschrieben habe, beim Vortrag des Sach-
verständigen.
Eine leichte Debilität, also leichte Intelligenzminderung nach ICD-10 liegt bei U.T. nicht vor, auch keine Störung der Intelligenzleistung, ein IQ-Test ist somit völlig unnötig.
Eine schwere psychische Erkrankung im Sinne der Schuldunfähigkeit § 20 StGB oder nach § 21 StGB der eingeschränkten Schuldunfähigkeit liegt hier ebenfalls nicht vor.
Drogen- und Medikamentenabhängig ist er auch nicht. Gesundheitlich angeschlagen ja,
beginnende Augenerkrankung, Adipositas, Diabetes und Bewegungseinschränkungen an einem Bein. Einen lebensgefährlichen Diabetes-Schock hat U.T. bereits hinter sich.
Aufgewachsen in einem ganz normalen Elternhaus, in Erlangen, mit seinem Bruder. Er ist verheiratet, vermutlich hat er keine Kinder.
Ursprünglich wollte er einen mittleren Bildungsschulabschluss erreichen, es blieb aber nur beim einfachen Hauptschulabschluss.
Eine Lehre begann er dann als Kfz-Mechatroniker, musste während der Lehrzeit ohne
schuldhaftes Verhalten, den Arbeitgeber wechseln. Ein erfolgreicher Abschluss dieses Berufes blieb aber aus.
Dann folgen Zeiten als Personenschützer, Wach- sowie Sicherheitsdienst und Türsteher. 1999 lernte er den Mitangeklagten D.B. kennen.
2008 gründete er und seine Frau J. einen Fahrradhandel. Dieses Geschäft wurde aufgegeben oder ging in Insolvenz? Vorstrafen hat er keine.
Wenn er D.B. nicht kennengelernt hätte, wäre er wohl kaum auf der Anklagebank eines Schwur-
gerichtes gelandet, meiner Meinung nach
RockyBalboa hat geschrieben: ↑Samstag, 22. Juni 2024, 20:20:29
Die kennst du doch selber nicht.
Dazu gibt es auch nichts positives zu sagen. Und du solltest von deiner schwedischen Holzhütte aus dazu auch keine Ratschläge geben. Oder hast du etwa Afghanen bei dir daheim aufgenommen? Ich glaube eher nicht.
Gegen die habe ich zwar nichts gesagt, deswegen will
ich trotzdem damit nichts zu tun haben.
Ich habe nichts gegen alternative Lebensentwürfe, solange ich mit meinen Steuern oder anderen Sozialabgaben nicht dafür aufkommen muss. Aber das kann dir in deinem
schwedischen Holzhaus auch egal sein.
Der sog. „Boomergeneration“ haben wir sämtlichen Wohlstand in Deutschland zu verdanken. Was hast du geleistet, ausser mit blauen Haaren und knirschenden Zähnen im Fairtrade Pullover meine Beiträge zu kommentieren? Ich sehe übrigens das Wahlverhalten deiner verhassten „Boomergeneration“ als das größte Problem an. Wahl für Wahl CDU oder SPD, komme was wolle - nur weil man das ja immer so getan hat - während die jüngere Generation mehrheitlich Veränderung und AfD möchte (schau dir die Wahlergebnisse der jungen Generation bei der letzten Europawahl an.) Gibt vielleicht einen Kiosk bei dir in den Sümpfen wo darüber was in der Zeitung berichtet wird.
Das hat hier alles überhaupt nix mehr mit dem Fall zu tun und ich finde es ätzend, wie abfällig du dich über alles und jeden äußerst.
So ätzend, dass hoffentlich niemand drauf eingeht, abgesehen vom Fakt, dass "der Kiosk" nix bringt - das beste Beispiel ist das Verschwinden von Alexandra und wie schlecht überwiegend presseseitig berichtet wird. Vertrau aber gern weiter den Medien.
