VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
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Gast234
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Bei Franken Fernsehen hieß es vorhin, heute habe ein Zeuge ausgesagt, er hätte den Twingo am 09.12.22 in einer Ortschaft fahren gesehen, aber nicht wer drin saß. Weiss wer um welchen Ort es sich handelt? War jmd heute bei Gericht anwesend?
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Honorar
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Es ist doch relativ lang. Geht sehr kritisch mit der Geschichte der Staatsanwaltschaft um.Alex123 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 13. Juni 2024, 16:35:27 https://www.nn.de/nuernberg/im-namen-de ... 1.14299217
Hat jemand Zugriff und kann den Inhalt kurz zusammenfassen?
Sind es Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger?
Was wird zu deren Honoraren gesagt und dazu, wer die trägt?
Es sind Wahlverteidiger, alle äußerst renommiert.
Die Honorare liegen über 300 Euro die Stunde netto.
Getragen wird es von den Firmen der Angeklagten.
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Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Ein Medienbericht ohne sonderliche Neuigkeiten vom Franken Fernsehen.
Die Qualität der Berichte hat halt nachgelassen
https://www.youtube.com/watch?v=JZvP2Ca2888
Die Qualität der Berichte hat halt nachgelassen
https://www.youtube.com/watch?v=JZvP2Ca2888
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Naja, das Franken Fernsehen saß nicht mal zwei Stunden bei, was sollen sie also auch berichten, wenn sie quasi nie da sind?Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 13. Juni 2024, 20:32:18 Ein Medienbericht ohne sonderliche Neuigkeiten vom Franken Fernsehen.
Die Qualität der Berichte hat halt nachgelassen![]()
https://www.youtube.com/watch?v=JZvP2Ca2888
Es waren auch nicht nur zwei Spürhunde und es ging auch nicht nur um DBs und UTs Spuren. Hat man aber alles nicht mitbekommen, die mindestens 6.5 Stunden drumrum wurden ja nicht gehört, da waren sie nicht da.
Zu berichten gäbe es tatsächlich von jedem Verhandlungstag mehr, als es der Großteil der Presse tut. Mit Ausnahmen. Schade. Sehr schade.
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Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Dust hat geschrieben: ↑Donnerstag, 13. Juni 2024, 20:40:41 Naja, das Franken Fernsehen saß nicht mal zwei Stunden bei, was sollen sie also auch berichten, wenn sie quasi nie da sind?
Es waren auch nicht nur zwei Spürhunde und es ging auch nicht nur um DBs und UTs Spuren. Hat man aber alles nicht mitbekommen, die mindestens 6.5 Stunden drumrum wurden ja nicht gehört, da waren sie nicht da.
Zu berichten gäbe es tatsächlich von jedem Verhandlungstag mehr, als es der Großteil der Presse tut. Mit Ausnahmen. Schade. Sehr schade.
Könntest Du vielleicht die Ortschaft benennen, in der der Renault Twingo von einem Zeugen am 09.12.2022 erkannt wurde ? Ich gehe davon aus, dass Du an der heutigen Sitzung anwesend warst.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Ja, war da.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 13. Juni 2024, 20:57:28 Könntest Du vielleicht die Ortschaft benennen, in der der Renault Twingo von einem Zeugen am 09.12.2022 erkannt wurde ? Ich gehe davon aus, dass Du an der heutigen Sitzung anwesend warst.
Ich würde es so formulieren wollen: wo er den Twingo erkannt haben will. Bei seiner ersten Aussage bei der Kripo war er sich unsicherer, als er es heute ist.
In Oberhasling will er ihn gesehen haben. Er war sich aber nicht mal sicher, ob das am 9.12.2022 oder überhaupt im Winter war.
Sehr wichtig zu erwähnen ist auch, dass es sich bei dem Fahrzeug, das er gesichtet haben will, um den weißen handelte, nicht den pistaziengrünen.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Danke für die Auskunft.Dust hat geschrieben: ↑Donnerstag, 13. Juni 2024, 21:03:22 Ja, war da.
Ich würde es so formulieren wollen: wo er den Twingo erkannt haben will. Bei seiner ersten Aussage bei der Kripo war er sich unsicherer, als er es heute ist.
In Oberhasling will er ihn gesehen haben. Er war sich aber nicht mal sicher, ob das am 9.12.2022 oder überhaupt im Winter war.
Sehr wichtig zu erwähnen ist auch, dass es sich bei dem Fahrzeug, das er gesichtet haben will, um den weißen handelte, nicht den pistaziengrünen.
Bei Oberhasling scheiden sich offensichtlich die Geister.
Ich bin der Meinung, dass ein konkretes Ermittlungsergebnis anders aussieht.
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Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Konkret ist da nix. Aber so gar nix. Sogar die heute vorgesprochenen Hundeführer waren sich uneinig darüber, wie lange ein Spürhund in der ungeschützten Natur glaubhafte Fährten aufnehmen kann. Wissenschaftliche Belege oder Studien dazu gabs auch keine.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 13. Juni 2024, 21:14:14 Danke für die Auskunft.
Bei Oberhasling scheiden sich offensichtlich die Geister.
Ich bin der Meinung, dass ein konkretes Ermittlungsergebnis anders aussieht.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Auch hier leider vermischt. Die Autos wurden weder von denselben Hundeführern, noch Hunden untersucht wie Oberhasling und Umgebung. Und auch hier nochmal: es gab Stimmen von Hundeführern, die bezweifelten, dass alles über 72 Stunden und ungeschützt, also in der Natur, zuverlässig von Spürhunden erschnüffelt werden kann.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 13. Juni 2024, 21:18:28 Diesmal ein Medienbericht von BR 24
https://www.br.de/nachrichten/bayern/fa ... en,UFbRj27
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Woher hast du Gebühren und wer diese übernimmt? Eine Quelle wäre tollHonorar hat geschrieben: ↑Donnerstag, 13. Juni 2024, 20:19:44 Es ist doch relativ lang. Geht sehr kritisch mit der Geschichte der Staatsanwaltschaft um.
Es sind Wahlverteidiger, alle äußerst renommiert.
Die Honorare liegen über 300 Euro die Stunde netto.
Getragen wird es von den Firmen der Angeklagten.
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Alex123
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Danke.Honorar hat geschrieben: ↑Donnerstag, 13. Juni 2024, 20:19:44 Es ist doch relativ lang. Geht sehr kritisch mit der Geschichte der Staatsanwaltschaft um.
Es sind Wahlverteidiger, alle äußerst renommiert.
Die Honorare liegen über 300 Euro die Stunde netto.
Getragen wird es von den Firmen der Angeklagten.
Da staunt man. Also die RB ... GmbH, deren Eigentümer und Geschäftsführer der in U-Haft befindliche U.T. ist und bei welcher der ALG2-Empfänger und in U-Haft befindliche D.B. als freier Berater tätig war, ohne die Einkünfte anzugeben, existiert nicht nur weiterhin, sondern verfügt offensichtlich noch über Hunderttausende von Euros, um vier sehr teure Wahlverteidiger zu bezahlen.
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Der Schwarze Prinz
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Woher stammen diese Infos? In dem von Alex123 verlinkten Artikel steht doch komplett was anderes.Honorar hat geschrieben: ↑Donnerstag, 13. Juni 2024, 20:19:44 Es ist doch relativ lang. Geht sehr kritisch mit der Geschichte der Staatsanwaltschaft um.
Es sind Wahlverteidiger, alle äußerst renommiert.
Die Honorare liegen über 300 Euro die Stunde netto.
Getragen wird es von den Firmen der Angeklagten.
- Zwei Pflichtverteidiger pro Angeklagter, damit der Prozess nicht unterbrochen wird sollte einer ausfallen
(nach 3 Wochen Unterbrechung müsste die Beweisaufnahme neu gestartet werden)
- Gebühr je Anwalt und Verhandlungstag etwa 1000 €, Bezahlung durch die Staatskasse !
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Honorar hat geschrieben: ↑Donnerstag, 13. Juni 2024, 20:19:44 Es ist doch relativ lang. Geht sehr kritisch mit der Geschichte der Staatsanwaltschaft um.
Es sind Wahlverteidiger, alle äußerst renommiert.
Die Honorare liegen über 300 Euro die Stunde netto.
Getragen wird es von den Firmen der Angeklagten.