Dust hat geschrieben: ↑Samstag, 22. Juni 2024, 21:00:25
Das hat hier alles überhaupt nix mehr mit dem Fall zu tun und ich finde es ätzend, wie abfällig du dich über alles und jeden äußerst.
So ätzend, dass hoffentlich niemand drauf eingeht, abgesehen vom Fakt, dass "der Kiosk" nix bringt - das beste Beispiel ist das Verschwinden von Alexandra und wie schlecht überwiegend presseseitig berichtet wird. Vertrau aber gern weiter den Medien.
Das sehe ich auch so.
@Rocky
Deine persönlichen weltanschaulichen Pamphlete haben hier in der Diskussion absolut nichts zu suchen. Wenn Du nicht sachlich diskutieren kannst oder willst, erspare uns das bitte, dafür es gibt geeignetere Bühnen.
So langsam nähert sich das Verfahrensende eines aufwendigen Indizienprozesses, im
Fall Alexandra R. aus Nürnberg/Katzwang. Über 100 Zeugen wurden vernommen und eine Vielzahl von Sachverständigen berichtete und beantwortete Fragen aller Verfahrensbeteiligten, soweit dies auch möglich war.
Die Ermittlungen hat die 19. Schwurgerichtskammer am Landgericht aber nicht selbst geführt.
Die Staatsanwaltschaft, Soko und Polizei, halten aber ihre Nachforschungen als Tatnachweise für ausreichend ?
Denn der Tatvorwurf lautet ja:
Versuchte Nötigung in zwei Fällen davon in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung, gemeinschaftlicher Computerbetrug in einem besonders schweren Fall und gemeinschaftliche Geiselnahme und gemeinschaftlichem Mord, dieser in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall (Angeklagter B., 50 Jahre) gemeinschaftlicher Computerbetrug in einem besonders schweren Fall und gemeinschaftliche Geiselnahme und gemeinschaftlichem Mord, dieser in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall (Angeklagter T., 48 Jahre) T.
Über die Beweisanträge muss nun ein Schwurgericht entscheiden. Wenn das Gericht den Anträgen stattgibt, wird die Beweisaufnahme in den nächsten Tagen fortgesetzt.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/fa ... ab,UGiZaY3
"Mit dem Auto seien Möbelstücke und Kisten mit Habseligkeiten von Alexandra R. in die Halle transportiert worden. Das soll die erneute Befragung von Zeugen belegen."
Welche Möbelstücke und Kisten mit Habseligkeiten von Alexandra wann von wo in die Halle durch wen?
Alex123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 26. Juni 2024, 15:04:10https://www.br.de/nachrichten/bayern/fa ... ab,UGiZaY3
"Mit dem Auto seien Möbelstücke und Kisten mit Habseligkeiten von Alexandra R. in die Halle transportiert worden. Das soll die erneute Befragung von Zeugen belegen."
Welche Möbelstücke und Kisten mit Habseligkeiten von Alexandra wann von wo in die Halle durch wen?
Willst du tatsächlich die Glaubwürdigkeit der Zeugen im Zeugenstuhl vor dem hohen Gericht in Frage stellen?!
Solche Anmassung ist absolut skandalös
Das gefällt mir am besten:
Wie die niedliche Polzeibeamtin amüsiert in ein Netzbuch des struppigen Fürsprech mit der Zartrosa Krawatte späht!
Während ihr Baumlanger 2 Meter Kollege routiniert den Laptop inspiziert.
Überhaupt wäre es nicht schlecht wenn die Polizeibeamten zur Abwechslung ein paar Schüsse in die Saaldecke feuern würden!
Nachdem alle erschreckt unter ihre Pulte abgetaucht sind dann der Ruf "Test! Test!" Was ein Spass!
Alex123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 26. Juni 2024, 15:04:10https://www.br.de/nachrichten/bayern/fa ... ab,UGiZaY3
"Mit dem Auto seien Möbelstücke und Kisten mit Habseligkeiten von Alexandra R. in die Halle transportiert worden. Das soll die erneute Befragung von Zeugen belegen."