Wahlverteidiger wirklich ganz sicher ?
Anfallende Rechtskosten werden als Geschäftskosten der Firma getragen ?
Evtl. sind sie sogar steuerlich absetzbar bei einem mutmaßlichen Tötungsdelikt ?
Wie sollen die berechtigten Forderungen gegenüber der Handelsgesellschaft denn ausgeglichen werden ?
Wo soll da die Masse sein zum ausgleichen ?
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Für Pflichtverteidiger gibt es vorgegebene Gebührensätze.Der Schwarze Prinz hat geschrieben: ↑Donnerstag, 13. Juni 2024, 21:58:22 Woher stammen diese Infos? In dem von Alex123 verlinkten Artikel steht doch komplett was anderes.![]()
- Zwei Pflichtverteidiger pro Angeklagter, damit der Prozess nicht unterbrochen wird sollte einer ausfallen
(nach 3 Wochen Unterbrechung müsste die Beweisaufnahme neu gestartet werden)
- Gebühr je Anwalt und Verhandlungstag etwa 1000 €, Bezahlung durch die Staatskasse !
Wenn sie allerdings den Prozess verlieren, werden ihnen die Kosten für die Pflichtverteidiger in Rechnung gestellt.
Die Wahlverteidiger bezahlen die Angeklagten aus eigener Tasche.
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Sronson
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Sind an jedem Verhandlungstag immer beide Pflichtverteidiger pro Angeklagten anwesend? Falls nicht, wie wird der nicht-anwesende Pflichtverteidiger vergütet? Der muss sich ja weiterhin mit dem Fall beschäftigen, wenn auch nur hinter den Kulissen.Der Schwarze Prinz hat geschrieben: ↑Donnerstag, 13. Juni 2024, 21:58:22 - Zwei Pflichtverteidiger pro Angeklagter, damit der Prozess nicht unterbrochen wird sollte einer ausfallen
(nach 3 Wochen Unterbrechung müsste die Beweisaufnahme neu gestartet werden)
- Gebühr je Anwalt und Verhandlungstag etwa 1000 €, Bezahlung durch die Staatskasse !
Bei 30 Verhandlungstagen wären das pro Pflichtverteidiger schon 30.000 EUR, die im Falle eines Schuldspruchs zurückzuzahlen wären (60.000, wenn immer beide Pflichtverteidiger anwesend sind). Wie sollen denn die Angeklagten im Falle einer lebenslangen Haftstrafe eine solch hohe Summe zurückzahlen? Hat das jemals schon ein Verurteilter geschafft oder sind die 1.000 EUR pro Verhandlungstag eine symbolische Summe, die weiterhin beim Staat bleibt? Sicherlich ist es einer Rehabilitation nicht zuträglich, nach einer langen Haft gleich mit Schulden in die Freiheit zu starten.Klugscheißer hat geschrieben: ↑Freitag, 14. Juni 2024, 01:20:35 Wenn sie allerdings den Prozess verlieren, werden ihnen die Kosten für die Pflichtverteidiger in Rechnung gestellt.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Auch den Staat und die Gesellschaft treffen Kosten. Die Polizei, die Gerichte, die Verwaltung und die Justizvollzugsanstalten müssen alle gezahlt werden. Solche Verfahren sind teuer, ein Mordvorwurf kann die Gesellschaft u.a. eine Million Euro und mehr kosten.
Im Fall Alexandra R. könnte diese Zahl um ein Vielfaches überschritten werden.
Vielleicht macht sich hier mal ein ehrlicher Steuerzahler Gedanken hierzu.
Im Fall Alexandra R. könnte diese Zahl um ein Vielfaches überschritten werden.