Welche Möbelstücke und Kisten mit Habseligkeiten von Alexandra wann von wo in die Halle durch wen?
Also ich hab das anders verstanden. Mit dem Auto wären Gegenstände in die Halle verbracht worden. Dass es welche von Alexandra gewesen sein sollen, wurde so direkt gar nicht gesagt, aber da ja andauernd irgendwas durch die Gegend gefahren und in der Halle untergebracht wurde, ist schon möglich, dass was von ihr dabei war. Ist aber jetzt nur eine Vermutung, steht falsch im Artikel, das wurde so nicht gesagt.
Aber es sollen, auch mit diesem Auto, Habseligkeiten von Alexandra transportiert worden sein, nämlich als sie zu Besuch nach Rumänien flog und Gepäck und/oder anderes "nachgeliefert" werden sollte.
Um herauszufinden, ob dem so war, wurde der Antrag gestellt, diese beiden Zeugen nochmal zu verhören.
Heckengäu hat geschrieben: ↑Mittwoch, 26. Juni 2024, 18:28:59
Willst du tatsächlich die Glaubwürdigkeit der Zeugen im Zeugenstuhl vor dem hohen Gericht in Frage stellen?!
Solche Anmassung ist absolut skandalös
Das gefällt mir am besten:
Wie die niedliche Polzeibeamtin amüsiert in ein Netzbuch des struppigen Fürsprech mit der Zartrosa Krawatte späht!
Während ihr Baumlanger 2 Meter Kollege routiniert den Laptop inspiziert.
Überhaupt wäre es nicht schlecht wenn die Polizeibeamten zur Abwechslung ein paar Schüsse in die Saaldecke feuern würden!
Nachdem alle erschreckt unter ihre Pulte abgetaucht sind dann der Ruf "Test! Test!" Was ein Spass!
Man sieht ganz eindeutig auf dem Foto, dass sie nicht dorthin gucken, wo du es behauptest.
Dieses Foto stammt auch nicht vom gestrigen Verhandlungstag.
Und dein Beitrag ist, wie so häufig, wieder sinnloser Natur.
Dust hat geschrieben: ↑Mittwoch, 26. Juni 2024, 18:52:26
Also ich hab das anders verstanden. Mit dem Auto wären Gegenstände in die Halle verbracht worden. Dass es welche von Alexandra gewesen sein sollen, wurde so direkt gar nicht gesagt, aber da ja andauernd irgendwas durch die Gegend gefahren und in der Halle untergebracht wurde, ist schon möglich, dass was von ihr dabei war. Ist aber jetzt nur eine Vermutung, steht falsch im Artikel, das wurde so nicht gesagt.
Aber es sollen, auch mit diesem Auto, Habseligkeiten von Alexandra transportiert worden sein, nämlich als sie zu Besuch nach Rumänien flog und Gepäck und/oder anderes "nachgeliefert" werden sollte.
Um herauszufinden, ob dem so war, wurde der Antrag gestellt, diese beiden Zeugen nochmal zu verhören.
Hoffentlich werden die beiden Zeugen vereidigt und der Richter sie nochmals belehrt.
Die falsche uneidliche Aussage ist in § 153 StGB geregelt und sieht eine empfindliche Strafe vor.
Wird langsam Zeit, dass der Richter mal härter durchgreift bezüglich Märchenerzählungen und Erinnerungslücken bestimmter Zeugen
Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 26. Juni 2024, 19:24:24
Hoffentlich werden die beiden Zeugen vereidigt und der Richter sie nochmals belehrt.
Die falsche uneidliche Aussage ist in § 153 StGB geregelt und sieht eine empfindliche Strafe vor.
Wird langsam Zeit, dass der Richter mal härter durchgreift bezüglich Märchenerzählungen und Erinnerungslücken bestimmter Zeugen
Was bringt es denn in Deinen Augen, wenn ein Zeuge unter Eid aussagt, dass er sich nicht mehr erinnern kann?
Wäre der Informationsgewinn dadurch höher, als wenn er es unvereidigt aussagen würde?
Der größte Teil der Kammer (bis auf die Schöffen, glaube ich) hat mit Sicherheit einen regulären Universitätsabschluss in Jura und weiß sicher ganz gut selber, wann ein Zeuge zu vereidigen ist und wann nicht. Mit den Zeugenaussagen vor Gericht sehen wir alle nur einen klitzekleinen Bruchteil der gesamten Selbstleseverfahren-Akte und in der steht sicher genug, dass der Vorsitzende weiß, wann eine Vereidigung sinnvoll ist und wann nicht.
Alex123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 26. Juni 2024, 15:04:10https://www.br.de/nachrichten/bayern/fa ... ab,UGiZaY3
"Mit dem Auto seien Möbelstücke und Kisten mit Habseligkeiten von Alexandra R. in die Halle transportiert worden. Das soll die erneute Befragung von Zeugen belegen."
Welche Möbelstücke und Kisten mit Habseligkeiten von Alexandra wann von wo in die Halle durch wen?
Das würde mich allerdings auch interessieren. Das müsste ja dann wahrscheinlich, noch in der Beziehung, von D.B und Alexandra, gewesen sein.
Denn ich kann mir kaum vorstellen, dass nach der unschönen Trennung, Möbelstücke und Kisten mit persönlichen Gegenständen, in D-B.'s angemietete Lagerhalle, transportiert wurden...
Höchstens von dort, wieder weg.
Wielange hatte denn D.B. diese Halle, vor dem Verschwinden gemietet?
Handelt es sich bei den Zeugen, die nochmal befragt werden sollen, um Angestellte der RB-Management GmbH?
Erschreckend ist wie immer, dass die Berichte und Artikel, wohl mal wieder sehr ungenau und nichtssagend sind...
Also, dem BR, hab ich bisher immer Glauben geschenkt in der Berichterstattung... -auch wenn dort nur sehr oberflächlich berichtet wird.
Ob Zeugen jetzt vereidigt werden müssen, kann ich nicht beurteilen...
Als Zeuge muss man, vor Gericht, die WAhrheit sagen... ansonsten macht man sich strafbar.
(mit oder ohne Vereidigung)...
zwischen Neugierde und Sensationsgier, liegen manchmal Welten...
Komisar_Rex_ hat geschrieben: ↑Mittwoch, 26. Juni 2024, 21:41:56
Denn ich kann mir kaum vorstellen, dass nach der unschönen Trennung, Möbelstücke und Kisten mit persönlichen Gegenständen, in D-B.'s angemietete Lagerhalle, transportiert wurden...
Alexandra R. sei zuvor nie in der Halle gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Doch ein Anwalt des Angeklagten B. - Christian Krauße - hat eine andere Theorie. Die mutmaßlich Getötete hatte Kontakt mit Arbeitern, die in der Lagerhalle tätig waren - ihre Haare könnten beispielsweise über deren Kleidung in Sindersdorf gelandet sein.
Da ist also nicht die Rede von Möbeln.
Komisar_Rex_ hat geschrieben: ↑Mittwoch, 26. Juni 2024, 21:41:56
Wielange hatte denn D.B. diese Halle, vor dem Verschwinden gemietet?
Seit August 2022
Komisar_Rex_ hat geschrieben: ↑Mittwoch, 26. Juni 2024, 21:41:56
Handelt es sich bei den Zeugen, die nochmal befragt werden sollen, um Angestellte der RB-Management GmbH?
Möglicherweise. Wer sonst könnte etwas zu Transportgut erzählen?
Komisar_Rex_ hat geschrieben: ↑Mittwoch, 26. Juni 2024, 21:41:56
Erschreckend ist wie immer, dass die Berichte und Artikel, wohl mal wieder sehr ungenau und nichtssagend sind...
Also, dem BR, hab ich bisher immer Glauben geschenkt in der Berichterstattung... -auch wenn dort nur sehr oberflächlich berichtet wird.