Vielleicht macht sich hier mal ein ehrlicher Steuerzahler Gedanken hierzu.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Hier wäre es eine hohe Summe, die in einem Verfahren aufkäme, das stimmt. Dennoch darf eine Kostenübernahme durch den Staat, weil Pflicht, das Urteil ja nicht beeinflussen - also "wir sprechen mal schuldig, damit der Staat nix zahlen muss" - ist ja Quatsch. Abgesehen davon, dass dann ja nicht klar ist, ob und in welcher Höhe die Kosten von jeweilig Verurteilten tatsächlich getragen werden können bei so hohen Summen. Wer hat denn so viel Geld auf der hohen Kante? Inhaftiert ist man dann ja auch mehr oder weniger erwerbslos, woher soll da also über die Jahre dann noch was kommen, wenn es nicht nachweislich vorher schon da war?Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Freitag, 14. Juni 2024, 07:00:29 Auch den Staat und die Gesellschaft treffen Kosten. Die Polizei, die Gerichte, die Verwaltung und die Justizvollzugsanstalten müssen alle gezahlt werden. Solche Verfahren sind teuer, ein Mordvorwurf kann die Gesellschaft etwa eine Million Euro kosten.
Im Fall Allexandra R. könnte diese Zahl um ein Vielfaches überschritten werden.
Vielleicht macht sich hier mal ein ehrlicher Steuerzahler Gedanken hierzu.
Ich hab mich vor längerer Zeit mal damit beschäftigt, was da im Allgemeinen so auflaufen könnte, mir die Zahlen angeschaut, die öffentlich sind, unabhängig von diesem Fall. Was da alles an Kosten vom Staat jährlich übernommen werden muss, ist der helle Wahnsinn. Schon alleine diese ganzen "kleineren" Prozesse in Summe. Aber so ist es halt festgelegt.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Wenn möglich, sind immer beide Pflichtverteidiger vor Ort.Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 14. Juni 2024, 01:51:10 Sind an jedem Verhandlungstag immer beide Pflichtverteidiger pro Angeklagten anwesend? Falls nicht, wie wird der nicht-anwesende Pflichtverteidiger vergütet? Der muss sich ja weiterhin mit dem Fall beschäftigen, wenn auch nur hinter den Kulissen.
Wie das mit der Vergütung läuft, hat einer der beiden Pflichtverteidiger zeitgleich einen anderen Gerichtstermin oder liegt auch nur mit Schnupfen im Bett, da habe ich keine Ahnung.
Was mich weitaus mehr interessieren würde, wie sieht das mit der Vergütung der jeweiligen Wahlverteidiger aus? Dejan lebt ja eigentlich vom Bürgergeld.Bei 30 Verhandlungstagen wären das pro Pflichtverteidiger schon 30.000 EUR, die im Falle eines Schuldspruchs zurückzuzahlen wären (60.000, wenn immer beide Pflichtverteidiger anwesend sind). Wie sollen denn die Angeklagten im Falle einer lebenslangen Haftstrafe eine solch hohe Summe zurückzahlen? Hat das jemals schon ein Verurteilter geschafft oder sind die 1.000 EUR pro Verhandlungstag eine symbolische Summe, die weiterhin beim Staat bleibt? Sicherlich ist es einer Rehabilitation nicht zuträglich, nach einer langen Haft gleich mit Schulden in die Freiheit zu starten.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Haben die Angeklagten denn überhaupt Wahlverteidiger an ihrer Seite?Klugscheißer hat geschrieben: ↑Freitag, 14. Juni 2024, 10:29:10 Was mich weitaus mehr interessieren würde, wie sieht das mit der Vergütung der jeweiligen Wahlverteidiger aus? Dejan lebt ja eigentlich vom Bürgergeld.
Der Stundenlohn von Gefangenen liegt bei 1 bis 3 EUR. Nehmen wir beispielhaft 15 EUR pro Tag, so kommt der Häftling auf 3.600 EUR Einkommen im Jahr. Nach 15 Jahren im Gefängnis hätte er dann 54.000 EUR erwirtschaft, vorausgesetzt er gibt nichts von dem Geld aus. Das ist jedoch unrealistisch, denn ein Häftling will sich auch mal etwas gönnen (Shampoo, Zigaretten, Schokolade, Koks) und so bliebe am Ende der Haftzeit von den 60.000 EUR Schulden noch einiges übrig. Auf diesen bleibt der Staat dann halt sitzen oder er kreiert neue Abhängigkeiten, denn von Schulden kann man weder Essen kaufen noch eine Wohnung anmieten. Ohne Wohnung keine Arbeit etc. Es kann auch als verlängerte Strafe angesehen werden, wenn man nach so einer langen Haftzeit noch Schulden abbezahlen muss.
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